Die Trommler

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DIE TROMMLER ist eine Internetzeitschrift, die monatlich herauskommt.

DIE TROMMLER erklärt historische Ereignisse jenseits der offiziellen Geschichtsschreibung.

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Vorwort Juli 2026

Diese Ausgabe befasst sich nun mit der Verfassung der USA von 1787. 

Damals waren die demokratischen Rechte nur reichen Männern vorbehalten. Außerdem waren die Sklaven und die indigene Bevölkerung von diesen Rechten ausgenommen.

Das Wahlrecht war an den Besitz gebunden. Das wird im Beitrag genau erläutert.

Trotz dieser Einschränkungen, über die wir uns heutzutage empören, waren die damaligen Ereignisse in den USA ein Fortschritt in der damaligen Zeit.

Beitrag entnommen aus dem Buch „Aufstieg und Verfall bürgerlicher Demokratie – USA“

Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin/DDR 1976

Die Verfassung (der USA P.R.) von 1787 als Ausdruck der Errungenschaften und Schwächen des revolutionären Unabhängigkeitskrieges

(Teil 2)Die dreizehn Kolonien hatten sich mit der Unabhängigkeitserklärung zu souveränen, selbständigen Staaten erklärt und damit die zunächst entscheidende politische und juristische Voraussetzung dafür geschaffen, dass sich die kapitalistischen gesellschaftlichen Verhältnisse in den USA entwickeln konnten. Für die Handels- und Gewerbebourgeoisie sowie die Plantagenbesitzer als die führenden Kräfte dieser bürgerlichen Revolution stellte sich nun die Frage, wie ihre politische Herrschaft organisiert, wie das neue Staatswesen in seinen Institutionen und Formen beschaffen sein sollte. Die Antwort gab der Verlauf der revolutionären Ereignisse und die Verteilung der Klassenkräfte in dieser ersten bürgerlichen Revolution auf amerikanischen Boden. Die Struktur und die Formen des jungen Staates und der gesamte Mechanismus seiner politischen Institutionen, wie sie sich in der Verfassung von 1787 juristisch manifestierten, waren wesentlich bestimmt von dem Kräfteverhältnis in den herrschenden Klassen sowie von den schon in der Periode der Staatsentstehung einsetzenden Klassenauseinandersetzungen zwischen der Handels- und Gewerbebourgeoisie sowie den Plantagenbesitzern einerseits und den kleinen Farmern, Handwerkern sowie Lohnarbeitern andererseits. Dabei ist nicht außer acht zu lassen, dass sich die Herausbildung dieses neuen, kapitalistischen Staatswesens unter den Bedingungen eines revolutionären, antikolonialen Befreiungskrieges vollzog.

Auf Empfehlung des Kontinentalkongresses gab sich die Mehrzahl der nunmehr selbstständigen Staaten eigene Verfassungen: so New Hampshire am 05. Januar 1776, South Carolina am 26. März 1776, Virginia am 29. Juni 1776, New Jersey am 02. Juli 1776, Maryland am 08. November 1776, North Carolina am 18. Dezember 1776, Georgia am 05. Februar 1777, New York am 20. April 1777 und Massachusetts am 16. Juni 1780. Lediglich Connecticut und Rhode Island ersetzten die königlichen Charters erst 1819 bzw. 1842 durch eigene Verfassungen.

Die meisten dieser Verfassungen enthielten Erklärungen über die Gewährung bürgerlicher Grundrechte. Am 12. Juni 1776 verabschiedete der Konvent von Virginia ohne Gegenstimmen die „Bill of Rights“, die als Progressivste bürgerlich-demokratische Grundrechtserklärung der Einzelstaaten gelten kann. Sie übte einen bedeutenden Einfluss auf das staatstheoretische Denken am Vorabend der bürgerlichen Revolution in Frankreich und in anderen Ländern Europas aus.

Das bürgerliche Klassenwesen der in den Grundrechtserklärungen und Verfassungen proklamierten Volkssouveränität zeigte sich vor allem darin, dass, nur unwesentlich variiert, der Erwerb und der Schutz des Privateigentums als eines der wichtigsten Grundrechte genannt und die Wahl in öffentliche Ämter von Eigentumsnachweisen abhängig gemacht wurde. Die Verfassungen selbst oder die ihnen folgenden Wahlgesetze bezeichneten im Wesentlichen vier Arten dieses Eigentumsnachweises: Eigentum ohne nähere Bestimmung der Höhe und Form; freier Grundbesitz unbestimmter oder bestimmter Größe; eine Kombination von freiem Grundbesitz und sonstigem Eigentum sowie schließlich die Zahlung von Steuern. Dazu seien folgende Beispiele genannt: Nach der Verfassung von Georgia musste jeder Wähler, mindestens 10 Pfund Sterling haben und Steuern zahlen. Wollte er sich als Kandidat für das Abgeordnetenhaus aufstellen lassen, musste er über mindestens 250 Acre (1 Acre=0,40ha) freien Grundbesitz oder über sonstiges Eigentum in einer Höhe von 250 Pfund Sterling verfügen. Die Verfassung von South Carolina legte fest, dass nur derjenige an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus teilnehmen darf, der wenigstens 50 Acre freien Grundbesitz hat oder entsprechende Steuerabgaben leistet. Wer sich dort als Kandidat für das Gouverneursamt aufstellen lassen wollte, musste freien Grundbesitz im Wert von 10 000 Pfund Sterling nachweisen. Die Verfassung von Maryland bestimmte, dass nur jene Bürger für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus wahlberechtigt sind, die über 50 Acre freien Grundbesitz oder über Eigentum in einer höhe von 30 Pfund Sterling verfügen. Kandidaten für einen Sitz im Abgeordnetenhaus mussten ein Eigentum in Höhe von 500 Pfund Sterling besitzen. Die Verfassung von New York sah vor, dass nur die Bürger an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus teilnehmen dürfen, die freien Grundbesitz im Wert von 20 Pfund Sterling haben oder Steuerzahler sind und regelmäßige Einnahmen aus Hausbesitz beziehen.

Der Kontinentalkongress, der den Einzelstaaten die Annahme der Verfassungen empfohlen hatte, unternahm zugleich Schritte in Richtung auf einen engeren Zusammenschluss der dreizehn Staaten, der sich vor allem aus den Erfordernissen des Krieges gegen England ergab. Ein Ergebnis dieser Bemühungen waren die „Articles of Confederation“ (Konföderationsartikel), die der Kongress im Jahre 1777 verabschiedete. Sie traten nach einer sich lange hinziehenden Ratifizierung durch die Einzelstaaten am 01. März 1781 in Kraft und werden als erste Verfassung der USA bezeichnet.

Die USA traten damit zunächst in der Staatsform eine Konföderation eine Zwischenstufe zwischen der Einzelstaatlichkeit der dreizehn ehemaligen englischen Kolonien und dem bundesstaatlichen Aufbau der USA dar, wie er seit der Verfassung von 1787 besteht.

Der Staatenbund setzte sich nach Artikel II der Konföderationsartikel aus souveränen, voneinander unabhängigen Einzelstaaten zusammen. Der Kongress, in dem jeder Staat eine Stimme hatte, verband sie lediglich locker miteinander. Wie sich bald zeigte, war von entscheidender Bedeutung, dass die Staaten die uneingeschränkte Kontrolle über alle Steuern und sonstigen Abgaben sowie Befugnisse zur Regelung des Handels behielten. Die äußerst geringen Rechte der Zentralinstanz beschränkten sich darauf, Münzen, Gewichte und Maße zu bestimmen, das Postwesen einzurichten, Streitigkeiten zwischen den einzelnen Staaten zu schlichten und auf die, wie es hieß, „Handhabung der indianischen Angelegenheiten“. Lenzeres war angesichts der nach der Staatsgründung einsetzenden gewaltigen Ausdehnung des Gebietes der USA auf Kosten einer systematischen und barbarischen Vertreibung und Ausrottung der indigenen Bevölkerung für die herrschenden Klassen von besonderer Bedeutung.

Die Konföderationsartikel, durch die die Einzelstaaten faktisch die politische Selbstständigkeit behielten, während den zentralen Instanzen nur geringfügige Befugnisse zugestanden wurden, erwiesen sich für die Bedürfnisse der kapitalistischen Entwicklung nahezu in jeder Hinsicht als unzureichend. Sie erschwerten vor allem außerordentlich den Krieg gegen die englische Kolonialarmee. Die völlige finanzielle Abhängigkeit der Zentralinstanzen von den Einzelstaaten, die ihrerseits eifersüchtig über ihr Recht der Eintreibung von Abgaben wachten, machte es faktisch unmöglich, die notwendigen Mittel für die Ausrüstung der revolutionären Streitkräfte aufzubringen.

Von der tiefen Krise, in die das gerade erst entstandene Staatswesen dadurch geraten war, zeugt ein Brief des damaligen Oberbefehlshabers der Streitkräfte, George Washington.

Washington schrieb am 08. Juli 1783: „Ich bin sicher, wenn der Kongress nicht entsprechende Machtvollkommenheiten für die allgemeinen Belange der föderierten Union gegeben werden, werden wir uns bald in kleine Teile auflösen und in den Augen Europas verächtlich, vielleicht sogar zum Spielball seiner Politik werden…Mit einem Wort: ich glaube, dass das Blut und das Geld, das dahingegeben wurde, ohne rechten Zweck verschwendet worden ist, wenn wir nicht dadurch besser zusammengekittet werden können; und das kann nicht geschehen, wenn den Vorschlägen der obersten Gewalt so wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird.“ 50

50 Zitiert nach: A. Rein, Die drei großen Amerikaner Hamilton, Jefferson, Washington, Hamburg 1923, S. 157

Zutreffend stellt Foster fest, dass es erst des „heftigen Druckes der Revolution“ bedurfte, „um diese partikularistische Entwicklung zu überwinden“51

51 W.Z. Foster, a.a. O., S. 282

Die Herausbildung des bürgerlichen Nationalstaates der USA in Gestalt eines Bundesstaates „wurde schließlich mur unter größten Schwierigkeiten und unter Hochdruck des Revolutionskrieges erreicht, als es um Sein oder Nichtsein ging“. 52

52 ebenda

Es war jedoch nicht allein die offensichtlich gewordene Unfähigkeit der Staatsform der Konföderation, den Erfordernissen des revolutionären Befreiungskrieges und der kapitalistischen Entwicklung ausreichend Rechnung zu tragen, die die führenden bürgerlichen Kräfte zu einer Revision der Staatsverfassung drängte. Hinzu kam als weiterer wesentlicher Faktor, dass sich die sozialen Gegensätze im Lande selbst verschärften. Sichtbarer Ausdruck dessen war der Volksaufstand in Massachusetts im Jahre 1786 unter Führung des Veteranen der Revolution, Daniel Shays. Die kleinen Farmer, die Handwerker und Lohnarbeiter, die Soldaten – sie stellten sie Masse der Kräfte, die den antikolonialen Befreiungskampf zum Sieg führten – sahen sich um die erhofften Früchte ihres Kampfes betrogen. Während die kleinen Farmer immer mehr verschuldeten und unter dem Einfluss der Inflation und ökonomischen Depression sowie der allgemeinen wirtschaftlichen Zerrüttung das Lebensniveau der Volksmassen sank, strichen die kapitalistischen Kriegsgewinnler und Spekulanten, sei es als Piraten und Kaufleute oder als Heereslieferanten, hohe Profite ein. Das alles verstärkte die Unzufriedenheit der Massen des amerikanischen Volkes und führte schließlich zu dem als Shays-Rebellion bezeichneten Aufstand der besitzlosen gegen die Besitzenden.

Diese örtlich sehr begrenzte Bewegung blieb jedoch ohne Erfolg (noch bestand keine Arbeiterklasse, die berufen ist, die kapitalistischen Produktionsverhältnisse zu überwinden). Die Erhebung der Armen hinterließ jedoch bei den herrschenden Klassen Angst und Schrecken und veranlasste bürgerliche Autoren rückblickend zu Einschätzungen wie der folgenden: „Die Shys‘ Rebellion hat wesentlich dazu beigetragen, den wohlhabenden, für ihr Eigentum und ihre Bevorrechtung fürchtenden Bürgern die Einführung eines eine feste Ordnung aufrichtenden Regimes für die ganze Union als notwendig erscheinen zu lassen“ 53

53 F. Glum, a. a. O., S. 72.

Vertreter der herrschenden Klassen, der Handels- und Gewerbebourgeoisie und sklavenhaltender Plantagenbesitzer, aus fünf Staaten traten im September 1776 in Annapolis in Maryland zu einem Konvent zunächst mit dem Ziel zusammen, über eine einheitliche Regelung der Handelsbeziehungen zwischen den einzelnen Staaten zu beraten. Alexander Hamilton, Delegierter des Staates New York, erklärte jedoch, dass wegen der engen Verbindung der Handelsfragen mit anderen politischen Fragen ein allgemeiner Konvent aller Staaten erforderlich sei. Ihm ging es darum, die Konföderationsartikel dahingehend zu revidieren, dass die zentralen Bundesorgane gestärkt würden. Dem folgend, rief die Versammlung von Annapolis dazu auf, einen Konvent aller Staaten der Konföderation zu dem „besonderen und alleinigen Zweck“ einzuberufen, die Konföderationsartikel zu überprüfen und einen „Pan zu Abhilfe etwa sich herausstellender Mängel“ zu beraten. 54

54 Zitiert nach: H.S. Commager, Documents of American History, New York 1963, S. 132 ff.

Der unter Vorsitz von George Washington am 25. Mai 1787 in Philadelphia eröffnete Konvent verabschiedete am 17. September 1787 die Verfassung der USA.

Manche bürgerliche Autoren meinen, dass die 55 Delegierten des Verfassungskonvents von Philadelphia an Zusammensetzung und Qualität ein Gremium bildeten, „wie es großartiger für dien Verfassungswerk kaum geschaffen werden konnte“55

55 F. Glum, a. a. O., S. 54.

Solche Äußerungen sind jedoch wohl mehr zu jenen Deklamationen zu rechnen, die das geschichtlich bedingte Klassenwesen der Verfassung der USA negieren und ihr den Glorienschein des Idealbildes einer Verfassung verleihen sollen.

In ihrer sozialen Zusammensetzung repräsentierten die Delegierten des Verfassungskonvents die herrschenden Klassen, die Handels- und Gewerbebourgeoisie und die sklavenhaltenden Plantagenbesitzer. Kuczynski gibt folgende soziale Zusammensetzung des Konvents von Philadelphia an: 28 Anwälte, 13 Kaufleute oder 8 Plantagenbesitzer und 6 andere. Die Anwälte waren entweder selbst Kaufleute oder Plantagenbesitzer bzw. deren Vertreter. Eine andere, ebenfalls von Kuczynski angegebene Einschätzung weist aus: 14 Landspekulanten, 24 Geldverleiher, 15 Sklavenbesitzer, 40 Regierungsanleihen-Besitzer und 11 Geschäftsleute 56, woraus ersichtlich wird, dass nicht wenige der ehrenwerten Delegierten sich gleichzeitig auf mehreren Ebenen kapitalistischen Profitstrebens versuchten.  Der bürgerliche Staats- und Verfassungsrechtler Karl Loewenstein kommt zu dem Ergebnis: „Fast alle hatten kapitalistische Interessen…Eine Vertretung des kleinen Mannes, ob Farmer oder Handwerker, fehlte völlig.“ 57

56 J. Kuczynski, a. a. O., S. 54.

57 K. Loewenstein, Verfassungsrecht und Verfassungspraxis der Vereinigten Staaten, Westberlin/Göttingen/Heidelberg 1959, S. 9. Ähnlich auch K.L. Shell, Das politische System der USA, Stuttgart/Westberlin/Köln/Frankfurt am Main 1975, S. 18; und D.G. Smith, The Convention and the Constitution, New York 1965, S. 25

Deutlicher noch wird in einer neueren Abhandlung der bürgerliche Politikwissenschaftler Hans J. Kleinsteuber, wenn er feststellt: „…ein hoher Anteil (der Delegierten des Verfassungskonvents – d. Verf.) zählte zur Geldaristokratie und war Geschäftsmann oder Sklavenhalter. Ihre Vorstellungen waren anti-royalistisch und republikanisch, aber ebenso anti-demokratisch und gegen die Interessen der Mehrheit der Amerikaner gerichtet- Farmer und Handwerker, die um ihre soziale Gleichberechtigung rangen.“ 58

58 H.J. Kleinsteuber, Die USA – Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Eine Einführung, Hamburg 1974, S. 17.

In der Tat bleibt festzuhalten: Unter den Delegierten des Verfassungskonvents gab es auch nicht einen Interessenvertreter der kleinen Farmer, Handwerker oder Lohnarbeiter, geschweige denn der Afro-Amerikaner oder der indigenen Bevölkerung.

Die Zusammensetzung des Konvents hatte selbstverständlich nicht zufällig dieses Bild. Der herrschenden Klasse ging es mit diesem Konvent gerade darum, nach dem Sieg der bürgerlichen Revolution ihre politische Herrschaft allseitig zu festigen und die politischen und juristischen Institutionen so zu organisieren, dass sich die kapitalistischen Verhältnisse möglichst ungehemmt entwickeln konnten. Man kann Kleinsteuber zustimmen, wenn er erklärt, dass die politische Praxis davon ausging, „die im Unabhängigkeitskrieg entstandene sozialrevolutionäre Unruhe auszubremsen“, und dass sie sich dazu „auch erprobter Institutionen und Verfahrensweisen der angelsächsisch-politischen Tradition“ bediente. 59

59 a. a. O., S.18

Das bedeutet jedoch wiederum nicht, dass die Delegierten des Konvents über den nun im konkreten einzuschlagenden Weg übereinstimmender Auffassung gewesen wären. Es kam vielmehr zu scharfen Auseinandersetzungen, die sich auch nach der Unterzeichnung der Verfassung bis zu ihrer endgültigen Ratifizierung durch die einzelnen Staaten in der Presse niederschlugen.

Im Wesentlichen standen sich zwei Auffassungen über die Gestaltung der politischen Herrschaft der Kapitalisten gegenüber, repräsentiert einerseits von der Gruppe um Hamilton und Madison und zum anderen von der um Jefferson, der auf Grund seiner diplomatischen Mission in Frankreich nicht selbst am Verfassungskonvent teilnehmen konnte.

In der bürgerlichen Literatur wird Alexander Hamilton oft als „genialer Vorkämpfer der Verfassung“, als „Schöpfer des amerikanischen Industriestaates“ und „first american businessman“ bezeichnet. Welche Klassenkräfte und -interessen vertrat er jedoch tatsächlich? Hamilton war der Interessenvertreter der reichen Kaufleute und der sich herausbildenden Industriebourgeoisie. Als einer der Führer der Partei der Föderalisten, deren Kern Großkaufleute und Spekulanten bildeten, war er einer der konsequentesten Befürworter und aktivsten Förderer der kapitalistischen Industrialisierung Nordamerikas. Er erkannte deren Erfordernisse hinsichtlich der Wirtschafts- und Finanzpolitik sowie des Aufbaus der staatlichen Struktur. Als erster Finanzminister der neuen Bundesregierung unter Präsident Washington betrieb er daher auch eine konsequente Politik der Förderung industriellen Entwicklung mittels staatlicher Kredite und Schutzzölle, der Regelung der Kriegsschulden und Reorganisierung des Währungssystems zugunsten der Handels- und Industriebourgeoisie und der umfassenden Entwicklung des Handels. Hamilton setzte gegen den Widerstand der auch in der Regierung vertretenen agrarisch orientierten Kräfte der herrschenden Klassen die Errichtung einer Nationalbank der USA durch, deren Aufgabe darin bestand, die kapitalistische Industrialisierung finanziell zu unterstützen.

Hamilton sah voraus, dass sich mit der raschen Entwicklung des Kapitalismus die sozialen Gegensätze zwischen Bourgeoisie und Proletariat (altes Wort für Arbeiter/ Arbeiterklasse P.R.) entwickeln würden. Um den Kapitalismus zu entwickeln und die kapitalistischen Eigentumsverhältnisse vor den Volksmassen schützen zu können, trat er daher für eine starke zentralistische Exekutivgewalt wie überhaupt für eine starke kapitalistische Staatsmacht ein. Im Staat sah er ein wichtiges und nützliches Instrument, das den Interessen der Mächtigen, deren Macht sich auf das Eigentum gründet, zu dienen hätte.

Hamilton ging davon aus, dass „die Hauptquelle aller Spaltungen…stets die ungleiche Verteilung des Eigentums“ sei. 60

60 A. Hamilton/J. Madison/ J. Jay, Der Föderalist, hrsg. Von F. Ermacora, Wien 1958, S. 74.

Diese „ungleiche Verteilung des Eigentums „sei jedoch das Ergebnis „verschiedener und ungleicher Fähigkeiten“ der Menschen. 61

61 ebenda

Die wichtigste Aufgabe des Staates bestehe daher darin, die Menschen in der Entwicklung und Nutzung ihrer ungleichen Fähigkeiten zu schützen und zu fördern und die aus der ungleichen Verteilung des Eigentums unvermeidlich auftretenden Konflikte zu regulieren.

Hamilton hielt es nach seinen eigenen Worten für undenkbar, dass eine Regierung die Belange der Eigentümer nicht erfülle oder gar den Interessen der Eigentümer zuwiderhandle. Die Grundsätze der Staatsauffassung legte Hamilton am 19. Juni 1787 in einer Rede vor dem Verfassungskonvent dar. Dort erklärte er: „Alle Gemeinwesen bestehen aus den wenigen und den vielen. Erstere sind die Reichen und Wohlgeborenen, die anderen sind die Masse des Volkes. Die Stimme des Volkes soll, wie behauptet wird, Gottes Stimme sein, aber so allgemein diese Lehre angeführt und geglaubt wird, in Wirklichkeit stimmt sie nicht. Das Volk ist ungestüm und wechselhaft, es urteilt und entscheidet selten richtig. Man gebe daher der ersten Klasse einen Besonderen und dauernden Anteil an der Regierung. Sie wird das unstete Wesen der zweiten in Schach halten.“ 62

62 Zitiert nach: B.F. Wright, Source Book of American political Theory, New York 1929, S. 188.

In der gleichen Rede stellte er fest, dass er „die britische Regierungsform für die beste jemals auf der Welt geschaffene“ halte, da sie gleichermaßen „öffentliche Stärke und individuelle Sicherheit“ gewährleiste. 

Tatsächlich war Hamilton wie auch andere Vertreter des aufstrebenden Industriekapitalismus bereit, in den USA eine konstitutionelle Monarchie nach englischem Vorbild einzuführen. Er sah in dieser Staatsform den wirksamsten Schutz vor den Volksmassen. Angesichts der Aussichtslosigkeit eines solchen Vorhabens in einem Lande, das sich gerade von den kolonialen Fesseln einer Monarchie befreit hatte, sprach er sich dann jedoch für die republikanische Staatsform aus.

Hamilton brachte am klarsten die politischen Interessen jener Kräfte der herrschenden Klasse zum Ausdruck, die für eine bürgerliche Republik mit einer starken Zentralgewalt und möglichst geringen demokratischen Zugeständnissen an die Volksmassen eintraten. Das geht insbesondere aus der von ihm gemeinsam mit James Madison und John Jay in den Jahren 1787 und 1788 verfassten Artikelserie, den „Publius-Briefen“, hervor, die unter dem Namen „The Federalist“ 63 bekanntgeworden ist und in der bürgerlichen Literatur als die „Bibel des Republikanismus“ und als der noch immer „beste Kommentar“ zu Verfassung bezeichnet wird. Loewenstein sieht in den Federalist Papers „einen der tiefsinnigsten Beiträge zur Analyse des modernen Staates überhaupt, der sich neben den großen staatstheoretischen Abhandlungen von Aristoteles, Cicero, Locke und Montesquieu wohl sehen lassen kann“. 64

63 Vgl. C. Rossiter (Hrsg.), The Federalist Papers, New York 1961

64 K. Loewenstein, a. a. O., S. 10.

Einem solchen Vergleich hält diese Artikelserien jedoch keineswegs stand. Sie wurde geschrieben, um die nach der Unterzeichnung der Verfassung durch den Konvent in mehreren Staaten der USA aufgetretenen Widerstände und Zweifel zu überwinden und die endgültige Ratifizierung zu ermöglichen. Ihre Verfasser argumentierten vor allem für eine starke Bundesexekutive und die Institutionalisierung des bürgerlichen Prinzips der Gewaltenteilung.

Hamilton schreib in Nr. 70 von „The Federalist“: „Tatkraft in der vollziehenden Gewalt ist ein Hauptmerkmal bei der Begriffsbestimmung einer guten Regierung…Die Bestandteile, welche die Tatkraft in der vollziehenden Gewalt bilden, sind: erstens Einheit, zweitens Dauer, drittens angemessene Vorkehrung zu ihrer Unterstützung, viertens hinreichende Vollmachten…Die Politiker und Staatsmänner, die am höchsten wegen ihrer gesunden Grundsätze und ihrer gerechten Ansichten gefeiert worden sind, haben sich für eine vollziehende Einzelperson und für eine vielköpfige gesetzgebende Körperschaft ausgesprochen.“ Seine Verachtung des einfachen Volkes, das nach seiner Meinung strikt von den staatlichen Angelegenheiten ferngehalten werden müsse, kam unter anderem darin zum Ausdruck, dass er das Volk als eine „große Bestie“ verunglimpfte.

Führende Vertreter der Partei der Föderalisten erwiesen sich zugleich als Gegner des revolutionären Frankreichs, dessen „Radikalismus und „Demokratismus“ sie als gefährlich für die bereits verankerte bürgerliche Ordnung in den USA ablehnten. Sie orientierten sich, den Interessen der Großkaufleute und Industriekapitalisten entsprechend, an England. Hamilton bezog sich auf die revolutionären Ereignisse in Frankreich, besonders auf die Hinrichtung Ludwig XVI., als er in einem Brief vom Mai 1793 schrieb:

„Es kann nicht ohne Gefahr und Unzuträglichkeiten für unsere Interessen sein, zu proklamieren, dass wir vom gleichen Geist beseelt sind, der seit einiger Zeit die Maßnahmen derer unselig missleitet hat, die die Angelegenheiten Frankreichs lenken.“ 65

65 Zitiert nach: W. Gerhard, Das politische System Alexander Hamiltons, o.O., o. J., S- 106

Deutlich wandte sich auch ein anderer Führer der Föderalisten, John Adams, Nachfolger Washingtons auf dem Präsidentenstuhl, gegen die Ideen, die die Französische Revolution vorbereiteten, deren gefährliche Auswirkungen er in dem Aufstand der Armen unter der Führung Shays‘ sah. John Adams erklärte in einem Brief an Jefferson vom 13. Juli 1813: „Als die französische Notabelnversammlung zusammentrat…; als ich ferner sah, dass Shays‘ Aufstand in Massachusetts ausbrach, …als ich sah, dass die Neigungen in Amerika vom französischen Feuer ergriffen wurden, da war ich entschlossen, meine Hände von all dieser Gemeinheit nach Kräften rein zu waschen.“ 66

66 Zitiert nach: B.F. Wright, a. a. O., S. 288.

Unter der Präsidentschaft John Adams‘ verabschiedete der Kongress 1798 die „Alien and Sedition Acts“, Gesetze, die kritische Äußerungen, die „geeignet sind, die Regierung, den Kongress oder den Präsidenten herabzusetzen, in Misskredit zu bringen oder Hass gegen sie zu erregen“, unter Strafe stellten und die Ausweisung politisch verdächtiger Ausländer ermöglichten. Diese Gesetze sollten vor allem verhindern, dass sich die Ideen der Französischen Revolution in den Volksmassen der USA verbreiteten. Das fürchteten die Föderalisten vor allem.

Die kleinen Farmer und das städtische Kleinbürgertum, die ihre Hoffnungen auf die Republikanische Partei unter Führung von Thomas Jefferson setzten, lehnten die unverblümt auf die Interessen der Großkaufleute, Spekulanten und Industriekapitalisten ausgerichtete Politik der Partei der Föderalisten ab.

Jefferson, dem auch sein politischer Gegner John Adams eine „unwandelbar freundliche Meinung über die Französische Revolution“ 67 bescheinigte, trat für eine Demokratisierung des politischen Lebens in den USA ein. Selbstverständlich gingen auch Jeffersons Vorstellungen niemals über den Rahmen der bürgerlichen Demokratie hinaus. Seine bürgerlich-demokratischen Ideen, die sich besonders während seiner Präsidentschaft (1800 bis 1808) auch in der Politik der USA Niederschlugen, spielten jedoch eine progressive Rolle in der Geschichte der USA- In der Verfassungsdiskussion wandte sich Jefferson gegen Bestrebungen. Eine starke zentralistische Bundesexekutive zu schaffen. Vor allem kritisierte er, dass die vom Konvent ausgearbeitete Verfassung keine Bestimmungen über die bürgerlichen Grundrechte enthielt. Von Paris aus schrieb er in einem Brief vom 18. März 1789: 

67 ebenda

„Ich gehöre zu denen, die es für einen Mangel halten, dass die wichtigen Rechte, die nicht durch den Verfassungstext selbst sichergestellt worden sind, nicht durch eine ausdrückliche ergänzende Erklärung gesichert werden…Es ist das Recht, zu denken und unsere Gedanken in Wort oder Schrift zu äußern, dass Recht auf freien Verkehr, das Recht auf Freiheit der Person… Wir dürfen jetzt aussprechen, dass uns eine Erklärung der Rechte, als Ergänzung der Verfassung an den Punkten, wo sie Stillschweigen wahrt, zu unserer Sicherheit fehlt.“ 68

68 a. a. O. S. 257

Die im Jahre 1787 verabschiedete und aus sieben Artikeln bestehende Verfassung der USA sanktionierte die wesentlichen Ergebnisse des Unabhängigkeitskrieges von 1775 bis 1783, der ersten bürgerlichen Revolution Amerikas. In ihr wurden die beiden hauptsächlichen Resultate dieser Revolution juristisch verankert: die Erringung der nationalen Unabhängigkeit von der englischen Kolonialmacht und die Konstituierung des bürgerlichen Nationalstaates in der politischen Form einer Republik. Die Verfassung von 1787 bekräftigte, dass es keine Restauration der alten sozialen und politischen Verhältnisse mehr geben darf, und stellte jeden Anschlag auf das soeben Errungene als Hochverrat unter Strafe. Sie trug damit wesentlich dazu bei, dass sich die neuen sozialpolitischen Verhältnisse konsolidieren konnten. In ihrer konkreten juristischen Ausgestaltung drückte die Verfassung politisch-juristisch den Kompromiss der vor allem in Norden ansässigen Handels- und Gewerbebourgeoisie mit den Plantagenbesitzern des Südens aus. 69 Der Verfassungskonvent sprach sich, nicht zuletzt unter dem Einfluss der Plantagenbesitzer, die eine Machtkonzentration in den Händen der Großkaufleute und Kapitalisten zu verhindern suchten, nicht für die von Hamilton und seinen Anhängern angestrebte allmächtige Bundesexekutive aus. Die Verfassung verankerte vielmehr ein Föderativsystem, eine bundesstaatliche Struktur der USA, das den einzelnen Staaten unter der Oberhoheit der zentralen Bundesorgane noch ein hohes Maß Autonomie beließ. Die Zuständigkeiten des Bundes werden im ersten Artikel der Verfassung katalogartig aufgezählt. Darüber hinaus legte der X. Amendment (der 10. Zusatzartikel) der Verfassung fest, dass alle nicht dem Bund zugewiesenen Zuständigkeiten und solche Zuständigkeiten, die den Einzelstaaten nicht ausdrücklich entzogen sind, den Einzelstaaten verbleiben. Diese Zuständigkeitsverteilung hat es aber nicht verhindert, dass der Bund seine Befugnisse auf Kosten der Einzelstaaten seither wesentlich ausdehnen konnte.

69 Eine materialistische Analyse der Entstehung der Verfassung gibt Ch. A. Beard, An Economic Interpretation oft he Constitution oft he United Staates, New York 1913. Von den zahlreichen Abhandlungen bürgerlicher Autoren seien genannt: W.A. Harbison/ A.H. Kelly, The American Constitution. It’s Origins ans Development, New York 1970; K. v. Beyme, Das präsidentielle Regierungssystem der Vereinigten Staaten in der Lehre der Herrschaftsformen, Karlsruhe 1967.

Artikel I der Verfassung enthält ferner die Bestimmungen über das gesetzgebende Organ, den aus zwei Häusern, dem Repräsentantenhaus und dem Senat, bestehenden Kongress. Das Repräsentantenhaus setzt sich aus den von den wahlberechtigten Bürgern gewählten Abgeordneten zusammen, wobei sich die Anzahl der Abgeordneten, die aus jedem Staat gewählt werden können, nach der Bevölkerungszahl des Staates bestimmt. Der Senat wird nach der Verfassung von 1787 von den gesetzgebenden Körperschaften der Einzelstaaten für sechs Jahre gewählt. Das XVII. Amendment aus dem Jahre 1913 legt fest, dass die Mitglieder des Senats durch die wahlberechtigten Bürger der Einzelstaaten gewählt werden. Eine bedeutsame Rolle spielen die Kongressausschüsse, die den einzelnen Fraktionen und Gruppen der herrschenden Klasse als Organe dienen, um ihre Interessen in der offiziellen Politik der USA umzusetzen.

Artikel I der Verfassung enthält ferner die Bestimmungen über das gesetzgebende Organ, den aus zwei Häusern, dem Repräsentantenhaus und dem Senat, bestehenden Kongress. Das Repräsentantenhaus setzt sich aus den von den wahlberechtigten Bürgern gewählten Abgeordneten zusammen, wobei sich die Anzahl der Abgeordneten, die aus jedem Staat gewählt werden können, nach der Bevölkerungszahl des Staates bestimmt. Der Senat wird nach der Verfassung von 1787 von den gesetzgebenden Körperschaften der Einzelstaaten für sechs Jahre gewählt. Das XVII. Amendment aus dem Jahre 1913 legt fest, dass die Mitglieder des Senats durch die wahlberechtigten Bürger der Einzelstaaten gewählt werden. Eine bedeutsame Rolle spielen die Kongressausschüsse, die den einzelnen Fraktionen und Gruppen der herrschenden Klasse als Organe dienen, um ihre Interessen in der offiziellen Politik der USA umzusetzen.

Artikel III der Verfassung bestimmt die Zuständigkeit der Bundesgerichte. Er besagt, dass die Bundesrichter vom Präsidenten mit Zustimmung des Senats ernannt werden und die Bundesgerichte aus einem Obersten Gericht (Supreme Court) und Untergerichten bestehen. Entgegen Behauptungen bürgerlicher Juristen sieht die Verfassung die im Gerichtswesen der USA ausgeprägte Praxis der richterlichen Prüfung von Gesetzen nicht vor. In Artikel III heißt es: „Die richterliche Gewalt der Vereinigten Staaten liegt beim Obersten Gericht und bei solchen unteren Gerichten, deren Errichtung der Kongress von Fall zu Fall anordnen wird.“ Schon bald, nachdem die Verfassung angenommen worden war, begann sich jedoch die Praxis des richterlichen Prüfungsrechts („judicial review“) durchzusetzen. So legte der „Judiciary Act“ von 1798 fest, dass die Bundesgerichte zugleich die Berufungsinstanz für Entscheidungen der Gerichte der Einzelstaaten sind. Der damalige Chefrichter Marshall, ein Anhänger der politischen Ideen Hamiltons, nutzte dieses Gesetz, um ein Kontrollrecht des Obersten Gerichts über die von den Legislativen der Einzelstaaten erlassenen Gesetze zu beanspruchen. Marshall ging jedoch noch einen Schritt weiter und formulierte 1803 in dem seither im Gerichtswesen der USA oft zitierten Verfahren Marburg gegen Madison erstmals ein Recht des Obersten Gerichts zu Überprüfung von Bundesgesetzen. Die Erhebung des Obersten Gerichts zum Kontrollorgan über die Tätigkeit der Legislative stand im scharfen Gegensatz zu den Auffassungen Jeffersons und seiner Anhänger, die der Legislative das alleinige Recht der Gesetzgebung und Verfassungsinterpretation zugestanden und die richterliche Tätigkeit der Verfassung und den von der Legislative erlassenen Gesetzen unterordneten. In der Folgezeit setzte sich jedoch, gerechtfertigt durch die bürgerliche Verfassungstheorie, die Praxis des richterlichen Prüfungsrechts als die Befugnis, „über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und andere Regierungsaktionen zu entscheiden“ 70 durch. Das richterliche Prüfungsrecht entwickelte sich zu einem wirksamen Instrument, um solche Gesetze außer Kraft zu setzen, die den herrschenden Kräften nicht genehm waren.

70 Ch. L. Black, The People and the Court, Englewood Cliffs, Neue Justiz, 1960/7, S. 2.

Die 1787 verabschiedete Verfassung stieß auf erheblichen Widerstand mehrerer Staaten und der werktätigen Schichten des amerikanischen Volkes. Das verzögerte ihre endgültige Ratifizierung. Erst als die zusätzliche Annahme eines Kataloges bürgerlicher Grundrechte zugesagt wurde, bestätigten die einzelnen Staaten die Verfassung. Die Annahme der „Bill of Rights“ im Jahre 1781, die als die ersten zehn Amendments Bestandteil der Verfassung sind, ist ein Ausdruck dafür, dass in dieser ersten amerikanischen Revolution das bürgerlich-demokratische Element, getragen von einer starken Schicht kleiner Farmer und des städtischen Kleinbürgertums, eine wesentliche Rolle spielte.

Die Verfassung dokumentierte jedoch zugleich die Beschränktheit der bürgerlichen Demokratie in den USA. Nicht nur die Frauen waren vom allgemeinen Stimmrecht ausgeschlossen; durch Eigentumsnachweise, Wahlsteuern und Bildungsprüfungen war auch einem beträchtlichen Teil der Männer das Stimmrecht verwehrt. Kuczynski gibt an, dass zur Zeit der Annahme der Verfassung nur wenig mehr als die Hälfte der Weißen das Stimmrecht besaß. 71 Und Foster kommt zu dem Ergebnis, dass, bedingt noch durch den Ausschluss von Afroamerikanern und anderen, zu diesem Zeitpunkt in den USA bei einer Bevölkerung von drei Millionen nicht mehr als 120 000 das Stimmrecht erhielten. 72

71 J. Kuczynski, a. a. O., S. 48.

72 W. Z. Foster, a. a. O., S. 241.

Das „indenture system“, das die eingewanderten armen Weißen so lange in Schuldsklaverei hielt, bis sie ihre Schulden bezahlt hatten, die häufig durch die Kosten der Überfahrt von Europa und die Gründung einer Existenz entstanden waren, blieb ebenfalls bestehen.

Welche Beschränkungen die bürgerliche Demokratie in den USA kennzeichneten, zeigt sich vor allem daran, welche Stellung die Verfassung zur Sklaverei 73 einnahm. Es gab wohl hervorragende progressive Kräfte der Bourgeoisie wie Benjamin Franklin, Thomas Paine oder Samuel Adams, die mit Entschiedenheit die Abschaffung dieser nach Paines Worten „Abscheu erregenden Einrichtung“ forderten. Auch hatten George Washington und Thomas Jefferson, beide Plantagenbesitzer des Südens, ihren Sklaven die Freiheit gegeben. 74 Aber schon im Kriege, als viele Sklaven mit der Befreiung vom englischen Kolonialjoch auch ihre Freiheit erhofften, verschärften sich vielfach die Unterdrückungsmaßnahmen gegen die Sklaven. Bei der Ausarbeitung der Verfassung selbst konnten sich die sklavenhaltenden Plantagenbesitzer des Südens insofern durchsetzen, als sie eine Bestimmung erreichten, dass hinsichtlich der Sklaverei zunächst bis 1808 der bestehende Zustand erhalten bleiben sollte. Außerdem legte die Verfassung in Artikel IV, Sektion 2 Paragraph 3, zur Sklaverei sinngemäß fest, dass Sklaven, die aus Sklavenhalterstaaten in „freie“ Staaten entlaufen, von diesen an ihre Herren auszuliefern sind, auch wenn in den „freien“ Staaten die Sklaverei gesetzlich untersagt ist. Die Auslegung dieser Klausel durch eine reaktionäre Rechtsprechung des Obersten Gerichts der USA ermächtigte in den folgenden Jahrzehnten faktisch die Sklavenhalter, die Sklaverei auf das gesamte Gebiet der USA auszudehnen.

73 Marxistische Einschätzungen zur Geschichte sowie zur politischen, rechtlichen und kulturellen Stellung der Sklaven afrikanischen Ursprungs in den USA geben vor allem H. Aptheker, Essays in the History oft he American Negro, New York 1945; ders. The Negro today, New York 1962, ders, American Negro Slave Revolts, New York 1963; W. Z. Foster, The Negro People in American History, New York 1954. Weiter sei an neuerer marxistischer Literatur genannt: H. Ihde, Von der Plantage zum schwarzen Ghetto, Geschichte und Kultur der Afroamerikaner in den USA, Leipzig/ Jena/Berlin 1975; C. Lightfoot, Der Kampf für die Befreiung der Afroamerikaner, Berlin 1973; H. Winston, Zur Strategie des Befreiungskampfes der Afroamerikaner, Berlin 1975.

74 Im Jahr seiner Wahl zum ersten Präsidenten der USA, 1789. Besaß George Washington noch mehr als 200 Sklaven.

Die Verfassung unterließ es, die Sklaverei zu verbieten. Es blieb ein Versäumnis der Revolution, die Frage der Sklaverei nicht zu lösen, sondern zugunsten der Sklavenhalter zu beantworten. Das war ein Grund dafür, weshalb die amerikanische bürgerliche Revolution nicht die Reife der Französischen Revolution erreichen konnte. Friedrich Engels stellte zu diesem Versäumnis der amerikanischen Revolution fest, dass „es für den spezifisch bürgerlichen Charakter dieser Menschenrechte bezeichnend ist, dass die amerikanische Verfassung, die erste, welche die Menschenrechte anerkennt, in demselben Atem die in Amerika bestehende Sklaverei der Farbigen bestätigt: die Klassenvorrechte werden geächtet, die Racenvorrechte geheiligt“. 75 Die Revolution konnte die Frage der Sklaverei nicht lösen, weil sie den die Plantagenwirtschaft betreibenden Großgrundbesitz, die ökonomische Grundlage der Sklaverei in den USA, nicht beseitigte. Sie war nicht in der Lage, die widersprüchliche Verbindung von Sklaverei und kapitalistischen Verhältnissen76, die sich bereits unter kolonialen Bedingungen herausgebildet hatte, zu durchbrechen. Erst als im ersten und zweiten Drittel des 19. Jahrhunderts die kapitalistischen Verhältnisse einen höheren Reifegrad erreicht hatten und die Verhältnisse der Sklaverei zur absoluten Fessel ihrer weiteren Entwicklung geworden waren, weitete sich dieser gesellschaftliche Widerspruch zum beherrschenden Konflikt des politischen Lebens und der Verfassungsgeschichte in den USA aus. In Form des Bürgerkrieges und dessen Ergebnissen löste sich schließlich dieser Konflikt.

75 K. Marx/F. Engels, Werke, Bd. 20, Berlin 1962, S. 98

76 Vgl. dazu J. Kuczynski, a. a. O., S. 2, 7.

Die bürgerliche Revolution von 1775 bis 1783 hielt nicht nur die Sklaverei aufrecht. Sie überließ auch den sklavenhaltenden Plantagebesitzern des Südens entscheidende politische Machtpositionen in der Verwaltung und Rechtsprechung des amerikanischen Bundesstaates. Das war ein anderer wesentlicher Faktor, der mit dem Erstarken der Kapitalistenklasse des Nordens in den Jahrzehnten nach der Verabschiedung der Verfassung die Widersprüche zwischen den Industriekapitalisten und den Plantagenbesitzern verschärfte.

Insgesamt bedeutete jedoch der Unabhängigkeitskrieg von 1775 bis 1783 die erste bürgerliche Revolution auf amerikanischem Boden, die zugleich der „erste erfolgreiche Aufstand gegen die Kolonialherrschaft in der neuen Geschichte“ war, einen entscheidenden geschichtlichen Markstein „auf dem Wege zur Befreiung von kolonialem und nationalen Joch, zum Sieg über den Rassismus und das Elitedenken in allen seinen Erscheinungsformen, auf dem Wege zur Befreiung der Arbeiterklasse“. 77

77 H. Aptheker, „Zum Klassencharakter der amerikanischen Revolution“, a. a. O., S. 982

(Na, da war Herbert Aptheker sehr optimistisch. P.R.)

Entnommen aus dem Buch „Aufstieg und Verfall bürgerlicher Demokratie – USA“ ; Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin/DDR 1976, bearbeitet von Petra Reichel

Original-Text aus dem Buch „Aufstieg und Verfall bürgerlicher Demokratie – USA“

Fußnoten

Vorwort Juni 2026

Dieses Jahr wird 250 Jahre USA gefeiert. Ein Grund zur Propaganda. Aus diesem Anlass beschäftigt sich auch DIE TROMMLER mit diesem Thema. 

Anhand des Buches „Aufstieg und Verfall bürgerlicher Demokratie -USA“ präsentiert DIE TROMMLER eine längere Abhandlung, über die Anfänge der USA aus Sicht der Akademie der Wissenschaften der DDR, Institut des Staates und des Rechts, Berlin/DDR.

Dieses Buch war aus Anlass der 200jährigen Bestehens der USA herausgekommen. Zum 250jährigen Bestehen ist dieses Buch noch genauso aktuell. Da es die DDR und dieses Institut nicht mehr gibt, ist dieses Buch ein wertvoller Schatz, um die Anfänge der USA aus einer anderen Sicht zu betrachten.

Dieser Beitrag ist ein langer Beitrag, aber sehr interessant. Im nächsten TROMMLER gibt es den zweiten Teil zum Thema. Man muss sich die Zeit nehmen, um die Dinge aus einem anderen Blickwinkel zu sehen.

Unter anderem wird der Historiker Herbert Aptheker zitiert.  Er ist einer der Wenigen, der als US-Amerikaner nicht die Geschichte aus Sicht der Sieger propagiert. Leider lebt er nicht mehr. Näheres siehe Wikipedia. Solche Historiker und Historikerinnen braucht die Welt weiterhin dringend.

Die Unabhängigkeitserklärung der USA proklamierte die Gleichberechtigung aller Menschen schloss aber nicht nur die Sklaven von allen Rechten aus. Ihre Unterzeichner gingen auch davon aus, dass diese Rechte im Wesentlichen den Männern, nur im beschränkten Maße den Frauen und bei den Männern vorrangig den Besitzenden zuzuerkennen seien. Dennoch waren die Ideen der Unabhängigkeitserklärung, gemessen an den historischen Erfordernissen ihrer Epoche, der Epoche des Übergangs vom Feudalismus zum Kapitalismus, ein wesentlicher Schritt nach vorn mit entscheidender Wirkung.

Jefferson hatte in den Entwurf der Unabhängigkeitserklärung einen Absatz aufgenommen, der sich scharf gegen den von der englischen Krone betriebenen Sklavenhandel und damit im Kern gegen die Sklaverei überhaupt wandte. Doch das kollidierte mit den Interessen von Kaufleuten und Reedern des Nordens sowie der Sklavenhalter im Süden. So musste Jefferson den Passus auf Verlangen der Mehrheit der Abgeordneten im Kongress streichen.

Die Herausbildung der bürgerlichen Demokratie im Ergebnis der bürgerlichen Revolution von 1775 bis 1783 (Unabhängigkeitskrieg)

Teil 1: Die Bedeutung der Unabhängigkeitserklärung für die Entstehung des bürgerlichen Nationalstaates der USA

Die politische Geschichte der Vereinigten Staaten von Amerika im 18. Und 19. Jahrhundert wird entscheidend von der allgemeinen historischen Gesetzmäßigkeit geprägt, dass die entstehenden kapitalistischen Produktionsverhältnisse, um sich zu festigen und voll entfalten zu können, ihren eigenen politischen und juristischen Überbau insbesondere in Gestalt des bürgerlichen Nationalstaates und der bürgerlichen Rechtsordnung erfordern. Diese für die Herausbildung des Kapitalismus allgemeingültige Gesetzmäßigkeit setzte sich in den USA unter spezifischen historischen Bedingungen durch. Sie waren vor allem dadurch gekennzeichnet, dass es keine feudale Vergangenheit gab. Zugleich existierte jedoch die Sklaverei, nicht als eine historische vorangegangene Gesellschaftsformation, sondern als widerspruchsvoller Bestandteil der sich entwickelnden kapitalistischen Produktionsverhältnisse. Sie waren weiterhin von dem völligen oder teilweisen Fortfall eines Bodenmonpols bestimmt. 1

Wird das Entstehen der USA allgemein dadurch charakterisiert, dass hier „Die Geschichte anfängt mit den im 17. Jahrhundert schon herausgearbeiteten Elementen der modernen bürgerlichen Gesellschaft“2, so trifft dies nicht weniger auf die Herausbildung der bürgerlichen Demokratie, des bürgerlichen Nationalstaates und des bürgerlichen Rechtssystems der USA zu.

Die Vereinigten Staaten von Amerika traten als bürgerlicher Staat in die Weltgeschichte ein. Seine Existenz war nicht das Ergebnis der Überwindung eines Feudalstaates, wohl aber das Resultat zweier siegreicher bürgerlicher Revolutionen. Die eine Revolution verlief in Form eines revolutionären kolonialen Befreiungskrieges und die andere in der eines Bürgerkrieges.

Die Herausbildung und Festigung der bürgerlichen Demokratie, des bürgerlichen Nationalstaates und des bürgerlichen Rechtssystems in den USA wurden in ihren allgemeinen Wesensmerkmalen und spezifischen Besonderheiten entscheidend von dem Charakter, dem Verlauf und den Ergebnissen jener beiden Revolutionen bestimmt. Deshalb muss diesen Revolutionen bei der Einschätzung der politischen und juristischen Institutionen und Anschauungen, wie sie sich in dieser Periode in den USA herausgebildet haben, eine Schlüsselstellung eingeräumt werden.

Die ersten Elemente der neuen politisch-staatlichen und juristischen Institutionen entstanden, als sich die kapitalistischen Produktionsverhältnisse in den englischen Kolonien Amerikas allmählich entwickelten.Auf diese Periode soll daher zunächst die Aufmerksamkeit gelenkt werden.

Bereits gegen Ende des 16. Jahrhunderts gründeten Franchis Drake im heutigen Kalifornien und Walter Raleigh im heutigen Virginia erste englische Niederlassungen auf amerikanischem Boden. Konnten sich diese Ansiedlungen zunächst auch nicht halten, so nahm die englische Kolonisation Nordamerikas zu Beginn des 17. Jahrhunderts doch einen raschen Aufschwung. Ohne die bewegte Geschichte der einzelnen Kolonien, in denen sich zum Teil erst nach mehreren erfolglosen Versuchen der Siedler Dauerniederlassungen bildeten, hier näher zu verfolgen, wie erwähnt, dass im Jahre 1607 mit der Kolonie Virginia die erste auf eine königliche Charter (die Charter – Erlass- stammt aus dem Jahre 1606) zurückgehende englische Kolonie Nordamerikas entstand. Wenig später erfolgte die Gründung der Kolonien Massachusetts, Rhode Island, Connecticut und Maryland. Bis zum Jahre 17333 hatten sich schließlich jene 13 englischen Kolonien herausgebildet, die sich 1776 als die Vereinigten Staaten von Amerika konstituierten.

Die ökonomische Basis der Kolonien wies bei allen gemeinsamen Wesensmerkmalen, die sich aus der Herausbildung kapitalistischer Produktionsverhältnisse ergaben, recht unterschiedliche Züge auf. In allen Kolonien existierten zum Beispiel große Landbesitzungen. Am stärksten zeigte sich diese Erscheinung im Süden. Dort waren die großen Plantagen der Sklavenhalter vorherrschend. In anderen Kolonien versuchten einige Großgrundbesitzer feudal-aristokratische Verhältnisse zu schaffen; andere gaben ihre Ländereien in Erbpacht oder teilten sie in kleinere Parzellen auf und verkauften sie.

Ausdruck des Klassenkampfes war es, dass andererseits landsuchende Siedler noch nicht von Weißen besetztes Land in Besitz nahmen, zumeist indem sie es den Ureinwohnern einfach wegnahmen. Besonders im Norden und später im Westen entstand dadurch eine landwirtschaftliche Produktion, die häufig von Bauern auf einem kleinen Stück Land betrieben wurde. Damit war eine ökonomische Basis geschaffen, aus der sich schließlich im entscheidenden Maße die radikal-demokratischen Züge der bürgerlichen Revolution Nordamerikas herausbildeten. „So nahm schon im Jahre 1635 eine Gruppe von Kolonisten in Massachusetts, die mit Beschränkungen auf agrarischem und politischem Gebiet sowie mit den religiösen Verfolgungen der Puritaner unzufrieden waren, unrechtmäßigerweise Land in Besitz und gründete die Kolonie Connecticut. Auf dieselbe Weise gründete 1636 eine andere Gruppe von Kolonisten unter Führung von Williams die Kolonie Rhode Island. Das waren die ersten Squatter, in denen sich die Tendenz des sogenannten ‚amerikanischen‘ Entwicklungsweges des Kapitalismus in der Landwirtschaft verkörperte. Er ist gekennzeichnet durch freies bäuerliches Eigentum an Grund und Boden und durch eine von feudalen Überesten freie Entwicklung der kapitalistischen Verhältnisse.“6

Besonders in Hafenstädten der Ostküste, so vor allem in Boston, Philadelphia und New York, entwickelte sich mit der Ausbreitung von Handel und Gewerbe, Piraterie und Schmuggel die Handels-, Bank- und später die Industriebourgeoisie.

Der politische Überbau über den Basisverhältnissen der einzelnen Kolonien war, worauf besonders Kuczynski hinweist7, kompliziert. Das bedingten allein schon die großen geografischen Entfernungen und das gering entwickelte Verkehrs- und Nachrichtenwesen. Die Kolonien standen nur in lockeren Beziehungen zueinander und wurden auch getrennt voneinander verwaltet.

Die amerikanischen Kolonien übernahmen die entscheidenden politischen und juristischen Einrichtungen, wie die Verwaltung, die parlamentarischen Körperschaften, die Gesetze (das Common Law) und die Rechtsprechung, von England als der „Metropole“. So entstand im Jahre 1619 in Virginia die erste parlamentarische Körperschaft auf amerikanischem Boden in der Form einer gewählten Siedlervertretung. Die Wahl dieses Parlaments von 22 Abgeordneten, dem eingewanderte Mitglieder des englischen Adels und reiche Kaufleute angehörten-die armen weißen Siedler waren von der Wahl ausgeschlossen-bedurfte noch der Bestätigung durch die Virginia Company in London. In ihrer „Verordnung für Virginia“ aus dem Jahre 1621 forderte die Virginia Company die parlamentarischen Körperschaften der Kolonie auf, „möglichst vollständig Regierungsweise, Gesetze, Sitten, Gerichtsverfahren und sonstige Justizverwaltung dem im Königreich England herrschenden Brauch anzunähern und anzugleichen, wozu wir auch durch seiner Majestät Freibrief angehalten sind“8.

Die Abgeordneten der Kolonie Virginia betonnten jedoch bereits 1623 ihr Recht, die Steuern selbst festzulegen und zu erheben, eine Forderung, die zweifellos schon den ersten Keim einer Einschränkung der kolonialen Hoheitsbefugnisse der englischen Krone enthielt.

Die Rechtsstellung der Kolonien wies gewisse Unterschiede auf, so die einer Kronkolonie, einer Eigentümerkolonie oder einer Freibriefkolonie. Kronkolonien waren unmittelbares Eigentum der englischen Krone. Die für das englische Königshaus bedeutendste Kronkolonie war Virginia. Zunächst befand sie sich im Besitz von Aktiengesellschaften, ehe der englische König Jacob I. sie 1624 in eine Kronkolonie umwandelte. Die Besiedlung Virginias erfolgte auf kapitalistischer Grundlage durch zwei Aktiengesellschaften, die in London bzw. Bristol ihren Sitz hatten. Zwischen diesen beiden Gesellschaften mit einigen hundert Aktionären wurde ebenfalls auf Grund einer königlichen Charter nordamerikanisches Siedlungsgebiet aufgeteilt. Dabei erhielt die Londoner Gesellschaft Süd-Virginia und die Bristoler Gesellschaft Nord-Virginia.

Das sich herausbildende Grundeigentum war die Basis für das Entstehen der sogenannten großen Familien wie der Byrds und Washingtons, die als führende Vertreter der herrschenden Klasse später maßgeblichen Einfluss auf die Politik der Vereinigten Staaten von Amerika nahmen.

Virginia stellte auch in seiner politisch-juristischen Struktur das ausgeprägteste Beispiel einer englischen Kronkolonie auf amerikanischem Boden dar: An der Spitze stand der vom englischen König eingesetzte Gouverneur, der die erste Kammer, den Staatsrat ernannte. Weiße Großgrundbesitzer, Kaufleute und Beamte gingen in Wahlen als Abgeordnete der zweiten Kammer, der Allgemeinen Versammlung, hervor. Diese Kammer besaß die Gesetzgebungsbefugnis. Gegen die Beschlüsse der Allgemeinen Versammlung konnte der Gouverneur Einspruch erheben.

Eigentümerkolonien waren jene (so Delaware, Maryland, Pennsylvania), in denen der englische König durch einen Erlass (Charter) Handelsgesellschaften oder einzelnen Vertretern des Adels den Grund und Boden der Kolonie übertrug und sich selbst lediglich bestimmte lehensrechtliche Befugnisse vorbehielt. So erhielt der zweite Lord Baltimore und der erste „Lord Proprietor of Maryland“, Cecil, dessen Vater ein Freund von Jacob I. war, das gesamte Gebiet von „Mary’s Land“ als Besitz mit dem Recht der „persönlichen Regierung“. Die Baltimores hatten in der Eigentümerkolonie Maryland damit auch das Recht Beamte zu ernennen, Münzen auszugeben und Adelstitel zu verleihen. Nach dem Vorbild Marylands wurde auf Grund einer königlichen Charter auch die Eigentümerkolonie Pennsylvania, eine der reichsten Kolonien an der amerikanischen Westküste, von dem wohlhabenden Quäker William Penn gegründet. Die Familie Penn verfügte bald über den größten Landbesitz in den amerikanischen Kolonien. Besonders charakteristisch für die politisch-juristischen Überbaueinrichtungen der Eigentümerkolonien waren die Institutionen der Kolonie Pennsylvania.

Bereits in seinem ersten „Frame of Government“ (1632) setzte sich William Penn als Gouverneur seiner Kolonie ein. Die von ihm wenig später erlassene „Charter of Privileges“ (1700), die bis 1776 die Verfassung dieser Kolonie blieb, sah einen Gouverneur, einen Rat (Council) und eine Versammlung (Assembly) vor. Den Rat wählten die wohlhabenden Steuerzahler. In die Versammlung kamen je vier gewählte Personen aus jeder Grafschaft nach einem Wahlrecht, das auf einem Eigentumszensus beruhte.

Freibriefkolonien schließlich waren solche, in denen die Siedler, die zumeist aus religiösen Gründen England verlassen hatten, unter der Oberhoheit der Krone auf Grund eines königlichen „Freibriefes“ eine stärker ausgeprägte Selbstverwaltung ausübten (New Plymouth in Massachusetts, New Haven in Connecticut und die verschiedenen Rhode-Island-Gründungen).

Im Freibrief, den Karl II. 1663 für Rhode Island erteilte und der bis zur Verfassung von 1842 galt, heißt es: „Um das hoffnungsvolle Unternehmen Unserer genannten treuen und geliebten Untertanen zu unterstützen und ihnen freie Ausübung und Genuss aller ihrer bürgerlichen und religiösen Rechte…zu gewährleisten und ihnen die Freiheit im wahren christlichen Glauben und Gottesverehrung zu erhalten, …erklären wir hiermit,…dass niemand innerhalb der genannten Kolonie künftig wegen irgendwelcher religiöser Meinungsunterschiede belästigt, bestraft, beunruhigt oder vorgeladen werden darf, sofern er nicht den bürgerlichen Frieden der genannten Kolonie tatsächlich stört.“9

Zu den Siedlern, die aus religiösen Gründen England verlassen und bereits in Holland Zuflucht gesucht hatten, gehörten auch jene 41 Männer vornehmlich bürgerlicher Herkunft, die mit ihren Familien und ihrer Dienerschaft als „Pilgerväter“ am 22. Dezember 1620 mit der „Mayflower“ am Plymounthfelsen landeten und sich in einem Vertrag gegenseitig verpflichteten, als treue Untertanen der englischen Krone, jedoch nach selbstgegebenen Gesetzen das Land zu besiedeln. Dieser als „Mayflower Covenant“ bezeichnete Vertrag vermittelt einen charakteristischen Einblick in die Vorstellungen jener ersten Siedler der englischen Kolonien Nordamerikas: „Wir die Unterzeichner dieses, treue Untertanen unseres erhabenen Herrschers und Herrn König Jakob I., …haben zur Ehre Gottes und zur Ausbreitung des christlichen Glaubens und zum Ruhm von König und Vaterland eine Fahrt unternommen, um die erste Kolonie in den nördlichen Teilen von Virginia zu gründen. Und wir kommen hiermit feierlich und wechselseitig, vor Gottes Angesicht und voneinander, überein und vereinigen uns selbst zu einem bürgerlichen politischen Körper; zur besseren Ordnung unter uns und zu Schutz und Förderung der obengenannten Absichten; und kraft dieses wollen wir von Zeit zu Zeit verordnen, errichten und einrichten rechte und billige Gesetze, Verfügungen, Erlasse, Einrichtungen und Ämter, wie es uns am zuträglichsten und zweckmäßigsten für das allgemeine Wohl der Kolonie erscheint“10

Der „Mayflower Covenant“ enthielt somit bereits erste Vorstellungen über eine Verfassung.

Bei allen Unterschieden überwogen jedoch die Gemeinsamkeiten in den Institutionen des politisch-juristischen Überbaus der Kron-, Eigentümer- und Freibriefkolonien. So übten stets die Gouverneure, ob von der englischen Krone oder den Eigentümer eingesetzt, die exekutive Gewalt aus. Sie kontrollierten die gesamte innere Verwaltung der Kolonien und verfügten über das Kommando der kolonialen Streitkräfte. Als Vertreter der englischen Krone besaßen sie das Recht, untergeordnete Beamte zu ernennen. Sie kontrollierten auch den Außenhandel der Kolonien. Die gesetzgebenden Organe bestanden im Allgemeinen aus zwei Kammern, und zwar aus einem vom Gouverneur ernannten Oberhaus (Council) und einem durch einschränkende Wahlzensen (Eigentum, Rasse) gewählten Unterhaus (Assembly). Das Unterhaus besaß das Recht, Gesetze zu erlassen. Gegen die Gesetze konnten jedoch der Gouverneur Einspruch einlegen, und sie bedurften in allen Kolonien, außer in Connecticut, Maryland und Rhode Island, bevor sie rechtskräftig wurden, der Zustimmung des englischen Königs. Zugleich war der königliche Privy Council als höchste Berufungsinstanz berechtigt, Entscheidungen der kolonialen Gerichte zu revidieren.

Die sich in den Kolonien herausbildenden politischen und juristischen Institutionen schlugen sich juristisch in Verfassungen nieder, von denen vor allem die „Fundamental Orders of Connecticut“ (1638) hervorzuheben sind.11

Unter dem „Dach“ des durch England errichteten Kolonialstatus verschärften sich insbesondere in der Mitte des 18. Jahrhunderts zunehmend die ökonomischen, politischen und ideologischen Widersprüche zwischen England und den amerikanischen Kolonien. In den eineinhalb Jahrhunderten von der ersten Besiedlung durch Einwanderer aus Europa bis zum Vorabend der ersten bürgerlichen Revolution auf amerikanischem Boden war die Bevölkerungszahl, gemessen an damaligen Verhältnissen, beträchtlich gestiegen. Betrug sie im Jahre 1610 nur 350 (Virginia), 1650 etwas mehr als 50 000 und 1700 251000, so war sie bis zum Jahre 1770 bereits auf 2,1 Millionen Menschen gestiegen.12

Allein in zwei Jahrzehnten, von 1750 bis 1770, hatte sich die Bevölkerung in den amerikanischen Kolonien von 1,2 auf mehr als 2 Millionen Menschen erhöht. Die meisten arbeiteten in der Landwirtschaft. Besonders in den Plantagen betriebene landwirtschaftliche Großwirtschaft erzeugte Produkte für den Export. Hauptausfuhrartikel im Jahre 1770 waren Tabak, Weizen, Mehl, Brot, Fisch, Reis und Indigo.

Daneben verstärkte sich jedoch die gewerbliche Produktion, und hier vor allem der Schiffbau und die Eisenherstellung. Namentlich der Schiffbau und er sich ausdehnende Handel der Kolonien auf eigenen Schiffen entwickelte sich bald zu einer ernsthaften Konkurrenz für das englische „Mutterland“. Der Anteil der englischen Kolonien an der Erzeugung von Eisen betrug 1775 bereits ein Siebentel der Weltproduktion.

Die ökonomische Entwicklung der Kolonien und die Bedürfnisse ihrer weiteren Entfaltung widersprachen auf diese Weise mehr und mehr den Interessen und der Politik der englischen Kapitalisten und Grundherren, die, wie der amerikanische marxistische Historiker Willam Z. Foster feststellt, davon ausgingen, „dass die amerikanischen Kolonien mitsamt ihren Einwohnern eigens zum besonderen Nutzen der englischen herrschenden Klassen geschaffen worden seien“. Deshalb scheuten diese auch keine Mühe, „die unabhängige wirtschaftliche und politische Entwicklung der Kolonien zu ersticken“.13

Der englische König George I. erklärte in seiner Thronrede vom 19. Oktober 1721 unumwunden, seine Politik sei darauf gerichtet, die Kolonien in die sie mit denen Englands „direkt in Konkurrenz treten würden“. 14

Die Politik der herrschenden Klassen Englands zielte vor allem darauf ab, sich die Kolonien als Rohstoffquelle für die englische Industrie wie auch als gesicherten, ausdehnungsfähigen Markt für englische Industrieprodukte zu erhalten. Dem diente eine Anzahl vom englischen Parlament erlassener Gesetze, die jeden Handel der Kolonien mit anderen Ländern mit solchen Waren, die England selbst benötigte, verboten, die Ausfuhr von Fertigwaren und selbst die Produktion bestimmter Fertigwaren in den Kolonien untersagten und den Handel mit den Kolonien englischen Schiffen und Kaufleuten vorbehielten. Als ein Beispiel englischer Kolonialpolitik sei die gegen die nordamerikanischen Wollmanufakturen gerichtete Verordnung von 1699 genannt, in der es hieß: „Nach dem 1. Dezember 1699 darf keine Wolle, noch Artikel aus Wolle oder mit Wolle gemischt, falls sie Erzeugnis einer englischen Plfanzung in Amerika sind, in ein Schiff oder Fahrzeug unter irgendeinem Vorwand verladen, noch auf ein Pferd, einen Karren oder ein anderes Fuhrwerk geladen werden, um aus einer englischen Pflanzung in eine andere oder an irgendeinen anderen Ort verfrachtet zu werden.“15

Foster stellt dazu fest: „Von Anfang an hatten die englischen Herrscher immer wieder Schifffahrtsgesetze erlassen, die den englischen Schiffseignern das Monopol am Kolonialhandel gewährten; dazu kamen Handelsgesetze, die den englischen Kaufleuten den rentabelsten Kolonialhandel zu Monopolpreisen vorbehielten, Industriegesetze, die die Interessen der englischen Fabrikanten auf Kosten der Fabrikanten in den Kolonien schützten, und Finanzgesetze, die den Kolonien die Ausgabe von Papiergeld verboten und darauf angelegt waren, die kolonialen Schuldner in Abhängigkeit von den englischen Gläubigern zu halten, usw.“16

Unzufriedenheit mit der Politik des „Mutterlandes“ breitete sich jedoch nicht nur bei den Reedern, Kaufleuten, die oft zugleich Piraten waren, und den Gewerbetreibenden der Kolonien aus, sondern auch bei den Plantagenbesitzern des Südens. Da sie vom Export ihrer Erzeugnisse nach England abhingen, mussten sie hinnehmen, dass die englischen Kapitalisten Willkürlich die Preise für Waren festsetzten, die aus den amerikanischen Kolonien nach England verkauft oder von dort bezogen werden mussten. Die Kolonialgesetze wie auch die gesamte Politik Englands gegenüber den amerikanischen Kolonien wirkten sich jedoch in erster Linie nachteilig auf die Lage der Werktätigen, besonders der kleinen Farmer, des städtischen Kleinbürgertums und der Lohnarbeiter aus.17

Das trat besonders deutlich hervor, als die englischen herrschenden Klassen nach dem Ende des siebenjährigen Krieges gegen Frankreich (1763) im wesentlich stärkeren Maße dazu übergingen, die Kolonien auszuplündern und darüber hinaus noch einen großen Teil der Kriegslasten auf die Kolonien abzuwälzen. Die jahrzehntelangen Kriege Englands vom Ende des 17. Bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts hatten das „Mutterland“ davon abgehalten, sich intensiver mit den amerikanischen Kolonien zu befassen. Das nutzten die amerikanischen Kapitalisten, aber auch die vom wirtschaftlichen Aufschwung der Kolonien profitierenden Kolonialbeamten aus, um die Kolonialgesetze zu umgehen und ihre eigenen ökonomischen Interessen zu verfolgen. Die amerikanischen Reeder und Kaufleute zogen ebenfalls beträchtliche Profite aus Handel, Schmuggel und Piraterie, die sie während der Kriege Englands immer ausgedehnter betrieben. Die reiche Oberschicht sah diese Vorteile gefährdet, als sich die englischen herrschenden Klassen stärker den amerikanischen Kolonien zuwandten. So hatte schon der 1764 vom englischen Parlament erlassene „Revenue Act“ scharfe Proteste in den Kolonien hervorgerufen, die sich wesentlich verstärkten, als 1765 der „Stamp Act“ folgte. Danach wurde eine Stempelsteuer auf alle Drucksachen und juristischen Dokumente erhoben. Das betraf nicht nur die Oberschicht der Kolonien, sondern die gesamte Bevölkerung. Ähnliche Erbitterung rief der im gleichen Jahr erlassene „Quartering Act“ über die Einquartierung englischer Soldaten in den Wohnungen der Bevölkerung hervor.

Diese und andere Maßnahmen, die sich mit einer höchst arroganten Haltung der herrschenden Klassen Englands gegenüber der Entwicklung in den Kolonien vereinten, verstärkten rasch die oppositionelle Haltung aller Klassen und Schichten in den Kolonien. Es kam zu ersten Zusammenstößen mit den englischen Soldaten, wobei das „Boston Massacre“ vom 5. März 1770, bei dem Soldaten vier Arbeiter töteten, für die Entwicklung der revolutionären Situation besondere Bedeutung erhielt. Die englische Krone erließ 1773 den „Tea Act“, der der East India Company das Einfuhrmonopol für Tee in die amerikanischen Kolonien einräumte und eine hohe Importsteuer für Tee auferlegte. Daraufhin warf eine als amerikanische Ureinwohner verkleidete Gruppe (zur Verkleidung siehe Wikipedia) von Männern auf Initiative des wohlhabenden Schiffseigentümers und Schmugglers Hancock die Teeladung von im Hafen von Boston ankernden englischen Schiffen ins Wasser. Nach diesem auch als Bostoner „Tea-Party“ bezeichneten Zwischenfall sprach die englische Regierung davon, dass nunmehr Krieg gegen die Rebellen geführt werden müsse.

Die Vernichtung von Tee bei der Boston Tea Party, Lithografie von Sarony & Major, 1846

Bildquelle: Von Nathaniel Currier – https://springfieldmuseums.org/collections/item/the-destruction-of-tea-at-boston-harbor-nathaniel-currier/, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=6354651

Bild entnommen aus Wikipedia

Am 19. April 1775 kam es an einer Brücke bei Lexington (Concord) zu einem Gefecht zwischen Farmern und englischen Soldaten, das seinen Widerhall in der ganzen Welt fand: „Heard around the world“. Der Unabhängigkeitskrieg des amerikanischen Volkes gegen das englische Kolonialjoch, die erste bürgerliche Revolution auf amerikanischem Boden, war ausgebrochen.

Schon in seinem 1748 erschienenen Reisebericht über die englischen Kolonien hatte der schwedische Naturwissenschaftler Peter Kalm festgestellt: „Engländer, und zwar nicht nur in Amerika geborene, sondern sogar aus Europa zugereiste, sagten mir, dass die englischen Kolonien in Nordamerika in etwa dreißig oder fünfzig Jahren imstande sein dürften, ein selbstständiges, von Altengland völlig unabhängiges Staatswesen zu bilden.“18

Dabei war es keineswegs so, dass die führenden Kräfte in den englischen Kolonien – selbst dann nicht, nachdem das englische Parlament verschärfende Gesetze erlassen hatte – sich sofort vom „Mutterland“ trennen und einen unabhängigen Staat bilden wollten. Sie traten vielmehr zunächst für eine eigenständige kapitalistische Entwicklung unter der Vorherrschaft der englischen Krone ein, wobei über Charakter und Umfang dieser Oberhoheit schon unterschiedliche Auffassungen bestanden.

Der Konflikt zwischen den Kolonien und dem „Mutterland“ spiegelte sich ideologisch vor allem in den politischen Theorien der führenden Theorien der bürgerlichen Kräfte in den Kolonien wider. Das betraf besonders ihre Auffassungen über die Rechte und Freiheiten der Bürger in den Kolonien, über die Grenzen der Verbindlichkeit der vom englischen Parlament erlassenen Gesetze und über die von der Vertragstheorie ausgehende Gleichstellung der parlamentarischen Körperschaften der Kolonien mit dem Parlament in London unter der Oberhoheit der englischen Krone.

So forderte der Bostoner Kaufmann und Jurist Adams, dass die vom englischen Parlament erlassenen und die wirtschaftliche Entwicklung der Kolonien knebelnden Gesetze für ungültig erklärt werden müssten, weil sie ohne Billigung der Kolonien zustande gekommen seien, die keine eigenen Abgeordneten in das Parlament nach London entsenden durften. In der Bostoner Stadtversammlung bekannte sich Samuel Adams aber auch bereits zum Selbstbestimmungsrecht, das -konsequent verwirklicht – nur die Unabhängigkeit von England bedeuten konnte. In der gesetzgebenden Körperschaft von Virginia verkündete der Abgeordnete Patrick Henry das Recht auf Selbstbesteuerung als ein Naturrecht, das den Bürgern der Kolonien durch die Steuergesetzgebung des englischen Parlaments nicht beschnitten werden dürfe. John Dickinson aus Pennsylvania suchte deinen Kompromiss, indem er zwischen „äußerer“ und „innerer“ Besteuerungsunterschied. Er räumte dem englischen Parlament die Befugnis der Handels- und Zollgesetzgebung, den Kolonien aber alle anderen Rechte der Steuergesetzgebung ein. Und James Otis aus Boston glaubte das englische Parlament zu einer für die Kolonien vorteilhafteren Gesetzgebung veranlassen zu können, wenn es den Vorrang der verfassungsmäßigen Rechte und Freiheiten vor den Entscheidungen des Parlaments betonen würde.

Noch ging es den führenden bürgerlichen Kräften darum, die bedrückenden Kolonialgesetze für nichtig zu erklären, ohne damit auch den Bruch mit der englischen Krone zu vollziehen. Charakteristisch dafür sind die Beschlüsse des „Stempelsteuer-Kongresses“ vom 19 Oktober 1765, in denen die Vertreter von Connecticut, Delaware, Maryland, Massachusetts, New Jersey, New York, Pennsylvania, Rhode Island und South Carolina um die Rücknahme der Sondermaßnahmen, insbesondere der Stempelsteuer, ersuchten. Es heißt dort: „I. Dass die Untertanen seiner Majestät in diesen Kolonien der Krone Großbritanniens die Ergebenheit schulden, die für seine innerhalb des Rechs geborenen Untertanen Pflicht ist, und dass sie der erhabenen Körperschaft des Parlaments von Großbritannien alle schuldige Unterordnung zu leisten haben. II. Dass Seiner Majestät pflichtschuldige Untertanen in diesen Kolonien zu allen angeborenen Rechten und Freiheiten seiner im Königreich Großbritannien geborenen Untertanen berechtigt sind. III., Dass es ein unzertrennlicher Bestandteil der Freiheit eines Volkes und das unzweifelhafte Recht von Engländern ist, dass ihnen Steuern nur mit ihrer eigenen, persönlich oder durch ihre Vertreter erteilten Zustimmung auferlegt werden. IV.Dass die Bevölkerung dieser Kolonien im Unterhaus von Großbritannien nicht vertreten ist und wegen der räumlichen Entfernung nicht vertreten sein kann. V. Dass die Vertreter der Bevölkerung dieser Kolonien nur Personen sein können, die daselbst von ihr gewählt wurden, und dass ihr niemals Steurern auferlegt wurden noch verfassungsmäßig auferlegt werden können, außer durch ihre entsprechenden gesetzgebenden Körperschaften… VIII. Dass die Stempelsteuerakte, die den Einwohnern dieser Kolonien Steuern auferlegt, und mit ihr verschiedene andere Akte…, offenbar den Umsturz der Rechte und Freiheiten der Kolonisten erstreben. IX. Dass die durch verschiedene Parlamentsgesetze kürzlich auferlegten Abgaben wegen der besonderen Umstände dieser Kolonien außerordentlich schwere und drückende Lasten mit sich bringen…XII. Dass Wachstum, Wohlergehen und Glück dieser Kolonien vom vollen und freien Genuss ihrer Rechte und Freiheiten sowie von einem gegenseitig freundschaftlichen und gewinnbringenden Verkehr mit Großbritannien abhängen.“19

Besonders die Forderung „no taxation without representation“, die beinhaltete, dass keine Steuern ohne Zustimmung der Kolonien festgesetzt werden sollten bzw. dass die Kolonien die Steuern selbst festlegen, fand unter der Bevölkerung der Kolonien weite Verbreitung und Unterstützung. Sie brachte deutlich das Streben nach größerer Selbstständigkeit im Rahmen des englischen Königreichs zum Ausdruck. Auch solche bedeutenden politischen und geistigen Führer der ersten bürgerlichen Revolution Amerikas wie Benjamin Franklin und Thomas Jefferson traten noch, unmittelbar bevor der Unabhängigkeitskrieg ausbrach, für ein Verbleiben der Kolonien unter der Oberhoheit der englischen Krone ein. Voraussetzung sei allerdings, dass die englische Krone ihre Haltung gegenüber den Kolonien entscheidend ändere und den Kolonien die Rechte und Freiheiten für eine ungehinderte-kapitalistische– Entwicklung gewähre. Franklin legte 1770 seine These über die Unabhängigkeit der Kolonien vom englischen Parlament dar, das in „Machtanmaßung“ die „Autorität an sich gerissen“ habe, „Gesetze zu erlassen“.20

Wie Franklin sprach sich auch Thomas Jefferson 1774 in seiner Flugschrift „A summary view of the rights of Britisch America“ dafür aus, dass die Kolonien nicht mehr an die Gesetzgebung des englischen Parlaments gebunden sein sollten, jedoch noch dem englischen König unterstehen müssten. Der König sei aber als „oberster Beamter des Britischen Reiches“ der Souveränität des Volkes verpflichtet.21

Um so schärfer erfolgt jedoch nur wenig später auf der politischen und ideologischen Grundlage von Thomas Jefferson verfassten Unabhängigkeitserklärung („Declaration of Independence“) der völlige Bruch mit England und die Bildung eines unabhängigen bürgerlichen Nationalstaates. Was hatte diesen revolutionären Umschwung herbeigeführt? 

Die Erklärung liegt vor allem in der Verteilung der Klassenkräfte und in der Entwicklung der revolutionären Ereignisse selbst.

Die in den Kolonien herrschenden Klassen, die Großgrundbesitzer, die reichen Kaufleute und die Unternehmer, verhielten sich zu der historischen Aufgabe, den Kolonialstatus zu beseitigen und die politische Unabhängigkeit zu erringen, keineswegs einheitlich.

Da war zunächst die Gruppe der „Loyalisten“, die auf Seiten Englands stand und sich von Anfang an entschieden gegen jede revolutionäre Entwicklung wandte. Zu dieser Gruppe gehörten zahlreiche Großgrundbesitzer im Norden und Süden, jedoch auch Großkaufleute sowie die englischen Beamten und Angehörige der hohen anglikanischen Geistlichkeit. Über ihre Haltung und ihr Schicksal während und nach der Revolution schreibt Foster: „Im Verlaufe des ganzen Krieges sabotierten sie den Kampf, und am Ende des Krieges flohen etwa hunderttausend von ihnen nach Kanada, den Bahamas oder nach Großbritannien…Nach dem Krieg wurden viele von ihnen vom Volk enteignet. Dieser Verlauf der Dinge, so sagte Hardy, trug weitgehend dazu bei, die Bodenmonopole und grundbesitzende Aristokratie, die von der englischen Politik so gefördert worden waren, zu zerschlagen“.22

Bei den Kaufleuten, Unternehmern und Großgrundbesitzern, die mit der Revolution mitgingen, gab es auch einen konservativen und einen liberalen Flügel.23

Zum konservativen Flügel zählten der überwiegende Teil der Handelsbourgeoisie und des gewerblichen Bürgertums, das gerade von Armeeaufträgen profitierte, sowie ein nicht unerheblicher Teil der Großgrundbesitzer, darunter jene, die an England verschuldet waren und sich vom erfolgreichen Verlauf eines Krieges gegen England die Löschung ihrer Schulden versprachen. Die Mehrheit der offiziellen Führer im revolutionären Krieg, so George Waschington, zu Beginn des Unabhängigkeitskrieges selbst noch einer größten Sklavenbesitzer, Alexander Hamilton, John Jay und Joseph Galloway, gehörte diesen Kreisen an.

Zum liberalen Flügel der Bourgeoisie und Plantagenbesitzer bildeten solche bedeutenden Staatsmänner und Wissenschaftler ihrer Zeit wie Thomas Jefferson, zu diesem Zeitpunkt auch noch ein Sklavenbesitzer, Benjamin Franklin, Samuel Adams, Henry Gadsden und Isaac Sears.

Zunehmend revolutionären Charakter nahm die Bewegung gegen die englischen Kolonialfesseln jedoch vor allem durch die kleinen Farmer, Handwerker und Lohnarbeiter an, die zur „Hauptkraft des sich verschärfenden revolutionären Kampfes gegen das Mutterland“24 wurden.

„Die kleinen Farmer“, stellt Foster fest, „bildeten auch das Gros der Streitmacht der Revolution. Sie waren eine revolutionäre Kraft und kämpften nicht nur für die vollständige Unabhängigkeit von England, sondern auch gegen die Bodenmonopolisten in den Kolonien.“25

Der amerikanische marxistische Historiker Herbert Aptheker bezeichnet den organisierten Widerstand der Volksmassen als den wichtigsten Wesenszug der amerikanischen Revolution. Wenn auch genaue Angaben fehlen, spricht nach Aptheker alles dafür, dass mindestens 70 Prozent der Bevölkerung den revolutionären Kampf tatkräftig und bewusst unterstützten.26Aptheker nennt drei Hauptfaktoren, deren Zusammenwirken zur ersten bürgerlichen Revolution auf amerikanischem Boden führte: „Die waren erstens die Widersprüche zwischen der Kolonialmacht und den Kolonisten. Die waren zweitens die in den Kolonien entstandenen Widersprüche, in denen die Klassendifferenzierung zum Ausdruck kam, wobei jedes Mal, wenn diese Widersprüche zu einer politisch brisanteen Situation führten, die Macht Großbritanniens für den Schutz des ‚Status quo‘, gegen die Kräfte des Volkes gebraucht wurde. Die war drittens, dass sich im Verlaufe mehrerer Generationen die Empfindung herausbildete, zwischen dem ‚Amerikaner‘ und dem Engländer bestehe ein Unterschied; es formierte sich also eine neue Nation und folglich ein eigenständiges Nationalbewusstsein.“27

So bestätigte sich auch in der ersten bürgerlichen Revolution auf amerikanischem Boden, dass die werktätigen Massen oft konsequenter für die Durchsetzung der geschichtlichen Aufgabe, die vor den herrschenden Klassen stand, kämpften als die herrschenden Klassen selbst. „…sie wirkten gelegentlich gegen die herrschende Klasse für deren Interessen, die, da das Bürgertum der Bannerträger des Fortschritts war, auch die historischen Interessen der Werktätigen darstellten.“28

Der Druck der werktätigen Massen bewirkte einen raschen Verlauf der revolutionären Ereignisse. Auf dem 1. Kontinentalkongress der vom 5. September bis zum 26. Oktober 1774 in Philadelphia tagte, waren die Vertreter der herrschenden Klasse, die für einen Kompromiss mit England eintraten und eine bewaffnete Auseinandersetzung vermeiden wollten, noch in der Mehrheit. Unter den Abgesandten waren auch einige „Loyalisten“, die bald offen in das konterrevolutionäre Lager übergingen. In mehreren Resolutionen sprach sich der Kongress für die Rückkehr zu dem Zustand aus, der vor dem Erlass verschärfender Gesetze gegen die Kolonien, also vor 1763, bestanden hatte. Zugleich verabschiedete er eine „Erklärung der Rechte und Beschwerden“ (Declaration of Rights and Grievances) sowie eine Petition an den englischen König. Auch rief er die Kanadier auf, ein Bündnis mit den Kolonien einzugehen und ihre eigenen Rechte gegenüber der englischen Krone zu vertreten.

Ein Beschluss des 1. Kontinentalkongresses zu Philadelphia erlangte jedoch für die Herausbildung der neuen Staatsorgane im revolutionären Unabhängigkeitskrieg besondere Bedeutung. Unter der Bezeichnung „The Association“ entstand ein System von „Überwachungsausschüssen“, die den Boykott englischer Waren kontrollieren sollten. Diese Ausschüsse, die den bereits ein Jahr zuvor gebildeten „Korrespondenzausschüssen“ unterstellt wurden, spielten in der Entwicklung der Revolution eine bedeutsame Rolle. Sie koordinierten bald alle antienglischen Aktivitäten, hielten die Verbindungen zwischen den einzelnen Kolonien aufrecht bzw. festigten sie und waren in der Bevölkerung propagandistisch, aufklärend tätig. Später bildeten sie sich in „Sicherheitsauschüsse“ um, die sowohl militärische als auch administrative und repressive Ermächtigungen zum Vorgehen gegen die konterrevolutionären Kräfte der „Loyalisten“ erhielten. Über die Tätigkeit des Bostoner „Korrespondenzausschusses“ schreibt der bürgerliche Historiker Willi Paul Adams: „Im November 1772 setzte das town meeting von Boston auf Anregung Samuel Adams‘ ein Committee of Correspondence von 21 Männern ein. Völlig unabhängig von Gouverneur und General Court konnte dieser Ausschuss so oft zusammentreten, wie er es für nötig hielt, und eine Politik betreiben, die er nur vor dem town meeting zu rechtfertigen brauchte. Der Ausschuss brachte politische Artikel in die Zeitungen und veröffentlichte eigene Handzettel und Plakate. Er forderte alle Gemeinden von Massachusetts zur Bildung gleichartiger Ausschüsse auf. Die Mehrzahl der Gemeinden folgte der Aufforderung, und das Bostoner Komitee entwickelte sich zu einer Informations- und Agitationszentrale, wie sie dem Gouverneur nie zu Diensten gestanden hatte.“29

Zusammenfassend charakterisiert Foster diese Organe folgendermaßen: „Für den Kampf gegen die Briten besaß die Kolonialbevölkerung bereits zur Zeit des Ausbruchs der Feindseligkeiten die Anfänge eines Regierungsapparates. Diese Organisation hatte sie während der letzten zehn Kampfjahre, die der Revolution vorangingen, geschaffen, ohne ihre wahre Natur und revolutionäre Bedeutung voll zu erkennen. Die Korrespondenzkomitees, die Sicherheitsausschüsse, die Provinzialversammlungen und Kontinentalkongresse, die die Kolonien neben den britischen politischen Machtorganen geschaffen hatten, wurden zum Kern der revolutionären Regierung, die nach 1776 voll ins Leben trat. Während die amerikanische Kolonialbevölkerung den Krieg mit England führte, nahm ihre noch in den Anfängen stehende Regierung allmählich Gestalt an.“30

Der Drang zur Unabhängigkeit war nun so stark und hatte mit dem Beginn des Krieges gegen England eine solche revolutionäre Zuspitzung erfahren, dass sich nach den Worten bürgerlicher Wissenschaftler „auch viele Konservative diesem Ruf anschließen mussten, um ihre bevorzugte Stellung in den Kolonien nicht zu verlieren“31.

Der 2. Kontinentalkongress, der am 10. Mai 1775 unter Vorsitz von John Hancock und der Assistenz von Benjamin Franklin, Thomas Jefferson und John Dickinson wiederum in Philadelphia zusammentrat, hatte aus der Entwicklung der Ereignisse die Konsequenzen zu ziehen. Er unterstellte die Miliz seiner Autorität und ernannte George Washington, der sich im englisch-französischen Krieg militärisch besonders hervorgetan hatte, zum kommandierenden General der Streitkräfte. Am 7. Juni 1776 beantragte Richard Henry Lee, Abgesandter aus Virginia, auf dem Kongress zu erklären, dass die Kolonien unabhängige Staaten seien. Nach heftigen Debatten nahm der Kongress diesen Antrag an und beauftragte Thomas Jefferson, die Unabhängigkeitserklärung abzufassen, die schließlich am 4. Juli 1776 verabschiedet wurde. 

Der 4. Juli ist seitdem der höchste nationale Feiertag der USA.

Die Unabhängigkeitserklärung von 1776 und die Verfassung von 1787 sind die beiden wesentlichen politischen und juristischen Dokumente, mit denen die USA sich selbst ihre Geburt als bürgerliche Nation und kapitalistischer Staat bescheinigten. Charakter und Bedeutung dieser Akte wären nicht zu erhellen, wenn die historische Aufgabenstellung, die Errungenschaften, aber auch die Schwächen der ersten bürgerlichen Revolution auf amerikanischem Boden außer Betracht blieben, deren Auftakt eben die Unabhängigkeitserklärung und deren politisch-juristischer Abschluss die Verfassung bildeten.32

Die Unterzeichnung der Unabhängigkeitserklärung (Gemälde von John Trumbull, 1819)

Bild entnommen von Wikipedia

Bildquelle: Von John Trumbull – US Capitol, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=180069

Der Unabhängigkeitskrieg des amerikanischen Volkes, der 1775 begann und 1783 mit dem Frieden von Paris, in dem England die Unabhängigkeit der dreizehn Kolonien anerkannte, endete, war ein revolutionärer Befreiungskrieg. W.I. Lenin schrieb dazu in seinem „Brief an die amerikanischen Arbeiter“: „Die Geschichte des modernen, zivilisierten Amerikas wird durch einen jener großen, wahrhaften Befreiungskriege, wahrhaft revolutionären Kriege eingeleitet, deren es so wenige gegeben hat neben der riesigen Zahl der Raubkriege, die …durch den Streit der Könige, Gutsbesitzer und Kapitalisten wegen der Teilung der erbeuteten Länder oder zusammengeraubten Profite hervorgerufen worden waren. Das war der Krieg des amerikanischen Volkes gegen die englischen Räuber, die Amerika unterdrückten und in kolonialer Sklaverei hielten, genauso wie diese ‚zivilisierten‘ Blutsauger bis auf den heutigen Tag Hunderte Millionen Menschen in Indien, in Ägypten und in allen Ecken und Enden der Welt unterdrücken und in kolonialer Sklaverei halten.“33

Und Karl Marx wies auf die Bedeutung des Unabhängigkeitskrieges über den amerikanischen Kontinent hinaus hin, als er in seiner Adresse an Abraham Lincoln feststellte, dass auf dem Boden der englischen Kolonien in Amerika  „…zuerst der Gedanke einer großen demokratischen Republik entsprungen war, von dem die erste Erklärung der Menschenrechte ausging und der erste Anstoß zu der europäischen Revolution des 18. Jahrhunderts gegeben wurde.“34

Der Unabhängigkeitskrieg löste die entscheidende Aufgabe dieser bürgerlichen Revolution. Sie bestand darin, durch die Befreiung von den Fesseln des englischen Kolonialjochs in Übereinstimmung der kapitalistischen Produktionsverhältnisse mit dem Charakter und Entwicklungsbedingungen der Produktivkräfte herzustellen. Sie bestand weiterhin darin, mit der Herausbildung eines nationalen Marktes und eines bürgerlichen Staates die wichtigsten Bedingungen dafür zu schaffen, dass sich die Produktivkräfte auf der Grundlage der kapitalistischen Produktionsverhältnisse schnell weiterentwickeln konnten. Dabei wurden auch die wenigen vorhandenen feudalen Elemente beseitigt.

Foster trifft dazu folgende Einschätzung: „Ihr (der Kolonien – d. Verf.) rasch wachsender Kapitalismus konnte nicht länger in den Fesseln gehalten werden, die England ihm angelegt hatte; so sprengte er diese Fesseln gewaltsam. Diese Revolution wurde zu einem bedeutenden Meilenstein in der geschichtlichen Entwicklung des Weltkapitalismus. Sie legte das Fundament für die rasche Entwicklung der kapitalistischen Gesellschaftsordnung in den neuen Vereinigten Staaten.“35

Die wichtigste Aufgabe der Revolution, die nationale Unabhängigkeit zu erringen und den bürgerlichen Nationalstaat – zunächst in Gestalt von dreizehn selbstständigen Staaten – zu schaffen, fand ihren politischen und ideologischen Niederschlag vor allem in der Unabhängigkeitserklärung. Es sind nicht jene glorifizierenden, weil von den historischen Grundlagen und Zusammenhängen gelösten Urteile bürgerlicher Historiker und Juristen über die amerikanische Unabhängigkeitserklärung als Verkörperung „wahrer Freiheit“ und „wirklicher Demokratie“, als des idealen Ausdruckes von Freiheit und Demokratie schlechthin, die dem Charakter dieses Dokuments gerecht werden. Diese Einschätzungen dienten und dienen vielmehr allzu oft der Apologie des Kapitalismus, besonders der Verschleierung der Krise der bürgerlichen Demokratie im Stadium des Imperialismus. Die historische Bedeutung der Unabhängigkeitserklärung von 1776 besteht darin, dass sie, anknüpfendend vor allem an die Ideen der bürgerlichen Aufklärung in England und Frankreich, das Recht des Volkes auf Revolution verkündete. Es heißt dort: „Folgende Wahrheiten erachten wir als selbstverständlich: dass alle Menschen gleich geschaffen sind; dass sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten ausgestattet sind; dass dazu Leben, Freiheit und das Streben nach Glück gehören; dass zur Sicherung dieser Rechte Regierungen unter den Menschen eingerichtet werden, die ihre rechtmäßige Macht aus der Zustimmung der Regierten herleiten; dass, wenn irgendeine Regierungsform sich für diese Zwecke als schädlich erweist, es das Recht des Volkes ist, sie zu ändern oder abzuschaffen und eine neue Regierung einzusetzen und sie auf solchen Grundsätzen aufzubauen und ihre Gewalten in der Form zu organisieren, wie es zur Gewährleistung seiner Sicherheit und seines Glücks geboten zu sein scheint.“36

Die Unabhängigkeitserklärung als grundlegendes Dokument der amerikanischen Revolution ging folglich von einer Staatsauffassung aus, die es als vornehmliche Aufgabe des Staates ansieht, seinen Bürgern das Recht auf „Leben, Freiheit und das Streben nach Glück“ zu gewähren. Sie entsprach damit der Tradition des philosophischen und politischen Gedankengutes der bürgerlichen Revolution in England und der Wegbereiter der bürgerlichen Revolution in Frankreich. Deren Vertreter erklärten den Schutz „des Lebens, der Freiheit und des Eigentums“ als die wesentliche Aufgabe des Staates. In der Unabhängigkeitserklärung erfuhr dieses Postulat insofern eine gewisse Abwandlung, als dort neben dem Recht auf Leben und Freiheit das Streben nach Glück unterstrichen wird. Selbstverständlich bedeutet das in keiner Weise, dass die führenden Kräfte der amerikanischen Revolution mit der Betonung des „Strebens nach Glück“ das Privateigentum nicht geschützt wissen wollten. Sie hielten die Existenz des Privateigentums für den unumstößlichen Grundpfeiler jeder „vernünftigen“ menschlichen Ordnung und sahen folglich in dessen Schutz eine der Hauptfunktionen des Staates. Zugleich brachten die Worte vom „Streben nach Glück“ jedoch auch die Vorstellung zum Ausdruck, dass es möglich sei, dem Staat allgemeinmenschliche Aufgaben zu übertragen.

Der revolutionäre Kern der Unabhängigkeitserklärung bestand in der Idee, dass das Volk nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet sei, ein Staatswesen zu beseitigen, das nicht in der Lage ist, die genannten Aufgaben wahrzunehmen, und an seiner Stelle ein neues, die Rechte des Volkes gewährleistendes Staatswesen zu errichten. Sollten diese Veränderungen nicht anders, als auf dem Wege der Revolution herbeizuführen sein, sei es das Recht und die Pflicht des Volkes die Revolution durchzuführen.

Es war gerade dieser große, fortschrittliche Gedanke der Unabhängigkeitserklärung, der, wie das Ereignis des kolonialen Befreiungskrieges selbst, dazu beitrug, den in Europa und auf dem amerikanischen Kontinent heranreifenden bürgerlichen Revolutionen beträchtlichen Aufschwung zu verleihen.37

Stellvertretend für andere sei hier nur ein Wort gegeben, der wie kaum ein anderer berufen ist, aus zeitgenössischer Sicht die Wirkung der amerikanischen Ereignisse auf das Frankreich am Vorabend der Revolution von 1789 wiederzugeben, dem damaligen Gesandten der USA in Paris, Benjamin Franklin: „Ganz Europa ist in dieser Sache auf unserer Seite, soweit Beifall und gute Wünsche es vermögen, ….Daher kann man bei uns überall die Bemerkung hören, dass unsere Sache die der ganzen Menschheit sei, deren Freiheit wir mit unserer eigenen verfechten.“38

Die Verkündung des Rechts auf Revolution drückte die Interessen der aufstrebenden Bourgeoisie aus, die als führende Klasse des Übergangs vom Feudalismus zum Kapitalismus zugleich den gesellschaftlichen Fortschritt vertrat. Darin bestand die geschichtliche Bedeutung dieses Rechts. Es konnte seinem geschichtlichen Wesen nach niemals über die Rechtfertigung der bürgerlichen Revolution, der Schaffung eines bürgerlichen Nationalstaates und der bürgerlichen Demokratie als der politischen Formen kapitalistischer Klassenherrschaft hinausgehen. Darin bestand seine historisch-klassenmäßige Begrenztheit. Und es wurde von da an von der Bourgeoisie bestritten und schließlich erbittert bekämpft, als die Arbeiterklasse das Recht auf Revolution als ihr grundlegendes Recht, die Fesseln kapitalistischer Ausbeutung und Unterdrückung zu beseitigen und die von der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen freie, sozialistische Gesellschaft zu schaffen, in Anspruch nahm und anwandte. Nicht anders steht es um das in der Unabhängigkeitserklärung verbriefte Recht auf nationale Selbstbestimmung. In seinem Zeichen traten die Vorkämpfer der amerikanischen bürgerlichen Revolution, unterstützt von den Massen des amerikanischen Volkes, zum Kampf gegen die englische Kolonialmacht an, der schließlich zum Sieg des bewaffneten Volkes über die stärkste Wirtschafts-, Handels- und Militärmacht jener Zeit führte.

In krassem Gegensatz zu den proklamierten Idealen der bürgerlichen Demokratie, die die Gründung der Vereinigten Staaten von Amerika begleiteten, missachtet die herrschende Klasse, als imperialistische Bourgeoisie zur Hauptkraft der Konterrevolution in der Welt geworden, das nationale Selbstbestimmungsrecht des eigenen Volkes wir fremder Völker. Zu Recht weisen daher die Kommunisten der USA heute (1976 P.R.) darauf hin, dass es gilt, für die Gewährleistung vieler demokratischer Rechte und Freiheiten, die in der Unabhängigkeitserklärung und Verfassung verankert worden sind, zu kämpfen. Für die amerikanische Arbeiterklasse und die gesamte fortschrittliche Menschheit ist daher „..die Unabhängigkeitserklärung nichts rein Amerikanisches, sondern ein Dokument von welthistorischer Bedeutung…Das ist der Grund, warum heute der 200. Jahrestag der amerikanischen Revolution gesetzmäßig mit den aktuellen Problemen des Kampfes aller Arbeiter und aller progressiven Kräfte für allgemeindemokratische Ziele verknüpft wird.“39

Thomas Jefferson, der die Unabhängigkeitserklärung entworfen hatte (Benjamin Franklin und John Adams als Mitbeauftragte hatten nur geringfügige Ergänzungen hinzugefügt), konnte sich auf das fortschrittliche philosophische, staats- und rechtstheoretische und politische Denken seiner Zeit stützen, Er selbst äußerte dazu: „Ihr (der Unabhängigkeitserklärung- d. Verf.) ganzes Ansehen beruht denn auf den übereinstimmenden Gefühlen der Stunde, wie sie ausgedrückt wurden in der Unterhaltung, in Briefen, in gedruckten Aufsätzen oder in den Grundbüchern des öffentlichen Rechts eines Aristoteles, Cicero, Locker, Sdney“.40

Jefferson war wie andere führende Vertreter der bürgerlichen Aufklärung in Nordamerika vor allem von dem bedeutenden Philosophen und politischen Theoretiker der englischen Revolution des 17. Jahrhunderts, John Locke, beeinflusst, dessen Ideen nach den Worten von Karl Marx „der klassische Ausdruck der Rechtsvorstellungen der bürgerlichen Gesellschaft im Gegensatz zur feudalen41 waren und dessen Auffassung vom Staat „als Muster für die englische bürgerliche Konstitution“ diente.42

John Locke vertrat die Auffassung, dass die Menschen mit ursprünglichen und unveräußerlichen Rechten ausgestattet seien. Als jene unveräußerlichen Rechte sah er das Leben, die individuelle Freiheit sowie die Existenz des Privateigentums an. Er ging weiter davon aus, dass die Menschen freiwillig, um ihre Rechte wirksam zu gewährleisten, einen staatsgründenden Vertrag schließen. Die Herrschaft in diesem Staat sei darauf beschränkt, diese unveräußerlichen Rechte des Menschen zu wahren und zu fördern. Wird dieser Auftrag durch die Regierenden verletzt, beende das die Verpflichtung der Regierten, sich der Herrschaft zu unterwerfen. Damit sei gerechtfertigt, „den Himmel anzurufen“43, das heißt die Rechte selbst wahrzunehmen. Die von Jefferson ausgearbeitete Unabhängigkeitserklärung knüpft zum Teil wörtlich an die Formulierung der Schrift von John Locke „Zwei Abhandlungen über die Regierung“ (1960) an, dass das Volk nach „einer langen Kette“ willkürlicher Handlungen der Regierenden gestattet sei, selbst eine Änderung herbeizuführen.44 Locke selbst hatte das ihm nur in vagen Vorstellungen bekannte Amerika als die Verkörperung des ursprünglichen Naturzustandes bezeichnet: „So war zu Anfang, mehr als es heute der Fall ist, die ganze Welt ein Amerika..“ 45

Andererseits fielen gerade seine Ideen von den mit unveränderlichen Rechten ausgestatteten Menschen, die freiwillig einen Staatsverband gründen, um diese Rechte zu gewährleisten, bei den antikolonialen bürgerlichen Kräften in den Kolonien auf einen fruchtbaren Boden. Die führenden Köpfe der Revolution waren jedoch nicht nur nachhaltig von Lockes Auffassung über die allgemeinen Aufgaben des Staates beeinflusst. Sie legten weitgehend auch die von ihm entwickelten Vorstellungen über die Organisation des Staates, insbesondere über die Legislative und Executive sowie über das Gerichtswesen, der Struktur des aus der Revolution entstandenen bürgerlichen Staates zugrunde.

Anknüpfend an Locke und sich hierin von den französischen Materialisten unterscheidend, ging auch Jefferson, wie es die Unabhängigkeitserklärung zeigt, von einer deistischen Begründung des Naturzustandes aus. Zugleich beeinflussten Jefferson auch die Ideen des radikalsten Vertreters der amerikanischen bürgerlichen Aufklärung, des erst kurz vor Ausbruch des Unabhängigkeitskrieges aus England eingewanderten Thomas Peine. Besonders dessen Schrift „Common Sense“ (1776), die nach zeitgenössischen Berichten von Hand zu Hand ging und für damalige Verhältnisse weiteste Verbreitung fand, war von bedeutender ideologischer Wirkung auf den kolonialen Befreiungskampf. „Eigene Regierung ist unser natürliches Recht“, betonte er in „Common Sense“.46 Peine, der die Monarchie als eine absurde Staatsform bezeichnete, forderte als einzig zweckmäßige Form staatlicher Organisation die demokratische Republik. Auf einen bis ins einzelne gehenden Vorschlag für eine Verfassung verzichtete er, da er meinte, die Ausarbeitung neuer Verfassungen für die einzelnen Staaten sei nach der Unabhängigkeitserklärung nicht mehr schwierig. Für die Einzelstaaten sah er die Errichtung von Einkammerlegislativen vor, die einem Kontinentalkongress unterzuordnen seien. Paine wollte auf eigenständige Exekutivorgane sowohl auf der Ebene der Einzelstaaten wie auf Bundesebene verzichten.

Die herrschenden Kräfte, die den flammenden Appell Paines für die Unabhängigkeit der Kolonien noch hinnahmen, lehnten dessen politische Vorstellungen schafft ab. John Adams schrieb, um den in den Massen populären radikaldemokratischen Ideen von „Common Sense“ entgegenzutreten, ebenfalls 1776 die Flugschrift „Thoughts on Government“, in der er für einen „ruhigen“ Übergang von der Kolonie zur Republik eintrat. John Adams brachte die Befürchtungen konservativer bürgerlicher Kräfte vor weitergehenden revolutionären Aktionen des Volkes zum Ausdruck. Der siegreichen Bourgeoisie war Paine entschieden zu radikal, zumal er sich in seinem politischen und literarischen Schaffen direkt an die Volksmassen wandte. Zur Kennzeichnung der heutigen Haltung bürgerlichen Ideologen der USA zu Paine kann folgende Feststellung in dem sowjetischen Werk „Geschichte der Philosophie“ gelten: „Den zeitgenössischen reaktionären Philosophen und Soziologen der USA ist Paine eine der verhasstesten Persönlichkeiten. Man lehnt ihn wegen seines ‚Demokratismus‘ und ‚Atheismus‘ ab und kritisiert ihn wegen seines ‚Materialismus‘.“ 47

Die Position Jeffersons, der mitten im politischen und geistigen Kampf seiner Zeit stand, war nicht frei von Widersprüchen. So vertrat er einerseits radikale bürgerlich-demokratische Anschauungen, die ein nicht unwesentliches Element der amerikanischen Revolution ausdrückten. Andererseits ging er jedoch auch Kompromisse mit der Großbourgeoisie und zum Teil selbst mit der Sklavenhalteraristokratie ein. Das zeigt der Vergleich zwischen dem von Jefferson verfassten Entwurf der Unabhängigkeitserklärung und der vom Kongress verabschiedeten Endfassung.

Jefferson hatte in den Entwurf der Unabhängigkeitserklärung einen Absatz aufgenommen, der sich scharf gegen den von der englischen Krone betriebenen Sklavenhandel und damit im Kern gegen die Sklaverei überhaupt wandte. An der betreffenden Stelle hieß es: „Er (der englische König George III. – d. Verf.) hat einen grausamen Krieg gegen die menschliche Natur selbst geführt, indem er die heiligsten Rechte des Lebens und der Freiheit in den Angehörigen eines ganzen Volkes verletzt hat, das ihn nie beleidigt hat, indem er sie gefangennahm und als Sklaven in eine andere Hemisphäre verschleppte oder sie auf ihrem Transport dorthin einem elenden Tode preisgab. Diese seeräuberische Kriegsführung, die Schmach heidnischer Völker, ist die Kriegführung des christlichen Königs von Großbritannien, der entschlossen ist, einen Markt einzurichten, wo Menschen gekauft und verkauft werden sollen.“48 Auf Verlangen einer Mehrheit der Abgeordneten beschloss der Kongress nach erregten Debatten, diesen Passus zu streichen. Jefferson beugte sich dieser Entscheidung. Er durchschaute durchaus die der Streichung des Absatzes über den Sklavenhandel zugrundeliegenden Interessen sowohl der Sklavenhalter des Südens wie der am Sklavenhandel profitierenden Reeder und Kaufleute des Nordens. Das geht aus seinen eigenen Worten hervor. Eine Verurteilung des Sklavenhandelts erfolgte, so Jefferson, nicht, im Interesser jener, „die nie einen Versuch gemacht hatten, die Sklaveneinfuhr zu beschränken, sondern im Gegenteil auch jetzt noch fortzusetzen wünschten. Und ich glaube, auch unsere Brüder vom Norden fühlten sich ein wenig von dieser Kritik getroffen; sie haben zwar dort sehr wenig Sklaven, aber sie haben sich im Transport an andere recht wacker beteiligt.“49

So enthielt schon die Unabhängigkeitserklärung zu Beginn der Revolution jene wesentliche Schwäche dieser ersten amerikanischen bürgerlichen Revolution: die Beibehaltung der Sklaverei. Die in der Unabhängigkeitserklärung proklamierte Gleichberechtigung aller Menschen schloss aber nicht nur die Sklaven von den gleichen Rechten aller aus. Ihre Unterzeichner gingen auch davon aus, dass diese Rechte im Wesentlichen den Männern, nur in beschränktem Maße den Frauen und bei den Männern vorrangig den Besitzenden zuzuerkennen seien. Dennoch waren die Ideen der Unabhängigkeitserklärung, gemessen an den historischen Erfordernissen ihrer Epoche, der Epoche des Übergangs vom Feudalismus zum Kapitalismus, ein wesentlicher Schritt nach vorn mit entscheidender revolutionärer Wirkung. 

Entnommen aus „Aufstieg und Verfall bürgerlicher Demokratie – USA“

Herausgeber: Akademie der Wissenschaften der DDR, Institut für Theorie des Staates und des Rechts, Berlin/DDR

Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin/DDR 1976

ORIGINAL-Autor: Prof. Dr. sc. Karl-Heinz Röder

Bearbeitet von Petra Reichel

Vorwort Mai 2026

In dieser Ausgabe geht es um Karl-Heinz Kurras.

Karl-Heinz Kurras hatte traurige Berühmtheit erlangt, weil er während der Demonstration am 02.Juni 1967 in Westberlin den Studenten Benno Ohnesorg erschossen hatte.

Im Jahre 2009 ist herausgekommen, dass Kurras für das MfS arbeitete.  Charlotte Müller, eine antifaschistische Widerstandskämpferin, die von den Faschisten im KZ Ravensbrück inhaftiert wurde, arbeitete später für das MfS und war lange Kurierin für Karl-Heinz Kurrras. Von der Erschießung von Benno Ohnesorg durch Karl-Heinz Kurras war das MfS überrascht worden. Kurras bekam keine weiteren Aufträge mehr vom MfS.

In diesem Beitrag werden die historischen Dokumente präsentiert. Es gibt Personenbeschreibungen zu Charlotte Müller, Karl-Heinz Kurras und Benno Ohnesorg.

Näheres siehe Inhaltsverzeichnis.

Inhaltsverzeichnis Mai 2026

 

Kalenderblatt

 

Abkürzungs- und Erläuterungsverzeichnis zu Karl-Heinz Kurras

 

Aktenspiegel – Personalakte von Karl-Heinz Kurras

 

Verpflichtung von Karl-Heinz Kurras

 

Vorschlag Einbau operativer Abhörtechnik

 

Vorschlag zur Beschaffung des Fahndungsbuches der Westberliner Polizei am 16.11.1964 

 

Arbeitsweise der Abt. I der Westberliner Polizei

 

Antrag auf Ausstellung eines Passierscheins für die Aktion „Gast II“

 

Treffbericht vom 10. Juni 1965

 

Treffbericht mit „Bohl“, 03. November 1965

 

Arbeitsweise der Abteilung V mit Geheimdiensten

 

Treffbericht mit „Bohl“, 13.12.1965

 

Charlotte Müller (antifaschistische Widerstandskämpferin)

 

Karl-Heinz Kurras

 

Aufgaben zu Karl-Heinz Kurras

 

Benno Ohnesorg