Nachtrag: Der Eröffnungsbericht ist untergegangen, hiermit wird dieser nachgetragen.

Eröffnungsbericht zum Operativvorgang „Bekenntnis“
Es wurde vorgeschlagen, auf Grundlage der bisher in einem operativen Material erarbeiteten, überprüften, offiziellen und inoffiziellen Informationen zur sogenannten „Treptower Friedensgruppe“ in der Bekenntniskirche in Berlin gegen nachfolgend genannte Personen den Operativvorgang „Bekenntnis“ anzulegen.
Es folgen die Namen und Adressen sowie die Nennung der Arbeitgeber von drei Personen. Alle drei hatten bis zu diesem Zeitpunkt keine Vorstrafen.
Einschätzung des politisch-operativen Ausgangsmaterials
Durch offizielle und inoffizielle Informationen wurde im Juni 1983 bekannt, dass sich in der bereits genannten evangelischen Kirche aus der Jungen Gemeinde eine sogenannte „Treptower Friedensgruppe“ gebildet hat. Nach der Einleitung politisch-operativer Maßnahmen und deren Realisierung konnten folgende wesentliche Erkenntnisse zur sogenannten „Treptower Friedensgruppe“ erarbeitet werden:
Es folgen Namen und Adressen der Initiatoren und dem harten Kern der Gruppe.
Bei diesen Leuten handelt es sich in der Mehrzahl um ehemalige Schüler von Schulen aus Treptow und Köpenick.
Die Zielstellung der Tätigkeit der sogenannten „Treptower Friedensgruppe“ (TFG) bestand darin, einen „eigenen Dienst am Frieden zu leisten“, da ihnen das gesellschaftliche Engagement als zu global und die Tätigkeit der FDJ als zu gering und einseitig erschien. (Mensch, was für eine Logik. Für Frieden muss sich doch gemeinsam, bzw. global engagiert werden. Was heißt hier „einseitig“? Gemeinsam mit der FDJ was zu tun, wäre richtig gewesen. Was diese Leute wollten, ist nicht nachvollziehbar. P.R.)
Strafrechtliche Einschätzung
Aufgrund der vorliegenden inoffiziellen und offiziellen Beweise bestand der Verdacht, dass die im Eröffnungsbericht genannten Personen einen Zusammenschluss Jungerwachsener herbeigeführt hatten. Im Sinne von damaligen Strafrechtsparagraphen bestand der Verdacht, dass diese Leute Zielstellungen verfolgten, die den gesellschaftlichen Interessen der DDR zuwiderliefen.
Aufgrund der Tatsache, dass sich die sogenannte „TFG“ stark konspiriert in ihren Aktivitäten und über die Vervielfältigungstechnik innerhalb der Kirche verfügte, konnten Handlungen gemäß diesen damaligen Strafrechtsparagraphen nicht ausgeschlossen werden
Auf der subjektiven Seite der Personen konnte eingeschätzt werden, dass die drei Hauptinitiatoren immer weiter von einer ehemals fortschrittlichen Weltanschauung abgegangen sind, zum damaligen Zeitpunkt pluralistisch-opportunistische Auffassungen („Pluralismus“ ist auch so eine hohle Phrase in der bürgerlichen Demokratie. P.R.), sich zum Pazifismus bekannten (Ich würde wetten, dass diese Leute heute für Waffenlieferungen in die Ukraine sind und sich heute für die Wehrpflicht einsetzen. P.R.) und bewusst die Freiräume der Kirche für diese Zielstellungen ausnutzten.
Die weitere Bearbeitung erfolgte mit dem Ziel
- Verhinderung eines Zusammenschlusses mit festen Organisationsformen und programmatischen Zielen, rechtzeitiges Erkennen und vorbeugende Verhinderung negativ-feindlicher Handlungen.
- Aufdeckung feindlicher Pläne, Absichten und Mittel und Methoden im Zusammenhang mit der personellen Erweiterung der Gruppierung und deren Wirkungsbereich, um deren Ausweitung erfolgreich zu verhindern. Zu diesem Zweck erfolgte in Verbindung mit der inoffiziellen Kontrolle des (dann folgt ein Name) über den Zeitraum des NJF eine Beobachtungsmaßnahme zur Feststellung weiterer Verbindungen der „TFG“.
- Schaffung von Möglichkeiten einer positiven Einflussnahme auf den (dann folgt ein Name) und die anderen aktiven Mitglieder zur Rückgewinnung dieser Jungerwachsenen und inoffizieller Möglichkeiten zu deren weiterer umfassender Aufklärung und Kontrolle.
- Einleitung erforderlicher Maßnahmen zur Zersetzung der Gruppierung durch inoffizielle Verbindungen in der „TFG“ selbst.
Zum damaligen Zeitpunkt waren noch keine IM für einen zielgerichteten Einsatz zur Erreichung dieser Zielstellung des OV vorhanden, peripher konnten jedoch die IM „Lange“ und die IM-Kandidatin „Julia Schwarz“ im Zusammenhang mit dieser Gruppierung eingesetzt werden.







