Verpflichtung von Karl-Heinz Kurras

Verpflichtung von Karl-Heinz Kurras

Berlin, den 26. April 1955

Verpflichtung

Aus der Erkenntnis heraus, dass ich als Angehöriger der Stummpolizei keiner guten Sache diene, habe ich mich entschlossen, meine Arbeitskraft dem Friedenslager zur Verfügung zu stellen.

Trotzdem ich politisch unbeschult bin, bin ich der Meinung, dass der Weg des Ostens die richtige Politik verkörpert.

Um bei dieser Entwicklung mitzuhelfen, bin ich bereit, dem mir bekannten Vertreter der Staatssicherheit Vorkommnisse aus der Stummpolizei wahrheitsgemäß zu berichten.

Ich erkläre mich bereit, gegenüber jedermann hinsichtlich meiner Tätigkeit größtes Stillschweigen zu wahren.

Ich stehe mit keiner anderen Organisation bzw. Personen betr. dieser und ähnlicher Arbeit in Verbindung.

Sollte ich angesprochen werden, so gebe ich sofort eine entsprechende Mitteilung.

Ich werde meine Berichte mit dem Decknamen „Otto Bohl“ unterzeichnen.

Karl-Heinz Kurras

 

Entnommen aus der Broschüre „MfS im Westen“, herausgegeben vom Bundesarchiv Stasi-Unterlagen-Archiv.

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Broschüre

Vorschlag: Einbau operativer Abhörtechnik

Berlin, den 23.11.1962

 

Vorschlag

Betr.:  Einbau der operativen Abhörtechnik

Zur Verbesserung der Informationstätigkeit und des Erhaltes von wichtigen Informationen aus der Westberliner Polizei besteht die Notwendigkeit der Anwendung der operativen Technik, um an Geheimnisträger aus der Westberliner Polizei heranzukommen.

Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, über den GM (das ist das was später in IM war P.R.

„Otto Bohl“ in dem Dienstzimmer des Leiters der Kriminalinspektion Tiergarten, Kriminalhauptkommissar (Name geschwärzt) die operative Abhörtechnik einzubauen.

Der GM hat die Möglichkeit, bei der Ausübung seines Dienstes auf der Kriminalinspektion Tiergarten unauffällig das Dienstzimmer des (Name geschwärzt) zu betreten. Der Schlüssel für die Dienstzimmer der Kriminalpolizei werden nach Beendigung des Dienstes beim Spätdienst abgegeben. Der Spätdienst führt in allen Diensträumen Kontrollen durch.

Diese Zeit kann der GM nutzen, um die Abhörtechnik in dem Dienstzimmer des (Name geschwärzt) einzubauen.

 

Entnommen aus der Broschüre „MfS im Westen“, herausgegeben vom Bundesarchiv Stasi-Unterlagen-Archiv.

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Broschüre

Vorschlag zur Beschaffung des Fahndungsbuches der Westberliner Polizei am 16.11.1964

Vorschlag zur Beschaffung des Fahndungsbuches der Westberliner Polizei am 16.11.1964

Es wird vorgeschlagen, mit Hilfe des GM (GM ist das, was später IM waren. P.R.) Otto Bohl“ das Fahndungs- und Aufenthaltsermittlungsbuch der Westberliner Polizei zeitweilig in das demokratische Berlin zu holen und es fotokopieren zu lassen.

Die Aktion soll wie folgt durchgeführt werden:

Der GM „Bohl“ hat ständig die Möglichkeit das Fahndungs- und Aufenthaltsermittlungsbuch in Besitz zu bekommen. Die Fahndungsbücher liegen in den Diensträumen der Abteilung Kripo, ohne dass eine ständige Übersicht darüber besteht. Es ist eine übliche Erscheinung, dass Angehörige der Kripo bei bestimmten Ermittlungen die Fahndungsbücher mitnehmen. Darüber wird ebenfalls keine Kontrolle durch die Vorgesetzten ausgeübt.

Diese Situation wird für die Beschaffung der Unterlagen ausgenutzt.

Am 16.11.1964 plant der GM seine Arbeit, um in den Abendstunden Ermittlungen durchzuführen. Er nimmt zu diesen Ermittlungen die Fahndungsbücher mit. Gegen 16:00 Uhr verlässt er die Dienststelle und führt Ermittlungen durch. Während dieser Zeit befinden sich die Unterlagen in seiner Collegetasche. Nach den Ermittlungen legt er die Bücher in einen Campingbeutel. (Der GM hat ständig einen Campingbeutel bei sich, da er während der Dienstzeit Einkäufe tätigt. Während der Aktion hat der GM 2 Campingbeutel im Besitz.) Danach begibt sich der GM zum Treffort. Der Treffort befindet sich im Selbstbedienungsladen „Bolle“ am Hansaplatz.

Dort erwartet der GM gegen 17:00 Uhr den GHI „Lotte Schwarz“. Der GHI (später F-IM P.R.) „Lotte Schwarz“ sucht am 16.11.1964 gegen 15:30 Uhr über den Bahnhof Friedrichstraße Westberlin auf. Mit der S-Bahn fährt der GHI nach Gesundbrunnen um dort Geschäfte aufzusuchen. Dieses erfolgt mit dem Ziel der Absicherung des GHI. In der weiteren Folge benutzt der GHI die Straßenbahn und O-Bus um zum vereinbarten Treffort zu kommen.

Gegen 17:00 Uhr betritt der GHI den Laden um einige Kleinigkeiten zu kaufen. Im Laden trifft sich der GHI mit dem GM.

Der GM spricht den GHI an. Die Begrüßung erfolgt in der Form als ob sich alte Bekannte getroffen haben. Beide suchen noch bestimmte Waren aus. Dabei übergibt er GM dem GHI den Campingbeutel mit den Fahndungsbüchern. In den 2. Campingbeutel legt der GM die gekaufte Ware. (Logischerweise beim Einpacken nach Bezahlung der Ware. P.R.)

(Damals musste man umfangreiche Dokumente herumschleppen. Heute hätte man es einfacher, das alles auf kleinstem Raum elektronisch gespeichert werden kann. Doch nun haben wir eine andere Zeit. Die DDR ist längst Vergangenheit. P.R.)

 

 

Entnommen aus der Broschüre „MfS im Westen“, herausgegeben vom Bundesarchiv Stasi-Unterlagen-Archiv.

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Broschüre

Arbeitsweise der Abt. I der Westberliner Polizei

Informationsbericht

Arbeitsweise der Abt. I der Westberliner Polizei

Die Abteilung I der Westberliner Polizei gliedert sich nach Inspektionen.

Die 2. Inspektion ist verantwortlich für die Abwehr der „Agenten des MfS“ und der anderen Nachrichtendienste der „Ostblockstaaten“.

Inspektionsleiter ist der Kriminalkommissar (Name geschwärzt).

Das 2. Kommissariat wird geleitet von Kriminaloberkommissar (Name geschwärzt).

Bei der Einführung von neuen Kräften in der Abt. I wird durch den Vorgesetzten die Bedeutung der Arbeit der Abt. I hervorgehoben. Gelichzeitig wird auf die „raffinierte Arbeit“ des MfS hingewiesen. Daraus wird dann geschlussfolgert, dass es notwendig ist die Angehörigen der Abt. I ständig zu überprüfen.

Jeder Neueingestellte muss eine Verpflichtung unterschreiben. Die Verpflichtung beinhaltet:

  • strengste Einhaltung der Schweigepflicht
  • Alle Ostkontakte sofort zu melden (Briefverkehr usw.)
  • Sich einverstanden erklären mit bestimmten Überprüfungen wie, Kontrolle bei Verlassen des Objektes, Beobachtung und Haussuchungen.

     

Innerhalb der Abt. I besteht eine besondere Gruppe, die für die Absicherung der Beamten der Abt. I verantwortlich sind.

Die Abteilung I arbeitet nicht mit V-Leuten.

Diese Arbeit führt der Verfassungsschutz durch.

Die Arbeit zwischen der Abt. I und dem Verfassungsschutz ist sehr eng koordiniert.

Alle Unterlagen (Akten, Vernehmungen) werden in 6-facher Ausführung angefertigt. Davon erhalten die Alliierten und der Verfassungsschutz Durchschläge.

Offiziere der Geheimdienste (Amerikaner, Engländer und Franzose) und ein Vertreter des Verfassungsschutzes holen täglich die Post von der Abt. I ab.

Bei der Abt. I sind Karteikarten vorhanden, wo konspirative Wohnungen, Telefonnummern usw. des MfS erfasst sind.

Bei der 2. Inspektion findet jeden Morgen eine kurze Dienstbesprechung statt. Dort werden die Mitarbeiter über die Aufgaben informiert.

Durch die Sicherheitsoffiziere der Alliierten werden konspirative Postkontrollen durchgeführt. Es wird sämtliche Post, die zur DDR geht, überprüft.

Die Abt. I und der Verfassungsschutz erhalten ebenfalls bestimmte Briefe zur Kontrolle.

Durch Mitarbeiter des Verfassungsschutzes werden folgende Aufgaben gelöst:

  1. Sämtliche Funksendungen werden abgehört und auf Tonband aufgenommen. Sie rätseln herum, können aber nichts dechiffrieren.
  2. Überwachung des Bahnhofes Friedrichstraße. Angehörige des Verfassungsschutzes als Reisende getarnt, mit Kleinstfotoapparaten ausgerüstet halten sich auf dem Bahnhof auf. Sie treten auch als Käufer bei INTERSHOP auf.                                                                                                                            INTERSHOP Friedrichstraße ist als Anlaufstelle für Mitarbeiter des MfS bekannt.

     

Von der Abt. I sind ca. 20 Beamte nach Bonn Godesberg geflogen. Sie werden von der Sicherungsgruppe Bonn in 3 Wochen geschult. Jeder Beamte der Abt. soll eine derartige Schulung erhalten. Weitere Schulungen sollen beim Bundesnachrichtendienst Gehlen erfolgen.

Bisher standen der Abt. I sämtliche Fluglisten der AIR FRANCE, der PAN AM und der BEA zur Verfügung. Seit Anfang Januar 1965 gibt die AIR FRANCE keine Listen mehr ab. Die Listen wurden bei der alliierten Kommandantur gesammelt.

Von der Abt. I wurden alle Häftlinge die auf Gnadenwege im Herbst 1964 entlassen wurden vernommen. Es werden solche Fragen gestellt wie: Unterkunft, Verpflegung, Namen von VP-Angehörigen, Namen von Mitarbeitern des MfS, wie verhaftet, wurde Verrat geübt, Denunzianten.

Zur Zeit sind Beamte der Sicherungsgruppe Bonn in Berlin und führen im Beisein von Kollegen der Abt. I Ermittlungen durch.     

(Bericht des GM „Bohl“)

Der GM ist zuverlässig.

Information darf nur konspirativ ausgewertet werden.

Unterzeichnet von

Leiter der Abteilung VII

Major Ehrhardt

und Oberleutnant           

Eiserbeck

Verteiler

  1. Ausführung: Gen. Oberstleutnant Kohrt
  2. Ausführung: Objektvorgang

 

 

Entnommen aus der Broschüre „MfS im Westen“, herausgegeben vom Bundesarchiv -Stasi-Unterlagen-Archiv.

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Broschüre

Treffbericht mit „Bohl“, 13. 12. 1965

 

 

Treff mit „Bohl“

Treff am:    08.12. 1965 um 18:05 Uhr

Treffort:   Schleusenbrücke

 

Weg zum Treff:

Ich bin um 17:45 Uhr am KPP Friedrich – Zimmerstraße gewesen. Die Kontrolle verlief ohne Vorkommnisse. Der Grund für das verspätete Passieren der Grenze bestand darin, dass der Container nicht funktionierte, obwohl ich am Abend vorher den Verschluss kontrolliert habe. Aus diesem Grunde konnte ich auch nicht den festgelegten Weg zum Treff einhalten und nahm deswegen am U-Bahnhof Kochstraße ein Taxi.

Mit dem Taxi fuhr ich bis zum Bahnhof Zoo.

Während der Fahrt achtete ich ob andere Fahrzeuge folgten. Dies war nach meiner Feststellung nicht der Fall.

Auf der rechten Straßenseite, wo ich ausgestiegen bin, war kein reger Verkehr.

Auf dem Weg zum Treffort wurde ich von 2 Männern überholt. (Ausländer)

Andere Personen folgten mir nicht

Um 18:05 Uhr war ich am Treffort, bin zur Brücke gegangen, umgekehrt und zum Schleusenkaffee zurückgegangen.

Vor dem Eingang stand „Bohl“.

Nach der Personenbeschreibung habe ich ihn sofort erkannt.

Bohl sprach mich an und fragte, ob ich Frau Schneider bin. Ich fragte darauf, ob er Herr Bohl ist. Als er diese bestätigte zeigte er auch gleich das Erkennungszeichen.

(Nächster Abschnitt ist unleserlich gemacht worden.)

 

 

Wir sind zu Fuß in Richtung Ernst-Reuter-Platz gegangen. Dort suchten wir ein kleines Lokal auf.

Auf dem Weg zum Lokal teilte mir „Bohl“ folgendes mit

„Er kann zur Zeit nicht schreiben, da er sich verhalten muss, dass zu Hause nichts auffällt.

Aufgrund der Festnahme des Ebner muss er sehr vorsichtig sein.

Aus diesem Grunde hat er auch bei sich zu Hause Ordnung geschafft. Es ist in seiner Wohnung nichts vorhanden. Wie er sagte hat er alles beiseitegeschafft. Im Zusammenhang mit der Festnahme des Ehepaares Ebner berichtete „Bohl“:

 

  1. Die Ehefrau E. hat bei der Vernehmung ein umfassendes Geständnis abgelegt, und damit ihren Ehemann belastet. Der Chef hat die Vernehmung durchgeführt und der E. versprochen, wenn sie alles sagt, die sie zu Weihnachten frei ist.                                                                                     Durch die Aussage wurden Beweise gefunden:                                                                              -Sendegerät (war vergraben)                                                                                                           -Codematerial                                                                                                                                                  -Tablett                                                                                                                                                             -Hand- und Brieftasche.                                                                                                                                  Bohl schätzte ein, dass diese Gegenstände nie gefunden wären bzw. als solches erkannt worden wäre, wenn nicht die E. die Aussagen gemacht hätte.
  2. Als Verbindungsmann hat die Ebner „Pummel“ angegeben. Sie hat eine genaue Personenbeschreibung und die Personalien angegeben. Auch die Anschrift von „Pummel“ gab sie an. Auch nannte sie die Anschrift und Arbeitsstelle von der Schwester von „Pummel“.                                                                                         Die Ebner gab an, dass „Pummel“ an einem Treffen in Holland teilgenommen haben soll. Es soll sich um ein Treffen von KZ-Häftlingen gehandelt haben.                                                    Es wurden entsprechende Maßnahmen eingeleitet, um zu überprüfen, wer an dem Treffen teilgenommen hat.                                                                                                                             Die E. gab auch an, dass „Pummel“ in den nächsten Tagen wieder kommen will.                                    Aus diesem Grunde wurde Großfahndung nach „Pummel“ ausgeschrieben. Dazu wurden alle Grenzübergangsstellen besonders beobachtet. Die Beobachter hatten die genaue Personenbeschreibung und eine Skizze, die nach den Angaben der gefertigt wurde, von „Pummel“, bei sich. Wie „Bohl“ sagte, ist die Skizze sehr gelungen. Nach dieser Skizze kann man ohne weiteres „Pummel“ erkennen. Sehr verblüffend ist auch die Ähnlichkeit zwischen „Pummel“ und ihrer Schwester.                                                                         Die Schwester von „Pummel“ soll in den nächsten Tagen gehört werden.                                           Die Schwester und der Neffe von „Pummel“ werden überwacht.                                                                 So wird z.B. auch das Telefon des Neffen überwacht.                                                                                     Man rechnet sehr stark damit, dass „Pummel“ kommt.
  3. Die Ebner gab auch an, dass sie durch „Pummel“ am Vorabend gewarnt worden seien. Der Ebner dagegen gibt an, dass er die Stimme von „Pummel“ nicht erkannt hat, am Telefon. Er hat den Anruf für einen Scherz gehalten.                                                                                 In diesem Zusammenhang sagte „Bohl“, dass sich der Ebner sehr tapfer hält und nur das zugibt, was ihm bewiesen wird. Bei den Vernehmungen, die immer von 3 Mann durchgeführt werden, verhielt sich Ebner sehr ruhig. Er sagt z.B. nun Kinder ich bin ein alter Kommunist und reißt mir nicht gleich den Kopf ab. Ich sage sowieso nichts.                      „Bohl“ meint man müsste einen guten Anwalt für Ebner stellen. Gegenüber der Ebner vertritt er die Meinung, dass man sie vergiften sollte. Er hat eine große Wut auf sie und brachte das auch mit groben Schimpfwörtern zum Ausdruck.

(Ab da ist das Dokument durchgerissen. Es fehlt was. Noch ein kurzer Teil als Schluss)

Für die Rückfahrt benutzte ich die U-Bahn vom Ernst Reuter-Platz bis Hallisches Tor. Bin dort umgestiegen und fuhr bis Kochstr. Die Kontrolle an der Grenze verlief ohne Vorkommnisse. Während des Zusammenseins mit Bohl und auf dem Wege zurück konnte ich nichts Außergewöhnliches und Verdächtiges feststellen.

Gez. Winter (Winter war nun der neue Kurier)

F.d.R.d.A.

Oberleutnant Eiserbeck          

(Mensch was war die Frau Ebner für eine böse Frau. P.R.)

 

Entnommen aus der Broschüre „MfS im Westen“ herausgeben vom Bundesarchiv-Stasi-Unterlagen-Archiv.

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Broschüre

Karl-Heinz Kurras

Karl-Heinz Kurras erlangte traurige Berühmtheit, weil er während einer Demonstration in Westberlin am 02. Juni 1967 den Studenten Benno Ohnesorg erschoss

Im Mai 2009 wurde die IM-Tätigkeit von Karl-Heinz Kurras bekannt.

 

Karl-Heinz Kurras, Pseudonym „Otto Bohl“ wurde am 01. Dezember 1927 in Barten/Ostpreußen als Sohn eines Polizeibeamten geboren. Am 16. Dezember 2014 ist er in Berlin gestorben

Kurras besuchte die Oberschule und meldete sich 1944-wie die meisten seines Jahrgangs nach dem Notabitur- als Freiwilliger zum Kriegsdienst. Er wurde verwundet und war bei Kriegsende als Soldat in Berlin. Dort begann er eine Verwaltungslehre.

Im Dezember 1946 nahm die sowjetische Geheimpolizei MWD (Daraus ging später der sowjetische Geheimdienst KGB hervor.) Kurras wegen illegalen Waffenbesitzes fest. Dabei wurden seine Personalien und Parteimitgliedschaft festgestellt, überprüft und in sowjetischen Militärakten festgehalten. Am 09. Januar 1947 verurteilte ein sowjetisches Militärtribunal in Berlin Kurras nach Artikel 58, Absatz 14 des Strafgesetzbuches der RSFSR (Russische Föderation). Das war „Konterrevolutionäre Sabotage“, hier „Nichterfüllung der Verpflichtung“, nämlich des Waffenverbots. Daraus wurde die „Absicht, die Macht der Regierung und das Funktionieren des Staatsapparates zu erschüttern“. (Was damals in den illegalen Waffenbesitz interpretiert wurde..?? P.R.) Er wurde zu zehn Jahren Straflager verurteilt. Er war im Speziallager Nr. 7 Sachsenhausen inhaftiert. Nach seinem späteren Lebenslauf für das MfS verwendete der Lagerkommandant ihn bis zu seiner Entlassung als „Helfer für persönliche Dienste“. Bei der Auflösung der Speziallager im Februar 1950 gehörte er zu den freigelassenen Verurteilten

Der Historiker Sven Felix Kellerhoff vermutete am 26. Mai 2009 aufgrund sowjetischer Akten, Kurras könne in seiner Haftzeit von 1946 bis 1949 als Spitzel gegen Mitgefangene eingesetzt worden sein. Dies könne auch seine vorzeitige Entlassung und spätere Mitarbeit beim MfS erklären. Gewissheit darüber könnten nur weitere Aktenfunde geben.

 

Im März 1950 trat Kurras in den Dienst der Westberliner Polizei und war als Polizeimeister im Bezirk Charlottenburg tätig. Er wurde im September 1966 Kriminalobermeister und zuvor mit einer Ausbildung bei der Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamtes (BKA) in Bonn ausgezeichnet

Am 19. April 1955 meldete sich Kurras im Gebäude des Zentralkomitees der SED in Berlin/DDR und teilte einem MfS-Vertreter seinen Wunsch mit, in der DDR zu leben und bei der Volkspolizei zu arbeiten- Er habe erkannt, dass er als „Angehöriger der Stumm-Polizei keiner guten Sache diene“, und sich entschlossen, seine „Arbeitskraft dem Friedenslager zur Verfügung zu stellen“. Sein Gesprächspartner überzeugte ihn in „einer gründlichen Aussprache“ davon, bei der Westberliner Polizei zu bleiben und dort als „Inoffizieller Mitarbeiter“ für das MfS zu wirken. Am 26. April 1955 unterschrieb Kurras seine Verpflichtungserklärung

(Hier lasse ich die Ausführungen von Wikipedia weg, da ich Original-Dokumente ausgewertet habe. P.R.)

Am 15. Dezember 1962 beantragte er seine Aufnahme in die SED mit der Begründung, dass diese „mit ihrer Zielsetzung den wahren demokratischen Willen verkörpert, ein demokratisches Deutschland zu schaffen“. Bürgen waren seine Kurierin Charlotte Müller und sein späterer Führungsoffizier. Am 16. Januar 1964 nahm ihn die SED nach erfolgreicher Kandidatenzeit auf. Zur Tarnung trat er fast zeitgleich in die Westberliner SPD ein. Der SED-Parteiausweis von Kurras ist seit Januar 2020 in der Ausstellung des Deutschen Spionagemuseums in Berlin zu sehen. 

 

Karl-Heinz Kurras war ein Waffennarr und ein fanatischer Anhänger des Schießsports. Er nutzte sein Zusatzgehalt zur Finanzierung seines Hobbys. (Na ja, viel kann das ja nicht gewesen sein. Es kann sich allenfalls um die Erstattung von Reisekosten u.a. Spesen handeln. Wenn er das für sein Hobby verwendet hatte, war es seine Entscheidung. P.R.)

Am 2. Juni 1967 war Kurras bei einer Demonstration gegen den Staatsbesuch des Schahs Mohammad Reza Pahlavi an der Deutschen Oper als ziviler „Greifer“ eingesetzt. Die monatelang vorbereitete Polizeimaßnahme sah vor, die Demonstranten auf engem Raum einzukesseln, dann von der Mitte her mit Schlagstöcken und berittener Polizei auseinanderzutreiben und an den Außenrändern mit Wasserwerfern zu empfangen. Als „Rädelsführer“ betrachtete Einzelpersonen sollten bei einer weiteren Aktionsphase, genannt „Füchse jagen“, verhaftet werden. Um diese ausfindig zu machen, wurden Polizisten in Zivilkleidung unter die Demonstranten gemischt; zu ihnen gehörte Kurras. Er trug als Dienstwaffe eine Pistole vom Typ Walther PPK, Kaliber 7,65 mm.

(Trotz angeblicher politischer Ambitionen und Mitgliedschaft in der SED befasste sich Kurras nicht mit Weltpolitik und informierte sich nicht über den Schah und warum es zu Protesten bei dessen Staatsbesuch gab. So mischte er bei der Schlägerei gegen die Demonstranten mit, was dann in der Erschießung von Benno Ohnesorg gipfelte. P.R.)

 

 

 

 

Entgegen der Weisung des Regierenden Bürgermeisters Heinrich Albertz begann die polizeiliche Auflösung der angemeldeten Versammlung erst während der Opernvorstellung und ohne den vorgeschriebenen Räumungsbefehl. Die Polizei verprügelte zuerst Einzelne, dann ganze Gruppen, auch am Boden Sitzende, mit Schlagstöcken und verfolgte Fliehende dann bis in Nebenstraßen und Hauseingänge hinein. Kurras und etwa zehn uniformierte Polizeibeamte stellten einige geflohene Demonstranten im Innenhof des Hauses Krumme Straße 66/67

Ihnen folgte Benno Ohnesorg, um zu beobachten, was den Geflohenen geschehen würde. Als die Polizei einige der Anwesenden verprügelte und die übrigen hinaustrieb, wollte auch er den Innenhof verlassen. Dabei wurde er von drei Beamten im Polizeigriff festgehalten und verprügelt. In dieser Situation schoss Kurras um 20:30 Uhr Ohnesorg aus kurzer Distanz in den Hinterkopf. Mehrere wenige Meter entfernte Augenzeugen sahen das Mündungsfeuer in etwa 150 cm Höhe, hörten das Schussgeräusch und sahen Ohnesorg zu Boden fallen.

Ohnesorg starb, nachdem Polizisten einem Mediziner das Leisten von Erster Hilfe für ihn verweigert hatten, wahrscheinlich beim Transport in ein Westberliner Krankenhaus. Als Todesursache im Totenschein gab ein Arzt auf Weisung des Chefarztes eine „Schädelverletzung durch Gewalteinwirkung mit einem stumpfen Gegenstand“ an. Bei der Obduktion Ohnesorgs am folgenden Vormittag stellte der zuständige Arzt fest, dass man die tödliche Kugel im Gehirn belassen, jedoch das Schädelstück mit dem Einschussloch herausgesägt und die Haut darüber zugenäht hatte. Eine sofort eingeleitete Suche nach dem Schädelstück blieb ergebnislos.[23

Siehe auch den Beitrag über Benno Ohnesorg.

Kurras durfte entgegen der damaligen Strafprozessordnung noch in der Nacht Ohnesorgs Leiche besichtigen. Im Blick auf die Hämatome des Getöteten erklärte er, dieser müsse angesichts der erhaltenen Prügel „ein ganz Schlimmer“ gewesen sein.[24]

Nun folgen lange Ausführungen zu den juristischen Folgen, wobei aber nichts rumkam.  Karl-Heinz Kurras wurde freigesprochen. Wer an den Details interessiert ist, kann das auf Wikipedia nachlesen.

 

 

Kurras war im Jahre 1967 für seinen ersten Prozess vom Polizeidienst suspendiert worden und arbeitete als Wachmann und Kaufhausdetektiv. Nach Aussagen seiner Frau begann er damals mit überhöhtem Alkoholkonsum. Er wurde wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu 400 D-Mark Geldstrafe verurteilt

Ab 1971übernahm die Westberliner Polizei Kurras in den Innendienst. Er war in der Funkleitzentrale tätig. Im Juli 1971 erhielt er ohne Wissen des Polizeipräsidenten seine Dienstwaffe zurück. Er hatte sie nach eigenen Angaben zurückgefordert, weil der Racheakte der RAF befürchtete. Die Polizei fand seine Dienstwaffe im August 1971 in seiner Aktentasche, während er betrunken auf einer Parkbank schlief. Zuvor soll Kurras ein neunjähriges Mädchen sexuell belästigt haben, doch dessen Eltern zogen die Anzeige zurück.

Im Mai 1977 griff Kurras einen Fotografen, der ihn vor seinem Haus fotografiert hatte, körperlich an, rief Polizeikräfte zu Hilfe und zeigte ihn an. Er zwang wenig später eine tschechische Hauswartsfrau mit vorgehaltener Waffe zur Unterschrift unter eine selbstverfasste, für ihn günstige Zeugenaussage zu dem Vorfall. Diese widerrief die erzwungene Aussage im Prozess gegen den Fotografen. Daraufhin wurde der Polizeibeamte, der dessen Film vor Ort beschlagnahmt hatte, des Meineids überführt und gestand diesen. Der Fotograf wurde freigesprochen, aber auch Kurras blieb straffrei. Die Tschechin beschrieb im ZDF Ende Mai 2009 auch ein früheres Gespräch mit Kurras, in dem dieser den Todesschuss auf Ohnesorg als gezielte Hinrichtung beschrieben und mit „ein Lump weniger“ kommentiert haben soll.[37]

Kurras wurde zum Kriminaloberkommissar befördert und bezog ab 1987 eine Beamtenpension.[38] Er lebte bis zu seinem Tode mit seiner Frau in einer Eigentumswohnung in Berlin-Spandau.

 

Die Staatsmacht Westberlins und der BRD hatte kein Interesse daran den Todesfall Benno Ohnesorg ernsthaft zu verfolgen

Daraufhin radikalisierten sich Teile der damaligen Studentenbewegung. So entstand in Westberlin die „Bewegung 2. Juni“, benannt nach dem Tötungsdatum von Benno Ohnesorg. Das war eine linksradikale Terrorgruppe. Das Gleiche wie die RAF. Am 02. Juni 1980 löste sich die „Bewegung 2. Juni“ auf. Einige ihrer Mitglieder schlossen sich der RAF an.

 

Reaktionen in der DDR

Die DDR-Presse stellte Kurras’ tödlichen Schuss vom 2. Juni 1967 auf Weisung der SED als beabsichtigten Teil einer von der Bundesregierung gedeckten und lange geplanten „Notstandsübung“ der gesamten Westberliner Polizei dar.

Gemäß den im Jahr 2009 gefundenen MfS-Akten reagierte das MfS überrascht auf den tödlichen Schuss seines Mitarbeiters und ordnete wenige Tage darauf als Funkspruch an:

„Material sofort vernichten. Vorerst Arbeit einstellen. Betrachten Ereignis als sehr bedauerlichen Unglücksfall.“[43

Kurras antwortete: „Zum Teil verstanden, alles vernichtet“ und forderte Geld für seine juristische Verteidigung. Das MfS rätselte über die Motive seiner Tat, da ihm anderslautende Zeugenaussagen vom Tatablauf vorlagen:

„Es ist zur Zeit noch schwer zu verstehen, wie dieser GM eine solche Handlung, auch wenn im Affekt oder durch Fahrlässigkeit hervorgerufen, begehen konnte, da sie doch ein Verbrechen darstellt.“[21]

Daraufhin prüfte das MfS am 8. und 9. Juni 1967, ob Kurras „im Auftrage einer feindlichen Dienststelle als Agent Provocateur die Verbindung zum MfS aufnahm“, also ein Doppelagent war. Indizien dafür fand man nicht. In einem internen Vermerk vom 8. Juni 1967 heißt es, man habe seine „charakterliche Schwäche“ für Schusswaffen gekannt, aber unterschätzt. Am 9. Juni 1967 nannten MfS-Mitarbeiter Kurras „Mörder“ und „Verbrecher“.[20] Am selben Tag wurde entschieden:

„Die Verbindung zum GM wird vorläufig abgebrochen.“[44]

Nach dem 2. Juni 1967 ist nur noch ein Treffen von Kurras mit seinem früheren Führungsoffizier (Eiserbeck) belegt: Am 24. März 1976 bot er Eiserbeck erneut an, Westberliner Interna weiterzugeben. Dieser befürwortete dies vorbehaltlich einer Zustimmung der vorgesetzten Stellen des MfS; diese ist in den aufgefundenen Akten nicht dokumentiert.

Es erfolgte keine Kassierung der Mitgliedsbeiträge mehr für die SED von Karl-Heinz Kurras. So war man ihn durch Streichung der Mitgliedschaft still und heimlich losgeworden.

Kurras bekam seitens des MfS keine weiteren Aufträge mehr.

Es gab keine offizielle Trennung und auch keinen Abschlussbericht. Man ließ das Ganze einfach „einschlafen“.

Dieser Fall war dem MfS unangenehm. Dieses wollte Kurras still und heimlich loswerden.

 


Eine 1987 angelegte, 1989 abgeschlossene sechsseitige Akte des MfS mit dem Titel „Vorstoß“ enthält Klarnamen, Geburtsdatum und Registriernummer von Kurras. Danach hatte Gerhard Neiber, der Stellvertreter von Erich Mielke, am 11. Dezember 1987 „aus operativen Gründen/Interesse“ einen „Sicherungsvorgang“ angeordnet. Im Februar 1989 übergab Neiber diesen Vorgang dem früheren Führungsoffizier Werner Eiserbeck. Dieser versuchte am 29. November 1989, die Akte mit dem Vermerk „Wegfall der operativen Gründe“ vernichten zu lassen. Welcher Art diese waren, ist unklar.

Den Entdeckern der Dokumente zufolge fehlt in den Dokumenten jeder Hinweis auf einen Tötungs- oder Eskalationsauftrag des MfS an Kurras, etwa um Westberlin zu destabilisieren. Dies ist auch aus dem Grunde unwahrscheinlich, da das MfS selbst überrascht war und einen wertvollen Mitarbeiter verlor.

 

Entnommen Wikipedia, bearbeitet und gekürzt von Petra Reichel