Der Fall Jahn u.a.

Bild entnommen vom Bundesarchiv/Stasi-Unterlagen-Archiv (H.g.)

Auswertung und Zusammenfassung der Unterlagen entnommen aus dem

Dokumentenheft  vom Bundesarchiv/Stasi-Unterlagen-Archiv (H.g.) 

Zu Dokument:                                                                                                                                                                  Erstinformation zu Roland Jahn vom 01.09.1982

Herr Jahn war mit einem selbstgebastelten Papierschild, das an seinem Fahrrad befestigt war, durch die Gegend gefahren. Dieses Schild beinhaltet Sympathie mit der Solidaranosc, bzw. dem konterevolutionären Treiben zur damaligen Zeit in Polen. Er wurde von einem Bürger angezeigt.

Von diesem Unfug aus steigerte sich das Tun des Herrn Jahn.
Entnommen aus dem Dokumentenheft aus dem Bundesarchiv-Stasiunterlagen-Archiv

Als Herr Jahn am 01.09. 1982 zur Arbeit fahren wollte, war dieses Papierschild immernoch an seinem Fahrrad. Es erfolgte die Festnahme.

Herr Jahn hatte nach seinem Abitur und Ableistung seines Wehrdienstes ab 1975 an der Sektion Wirtschaftswissenschaften der Friedrich-Schiller-Universität in Jena studiert. 1977 erfolgte der Rausschmiss, weil er sich öffentlich gegen die Ausbürgerung von Herrn Biermann äußerte und auch sonstiger Gegnerschaft zur DDR. Er unterhielt Kontakte zu gleichgesinnten Personen in Jena. Darum hatte ihn das MfS im Visier.

Herr Jahn erlernte keinen Beruf und war als Lagerarbeiter tätig.

Herr Jahn galt als einer der treibenden Kräfte, die u. a. durch provokative Annoncen in der „Volkswacht“ anlässlich des Todestages am 12.04.1981 durch Selbstmord verstorbenen Mathias Domschak (Damit gehen die Sieger der Geschichte immernoch hausieren.) auffielen.

Weiterhin geht es um eine sogenannte „Gedenkplastik“ auf dem Jenaer Johannisfriedhof, welche sein engster Freund (Name geschwärzt) anfertigte. Dieser wurde zwischenzeitlich vom Militärgericht Erfurt wegen Wehrdienstverweigerung zu 6 Monaten Haft verurteilt. Herr Jahn soll an der Sache mit der „Gedenkplastik“ beteiligt gewesen sein.

Im Zusammenhang mit der Inhaftierung des (Name geschwärzt) wurde durch die westlichen Medien eine Hetzkampagne inszeniert. Herr Jahn stand im Verdacht Material den Westmedien zugespielt zu haben. Man konnte es ihm aber nicht nachweisen.

Im April 1982 hatte Herr Jahn weiterhin versucht, in der Geraer „Volkswacht“ die Annonce: „Robert HAVEMANN, wir werden ihn nicht vergessen!“ unterzubringen. Auch bei einer am 28.04.1982 bei der Volkspolizei geführten Aussprache mit dem Ziel einer Verwarnung und Rechtsbelehrung verhielt Herr Jahn sich provokativ, also er nutzte nicht die Chance mit einer Verwarnung davonzukommen. Er lehnte es grundsätzlich ab, sich zu seinem Verhalten zu äußern sowie die Untersuchungsdokumente zu unterschreiben. Die gleiche Haltung zeigte er auch bei späteren Untersuchungen.

Herr Jahn war kein Antragsteller zur Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR, er forderte aber am 30.07.1982 schriftlich vom MdI (Innenministerium der DDR) die Genehmigung, im September 1982 in die BRD zu reisen, um an einem Friedenskongress teilzunehmen.

Durch die Abteilung IX der Bezirksverwaltung Gera des MfS wurde gegen Herrn Jahn ein Ermittlungsverfahren gemäß § 222 StGB eingeleitet und Haftbefehl erwirkt.

Das Ziel der weiteren Bearbeitung dieses Falls bestand neben der Klärung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Herrn Jahn insbesondere darin, weitere Ansatzpunkte und Möglichkeiten zur differenzierten Zerschlagung der politisch-negativen, aus heutiger Sicht der konterrevolutionären Gruppierung in Jena zu erhalten.

Na ja, aus heutiger Sicht muss man dazu sagen, dass das misslungen ist.

Zum Befragungsprotokoll vom 01.09.1982

Herr Jahn ist eine „harte Nuss“. Er beantwortet die Fragen nicht. Er unterschreibt das Protokoll nicht. Thema der Befragung ist, dass er mit diesem dämlichen Schild an seinem Fahrrad durch Jena gefahren ist.

 

Haftbefehl vom 02.09.1982 gegen Herrn Jahn

Er wurde der Missachtung staatlicher Symbole beschuldigt. Es geht darum, dass er die polnische Flagge mit dem Solidarnosc-Schriftzug verunstaltet hatte. Das tat er auf einem Schild, das er selbst gebastelt, an seinem Fahrrad befestigt hatte und damit durch Jena fuhr.

Da er das mehrmals gemacht hatte und Wiederholungsgefahr bestand, erließ das Kreisgericht Gera-Stadt Haftbefehl.

Beobachtungsbericht des MfS Gera vom 14.11.1982

Es geht da um eine illegale Friedensaktion.

Illegale Friedensaktion in der DDR (Jena)
Bildquelle: Dokumentenheft entnommen vom Bundesarchiv/Stasi-Unterlagen-Archiv (H.g.)

Rückinformation der Bezirksverwaltung Gera des MfS vom 10.12.1982

Nun versucht man solche Aktionen zu verhindern. Der einzige vernünftige Punkt ist Punkt 1. Gesellschaftliche Kräfte der DDR sollen sich des Themas annehmen und somit illegale Aktionen verhindern.

Dann kommen die Regeln, wie nach der damaligen Gesetzgebung die Volkspolizei vorgehen soll, um diese Aktionen aufzulösen.

Nun ja, das ist ja nicht gelungen. Warum wurden solche Aktionen nicht genehmigt und ansonsten ignoriert? So wird es doch heutzutage gemacht? Ich denke, da wären diese Heinis schnell uninteressant geworden. Aber man machte „aus Mücken Elefanten“, was sich als fatal erwiesen hat.

Maßnahmeplan in Vorbereitung der gerichtlichen Hauptverhandlung gegen Herrn Jahn vom 18.12.1982

Da hatte man sich einen groben Fehler geleistet. Formal war die Verhandlung öffentlich, aber es wurde getrickst, um die Öffentlichkeit auszuschließen. Die Verhandlung sollte in einem kleinen Saal stattfinden und die Plätze durch Staatsbedienstete besetzt werden. Hatte man so eine Angst vor den Anhängern des Herrn Jahn? Wenn ja, dann ist diese Maßnahme ein Akt der Kapitulation. Das Vorurteil, dass die DDR eine Diktatur gewesen wäre und man bei Gerichtsverhandlungen keine Öffentlichkeit zuließ, ist somit „bestätigt“ worden.

Telegramm der Bezirksverwaltung Gera des MfS vom 22.12.1982

Es wurde darauf hingewiesen, dass am 24.12.1982 in den Nachmittagsstunden, also an Heilig Abend kurz vor der Bescherungszeit, bzw. vor dem Kirchgang eine illegale Friedensaktion stattfinden sollte.

Es ging darum diese zu verhindern und es wurde auf den Maßnahmeplan aus der Rückinformation vom 10.12.1982 verwiesen.

Ein Rücksendetermin wurde für den 20.01.1983 angegeben.

Hier kann man wiederum sagen, dass man die Aktion der Friedensgruppe hätte genehmigen sollen. Gerade in der Weihnachtsstimmung wäre das wichtig gewesen. Hätte man die Aktionen dieser Leute genehmigt, wären sie vermutlich nicht in die Illegalität gegangen und irgendwann uninteressant geworden. Man hatte einfach kein Fingerspitzengefühl, um mit diesen Leuten fertig zu werden. Man hatte nur nach §§ gehandelt und letztendlich kapituliert.

Gerichtsurteil gegen Herrn Jahn, rechtskräftig 20.01.1983

Herr Jahn wurde wegen Missachtung staatlicher Symbole in Tateinheit mit mehrfacher öffentlicher Herabwürdigung verurteilt.

Das klingt erst mal heftig. Dass staatliche Symbole als „heilig“ gelten, kennen wir ja auch aus anderen Ländern. So wird z.B. die Flagge der USA wie ein Heiligtum behandelt. Allerdings kümmerte sich die Justiz der damaligen BRD und kümmert sich auch im heutigen Deutschland nicht um die Flagge der USA, trotz aller Ami-Hörigkeit. Warum sich die Strafverfolgungsbehörden der DDR um die polnische Flagge kümmerten, ist eine unbeantwortete Frage.  Wäre das nicht Angelegenheit von Polen gewesen? Da man das aber so wichtig nahm, hat sich der Hass des Herrn Jahn gegen die DDR immermehr gesteigert.

So ging es ging längst nicht mehr nur um dieses dämliche Schild am Fahrrad. Es war einiges hinzugekommen, das wirklich heftig ist.

Aus der Urteilsbegründung erfahren wir einiges aus dem Leben und Tun des Herrn Jahn.

Im Jahre 1972 machte er das Abitur. Seinen Wehrdienst hatte bei der VP-Bereitschaft (Volkspolizei-Bereitschaft), also der Bereitschaftspolizei in Rudolfstadt abgeleistet. 1975 nahm er ein Studium in der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften auf. Im Februar 1977 wurde er rausgeschmissen, weil er gegen die Ausbürgerung von Herrn Biermann demonstrierte. Er versuchte auch andere Studierende zu beeinflussen. Ab März 1977 war er als Lagerarbeiter tätig. Zunächst war er ein guter Arbeiter. Darum wurde ihm 1978 ein Fernstudium angeboten. Diese Chance nutzte Herr Jahn nicht. Er lehnte das Angebot ab. Er bestand darauf die Entscheidung aus dem Jahre 1977 zu widerrufen und wieder ein Direktstudium aufzunehmen. Diese Forderung wurde abgelehnt. Dabei erhebt sich die Frage, ob es nicht besser gewesen wäre, Herrn Jahn eine Berufsausbildung im Lagerbereich anzubieten. Vielleicht war das Angebot des Fernstudiums ein Trick, um die Freizeit des Herrn Jahn zu beschneiden, damit er keine Zeit mehr für konterrevolutionäres Treiben hat.

Nun ja, seither verhielt sich Herr Jahn überheblich und provokatorisch, wobei es mehrfach zu Disziplinverstößen kam. Rausschmeißen ging nicht. In der DDR konnte man zwar Studierende von der Uni schmeißen, aber Arbeitende konnte man nicht so einfach aus den Betrieben schmeißen.

Herr Jahn hatte seit mehreren Jahren Kontakte zu Personen, welche die Gesellschaftsordnung der DDR ablehnten.

Im Herbst 1981 ließ er von Bekannten, die später als Zeugen auftraten, Porträtaufnahmen herstellen, auf denen er mit einer Mundbinde mit der Aufschrift „Bildungsverbot“ dargestellt ist. Das Gericht hat nicht bemerkt, dass diese Darstellung geklaut ist. Sie stammt aus der Bewegung gegen die Berufsverbote in der BRD.  Das MfS hätte es wissen und dem Gericht mitteilen müssen. Das unterblieb aber. Warum? Herr Jahn verhöhnte damit die Opfer von Berufsverboten in der BRD. Das wäre eine Extra-Strafe wert gewesen. Gab es da falsche Rücksichtnahme gegenüber der BRD? War es ein Stück Kapitulation?

Im Hintergrund: Originalplakat der Bewegung gegen Berufsverbote in der alten BRD
Bildquelle: Arbeitskreis Regionalgeschichte, 31535 Neustadt am Rübenberge „Berufsverbote in den 1970er und 80er Jahren“

Geklaute Darstellung von Herrn Jahn. Er verhöhnte damit die Berufsverbotsopfer in der alten BRD. Das ignorierten die Strafverfolgungsbehörden der DDR.
Bildquelle: Dokumentenheft entnommen vom Bundesarchiv/Stasi-Unterlagen-Archiv (H.g.)

Am 16.09.1982 hatte die BRD-Zeitschrift „Stern“ die Inhaftierung von Herrn Jahn aufgegriffen und den Artikel mit dem von Herrn Jahn gefertigten Bild mit der Mundbinde versehen. Auch der „Stern“ hatte ignoriert, dass diese Darstellung aus der Bewegung gegen die Berufsverbote in der BRD stammt und Herr Jahn diese geklaut hatte. Na ja, war ja nicht anders zu erwarten.

Kurz vor dem 1. Mai hatte Herr Jahn angekündigt, dass er mit einer „Hitler-Stalin-Darstellung“ teilnehmen wollte. Das ist ja wirklich heftig. Seine eigenen Kumpels rieten ihm davon ab. Herrn Jahn war das egal. Er beharrte darauf mit dieser Figur aufzutreten.

Es wird nochmal auf den Anfang des Treibens des Herrn Jahn hingewiesen und dass er über die strafrechtlichen Konsequenzen belehrt wurde, wenn er das weitertreibt. Das interessierte ihn aber nicht. Außerdem versuchte er die Zeugen zu beeinflussen, indem er veranlassen wollte, dass diese ihre Aussagen widerrufen. Das ist aber nicht geschehen.

Bezirksverwaltung des MfS Gera, Schreiben vom 09.03.1983

Vom MfS als „feindlich-negative Kräfte“ bezeichnete Leute beantragten die Durchführung einer Veranstaltung zur Wiederkehr des Tages der Bombardierung Jenas. Diese Veranstaltung wurde nicht genehmigt, da aus gleichem Anlass eine offizielle Großveranstaltung stattfand. Man hätte besser beide Demos genehmigt und voneinander getrennt. Dann wäre folgende Eskalation unterblieben.

Die illegalen Demonstrierenden mischten sich unter die legalen Demonstrierenden und provozierten. Dies wurde unterbunden. Über diese Maßnahmen beschwerten sich diese Leute in einem Brief an Erich Honecker.

Am 18.03.1983 und am 19.03.1983 wurden die Beschwerdebriefe an Erich Honecker geschickt. 

In einem Schreiben des MfS vom 31.03.1983 werden die Aktivitäten der illegalen Friedensaktivisten beschrieben und wie diese unterbunden wurden.

Schreiben der Bezirksverwaltung des MfS Erfurt vom 10.05.1983 an das MfS in Berlin

Es geht da um jemanden (Name geschwärzt) der Illegale Aufkleber mit der Aufschrift „Militarismus – nein danke“ an Schaufenster in Apolda geklebt hatte.

In einer Befragung vom 03.04.1083 sagte dieser Mensch aus, dass er etwa 40 derartige Aufkleber unter seiner Wohnungstür vorgefunden hatte. Aus dem Inhalt dieser Aufkleber schlussfolgerte er, dass diese aus Jena stammen, wo er am 30.03.1983 einen ebensolchen Aufkleber an einem Schaufenster am dortigen Platz der Kosmonauten gesehen hatte. Er sagte, dass er keine Kenntnis über den Hersteller und Überbringer hätte. Es wurde ihm nichts Gegenteiliges bewiesen.

Dieser Mensch gehörte nach eigenen Angaben etwa 2 Jahre dem „Friedenskreis der Jungen Gemeinde Jena“ an und dass er an dortigen Veranstaltungen teilgenommen hätte.

Dieser Aufkleber war in der DDR illegal, denn dieser Spruch war in der DDR tatsächlich fehl am Platze….
Bildquelle: Dokumentenheft entnommen vom Bundesarchiv/Stasi-Unterlagen-Archiv (H.g.)

Dieser Aufkleber war in der DDR illegal, denn dieser Spruch war in der DDR tatsächlich fehl am Platze. Musste aber deswegen so ein Gedöns gemacht werden? Hätte da nicht eine Geldstrafe und die in Rechnungstellung der Entfernung der Aufkleber gereicht?

Schreiben der Bezirksverwaltung Gera Kreisdienststelle Jena des MfS vom 13.05.1983

Auftragsersuchen Herrn Jahn zu beobachten

Es ging darum, dass im Zusammenhang mit der in Westberlin stattfindenden 2. Europäischen Konferenz für Abrüstung eine „Grußadresse“ über Mittelmänner überbracht werden sollte. Es gab Hinweise, dass Herr Jahn bei seinem Aufenthalt in Berlin/DDR diese „Grußadresse“ übergeben wollte. Ob die Grußadresse in Westberlin verlesen wurde, ist nicht ersichtlich.

Die illegalen Friedensaktivisten in der DDR brachten in der Tat Irritationen in Teile der damals großen Friedensbewegung der alten BRD und Westberlins.

Es folgt ein Beobachtungprotokoll vom 20.05.1983

Information zur Aktion „Gegenschlag“

Am 27.05. bzw. in der Nacht zum 28.05.1983 verließen in diesem Schreiben aufgelistete Personen die DDR nach der BRD.

Am 28.05.1983 wurden in diesem Schreiben aufgelistete Personen aus der Staatsbürgerschaft der DDR entlassen (Gemäß Ablaufplan zur Aktion mit Ausnahme von Herrn Jahn)

Am 27.05.1983 um 03:10 h verließen weitere aufgelistete Personen die DDR in Richtung BRD. Ein offener Brief vom 06.04.1983, unterzeichnet mit „Friedensgemeinschaft Jena“ an Erich Honecker wurde eingezogen.

Dann noch ein Schreiben, wo es um die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR weiterer Personen geht und den weiteren Ablauf, wie Kontrolle des Umzugsgutes wird aufgeschrieben.

Ein Herr Rathenow aus Berlin, auch ein DDR-Gegner, wird genannt. Er hatte seine Mutter in Jena angerufen und gebeten Herrn Jahn zu verständigen, dass dieser bei Herrn Rathenow in Berlin vorbeikommen soll. Die Abfahrt von Herrn Jahn wurde beobachtet.

Dann werden Sendungen der Westmedien erwähnt, die behaupteten, dass diese Personen aus der DDR ausgewiesen worden wären, da sie nicht den Interessen der DDR entsprechen würden. Dann noch mehr Punkte, die in den Westmedien in diesem Zusammenhang behauptet wurden.

Am 25.05.1983 wurde in Jena-Lobeda-West im Bereich einer Bushaltestelle ein Zettel mit folgendem Text gefunden:

„Freiheit den Völkern El Salvadors und Polen,                                                                                                                                    Amis raus aus Lateinamerika, Sowjets raus aus                                                                                                                     Afghanistan, Kampf den Kriegstreibern und denen,                                                                                                                            die an der Rüstung profitieren.“

Menschenskind, da ist aber was gehörig durcheinandergeraten und gleichgesetzt worden, was gegensätzlich ist. So blöd kann doch keiner sein und so einen Stuss schreiben. Es ist davon auszugehen, dass es sich um Provokation handelt. Allerdings befasste sich die Mehrheit der Bevölkerung der DDR in ihrer Freizeit nicht mit Politik und erst recht nicht mit Außenpolitik. So wurden solche Schriften nicht als Stuss erkannt und riefen Irritationen hervor. Daher musste sofort die Staatsmacht eingreifen.

Dann folgt ein Beobachtungsbericht vom 31.05.1983

06.06.1983 Maßnahmeplan betreffs der Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR und Übersiedlung in die BRD des Herrn Jahn

Es geht um das Procedere betreffs der Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR des Herrn Jahn und die Übersiedlung in die BRD am 07./08. Juni 1983 in die BRD.

Das Ganze ist sehr aufwendig und bindet viel Personal und Zeit seitens der zuständigen Behörden der DDR.

09. Juni 1983 Bericht über die Realisierung der Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR und Übersiedlung in die BRD des Herrn Jahn

Hier wird der Ablauf, nebst der Involvierten DDR-Behörden beschrieben. Herr Jahn verhielt sich provokatorisch und renitent. Wozu? Er konnte ja an der Situation ohnehin nichts mehr ändern.

Herr Jahn widersetzte sich der Abschiebung, doch er konnte diese nicht verhindern.

09.06.1983 Bericht über die Verhinderung einer illegalen Demo („Gegenschlag“)


Nachbetrachtung:

Herr Jahn gehört nun zu den Siegern der Geschichte und war, obwohl er ungelernter Arbeiter war, in der vergrößerten BRD Journalist und Behördenchef geworden.

Zunächst mal Unfug. Dann steigerte sich das Tun des Herrn Jahn.

Im Nachhinein betrachtet muss man sagen, dass die „Aktion Gegenschlag“ eher ein Armutszeugnis, als ein Gegenschlag war. Es begann mit der öffentlichen Sympathie für Herrn Biermann und dem folgenden Rausschmiss von der Uni. Dann kam das dämliche Schild am Fahrrad des Herrn Jahn. Das war erstmal Unfug. Es ging um ein polnisches Staatssymbol, nicht um eines der DDR.

Durch die Sturheit des Herrn Jahn steigerten sich seine Taten und er ist zu einem DDR-Hasser geworden. Ebenso verhält es sich mit den illegalen Friedensgruppen der DDR, die sachlich falsches propagierten und sich provokatorisch verhielten. Irgendwie wurde die Staatsmacht der DDR mit ihnen nicht fertig und glaubte mit der Abschiebung in die BRD diese loswerden zu können. Aber das Gegenteil war der Fall, denn nun agierten sie von der BRD aus.

Später kam ja dann „Schwerter zu Pflugscharen“. Diese Gruppierungen wurden zwar vom MfS beobachtet, doch es erfolgte keine Konsequenz. Vermutlich hatte da die Staatsmacht der DDR bereits kapituliert. Diese illegalen Gruppierungen in der DDR, die als Friedensgruppen firmierten, brachten ja auch Irritationen in Teile der Friedensbewegung der BRD, die im Zusammenhang mit der Stationierung von Atomraketen der USA in der BRD entstanden war.

Was tat die Politik der DDR im Fall Polen? Während sich die Strafverfolgungsbehörden mit so einem dämlichen Schild des Herrn Jahn aufhielten, hatte die Politik schon längst kapituliert (1981). Siehe Beitrag: „Erich Honecker zwischen den Stühlen“

Zusammenstellung und Auswertung „Der Fall Jahn u. a.“ von Petra Reichel, Unterlagen entnommen aus dem Dokumentenheft vom Bundesarchiv/Stasi-Unterlagen-Archiv (H.g.)

Die aufgeführten Dokumente findet man im PDF-Anhang zum Download. (Dokumentenheft) Was das Bundesarchiv schreibt, habe ich nicht beachtet, sondern mich an die beigefügten Original-Dokumente gehalten.

Petra Reichel

Wojciech Jaruzelski

Wojciech Jaruzelski wurde am 06.Juli 1923 in Kurów bei Lublin geboren und ist am 25.Mai 2014 in Warschau gestorben.

Jaruzelski beim Ausrufen des Kriegsrechts 1981
Bildquelle: Von Autor/-in unbekannt – Diese Datei wurde von diesem Werk abgeleitet: AGAD Gen. Wojciech jaruzelski 13 grudnia 1981.png, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=71164610

Wojciech Jaruzelski entstammt dem polnischen Kleinadel. Er wurde katholisch erzogen.

Im Juli 1943 schloss er sich den polnischen Streitkräften in der Sowjetunion an.

Als Offizier kämpfte er unter Zygmunt Berling im Zweiten Weltkrieg und erreichte im Januar 1945 Warschau sowie im Juni desselben Jahres Berlin. Die Kapitulation der faschistischen Wehrmacht erlebte er in Nauen, wurde anschließend jedoch zurück nach Polen beordert und bei der Niederschlagung der Ukrainischen Aufständischen Armee (Diese kollaborierte mit dem faschistischen Deutschland) eingesetzt. Um seine militärische Ausbildung zu vervollständigen, wurde er 1947 an die Polnische Infanteriehochschule sowie die Generalstabsakademie eingeschrieben. Dort verpflichtete er sich auch als Zuträger des Militärgeheimdienstes.[2]

Wojciech Jaruzelski trat 1947 der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei (RZPR), der Nachfolgepartei der Polnischen Kommunistischen Partei, bei.

1956 wurde Jaruzelski zum jüngsten polnischen General befördert.

1964 wurde er Mitglied des Zentralkomitees der PZPR und 1968 von Wladyslaw Gomulka zum Verteidigungsminister ernannt.

Ebenfalls 1968 war er an der Niederschlagung der März-Unruhen, bereits damals eine Krise in Polen, beteiligt. Dazu in der nächsten Ausgabe von DIE TROMMLER mehr.

Außerdem im Jahre 1968 war er am Einmarsch der Warschauer Vertragsstaaten nach Prag führend beteiligt, um die versuchte Konterrevolution in der CSSR niederzuschlagen.

Am 11. Februar 1981 wurde Wojciech Jaruzelski Ministerpräsident Polens und am 18. Oktober 1981, als Stanislaw Kania nach Kritik an seiner Parteiführung während einer Tagung des Zentralkomitees zurückgetreten war, dessen Nachfolger als Erster Sekretär der PZPR. 

Am 13. Dezember 1981 verhängte Jaruzelski das Kriegsrecht, um das konterrevolutionäre Treiben der Solidarnosc zu beenden.  Zwar konnte er die Konterrevolution zunächst stoppen, aber ihm gelang nur ein Zeitgewinn von einigen Jahren.

Die Solidarnosc war weiterhin im Untergrund aktiv.

Jaruzelski blieb bis zum 6. November 1985 Ministerpräsident Polens; danach folgte ihm Zbigniew Messner. In den Jahren von 1985 bis 1989 war er Staatsratsvorsitzender.

Nach einer Streikwelle und Verhandlungen am polnischen „Runden Tisch“ (mehr dazu in der nächsten Ausgabe DIE TROMMLER), wurde im April 1989 die Solidarnosc wieder legalisiert. Sie gewann am 04. Juni 1989 bei den teilweise bürgerlichen Wahlen die maximal zugestandenen Plätze.

Aufgrund des am „Runden Tisch“ erzielten Kompromisses war Wojciech Jaruzelski von Juli 1989 bis zum Dezember 1990 Staatspräsident. Bei seiner Wahl am 19. Juli 1989 erhielt er lediglich eine Stimme mehr, als die geforderte Mehrheit.

Jaruzelski, im Verlaufe der Konterrevolution längst eingeknickt, drängte Michail Gorbatschow dazu einzugestehen, dass beim Massaker von Katyn die Sowjets die Täter seien. Zuvor hatte Jaruzelski die gegensätzliche Position vertreten, nämlich dass deutsche Faschisten die Täter waren. Beiträge zum Thema Katyn siehe beim befreundeten Blog „Sascha’s Welt“.

Lech Walesa wurde im Dezember 1990 Jaruzelskis Amtsnachfolger als Staatspräsident.

Gegen Jaruzelski, Czesław Kiszczak (damals Leiter des militärischen Sicherheitsdienstes), Stanisław Kania (ehemaliger Generalsekretär des Zentralkomitees der PZPR) und sechs andere damals Verantwortliche des Militärrats der Nationalen Errettung wurde am 17. April 2007 am Bezirksgericht Warschau ein Verfahren eröffnet. Staatsanwälte des für die Aufarbeitung faschistischer und kommunistischer Verbrechen(hier wieder die Gleichsetzung von Sozialismus/Kommunismus und Faschismus P.R.) zuständigen Instituts für Nationales Gedenken (IPN) in Kattowitz hatten zuvor zweieinhalb Jahre lang gegen die Angeklagten ermittelt, und am 31. März 2006 wurde Anklage wegen „kommunistischer Verbrechen“ gegen sie erhoben.[8] Jaruzelski, der am 13. Dezember 1981 das Kriegsrecht verhängt hatte, drohte im Falle einer Verurteilung wegen „Leitung einer verbrecherischen Organisation“ eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.[9][10]

Im November 1997 wurde bekannt, dass Wojciech Jaruzelski vor Ausrufung des Kriegsrechts 1981 bei der Sowjetunion um militärisches Eingreifen im Notfall gebeten hatte.[11] Im Dezember 2009 wurde dies erneut thematisiert, weil es Hochverrat hätte bedeuten und eine wichtige Rolle im seit September 2008 laufenden Gerichtsverfahren gegen Jaruzelski, in dem seine Verantwortung an den Kriegsrechtsverbrechen geklärt werden sollte, spielen können.[12]

Nach der Konterrevolution in Polen gab es eine Debatte über die Gründe für die Verhängung des Kriegsrechts in Polen im Jahre 1981 und Jaruzelskis Rolle dabei. Des Weiteren wurde über die Gründe des Einknickens Jaruzelskis im Verlaufe der Konterrevolution diskutiert.

Jaruzelski entschuldigte sich im August 2005 während einer öffentlichen Diskussionsrunde in Prag für die Beteiligung der polnischen Streitkräfte an der Niederschlagung der versuchten Konterrevolution in der CSSR im Jahre 1968.

Im Februar 2008 wurde bekannt, dass Jaruzelski erkrankt war. Wegen einer schweren Lungenentzündung und Herzproblemen wurde er in einem Warschauer Militärkrankenhaus behandelt. Im März 2011 wurde bei ihm ein Lymphom diagnostiziert. Jaruzelski starb am 25. Mai 2014, wenige Wochen vor seinem 91. Geburtstag, in Warschau.[13] Nach seiner Einäscherung fand das Begräbnis seiner Urne am 30. Mai auf dem Warschauer Powązki-Friedhof statt.[14]

Jaruzelskis Grabstätte
Bildquelle: Von Mateusz Opasiński – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=37670766

Entnommen Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel

Solidarnosc

Solidarnosc wurde 1980 gegründet. Sie war eine konterrevolutionäre Organisation, die als Gewerkschaft firmierte. Heute ist sie tatsächlich eine Gewerkschaft und Mitglied des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB) und des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB).

Bildquelle: Von Jerzy Janiszewski, geb. 1953; http://www.tajjer.net – aus pl wikipedia pl:Grafika:Solidarnosc.png, Logo, https://de.wikipedia.org/w/index.php?curid=246814

Die Solidarnosc entstand aus einer Streikbewegung im Sommer 1980 heraus. Sie wurde von polnischen  Intellektuellen, der katholischen Kirche, insbesondere durch den damaligen Papst Johannes Paul II. unterstützt. Vor allem aus dem westlichen Ausland (insbesondere den USA und der BRD) gab es große Unterstützung.

Auslöser der großen Streikwelle 1980 waren Preiserhöhungen für Fleisch am 01. Juli 1980.

Lokale Streiks griffen bald auf das ganze Land über. In Danzig kam es auf der Leninwerft zu einem großen Streik. Der Anlass hierfür war die Entlassung der Kranführerin Anna Walentynowitz. Sie war eine bekannte Symbolfigur einer Streikwelle im Jahre 1970 an der Ostseeküste, ausgelöst durch damalige Preiserhöhungen. In Wahrheit war es bereits damals eine versuchte Konterrevolution. Siehe Wikipedia.

Anna Walentynowitz hatte im Westen den Beinamen „legendäre Kranführerin“.  Sie kam am 10. April 2010 bei einem Flugzeugabsturz, nahe des Militärflugplatzes Smolensk-Nord, ums Leben. Mit einer Delegation hochrangiger Repräsentanten des Staates Polen um den damaligen Staatspräsidenten Lech Kaczyński, wollte sie zur Gedenkstätte Katyn in Russland reisen, um am 70. Jahrestag der Opfer des Massakers im Jahre 1940 zu gedenken. Näher auf das Thema Katyn einzugehen, würde diesen Beitrag sprengen. Es gibt verschiedene Beiträge auf dem befreundeten Blog „Sascha‘ s Welt“. Interessierte können da gerne nachlesen.

Werftarbeiter gründeten ein betriebliches Streikkomitee unter der Führung von Lech Walesa. Im Westen wurde Lech Walesa zum „Arbeiterführer“ hochstilisiert. Nach Zugeständnissen des Betriebes sollte der Streik nach zwei Tagen beendet werden. In der Nacht auf den 16. August 1980 wurde beschlossen den Streik aufrechtzuerhalten. In der Folge wurde am 17. August 1980 das „Überbetriebliche Streikkomitee“ gegründet, das den Auftrag hatte sich nach Beendigung der Streiks nicht aufzulösen, sondern die Einhaltung des Erreichten zu überwachen.

Auguststreiks in der Danziger Leninwerft, 1980
Bildquelle: Von Zenon Mirota – http://ecs.gda.pl/, CC BY-SA 3.0 pl, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=42202391

Neben weiteren Anliegen ging es um die Zulassung von „unabhängigen Gewerkschaften“. Nach langen Verhandlungen unterschrieb die Regierung am 31. August 1980 das Danziger Abkommen. Ab da formierte sich die Selbstverwaltete Gewerkschaft „Solidarität“.

Lech Walesa war seit der Gründung am 17. September 1980 Vorsitzender der Solidarnosc. Am 10. November 1980 wurde die Solidarnosc durch die polnische Regierung offiziell anerkannt, also legalisiert.  Die Solidarnosc wuchs immer weiter und sogar Mitglieder der polnischen kommunistischen Partei (PVAP) schlossen sich der Solidarnosc an.

Doch nun wurde die Solidarnosc eine Konterrevolutionäre Bewegung. Dabei spaltete sie sich gegen Ende des Jahres 1981 in zwei Flügel. Einen pragmatischen um Lech Walesa, der von verschiedenen Intellektuellen unterstützt wurde. Dieser Flügel legte es auf eine gemäßigte Konfrontation mit der Staatsmacht an. Dann gab es den national-Konservativen Flügel um Jan Rulewski und Andrzej Giwazda. Dieser Flügel wollte eine offenere Konfrontation mit der Regierung, bzw. der Kommunistischen Partei Polens.

In der Nacht zum 13. Dezember 1981 war Schluss mit dem konterrevolutionären Treiben in Polen. Das Kriegsrecht wurde ausgerufen.  Führende Köpfe der Solidarnosc wurden interniert und die Arbeit der als Gewerkschaft firmierenden konterrevolutionären Organisation verboten. Am 08.Okober 1982 wurde die Solidarnosc durch ein neues Gewerkschaftsgesetz endgültig verboten.

Das Kriegsrecht in Polen unter Wojciech Jaruzelski dauerte von 1981 bis 1983.

Jaruzelski schaffte es in Polen wieder stabile Verhältnisse herzustellen und dem konterrevolutionären Treiben ein Ende zu setzen. Doch es wurden nur einige Jahre gewonnen, bis dann 1989/90 in allen europäischen sozialistischen Ländern die Konterrevolution siegte.

Im Ausland bildeten sich Exilgruppen der Solidarnosc, die durch Gründung von Büros aktiv waren. Die Auslandsaktivitäten wurden durch das Brüsseler Büro der Solidarnosc koordiniert. Eine Koordinierungsfunktion in der BRD führe das Bremer Koordinationsbüro der Solidarnosc aus. Neben den Büros gab es in den 1980er Jahren intensive Kontakte zu Partnern im Ausland, wie z.B. Schweden.

Ab August 1988 kam es zu Gesprächen zwischen der Kommunistischen Regierungspartei und der noch verbotenen Untergrunds-Solidarnosc, die dann zu Gesprächen am „Runden Tisch“ führten, die vom 06.Februar 1989 bis zum 05. April 1989 in Magdalenka bei Warschau stattfanden. Am 05. April 1989 wurde die Solidarnosc wieder amtlich anerkannt, also legalisiert.

Als Ergebnis des „Runden Tisches“ kam es am 04. Juni 1989 teilweise zu bürgerlichen Wahlen, die von der Solidarnosc gewonnen wurde. Die Sitzverteilung im Sejm (polnisches Parlament) wurde allerdings schon am „Runden Tisch“ ausgehandelt. Das „Bürgerkomitee“, die politische Vertretung der Solidarnosc, forderte nun eine Beteiligung an der Regierung. Mit Tadeusz Mazowiecki stellte Solidarnosc den ersten nichtkommunistischen Ministerpräsidenten nach dem Zweiten Weltkrieg, Schlüsselministerien (Inneres und Verteidigung) blieben jedoch in den Händen der PVAP (kommunistische Partei Polens). Im Dezember 1990 wurde Lech Walesa zum Staatspräsidenten gewählt.

Durch das Aufkommen der sich „Arbeiterbewegung“ nennenden Konterrevolutionäre und „Glasnost“ und „Perestroika“ aus der Sowjetunion, marschierte die Konterrevolution in Polen. Mitgemischt hatte der damalige Papst Johannes Paul II. Dies tat er nicht nur durch theologische und sozialethische Aussagen, sondern auch direkt durch seine drei Polenreisen (zwischen 1979 und 1987) und seine kontinuierliche Unterstützung von Solidarnosc.

Nach der Konterrevolution verlor die Solidarnosc an politischem Einfluss, da sie für die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Konterrevolution mitverantwortlich gemacht wurde. Durch die Parlamentswahlen 1993 verlor sie die Beteiligung an der Regierung. 1996 formierte sich das Wahlbündnis AWS, das noch einmal von 1997 bis 2000 an einer Koalitionsregierung beteiligt war. Nach der Wahlniederlage im Jahre 2001 zerfiel AWS.

Solidarnosc spielt heute keine parteipolitische Rolle mehr. Der einstige Mitbegründer Lech Walesa hat zum 31. August 2005 seinen Austritt aus der Solidarnosc erklärt.

Heute ist die Solidarnosc bedeutungslos. Schließlich ist sie heute eine echte Gewerkschaft. Doch nur ein geringer Anteil von Arbeitern ist gewerkschaftlich organisiert. Gründe für den Bedeutungsverlust der Solidarnosc liegen in der negativen Bewertung der Regierungsbeteiligung Anfang der 1990er Jahre, in der Zersplitterung der Gewerkschaftsbewegung, in der Privatisierung der Staatsunternehmen (gerade da wäre eine starke gewerkschaftliche Vertretung erforderlich. P.R.) und dem Entstehen neuer Lebensstilkonzepte, die ablenken und eine andere Freizeitgestaltung implizieren. Dabei wäre doch gerade im Kapitalismus eine starke Vertretung der Arbeiterklasse durch die Gewerkschaften erforderlich. Aber gerade das will ja der siegreiche Kapitalismus nicht.

Entnommen aus Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel

Protokoll der Traurigkeit

Kurzauswertung anhand der beigefügten Originaldokumente (siehe Dokumentenmappe) von Petra Reichel

Der Sieger schreibt Geschichte. Für die heutigen Schülerinnen und Schüler wird ein Dokumentenheft, nebst Begleitheft die Sicht der Sieger der Geschichte dargestellt. Das ist nur gut für die Tonne.

Doch die Verlierer der Geschichte können hinterlassene Originaldokumente auswerten. Vielleicht gibt es im Laufe der Zeit ehrliche Geheimdienstexpertinnen und -experten, Historikerinnen und Historiker, Politikwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die den nächsten Generationen die Wahrheit sagen. Doch bis dahin ist es ein langer Weg. Zeitzeuginnen und Zeitzeugen werden dann wahrscheinlich nicht mehr leben, die den Siegern der Geschichte heute unangenehm sind und daher nicht befragt werden. So versucht DIE TROMMLER mit bescheidenen Mitteln die Geschichte aus Sicht der Verliererinnen und Verlierer zu erklären.

Auch wenn es detailliert nicht in der Kürze eines Beitrages möglich ist, so lässt sich in der Kurzauswertung erkennen, dass es hier um ein Protokoll der Traurigkeit geht.

Bild entnommen vom Bundesarchiv/Stasi-Unterlagenarchiv

Die Volkskammer hatte am 17.11.1989 die Bildung eines Amtes für Nationale Sicherheit beschlossen. Bekanntlich existierte die DDR seit dem 09.11.1989 nicht mehr als Arbeiter- und Bauernstaat. Es folgte eine Übergangszeit bis zur Annexion am 07.10.1990. Zum damaligen Zeitpunkt, als die Entscheidung gefallen war und die Konterrevolution gesiegt hat, brauchte man keinen sozialistischen Geheimdienst mehr. Man versuchte sich mit Angleichung und versuchte das MfS in einen bürgerlichen Geheimdienst unter neuem Namen (AfNS – Amt für Nationale Sicherheit) umzuwandeln. So machten es ja auch die anderen ehemaligen sozialistischen Staaten in Osteuropa.

Der zweite Abschnitt des Original-Dokuments vom 18.11.1989 ist „Bla Bla“ und schon damit begann das Hausieren mit irreführenden Begriffen. Was für ein Aktionsprogramm der SED und was für eine „revolutionäre Erneuerung“?  Es ging eher um die konterrevolutionäre Erneuerung und die Umwandlung der DDR in einen bürgerlichen Staat.  

Der Rest dieses Papiers sind Anweisungen. Damals war Rudi Mittig noch im Amt. Er wurde zum Großteil mit der Umsetzung dieser Anweisungen beauftragt. Dezember 1989 wurde Rudi Mittig von seinen Funktionen entbunden und im Januar 1990 entlassen.

In einem Papier vom 30.11. 1989 verbiegt sich das AfNS. Man macht sich „Asche auf‘ s Haupt“, weil der Vorgänger-Geheimdienst ( MfS) Daten über „Andersdenkende“ gesammelt hatte. Nun Ja, macht das nicht jeder Geheimdienst dieser Welt von seinem Standpunkt, bzw. dem Standpunkt seines Auftraggebers aus? Aber ach, der Auftraggeber, noch die DDR, wandelte sich ja seit 09.11.1989.

In einem Telegramm vom 04.12.1989, unterzeichnet von Wolfgang Schwanitz, vermutlich ein Rundschreiben an die Bezirksdienststellen, geht es darum, dass vernünftige Kräfte der „Bürgerbewegung“, unter der Leitung von Rechtsanwalt Wolfgang Schnur, die Lage deeskalieren wollen. Sie wandten sich an Wolfgang Schwanitz. Dieser befiehlt nun, dass sofort mit dem Schreddern von Dokumentenmaterial aufzuhören ist. Am Ende dann so ein Bla Bla von „Sicherheitspartnerschaft“. Na ja, solche Worte kennen wir zur Genüge aus der heutigen Zeit.

 

Die folgenden aufgeführten Dokumente (Dokumente im PDF-Anhang) sind ein Protokoll der Traurigkeit. Es geht u.a. um den Sturm auf die Dienststellen den nunmaligen AfNS. Die Lage eskaliert und entgleitet auch der sogenannten Bürgerbewegung. Dass es überhaupt möglich ist, dass Dienststellen eines Geheimdienstes so einfach gestürmt werden können, ist ein Armutszeugnis.

 

In einem Fernschreiben des Ministerrates an dessen Beauftragten vom 07.12.1989 teilt dieser u.a. Folgendes (Festlegungen) aus seiner Sitzung vom 07.12.1989 mit:

Ach nee, die Regierung verurteilt nun das aus der neuen Sicht unberechtigte Sammeln von Informationen des MfS und verbietet eine Fortsetzung derartiger Praktiken. Mensch, wie sinnig. Was macht den ein Geheimdienst? Sammeln, sammeln, sammeln, auch wenn es der größte Blödsinn ist. Kein Geheimdienst dieser Welt fragt nach Berechtigung des Sammelns. Aber ach, die DDR war ja inmitten der Wandlung.

Ach, aber Staatsgeheimisse sollen nun doch gewahrt bleiben. Immerhin was.

Nun beauftragt die Regierung den Leiter des Amtes für Nationale Sicherheit unberechtigt angelegte Dokumente unter Aufsicht zu vernichten. Was war unberechtigt? Siehe oben.

Das AfNS fertigt in seinem Schreiben vom 08.12.1989 ein Festlegungsprotokoll an. Es geht um ein Informationsgespräch mit Vertretern des „Neuen Forums“ am 08.12.1989

Ein trauriges Protokoll der Konterrevolution. Es geht um Details der Festlegungen, die der Ministerrat bereits getroffen hatte.

Ein Dokument vom 08.12.1989 gibt die Entscheidung der Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit (AfNS) bekannt. Stattdessen soll ein Auslandsnachrichtendienst geschaffen werden.

Die Details werden im Dokument aufgezählt.

Es folgt das Protokoll zur Auflösung des AfNS

Dann noch einige Papiere, die sich mit Details beschäftigen.

Ein Telegramm vom 13.12. 1989, unterzeichnet von Wolfgang Schwanitz fasst den Vorgang der Auflösung des AfNS zusammen und dankt beteiligten Polizeibehörden, die dabei Hilfe leisteten.

Ein Papier vom 13.12.1989 fasst die Auflösung der Bezirks- und Kreisämter des AfNS detailliert zusammen.

Bericht an Hans Modrow über die Auflösung der Kreis- und Bezirksämter der AfNS vom 14.12.1989

In einem Papier vom 19.12.1989 geht es um die materielle und personelle Auflösung des AfNS und wer dazu beauftragt wird.

Wer erinnert sich? Es war ja die Bildung eines Verfassungsschutzes geplant? Mensch soviel Angleichung, dass man sogar den Namen eines Geheimdienstes der BRD übernimmt? In einem nicht vollständigen Papier ohne Datum ist davon die Rede, dass der „Runde Tisch“ verlangt hatte die Bildung des Verfassungsschutzes bis zum 06.05.1990 auszusetzen. Bekanntlich kam der Verfassungsschutz in der (Noch-)DDR nicht zustande.

Ein Dokument vom 10.01.1990 enthält den Bericht über die Auflösung des AfNS.

Das „Neue Forum“ ruft am 15.01.1990 vor dem Dienstobjekt Ruschestraße in Berlin zur Demonstration auf.

Es wird aufgefordert Farbe und Spraydosen mitzubringen. Also es wird zu Schmierereien und Sachbeschädigung aufgerufen.

Es wird kurz über den Verlauf dieses Sturms berichtet. Vernünftige Kräfte der „Bürgerbewegung“ beteiligen sich daran, dass wieder Ruhe einkehrt.

Wer glaubt ernsthaft daran, dass bei der Erstürmung der Dienststellen des ehemaligen MfS nur wütende Bürger beteiligt waren? Es war für westliche Geheimdienste die willkommene Gelegenheit Papiere und Dateien ins Ausland zu schaffen. Bekannt ist der Fall der „Rosenholz-Dateien“, die in den USA landeten, aber später wieder zurückgegeben wurden. Na ja, die Amis haben da vermutlich eine Kopie angelegt.

Alle Dokumente auszuwerten würde ins unendliche gehen. Daher habe ich mich auf das Wichtigste beschränkt.

Es ist ein Protokoll der Traurigkeit. Der Samen zum Untergang der DDR war, meiner Meinung nach, schon lange vor Ausbruch der Konterrevolution gelegt worden. Das MfS war nicht in der Lage dies rechtzeitig zu erkennen und Maßnahmen dagegen zu ergreifen.

Die Konterrevolution wütete in allen osteuropäischen Ländern gleichzeitig. Deren Geheimdienste erkannten das auch nicht rechtzeitig. Diese wurden umgewandelt und dem bürgerlichen Staatswesen angepasst. Das hatte man vermutlich auch in der DDR vor, bis dann absehbar war, dass die DDR nicht mehr lange existierte.

Dokumentenheft entnommen vom Bundesarchiv/Stasi-Unterlagenarchiv

Begleitmaterial  entnommen vom Bundesarchiv/Stasi-Unterlagenarchiv