Arbeitsweise der Abteilung V mit Geheimdiensten

Bericht, 18.05.1967

Arbeitsweise der Abteilung V mit Geheimdiensten

Seit kurzer Zeit dürfen die Bediensteten der Abt. I mit Vertretern westlicher Nachrichtendienste nicht mehr verkehren.

Wünsche der westlichen Nachrichtendienste müssen im Geschäftszimmer vorgetragen werden.

Von dieser Stelle erhalten sie die Auskünfte bzw. die verlangten Unterlagen.

Dies gilt auch für das LfV. (Landesamt für Verfassungsschutz)

Ein Sachbearbeiter darf keinen direkten Kontakt unterhalten.

Das LfV (Landesamt für Verfassungsschutz) hat die Unterlagen der Frau Ebner übernommen. Von Seiten der Abt. I darf zur Zeit nichts unternommen werden. Was tatsächlich geschieht ist nicht bekannt.

 

Bericht des GM „Bohl“

GM wird als zuverlässig eingeschätzt.

Bericht darf nur intern ausgewertet werden.

Unterzeichner

Hauptmann Eiserbeck

Verteiler:

1 Exemplar Genosse Major Ehrhardt

1 Exemplar Ablage im OV

 

Original-Dokument

Entnommen aus der Broschüre „MfS im Westen“, herausgegeben vom Bundesarchiv Stasi-Unterlagen-Archiv.

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