Die Verfassung (der USA P.R.) von 1787 als Ausdruck der Errungenschaften und Schwächen des revolutionären Unabhängigkeitskrieges

(Teil 2)Die dreizehn Kolonien hatten sich mit der Unabhängigkeitserklärung zu souveränen, selbständigen Staaten erklärt und damit die zunächst entscheidende politische und juristische Voraussetzung dafür geschaffen, dass sich die kapitalistischen gesellschaftlichen Verhältnisse in den USA entwickeln konnten. Für die Handels- und Gewerbebourgeoisie sowie die Plantagenbesitzer als die führenden Kräfte dieser bürgerlichen Revolution stellte sich nun die Frage, wie ihre politische Herrschaft organisiert, wie das neue Staatswesen in seinen Institutionen und Formen beschaffen sein sollte. Die Antwort gab der Verlauf der revolutionären Ereignisse und die Verteilung der Klassenkräfte in dieser ersten bürgerlichen Revolution auf amerikanischen Boden. Die Struktur und die Formen des jungen Staates und der gesamte Mechanismus seiner politischen Institutionen, wie sie sich in der Verfassung von 1787 juristisch manifestierten, waren wesentlich bestimmt von dem Kräfteverhältnis in den herrschenden Klassen sowie von den schon in der Periode der Staatsentstehung einsetzenden Klassenauseinandersetzungen zwischen der Handels- und Gewerbebourgeoisie sowie den Plantagenbesitzern einerseits und den kleinen Farmern, Handwerkern sowie Lohnarbeitern andererseits. Dabei ist nicht außer acht zu lassen, dass sich die Herausbildung dieses neuen, kapitalistischen Staatswesens unter den Bedingungen eines revolutionären, antikolonialen Befreiungskrieges vollzog.

Auf Empfehlung des Kontinentalkongresses gab sich die Mehrzahl der nunmehr selbstständigen Staaten eigene Verfassungen: so New Hampshire am 05. Januar 1776, South Carolina am 26. März 1776, Virginia am 29. Juni 1776, New Jersey am 02. Juli 1776, Maryland am 08. November 1776, North Carolina am 18. Dezember 1776, Georgia am 05. Februar 1777, New York am 20. April 1777 und Massachusetts am 16. Juni 1780. Lediglich Connecticut und Rhode Island ersetzten die königlichen Charters erst 1819 bzw. 1842 durch eigene Verfassungen.

Die meisten dieser Verfassungen enthielten Erklärungen über die Gewährung bürgerlicher Grundrechte. Am 12. Juni 1776 verabschiedete der Konvent von Virginia ohne Gegenstimmen die „Bill of Rights“, die als Progressivste bürgerlich-demokratische Grundrechtserklärung der Einzelstaaten gelten kann. Sie übte einen bedeutenden Einfluss auf das staatstheoretische Denken am Vorabend der bürgerlichen Revolution in Frankreich und in anderen Ländern Europas aus.

Das bürgerliche Klassenwesen der in den Grundrechtserklärungen und Verfassungen proklamierten Volkssouveränität zeigte sich vor allem darin, dass, nur unwesentlich variiert, der Erwerb und der Schutz des Privateigentums als eines der wichtigsten Grundrechte genannt und die Wahl in öffentliche Ämter von Eigentumsnachweisen abhängig gemacht wurde. Die Verfassungen selbst oder die ihnen folgenden Wahlgesetze bezeichneten im Wesentlichen vier Arten dieses Eigentumsnachweises: Eigentum ohne nähere Bestimmung der Höhe und Form; freier Grundbesitz unbestimmter oder bestimmter Größe; eine Kombination von freiem Grundbesitz und sonstigem Eigentum sowie schließlich die Zahlung von Steuern. Dazu seien folgende Beispiele genannt: Nach der Verfassung von Georgia musste jeder Wähler, mindestens 10 Pfund Sterling haben und Steuern zahlen. Wollte er sich als Kandidat für das Abgeordnetenhaus aufstellen lassen, musste er über mindestens 250 Acre (1 Acre=0,40ha) freien Grundbesitz oder über sonstiges Eigentum in einer Höhe von 250 Pfund Sterling verfügen. Die Verfassung von South Carolina legte fest, dass nur derjenige an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus teilnehmen darf, der wenigstens 50 Acre freien Grundbesitz hat oder entsprechende Steuerabgaben leistet. Wer sich dort als Kandidat für das Gouverneursamt aufstellen lassen wollte, musste freien Grundbesitz im Wert von 10 000 Pfund Sterling nachweisen. Die Verfassung von Maryland bestimmte, dass nur jene Bürger für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus wahlberechtigt sind, die über 50 Acre freien Grundbesitz oder über Eigentum in einer höhe von 30 Pfund Sterling verfügen. Kandidaten für einen Sitz im Abgeordnetenhaus mussten ein Eigentum in Höhe von 500 Pfund Sterling besitzen. Die Verfassung von New York sah vor, dass nur die Bürger an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus teilnehmen dürfen, die freien Grundbesitz im Wert von 20 Pfund Sterling haben oder Steuerzahler sind und regelmäßige Einnahmen aus Hausbesitz beziehen.

Der Kontinentalkongress, der den Einzelstaaten die Annahme der Verfassungen empfohlen hatte, unternahm zugleich Schritte in Richtung auf einen engeren Zusammenschluss der dreizehn Staaten, der sich vor allem aus den Erfordernissen des Krieges gegen England ergab. Ein Ergebnis dieser Bemühungen waren die „Articles of Confederation“ (Konföderationsartikel), die der Kongress im Jahre 1777 verabschiedete. Sie traten nach einer sich lange hinziehenden Ratifizierung durch die Einzelstaaten am 01. März 1781 in Kraft und werden als erste Verfassung der USA bezeichnet.

Die USA traten damit zunächst in der Staatsform eine Konföderation eine Zwischenstufe zwischen der Einzelstaatlichkeit der dreizehn ehemaligen englischen Kolonien und dem bundesstaatlichen Aufbau der USA dar, wie er seit der Verfassung von 1787 besteht.

Der Staatenbund setzte sich nach Artikel II der Konföderationsartikel aus souveränen, voneinander unabhängigen Einzelstaaten zusammen. Der Kongress, in dem jeder Staat eine Stimme hatte, verband sie lediglich locker miteinander. Wie sich bald zeigte, war von entscheidender Bedeutung, dass die Staaten die uneingeschränkte Kontrolle über alle Steuern und sonstigen Abgaben sowie Befugnisse zur Regelung des Handels behielten. Die äußerst geringen Rechte der Zentralinstanz beschränkten sich darauf, Münzen, Gewichte und Maße zu bestimmen, das Postwesen einzurichten, Streitigkeiten zwischen den einzelnen Staaten zu schlichten und auf die, wie es hieß, „Handhabung der indianischen Angelegenheiten“. Lenzeres war angesichts der nach der Staatsgründung einsetzenden gewaltigen Ausdehnung des Gebietes der USA auf Kosten einer systematischen und barbarischen Vertreibung und Ausrottung der indigenen Bevölkerung für die herrschenden Klassen von besonderer Bedeutung.

Die Konföderationsartikel, durch die die Einzelstaaten faktisch die politische Selbstständigkeit behielten, während den zentralen Instanzen nur geringfügige Befugnisse zugestanden wurden, erwiesen sich für die Bedürfnisse der kapitalistischen Entwicklung nahezu in jeder Hinsicht als unzureichend. Sie erschwerten vor allem außerordentlich den Krieg gegen die englische Kolonialarmee. Die völlige finanzielle Abhängigkeit der Zentralinstanzen von den Einzelstaaten, die ihrerseits eifersüchtig über ihr Recht der Eintreibung von Abgaben wachten, machte es faktisch unmöglich, die notwendigen Mittel für die Ausrüstung der revolutionären Streitkräfte aufzubringen.

Von der tiefen Krise, in die das gerade erst entstandene Staatswesen dadurch geraten war, zeugt ein Brief des damaligen Oberbefehlshabers der Streitkräfte, George Washington.

Washington schrieb am 08. Juli 1783: „Ich bin sicher, wenn der Kongress nicht entsprechende Machtvollkommenheiten für die allgemeinen Belange der föderierten Union gegeben werden, werden wir uns bald in kleine Teile auflösen und in den Augen Europas verächtlich, vielleicht sogar zum Spielball seiner Politik werden…Mit einem Wort: ich glaube, dass das Blut und das Geld, das dahingegeben wurde, ohne rechten Zweck verschwendet worden ist, wenn wir nicht dadurch besser zusammengekittet werden können; und das kann nicht geschehen, wenn den Vorschlägen der obersten Gewalt so wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird.“ 50

50 Zitiert nach: A. Rein, Die drei großen Amerikaner Hamilton, Jefferson, Washington, Hamburg 1923, S. 157

Zutreffend stellt Foster fest, dass es erst des „heftigen Druckes der Revolution“ bedurfte, „um diese partikularistische Entwicklung zu überwinden“51

51 W.Z. Foster, a.a. O., S. 282

Die Herausbildung des bürgerlichen Nationalstaates der USA in Gestalt eines Bundesstaates „wurde schließlich mur unter größten Schwierigkeiten und unter Hochdruck des Revolutionskrieges erreicht, als es um Sein oder Nichtsein ging“. 52

52 ebenda

Es war jedoch nicht allein die offensichtlich gewordene Unfähigkeit der Staatsform der Konföderation, den Erfordernissen des revolutionären Befreiungskrieges und der kapitalistischen Entwicklung ausreichend Rechnung zu tragen, die die führenden bürgerlichen Kräfte zu einer Revision der Staatsverfassung drängte. Hinzu kam als weiterer wesentlicher Faktor, dass sich die sozialen Gegensätze im Lande selbst verschärften. Sichtbarer Ausdruck dessen war der Volksaufstand in Massachusetts im Jahre 1786 unter Führung des Veteranen der Revolution, Daniel Shays. Die kleinen Farmer, die Handwerker und Lohnarbeiter, die Soldaten – sie stellten sie Masse der Kräfte, die den antikolonialen Befreiungskampf zum Sieg führten – sahen sich um die erhofften Früchte ihres Kampfes betrogen. Während die kleinen Farmer immer mehr verschuldeten und unter dem Einfluss der Inflation und ökonomischen Depression sowie der allgemeinen wirtschaftlichen Zerrüttung das Lebensniveau der Volksmassen sank, strichen die kapitalistischen Kriegsgewinnler und Spekulanten, sei es als Piraten und Kaufleute oder als Heereslieferanten, hohe Profite ein. Das alles verstärkte die Unzufriedenheit der Massen des amerikanischen Volkes und führte schließlich zu dem als Shays-Rebellion bezeichneten Aufstand der besitzlosen gegen die Besitzenden.

Diese örtlich sehr begrenzte Bewegung blieb jedoch ohne Erfolg (noch bestand keine Arbeiterklasse, die berufen ist, die kapitalistischen Produktionsverhältnisse zu überwinden). Die Erhebung der Armen hinterließ jedoch bei den herrschenden Klassen Angst und Schrecken und veranlasste bürgerliche Autoren rückblickend zu Einschätzungen wie der folgenden: „Die Shys‘ Rebellion hat wesentlich dazu beigetragen, den wohlhabenden, für ihr Eigentum und ihre Bevorrechtung fürchtenden Bürgern die Einführung eines eine feste Ordnung aufrichtenden Regimes für die ganze Union als notwendig erscheinen zu lassen“ 53

53 F. Glum, a. a. O., S. 72.

Vertreter der herrschenden Klassen, der Handels- und Gewerbebourgeoisie und sklavenhaltender Plantagenbesitzer, aus fünf Staaten traten im September 1776 in Annapolis in Maryland zu einem Konvent zunächst mit dem Ziel zusammen, über eine einheitliche Regelung der Handelsbeziehungen zwischen den einzelnen Staaten zu beraten. Alexander Hamilton, Delegierter des Staates New York, erklärte jedoch, dass wegen der engen Verbindung der Handelsfragen mit anderen politischen Fragen ein allgemeiner Konvent aller Staaten erforderlich sei. Ihm ging es darum, die Konföderationsartikel dahingehend zu revidieren, dass die zentralen Bundesorgane gestärkt würden. Dem folgend, rief die Versammlung von Annapolis dazu auf, einen Konvent aller Staaten der Konföderation zu dem „besonderen und alleinigen Zweck“ einzuberufen, die Konföderationsartikel zu überprüfen und einen „Pan zu Abhilfe etwa sich herausstellender Mängel“ zu beraten. 54

54 Zitiert nach: H.S. Commager, Documents of American History, New York 1963, S. 132 ff.

Der unter Vorsitz von George Washington am 25. Mai 1787 in Philadelphia eröffnete Konvent verabschiedete am 17. September 1787 die Verfassung der USA.

Manche bürgerliche Autoren meinen, dass die 55 Delegierten des Verfassungskonvents von Philadelphia an Zusammensetzung und Qualität ein Gremium bildeten, „wie es großartiger für dien Verfassungswerk kaum geschaffen werden konnte“55

55 F. Glum, a. a. O., S. 54.

Solche Äußerungen sind jedoch wohl mehr zu jenen Deklamationen zu rechnen, die das geschichtlich bedingte Klassenwesen der Verfassung der USA negieren und ihr den Glorienschein des Idealbildes einer Verfassung verleihen sollen.

In ihrer sozialen Zusammensetzung repräsentierten die Delegierten des Verfassungskonvents die herrschenden Klassen, die Handels- und Gewerbebourgeoisie und die sklavenhaltenden Plantagenbesitzer. Kuczynski gibt folgende soziale Zusammensetzung des Konvents von Philadelphia an: 28 Anwälte, 13 Kaufleute oder 8 Plantagenbesitzer und 6 andere. Die Anwälte waren entweder selbst Kaufleute oder Plantagenbesitzer bzw. deren Vertreter. Eine andere, ebenfalls von Kuczynski angegebene Einschätzung weist aus: 14 Landspekulanten, 24 Geldverleiher, 15 Sklavenbesitzer, 40 Regierungsanleihen-Besitzer und 11 Geschäftsleute 56, woraus ersichtlich wird, dass nicht wenige der ehrenwerten Delegierten sich gleichzeitig auf mehreren Ebenen kapitalistischen Profitstrebens versuchten.  Der bürgerliche Staats- und Verfassungsrechtler Karl Loewenstein kommt zu dem Ergebnis: „Fast alle hatten kapitalistische Interessen…Eine Vertretung des kleinen Mannes, ob Farmer oder Handwerker, fehlte völlig.“ 57

56 J. Kuczynski, a. a. O., S. 54.

57 K. Loewenstein, Verfassungsrecht und Verfassungspraxis der Vereinigten Staaten, Westberlin/Göttingen/Heidelberg 1959, S. 9. Ähnlich auch K.L. Shell, Das politische System der USA, Stuttgart/Westberlin/Köln/Frankfurt am Main 1975, S. 18; und D.G. Smith, The Convention and the Constitution, New York 1965, S. 25

Deutlicher noch wird in einer neueren Abhandlung der bürgerliche Politikwissenschaftler Hans J. Kleinsteuber, wenn er feststellt: „…ein hoher Anteil (der Delegierten des Verfassungskonvents – d. Verf.) zählte zur Geldaristokratie und war Geschäftsmann oder Sklavenhalter. Ihre Vorstellungen waren anti-royalistisch und republikanisch, aber ebenso anti-demokratisch und gegen die Interessen der Mehrheit der Amerikaner gerichtet- Farmer und Handwerker, die um ihre soziale Gleichberechtigung rangen.“ 58

58 H.J. Kleinsteuber, Die USA – Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Eine Einführung, Hamburg 1974, S. 17.

In der Tat bleibt festzuhalten: Unter den Delegierten des Verfassungskonvents gab es auch nicht einen Interessenvertreter der kleinen Farmer, Handwerker oder Lohnarbeiter, geschweige denn der Afro-Amerikaner oder der indigenen Bevölkerung.

Die Zusammensetzung des Konvents hatte selbstverständlich nicht zufällig dieses Bild. Der herrschenden Klasse ging es mit diesem Konvent gerade darum, nach dem Sieg der bürgerlichen Revolution ihre politische Herrschaft allseitig zu festigen und die politischen und juristischen Institutionen so zu organisieren, dass sich die kapitalistischen Verhältnisse möglichst ungehemmt entwickeln konnten. Man kann Kleinsteuber zustimmen, wenn er erklärt, dass die politische Praxis davon ausging, „die im Unabhängigkeitskrieg entstandene sozialrevolutionäre Unruhe auszubremsen“, und dass sie sich dazu „auch erprobter Institutionen und Verfahrensweisen der angelsächsisch-politischen Tradition“ bediente. 59

59 a. a. O., S.18

Das bedeutet jedoch wiederum nicht, dass die Delegierten des Konvents über den nun im konkreten einzuschlagenden Weg übereinstimmender Auffassung gewesen wären. Es kam vielmehr zu scharfen Auseinandersetzungen, die sich auch nach der Unterzeichnung der Verfassung bis zu ihrer endgültigen Ratifizierung durch die einzelnen Staaten in der Presse niederschlugen.

Im Wesentlichen standen sich zwei Auffassungen über die Gestaltung der politischen Herrschaft der Kapitalisten gegenüber, repräsentiert einerseits von der Gruppe um Hamilton und Madison und zum anderen von der um Jefferson, der auf Grund seiner diplomatischen Mission in Frankreich nicht selbst am Verfassungskonvent teilnehmen konnte.

In der bürgerlichen Literatur wird Alexander Hamilton oft als „genialer Vorkämpfer der Verfassung“, als „Schöpfer des amerikanischen Industriestaates“ und „first american businessman“ bezeichnet. Welche Klassenkräfte und -interessen vertrat er jedoch tatsächlich? Hamilton war der Interessenvertreter der reichen Kaufleute und der sich herausbildenden Industriebourgeoisie. Als einer der Führer der Partei der Föderalisten, deren Kern Großkaufleute und Spekulanten bildeten, war er einer der konsequentesten Befürworter und aktivsten Förderer der kapitalistischen Industrialisierung Nordamerikas. Er erkannte deren Erfordernisse hinsichtlich der Wirtschafts- und Finanzpolitik sowie des Aufbaus der staatlichen Struktur. Als erster Finanzminister der neuen Bundesregierung unter Präsident Washington betrieb er daher auch eine konsequente Politik der Förderung industriellen Entwicklung mittels staatlicher Kredite und Schutzzölle, der Regelung der Kriegsschulden und Reorganisierung des Währungssystems zugunsten der Handels- und Industriebourgeoisie und der umfassenden Entwicklung des Handels. Hamilton setzte gegen den Widerstand der auch in der Regierung vertretenen agrarisch orientierten Kräfte der herrschenden Klassen die Errichtung einer Nationalbank der USA durch, deren Aufgabe darin bestand, die kapitalistische Industrialisierung finanziell zu unterstützen.

Hamilton sah voraus, dass sich mit der raschen Entwicklung des Kapitalismus die sozialen Gegensätze zwischen Bourgeoisie und Proletariat (altes Wort für Arbeiter/ Arbeiterklasse P.R.) entwickeln würden. Um den Kapitalismus zu entwickeln und die kapitalistischen Eigentumsverhältnisse vor den Volksmassen schützen zu können, trat er daher für eine starke zentralistische Exekutivgewalt wie überhaupt für eine starke kapitalistische Staatsmacht ein. Im Staat sah er ein wichtiges und nützliches Instrument, das den Interessen der Mächtigen, deren Macht sich auf das Eigentum gründet, zu dienen hätte.

Hamilton ging davon aus, dass „die Hauptquelle aller Spaltungen…stets die ungleiche Verteilung des Eigentums“ sei. 60

60 A. Hamilton/J. Madison/ J. Jay, Der Föderalist, hrsg. Von F. Ermacora, Wien 1958, S. 74.

Diese „ungleiche Verteilung des Eigentums „sei jedoch das Ergebnis „verschiedener und ungleicher Fähigkeiten“ der Menschen. 61

61 ebenda

Die wichtigste Aufgabe des Staates bestehe daher darin, die Menschen in der Entwicklung und Nutzung ihrer ungleichen Fähigkeiten zu schützen und zu fördern und die aus der ungleichen Verteilung des Eigentums unvermeidlich auftretenden Konflikte zu regulieren.

Hamilton hielt es nach seinen eigenen Worten für undenkbar, dass eine Regierung die Belange der Eigentümer nicht erfülle oder gar den Interessen der Eigentümer zuwiderhandle. Die Grundsätze der Staatsauffassung legte Hamilton am 19. Juni 1787 in einer Rede vor dem Verfassungskonvent dar. Dort erklärte er: „Alle Gemeinwesen bestehen aus den wenigen und den vielen. Erstere sind die Reichen und Wohlgeborenen, die anderen sind die Masse des Volkes. Die Stimme des Volkes soll, wie behauptet wird, Gottes Stimme sein, aber so allgemein diese Lehre angeführt und geglaubt wird, in Wirklichkeit stimmt sie nicht. Das Volk ist ungestüm und wechselhaft, es urteilt und entscheidet selten richtig. Man gebe daher der ersten Klasse einen Besonderen und dauernden Anteil an der Regierung. Sie wird das unstete Wesen der zweiten in Schach halten.“ 62

62 Zitiert nach: B.F. Wright, Source Book of American political Theory, New York 1929, S. 188.

In der gleichen Rede stellte er fest, dass er „die britische Regierungsform für die beste jemals auf der Welt geschaffene“ halte, da sie gleichermaßen „öffentliche Stärke und individuelle Sicherheit“ gewährleiste. 

Tatsächlich war Hamilton wie auch andere Vertreter des aufstrebenden Industriekapitalismus bereit, in den USA eine konstitutionelle Monarchie nach englischem Vorbild einzuführen. Er sah in dieser Staatsform den wirksamsten Schutz vor den Volksmassen. Angesichts der Aussichtslosigkeit eines solchen Vorhabens in einem Lande, das sich gerade von den kolonialen Fesseln einer Monarchie befreit hatte, sprach er sich dann jedoch für die republikanische Staatsform aus.

Hamilton brachte am klarsten die politischen Interessen jener Kräfte der herrschenden Klasse zum Ausdruck, die für eine bürgerliche Republik mit einer starken Zentralgewalt und möglichst geringen demokratischen Zugeständnissen an die Volksmassen eintraten. Das geht insbesondere aus der von ihm gemeinsam mit James Madison und John Jay in den Jahren 1787 und 1788 verfassten Artikelserie, den „Publius-Briefen“, hervor, die unter dem Namen „The Federalist“ 63 bekanntgeworden ist und in der bürgerlichen Literatur als die „Bibel des Republikanismus“ und als der noch immer „beste Kommentar“ zu Verfassung bezeichnet wird. Loewenstein sieht in den Federalist Papers „einen der tiefsinnigsten Beiträge zur Analyse des modernen Staates überhaupt, der sich neben den großen staatstheoretischen Abhandlungen von Aristoteles, Cicero, Locke und Montesquieu wohl sehen lassen kann“. 64

63 Vgl. C. Rossiter (Hrsg.), The Federalist Papers, New York 1961

64 K. Loewenstein, a. a. O., S. 10.

Einem solchen Vergleich hält diese Artikelserien jedoch keineswegs stand. Sie wurde geschrieben, um die nach der Unterzeichnung der Verfassung durch den Konvent in mehreren Staaten der USA aufgetretenen Widerstände und Zweifel zu überwinden und die endgültige Ratifizierung zu ermöglichen. Ihre Verfasser argumentierten vor allem für eine starke Bundesexekutive und die Institutionalisierung des bürgerlichen Prinzips der Gewaltenteilung.

Hamilton schreib in Nr. 70 von „The Federalist“: „Tatkraft in der vollziehenden Gewalt ist ein Hauptmerkmal bei der Begriffsbestimmung einer guten Regierung…Die Bestandteile, welche die Tatkraft in der vollziehenden Gewalt bilden, sind: erstens Einheit, zweitens Dauer, drittens angemessene Vorkehrung zu ihrer Unterstützung, viertens hinreichende Vollmachten…Die Politiker und Staatsmänner, die am höchsten wegen ihrer gesunden Grundsätze und ihrer gerechten Ansichten gefeiert worden sind, haben sich für eine vollziehende Einzelperson und für eine vielköpfige gesetzgebende Körperschaft ausgesprochen.“ Seine Verachtung des einfachen Volkes, das nach seiner Meinung strikt von den staatlichen Angelegenheiten ferngehalten werden müsse, kam unter anderem darin zum Ausdruck, dass er das Volk als eine „große Bestie“ verunglimpfte.

Führende Vertreter der Partei der Föderalisten erwiesen sich zugleich als Gegner des revolutionären Frankreichs, dessen „Radikalismus und „Demokratismus“ sie als gefährlich für die bereits verankerte bürgerliche Ordnung in den USA ablehnten. Sie orientierten sich, den Interessen der Großkaufleute und Industriekapitalisten entsprechend, an England. Hamilton bezog sich auf die revolutionären Ereignisse in Frankreich, besonders auf die Hinrichtung Ludwig XVI., als er in einem Brief vom Mai 1793 schrieb:

„Es kann nicht ohne Gefahr und Unzuträglichkeiten für unsere Interessen sein, zu proklamieren, dass wir vom gleichen Geist beseelt sind, der seit einiger Zeit die Maßnahmen derer unselig missleitet hat, die die Angelegenheiten Frankreichs lenken.“ 65

65 Zitiert nach: W. Gerhard, Das politische System Alexander Hamiltons, o.O., o. J., S- 106

Deutlich wandte sich auch ein anderer Führer der Föderalisten, John Adams, Nachfolger Washingtons auf dem Präsidentenstuhl, gegen die Ideen, die die Französische Revolution vorbereiteten, deren gefährliche Auswirkungen er in dem Aufstand der Armen unter der Führung Shays‘ sah. John Adams erklärte in einem Brief an Jefferson vom 13. Juli 1813: „Als die französische Notabelnversammlung zusammentrat…; als ich ferner sah, dass Shays‘ Aufstand in Massachusetts ausbrach, …als ich sah, dass die Neigungen in Amerika vom französischen Feuer ergriffen wurden, da war ich entschlossen, meine Hände von all dieser Gemeinheit nach Kräften rein zu waschen.“ 66

66 Zitiert nach: B.F. Wright, a. a. O., S. 288.

Unter der Präsidentschaft John Adams‘ verabschiedete der Kongress 1798 die „Alien and Sedition Acts“, Gesetze, die kritische Äußerungen, die „geeignet sind, die Regierung, den Kongress oder den Präsidenten herabzusetzen, in Misskredit zu bringen oder Hass gegen sie zu erregen“, unter Strafe stellten und die Ausweisung politisch verdächtiger Ausländer ermöglichten. Diese Gesetze sollten vor allem verhindern, dass sich die Ideen der Französischen Revolution in den Volksmassen der USA verbreiteten. Das fürchteten die Föderalisten vor allem.

Die kleinen Farmer und das städtische Kleinbürgertum, die ihre Hoffnungen auf die Republikanische Partei unter Führung von Thomas Jefferson setzten, lehnten die unverblümt auf die Interessen der Großkaufleute, Spekulanten und Industriekapitalisten ausgerichtete Politik der Partei der Föderalisten ab.

Jefferson, dem auch sein politischer Gegner John Adams eine „unwandelbar freundliche Meinung über die Französische Revolution“ 67 bescheinigte, trat für eine Demokratisierung des politischen Lebens in den USA ein. Selbstverständlich gingen auch Jeffersons Vorstellungen niemals über den Rahmen der bürgerlichen Demokratie hinaus. Seine bürgerlich-demokratischen Ideen, die sich besonders während seiner Präsidentschaft (1800 bis 1808) auch in der Politik der USA Niederschlugen, spielten jedoch eine progressive Rolle in der Geschichte der USA- In der Verfassungsdiskussion wandte sich Jefferson gegen Bestrebungen. Eine starke zentralistische Bundesexekutive zu schaffen. Vor allem kritisierte er, dass die vom Konvent ausgearbeitete Verfassung keine Bestimmungen über die bürgerlichen Grundrechte enthielt. Von Paris aus schrieb er in einem Brief vom 18. März 1789: 

67 ebenda

„Ich gehöre zu denen, die es für einen Mangel halten, dass die wichtigen Rechte, die nicht durch den Verfassungstext selbst sichergestellt worden sind, nicht durch eine ausdrückliche ergänzende Erklärung gesichert werden…Es ist das Recht, zu denken und unsere Gedanken in Wort oder Schrift zu äußern, dass Recht auf freien Verkehr, das Recht auf Freiheit der Person… Wir dürfen jetzt aussprechen, dass uns eine Erklärung der Rechte, als Ergänzung der Verfassung an den Punkten, wo sie Stillschweigen wahrt, zu unserer Sicherheit fehlt.“ 68

68 a. a. O. S. 257

Die im Jahre 1787 verabschiedete und aus sieben Artikeln bestehende Verfassung der USA sanktionierte die wesentlichen Ergebnisse des Unabhängigkeitskrieges von 1775 bis 1783, der ersten bürgerlichen Revolution Amerikas. In ihr wurden die beiden hauptsächlichen Resultate dieser Revolution juristisch verankert: die Erringung der nationalen Unabhängigkeit von der englischen Kolonialmacht und die Konstituierung des bürgerlichen Nationalstaates in der politischen Form einer Republik. Die Verfassung von 1787 bekräftigte, dass es keine Restauration der alten sozialen und politischen Verhältnisse mehr geben darf, und stellte jeden Anschlag auf das soeben Errungene als Hochverrat unter Strafe. Sie trug damit wesentlich dazu bei, dass sich die neuen sozialpolitischen Verhältnisse konsolidieren konnten. In ihrer konkreten juristischen Ausgestaltung drückte die Verfassung politisch-juristisch den Kompromiss der vor allem in Norden ansässigen Handels- und Gewerbebourgeoisie mit den Plantagenbesitzern des Südens aus. 69 Der Verfassungskonvent sprach sich, nicht zuletzt unter dem Einfluss der Plantagenbesitzer, die eine Machtkonzentration in den Händen der Großkaufleute und Kapitalisten zu verhindern suchten, nicht für die von Hamilton und seinen Anhängern angestrebte allmächtige Bundesexekutive aus. Die Verfassung verankerte vielmehr ein Föderativsystem, eine bundesstaatliche Struktur der USA, das den einzelnen Staaten unter der Oberhoheit der zentralen Bundesorgane noch ein hohes Maß Autonomie beließ. Die Zuständigkeiten des Bundes werden im ersten Artikel der Verfassung katalogartig aufgezählt. Darüber hinaus legte der X. Amendment (der 10. Zusatzartikel) der Verfassung fest, dass alle nicht dem Bund zugewiesenen Zuständigkeiten und solche Zuständigkeiten, die den Einzelstaaten nicht ausdrücklich entzogen sind, den Einzelstaaten verbleiben. Diese Zuständigkeitsverteilung hat es aber nicht verhindert, dass der Bund seine Befugnisse auf Kosten der Einzelstaaten seither wesentlich ausdehnen konnte.

69 Eine materialistische Analyse der Entstehung der Verfassung gibt Ch. A. Beard, An Economic Interpretation oft he Constitution oft he United Staates, New York 1913. Von den zahlreichen Abhandlungen bürgerlicher Autoren seien genannt: W.A. Harbison/ A.H. Kelly, The American Constitution. It’s Origins ans Development, New York 1970; K. v. Beyme, Das präsidentielle Regierungssystem der Vereinigten Staaten in der Lehre der Herrschaftsformen, Karlsruhe 1967.

Artikel I der Verfassung enthält ferner die Bestimmungen über das gesetzgebende Organ, den aus zwei Häusern, dem Repräsentantenhaus und dem Senat, bestehenden Kongress. Das Repräsentantenhaus setzt sich aus den von den wahlberechtigten Bürgern gewählten Abgeordneten zusammen, wobei sich die Anzahl der Abgeordneten, die aus jedem Staat gewählt werden können, nach der Bevölkerungszahl des Staates bestimmt. Der Senat wird nach der Verfassung von 1787 von den gesetzgebenden Körperschaften der Einzelstaaten für sechs Jahre gewählt. Das XVII. Amendment aus dem Jahre 1913 legt fest, dass die Mitglieder des Senats durch die wahlberechtigten Bürger der Einzelstaaten gewählt werden. Eine bedeutsame Rolle spielen die Kongressausschüsse, die den einzelnen Fraktionen und Gruppen der herrschenden Klasse als Organe dienen, um ihre Interessen in der offiziellen Politik der USA umzusetzen.

Artikel I der Verfassung enthält ferner die Bestimmungen über das gesetzgebende Organ, den aus zwei Häusern, dem Repräsentantenhaus und dem Senat, bestehenden Kongress. Das Repräsentantenhaus setzt sich aus den von den wahlberechtigten Bürgern gewählten Abgeordneten zusammen, wobei sich die Anzahl der Abgeordneten, die aus jedem Staat gewählt werden können, nach der Bevölkerungszahl des Staates bestimmt. Der Senat wird nach der Verfassung von 1787 von den gesetzgebenden Körperschaften der Einzelstaaten für sechs Jahre gewählt. Das XVII. Amendment aus dem Jahre 1913 legt fest, dass die Mitglieder des Senats durch die wahlberechtigten Bürger der Einzelstaaten gewählt werden. Eine bedeutsame Rolle spielen die Kongressausschüsse, die den einzelnen Fraktionen und Gruppen der herrschenden Klasse als Organe dienen, um ihre Interessen in der offiziellen Politik der USA umzusetzen.

Artikel III der Verfassung bestimmt die Zuständigkeit der Bundesgerichte. Er besagt, dass die Bundesrichter vom Präsidenten mit Zustimmung des Senats ernannt werden und die Bundesgerichte aus einem Obersten Gericht (Supreme Court) und Untergerichten bestehen. Entgegen Behauptungen bürgerlicher Juristen sieht die Verfassung die im Gerichtswesen der USA ausgeprägte Praxis der richterlichen Prüfung von Gesetzen nicht vor. In Artikel III heißt es: „Die richterliche Gewalt der Vereinigten Staaten liegt beim Obersten Gericht und bei solchen unteren Gerichten, deren Errichtung der Kongress von Fall zu Fall anordnen wird.“ Schon bald, nachdem die Verfassung angenommen worden war, begann sich jedoch die Praxis des richterlichen Prüfungsrechts („judicial review“) durchzusetzen. So legte der „Judiciary Act“ von 1798 fest, dass die Bundesgerichte zugleich die Berufungsinstanz für Entscheidungen der Gerichte der Einzelstaaten sind. Der damalige Chefrichter Marshall, ein Anhänger der politischen Ideen Hamiltons, nutzte dieses Gesetz, um ein Kontrollrecht des Obersten Gerichts über die von den Legislativen der Einzelstaaten erlassenen Gesetze zu beanspruchen. Marshall ging jedoch noch einen Schritt weiter und formulierte 1803 in dem seither im Gerichtswesen der USA oft zitierten Verfahren Marburg gegen Madison erstmals ein Recht des Obersten Gerichts zu Überprüfung von Bundesgesetzen. Die Erhebung des Obersten Gerichts zum Kontrollorgan über die Tätigkeit der Legislative stand im scharfen Gegensatz zu den Auffassungen Jeffersons und seiner Anhänger, die der Legislative das alleinige Recht der Gesetzgebung und Verfassungsinterpretation zugestanden und die richterliche Tätigkeit der Verfassung und den von der Legislative erlassenen Gesetzen unterordneten. In der Folgezeit setzte sich jedoch, gerechtfertigt durch die bürgerliche Verfassungstheorie, die Praxis des richterlichen Prüfungsrechts als die Befugnis, „über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und andere Regierungsaktionen zu entscheiden“ 70 durch. Das richterliche Prüfungsrecht entwickelte sich zu einem wirksamen Instrument, um solche Gesetze außer Kraft zu setzen, die den herrschenden Kräften nicht genehm waren.

70 Ch. L. Black, The People and the Court, Englewood Cliffs, Neue Justiz, 1960/7, S. 2.

Die 1787 verabschiedete Verfassung stieß auf erheblichen Widerstand mehrerer Staaten und der werktätigen Schichten des amerikanischen Volkes. Das verzögerte ihre endgültige Ratifizierung. Erst als die zusätzliche Annahme eines Kataloges bürgerlicher Grundrechte zugesagt wurde, bestätigten die einzelnen Staaten die Verfassung. Die Annahme der „Bill of Rights“ im Jahre 1781, die als die ersten zehn Amendments Bestandteil der Verfassung sind, ist ein Ausdruck dafür, dass in dieser ersten amerikanischen Revolution das bürgerlich-demokratische Element, getragen von einer starken Schicht kleiner Farmer und des städtischen Kleinbürgertums, eine wesentliche Rolle spielte.

Die Verfassung dokumentierte jedoch zugleich die Beschränktheit der bürgerlichen Demokratie in den USA. Nicht nur die Frauen waren vom allgemeinen Stimmrecht ausgeschlossen; durch Eigentumsnachweise, Wahlsteuern und Bildungsprüfungen war auch einem beträchtlichen Teil der Männer das Stimmrecht verwehrt. Kuczynski gibt an, dass zur Zeit der Annahme der Verfassung nur wenig mehr als die Hälfte der Weißen das Stimmrecht besaß. 71 Und Foster kommt zu dem Ergebnis, dass, bedingt noch durch den Ausschluss von Afroamerikanern und anderen, zu diesem Zeitpunkt in den USA bei einer Bevölkerung von drei Millionen nicht mehr als 120 000 das Stimmrecht erhielten. 72

71 J. Kuczynski, a. a. O., S. 48.

72 W. Z. Foster, a. a. O., S. 241.

Das „indenture system“, das die eingewanderten armen Weißen so lange in Schuldsklaverei hielt, bis sie ihre Schulden bezahlt hatten, die häufig durch die Kosten der Überfahrt von Europa und die Gründung einer Existenz entstanden waren, blieb ebenfalls bestehen.

Welche Beschränkungen die bürgerliche Demokratie in den USA kennzeichneten, zeigt sich vor allem daran, welche Stellung die Verfassung zur Sklaverei 73 einnahm. Es gab wohl hervorragende progressive Kräfte der Bourgeoisie wie Benjamin Franklin, Thomas Paine oder Samuel Adams, die mit Entschiedenheit die Abschaffung dieser nach Paines Worten „Abscheu erregenden Einrichtung“ forderten. Auch hatten George Washington und Thomas Jefferson, beide Plantagenbesitzer des Südens, ihren Sklaven die Freiheit gegeben. 74 Aber schon im Kriege, als viele Sklaven mit der Befreiung vom englischen Kolonialjoch auch ihre Freiheit erhofften, verschärften sich vielfach die Unterdrückungsmaßnahmen gegen die Sklaven. Bei der Ausarbeitung der Verfassung selbst konnten sich die sklavenhaltenden Plantagenbesitzer des Südens insofern durchsetzen, als sie eine Bestimmung erreichten, dass hinsichtlich der Sklaverei zunächst bis 1808 der bestehende Zustand erhalten bleiben sollte. Außerdem legte die Verfassung in Artikel IV, Sektion 2 Paragraph 3, zur Sklaverei sinngemäß fest, dass Sklaven, die aus Sklavenhalterstaaten in „freie“ Staaten entlaufen, von diesen an ihre Herren auszuliefern sind, auch wenn in den „freien“ Staaten die Sklaverei gesetzlich untersagt ist. Die Auslegung dieser Klausel durch eine reaktionäre Rechtsprechung des Obersten Gerichts der USA ermächtigte in den folgenden Jahrzehnten faktisch die Sklavenhalter, die Sklaverei auf das gesamte Gebiet der USA auszudehnen.

73 Marxistische Einschätzungen zur Geschichte sowie zur politischen, rechtlichen und kulturellen Stellung der Sklaven afrikanischen Ursprungs in den USA geben vor allem H. Aptheker, Essays in the History oft he American Negro, New York 1945; ders. The Negro today, New York 1962, ders, American Negro Slave Revolts, New York 1963; W. Z. Foster, The Negro People in American History, New York 1954. Weiter sei an neuerer marxistischer Literatur genannt: H. Ihde, Von der Plantage zum schwarzen Ghetto, Geschichte und Kultur der Afroamerikaner in den USA, Leipzig/ Jena/Berlin 1975; C. Lightfoot, Der Kampf für die Befreiung der Afroamerikaner, Berlin 1973; H. Winston, Zur Strategie des Befreiungskampfes der Afroamerikaner, Berlin 1975.

74 Im Jahr seiner Wahl zum ersten Präsidenten der USA, 1789. Besaß George Washington noch mehr als 200 Sklaven.

Die Verfassung unterließ es, die Sklaverei zu verbieten. Es blieb ein Versäumnis der Revolution, die Frage der Sklaverei nicht zu lösen, sondern zugunsten der Sklavenhalter zu beantworten. Das war ein Grund dafür, weshalb die amerikanische bürgerliche Revolution nicht die Reife der Französischen Revolution erreichen konnte. Friedrich Engels stellte zu diesem Versäumnis der amerikanischen Revolution fest, dass „es für den spezifisch bürgerlichen Charakter dieser Menschenrechte bezeichnend ist, dass die amerikanische Verfassung, die erste, welche die Menschenrechte anerkennt, in demselben Atem die in Amerika bestehende Sklaverei der Farbigen bestätigt: die Klassenvorrechte werden geächtet, die Racenvorrechte geheiligt“. 75 Die Revolution konnte die Frage der Sklaverei nicht lösen, weil sie den die Plantagenwirtschaft betreibenden Großgrundbesitz, die ökonomische Grundlage der Sklaverei in den USA, nicht beseitigte. Sie war nicht in der Lage, die widersprüchliche Verbindung von Sklaverei und kapitalistischen Verhältnissen76, die sich bereits unter kolonialen Bedingungen herausgebildet hatte, zu durchbrechen. Erst als im ersten und zweiten Drittel des 19. Jahrhunderts die kapitalistischen Verhältnisse einen höheren Reifegrad erreicht hatten und die Verhältnisse der Sklaverei zur absoluten Fessel ihrer weiteren Entwicklung geworden waren, weitete sich dieser gesellschaftliche Widerspruch zum beherrschenden Konflikt des politischen Lebens und der Verfassungsgeschichte in den USA aus. In Form des Bürgerkrieges und dessen Ergebnissen löste sich schließlich dieser Konflikt.

75 K. Marx/F. Engels, Werke, Bd. 20, Berlin 1962, S. 98

76 Vgl. dazu J. Kuczynski, a. a. O., S. 2, 7.

Die bürgerliche Revolution von 1775 bis 1783 hielt nicht nur die Sklaverei aufrecht. Sie überließ auch den sklavenhaltenden Plantagebesitzern des Südens entscheidende politische Machtpositionen in der Verwaltung und Rechtsprechung des amerikanischen Bundesstaates. Das war ein anderer wesentlicher Faktor, der mit dem Erstarken der Kapitalistenklasse des Nordens in den Jahrzehnten nach der Verabschiedung der Verfassung die Widersprüche zwischen den Industriekapitalisten und den Plantagenbesitzern verschärfte.

Insgesamt bedeutete jedoch der Unabhängigkeitskrieg von 1775 bis 1783 die erste bürgerliche Revolution auf amerikanischem Boden, die zugleich der „erste erfolgreiche Aufstand gegen die Kolonialherrschaft in der neuen Geschichte“ war, einen entscheidenden geschichtlichen Markstein „auf dem Wege zur Befreiung von kolonialem und nationalen Joch, zum Sieg über den Rassismus und das Elitedenken in allen seinen Erscheinungsformen, auf dem Wege zur Befreiung der Arbeiterklasse“. 77

77 H. Aptheker, „Zum Klassencharakter der amerikanischen Revolution“, a. a. O., S. 982

(Na, da war Herbert Aptheker sehr optimistisch. P.R.)

Entnommen aus dem Buch „Aufstieg und Verfall bürgerlicher Demokratie – USA“ ; Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin/DDR 1976, bearbeitet von Petra Reichel

Original-Text aus dem Buch „Aufstieg und Verfall bürgerlicher Demokratie – USA“

Fußnoten

Ein Kommentar zu „Die Verfassung (der USA P.R.) von 1787 als Ausdruck der Errungenschaften und Schwächen des revolutionären Unabhängigkeitskrieges

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