
Die Trommler



Entnommen aus Das Bundesarchiv – Stasiunterlagen-Archiv


Stellen Sie das Ziel der Treptower Friedensgruppe und die strafrechtliche Beurteilung der Gruppe durch das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) gegenüber (S. 6-8). Vergleichen Sie die Perspektiven.
Überlegen und erörtern Sie, warum SED und Stasi die Bildung unabhängiger Gruppen und Vereinigungen unter allen Umständen verhindern wollten.
Ausreisewillige DDR-Bürgerinnen und -Bürger hatten kaum Chancen, in den Westen zu kommen. Wenn sie einen Ausreiseantrag stellten, mussten sie meistens jahrelang und unter Schikanen auf eine Entscheidung warten.
Erklären Sie warum der Mitbegründer des Laienkabaretts, Gerd Buchheim, relativ schnell mit seiner Familie die DDR verlassen durfte (S. 14-15).
Diskutieren Sie die Frage, warum die Stasi die aufwändige Methode der „Zersetzung“ zur Auflösung des Laienkabaretts anwendete und die Jugendlichen nicht ins Gefängnis warf. Sammeln Sie Argumente, die dafür und dagegen sprachen.
Obwohl der Leiter des Laienkabaretts, Benn Roolf, im Frühjahr 1986 weit entfernt von Berlin zum Wehrdienst bei der Nationalen Volksarmee (NVA) einberufen worden war, ließ das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) ihn weiterhin überwachen. Erörtern Sie die Gründe. Welches Verhältnis von Stasi und NVA wurde hier sichtbar?
DDR-Bürger, die sich einer Einberufung zum Wehrdienst entzogen, mussten normalerweise mit Verhaftung und einer längeren Haftstrafe rechnen. Versuchen Sie eine Erklärung dafür zu finden, warum die Stasi Matthias Lydicke davor bewahrte (S. 42-44).
Zur Beobachtung und Kontrolle oppositioneller Aktivitäten setzte das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) sehr viele Informanten ein: Inoffizielle Mitarbeiter, die entweder in Gruppen eingeschleust wurden oder Gruppenmitglieder, die zur Zusammenarbeit bewegt wurden. Welche Gründe könnte es für Menschen geben, mit dem MfS zusammengearbeitet zu haben?
Zur „vorbeugenden Verhinderung“ von Straftaten waren IM nützlich, die das MfS bereits über Pläne und Absichten informieren konnten. Bewerten Sie in einer Pro- und Contra-Rede, ob diese Spitzeldienste immer sinnvoll, angemessen und gerechtfertigt sind. Beziehen Sie den vorliegenden Fall in Ihre Überlegungen ein.

Es ging um die Feststellung, ob diese Gruppe gegen das Strafrecht der DDR verstoßen hatte.
Es gab keine unabhängigen Gruppen. Diese Gruppen waren gegen die DDR gerichtet und bekämpften die eigene Verteidigung, nicht die Atomraketen, welche die Amis in der BRD stationiert hatten.
Herr Buchheim war ein „Scharfmacher“. Den musste man loswerden. Darum war es das Vernünftigste seinen Ausreiseantrag schnell zu bearbeiten, damit er, nebst Anhang die DDR verlässt.
Es wurde die strafrechtliche Relevanz geprüft, aber nichts gefunden.
Es machte mehr Sinn die Gruppe zu zersetzen. Da derartige Gruppen in der DDR „wie Pilze aus dem Boden schossen“, war es unmöglich flächendeckend alle zu zersetzen. So war die Zersetzung dieser Gruppe „ein Tropfen auf den heißen Stein“.
Klar, wo Herr Roolf Leiter dieser Gruppe war, musste sichergestellt werden, dass er bei der NVA nicht erneut Unsinn verzapft. Die Strategie war gute und großzügige Bedingungen zu schaffen. So konnte kein Grund zum Aufbegehren entstehen.
Der Fall Lydike ist auch für die Nachwelt interessant. Herr Lydike wollte eine Show abziehen, um antikommunistische Hetzpropaganda zu betreiben. Das MfS hat durch Einflussnahme das verhindert. So kam Herr Lydike ohne Festnahme und Strafe davon.
Warum arbeiteten Leute mit dem MfS zusammen? Nun ja, es gab ja auch Pro-DDR eingestellte Leute, die ihrem Staat dienen wollten. Es gab aber auch Billig-Spitzel, wie überall auf der Welt. Aber nicht in diesem Fall. Der war zu komplex für billige Spitzel. Da mussten patriotische Kräfte her. In der DDR hatte der Begriff „Patriot“ und „Patriotismus“ eine andere Bedeutung wie heute. Heute bringt man diesen Begriff mit Rechtspopulismus und Rechtsradikalismus in Verbindung. Damit hatte die Bedeutung dieses Begriffs in der DDR nichts zu tun.

Es wurde vorgeschlagen, auf Grundlage der bisher in einem operativen Material erarbeiteten, überprüften, offiziellen und inoffiziellen Informationen zur sogenannten „Treptower Friedensgruppe“ in der Bekenntniskirche in Berlin gegen nachfolgend genannte Personen den Operativvorgang „Bekenntnis“ anzulegen.
Es folgen die Namen und Adressen sowie die Nennung der Arbeitgeber von drei Personen. Alle drei hatten bis zu diesem Zeitpunkt keine Vorstrafen.
Einschätzung des politisch-operativen Ausgangsmaterials
Durch offizielle und inoffizielle Informationen wurde im Juni 1983 bekannt, dass sich in der bereits genannten evangelischen Kirche aus der Jungen Gemeinde eine sogenannte „Treptower Friedensgruppe“ gebildet hat. Nach der Einleitung politisch-operativer Maßnahmen und deren Realisierung konnten folgende wesentliche Erkenntnisse zur sogenannten „Treptower Friedensgruppe“ erarbeitet werden:
Es folgen Namen und Adressen der Initiatoren und dem harten Kern der Gruppe.
Bei diesen Leuten handelt es sich in der Mehrzahl um ehemalige Schüler von Schulen aus Treptow und Köpenick.
Die Zielstellung der Tätigkeit der sogenannten „Treptower Friedensgruppe“ (TFG) bestand darin, einen „eigenen Dienst am Frieden zu leisten“, da ihnen das gesellschaftliche Engagement als zu global und die Tätigkeit der FDJ als zu gering und einseitig erschien. (Mensch, was für eine Logik. Für Frieden muss sich doch gemeinsam, bzw. global engagiert werden. Was heißt hier „einseitig“? Gemeinsam mit der FDJ was zu tun, wäre richtig gewesen. Was diese Leute wollten, ist nicht nachvollziehbar. P.R.)
Strafrechtliche Einschätzung
Aufgrund der vorliegenden inoffiziellen und offiziellen Beweise bestand der Verdacht, dass die im Eröffnungsbericht genannten Personen einen Zusammenschluss Jungerwachsener herbeigeführt hatten. Im Sinne von damaligen Strafrechtsparagraphen bestand der Verdacht, dass diese Leute Zielstellungen verfolgten, die den gesellschaftlichen Interessen der DDR zuwiderliefen.
Aufgrund der Tatsache, dass sich die sogenannte „TFG“ stark konspiriert in ihren Aktivitäten und über die Vervielfältigungstechnik innerhalb der Kirche verfügte, konnten Handlungen gemäß diesen damaligen Strafrechtsparagraphen nicht ausgeschlossen werden
Auf der subjektiven Seite der Personen konnte eingeschätzt werden, dass die drei Hauptinitiatoren immer weiter von einer ehemals fortschrittlichen Weltanschauung abgegangen sind, zum damaligen Zeitpunkt pluralistisch-opportunistische Auffassungen („Pluralismus“ ist auch so eine hohle Phrase in der bürgerlichen Demokratie. P.R.), sich zum Pazifismus bekannten (Ich würde wetten, dass diese Leute heute für Waffenlieferungen in die Ukraine sind und sich heute für die Wehrpflicht einsetzen. P.R.) und bewusst die Freiräume der Kirche für diese Zielstellungen ausnutzten.
Die weitere Bearbeitung erfolgte mit dem Ziel
Zum damaligen Zeitpunkt waren noch keine IM für einen zielgerichteten Einsatz zur Erreichung dieser Zielstellung des OV vorhanden, peripher konnten jedoch die IM „Lange“ und die IM-Kandidatin „Julia Schwarz“ im Zusammenhang mit dieser Gruppierung eingesetzt werden.