Hungersnot und Konterrevolution

Vorbemerkung: Nun ist vom „Holodomor“ die Rede. Diese Hungersnot in den Jahren 1932/33 wird Stalin „in die Schuhe geschoben“. Bereits in den 1920er Jahren gab es in der Sowjetunion eine Hungersnot. Gegnerische Kräfte versuchten diese zu nutzen, um die Konterrevolution zu starten. Damals ist es misslungen.

Symbolbild
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Im Sommer 1921 vernichtete eine Dürre im Wolgagebiet, im Uralvorland, im Kaukasus, auf der Krim und in einem Teil der Ukraine die Saat. In den fruchtbarsten Gouvernements, den Kornkammern des Landes, gab es weder Getreide für die Versorgung der Bevölkerung noch Saatgut für eine neue Aussaat. Das Sowjetland, das sich von dem wirtschaftlichen Verfall im Gefolge des imperialistischen Krieges und des Bürgerkrieges noch nicht erholt hatte, wurde von einer neuen schrecklichen Katastrophe, einer Hungersnot, betroffen. Im Winter und Frühjahr 1922 litten über dreißig Millionen Menschen, das heißt fast ein Viertel der damaligen Bevölkerung, Hunger. Besonders stark betroffen war das Wolgagebiet, wo viele Menschen vor Hunger starben.

Die Sowjetregierung ergriff außerordentliche Maßnahmen, um die Auswirkungen der Katastrophe entgegenzuwirken. Millionen Werktätige, die in den Betrieben und auf den Feldern des Landes arbeiteten, gaben einen Teil ihres dürftigen Einkommens und ihrer Hungerrationen ab, um den Hungernden zu helfen. Aber die inneren Ressourcen waren vernichtet, das verwüstete Land brauchte Hilfe von außen. W.I. Lenin appellierte an das Internationale Proletariat, Hilfe zu leisten. Maxim Gorki wandte sich an alle ehrlichen Menschen in Europa und Amerika mit der Bitte, dem russischen Volk zu helfen. Die Appelle Lenins und Gorkis fanden bei den Werktätigen im Ausland ein starkes Echo. Aber es gab auch Kräfte, die die Naturkatastrophe, die das Sowjetland heimsuchte, für ihre konterrevolutionären Ziele auszunutzen versuchten.

Gorki schlug im Juni 1921 vor, ein Gesamtrussisches Hilfskomitee für die Hungernden zu bilden. Dieser Vorschlag wurde von ehemaligen „im öffentlichen Leben tätigen“ Kadetten, von S.N. Prokopowitsch, J.D. Kuskova, N.M. Kischkin, dem ehemaligen zaristischen Minister N.N. Kutler und anderen, aufgegriffen. Sie bildeten die Initiativgruppe für die Gründung eines solchen Komitees. Am 21. Juli fand eine Zusammenkunft dieser Gruppe mit Vertretern der Sowjetmacht statt. Kischkin redete dabei lange über die Bedeutung der Beteiligung der bürgerlichen „Öffentlichkeit“ an der Arbeit zur Beseitigung der Volkskatastrophe. Er forderte „Unabhängigkeit“ für die Organisationen des zu bildenden Komitees und „exakte Garantien“ der Sowjetorgane, dass die Mitarbeiter des Komitees ungehindert arbeiten können. Natürlich verlangte er auch völlige Sicherheit für die Güter und Spenden, die das Komitee aufbringe. Dem Komitee müssten das Recht und die Möglichkeit eingeräumt werden, mit ausländischen Organisationen Verbindung aufzunehmen.

Es war klar, dass die „im öffentlichen Leben Tätigen“ ihre Teilnahme am Kampf gegen die Hungersnot für politische Ziele ausnutzen wollten. Der Vertreter der Sowjetregierung, der an der Zusammenkunft teilnahm, wies darauf hin, dass die Regierung keinerlei politische Verpflichtungen eingehen werde und aus dem Vorhaben keine politischen Schlussfolgerungen zu ziehen beabsichtige. Die Art der Garantien, die die Regierung geben könne, werde durch die Diktatur des Proletariats bestimmt. „Wir garantieren“, erklärte er, dass das Komitee für seine sachliche Arbeit alle Voraussetzungen erhält, so dass es mit Erfolg praktische Ergebnisse erzielen kann. Eine sachliche Arbeit wird bei der Regierung und den örtlichen Behörden auf keinerlei Hindernisse stoßen.“

Die Sowjetregierung wollte möglichst alle gesellschaftlichen Kräfte in den Kampf gegen die Hungersnot einbeziehen und kam deshalb dem Vorschlag der Initiativgruppe entgegen. Am 21 Juli 1921, dem gleichen Tag, an dem sich die Gruppe mit Vertretern der Sowjetmacht traf, wurde durch eine Verfügung des Gesamtrussischen Zentralexekutivkomitees das Gesamtrussische Hilfskomitee für die Hungernden gegründet. Es wurde unter das Zeichen des Roten Kreuzes gestellt, unter dem es arbeiten sollte. Anfangs gehörten dem Komitee 63 Mitglieder an, die in der Mehrzahl, mit Ausnahme einiger Vertreter der Regierung und anderer Sowjetfunktionäre, im öffentlichen Leben Tätige der alten Gesellschaft waren. Nur der Vorsitzende des Komitees und sein Stellvertreter wurden vom Gesamtrussischen ZEK ernannt, die übrigen Mitglieder des Präsidiums aber in geheimer Abstimmung auf einer allgemeinen Versammlung des Komitees gewählt. Später konnte es selbstständig weitere Mitglieder hinzuziehen. Das Gesamtrussische Hilfskomitee für die Hungernden erhielt das Recht, im Lande selbst sowie im Ausland Geschäftsstellen zu gründen, in Russland und im Ausland Lebensmittel, Viehfutter, Medikamente und anderes zu kaufen und unter den Hungernden zu verteilen.

Die bürgerlichen Elemente schätzten die Bildung des Gesamtrussischen Hilfskomitees auf ihre Weise ein. Die Konterrevolutionäre hofften, unter dem Deckmantel der legalen Arbeit die lokalen Abteilungen des Komitees in Organe des politischen Kampfes gegen die Sowjetmacht verwandeln zu können. Die weißgardistischen Emigranten beeilten sich, mit den Mitgliedern des Komitees Verbindung aufzunehmen. Auch die Agenten des internationalen Imperialismus setzten große Hoffnungen auf das Komitee.

Die breite öffentliche Bewegung im Ausland zwang auch die führenden Politiker der kapitalistischen Welt, zu erklären, wie sie zur Hilfe für die Hungernden in Russland standen. Der Oberste Rat der Entente fasste am 10. August 1921 den Beschluss, eine Kommission zu bilden, die Möglichkeiten ermitteln sollte, wie der hungernden Bevölkerung Russlands geholfen werden konnte. An die Spitze der Kommission wurde Joseph Noulens, der ehemalige französische Botschafter in Russland und allen bekannten Feind der Sowjetmacht, gestellt. Die Kommission Noulens‘ verlangte als unerlässliche Voraussetzung dafür, dass die Hungernden in Russland geholfen wird, von der Sowjetregierung, dass sie die Schulden der Zaren- und Provisorischen Regierung anerkenne, „ausreichende Garantien für die Einlösung der künftigen Verpflichtungen“ gebe und „normale Bedingungen“ für das Wirtschaftsleben im Lande schaffe.

Auf Gorkis Appell reagierte in den USA die American Relief Administration (ARA), die Amerikanische Verwaltung für Hilfe, deren Vorsitzender Handelsminister Herbert Hoover war. Die ARA war eine Vereinigung von Wohltätigkeits-, religiösen und nationalistischen Gesellschaften, die unter einer einheitlichen Leitung arbeiteten. Ihr Ziel war, den Völkern Europas, die unter dem Krieg gelitten hatten, mit Lebensmitteln und anderen Gütern zu helfen. Eine der verschwiegenen Aufgaben die Organisation bestand darin, in die verschiedenen Länder einzudringen und auf sie im Sinne des Imperialismus politisch Einfluss zu nehmen. Die Vertreter der ARA waren bestrebt, in Verhandlungen mit der Sowjetregierung zu erreichen, dass sie unkontrolliert arbeiten konnten und ihre Filialen auf dem Boden Sowjetrusslands die Rechte der Exterritorialität zugebilligt erhielten. Über die nach Russland geschickten Lebensmittel wollten sie nach ihren eigenen Gesichtspunkten verfügen. W.I. Lenin verfolgte aufmerksam die Verhandlungen mit der ARA und schrieb am 13. August 1921:

„Da die niederträchtigen amerikanischen Krämer den Anschein erwecken wollen, als wären wir imstande, jemand zu betrügen, empfehle ich, ihnen sofort telegrafisch im Namen der Regierung…offiziell folgendes vorzuschlagen: Wir deponieren bei einer New Yorker Bank in Gold eine Summe, die 120% dessen beträgt, was sie im Laufe eines Monats für eine Million hungernder Kinder und Kranker liefern. Aber dann stellen wir die Bedingung, dass sich die Amerikaner angesichts einer derart vollständigen materiellen Garantie auf keine Weise, weder politisch noch administrativ, einmischen und keinerlei Ansprüche erheben. Die Kontrolle werden paritätische Kommissionen (von unserer Regierung und von ihnen) an Ort und Stelle ausüben. Mit diesen Vorschlägen geben wir den Krämern eins auf die Nase und stellen sie dann vor der ganzen Welt bloß.“

Bei den Verhandlungen in Riga musste die ARA gezwungenermaßen auf die geforderte Kaution und die ultimativ beanspruchte Exterritorialität ihrer Vertreter verzichten. Am 20. August wurde ein für beide Seiten annehmbares Abkommen geschlossen. Die Verwaltung der ARA wurden ziemlich weitgehende Rechte bei der Unterbringung ihrer Filialen, bei der selbstständigen Auswahl der Mitarbeiter, bei der Verfügung über alle Fonds usw. eingeräumt. Die Sowjetregierung behielt sich jedoch das Recht vor, Mitarbeiter der amerikanischen Einrichtungen abzulehnen.

Mitte August 1921 fand in Genf eine Konferenz von Vertretern internationaler und nationaler Rot-Kreuz-Gesellschaften statt, die den populären norwegischen Polarforscher Fridtjof Nansen zum Hauptbevollmächtigten der Rot-Kreuz-Gesellschaften bei der Hilfe für die Hungernden in Russland wählten. Nansen nahm ohne unnötige Verzögerung Verhandlungen mit der Sowjetregierung auf und schloss mit ihr am 27. August ein Abkommen über die Arbeit der von ihm geschaffenen Organisation, des Exekutivkomitees der internationalen Hilfe für Russland, dem auch Vertreter der Sowjetmacht angehörten. Im Unterschied zur ARA schlug Nansen vor, alle Arbeiten im Zusammenhang mit der Verteilung von Lebensmitteln in Russland mit Hilfe der örtlichen Machtorgane durchzuführen.

Das Abkommen mit der ARA und das Wirken der internationalen Hilfsorganisation Nansens spalteten die einheitliche Front, die die Imperialisten unter Ausnutzung der Hungersnot gegen Sowjetrussland zu bilden versuchten. Lediglich die Regierungen der Ententemächte, die in der Kommission Noulens‘ vertreten waren, kamen zu keinem Abkommen mit der Sowjetregierung. Bald wurde klar, dass die imperialistischen Kreise große Hoffnungen auf die Vertreter des Gesamtrussischen Hilfskomitees für die Hungernden setzten. Agenten der französischen Regierung hatten bereits Verhandlungen mit M.I. Skobelew, dem Vertreter dieses Komitees in Paris, aufgenommen.

Das Gesamtrussische Hilfskomitee für die Hungernden bildete im Lande zahlreiche örtliche Geschäftsstellen, in die viele „im öffentlichen Leben tätige“ Repräsentanten des Bürgertums eintraten. Da die Anhänger der Kadetten die Mehrheit im Komitee bildeten, wählten sie eine Delegation mit M.N. Kischkin, S.N. Prokopowitsch und J.D. Kuskowa and der Spitze, die sie ins Ausland schicken wollten. Sie hatten es damit deshalb so eilig, weil die Delegation offenbar an den politischen Verhandlungen der Sowjetregierung mit den Regierungen der kapitalistischen Länder teilnehmen wollte. Die Sowjetorgane durchschauten die politischen Absichten der Kadettenvertreter im Gesamtrussischen Hilfskomitee. Das Gesamtrussische Zentralexekutivkomitee beschloss am 18. August, die Reise dieser Delegation ins Ausland zu verschieben. Es empfahl dem Komitee, seine Mitglieder vor allem zur praktischen Arbeit in die von der Hungersnot betroffenen Bezirke zu schicken. Die Mehrheit des Komitees war mit dem Beschluss des Gesamtrussischen ZEK nicht einverstanden und forderte am 23. August ultimativ, die Delegation ins Ausland reisen zu lassen. Anderenfalls drohte es, seine Arbeit einzustellen.

Die Gesamtrussische Tscheka(Geheimdienst P.R.) nahm am 27. August eine Reihe von Haussuchungen vor und verhaftete mehrere Mitglieder des Komitees. In der aus diesem Anlass veröffentlichten Mitteilung der Tscheka hieß es:

 „Seit dem Bestehen des Komitees erhielt die Gesamtrussische Tscheka Informationen darüber, dass eine Gruppe von Mitgliedern des Komitees in Wirklichkeit nicht von ihren aktiven politischen Bestrebungen Abstand genommen hatte. Vielmehr sah diese Gruppe in der Katastrophe der Bevölkerung des Wolgagebiets ein Mittel des politischen Kampfes und der Verschwörung gegen Sowjetrussland. Sie setzte alle Hoffnungen auf eine erneute Intervention der ausländischen Kapitalisten in neuer Form. Diese Gruppe organisierte mehrere konspirative Zusammenkünfte, nutzte den Umstand aus, dass das Hilfskomitee legal existierte, knüpfte Verbindungen an u.a.m.. Alle dies Tatsachen veranlassten die Gesamtrussische Tscheka am 27. August d. J. bei den Mitgliedern des Komitees und Personen ihrer Umgebung Haussuchungen durchzuführen und Verhaftungen vorzunehmen. Dabei wurde reiches Material sichergestellt, dass die Richtigkeit vorhergehenden Angaben bestätigte.“

Bei Kischkins Sekretärin, einer gewissen Kafjewa, die Mitglied der Kadettenpartei war, entdeckten die Tschekisten einen von Kischkins Hand stammenden Plan für die Umgestaltung Sowjetrusslands. Der Plan sah einen obersten Herrscher an der Spitze der des Staates, eine Reichsduma und einen Reichsrat, Gebiets-, Gouvernements-, Kreis- und Amtsbezirksvorsteher usw. vor. Bei P.T. Salatow, einem anderen Mitglied des Komitees, der etwas früher als die Kafjewa verhaftet worden war, wurden „Thesen für einen Bericht zu den Aufzeichnungen ‚Wiederheerstellung eines einheitlichen Russlands‘“ gefunden, die Kischkins Plan anfochten. In den Thesen wurde vorgeschlagen, nach dem Sturz der Sowjetmacht eine zentralisierte starke Macht zu bilden. Nur eine von einer einzelnen geleiteten diktatorischen Macht in Russland könne die Ordnung wiederherstellen. In den Thesen wurde auch dargelegt, wie die Sowjets gestürzt werden sollten, die zu einer einheitlichen Bewegung unter zentraler Führung zusammenfließen sollten.

Bei den Haussuchungen und Verhaftungen von Angestellten des Komitees sowie Personen, die mit ihnen in Verbindung standen, wurden im Gebäude des Komitees Dokumente gefunden, die bewiesen, dass hier eindeutige politische Arbeit geleistet wurde, So wurde bei J.S. Galkina, einer Instrukteurin und Organisatorin lokaler Komitees, ein Brief gefunden, in dem sie darlegte, dass sich „um das Komitee herum eine interessante Arbeit anbahnt. Sie berichtete über eine ganze Reihe von Organisationen und Personen, die sich mit antisowjetischer Arbeit in der Ukraine befassten. Der Petrograder Ingenieur M. Mett, der die Abteilung für gesellschaftliche Arbeiten des Komitees leitete, empfahl einem Freund in Riga in einem Brief vom 22. August „das Mitglied des Komitees und der Auslandsmission S.N. Prokopowitsch als ‚seinen‘ Mann, dem man jegliche Unterstützung erweisen und sich voll zur Verfügung stellen muss“. In einem Brief an die Nationalbank in New York schrieb Mett: An die Nationalbank, New York. Hiermit bestätige ich, dass der von mit am 30. März 1921 auf die Summe von 3 000 Dollar ausgestellte Scheck Nr. 116 echt ist. Ich bitte Sie, die genannte Summer Mister Ephraim Nieburg, meinem Vertreter in Riga (Lettland), oder einer von ihm benannten Person auszuzahlen. Notieren Sie auch, dass Mister Ephraim Nieburg, Ingenieur, mich in Riga solange vertritt, bis sich die Dinge in Russland ändern. Hochachtungsvoll M. Mett, Ingenieur.“ Das Mitglied des Komitees Bulgakow schrieb über die politische Tätigkeit des Komitees in sein Tagebuch: „Auch wir und der Hunger sich Mittel des politischen Kampfes.“

Es war klar, dass das Hilfskomitee für die Hungernden in Wirklichkeit ein Zentrum antisowjetischer Arbeit war. Die Sowjetregierung teilte am 30. August 1921 mit, es sei endgültig bewiesen, dass „die Mehrheit des Komitees im Bann politischer Spekulationen steht, die mit den Interessen der Hungernden nichts zu tun haben. Das Komitee neigt dazu, sich über die Interessen einer sachlichen Arbeit hinwegzusetzen, und zwar um sich an jenem konterrevolutionären politischen Spiel zu beteiligen, das im Zusammenhang mit der Bildung des Komitees unter den ausländischen Weißgardisten und den von ihnen inspirierten Regierungskreisen Europas angefangen hat. Die Sowjetregierung musste mit Bedauern dies Ergebnis ihres Schrittes feststellen, mit dem sie die ehemaligen aktiven Gegner der Sowjetmacht möglichst umfassend zur Hilfe für die Hungernden hatte heranziehen wollen. Sie hat daher beschlossen, das Komitee aufzulösen. In diesem Zusammenhang fordert die Sowjetregierung alle, die nicht gewillt sind, die Interessen der Hungernden konterrevolutionären Spekulationen zu opfern, auf, ihre Kräfte anzuspannen und die Hilfsaktion für die Hungernden weitgehend selbstständig weiterzuführen.“

Die aktivsten Mitglieder des Gesamtrussischen Hilfskomitees für die Hungernden, N.M. Kischkin, S.N. Prokopowitsch, J.D. Kuskowa und andere, wurden auf administrativem Wege aus Sowjetrussland ausgewiesen.

Aber die Imperialisten der Ententeländer dachten nicht daran ihre Versuche aufzugeben, die Hungersnot in Sowjetrussland für die Durchsetzung ihrer politischen Ziele auszunutzen. Am 4. September 1921 informierte Noulens die Sowjetregierung darüber, dass die von ihm geleitete Kommission beschlossen habe, „ein Komitee von Experten nach Russland zu schicken. Die Experten sind bevollmächtigt, an Ort und Stelle rasch und gründlich das Ausmaß des Erforderlichen zu überprüfen und festzulegen, wie schnellstens und am wirksamsten geholfen werden kann.“ Noulens verlangte, dass diesen „Prüfern“ (es waren etwa dreißig) „alle erforderlichen Voraussetzungen und Garantien“ für ihre Arbeit gewährt werden. Er fügte eine Liste ausführlicher Fragen bei, die geprüft werden sollten. Im Grunde handelte es sich dabei um ein schlecht getarntes Spionageprogramm: Die Lage Russlands sollte ausgekundschaftet werden. W.I. Lenin war über Noulens‘ Forderungen empört und sagte am gleichen Tage: „Noulens ist bodenlos dreist.“ Dem Politbüro leitete Lenin einen Beschlussentwurf zu, in dem es hieß: Tschitscherin wird beauftragt, als Antwort an Noulens in schärfster Form eine ablehnende Note nach Art einer Proklamation gegen Borugeoisie und Imperialismus zu verfassen, dabei ist die konterrevolutionäre Rolle von Noulens selbst besonders hervorzuheben und extra auf den unverschämt-frechen Charakter des Angebots einzugehen, vor jedem Vertrag eine sich Expertenausschuss nennende Kommisssion von Spionen zu schicken… Speziell unterstreichen, dass wir auch nicht eine Sekunde glauben können, das die Herren Noulens den Wunsch haben zu helfen, wenn sie so an die Sache herangehen.“

Der Volkskommissar für Auswärtige Angelegenheiten, G.W. Tschitscherin, teilte daraufhin den Regierenden Großbritanniens, Frankreichs, Italiens und Belgiens in einer Note vom 7. September 1921 mit: „Die Werktätigen Russlands haben den Namen des Mannes nicht vergessen, der einer ihrer schlimmsten und blutigsten Feinde während ihres Kampfes auf Leben und Tod war, den sie gegen Konterrevolution und ausländische Einmischung führten. Sie haben nicht vergessen, dass von den ausländischen Vertretern Herr Noulens seit dem ersten Tag der Existenz des Arbeiter- und Bauernstaates in Russland die meisten Anstrengungen unternahm, damit zwischen der Sowjetregierung und den Regierungen der Ententeländer keine Einigung und Verständigung zustande kam… Herr Noulens setzte seine ganze Kraft ein für die Vorbereitung einer Verschwörung gegen die Sicherheit der Republik und gegen das Leben ihrer leitenden Funktionäre, für die Vorbereitung von Aufständen, für die Werbung von Teilnehmern an allen möglichen Abenteuern, die gegen die Republik gerichtet waren, für Versuche, Brücken in die Luft zu sprengen und Katastrophen bei der Eisenbahn zu organisieren usw.. Her Noulens trägt die Hauptschuld an dem Aufstand der Tschechoslowaken, die von den Feinden des russischen Volkes betrogen und von ihnen in den Kampf gegne die Sowjetmacht hineingezogen wurden. Herr Noulens war einer der aktivsten Führer jenes Blockadesystems, das das ganze russische Volk der Verarmung und dem Elend ausgeliefert hat. Diese Führer haben in bedeutendem Maße die augenblickliche unerhörte Hungersnot verursacht…Die Ernennung dieses geschworenen Anführers aller gegen Sowjetrussland gerichteten Unternehmungen zum Beauftragten der internationalen Hilfskommission für die Hungernden hat die breiten Massen des russischen Volkes in höchstes Erstaunen versetzt und größte Entrüstung ausgelöst. Die Kommission des Herrn Noulens möchte die Hilfe für die Hungernden durch das Sammeln von Informationen über die innere Lage Sowjetrusslands ersetzen. Sie hat ein umfangreiches Untersuchungsprogramm aufgestellt, dessen Durchführung darauf hinausläuft, die Ressourcen und Mittel Sowjetrusslands auf dem Gebiet der Landwirtschaft, des Transportwesens, der Viehzucht usw. zu ermitteln. Und das soll unter Führung jener Leute geschehen, die schon einmal solche Studien zu dem unverhohlenen Zweck betrieben haben, Meutereien anzustiften und den Vormarsch der ausländischen Armeen auf dem auf dem Territorium der Sowjetrepublik zu erleichtern. Die Hungersnot und die Leiden der Werktätigen Russlands waren für diese Kommission nur ein Anlass um zu versuchen herauszubekommen, über welche Kräfte und Mittel die Sowjetregierung verfügt.“

Die Sowjetregierung lehnte es ab, dem Drängen der Kommission Noulens‘ nachzugeben. Geleichzeitig wies sie darauf hin, dass „sie jeder anderen Organisation in vollem Maße entgegenkommt, wenn sie sieht, dass diese Organisation sich wirklich mit der Hilfe für die Hungernden beschäftigen will. Jeder derartigen Organisation schlägt die Sowjetregierung vor, die Methoden der Hilfeleistung und Kontrollmethoden über die Verteilung der für die Hungernden bereitgestellten Mittel ganz genau und konkret in Gestalt eines formellen Vertrages zu fixieren, und zwar nach dem Muster der Verträge, die bereits mit der American Relief Administration und dem obersten Kommissar Nansen abgeschlossen worden sind… In den Vorschlägen der Kommission Noulens‘ sieht die Sowjetregierung jedoch nur eine unerhörte Verhöhnung der Millionen, die vor Hunger sterben.“

Alle Versuche Fridtjof Nansens, die Regierungen der Ententemächte und den Völkerbund zur ehrlichen Hilfe für die Hungernden zu gewinnen, stießen auf unüberwindliche Hindernisse. In seinem Buch „Russland und der Friede“, das 1923 erschien, schrieb Nansen, das Haupthindernis, auf das er gestoßen war, sei das Argument der politischen Führer Europas gewesen, „dem hungernden und leidenden russischen Volk zu helfen sei gleichbedeutend mit einer Stützungsaktion für die Sowjetregierung und die Bolschewiki. „Die Herzen der politischen Führer“, sagte Nansen, „sind oft hart und unmenschlich.“

Der IX. Gesamtrussische Sowjetkongress sprach Fridtjof Nansen auf seiner Tagung am 25. Dezember 1921 in einer Grußadresse seinen tiefempfundenen Dank aus. In der Adresse hieß es: „Das russische Volk wird den Namen des großen Gelehrten, Forschers und Bürgers F. Nansen, der heldenhaft einen Weg durch das ewige Eis des toten Nordens gebahnt, aber sich als machtlos erwiesen hat, die grenzenlose Grausamkeit, die Gewinnsucht und Hartherzigkeit der herrschenden Klasse der kapitalistischen Länder zu überwinden, in seinem Gedächtnis bewahren.“

W.I. Lenin schrieb: „Die Kapitalisten, die heute die mächtigsten Staaten der Welt, wie England, Amerika und Frankreich regieren, haben uns wohl erklärt, dass auch sie, wie sie sagen, unseren hungernden Bauern helfen wollen, aber zu solchen Bedingungen, die die Übergabe der ganzen Macht über unsere Arbeiter-und-Bauern-Republik in ihre Hände bedeuten. Die Sache ist klar. Wann hat man je erlebt, dass der Blutsauger des werktätigen Menschen, der Kapitalist und Wucherer, selbstlos hilft? Die Klasse der Kapitalisten hat den Hunger des werktätigen Menschen immer ausgenutzt, um seinen Körper und seine Seele zu unterjochen. Und unseren Hunger will man jetzt ausnutzen, um unsre mit Blut errungene Freiheit zu vernichten, um den Arbeitern und Bauern für immer die Macht aus der Hand zu reißen und um erneut Zar, Gutsbesitzer, Herrn, Polizeioffizier und Beamte über ihre Köpfe zu stellen.“

Auch die Mitarbeiter der American Relief Administration versuchten sich antisowjetisch zu betätigen. Herbert Hoover, der Leiter der ARA, verbarg nicht, dass er der Sowjetordnung feindlich gesonnen war, und als er das Abkommen mit Sowjetrussland schloss, verfolgte er damit natürlich seine eignen Ziele. Der Sowjetstaat und seine Organe hielten die Bedingungen des Abkommens strikt ein, wobei sie die Tätigkeit der amerikanischen Vertreter aufmerksam beobachteten.

In dem von der ARA in Sowjetrussland aufgebauten Apparat waren etwa dreihundert amerikanische Mitarbeiter beschäftigt, von denen viele Berufsspione waren. Die Funktionäre der ARA stellten häufig Leute mit zwielichtiger, sowjetfeindlicher Vergangenheit, reaktionäre Geistliche, ehemalige Sozialrevolutionäre und Kulaken als russische Mitarbeiter in ihren Apparat ein. Neben der Verteilung von Lebensmitteln und der Leitung von Verpflegungspunkten wandte dieser Apparat nicht wenig Zeit für Spionage und sowjetfeindliche subversive Tätigkeit auf. Die Mitarbeiter der ARA unternahmen häufig Fahrten durch das Land (versuchten sogar in Grenzbezirke zu gelangen, wo es keine Verpflegungspunkte gab), warben unter den Sowjetbürgern labile Elemente für ihr Agentennetz, „befragten“ Personen, die sich um Hilfe an die ARA wandten, sammelten geheime und offizielle Angaben über den Zustand der Industrie, der Landwirtschaft und über die militärische Lage des Sowjetlandes.

Im Auftrag des amerikanischen Spions Woodworth, der in der ARA tätig war, sammelte ein gewisser Paltschitsch geheime Karten der Erdölfelder von Baku, Surachany und Grosny, in denen die Bohrlöcher und Bohrtürme angegeben waren. Auch für Informationen über die Leistungsfähigkeit der Erdölraffinerien, über die Rüstungsindustrie, über Kraftwerke und Bodenschätze interessierte er sich.

Ermutigt durch die Tätigkeit der ARA, erhoben sich in mehreren Orten Kulakenelemente. Die sowjetfeindliche Agitation verstärkte sich. Allein im Kreis Samara wurden von Dezember 1921 bis Oktober 1922 vierundzwanzig Kulaken wegen antisowjetischer Erhebungen, die mit der amerikanischen Hilfe in Verbindung standen, zur Verantwortung gezogen. Auch weißgardistische Elemente wurden wieder aktiv.

Die Organe für Staatssicherheit des Sowjetlandes führten einen ständigen Kampf gegen die Versuche der amerikanischen Agenten unter der Fahne der ARA Sabotage zu betreiben und subversive Arbeit zu leisten. Zum Beispiel verwiesen sie den amerikanischen Spion Foy, einen Mitarbeiter der ARA, des Landes, weil er Spionageangaben gesammelt und sich gegenüber lokalen Behörden beleidigend verhalten hatte. Sowjetbürger, die rechtswidriger Tätigkeit überführt worden waren, wurden gerichtlich belangt oder auf Verlangen der Sowjetorgane von den Organisationen der ARA entlassen.

Nichtsdestoweniger verstand es die Sowjetregierung im Interesse der Hilfsaktion für die Hungernden sachliche Beziehungen zur ARA herzustellen. Dadurch wurde es möglich, die reichen Hilfsmittel dieser Organisation für die Hungernden zu erschließen.

Die Hungerkatastrophe bildete den Boden für die Verstärkung des Aberglaubens und religiöser Vorurteile. Die wenig klassenbewussten Massen suchten bei übernatürlichen Kräften Rettung aus dem Unglück. In den Jahren 1921 bis 1923 gab es eine verbreitete Bewegung der „Erneuerung der wundertätigen Ikonen“, der Kreuze, die angeblich von Gott geschickt worden waren, um den Menschen zu helfen oder sie zu bestrafen. Die Kirche, die sich bemühte, ihren Einfluss auf die breiten Massen zu behalten, konnte als religiöse Institution bei den schweren Prüfungen, denen das Volk ausgesetzt war, nicht abseitsstehen und musste am Kampf gegen den Hunger teilnehmen. Patriach Tichon wandte sich am 22. August 1921 an die Bevölkerung mit dem Aufruf wer könne, solle den Hungernden „nach seinen Kräften“ helfen. Die reaktionäre Geistlichkeit veranstaltete Prozessionen mit „restaurierten wundertätigen Ikonen“ und kurze Gottesdienste auf den von der Sonne versengten Feldern. Sie schürte im Volk einen religiösen Fanatismus und brachte die Bevölkerung nach und nach gegen die „gottlose“ Sowjetmacht auf, als sei dies am Hunger schuld.

Im Juni 1921 verbreitete sich im dem Dorf Bojewo im Kreis Woronesh das Gerücht, die alte Ikone „Sie ist würdig“ im Gotteshaus habe sich „erneuert“. Die ungebildeten und rückständigen Bauern, hauptsächlich Frauen, unternahmen eine Wallfahrt zur Ikone und forderten von den Popen, sie mögen sie ihnen für öffentliche Dankgebetee zur Verfügung stellen. Mit der Ikone zogen die Bauern auf die Felder. Sie glaubten, die Ikone könne sie von der Dürre befreien. Die Geistlichen veranstalteten feierliche Empfänge mit Glockengeläut und Gottesdienste für die Ikone. Die religiöse Psychose, die die Bauern ergriff, führte dazu, dass in vielen umliegenden Dörfern „erneuerte“ Ikonen „auftauchten“ und nicht nur in den Gotteshäusern, sondern auch in den Häusern der Bauern. Gegen die Inspiratoren und Organisationen des gefälschten „Wunders“ fand vor dem Revolutionstribunal des Gouvernements Woronesh ein Prozess statt. In seinem Urteil vom 22. Oktober 1921 stellte das Tribunal fest: „Eine wissenschaftlich-psychiatrische Untersuchung hat die Entwicklung eine Epidemie, einer religiösen Massenpsychose (bei den Bauern D.G.) festgestellt, dass die andere Seite, die Nonnen und die Kirche, materiellen Vorteil aus diesem Volksunglück gezogen hat.“ Das Revolutionstribunal hielt die zur Verantwortung gezogenen Bauern und sogar einige Geistliche für „von einer religiösen Geisteskrankheit Besessene“ und erließ ihnen die Strafe. Elf Angeklagte wurden freigesprochen, nur sieben Geistliche wurden zu je sechs Monaten gesellschaftlich nützlicher Arbeit mit Bewährung verurteilt. Die Freiheit wurde ihnen nicht entzogen.

Im Gouvernement Rjasan wurde eine „wundertätige“ Ikone, die im Troizki-Kloster aufbewahrt wurde, zum Gegenstand der Anbetung. Erzbischof Feodorit von Rjasan sollte mit ihr im Jahre 1613 angeblich die Herrschaft Michail Romanows „gesegnet“ haben. Der Klostervorsteher Ewergetow händigte die Ikone dem Vorsitzenden des Kirchenrates der Vorstadt Rykowaja, Kopin aus, und dieser veranstaltete mit ihr einen Umzug durch viele Siedlungen. Das Ehrengeleit der weißen und schwarzen Geistlichkeit für die Ikone hielt öffentliche Dankgebete ab, und konterrevolutionär Eingestellte erinnerten bedeutungsvoll daran, dass der Thron des Zaren Michail Romanow mit ebendieser Ikone „gesegnet“ worden war.

Als die Volkskatastrophe immer größere Ausmaße annahm, wurde in gesellschaftlichen Organisationen der Werktätigen des Öfteren erwogen, die gewaltigen Werte in den Kirchen zu nutzen, um die Hungersnot zu lindern. Arbeiter und Bauern äußerten sich in zahlreichen Versammlungen in diesem Sinne. Im Januar 1922 wandten sich Vertreter der hungernden Gouvernements mit ähnlichen Gesuchen an die Sowjetregierung. Am 23. Februar beschloss das Gesamtrussische Zentralexekutivkomitee, „alle Wertgegenstände aus Gold, Silber und Edelsteinen, die sich im Besitz der Kirche befinden und deren Konfiskation den Kult selbst nicht wesentlich beeinträchtigen kann, zu beschlagnahmen“ und dem Hilfsfonds für die Hungernden zuzuführen. Daraufhin zeigte die reaktionäre Geistlichkeit ungeschminkt ihr wahres Gesicht. Patriarch Tichon wandte sich am 28. Februar 1922 mit einem Aufruf an alle „gläubigen Kinder der russischen orthodoxen Kirche“, in dem er über den Beschluss des Gesamtrussischen ZEK folgendes sagte: „Vom Standpunkt der Kirche aus ist ein derartiger Akt eine Gotteslästerung, und wir halten es für unsere heilige Pflicht, die Ansichten der Kirche zu diesem Akt zu äußern und unsere gläubigen Kinder davon in Kenntnis zu setzen… Wir können die Konfiskation oder auch freiwillige Spende von geweihten Gegenständen in Gotteshäusern nicht billigen. Deren Gebrauch außerhalb des Gottesdienstes ist von den Kanons der ökumenischen Kirche verboten und wird von ihr als Gotteslästerung bestraft. Laien werden exkommuniziert, Kirchendiener aus Amt und Würden entlassen.“

Das war ein unverhohlener Aufruf zum Ungehorsam, zur Sabotage des Beschlusses der Sowjetregierung. Tichons Appell wurde in den Kirchen verkündet, von Mund zu Mund weitergegeben und löste eine Welle von mitunter blutigen Unruhen aus. Am 12. März 1922 kam eine Kommission für die Beschlagnahme von Kirchenwerten in die Kathedrale der Stadt Schuja im Gouvernement Iwanowo-Wonessenk, wo sich bereits eine aufgeputschte Menge eingefunden hatte, die die Kommission mit Geschrei und Schimpfworten empfing. Die Mitglieder der Kommission wurden herumgestoßen und geschlagen. Die Kommission wollte einen Zusammenstoß vermeiden und beschloss daher, ihren Auftrag erst am 15. März zu erledigen. Aber an jenem Tage hatte sich entsprechend einem Appell der erzreaktionären Geistlichkeit eine noch größere Menge in und vor der Kathedrale versammelt. Als eine Milizstreife die Ordnung vor der Kathedrale herstellen wollte, wurde sie von der Menge mit Steinen empfangen. Die Glocken der Kathedrale läuteten anderthalb Stunden Sturm und peitschten die Menge auf. Aus der Menge waren Revolverschüsse zu hören. Die Rotarmisten wurden umringt, vier von den übrigen abgedrängt, entwaffnet und übel zugerichtet. Die Rotarmisten waren gezwungen, zu den Waffen zu greifen. Dabei wurden vier Menschen getötet. In einer Regierungserklärung zu dem Vorfall hieß es: „Seit das Dekret über die Konfiskation von Kirchenwerten zur Rettung der Hungernden und zur Wiederherstellung ihrer Existenz veröffentlicht worden ist, betreiben die Spitzen der Geistlichkeit offen eine verbrecherische Arbeit. Sie zeigt sich darin, dass sie regierungsfeindliche Appelle erlassen und dazu aufrufen, Gold, Silber und Brillanten nicht abzugeben, dass sie konterrevolutionäre Organisatoren aussenden und Beratungen der geistlichen Rädelsführer mit einflussreichen Laien, hauptsächlich ehemaligen Kaufleuten und hohen Beamten, die weiterhin eine führende Rolle unter den Gläubigen spielen, abhalten. Die oberste Geistlichkeit hält sich im Hintergrund und bemüht sich, überall die am wenigsten gebildeten Elemente der Bevölkerung, nämlich Greisinnen, Hysterikerinnen und sogar Kinder, in den Vordergrund zu schieben. Die Kirchenfürsten lassen sich allein davon leiten, die vom Volk geschaffenen kirchlichen Werte in ihrer Hand zu behalten. Sie verbreiten ungeheuerliche und unsinnige Gerüchte, behaupten, die Werte würden nicht für die hungernden Bauern, sondern für Zahlungen an Polen oder die Rote Armee u.a. m. verwendet. Auf dem Boden dieser verbrecherischen Agitation, deren Fäden in einem Führungszentrum zusammenlaufen, kam es an mehreren Orten zu Auseinandersetzungen, als die Kommissionen für die Beschlagnahme ihren Auftrag, der durch das Dekret des Präsidiums des Gesamtrussischen Zentralexekutivkomitees beschlossen worden ist, erfüllen wollten…

Der Regierung ist jeder Gedanke an ein wie auch immer geartetes Vorgehen gegen die Gläubigen und gegen die Kirche fremd… Die Wertgegenstände sind durch die Arbeit des Volkes geschaffen worden und gehören dem Volk. Die Ausübung der religiösen Riten leidet, wenn die wertvollen Gegenstände durch andere, schlichtere ersetzt werden, keinerlei Schaden. Für die Wertgegenstände kann man genügend Getreide, Saatgut, Zugvieh und Gerät kaufen, um nicht nur das Leben, sondern auch die Existenzgrundlage der Bauern im Wolgagebiet und den anderen von der Hungersnot betroffenen Gebieten der Sowjetischen Föderation zu retten. Dem Appell und der Forderung der Hungernden selbst sowie der Arbeiter, Bauern und Rotarmisten des ganzen Landes folgend beschloss das Präsidium des Gesamtrussischen Zentralexekutivkomitees, die kirchlichen Werte zu konfiszieren. Die überwiegende Masse der unteren Geistlichkeit hielt und hält dieses Dekret für unbedingt richtig und gerecht. Nur die Clique der Kirchenfürsten ist unersättlich bemüht, die Werte um jeden Preis in ihrer Hand zu behalten. Sie macht weder vor verbrecherischen Verschwörungen noch vor der Provozierung offener Meutereien halt… Die Sowjetregierung nimmt nach wie vor Rücksicht auf die Gläubigen und übt ihnen gegenüber Toleranz, aber sie duldet keine einzige Stunde, dass die oberste Geistlichkeit, die sich in Seide kleidet und mit Brillanten schmückt, im Staat der Arbeiter und Bauern einen besonderen Staat der Kirchenfürsten bildet.“

Der Widerstand der Oberschicht der Geistlichkeit wurde gebrochen. Dem Hilfsfonds für die Hungernden wurde eine große Anzahl von kirchlichen Wertgegenständen zugeführt, mit denen das Leben von Menschen gerettet werden konnte.

Durch die gewaltigen Anstrengungen der Kommunistischen Partei, des Sowjetvolkes, seiner Regierung und mit Hilfe des internationalen Proletariats gelang es, die Hungersnot im Jahre 1923 zu überwinden. Der Konterrevolution gelang es zur damaligen Zeit nicht, sie für ihre Ziele auszunutzen.

Entnommen aus dem Buch „Fiasko einer Konterrevolution“, Dietz Verlag Berlin 1982, Original-Autor David Golinkow, bearbeitet von Petra Reichel

Original-Text aus dem Buch „Fiasko einer Konterrevolution“, Original-Autor David Golinkow 

Die Grundrechte der Sowjetbürger

(Hier wird nicht gegendert. Der Text würde holprig werden.P.R.)

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1. Der Bürger der Sowjetunion

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Der Begriff „Bürger“ war im zaristischen Russland unbekannt. Im zaristischen Russland gab es keine Bürger, es gab „Einwohner“ oder „Untertanen“ des russischen Zaren, die von der Willkür der zaristischen Beamten völlig abhängig waren. Besonders schwer hattes es die werktätigen Massen und die nichtrussischen Völker.

Die Sowjetmacht prägte gleich in einem ihrer ersten Dekrete den hohen Titel „Bürger der Russischen Sowjetrepublik“.

Mit der Bildung der UdSSR wurde für die Bürger der Unionsrepubliken eine einheitliche Staatsbürgerschaft der Sowjetunion festgesetzt, und das Wort „Sowjetbürger“ erwarb einen noch erhabenderen Sinn indem es nicht nur die Zugehörigkeit zum ersten sozialistischen Staat der Welt, sondern auch die brüderliche Freundschaft der Völker kennzeichnete, die ihn bildeten. Mit welchem Stolz schrieb der Dichter W.W. Majakowskij darüber, wie der im Ausland seinen „hammer- und sichelgeschmückten“ Sowjetpass vorlegte:

„Lest und beneidet mich,                                                                                                                                    ich bin Bürger                                                                                                                                                       der Sowjetunion!“

Die Stalinsche Verfassung gewährte den Sowjetbürgern Rechte und Freiheiten, wie es sie in keinem der kapitalistischen Länder gibt, noch geben kann. (Auch wenn stets das Gegenteil behauptet wird. P.R.)

Dabei enthielt die Stalinsche Verfassung keinerlei Vorbehalte oder Begrenzungen in Bezug auf die von ihr verkündeten Rechte, während in den Verfassungen der kapitalistischen Länder eine ganze Reihe von Beschränkungen und Vorbehalten vorkommen. Darüber hinaus weist die Stalinsche Verfassung in den Artikeln über die Bürgerrechte darauf hin, wie diese Rechte in der Praxis gewährleistet werden. Das gibt es in keiner bürgerlichen Verfassung. Und die Gewährleistung der Rechte in der Praxis, im Leben, ist natürlich das Wichtigste.

Warin bestanden nun die Grundrechte der Sowjetbürger? Wodurch wurden diese Rechte in der Praxis, im Leben gewährleistet?

2. Das Recht auf Arbeit

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Der Sowjetjugend war Arbeitslosigkeit unbekannt. Aber hören wir, was ein alter Bolschewik, der ehemalige Lugansker Schlosser und spätere Marschall der Sowjetunion, K.J. Woroschilow, auf einer Rotarmistenversammlung erzählte: 

„Ich musste es am eigenen Leibe erfahren, was Arbeitslosigkeit ist. Das ist etwas Furchtbares, nicht nur in physischer, sondern auch in moralischer Hinsicht. Wenn ein Proletarier seine Arbeit verliert, fühlt er, dass ihn keiner braucht, obwohl er bei voller Kraft und arbeitsfähig ist. Er beginnt bei allen möglichen Werken, Fabriken und Werkstätten herumzulaufen, läuft jahrelang herum, und wenn er außerdem noch als politisch unzuverlässig den Verdacht der Polizei erregt, wird er überhaupt ein Paria, ein Ausgestoßener, ein Mensch der nicht weiß, wo er sein Haupt niederlegen soll.“

Millionen von Arbeitern und Bauern wanderten durch Russland auf der Suche nach Arbeit. Im zaristischen Russland gab es kein Recht auf Arbeit, wie dieses Recht auch heute noch in keinem kapitalistischen Land gibt.

Dafür gibt es in der kapitalistischen Gesellschaft ein Recht auf fremde Arbeit. Dieses Recht genießen alle Reichen dadurch, dass ihnen Werke, Fabriken, Gruben. Ländereien und Waldungen gehören und sie die Amen zwingen können, für sie zu arbeiten, damit sie selber auf Kosten fremder Arbeit leben können.

Die Sowjetmacht schaffte das Recht der reichen Nichtstuer auf fremde Arbeit ab. Die Stalinsche Verfassung verankerte das Recht aller Sowjetbürger auf Arbeit. Jeder Sowjetbürger hatte das Recht auf garantierte Beschäftigung mit Entlohnung seiner Arbeit nach Menge und Qualität gemäß dem in der Verfassung niedergeschriebenen sozialistischen Grundsatz: „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung.“

Das Recht auf Arbeit war eine der größten Errungenschaften des Sowjetvolkes. Ein solches Recht gibt es nicht in den kapitalistischen Ländern und kann es gar nicht geben. Wodurch war dieses Recht in der UdSSR gewährleistet? Dieses Recht wurde gewährleistet durch die sozialistische Organisation der Volkswirtschaft. Die Produktionswerkzeuge und -mittel waren den Privatbesitzern aus den Händen genommen und in der staatlichen oder genossenschaftlich-kollektivwirtschaftlichen Wirtschaft vergesellschaftet worden. Dadurch eröffnete sich allen Bürgern der Zugang zu den Produktionswerkzeugen und -mitteln und faktisch die Möglichkeit, eine garantierte Arbeit zu erhalten.

Es gab in der Sowjetunion keine Ausbeuterklassen. Und das heißt, dass der gesamte Teil der durch die Arbeit geschaffenen Werte, den sich früher die Kapitalisten, Gutsherren, Kulaken aneigneten, jetzt zur Verfügung aller Werktätigen, der gesamten Sowjetgesellschaft verbleibt. Allein dadurch war (damals – unter Stalin ging es aufwärts- P.R.) die materielle Lage der Volksmassen in der Sowjetunion radikal verbessert worden.

Als die Sowjetmenschen die gesamte Wirtschaft des Landes auf sozialistischer Grundlage, auf der Grundlage des gesellschaftlichen Eigentums und eines einheitlichen volkswirtschaftlichen Planes im Interesse der Steigerung des gesellschaftlichen Reichtums organisiert hatten, begann der materielle Wohlstand und das kulturelle Niveau der Volksmassen rasch zu steigen. Das führte zu einer ständig wachsenden Nachfrage nach allen möglichen Gebrauchsgegenständen. Wieviel Erzeugnisse auch produziert wurden, im Sowjetland wurde die Nachfrage immer größer und größer! Und das erforderte eine ständige Erweiterung der Erzeugung: den Bau neuer Betriebe, Erschließung neuer Kohlen-, Erdöl-, Erz- und Waldgebiete, Schaffung neuer Produktionszweige, Vergrößerung der Anbaufläche, Vergrößerung des Viehbestandes usw. Das alles zusammengenommen schaffte eine ständig wachsende Nachfrage nach Arbeitskräften und garantierte also Arbeit für alle Sowjetbürger.

Das ist eine ganze Kette von Ursachen, durch die jedem Sowjetbürger die volle Möglichkeit gewährleistet wurde, sein Recht auf Arbeit zu verwirklichen.

Im Staatshaushalt der UdSSR waren verschiedene Ausgaben vorgesehen, um die Werktätigen zu versorgen, aber es gab keine Summe für Arbeitslosenunterstützungen. In der UdSSR gab es keine Arbeitslosen. Den Sowjetmenschen schreckte das Gespenst der Arbeitslosigkeit nicht, wie es damals bei den Arbeitern im Ausland und heute wieder weltweit der Fall ist.

Nach Beendigung des Krieges wurden in den kapitalistischen Ländern Millionen von entlassenen Soldaten ihrem Schicksal überlassen. In der UdSSR waren nach dem vom Obersten Sowjet am 23. Juni 1945 angenommenen Gesetz die sowjetischen Staatsorgane, die Leiter der Betriebe und Ämter verpflichtet, den aus der sowjetischen Armee entlassenen Soldaten innerhalb eines Monats nach ihrer Ankunft am Wohnort Arbeit zu gewähren und sie mit Wohnung und Heizung zu versorgen. Wer in den vorübergehend besetzt gewesenen Gebieten seine Wohnung wiederherstellen oder neu erbauen musste, erhielt kostenlos Bauholz und ein Darlehen in Höhe von 5000 – 10 000 Rubel, das er im Laufe von fünf bis zehn Jahren zurückzahlen konnte. Das war die Fürsorge des sowjetischen Heimatlandes für seine Verteidiger, für seine Bürger.

Jedes junge Mädchen und jeder junge Mann hatte beim Eintritt ins Berufsleben die Möglichkeit, sich einen beliebigen Beruf auszusuchen. Alle Berufe waren aussichtsreich, alle interessant, und in jedem gab es Arbeit mehr als genug!

Es gab soviel Arbeit, dass der Sowjetstaat zu einem besonderen Verfahren greifen musste, um die Ausbildung qualifizierter Arbeitskräfte aus dem Nachwuchs zu organisieren.

Auf Vorschlag von J.W. Stalin gab das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR am 02. Oktober 1940 einen Erlass über die staatlichen Arbeiterreserven heraus- über die Ausbildung qualifizierter Arbeitskräfte aus den Reihen der Jugend für die Industrie, das Verkehrswesen, das Bauwesen sowie für das Post- und Telegraphenwesen. Zu diesem Zweck wurden gewerbliche und Eisenbahnfachschulen mit einem zweijährigen Lehrplan sowie Werkschulen mit einem sechsmonatigen Ausbildungskurs geschaffen. Darüber hinaus wurden im August 1943 besonders gewerbliche Fachschulen mit einem vierjährigen Lehrplan für die Kinder von Angehörigen der Sowjetischen Armee, Partisanen des Vaterländischen Krieges sowie für die Waisenkinder organisiert, deren Eltern durch die Hand deutsch-faschistischer Eindringlinge ums Leben kamen. Der Sowjetstaat übernahm alle Ausgaben nicht nur für das Studium, sondern auch für den Unterhalt der Schüler dieser Lehranstalten. Sie erhielten vom Staat kostenlos Lehrbücher, Lehrmittel, volle Verpflegung, Kleider, Wäsche, Schuhe und die auswärtigen auch eine Wohnmöglichkeit. Das Studium in diesen Lehranstalten war mit produktiver Arbeit vereinigt. Dieses gesamte Werk unterstand dem Ministerium für die Arbeiterreserven der UdSSR.

Wie weise und weitsichtig der Stalinsche Vorschlag über die organisierte, planmäßige Auffüllung der Reihen der Arbeiterklasse war, trat mit aller Deutlichkeit während des Vaterländischen Krieges gegen die deutsch-faschistischen Eindringlinge zutage, als der Bedarf an neuen Kadern geschulter Arbeiter besonders stark fühlbar wurde.

Aus allen Enden des Landes, aus den fernen Berg-Aúls und aus der abgelegenen Taiga kam die Jugend in die Schulen und Lehranstalten der Arbeiterreserven. Im Laufe von fünf Jahren wurden hier 2 250 000 junge Facharbeiter ausgebildet, davon 1 Million Metallarbeiter, 400 000 Bauarbeiter, 200 000 Bergarbeiter, 150 000 Eisenbahner usw. Im Betrieb hatten sich viele von ihnen bereits als vortreffliche Meister, Chefmechaniker, Abteilungsleiter, Lokomotivführer usw. bewährt.

Die Lehranstalten der Arbeiterreserven bereiteten nicht nur qualifizierte Arbeitskräfte vor, sondern erzogen die Jugend zu Sowjetbürgern, die sich ihrer Verantwortung gegenüber dem Heimatland und der Arbeiterklasse – der führenden Klasse der Sowjetgesellschaft – bewusst waren.

3. Das Recht auf Erholung

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Nicht nur was Arbeit, sondern auch was Erholung anbetrifft, hing (hängt P.R.) das Leben des Arbeiters, des Tagelöhners in der alten Zeit (und der heutigen Zeit P.R.) von der Willkür des Arbeitgebers ab. Die Unternehmer versuchten (versuchen P.R.) den Arbeitstag in jeder Weise zu verlängern sowie die Zahl der Tage, Stunden und Minuten der Erholung der Arbeiter zu kürzen, um an deren Arbeit mehr zu profitieren. (Heute im modernen Gewand, Stichwort Flexibilität P.R.)

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Die Sowjetmacht setzte sofort den Acht-Stunden-Arbeitstag fest, um den die Arbeiter jahrzehntelang gekämpft hatten. In einigen Industriezweigen wurde sogar ein noch kürzerer Arbeitstag festgesetzt.

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Zum 10. Jahrestag der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution verkürzte die Sowjetmacht für die erdrückende Mehrheit der Arbeiter den Arbeitstag auf sieben Stunden. Bei der Arbeit unter Tage und bei Nachtarbeit, bei besonders gesundheitsschädlichen Arbeiten, für die geistigen Arbeiter und für die Jugendlichen (16-18 Jahre) war die Dauer der Arbeitszeit auf sechs Stunden beschränkt. Darauf wurde die Sechs-Tage-Arbeitswoche eingeführt, wobei jeder sechste Tag ein Erholungstag war.

Man ersieht hieraus, wie die Sowjetmacht entsprechend der steigenden Arbeitsproduktivität den Arbeitstag verkürzte und bestrebt war, den Sowjetbürgern für Erholung und Beschäftigung mit Wissenschaft und Kunst sowie für Zerstreuung möglichst viel Zeit zur Verfügung zu stellen.

Die Stalinsche Verfassung verankerte das Recht der Sowjetbürger auf Erholung und wies gleichzeitig darauf hin, wie dieses Recht in der Praxis gewährleistet war.

Es war dadurch gewährleistet, dass die Werktätigen von Stadt und Land im Sowjetland durch ihr höchstes Organ der Staatsgewalt unter Anteilnahme ihrer gesellschaftlichen Organisationen selbst die Fragen der Arbeitsdauer und der Erholung regeln.

Das Recht auf Erholung der Sowjetbürger war dadurch gewährleistet, dass in der Sowjetunion der kürzeste Arbeitstag der Welt festgesetzt wurde, dass den Arbeitern und Angestellten außer den freien Tagen ein alljährlicher voll bezahlter Urlaub gewährt wurde und dass es den Werktätigen möglich gemacht wurde, sich in Sanatorien und Erholungsheimen zu erholen.

Einen alljährlichen Urlaub haben die Arbeiter früher nicht gekannt. Plätze, wo die Arbeiter ihre Freizeit kultiviert hätten verbringen können, hat es so gut wie nicht gegeben. Der Sowjetstaat und die Gewerkschaften schufen im ganzen Land ein umfassendes Netz von Erholungsheimen, Sanatorien, Klubs mit Filmvorführsälen Bibliotheken und Lesesälen, Sportplätze, Parks und Spielplätze. In den größeren Städten waren Kulturpaläste geschaffen worden. Die Kollektivwirtschaften hatten Erholungsheime, Klubs und Parks. Theater, Kinos und Museen fand man in allen Städten und in vielen Dörfern. Alle diese Einrichtungen wurden den Bürgern kostenlos oder gegen geringe Bezahlung zur Verfügung gestellt.

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Millionen und aber Millionen von Sowjetmenschen hatten in den Erholungsheimen und Sanatorien Erholung und Heilung gefunden.

Aber nun brach in Westeuropa der Krieg aus. Im Jahre 1940 wurde bereits über die Hälfte der Bevölkerung des Erdballs vom Krieg erfasst. Der Zentralrat der Gewerkschaften der UdSSR regte vor der Sowjetmacht die Frage der Verlängerung des Arbeitstages an. Das erforderten die Interessen des sowjetischen Vaterlandes. Am 26. Juni 1940 gab das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR den Erlass heraus, wonach der Arbeitstag der Arbeiter von sieben auf acht Stunden verlängert wurde. Für die Jugendlichen wurde der Arbeitstag von sechs bis auf acht Stunden verlängert. Bei gesundheitsschädlichen Arbeiten ließ man den Sechs-Stunden-Arbeitstag bestehen. An Stelle der Sechs-Tage-Woche wurde die Sieben-Tage-Woche eingeführt. Für jeden sowjetischen Patrioten war klar, dass diese Maßnahmen zur rechten Zeit ergriffen wurden und unbedingt richtig waren.

4. Das Recht auf materielle Versorgung (Soziales P.R.)

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Michail Iwanowitsch Kalinin
Bildquelle: „Das Sowjetland“, Band 3, aus dem Jahre 1947

M.I. Kalinin erzählte, wie es ihm ergangen war in einer Zeit, als er bei einem Kapitalisten im Werk arbeitete:

„Ich war ein Facharbeiter, mein Verdienst war höher als der Durchschnittslohn der Arbeiter. Eines Tages erkrankte ich im Werk. Ich war zwei Monate krank und erhielt im Laufe dieser Zeit aus der Versicherungskasse nur fünfzehn Rubel. Dabei wurden aber von meinem Verdienst anderthalb Prozent Versicherungsbeiträge abgezogen. Rechnen Sie die Bezahlung des Arztes und die Kosten für die Medikamente hinzu, und Sie werden sich vorstellen können, in welche Situation ich – ein qualifizierter Arbeiter – geraten war. Die zwei Monate Krankheit haben mir, wie man so sagt, die Taschen ausgeschüttelt.“

 

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Ein solches und noch schwereres Los erwartete früher jeden Arbeiter im Falle einer längeren Krankheit. Wenn ein Arbeiter arbeitsunfähig wurde, wurde ihm natürlich sofort gekündigt, und keiner bekümmerte sich mehr um den Arbeitsinvaliden.

Wenn aber das Alter kam, wurde der Arbeiter, der im Laufe von 30-40 Jahren durch seine Arbeit für den Kapitalisten bereichert hatte, wie eine ausgepresste Zitrone vor das Fabriktor geworfen.

Nicht besser erging es den Bauernmassen. Weitaus die meisten Bauern nagten am Hungertuch. Im Alter fiel der Bauer seiner eigenen Familie zur Last.

Im Falle einer längeren Krankheit des Ernährers oder eines anderen Unglücks brach die Wirtschaft zusammen. Millionen von Bauern verarmten, füllten das Heer der Proletarier auf oder wurden zu Bettlern.

Eine ganz andere Lage entstand in der Sowjetunion während der Sowjetmacht. Die Stalinsche Verfassung verankerte das Recht der Sowjetbürger auf materielle Versorgung im Alter sowie im Falle von Krankheit und Invalidität.

Wie war dieses Recht garantiert?

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Bildquelle: Nicola Pridik, Bildvokabeln Recht https://www.npridik.de/bildvokabeln-recht/?search=krank

Dadurch, dass der Sowjetstaat auf eigene Kosten Renten und Unterstützungen an Arbeiter und Angestellte auszahlte und den Bürgern eine kostenlose ärztliche Hilfe zu Hause, in den Ambulatorien, in den Heilstätten und Krankenhäusern zuteilwerden ließ; dadurch, dass den Bürgern ein umfassendes Netz von Sanatorien zur Verfügung gestellt wurde, wobei die Kosten der Verschickung zum beträchtlichen Teil durch die staatliche Versicherung und die Gewerkschaften bestritten wurden.

Die Altersrente wurde an Arbeiter und Angestellte (Männer und Frauen) lebenslänglich und unabhängig von der Arbeitsfähigkeit in Höhe von 50-60 v.H. des Durchschnittslohes des Pensionsberechtigten ausgezahlt. Die Rente nahm dem Rentner nicht das Recht auf Arbeit. Wenn der Ernährer starb, wurde eine Rente an arbeitsunfähige und minderjährige Familienmitglieder weitergezahlt.

Arbeiter und Angestellte, die ihre Arbeitsfähigkeit durch Betriebsunfall, durch Berufserkrankung oder bei Erfüllung der Militärdienstpflichten für immer eingebüßt hatten, erhielten eine Rente in Höhe von 50-100 v. H. des Durchschnittslohns, während diejenigen, die ihre Arbeitsfähigkeit aus andren Ursachen eingebüßt hatten, diese in Höhe von einem bis zu zwei Dritteln des Durchschnittslohns erhielten.

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Im Falle einer vorübergehenden Einbuße der Arbeitsfähigkeit wurde eine Unterstützung in Höhe von 50-100 v.H. des Arbeitslohnes ausbezahlt.

Kollektivbauern wurden im Alter, im Krankheitsfalle und bei Arbeitsunfähigkeit durch ihre Kollektivwirtschaft entsprechend dem Statut des Landwirtschaftlichen Artels materiell versorgt.

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Hier einige Zahlen, die für die Sorge des Sowjetstaates um die Menschen kennzeichnend sind.

Im Jahre 1945 wurden für staatliche Beihilfen an kinderreiche und alleinstehende Mütter 2 102 000 000 Rubel und für die Sozialversorgung einschließlich Renten und Beihilfen an Militärangehörige und deren Familien 17 763 000 000 Rubel ausgegeben.

Im Lichte dieser Zahlen wird die große lebenswichtige Bedeutung des Rechtes der Sowjetbürger auf materielle Versorgung klar.

5. Das Recht auf Bildung

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Die Bäuerin Ananjéwa, die von der Zaristischen Polizei für Teilnahme an der revolutionären Bewegung verhaftet wurde, schrieb in ihren Aussagen, dass sie davon träumte, ihren Sohn in ein Gymnasium zu schicken. Zar Alexander III. las diese Aussagen und machte auf ihnen den Vermerk: „Das ist ja furchtbar. Ein Bauer – und möchte ins Gymnasium!“

Im alten Russland war die Bildung ein Privileg, ein ausschließliches Recht der besitzenden Klassen. Die zaristischen Minister verboten es, die Kinder von Arbeitern und Bauern in die mittlere Schule aufzunehmen. Und woher hätte ein Arbeiter oder ein werktätiger Bauer auch die Hunderte von Rubel jährlich nehmen sollen, um das Studium und den Unterhalt des Studierenden in der Mittleren und erst recht in der Hochschule zu bestreiten?

Im zaristischen Russland waren dreiviertel der Bevölkerung nicht einmal des Lesens und Schreibens kundig. Unter vielen nichtrussischen Völkern waren Lesekundige vereinzelt anzutreffen. Über 40 Nationalitäten besaßen kein Schrifttum und hatten nicht einmal ein Alphabet.

Die Sowjetmacht stellte sich von Anfang an die Aufgabe, das schändliche Erbe des Zarenregimes, das Analphabetentum, zu liquidieren und dem gesamten Volk Bildung zu geben.

Die Stalinsche Verfassung verankerte für alle Bürger das Recht auf Bildung, einschließlich des Rechts auf Hochschulbildung.

Der Besuch der Anfangs- und Sieben-Klassen-Schulen war in der UdSSR völlig kostenlos. In den letzten drei Klassen der Zehn-Klassen-Schulen, in den höheren Fachschulen sowie in den Hochschulen übernahm der Sowjetstaat den Hauptteil der Studienkosten, die nur zu geringem Teil von den Bürgern selbst bestritten wurden.

Die Berufsausbildung war überall kostenlos. In den gewerblichen und Eisenbahnfachschulen sowie in den Werkschulen war, wie bereits erwähnt, nicht nur das Studium, sondern auch der Unterhalt der Schüler kostenfrei. Genauso kostenfrei war die Ausbildung und der Unterhalt der Zöglinge in den Suworow- und Nachimow-Militärschulen sowie in den besonderen gewerblichen Fachschulen für die Kinder der Angehörigen der sowjetischen Armee und der Partisanen sowie für die Kinder, deren Eltern durch die Hand der deutsch-faschistischen Eindringlinge ums Leben kamen.

An alle Studenten der Hochschulen und der höheren Fachschulen, die gute Fortschritte machten, wurden staatliche Stipendien ausgezahlt. Studenten mit besonders guten Fortschritten erhielten ein um 25. V. H. erhöhtes Stipendium. Das Recht auf Bildung wurde ferner auch dadurch gewährleistet, dass der Unterricht in den Schulen in der Muttersprache eines jeden Volkes der UdSSR erfolgte.

Auch unter den schweren Bedingungen des Vaterländischen Krieges gegen die deutsch-faschistischen Eindringlinge ließ die Sowjetmacht der Volksbildung, der normalen Arbeit der Lehranstalten, der Erziehung der heranwachsenden Generation, der Vorbereitung des Offiziersnachwuchses für die Rote Armee und Fachleute für alle Zweige der Volkswirtschaft, Bildung, Wissenschaft und Kunst auch weiterhin ihre besondere Sorge angedeihen. In den befreiten Gebieten wurde die Wiederherstellung nicht nur der Anfangs- und mittleren Schulen, sondern auch der Hochschulanstalten mit ihrer komplizierten Ausstattung unverzüglich in Angriff genommen. Es genügte drauf hinzuweisen, dass im Studienjahr 1944/45 174 000 junge Männer und Frauen mit höherer Schulbildung in die Hochschulen aufgenommen wurden. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits 128 Hochschulanstalten wiederhergestellt und 52 neu eröffnet worden. In den Jahren 1943-44 wurden Tausende von neuen Abendschulen für die Arbeiter- und die Dorfjugend geschaffen, um den jungen Männern und Mädchen eine Möglichkeit zu bieten, sich nebenberuflich eine Sieben- oder Zehn-Klassen-Bildung zu erwerben.

So wurde im Sowjetland das Recht der Bürger auf Bildung gewährleistet. Und das sind die Ergebnisse:

  • Nach der allgemeinen Zählung am 17. Januar 1939 blieben im Lande 18,8 v.H. Leseunkundige (vor allem Menschen über 50 Jahre).
  • Die Gesamtzahl der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, die im Studienjahr 1938/39 in den Schulen und Lehrkursen studierten, betrug etwas 48 Millionen Menschen. Das heißt, dass im Sowjetland jeder dritte Mensch studierte! Im zaristischen Russland hingegen entfiel auf 17 Einwohner ein Studierender.
  • An den Hochschulen studierten im Jahre 1939/40 620 000 Studenten, das heißt um vieles mehr, als in den 22 westeuropäischen Ländern zusammengenommen.
  • In vielen kapitalistischen Ländern wuchs die Zahl der Hochschulstudenten langsam, blieb auf demselben Stand oder ging sogar zurück. In Deutschland war die Studentenzahl allein in den ersten fünf Jahren der faschistischen Herrschaft von 128 000 bis auf 70 000 zurückgegangen,

Um so feierlicher klangen die Worte der Stalinschen Verfassung über das Recht der Bürger auf Bildung – sie klangen wie eine Hymne auf wahre Bildung, Wissenschaft und Kultur.

6. Gleichberechtigung der Bürger aller Nationalitäten und Rassen

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J. W. Stalin sagte auf einer Beratung der Kollektivbauern und -bäuerinnen der Tadschikischen und Turkmenischen Sowjetrepubliken:

„In der alten Zeit, da in unserem Lande der Zar, die Kapitalisten und die Gutsherren an der Macht waren, bestand die Politik der Regierung darin, ein Volk – das russische Volk- zu einem herrschenden Volk, alle anderen Völker gegen zu Untergebenen und Unterdrückten zu machen. Das war eine bestialische, ein Wolfspolitik.“

Die Zarenregierung hetzte die Russen gegen die Juden, die Tataren usw. Sie schuf besondere Banden – die „Schwarzen Hundertschaften“ – aus Händlern, Kulaken, Gutsbesitzern und Polizisten. Die Schwarzen Hundertschaften veranstalteten wilde Judenprogrome, misshandelten Studenten und Revolutionäre. Durch eine solche Politik waren die russischen Zaren, Gutsherren und Kapitalisten bestrebt, die Feindschaft zwischen den Völkern des Landes zu schüren, um desto leichter zu herrschen und die Werktätigen aller Nationen zu unterdrücken.

Die Sowjetmacht führte von Anfang an eine ganz andere Nationalitätenpolitik durch. Am 16. November 1917 wurde die von Lenin und Stalin unterzeichnete „Deklaration der Rechte der Völker Russlands“ veröffentlicht. In dieser erklärte die Sowjetregierung, dass es im Sowjetland künftig keine herrschende Nation und auch keine untergebenen Nationen geben würde, sondern dass alle Völker frei und gleichberechtigt sein werden. Jedem Volk wurde das Recht auf Selbstbestimmung, das heißt das Recht eingeräumt, die Fragen der staatlichen Einrichtung seines Lebens selbst zu lösen, bis zu Lostrennung und Bildung eines selbstständigen Staates. (Was nach der Konterrevolution praktiziert wurde und es zu Auflösung der Sowjetunion gekommen ist. P.R.)

Diese LeninStalinsche Nationalitätenpolitik wurde von der Sowjetmacht und der bolschewistischen Partei konsequent durchgeführt. Dank dieser Politik war die nationale Gleichberechtigung im Sowjetland voll und ganz verwirklicht worden. Dank dieser Politik war das gegenseitige Vertrauen unter den Völkern der Sowjetunion gewachsen und gefestigt worden und die unerschütterliche Freundschaft unter ihnen entstanden.

Die Stalinsche Verfassung verankerte die Gleichberechtigung der Sowjetbürger unabhängig von ihrer Nationalität und Rasse auf allen Gebieten des staatlichen, wirtschaftlichen, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Lebens. Welcher Nation oder Rasse der Sowjetbürger auch angehört. Er genoss die gleichen politischen Rechte wie alle anderen Bürger. Er konnte auf jeden beliebigen staatlichen Posten gewählt oder ernannt werden, er konnte zu jeder Arbeit zugelassen werden und erhielt für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn, wie die anderen. Er konnte in eine beliebige Lehranstalt eintreten und sich mit beliebiger wissenschaftlicher oder kultureller Tätigkeit auf gleicher Grundlage wie alle anderen Bürger befassen.

Die Stalinsche Verfassung verbot auf das allerstrengste irgendwelche Beschränkungen der Rechte der Bürger mit Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zu dieser oder jener Nation oder Rasse direkt oder indirekt. Die Stalinsche Verfassung verbot genauso streng jede Bevorzugung von Bürgern einer bestimmten Nationalität oder Rasse.

Wenn es im Sowjetland irgend jemanden eingefallen wäre, solche der Sowjetordnung zutiefst feindlichen Absichten zu predigen, wie etwa, dass die Bürger einer bestimmten Nation oder Rasse ausschließliche Qualitäten besäßen und darum besondere Vorrechte oder Privilegien genießen müssten, wenn irgend jemand Hass oder Missachtung Menschen einer anderen Nation oder Rasse gegenüber äußern würde – ein solcher Mensch wäre im Sowjetland auf die Anklagebank gekommen.

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Die Verletzung der Forderungen der Verfassung über die Gleichberechtigung der Bürger wurde vom Sowjetgesetz als ein schweres Staatsverbrechen durch Freiheitsentzug für die Dauer bis zu zwei Jahren bestraft. Im Krieg konnte für das gleiche Vergehen die Höchststrafe verhängt werden.

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So stand es in der Sowjetunion mit der nationalen Gleichberechtigung. Wie sah es seinerzeit im Ausland aus?

In den kapitalistischen Ländern, in denen sich die Bevölkerung aus vielen Nationalitäten zusammensetzt, gab es keine nationale Gelichberechtigung, oder aber sie wurde in den Gesetzen niedergeschrieben, aber nicht in die Tat umgesetzt und im Leben durchgeführt: die eine Nation herrscht, die anderen dagegen befanden sich in einer abhängigen, untergebenen Lage oder wurden sogar verfolgt.

Das sieht man am Beispiel der rechtlosen Lage zahlreicher damals abhängiger Völker Afrikas, Indiens, Indonesiens. (Obwohl diese Länder heutzutage formal unabhängig sind, so sind sie mehrheitlich bitterarm und in gewisser Weise immer noch abhängig. P.R.)

Eine besonders bestialische Politik der nationalen Unterdrückung und Ausrottung der Völker führten die faschistischen Mächte Deutschland und Japan in den eroberten Ländern durch.

Die nationale Gleichberechtigung, die in der UdSSR voll und ganz verwirklicht wurde, stellte die Losung der Völker dar, die um ihre nationale Befreiung kämpften.

7. Gleichberechtigung der Frauen

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Im alten Russland war das ganze Volk unterdrückt; die Frau war darüber hinaus Sklavin des Mannes. Nach den zaristischen Gesetzen war die Frau verpflichtet, dem Mann zu gehorchen. Wenn die Frau ihren Mann verließ, konnte dieser sie mit Hilfe der Polizei zurückbringen lassen. Ohne Genehmigung des Mannes hatte die Frau nicht das Recht, eine Lohnarbeit anzunehmen. Die Frauen hatten kein Wahlrecht. Sie waren ferner in ihren Rechten auf gesellschaftliche Arbeit und staatlichen Dienst, in den Rechten auf Bildung und sogar in ihren Vermögenswerten beschränkt.

Frauen aus den werktätigen Klassen befanden sich in einer besonders schweren Lage. Der Lohn der Arbeiterinnen betrug die Hälfte des Arbeiterlohnes. In der Bauernwirtschaft hatten die Frauen keinen selbstständigen Verdienst. Die Mädchen arbeiteten für den Vater, die verheiratete Frau für den Mann.

Es gab keinerlei Gesetze zum Schutz von Mutter und Kind. Es kam vor, dass die Arbeiterinnen in der Fabrik an der Werkbank, die Bäuerinnen auf dem Feld entbanden.

Außer der schweren Arbeit in der Fabrik und auf dem Feld waren die werktätigen Frauen durch ermüdende, abstumpfende Arbeit im Haushalt und mit der Kinderpflege belastet.

Die Sowjetmacht setzte sofort die volle Gleichberechtigung der Frauen fest, wie es sie seinerzeit in keinem Land gab. Die Sowjetmacht begann von den ersten Tagen ihres Bestehens an, die Frauen zur gesellschaftlichen, zur staatlichen Tätigkeit heranzuziehen. W.I. Lenin lehrte, dass es ohne Heranziehung der Frauen unmöglich sei, die Revolution zu entfalten und den Sozialismus zu errichten.

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Die Stalinsche Verfassung verankerte die gleichen Rechte der Frauen und Männer auf allen Gebieten des staatlichen, wirtschaftlichen, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Lebens. Die Frauen in der UdSSR hatten das gleiche Recht wie die Männer, für alle Organe der Staatsgewalt, bis zu den höchsten Organen, zu wählen und gewählt zu werden.

Die Frauen in der UdSSR genossen die gleichen Rechte wie die Männer auf Arbeit, auf Entlohnung der Arbeit, auf Erholung, auf Bildung und materielle Versorgung.

In der Sowjetunion begegnete man Frauen auch bei solcher Arbeit, die früher ausschließlich als „Männerarbeit“ galt. Man fand Frauen auf solchen Posten wie Vorarbeiter, Meister, Lokomotivführer, Abteilungsleiter, Werkdirektor, was früher niemals der Fall war. In den sowjetischen wissenschaftlichen Institutionen bis zur Akademie der Wissenschaften der UdSSR spielten die Frauen ebenfalls eine hervorragende Rolle. (Man bedenke, wie lange es gedauert hat, bis dies in anderen Ländern so weit gekommen ist- P.R.)

In den Kollektivwirtschaften hatte die Frau ihr eigenes Arbeitsbuch, in das die von ihr geleisteten Tagewerke eingetragen wurden. (Das Arbeitsbuch war in allen sozialistischen Ländern, bis zu deren Ende, ein sehr wichtiges Dokument. P.R.) Dadurch wurde die Kollektivbäuerin zu einem selbstständigen Menschen. Weder der Mann noch der Vater konnten sie missachten, wie es früher der Fall war.

Der Arbeit und der Gesundheit der Frauen brachte der Sowjetstaat eine außerordentliche Fürsorge entgegen und schützte und behütete die Mütter und Säuglinge. Bei besonders schwierigen und gesundheitsschädlichen Arbeiten war der Einsatz von Frauen verboten. Nacht- und Überstundenarbeit für stillende Mütter wurden nicht zugelassen. Für das Stillen waren besondere Pausen in der Arbeit der Mutter festgesetzt.

In den staatlichen Betrieben und Ämtern war für die Frauen ein vollbezahlter Urlaub von 35 Kalendertagen vor der Entbindung und 28 Tagen nach der Entbindung festgesetzt. Dieser Urlaub wurde im Jahre 1944 verlängert. Die Frauen hatten das Recht auf zusätzliche Versorgung für das Stillen und die Pflege des Kindes.

Nach dem Statut des Landwirtschaftlichen Artels befreiten die Kollektivwirtschaften die Frauen von der Arbeit für die Dauer von je einem Monat vor und nach der Entbindung, wobei die Hälfte der Durchschnittszahl der von ihr geleisteten Tagewerke weitergezahlt wurde.

Im Sowjetland wurde ein dichtes Netz von Einrichtungen zum Schutz der Mutter und Kind geschaffen, wie es dies in keinem anderen Land der Welt gab. In der UdSSR zählte man im Jahre 1939 über 5300 besondere ärztliche Beratungsstellen für Mutter und Kind (im zaristischen Russland gab es nur neun Beratungsstellen). Im gleichen Jahr gab es in der UdSSR Entbindungsheime mit über 140 000 Betten, davon 25 000 Betten in den Entbindungsheimen der Kollektivwirtschaften (im zaristischen Russland gab es nur einige tausend Betten). Die Zahl der Plätze in den Kindergärten, Kinderkrippen und Kinderspielplätzen betrug fast acht Millionen (im alten Russland nur einige Tausende). (Schade, dass hier nicht die Zahlen des heutigen Russlands gegenübergestellt werden können. P.R.)

Kinderreiche Mütter erhielten in der Sowjetunion große staatliche Beihilfen für die Erziehung der Kinder. Während des Vaterländischen Krieges; am 08. Juli 1944, gab das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR einen Erlass heraus über die Erweiterung der staatlichen Unterstützung der werdenden, kindereichen und alleinstehenden(ledigen) Mütter.  Der Urlaub für werdende Mütter wurde bis auf 77 Tage verlängert. Die Lebensmittelzuteilungen für die werdenden Mütter wurden vom 6. Monat der Schwangerschaft an verdoppelt. Das Netz der Einrichtungen zur Betreuung von Mutter und Kind wurde erweitert. Es wurde eine staatliche Beihilfe für alleinstehende Mütter festgesetzt.(Man bedenke, dass ledige Mütter seinerzeit in anderen Ländern als Schande galten und gesellschaftlich geächtet wurden. In manchen Ländern ist das heute noch so. P.R.) Solche Mütter konnten ihre Kinder auch der vollen Fürsorge des Staates anvertrauen. An die kinderreichen Mütter wurden die staatlichen Unterstützungen jetzt bereits bei der Geburt des dritten (und jedes folgenden) Kindes ausgezahlt. (Man bedenke, dass dies in Kriegs- und Notzeiten möglich war. P.R.)

Es wurde der Ehrentitel „Mutter-Heldin“ geschaffen, den Müttern zuerkannt wurde, die zehn und mehr Kinder geboren und erzogen hatten. Als Auszeichnung für kinderreiche Mütter wurden der Orden „Mutter-Heldin“, der Orden „Mutter-Ruhm“ und die „Mutterschaftsmedaille“ gestiftet. (Aus heutiger und deutscher Sicht betrachtet, hat das einen bitteren Beigeschmack. Denn im faschistischen Deutschland wurden kindereiche Mütter mit dem „Mutterkreuz“ ausgezeichnet. Natürlich hatten die Faschisten und die die Sowjets unterschiedliche Intentionen für diese Auszeichnungen. Doch ist dies nun „Futter“ für diejenigen Kräfte, die den Sozialismus mit dem Faschismus gleichstellen und damit den Faschismus verharmlosen. P.R.)

Mit größter Aufopferung und Heldenmut verteidigten die Frauen ihre großen Rechte und ihr sowjetisches Heimatland gegen die deutsch-faschistischen Eindringlinge, die danach trachteten, die freie Sowjetfrau in eine Sklavin der deutschen Kapitalisten, Gutsherren und Großbauern zu verwandeln.

8. Die Gewissensfreiheit (z.B. Religionsfreiheit P.R.)

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Im alten Russland gab es viele verschiedene Religionen, von dem orthodoxen Glauben angefangen bis zu heidnischen Kulturen.

Darunter war der orthodoxe Glaube der „erste und herrschende“. Die orthodoxe Kirche genoss den Schutz und die Unterstützung des Staates. Die Diener des orthodoxen Kultes erhielten außer den Abgaben der Gläubigen einen Unterhalt vom Staat. In allen staatlichen und privaten Schulen wurde „Religion“ (die orthodoxe Glaubenslehre) als Pflichtfache gelehrt. Die Schulobrigkeit achtete darauf, dass alle Schüler die Gottesdienste besuchten und die religiösen Riten verrichteten. Erwachsene, die den religiösen Forderungen nicht nachkamen, liefen Gefahr, ihre Arbeit zu verlieren.

Die Urkunden über Geburt, Ehe und Tod wurden durch die Kirchenbehörden ausgestellt. Eine Ehe, die ohne den religiösen Ritus geschlossen wurde, galt als ungesetzlich. Kinder aus einer solchen Ehe galten als „ungesetzlich geboren“ und genossen nicht den Schutz des Gesetzes.

Menschen, die sich zu einem anderen Glauben bekannten, wurden in ihren Rechten beschnitten und oftmals grausam verfolgt. Atheistische Propaganda war verboten und wurde strafrechtlich verfolgt.

Es ist klar, dass bei einer solchen Lage von irgendeiner Gewissensfreiheit nicht die Rede sein konnte.

Durch das Dekret vom 05. Februar 1918 verkündete die Sowjetmacht die Gewissensfreiheit und schaffte alle mit der Religion im Zusammenhang stehenden Beschränkungen ab.  In dem Dekret heißt es:

„Jeder Bürger kann sich zu einer beliebigen oder auch gar keiner Religion bekennen.“

Das ist es gerade, was man unter der Gewissensfreiheit versteht. Um sie in der Tat zu gewährleisten, führte die Sowjetmacht durch dasselbe Dekret eine Trennung der Kirche vom Staat und eine Trennung der Schule von der Kirche durch. Das heißt mit anderen Worten, dass die Kirche und der Geistlichkeit die Unterstützung des Staates entzogen und dass der Geistlichkeit verboten wurde, Religionsunterricht in den Schulen zu erteilen. Die Ausstellung von Urkunden über Geburt, Ehe und Tod wurde von zivilen Behörden – den Sowjets übertragen.

Gleichzeitig gewährleistete das gleiche Dekret eine freie Verrichtung religiöser Gebräuche. Gebäude und Gegenstände, die zur Ausübung religiöser Kulthandlungen bestimmt sind, wurden den religiösen Gemeinschaften zur kostenlosen Nutzung übergeben.

Dieses Gesetz war auch bei Erscheinen des Buches (1947) voll in Kraft. Die Einstellung der Sowjetmacht zur Religion, zu den Gläubigen und deren Organisationen wurde auch weiterhin durch dieses Gesetz bestimmt, das in der Stalinschen Verfassung verankert wurde.

Die Stalinsche Verfassung gewährleiste den Bürgern eine wahre Gewissensfreiheit. Die verankerte das Recht der Sowjetbürger auf religiöse Kulthandlungen. Gleichzeitig verankerte die Verfassung das Recht der Sowjetbürger auf freie antireligiöse Propaganda.

Die Sowjetmacht stützte sich in ihre Tätigkeit auf die Wissenschaft. Sie tat alles Mögliche, um die Volksmassen weitestgehend aufzuklären. Sie trug in ihrer Weise dazu bei, dass diese sich Wissen aneignen, wissenschaftliche Erklärungen für die Erscheinungen der Natur und im Leben der menschlichen Gesellschaft, für die Entstehung der Welt und die Menschen, zu bewussten Schöpfern und Kämpfern um ein glückliches Leben im Sowjetland.

Die Sowjetmacht schützte alle Werktätigen, unabhängig von ihren religiösen Anschauungen. Die Sowjetmacht verfolgte keine Gläubigen dafür, dass sie an irgendeine übernatürliche Macht glauben, die angeblich über da Schicksal der Menschen entscheidet, sondern sie schützte auch die Gläubigen vor religiöser Verfolgung. Davon konnte sich die ganze Welt durch Tatsachen überzeugen.

Die deutschen Faschisten begannen, in den von ihnen vorübergehend besetzten Ländern und Gebieten der Sowjetunion die gläubigen Menschen zu verfolgen, deren religiöse Gefühle zu verhöhnen, die Kirchen zu plündern, zu schänden und zu zerstören sowie die Diener des Kults zu ermorden. Die Sowjetregierung stellte diese Naziverbrechen bloß und erklärte, die Schuldigen würden mit der ganzen Strenge des Sowjetgesetzes bestraft werden. Die Sowjetregierung nahm einen Vertreter der orthodoxen Kirche in die Außerordentliche Staatliche Kommission zur Feststellung und Untersuchung der Gräueltaten der deutsch-faschistischen Eindringlinge auf.

Bei der sowjetischen Regierung bestanden besondere Organe für die Angelegenheiten der religiösen Kulte. Die Hauptaufgabe dieser Organe bestand darin, die richtige und rechtzeitige Durchführung von Gesetzen und Bestimmung der Sowjetmacht, die sich auf die Tätigkeit der religiösen Vereinigungen bezogen, ohne irgendwelche Einmischung in deren inneres Leben, zu überwachen.

Die Politik der Sowjetmacht in der Frage der Gewissensfreiheit brachte ihr die Unterstützung der Gläubigen und der Geistlichkeit aller Religionen sowohl im Sowjetland als auch im Ausland ein.

9. Die politischen Freiheiten

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Im zaristischen Russland gab es besondere Beamte, die darauf zu achten hatten, die in die Presse keinerlei „freie“ Gedanken eindringen. Ohne ihre Genehmigung konnte kein Buch und kein Zeitungsexemplar erscheinen. Die zaristischen Zensoren entdeckten überall „Freidenkerei“ und Bestreben, das zaristische Regime zu stürzen.

Die Revolutionäre waren gezwungen, sich illegale Druckereinen zu schaffen und ihre Literatur geheim herauszugeben und zu verbreiten, so wie das seinerzeit J.W. Stalin im Kaukasus machte. Das Zentralorgan der Bolschewiki wurde im Ausland herausgegeben, von wo es auf geheimen Wegen nach Russland befördert und dort verbreitet wurde.

Die Polizei und besondere Agenten der zaristischen „Ochrana“ (Geheimdienst) beobachteten das Verhalten der Untertanen und verhafteten sie für jedes unvorsichtige Wort. Versammlungen waren verboten. Straßenumzüge und Demonstrationen wurden durch bewaffnete Gewalt brutal auseinandergetrieben. Für Teilnahme an geheimen Versammlungen und Organisationen drohten Verhaftung, Gefängnishaft, Verbannung und Todesstrafe. Zehntausende von Bolschewiki und anderen Revolutionären kamen in die Gefängnisse oder zur Zwangsarbeit und fielen im Kampf um die Freiheit.

Die Stalinsche Verfassung verankerte für alle Bürger die politischen Rechte: die Rede- und Pressefreiheit, die Versammlungs- und Kundgebungsfreiheit, die Freiheit von Straßenumzügen und Demonstrationen, die Freiheit der Vereinigung in verschiedenen gesellschaftlichen Organisationen – in Gewerkschaften, genossenschaftlichen Vereinigungen, Jugendorganisationen, Sport- und Wehrorganisationen, kulturellen, technischen und wissenschaftlichen Gesellschaften und der kommunistischen Partei.

Wie waren in der UdSSR die politischen Freiheiten und Rechte in der Tat, im Leben gewährleistet?

Sie waren durch den gesamten Staats- und Gesellschaftsaufbau der UdSSR gewährleistet.

In der Sowjetunion befand sich die Staatsgewalt in den Händen der Werktätigen. Die Macht der Sowjets war als eine wahre Volksmacht in keiner Weise an irgendeiner Beschränkung der politischen Rechte und Freiheiten interessiert. Im Gegenteil, die Sowjetmacht war unmittelbar daran interessiert, dass die politische und gesellschaftliche Selbstständigkeit der Volksmassen sich möglichst breit entfaltet, bis zur ausnahmslosen Erfassung aller Bürger. Gerade zu diesem Zweck waren durch die Stalinsche Verfassung die politischen Rechte und Freiheiten verkündet worden. (Nun ja, heute behauptet man etwas anderes, insbesondere für die Stalinzeit. P.R.)

In der UdSSR standen den Werktätigen die materiellen Mittel und Voraussetzungen zur Verfügung, die notwendig waren, um die politischen Rechte und Freiheiten zu verwirklichen. Die Werktätigen und ihre Organisationen benutzten ungehindert die Druckereinen und Papiervorräte, um Bücher und Zeitungen zu drucken, die Gebäude für gesellschaftliche Versammlungen, alle Nachrichtenmittel usw.

Deshalb war die Freiheit in der UdSSR kein leeres Wort und keine Phrase. Sie war die Wirklichkeit, das Leben selbst. So gut wie alle Arbeiter und Angestellte waren in Genossenschaften zusammengeschlossen. Fast die gesamte Bauernschaft war in den genossenschaftlich-kollektivwirtschaftlichen Organisationen vereinigt. Millionen und aber Millionen von Menschen waren Mitglieder verschiedener freiwilliger Gesellschaften. Millionen von Mitgliedern zählte die kommunistische Partei und der Leninsche Kommunistische Jugendverband. Es wurden Hunderte von Millionen Exemplare Bücher jährlich in 90 Sprachen herausgegeben. Die Zeitungen erschienen in Milliarden von Exemplaren Jahresauflage in 66 Sprachen. Es braucht gar nicht erwähnt zu werden, dass so etwas im alten Russland völlig unbekannt war. Ein solch umfassendes freies, pulsierendes gesellschaftlich-politisches Leben gab/gibt es nicht in den kapitalistischen Ländern und es auch gar nicht geben. (Auch wenn stets etwas anderes behauptet wird. P.R.)  Dort steht die Bourgeoisie an der Macht, und die materiellen Mittel, die zur Verwirklichung politischer Rechte und Freiheiten notwendig sind, befinden sich im Privatbesitz der Kapitalisten und ihrer Organisationen. (Nach dem Sieg des Kapitalismus gilt dies umso mehr. P.R.)


Entnommen aus „Das Sowjetland“ aus dem Jahre 1947, Band 3, von 1947, Original-Autor W.A. Karpinskij, bearbeitet von Petra Reichel

Original-Text aus dem Buch „Das Sowjetland“

Gericht und Staatsanwaltschaft (Sowjetunion Stand 1947)

Volksgericht
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1. Die Aufgaben des Sowjetgerichtes

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Der Volksmund sprach über das Gericht des zaristischen Russlands: „Wo ein Gericht -Da ein Unrecht“,„Es macht dem Reichen nichts aus, zum Gericht zu gehen, der Arme wird aber einen Kopf kürzer gemacht“, „Ein Richter ist wie ein Zimmermann, was er will, das haut er zusammen“. In diesen Sprichwörtern kam in treffender Weise der Klassencharakter des alten bürgerlich-gutsherrlichen Gerichtes zum Ausdruck: es stand im Dienst der Ausbeuterklassen, schützte ihre Reichtümer und ihre Macht und diente in ihren Händen als ein Werkzeug zur Unterdrückung der Werktätigen.

Die Richter entstammten den Kreisen der adligen Gutsherren und Kapitalisten und verurteilten oft sogar Unschuldige zu hohen Strafen.

Dieses alte ungerechte Gericht wurde durch die Große Sozialistische Oktoberrevolution zusammen mit der ganzen Staatsmaschinerie der Bourgeoisie abgeschafft. Die Sowjetmacht schuf ein neues, ein wirkliches Volksgericht.

Volksgericht
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Das Sowjetgericht stellte eines der Organe des sozialistischen Sowjetstaates der Arbeiter und Bauern dar. Dadurch unterscheidet sich das Sowjetgericht in grundlegender Weise von den Gerichten in den kapitalistischen Ländern, bzw. der heutigen Zeit, wo es als ein Organ der Diktatur der Bourgeoisie, als ein Werkzeug zur gerichtlichen Unterdrückung der Werktätigen dient.

Lenin und Stalin lehrten, dass der Sowjetstaat und das Sowjetvolk das Gericht brauchten, um erstens die Feinde der Sowjetmacht zu bekämpfen und zweitens den Kampf um die Festigung der damals neuen, sowjetischen Ordnung und Sicherung der neuen, sozialistischen Disziplin unter den Werktätigen zu führen.

J.W. Stalin forderte einen unentwegten Kampf gegen alle Verletzer der sowjetischen revolutionären Gesetzlichkeit, wer es auch war und welchen Posten er auch bekleiden mochte. (Nach Stalins Tod wurde das aufgeweicht. Wohin das geführt hat, sehen wir heute.  Seit der „Geheimrede“ Chruschtschows wird Stalin bis heute Willkür und Alleinherrschaft vorgeworfen. P.R.)

Das Sowjetgericht war ferner notwendig, um Streitfragen zu lösen, welche die Rechte und Interessen der Sowjetbürger, Staatsämter und Betriebe, Kollektivwirtschaften und anderer gesellschaftlicher Organisationen berührten.

Der Oberste Sowjet der UdSSR nahm am 16. August 1938 das neue Gesetz über da Gerichtssystem an, das die Aufgaben des Sowjetgerichts auf der Grundlage der Stalinschen Verfassung festlegte.

Als Wichtigstes betrachtete dieses Gesetz den Schutz der Gesellschafts- und Staatsordnung, wie von der Verfassung der UdSSR und den Verfassungen der Unions- und autonomen Republiken festgelegt wurde, den Schutz des gesellschaftlichen, sozialistischen Eigentums und der sozialistischen Wirtschaft.

2. Die Gerichtsorgane

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Das Sowjetgericht war ein Staatsorgan, das auf Grund der Gesetze des sozialistischen Sowjetstaates Recht sprach. Das Gericht der Sowjetunion war ein einheitliches und gleiches für alle Bürger, unabhängig von ihrer nationalen und rassischen Zugehörigkeit, sozialen Herkunft, Religion, Vermögenslage oder ihrer Dienststellung.

Die Rechtsprechung wurde im Sowjetland von verschiedenen Gerichtsorganen ausgeübt, aber die Gesetzgebung über das Gerichtssystem und über die Prozessordnung sowie die strafrechtliche und zivile Gesetzgebung in der Sowjetunion war für alle Gerichte einheitlich und verbindlich.

Der Grundbaustein des sowjetischen Gerichtswesens war das Volksgericht. Die Volksgerichte verhandelten sowohl Straf- als auch Zivilfälle. Den Volksgerichten oblag auch der Schutz der Wahlrechte der Sowjetbürger. Die höherstehenden Gerichtsorgane verhandelten besonders wichtige Gerichtsfälle.

Volksgericht
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Die Regions-, Gebiets- und Kreisgerichte, die Gerichte der autonomen Gebiete und nationalen Bezirke verhandelten Straffälle, die auf Grund der Gesetze zu ihrem Kompetenzbereich gehörten: die Fälle von Staatsverbrechen, Raub sozialistischen Eigentums und andere wichtige Verbrechen sowie Zivilangelegenheiten bei Streitigkeiten zwischen staatlichen oder gesellschaftlichen Organisationen. Außerdem prüften diese Gerichte Klagen und Berufungen gegen die Urteile und Beschlüsse der Volksgerichte.

Der Oberste Gerichtshof der autonomen Republik stellte ihr höchstes Gerichtsorgan dar. Ihm oblag die Aufsicht über die gerichtliche Tätigkeit aller Gerichte der Republik. Es verhandelte die Straf- und Zivilsachen, die auf Grund des Gesetzes zu seinem Kompetenzbereich gehörten, und prüfte die Beschwerden und Berufungen gegen die Urteile und Beschlüsse aller Gerichte der Republik.

Der Oberste Gerichtshof der Unionsrepublik war ihr höchstes gerichtliches Organ. Ihm oblag die Aufsicht über die gerichtliche Tätigkeit aller Gerichte der Unionsrepublik sowie der autonomen Republiken, Regionen, autonomen Gebiete und nationalen Bezirke, die dieser Republik angehörten. Er verhandelte Straf- und Zivilfälle, die vom Gesetz seinem Kompetenzbereich unterstellt waren, und prüfte die Beschwerden und Berufungen gegen die Urteile und Beschlüsse der Regions-, Gebiets- und anderen Gerichte der Republik.

Der Oberste Gerichtshof der UdSSR war das höchste gerichtliche Organ der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken. Dem Obersten Gerichtshof der UdSSR oblag die Aufsicht über die gerichtliche Tätigkeit aller Gerichtsorgane der UdSSR und der Unionsrepubliken. Der Oberste Gerichtshof der UdSSR bestand aus fünf Kollegien: für Strafsachen, Zivilsachen, für Militär, Eisenbahn und Binnenschifffahrt. Der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofes hatte das Recht, jeden Fall eines beliebigen Gerichts der UdSSR oder der Unionsrepubliken anzufordern und in diesem Fall Berufung einzulegen. Der Oberste Gerichtshof der UdSSR gab den Gerichten seine Richtlinien in den Fragen der Gerichtspraxis. Der Oberste Gerichtshof der UdSSR verhandelte die wichtigsten Straf- und Zivilsachen, die vom Gesetz seinem Kompetenzbereich unterstellt waren, und prüfte ferner die Beschwerden und Berufungen gegen die Urteile der besonderen Gerichte der UdSSR und der Obersten Gerichtshöfe der Unionsrepubliken.

3. Das einzige wirkliche Volksgericht der Welt (Stand 1947)

Volksgericht
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Was waren die Besonderheiten des Sowjetgerichtes? Wie wurden in den Sowjetgerichten die Fälle verhandelt?

Die Stalinsche Verfassung setzte die Wählbarkeit und Absetzbarkeit aller Gerichte vom Volksgericht bis zum Obersten Gerichtshof der UdSSR fest.

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Richter konnte jeder Sowjetbürger werden, die die Wahlrechte besaß.

Die Volksrichter wurden nach der Stalinschen Verfassung unmittelbar durch die Bürger der einzelnen Bezirke auf Grund des allgemeinen, gleichen, direkten Wahlrechts in geheimer Abstimmung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wähler konnten zu jeder Zeit einen Richter abberufen, der seinen Pflichten nicht gewachsen war, und einen neuen an dessen Stelle wählen. Die Volksrichter waren über ihre Tätigkeit und die des Volksgerichtes vor den Wählern rechenschaftspflichtig.

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Das Gericht bestand aus einem Richter und zwei Volksbeisitzern, die während der Gerichtssitzungen alle Rechte des Richters genossen. Volksbeisitzer konnten alle wahlberechtigten Bürger werden. Die Volksbeisitzer wurden nach dem gleichen Verfahren wie die Volksrichter gewählt und abgesetzt. Jeder von ihnen nahm nur zehn Tage Jährlich an den Gerichtssitzungen teil und erhielt während dieser Zeit seinen Durchschnittslohn bei seiner Arbeitsstelle. Danach wurde er durch einen anderen Volksbeisitzer ersetzt.  Auf diese Weise war das Sowjetgericht eine Art Schule der Staatsverwaltung, zu der die breiten Massen der Werktätigen herangezogen wurden.

Die Regions-, Gebiets- und Kreisgerichte, die Gerichte der autonomen Gebiete und nationalen Bezirke wurden durch die entsprechenden Sowjets der Deputierten (Abgeordneten) der Werktätigen für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

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Die Obersten Gerichtshöfe der autonomen Republiken und der Unionsrepubliken wurden durch die entsprechenden Obersten Sowjets ebenfalls für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Oberste Gerichtshof der UdSSR sowie die besonderen Gerichte der UdSSR wurden für die gleiche Dauer durch den Obersten Sowjet der UdSSR gewählt. Den höheren Gerichten gehörten genauso wie bei den Volksgerichten je zwei Volksbeisitzer an, die von den entsprechenden Sowjets der Deputierten (Abgeordneten) der Werktätigen oder von den Obersten Sowjets gewählt wurden.

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Die Sowjetrichter waren unabhängig und nur dem Gesetz unterstellt. Kein Organ der Sowjetmacht- weder ein örtliches noch ein höheres- hatte das Recht, dem Gericht die Anweisung zu geben, einen Fall so und nicht anders zu entscheiden. Die Sowjetrichter waren verpflichtet, bei der Urteilsfindung sich nur von den Sowjetgesetzen leiten zu lassen, in denen der Volkswille zum Ausdruck kam.

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Die Gerichtsverhandlung fand in allen Sowjetgerichten öffentlich unter Teilnahme der Parteien (des Angeklagten und des Staatsanwaltes, des Beklagten und des Klägers), unter Anwesenheit von Bürgern und Pressevertretern statt, wobei dem Angeklagten das Recht auf Verteidigung gewährleistet wurde.

Auf diese Weise verlief die Arbeit der Sowjetgerichte unter der Kontrolle der sowjetischen Öffentlichkeit. Jeder Bürger konnte zur Gerichtsverhandlung kommen und ihr von Anfang bis zum Ende beiwohnen. Die Gerichtssitzungen wurden öfters in den Betrieben, Fabriken und Kollektivwirtschaften durchgeführt, um einer möglichst großen Zahl von Bürgern, die an der Entscheidung des betreffenden Falles interessiert waren, Möglichkeit zu geben, ihnen beizuwohnen.

Ein solches Gerichtsverfahren verhalf den Massen zu Kenntnissen in den Fragen der Staatsverwaltung, der Volkswirtschaft, der Lebensweise und der Moral. Eine solche Gerichtsordnung erzog in den Massen das sozialistische Rechtsbewusstsein und regte sie zum Kampf gegen das Verbrechertum an.

Nur in Ausnahmefällen, die im Gesetz besonders erwähnt waren, wurden die Gerichtssitzungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit durch drei Richter ohne Teilnahme von Volksbeisitzern abgehalten.

Das Gerichtsverfahren wurde bei allen Gerichten in der Sprache der Unionsrepublik bzw. der autonomen Republik oder des autonomen Gebiets durchgeführt. Bürger, die dieser Sprache nicht mächtig waren, hatten das Recht, in die Akten mit Hilfe eines Dolmetschers Einsicht zu nehmen und sich vor Gericht der Muttersprache zu bedienen.

Durch alle dies Besonderheiten stellte das Sowjetgericht das einzige wahre Volksgericht der Welt dar. (Stand 1947)

4. Die sowjetische Staatsanwaltschaft

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Es kam vor, dass in sowjetische Ämter und Betriebe volksfeindliche Elemente eindrangen, die ihre Dienststellung dazu benutzten, um die Gesetze falsch oder überhaupt nicht anzuwenden und damit die Sowjetmacht schädigten. In der Tätigkeit und in den Beschlüssen der örtlichen Machtorgane kamen manchmal Abweichung von den Gesetzen, falsche Auslegung oder unrichtige Anwendung von Gesetzen vor. Es kamen auch direkte bewusste Verletzungen der Gesetze durch einzelne Amtspersonen vor.

Das alles machte ein besonderes staatliches Organ notwendig, dessen Aufgabe es war, Aufsicht über die richtige Anwendung und strikte Durchführung der Gesetze durch alle Ministerien und die ihnen unterstellten Institutionen sowie durch alle Amtspersonen und Bürger der UdSSR zu führen.

Ein solches Organ stellte die sowjetische Staatsanwaltschaft dar, die ursprünglich in der RSFSR im Jahre 1922 geschaffen wurde. Die Staatsanwaltschaft der UdSSR bestand seit dem 30. Juni 1933.

Die Arbeit der Staatsanwaltschaft war mit der des Gerichts auf das engste verbunden. Genau so wie das Sowjetgericht führte auch die sowjetische Staatsanwaltschaft den Kampf gegen das Verbrechen am Sowjetstaat, gegen die Feinde der Sowjetmacht, Spione, Diversanten, Schädlingen und andre Agenten der ausländischen Bourgeoisie. Genau so wie das Gericht schützte die Staatsanwaltschaft das gesellschaftliche, sozialistische Eigentum, bekämpfte Raub, Diebstahl, Misswirtschaft, Bürokratismus, Verletzungen der Arbeits- und Staatsdisziplin usw..

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Die Staatsanwaltschaft und das Gericht hatten gemeinsame Aufgaben, aber verschiedene Arbeitsmethoden. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage und untersuchte Kriminalfälle, legte die Umstände der Verbrechen dar, sammelte Beweismaterial gegen die Verbrecher und ihre Komplizen, überwachte die Gesetzlichkeit der Handlungen anderer Untersuchungsorgane.

Das Gericht verhandelte die Fälle, die ihm durch die Staatsanwaltschaft übergeben wurden. Der Staatsanwalt sprach vor Gericht und erhob Anklage im Namen des Sowjetstaates. Das Gericht entschied die Sache und fällte das Urteil. Die Staatsanwaltschaft überwachte die richtige Entscheidung der Fälle durch die Gerichte, die Vollstreckung der Urteile und Beschlüsse des Gerichts und legte gegen unrichtige Urteile und Beschlüsse Berufung ein.

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Bildquelle: Nicola Pridik https://www.npridik.de/bildvokabeln-recht/?search=Staatsanwalt

Die sowjetische Staatsanwaltschaft schützte ferner auch die persönlichen Rechte der Bürger. Sie schützte die Unverletzlichkeit der Person: niemand durfte ohne Genehmigung des Staatsanwalts oder einen Gerichtsbeschluss verhaftet werden.

Zum Unterschied vom Gericht wurden die Organe der Staatsanwaltschaft nicht gewählt, sondern ernannt.

An der Spitze der Staatsanwaltschaft stand der Generalstaatsanwalt der UdSSR, der vom Obersten Sowjet der UdSSR für die Dauer von sieben Jahren ernannt wurde. Ihm oblag die oberste Aufsicht über die richtige Anwendung und strikte Durchführung der Gesetze in der gesamten Sowjetunion. Der Generalstaatsanwalt der UdSSR ernannte Staatsanwälte der Unionsrepubliken, autonomen Republiken, Regionen, Gebiete und der autonomen Gebiete für die Dauer von fünf Jahren. Die Staatsanwälte der Kreise, der Rayons und der Städte wurden von den Staatsanwälten der Unionsrepubliken ebenfalls für die Dauer von fünf Jahren ernannt und vom Generalstaatsanwalt der UdSSR bestätigt.

Außerdem ernannte der Generalstaatsanwalt der UdSSR die Hauptstaatsanwälte, welche die besonderen Organe der Staatsanwaltschaft für das Militär, den Eisenbahnverkehr und die Binnenschifffahrt leiteten.

Wie erklärt es sich, dass die Staatsanwälte ernannt und nicht gewählt wurden?

Die Hauptaufgabe des Staatsanwaltes bestand darin, auf die richtige und einheitliche Anwendung der Gesetze im ganzen Land zu achten. Die sowjetische Gesetzlichkeit durfte nicht in Pensa oder Tscheljabinsk, in der Ukraine (😫 P.R.) oder Usbekistan, in Tatarien oder Jakutien verschieden sein. Die sowjetische Gesetzlichkeit musste für die ganze Sowjetunion einheitlich sein. Das lag im Interesse der Werktätigen, in welchem Gebiet sie auch lebten und welchem Volk sie angehörten.

Um eine solche Aufgabe erfolgreich zu erfüllen, mussten die Staatsanwälte ihre Arbeit unabhängig von irgendwelchen örtlichen Organen durchführen und nur dem Generalstaatsanwalt der UdSSR unterstellt sein. Deshalb wurden die Staatsanwälte nach der Verfassung der UdSSR ernannt und nicht gewählt.

Die zentralisierte Ernennung der Staatsanwälte behinderte in keiner Weise die Selbstständigkeit der örtlichen Machtorgane, weil der Staatsanwalt zum Unterschied von den vollziehenden und verfügenden Organen der Sowjets keine administrative Gewalt hatte. Der Staatsanwalt fällte keine Gerichtsurteile. Diese Urteile fällte das Gericht, das unmittelbar vom Volk und den Sowjets gewählt wurde.

Die Sowjetische Staatsanwaltschaft war genau wie das Gericht eng mit den Massen verbunden, die in ihr die Wahrerin ihrer Interessen und die Beschützerin der Sowjetmacht erblickten.


Entnommen aus „Das Sowjetland“ aus dem Jahre 1947, Band 3, Original-Autor W.A. Karpinskij, bearbeitet von Petra Reichel

Original-Text aus dem Buch „Das Sowjetland“

Buchempfehlung: „Russen und Ukrainer sind ein Volk. Sie haben einen gemeinsamen Feind, den Faschismus“ von Brigitte Queck

Gastbeitrag von Brigitte Queck:

Inzwischen habe ich nach meinem deutschlandweit 1 Buch über die Ukraine im Jahre 2014 mein 2. Buch fertiggestellt „Russen und Ukrainer sind 1 Volk. Sie haben 1 gemeinsamen Feind, den Faschismus.“ Solltest Du daran Interesse haben, dann kannst Du es über anna.demok@gmx.de bestellen. Es kostet 15 Euro.

Das Sowjetland

Buchreihe „Das Sowjetland“ aus dem Jahre 1947

„Das Sowjetland“ ist eine Buchreihe aus dem Jahre 1947. Diese ist in Antiquariaten erhältlich.

Da nur die Anfangsbuchstaben der Namen der Autoren, bzw. Autorinnen draufstehen, ist nicht erkennbar, ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelt. Bei Band 1 kann man dem Internet entnehmen, z.B. Wikipedia, dass es sich um eine Frau handelt. Es gibt einen Wikipedia-Beitrag zu ihr. Ihr voller Name ist Anna Michailowna Pankratowa.

Bei den Autoren oder Autorinnen der anderen Bände findet man nur Buchangebote aus den Antiquariaten, aber nichts über ihre Person. Das ist schade.

Auf jeden Fall ist diese Buchreihe sehr wertvoll und leicht zu lesen. Da diese Bücher zu Lebzeiten Stalins verfasst wurden, werden hier auch das Wirken und die Verdienste Stalins gewürdigt, die auch Ereignisse vor der Sowjetzeit beinhalten. Da später Stalin verdammt wurde, auch in der DDR wurde Stalin verdammt, sind diese Verdienste und sein Wirken weitestgehend verschwiegen worden, so auch in den Geschichtsbüchern der DDR für die Schule.

DIE TROMMLER befasst sich auch mit dieser Literatur.

 

 

Buchreihe „Das Sowjetland“ aus dem Jahre 1947