Bild: Ausschnitt aus Broschürentitel vom Bundesarchiv/Stasi-Unterlagen-Archiv (Hg), OV „Zwillinge“. Als zwei Freundinnen Ausreiseanträge stellten. Auszug aus Stasi-Akten. Redaktion: Bettina Altendorf, Axel Janowitz, Andreas Schiller, Berlin 2022
Am 1. April 1976 stellte Silke Spahr einen Ausreiseantrag aus der DDR.
Sie war seit September 1971 als Sekretärin (keine Chefsekretärin, sondern Schreibkraft im Schreibmaschinensaal. In der DDR wurden wohl alle Schreibkräfte als Sekretärin bezeichnet. P.R.) beim Verlag NEUES DEUTSCHLAND beschäftigt. Eine gute Stelle, die sie so einfach gefährdete. Bei einem, heute würde man sagen Tendenzbetrieb, ist doch wirklich Loyalität zu erwarten.
Frau Spahr gibt an zu ihrer Tante in der BRD zu wollen. Zunächst gibt sie nur private Gründe an. Doch dann mokiert sie sich darüber, dass es in der DDR nicht die freie Wahl der Wohnsitznahme gab. Sie hätte doch intelligent genug sein müssen, um zu wissen, dass man diese Äußerung im Ausreiseantrag besser weggelassen hätte. Das steht im Widerspruch dazu, dass sie sagt, ihr Antrag hätte keine politischen Hintergründe und dass sie die DDR nicht diskreditieren wollte.
Ob die Tante finanziell gut gestellt war, interessierte die DDR-Behörden wohl herzlich wenig, soweit sie ihr Geld nicht in der DDR ausgab.
Dann folgt ein Abschnitt, wo Frau Spahr angibt, die BRD als Ausreiseland gewählt zu haben, um reisen zu können. Soviel Intelligenz hätte sie doch besitzen müssen, dass gerade darauf die DDR-Behörden empfindlich reagieren. Und was ist ein Urlaub gegen den Alltag? Diese Relation hatte Frau Spahr auch nicht bedacht.
Dann kommt ein Abschnitt von wegen UNO-Mitgliedschaft der DDR und der Schlussakte von Helenski. Nun wird sie doch politisch. Übrigens hatte die DDR diesen Punkt in der Helsinki-Akte nicht unterzeichnet. Das hätte Frau Spahr in der örtlichen Bücherei in Erfahrung bringen können.
Dann geht sie wieder auf eine Erklärung der Menschenrechte ein. All diesen „Kram“ hätte sie weglassen sollen und sich nur auf die Familienzusammenführung mit der Tante konzentrieren sollen. Dann hätte es wohl geklappt mit dem Ausreiseantrag.
Von einer Angestellten beim Verlag NEUES DEUTSCHLAND wäre mehr Intelligenz und Kenntnisse der politischen Sachlage zu erwarten gewesen.
Ebenfalls am 1. April 1976 stellte Ilona Seeber einen Ausreiseantrag aus der DDR.
Sie war ebenfalls beim Verlag NEUES DEUTSCHALND als Sekretärin (keine Chefsekretärin, sondern Schreibkraft im Schreibmaschinensaal. In der DDR wurden wohl alle Schreibkräfte als Sekretärin bezeichnet. P.R.) beschäftigt. Auch sie gefährdete ihre gute Stelle in einem, wie man heute sagen würde, Tendenzbetrieb. Auch mit ihrer Loyalität war es nicht weit her.
Frau Seeber hat ebenfalls eine Tante in der BRD. Auch sie macht die gleichen Fehler, wie Frau Spahr. Anstatt sich auf die Zusammenführung mit ihrer Tante zu konzentrieren und anderen „Kram“ wegzulassen, folgt, nach der anfänglichen Behauptung, dass der Antrag keine politischen Hintergründe hätte, im Widerspruch dazu doch einige politischen Statements.
Es geht wieder um die fehlende Reisefreiheit und der fehlenden Freiheit der Wahl des Wohnsitzes. Soviel Intelligenz hätte sie doch besitzen müssen, dass gerade darauf die DDR-Behörden empfindlich reagieren. Und was ist ein Urlaub gegen den Alltag? Diese Relation hatte Frau Seeber auch nicht bedacht.
Dann folgt das Gleiche, wie bei Frau Spahr mit der UNO-Mitgliedschaft der DDR und der Schlussakte von Helsinki, was doch letztendlich keinen Sinn gemacht hat.
Gleichzeitig am 1. April 1976 verfasst Frau Spahr ein Schreiben an den BRD-Minister für Innerdeutsche Beziehungen, Egon Franke.
Sie legt diesem Schreiben eine Kopie ihres Ausreiseantrages und eines Schreibens an den Innenminister der DDR, Friedrich Dickel, bei. Dieses Schreiben schickt sie über ihre Tante an den Bundesminister Egon Franke und gibt für etwaige Antworten die Adresse ihrer Tante an. Das ist doch total sinnlos. Erstmal erreicht das Schreiben den Minister gar nicht, sondern bleibt in seinem Büro hängen. Falls es nicht gleich in den Papierkorb fliegt, schickt jemand aus dem Büro ein „Lari-Fari“-Schreiben als Antwort. Ebenso verhält es sich mit dem Innenminister der DDR, Friedrich Dickel. Soviel Intelligenz hätte Frau Spahr doch haben müssen, dass diese Schreiben sinnlos waren.
Frau Seeber schickt auch ein Schreiben, über ihre Tante, an den BRD-Minister für Innerdeutsche Beziehungen, Egon Franke.
Auch Frau Seeber hat für eine Mitarbeiterin beim Verlag NEUES DEUTSCHLAND wenig Intelligenz.
Ein Bericht der Postzollfahndung vom 19. April 1976 zeigt, dass die Briefe in die BRD „herausgefischt“ wurden.
All dieser unnütze Schriftverkehr macht den beiden auch noch unnütze Schwierigkeiten.
Laut der Postzollfahndung ist auch davon die Rede, dass sich die beiden an die Ständige Vertretung der BRD in der DDR wandten.
Am 2. November 1976 gab es ein Gespräch mit Frau Spahr bezüglich der Ablehnung der Ausreise.
Hier ist ersichtlich, dass doch die üblichen politischen Gründe dahintersteckten, die sich gegen die DDR richten.
Sie beschwerte sich darüber, dass ihr beim Verlag NEUES DEUTSCHLAND gekündigt wurde. Was erwartete sie denn? Selbst in der BRD, auch in der heutigen Zeit, wird man auch bei einem Tendenzbetrieb gekündigt, wenn man sich gegen dessen Ziele wendet.
Da sie noch keine neue Arbeitsstelle hatte, wurde sie an das Arbeitsamt verwiesen.
In dem Schreiben gibt es eine Anmerkung, dass die Anträge von Frau Spahr und Frau Seeber gleichlautend waren und dass die beiden in einer Wohngemeinschaft zusammenlebten. (Betriebswohnung des ND)
Am 8. Februar 1977 folgte das zweite Ablehnungsgespräch mit Frau Spahr und Frau Seeber.
Die beiden erschienen spontan und ohne Vorladung und erkundigten sich nach dem Bearbeitungsstand ihrer Anträge. Es wurde ihnen mitgeteilt, dass die Anträge vom 10. Januar 1977 abgelehnt worden sind.
Daraufhin erklärten beide empört, dass sie arbeitslos seien und nicht mehr länger in der DDR leben möchten. Es wurde ihnen erklärt, dass sie ihre (gute) Stelle wegen ihrer Antragstellung und gegnerischen Haltung zur DDR verloren hätten. Sie wurden zum Arbeitsamt verwiesen.
Dann beriefen sich die beiden auf diverse internationale Abkommen. Wovon sie wohl keine Ahnung hatten und nur nachplapperten.
Es wird vermerkt, dass die 1. Ablehnung am 2. November 1976 erfolgte und das Auftreten der beiden frech, fordernd und sehr überheblich war.
Sachstandsbericht vom 30.04.1977 Hauptabteilung XX/AG RV
Nun kommt das MfS „ins Spiel“. Der Sachstandsbericht betrifft alle beiden Freundinnen.
Dieser fängt damit an, dass die beiden im Schreibzimmer des Verlages „Neues Deutschland“ tätig waren.
Am 01.04.1976 stellten beide einen an das MdI (Innenministerium der DDR) gerichteten Antrag auf Ausreise aus der DDR, Zielland BRD.
In der Folgezeit stellten beide gleichlautende Anträge auf Ausreise, bzw. Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR. Und zwar
am 08.09.1976
am 05.11.1976
am 10.01.1977
Es wird vermerkt, dass die beiden sich auf die Charta der Vereinten Nation über die Menschenrechte sowie die Schlussakte von Helsinki beriefen und fest auf ihrem Vorhaben beharrten.
Dann wird die Ablehnung vermerkt und dass die beiden in den jeweiligen Aussprachen nicht von ihrem Vorhaben abzubringen waren.
Niedergeschrieben ist auch, dass die beiden am 23.07.1977 weitere Schreiben an das MdI (Innenministerium der DDR) und den Staatsratsvorsitzenden der DDR mit der Forderung richteten, den Anträgen stattzugeben.
Durch die Kaderabteilung (so wurde in der DDR die Personalabteilung bezeichnet. P.R.) des ND wurde mit den Eltern von Frau Spahr im August 1976 eine Aussprache betreffs des Ausreiseantrages ihrer Tochter geführt. Die Eltern versuchten ständig, ihre Tochter von diesem Vorhaben abzubringen. (Also war das mit der Tante ein vorgeschobener Grund. Ginge es tatsächlich um eine Familienangelegenheit, wären ja die Eltern involviert und würden ihre Tochter unterstützen. P.R.)
Dann wurde im August 1076 das Arbeitsverhältnis der beiden gekündigt. Doch in der DDR wurde niemand auf die Straße geworfen. Durch den Verlag des ND wurden den beiden nach der Kündigung vier Arbeitsstellen zugewiesen:
Autotrans Berlin
EAW Treptow
VEB lufttechnische Anlagen Berlin
VE Kühlbetrieb Berlin
Bei drei Arbeitsstellen habe sie sich nicht beworben und bei VEB Autotrans Berlin haben sie es abgelehnt, dort eine Tätigkeit in der Produktion aufzunehmen. (Was wollten sie? Sollen froh sein, dass sie mehrere Arbeitsstellen zur Auswahl angeboten bekamen. Außerdem ist Produktion doch besser, wie ein Schreibmaschinensaal.P.R.)
Anfang 1977 haben sich Frau Spahr und Frau Seeber bei der Sportstättenverwaltung Berlin beworben, um dort halbtags als Sauna-Kräfte zu arbeiten. Jedoch wurden dort von beiden Forderungen erhaben, die von der Sportstättenverwaltung nicht zu erfüllen waren und es erfolgte dort keine Einstellung. (Menschenskinder, in der von ihnen geliebten BRD hätten sie von vornherein keine Forderungen stellen können. P.R.)
Im Februar 1977 wurde über den Rat der Stadt, Abt. Inneres, durch das Amt für Arbeit (Also dem Arbeitsamt. P.R.) den beiden Arbeit zugewiesen.
Frau Spahr sollte im Betrieb Pentacon eingestellt werden und Frau Seeber sollte eine Tätigkeit im VEB Lufttechnische Anlagen eine Arbeit aufnehmen.
Da die beiden nicht zusammen in einem Betrieb arbeiten konnten, lehnten sie dieses Angebot ab und wandten sich daraufhin an das Amt für Arbeit(das Arbeitsamt P.R.) mit der Bitte um neue Vermittlung. (Das hätten sie schon damals nicht in ihrer geliebten BRD machen können. Da hätte es eine Sperre für den Geldbezug geben. Heute ist das noch viel schlimmer und niemand kann sich solche Sperenzien erlauben. Da steht man schnell ohne Geld da. P.R.)
Sie wurden an das Kinderwochenheim „Makarenko“ – Königsheide verwiesen, haben sich dort aber nicht beworben.
Wovon Frau Spahr und Frau Seeber ihren Lebensunterhalt bestritten haben, war nicht bekannt. Vermutlich ließen sie sich von Freunden und Bekannten aushalten. Inoffiziell wurde bekannt, dass sie von einer Auszahlung aus einer Versicherung (2000 bis 3000 Mark) leben sollten.
Aus einem Beobachtungsbericht vom Oktober 1976 geht hervor, dass die beiden Kontakt zu 2 Ausländern, vermutlich Mitarbeiter der bulgarischen Botschaft in der DDR, hatten.
Frau Spahr und Frau Seeber bewohnten seinerzeit immernoch die Wohnung des ND. Seitens der Kaderabteilung(Personalabteilung P.R.)wurde ihnen die Auflage erteilt, die Wohnung so schnell wie möglich zu räumen und sich eine Arbeit zu suchen, da die Wohnung dringend vom ND benötigt wurde. Die Miete wurde von den beiden pünktlich bezahlt. (Kündigung wegen Eigenbedarf gab es in der in der DDR nicht. Es wurde niemand auf die Straße gesetzt. Die beiden nutzten, trotz ihres Hasses auf die DDR, diesen Umstand gnadenlos aus. Übrigens war es in der DDR gar nicht so leicht eine Wohnung zu bekommen. Als Single oder WG schon mal gar nicht. Bei den beiden war das schon eine Ausnahme. Aber darüber dachten sie doch nicht nach. Sie bewohnten die Wohnung noch bis zum Schluss. Im Film behaupten sie, dass sie ihre Wohnung durch Erpressung behalten haben. Sie hätten damit gedroht, ein Kamerateam eines westlichen Fernsehsenders zu bestellen, welches die Zwangsräumung filmen würde. In der DDR gab es keine Zwangsräumungen. Woher hätten sie das Kamerateam bestellen sollen? Völliger Humbug, was die da erzählt haben. Es war unfair die Wohnung weiterhin zu nutzen, während möglicherweise ein ehrlicher Mitarbeiter, eine ehrliche Mitarbeiterin des ND ohne Wohnung dastand, auch wenn bereits eine Familie gegründet war. P.R.)
Eröffnungsbericht zur OPK (Operative Personenkontrolle des MfS) „Zwillinge“ vom 27.02.1978
Zunächst geht es um Frau Spahr. Zwischenzeitlich arbeitete sie als Serviererin in einem Eiskaffee.
Zunächst wird über die Ausreiseanträge und Briefe an Politiker, einschließlich Erich Honecker, und Institutionen berichtet. Es wird ist vermerkt worden, dass Frau Spahr gegen die DDR ist.
Im August wurde ihr beim ND gekündigt. Dies wurde von ihr zum Anlass genommen, dass sie in der DDR mit Berufsverbot belegt wäre. (Dabei hatte sie doch andere Stellen angeboten bekommen. Auch in der BRD wird man in einem Tendenzbetrieb, wie Partei oder Kirche, gekündigt, wenn man dessen Ziele ablehnt. P.R.)
Frau Spahr hatte zahlreiche Kontakte zu Ausländern, die sie zum größten Teil im Hotel „Metropol“ kennenlernte. Dort wohnte sie, gemeinsam mit ihrer Freundin, Frau Seeber, mit verschiedenen Ausländern ohne Anmeldung.(Ich frage mich, wie das möglich war. Laut meinen Erfahrungen durfte man im Hotelzimmer keinen Besuch empfangen und es war unmöglich „schwarz“ dort zu wohnen. Vielleicht waren die Regeln erst später so streng. P.R.)
Es war nicht auszuschließen, dass die beiden diese Kontakte für ihr Ziel, die DDR zu verlassen, nutzten. (Laut Film wollten sie diese Kontakte nutzen. Sie hofften einen Bulgaren heiraten zu können und über Bulgarien leichter in die BRD zu kommen. Hat aber nicht geklappt. P.R.)
In ihrem Ersuchen vom 19.04.1977 kritisierte sie die Maßnahmen gegen Biermann (Mensch immer wieder der Biermann P.R.)
Im März 1976 suchten beide die Ständige Vertretung der BRD auf, um sich Hilfe und Ratschläge für ihr weiteres Vorgehen zu holen.
In ihrem letzten Schreiben vom 09.01.1978 begründeten sie ihr Ersuchen u.a. ihre Persönlichkeitsentwicklung gestört würde, bzw. ihre Entwicklung rückwärts verliefe.(Au weia. P.R.)
Dann folgen geheimdienstliche Maßnahmen.
Nun mischt sich die Tante von Frau Seeber ein und schickt einen Brief an den Innenminister der DDR, Friedrich Dickel. Das Datum des Briefes ist der 09.01.1979
Am 11.01.1979 ein Schreiben von einer Abteilung des MfS an eine andere, wo nach Kontakten zu ausländischen diplomatischen Vertretungen gefragt wird. Dann folgen Punkte, die noch geheimdienstlich bearbeitet werden müssen.
Dann ein Schreiben vom 29.01.1979 bezüglich der Tante von Frau Seeber. Gegen sie wurde eine Einreisesperre eingeleitet.
Am 08.02.1979 ein Vermerk, dass die Ausreise von Frau Seeber abgelehnt wird.
Es werden im Nachgang negative Folgen befürchtet. Diese sind ohnehin eingetreten. Siehe im Nachwort „Aus heutiger Sicht gesehen,“Außerdem war die Mutter von Frau Seeber pflegebedürftig. (Na, ein Grund um Zuhause zu bleiben und sich um die Mutter zu kümmern. Hatte Frau Seeber wohl nicht im Sinn. P.R.)
Mit Datum vom 18.07.1976 mischt sich die Tante von Frau Seeber ein und schreibt einen Brief an den Rat des Stadtbezirkes, Abt. Inneres in Berlin.
Vermerk über ein Gespräch mit Frau Spahr beim Rat des Stadtbezirks Berlin-Friedrichshain, Abt. Inneres vom 24.09.1979
Sie erhielt Mitteilung darüber, dass die Schreiben an Erich Honecker und das MdI (Innenministerium der DDR) an diese Stelle weitergeleitet und eingegangen sind.
Frau Spahr wurde auf die Sinnlosigkeit dieser Schreiben hingewiesen.(In der Tat waren diese Schreiben sinnlos. Niemals erreichten sie Herrn Honecker und Herrn Dickel. Ihre Büros haben die Briefe dann an den Rat des Stadtbezirks… weitergeleitet. Sowas hätten sich die beiden Damen doch denken können. P.R.)
Nun war das Auftreten von Frau Seeber ruhig und sachlich, wie bei Frau Spahr. (Nun ja, da haben die beiden eingesehen, dass Unruhe nichts bringt. Wenigstens etwas. Im Film wird nur auf das überhebliche Auftreten bei einem anderen Termin eingegangen, aber nicht auf das sachlich-ruhige Gespräch. P.R.)
Mit einem Brief mit Datum vom 27.09.1979 mischt sich die Tante von Frau Seeber wieder ein. Diesmal schreibt sie einen Brief an Erich Honecker. (Wieder so ein Sinnlos-Brief. P.R.)
Ein Vermerk über die Legalisierung postalischer Kontakte zwischen Frau Spahr/Frau Seeber mit jemanden in der BRD.
Hier geht es auch um telefonische Kontakte. (Da das Telefonieren zwischen der BRD und der DDR äußerst schwierig war, stellt sich die Frage was für einen Sinn das für die beiden hatte. P.R.) Der Kontakt wird nicht legalisiert, weil das MfS diese Korrespondenz überwacht.
Information über Frau Spahr (Im Dokument ist der Name falsch geschrieben.) vom 05.11.1979
Vom 23.08.1979 bis 27.08.1979 hielt sich Frau Spahr in der CSSR (Prag) auf, um sich mit einem ehemaligen DDR-Bürger, der nun in Westberlin wohnte, zu treffen.
Auch hier wird erwähnt, dass Frau Spahr seit 3 Jahren Antragstellerin auf Übersiedlung in die BRD gewesen ist und seit längerer Zeit keiner geregelten Arbeit nachgegangen ist. Sie erledigte für Verlage in Berlin gelegentlich Schreibarbeiten.
Der Westberliner Bürger wurde bereits durch das MfS überwacht. Frau Spahr forderte diesen auf sie mit in die BRD zu nehmen. Darauf ist der Westberliner Bürger nicht eingegangen.
Anscheinend ein neuer IM. Denn als er Frau Spahr am 18.10.1979 und am 23.10.1979 besuchte, war ihm der Nachname der Mitbewohnerin Ilona (Seeber) nicht bekannt.
Der IM berichtete, dass Frau Spahr sich mit dem Gedanken getragen hatte, an das ZDF, Sendung „Hilferufe aus dem Osten“ zu schreiben, um ihre Antragstellung von dort aus publik zu machen und zu forcieren.(Die war doch spinnert, um es drastisch zu formulieren. Wusste sie nicht, was sie tat oder war sie eine bewusste DDR-Hasserin? P.R.)
Ilona, also Frau Seeber hatte geäußert, dass sie die DDR ungesetzlich verlassen will. Sie hatte einkalkuliert an der Grenze festgenommen zu werden und nach einer Strafverbüßung in die BRD entlassen zu werden.
Als Motiv für ihre Pläne gaben die beiden an, dass sie auf alle Fälle in die BRD wollten um in „Freiheit“ zu leben. Von der Tante und Familienangelegenheiten war nicht mehr die Rede.
Es folgen Beobachtungsberichte vom 16.11.1979, dem 30.11. 1979 vom 05.12.1979
Bericht vom 04.12.1979 über Aussprache mit Frau Spahr am 28.11.1979 beim Rat des Stadtbezirks Berlin-Friedrichshain, Abt. Innere Angelegenheiten
Die Aussprache fand beim Direktor des Amtes für Arbeit, also des Arbeitsamtes, auf dessen Vorladung statt. Es war noch ein Vertreter der Abt. Innere Angelegenheiten anwesend.
Es ging darum Frau Spahr zu erklären, dass ihre geringfügige Arbeitsstelle bei INTERTEXT nicht den Anforderungen eines geregelten Arbeitsverhältnisses entspricht und sofort eine neue Vollzeitarbeitsstelle angetreten werden muss.
Frau Spahr erklärte sich mit dieser Maßnahme nicht einverstanden und erklärte, dass sie von den 300 Mark, die sie bei der geringfügigen Arbeitsstelle verdiente, ihren Lebensunterhalt bestreiten könnte. Sie wunderte sich, dass dies einer staatlichen Stelle jetzt erst auffiel.
Ihr wurde erklärt, dass mit der Bildung der Ämter für Arbeit (Arbeitsämter) ab dem 01.09.1979, alle gleichgelagerten Fälle einer Prüfung unterzogen und Veränderungen herbeigeführt wurden.
Gleichzeitig wurde die Veränderung der strafrechtlichen Bestimmung erwähnt, wonach Pauschalarbeit (geringfügiges Arbeitsverhältnis) nicht als lautere Art und Weise des Erwerbs des Unterhalts angesehen werden konnte. (Der Asozialen-Paragraph hatte nun hier gegriffen. P.R.)
Frau Spahr sah diese Argumente ein und erklärte sich bereit ein Vollzeitarbeitsverhältnis aufzunehmen.
Allerdings wollte sie auf keinen Fall durch das Arbeitsamt vermittelten Betriebe aufsuchen. Das waren
Berliner Bremsenwerk
NARVA
der Bereich Krippen und Heime beim Rat des Stadtbezirks.
Sie erklärte innerhalb von 14 Tagen den Nachweis eines selbstgewählten Arbeitsverhältnisses vorzulegen. Damit erklärte sich der Direktor des Arbeitsamtes nicht einverstanden, sondern er bestand darauf, dass Frau Spahr die Vermittlungskarte zum Berliner Bremsenwerk annehme und nach Ablauf einer Woche das Arbeitsverhältnis mit diesem Betrieb vorlegt.
Durch den Vertreter der Abt. Inneres wurde ihr eingeräumt, nach dieser Frist auch den Nachweis eines Arbeitsverhältnisses, dass sie durch eigene Bemühungen gefunden hat. Sie sollte aber auf jeden Fall das Berliner Bremsenwerk aufsuchen, da seinerzeit Arbeitsverhältnisse ohne Vermittlung durch das Arbeitsamt nicht zustandekommen konnten.
Frau Spahr wurde zum 05.12.1979 zwecks Vorlage der Nachweise ihrer Bemühungen erneut vorgeladen.
Vermerk über das Gespräch mit Frau Seeber beim Rat des Stadtbezirks Friedrichshain, Abt. Inneres, Datum ist nicht erkennbar, weil da der Stempel der BStU drüber ist.
Frau Seeber ist auf die Vorladung hin erschienen. Sie ist darauf hingewiesen worden, dass die Briefe an Erich Honecker und das Innenministerium der DDR an den Rat des Stadtbezirks Berlin-Friedrichhain, Abt. Inneres weitergeleitet worden sind. Es ist erklärt worden, dass nur diese Behörde für die Angelegenheiten von Frau Seeber zuständig ist.
Desweiteren ist ihr der Vorwurf gemacht worden, dass sie durch falsche Darlegungen völlig unglaubwürdig geworden war und sich die Behörde gegen die falschen Anschuldigungen verwahrt hatte.
Als Rechtsmittelbelehrung war ihr der der § 249 StGB der DDR; also der Asozialen-Paragraph, wörtlich vorgetragen und die daraus entstehenden Konsequenzen erläutert worden. Im Gegensatz zu vorangegangenen Gesprächen, war sie nun ruhig und sachlich.
Sie widerspricht sich, weil sie einmal sagt, dass sie weitermachen wird ohne gegen bestehende Gesetze zu verstoßen und zum anderen nennt sie die Option die Sache publik zu machen und kalkuliert entsprechende Konsequenzen ein.
Sie wollte ihre Freiheit wieder erlangen und dem Staat keinen Nutzen bringen. Sie wollte nur soviel arbeiten, dass es zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes reicht. Die 300 Mark, die sie bei INTERTEXT verdiene, würden ihr ausreichen.
Dann erkundigt sie sich nach gesetzlichen Grundlagen, nach welchen sie in die BRD übersiedeln kann. Diese solle man anwenden, auch wenn es noch 5 oder 20 Jahre dauern würde.
Ein Schreiben des MfS vom 06.12.1979 wo vermerkt wird, dass Frau Spahr und Frau Seeber Mit der GfM in Köln in Verbindung stehen.
Es soll geprüft werden, ob die Tante aus Köln Mitglied der GfM ist. (So eine selbst ernannte Gruppe für Menschenrechte, die aber nur die Aufgabe hat, der DDR zu schaden. Im Netzt findet sich ein Dokument bezüglich der GfM mit Sitz in Frankfurt am Main. Nun ja, die waren dann wohl auch in Köln aktiv. P.R.)
Am 12.12.1979 schreibt die Tante aus Köln einen Weihnachtsbrief.
Briefausschnitt von Tante in Köln
In dem Brief schreibt die Tante, dass sie wegen einer Autoreparatur keine finanziellen Mittel hat, um in den Weihnachtsurlaub zu fahren. Soviel zur Reisefreiheit. Ob Gesetze oder Finanzen die Reisefreiheit einschränken, es kommt doch letztendlich auf Gleiche heraus.
In einem Schreiben des MfS vom 20.12.1979 geht es um die Überwachung der Personen, die mit der GfM zu tun haben.
(Wie konnten sich die beiden auf so eine Organisation einlassen? P.R.)
Im Vorliegenden Dokument geht es um die GfM mit Sitz in Frankfurt/Main. e.V
(Dafür hätten sie lange Jahre im Knast sitzen können. Wie konnten sich die beiden auf so eine Organisation einlassen? P.R.)
Ein Schreiben des MfS vom 18.01.1980 sagt, dass betreffs der beiden der Auftrag „C“ einzuleiten wäre. (Kontrolle von Brief und Paketsendungen)
In einem weiteren Schreiben des MfS vom 18.01.1980 ist es um Paketsendungen gegangen, die an die beiden gerichtet sind, zu beschlagnahmen, da gegen sie wegen dem § 100 StGB der DDR(„Landesverräterische Agententätigkeit“) ermittelt worden ist.
Ein Schreiben der Kriminalpolizei Berlin-Friedrichshain vom 21.04. 1981 besagt, dass Frau Seeber sich nun in die Gesellschaft der DDR eingegliedert hatte und die Personenkontrolle nun beendet worden ist.
Das gleiche Schreiben der Kriminalpolizei Berlin-Friedrichshain vom 21.04.1981 betreffs Frau Spahr.
Am 18.05.1981 verfasste das MfS einen Abschlussbericht zu dem Fall der beiden. („Zwillinge“)
Um nicht alles zu wiederholen, nun das wichtigste und noch fehlende.
(Die beiden hatten mehr Glück, als Verstand, was das Strafrechtliche betrifft. P.R.)
Am 22.07.1979 ging es um diskriminierende Äußerungen gegen die DDR, welche die Strafbestandsmerkmale der §§ 106, 220 StGB der DDR verletzten. Da diese Schreiben der Öffentlichkeit nicht zugänglich waren, konnten keine strafrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden.
Seit Januar 1980 arbeiten die beiden in kirchlichen Einrichtungen. (Menschenskinder, warum sind die nicht früher auf die Idee gekommen bei der Kirche oder einem Privatunternehmer eine Arbeitsstelle anzunehmen.? Da wäre ihr Problem mit der beruflichen Tätigkeit gelöst gewesen. Es arbeiteten viele Leute bei der Kirche, die mit der Arbeitswelt der DDR nicht zurechtkamen. P.R.)
Im Zusammenhang mit GfM, also diese selbsternannte Gesellschaft für Menschenrechte, konnten gegen die beiden keine strafrechtlichen Maßnahmen nach § 100 StGB der DDR eingeleitet werden. Diese Hinweise waren „offiziell nicht auswertbar“, wie es auf Amtsdeutsch heißt. (D.h. wohl, dass das Gericht diese Hinweise nicht anerkannt hatte. Menschenskind, die hatten ganz schön Dusel. P.R.)
Zwischenzeitlich haben die beiden feste Partner gefunden. Und da ihnen, wenn auch verspätet, die Idee gekommen ist, bei der Kirche zu arbeiten, konnte sie nun feste Arbeitsverhältnisse nachweisen. Der Asozialen-Paragraph war nun auch aus der Welt.
Frau Seeber wurde angeboten bei der Beschaffung von Wohnraum die erforderliche Unterstützung durch den Rat zu gewähren. Wo dann Frau Spahr wohnen sollte ist im Dokument nicht ersichtlich. Laut Film hatte Frau Spahr den Pfarrer geheiratet, wo sie arbeitete. Dann wohnte sie wohl im Pfarrhaus.
Schließlich und endlich habe die beiden eingesehen, dass es doch das Beste war, wenn sie in der DDR blieben.
Frau Seeber zog am 17.03.1980 ihren Ausreiseantrag zurück, Frau Spahr folgte am 01.10.1980.
Da sie nun feste Partner hatten und einer geregelten Arbeit nachgingen, wurde dieser Vorgang beendet. Des Lebens Lauf hat an der Beendigung dieses Vorgangs und dieser Karrieren eine wichtige Rolle gespielt.
Nachwort von Petra Reichel:
Wie der Film zeigt, waren die beiden niemals einsichtig. Des Lebens Lauf hatte sie zum stillhalten veranlasst. Heute sind sie wieder laut und beteiligen sich an der Volksverdummung durch die Sieger der Geschichte. Die beiden hatten eine gute Arbeitsstelle und eine dazugehörige Betriebswohnung. Ihnen ging es gut in der DDR. Weshalb sie zu Gegnerinnen der DDR geworden sind und auch im Nachgang diesbezüglich aktiv sind, ist unerklärlich.
Aus heutiger Sicht gesehen, muss man feststellen, dass die DDR damals kontraproduktiv handelte. Im Fall der Beiden wurde der Ausreiseantrag wegen Unrechtmäßigkeit abgelehnt. Warum hatte die DDR nicht die entsprechenden Rechtsgrundlagen geschaffen, damit die Leute ausreisen konnten? Einschränkungen hätte es für Geheimnisträger, in Zivil- und Strafprozessen befindlichen Personen und Leuten, die Schulden hatten, geben können. Das hätte man ja prüfen können. Natürlich hätte es für Menschen, die diesen Schritt bereut hätten die Möglichkeit zur Rückkehr geben müssen. Es ist ja das Widersinnige, dass Leute, die es in die BRD geschafft hatten, in der Regel nicht mehr zurückkehren konnten. Ebenso war der Zuzug von Bürgerinnen und Bürgern der BRD, welche die Staatsbürgerschaft der DDR anstrebten, sehr stark eingeschränkt. Siehe Aufnahmeheim Röntgental. Hätte die DDR grundsätzlich neue Leute und Rückkehrende aufgenommen und die Unzufriedenen ausreisen lassen, wäre das für die Gesellschaft in der DDR besser gewesen, wie „das Schmoren im eignen Saft“.
In dem Fall der beiden Freundinnen hätte die Gefahr für die DDR im Zusammenhang mit der Verbindung zur GfM vermieden werden können, denn diese wäre nicht zustande gekommen, wenn die beiden hätten zeitnah ausreisen können. Die Betriebswohnung des ND wäre Jahre früher frei geworden.
Auch im Nachgang hat diese Vorgehensweise der DDR einen Bumerangeffekt. Viele Jahre nach ihrem Ende, kippen die Sieger der Geschichte weiterhin Kübel von Dreck über die DDR.
„2019 besuchten die zwei Frauen aus diesem Fall noch einmal gemeinsam die Orte ihrer damaligen Erfahrungen. Begleitet von einem Filmteam der Deutschen Welle erinnerten sie an ihre Situation. Die Reportage „Zwei Frauen im Visier der Stasi“ ist online unter…“
Entnommen aus Bundesarchiv/Stasi-Unterlagen-Archiv (Hg), OV „Zwillinge“. Als zwei Freundinnen Ausreiseanträge stellten. Auszug aus Stasi-Akten. Redaktion: Bettina Altendorf, Axel Janowitz, Andreas Schiller, Berlin 2022
Bearbeitet und Gedankeneinfügungen von Petra Reichel
Der Fall Matthias Domaschk wird immer wieder hervorgekramt und der Nachwelt präsentiert.
Immer wieder werden die unklaren Todesumstände des Matthias Domaschk thematisiert.
DIE TROMMLER hat sich in dieser Ausgabe (Mai 2023) damit beschäftigt und ist der Meinung, dass das MfS gravierende Fehler gemacht hat, an deren Ende der tragische Tod des Matthias Domaschk steht, der hätte vermieden werden können. Wie überall auf der Welt, werden Fehler seitens einer Behörde nicht zugegeben, auch wenn dadurch Menschenschicksale bis hin zum Tod, entschieden werden. Die Todesumstände des Matthias Domaschk sind ungeklärt.
Es gab zwar einen Prozess im Jahre 2000, doch es ist nicht zur vollständigen Klärung des Falles gekommen.
Die Thüringer Landesregierung kündigte im Januar 2015 eine erneute Überprüfung des Falles Matthias Domaschk an. Bisher ist es nicht dazu gekommen. Vermutlich wird das im Sande verlaufen.
Man könnte mit den Mitteln und Methoden von heute den Fall nochmal aufrollen. Z.B. die Untersuchung von DNA-Spuren. Das gab es ja seinerzeit nicht. Die Frage ist, ob sich die Beweismittel (Spurenträger) noch in der Asservatenkammer befinden oder beseitigt, verunreinigt oder vernichtet worden sind. Gewöhnliche Kriminalfälle sind oft nach Jahren, Jahrzehnten aufgeklärt worden. Darüber gibt es Fernsehsendungen. Aber aufgrund der politischen Brisanz dieses Falles hat der Staat kein Interesse an der zweifelsfreien Aufklärung.
Die ewige Legendenbildung trägt zur antikommunistischen Propaganda der Sieger der Geschichte bei. Diese haben kein Interesse daran das zu ändern.
Bis zur sechsten Klasse besuchte Matthias Domaschk die Schule in Görlitz. Bereits in dieser Zeit kam er in Konflikt mit dem staatlichen Schulsystem, als er den Besuch der Christenlehre-Gruppe(privater Religionsunterricht- In der DDR war Religion Privatsache. Daher gab es in der Schule keinen Religionsunterricht. Dieser erfolgte für Interessierte in der Freizeit privat durch den Pfarrer. P.R.) einem Arbeitseinsatz anlässlich des Geburtstags von Walter Ulbricht vorzog.[1] Pflicht geht nun mal vor. Freizeitbeschäftigung, wozu in der DDR der Religionsunterricht gehörte, muss hinten angestellt werden. Diesen hätte er sausen lassen sollen. Falls diese Terminüberschneidung, wobei Domaschk den Termin des Religionsunterrichtes dem Arbeitstermin vorzog, die Ursache für Domaschks Gegnerschaft zur DDR war. Das Ganze passierte, als Domaschk in der 6. Klasse war. Da war er noch Kind und verstand nichts von Politik. Da muss jemand ihm die Gegnerschaft zur DDR eingeflüstert haben. Was für ein Arbeitseinsatz soll das für so einen jungen Schüler, wie Domaschk damals war, gewesen sein?
Er interessierte sich besonders für Geschichte und Archäologie. Im Dezember 1970 zog die Familie Domaschk nach Neulobeda, einem Ortsteil von Jena, wo der Vater Gerhard Domaschk Karriere zum Hauptabteilungsleiter beim VEB Carl Zeiss machte und zu diesem Zweck auch in die SED eintrat, worüber seine Frau Ruth betrübt war.[1]Matthias Domaschk besuchte in Neulobeda die Dr. Theodor Neubauer-Schule. Die Mutter von Matthias Domaschk arbeitete in der Bibliothek der Sektion Theologie der Jenaer Universität. Sie hat gegen den Willen des Vaters Matthias` Konfirmation durchgesetzt. So kommt er 1972 in die evangelische Junge Gemeinde in Lobeda. Dort lernte er seine Freundin und Lebensgefährtin Renate Groß kennen, die nach ihrem Theologiestudium ab 1974 in der evangelischen Kirchgemeinde Lobeda als Katechetin arbeitete.[2]
Matthias Domaschk begann im September 1974 eine Ausbildung zum Feinmechaniker mit Abitur[3] beim VEB Carl Zeiss Jena, die er im April 1977 beendete – jedoch aus politischen Gründen ohne Abitur.
Seit 1975 war er in der Jungen Gemeinde Jena-Stadtmitte engagiert. Während der Zeit als Berufsschüler im Alter von 17 Jahren, am 18. Januar 1975, erlebte Matthias Domaschk ein für ihn einschneidendes Ereignis.
Dieses Ereignis war nichts Besonderes, eher alltäglich. In Jena, in der Gartenstraße 7 nahmen etwa 30 Jugendliche an der Verlobungsfeier eines Freundes teil. Das verursacht natürlich Lärm und die Nachbarn beschwerten sich. Es kam zu einem Polizeieinsatz. Wer keinen Personalausweis dabei hatte, wurden zum Polizeirevier mitgenommen, um die Identität festzustellen. Daraus wurde ein Politikum gemacht. Einige der Jugendlichen beschwerten sich über die Art der polizeilichen Maßnahme. Wikipedia lässt da etwas weg, weil dann geschrieben steht, dass vier Freunde vom Domaschk zu Gefängnisstrafen von einem Jahr verurteilt wurden. Weswegen? Das hat doch nichts mehr mit der Ruhestörung zu tun.
Nun beobachtete das MfS die Gartenstraße 7 in Jena genauer. Der Freundeskreis um die WG in der Gartenstr. 7 in Jena hatte auch Verbindung zu zum Konterrevolutionär Jürgen Fuchs und der Tochter des Schriftstellers Reiner Kunze.
Im Dezember 1975, im Alter von 18 Jahren, zog Matthias Domaschk aus der Wohnung seiner Eltern in Neulobeda aus in das Stadtzentrum von Jena, Rähmen 3, wo er mit seiner Freundin Renate[2] lebte und sie im Dezember 1976 ihre Tochter Julia bekamen.
1976 beteiligte Domaschk sich an Protesten gegen die Ausbürgerung Wolf Biermanns aus der DDR. Es kam zu ersten Verhören durch das MfS.
1977 organisierte er Hilfsaktionen (Briefe und Pakete) für verhaftete Jenaer Konterrevolutionäre und fuhr mit seiner damaligen Lebensgefährtin Renate Groß nach Prag, wo beide der neu gegründeten Charta 77(konterrevolutionäre Organisation in der CSSR P.R.)über die Ereignisse in Jena berichteten.
Aufgrund seiner konterrevolutionären Einstellung wurde Domaschk vier Wochen vor der mündlichen Abiturprüfung aus der Abiturklasse ausgeschlossen und durfte nur noch seine Facharbeiterprüfung abschließen. Sein Traum Geodäsie studieren blieb ein Traum. Ähnlich, wie bei Roland Jahn war das Bildungsverbot kontraproduktiv. Der Hass gegen die DDR wurde gestärkt (siehe Roland Jahn) und in der BRD, bzw, nach Ende der DDR bekamen diese Leute auch ohne entsprechenden Bildungsabschluss hohe Posten. (siehe Roland Jahn)
Angeblich war Domaschk nach Abschluss seiner Lehre mehrere Monate arbeitslos. Wikipedia zitiert aus dem Buch von Peter Wensierski: „Jena Paradies. Die letzte Reise des Matthias Domasschk“. Ch. Links Verlag, Berlin 2023, ISBN 978-3-96289-186-2.
So lange war Arbeitslosigkeit in der DDR nicht möglich. Bereits nach wenigen Wochen schaltete sich die Stadt ein, falls der oder die Betroffene einige Zeit erfolglos nach einer Arbeitsstelle suchte.
Letztendlich fand Matthias Domaschk eine Stelle beim ZIMET, einem mikrobiologischen Forschungsinstitut bei der Akademie der Wissenschaften der DDR im Jenaer Stadtteil Beutenberg, als Maschinist für die Lüftungsanlagen – im Heizungskeller. Zunächst missfiel ihm die Arbeit des Kohleschaufelns. Da die Arbeit aber gut bezahlt war, konnte Domaschk sich doch mit dieser Arbeit anfreunden. Es war ein ruhiger Job, so dass er während der Arbeitszeit die Gelegenheit hatte Bücher zu lesen. Während der Nachtschichten nutzte er die Gelegenheit aus, dass es an seinem Arbeitsplatz ein Telefon gab. Später, bis zu seinem Tod, arbeitete Domaschk in der Tankschlosserei (Bioreaktoren, häufig auch als Fermenter bezeichnet, in dem bestimmte Mikroorganismen oder kleine Pflanzen unter möglichst optimalen Bedingungen kultiviert werden.P.R. siehe Wikipedia)des ZIMET.
Vom Herbst 1977 leistete er bis 1979 Grundwehrdienst bei der Nationalen Volksarmee. 1980 nahm er an Treffen der Initiativgruppe für einen Sozialen Friedensdienst sowie an Ost-West Treffen zwischen ehemaligen Jenaern und Akteuren der Jungen Gemeinde in Polen teil. Mit seinem Jenaer Freund und Konterrevolutionär Peter Rösch besuchte er Danzig, wo Kontakte zur polnischen Solidarność angebahnt werden sollten.
Am 10. April 1981 war Domaschk mit Rösch unterwegs zu einer Geburtstagsfeier nach Berlin/DDR. Am gleichen Wochenende fand dort der X. Parteitag der SED statt. Auf Befehl des MfS wurden Domaschk und Rösch im Zug verhaftet und nach ersten Verhören in Jüterbog am nächsten Tag in die Untersuchungshaftanstalt des MfS in Gera verbracht. Der Vorwurf: sie hätten Störaktionen während des Parteitages geplant. Es hat sich herausgestellt, dass dem nicht so war. Diese Fahrt war harmlos. Das Ziel war obengenannte Geburtstagsfeier. Die Aktion des MfS war ein Fehler. Warum war das MfS nicht in der Lage, im Vorfeld herauszufinden, dass das eine harmlose Fahrt zu einer Geburtstagsfeier war und sonst nichts?
Nachdem Domaschk am 12. April 1981 verhört wurde, unterschrieb er eine Verpflichtungserklärung für eine inoffizielle Mitarbeit beim MfS. Vor seiner Entlassung um 14 Uhr kam er im Besucherraum der Untersuchungshaftanstalt des MfS ums Leben.
Domaschks Tod war und ist bis heute Anlass zur Legendenbildung. Die konterrevolutionäre Bewegung in der DDR bekam durch dieses traurige Ereignis enormen Auftrieb. Siehe auch Beitrag zu Roland Jahn.
Gab es eine juristische Aufarbeitung nach 1990?
Die Frage, ob Domaschk wirklich Suizid beging, einem Unfall zum Opfer fiel oder aber ermordet wurde, konnte bis heute nicht zweifelsfrei geklärt werden.
Laut Wikipedia schweigen die verantwortlichen MfS-Offiziere. Na ja, welche Behörde, bzw. deren Vertreter gibt Fehler und Fehlentscheidungen zu? Andere MfS-Angehörige erklärten auf You Tube etwas dazu anhand der Fernsehsendung „Kontraste“, die sich mit dem Fall Domaschk beschäftigt hat. Dieser Beitrag ist auf You Tube gesperrt worden. Begründung: Das Urheberrecht. In einem anderen Video erklärt ein damaliger MfS-Angehöriger was dazu. Allerdings werden die Fehler der Verantwortlichen nicht zugegeben. Siehe weitere Beiträge in dieser Ausgabe DIE TROMMLER, auf You Tube u.a.
Im September 2000[16] kam es zum letzten Prozess, bei dem sein Freund Peter Rösch als Zeuge aussagte. Die Anklage der Freiheitsberaubung wurde nach DDR-Strafgesetzbuch verhandelt, da aus den vorhandenen Indizien, die gegen Suizid sprachen, weder eine von außen herbeigeführte Todesfolge noch eine eindeutige Rechtsbeugung nachgewiesen werden könne, so die damals zuständige Staatsanwaltschaft Gera. Sie hat deshalb die Strafanzeige der Freiheitsberaubung mit Todesfolge abgewiesen. Die MfS-Offiziere wurden zu geringen Tagessätzen wegen Freiheitsberaubung verurteilt.
Im Januar 2015 kündigte die seit Dezember 2014 amtierende rot-rot-grüne Thüringer Landesregierung (Kabinett Ramelow I) eine erneute Überprüfung des Falles an.[17]
Das wird wohl kaum passieren und wohl eher im Sande verlaufen.
Man könnte mit den Mitteln und Methoden von heute den Fall nochmal aufrollen. Z.B. die Untersuchung von DNA-Spuren. Das gab es ja seinerzeit nicht. Die Frage ist, ob sich die Beweismittel(Spurenträger) noch in der Asservatenkammer befinden oder beseitigt, verunreinigt oder vernichtet worden sind. Gewöhnliche Kriminalfälle sind oft nach Jahren, Jahrzehnten aufgeklärt worden. Darüber gibt es Fernsehsendungen. Aber aufgrund der politischen Brisanz dieses Falles hat der Staat kein Interesse an der zweifelsfreien Aufklärung.
Die ewige Legendenbildung trägt zur antikommunistischen Propaganda der Sieger der Geschichte bei. Diese haben kein Interesse daran das zu ändern.
Am 12.04.1981, gegen 14:15 wurde im Besucherraum der Untersuchungshaftanstalt des MfS in Gera nach einer Prüfungsbehandlung (Prüfung von Anzeigen und Mitteilungen) Matthias Domaschk tot aufgefunden. Am Ende des langen Verhörs wurde er für das MfS geworben.
Domaschk sollte nach Hause gefahren werden und musste noch etwas im Besucherraum warten. Während dieser Zeit hatte er sich mit seinem zusammengedrehten Oberhemd stranguliert und hatte dazu das Heizungsrohr benutzt.
Sofortige Belebungsversuche waren erfolglos. Der gegen 14:30 eintreffende Anstaltsarzt des medizinischen Dienstes der Untersuchungshaftanstalt in Gera stellte den Tod von Herrn Domaschk fest.
Bericht des MfS zum Todesfall Domaschk 1. Seite
Bisherige Untersuchungen zum damaligen Zeitpunkt:
Herr Domaschk wurde seit mehreren Jahren das die Kreisdienststelle des MfS Gera beobachtet, da er mit Gegnern der DDR Kontakt hatte. Erstmalig fiel er, als er im Herbst 1976 als Mitunterzeichner der „Biermann-Petition“ und eines „Brüsewitz-Schreibens“, auf. Das war der Anlass ihn zu beobachten.
Es erfolgt dann ein Bericht des Tages, über Kontakte und dass die „Junge Gemeinde“ gegen die DDR agierte.
Es wurde festgestellt, dass keine Aktionen gegen den X. Parteitag der SED stattfinden sollten und man sich nur zu einer Geburtstagsfeier traf.
Verpflichtungserklärung des Herrn Domaschk
Die Vernehmung von Herrn Domaschk dauerte vom 11.04. 1981, 23:05 Uhr bis 12.04. 1981, 03:00 Uhr, vom 12.04. 1981, 03:30 Uhr bis 06:00 Uhr und von 06:30 Uhr bis 12:15 Uhr. Diese wurde von einem Untersuchungsführer, unter zeitweiliger Mitwirkung eines Referatsleiters, der Abteilung IX der entsprechenden Dienststelle des MfS in Gera in einem Vernehmungszimmer durchgeführt. Herr Domaschk verhielt sich ruhig, zeigte keinerlei psychisch abnorme Verhaltensweisen und beantwortete die ihm gestellten Fragen bereitwillig und ohne Vorbehalte. In den Pausen trank Herr Domaschk zwei Kännchen Kaffee und aß zwei belegte Scheiben Brot. (In der langen Zeit hatte Herr Domaschk wenig gegessen. Hatte er kein Wasser getrunken? Nur Kaffee? P.R.)
Nach Abschluss der Untersuchung und Protokollierung der Aussagen von Herrn Domaschk wurde dieser am 12.04.1981 in der Zeit von 12:15 Uhr bis 12:45 Uhr durch den Untersuchungsführer und Referatsleiter zur Zusammenarbeit mit dem MfS befragt, wozu er seine Einwilligung gab. In diesem Zusammenhang wurde Herrn Domaschk erklärt, dass ein weiterer Mitarbeiter des MfS mit ihm sprechen und er danach unverzüglich mit einem PKW des MfS zu seiner Wohnung nach Jena gefahren wird.
In der Zeitspanne zwischen 12:45 Uhr bis 13:30 Uhr führte ein Mitarbeiter der Kreisdienststelle Jena alleine eine Unterhaltung mit Herrn Domaschk. Dieser erklärte schriftlich die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem MfS. Man muss bedenken, dass Herr Domaschk übermüdet war und wenig gegessen und getrunken hatte. Es war ein Fehler, in dieser Situation Herrn Domaschk anzuwerben. Man hätte ihn an einem andren Tag aufsuchen müssen, wo er den Kopf frei hatte und in der Verfassung war eine solch wichtige Entscheidung bewusst zu treffen.
Gegen 13:30 Uhr wurde Herr Domaschk durch den Untersuchungsführer in das Besucherzimmer der Dienststelle des MfS in Gera geführt, wo er bis zur geplanten Abfahrt in seine Wohnung allein verblieb.
In diesem Zeitraum hielt sich Herr Rüsch, ein Kumpel von Herrn Domaschk in einem anderen Besucherzimmer derselben Dienststelle des MfS auf und wurde am 12.04.1981 gegen 14:10 Uhr zum PKW der Kreisdienststelle Gera geführt.
Beim Betreten des Herrn Domaschk zugewiesenen Besucherzimmers durch den Wachleiter der Abteilung XIV der BVfS Gera, um Herrn Domaschk zur Rückfahrt mit dem gleichen PKW nach Jena zu holen, wurde dieser um 14:15 stranguliert aufgefunden.
Zu den Motiven des Herrn Domaschk für diese Handlungsweise lagen zum damaligen Zeitpunkt keine Erkenntnisse vor.
Die weitere Beobachtung von Herrn Rösch nach seiner Ankunft in Jena ergab, dass dieser unverzüglich ein namentlich bekanntes aktives Mitglied der „Jungen Gemeinde“ aufsuchte.
Es erfolgten folgende Maßnahmen:
die Durchführung der qualifizierten kriminaltechnischen Untersuchung (Spurensicherung) des Ereignisortes (Tatortes),
die allseitige Aufklärung der Eltern von Herrn Domaschk und ihre Beobachtung/Absicherung,
die verstärkte Überwachung des Umgangs- und Bekanntenkreises von Herrn Domaschk. Insbesondere Personen mit Verbindung in die BRD, bzw. Westberlin wurden ins Blickfeld genommen,
Beschäftigung mit dem Untergrund im Raum Jena.
Es wurde vorgeschlagen:
1.) Am 13.04.1981 die Eltern des Herrn Domaschk vom Tod ihres Sohnes in Kenntnis zu setzen. Ihnen erklären, dass ihr Sohn im Zusammenhang mit Gegnern der DDR einer Befragung unterzogen wurde und nach deren Abschluss Suizid beging.
2.) Mit den Eltern alle Maßnahmen der Beisetzung beraten. Dabei wurde die Einäscherung des Leichnams, ohne Feierlichkeit, angestrebt. Die Urnenbeisetzung sollte zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt erfolgen. Diese sollte nur im engsten Familienkreis stattfinden.(Bei einem Suizid ist eine kleine und stille Beerdigung ohnehin üblich. P.R.)
3.) Die Maßnahmen am 13.04.1981 sollten zeitlich so erfolgen, dass der Aufenthalt der Parteitagsdelegation der KPdSU am 13.04.1981 im VEB Carl Zeiss Jena nicht beeinträchtigt wird.(Das ging die ja schließlich gar nichts an. P.R.)
4.) Die Eltern von Herrn Domaschk sollten dazu gewonnen werden, in ihrem Umgangs- und Bekanntenkreis mitzuteilen, dass ihr Sohn durch gegnerische Kräfte in den Tod getrieben wurde. Diese Argumentation könnte durch inoffizielle und offizielle Kräfte unterstützt werden. (Ein fataler Fehler. Wie kann man als zuständige Behörde so empathielos sein? Den Angehörigen in ihrem Schmerz so eine unausgegorene Geschichte aufzutischen mit der Maßgabe diese weiterzuverbreiten, lässt die Spekulation „ins Kraut schießen“. Für die Sieger der Geschichte „ein gefundenes Fressen“, womit sie bis zum heutigen Tage „hausieren gehen“Es erhebt sich die Frage, ob dieser Vorschlag überhaupt umgesetzt wurde. P.R.)
Oben genannte Maßnahmen sollten abgesichert werden und vorbeugend gegnerische Aktionen im Inneren der DDR vorbeugend verhindert werden und offensive Gegenmaßnahmen erarbeitet werden.
Original-Dokument des MfS: Bericht zum Todesfall Matthias Domaschk vom 13.04.1981
Zu Dokument: Erstinformation zu Roland Jahn vom 01.09.1982
Herr Jahn war mit einem selbstgebastelten Papierschild, das an seinem Fahrrad befestigt war, durch die Gegend gefahren. Dieses Schild beinhaltet Sympathie mit der Solidaranosc, bzw. dem konterevolutionären Treiben zur damaligen Zeit in Polen. Er wurde von einem Bürger angezeigt.
Von diesem Unfug aus steigerte sich das Tun des Herrn Jahn.
Als Herr Jahn am 01.09. 1982 zur Arbeit fahren wollte, war dieses Papierschild immernoch an seinem Fahrrad. Es erfolgte die Festnahme.
Herr Jahn hatte nach seinem Abitur und Ableistung seines Wehrdienstes ab 1975 an der Sektion Wirtschaftswissenschaften der Friedrich-Schiller-Universität in Jena studiert. 1977 erfolgte der Rausschmiss, weil er sich öffentlich gegen die Ausbürgerung von Herrn Biermann äußerte und auch sonstiger Gegnerschaft zur DDR. Er unterhielt Kontakte zu gleichgesinnten Personen in Jena. Darum hatte ihn das MfS im Visier.
Herr Jahn erlernte keinen Beruf und war als Lagerarbeiter tätig.
Herr Jahn galt als einer der treibenden Kräfte, die u. a. durch provokative Annoncen in der „Volkswacht“ anlässlich des Todestages am 12.04.1981 durch Selbstmord verstorbenen Mathias Domschak (Damit gehen die Sieger der Geschichte immernoch hausieren.) auffielen.
Weiterhin geht es um eine sogenannte „Gedenkplastik“ auf dem Jenaer Johannisfriedhof, welche sein engster Freund (Name geschwärzt) anfertigte. Dieser wurde zwischenzeitlich vom Militärgericht Erfurt wegen Wehrdienstverweigerung zu 6 Monaten Haft verurteilt. Herr Jahn soll an der Sache mit der „Gedenkplastik“ beteiligt gewesen sein.
Im Zusammenhang mit der Inhaftierung des (Name geschwärzt) wurde durch die westlichen Medien eine Hetzkampagne inszeniert. Herr Jahn stand im Verdacht Material den Westmedien zugespielt zu haben. Man konnte es ihm aber nicht nachweisen.
Im April 1982 hatte Herr Jahn weiterhin versucht, in der Geraer „Volkswacht“ die Annonce: „Robert HAVEMANN, wir werden ihn nicht vergessen!“ unterzubringen. Auch bei einer am 28.04.1982 bei der Volkspolizei geführten Aussprache mit dem Ziel einer Verwarnung und Rechtsbelehrung verhielt Herr Jahn sich provokativ, also er nutzte nicht die Chance mit einer Verwarnung davonzukommen. Er lehnte es grundsätzlich ab, sich zu seinem Verhalten zu äußern sowie die Untersuchungsdokumente zu unterschreiben. Die gleiche Haltung zeigte er auch bei späteren Untersuchungen.
Herr Jahn war kein Antragsteller zur Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR, er forderte aber am 30.07.1982 schriftlich vom MdI (Innenministerium der DDR) die Genehmigung, im September 1982 in die BRD zu reisen, um an einem Friedenskongress teilzunehmen.
Durch die Abteilung IX der Bezirksverwaltung Gera des MfS wurde gegen Herrn Jahn ein Ermittlungsverfahren gemäß § 222 StGB eingeleitet und Haftbefehl erwirkt.
Das Ziel der weiteren Bearbeitung dieses Falls bestand neben der Klärung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Herrn Jahn insbesondere darin, weitere Ansatzpunkte und Möglichkeiten zur differenzierten Zerschlagung der politisch-negativen, aus heutiger Sicht der konterrevolutionären Gruppierung in Jena zu erhalten.
Na ja, aus heutiger Sicht muss man dazu sagen, dass das misslungen ist.
Zum Befragungsprotokoll vom 01.09.1982
Herr Jahn ist eine „harte Nuss“. Er beantwortet die Fragen nicht. Er unterschreibt das Protokoll nicht. Thema der Befragung ist, dass er mit diesem dämlichen Schild an seinem Fahrrad durch Jena gefahren ist.
Haftbefehl vom 02.09.1982 gegen Herrn Jahn
Er wurde der Missachtung staatlicher Symbole beschuldigt. Es geht darum, dass er die polnische Flagge mit dem Solidarnosc-Schriftzug verunstaltet hatte. Das tat er auf einem Schild, das er selbst gebastelt, an seinem Fahrrad befestigt hatte und damit durch Jena fuhr.
Da er das mehrmals gemacht hatte und Wiederholungsgefahr bestand, erließ das Kreisgericht Gera-Stadt Haftbefehl.
Rückinformation der Bezirksverwaltung Gera des MfS vom 10.12.1982
Nun versucht man solche Aktionen zu verhindern. Der einzige vernünftige Punkt ist Punkt 1. Gesellschaftliche Kräfte der DDR sollen sich des Themas annehmen und somit illegale Aktionen verhindern.
Dann kommen die Regeln, wie nach der damaligen Gesetzgebung die Volkspolizei vorgehen soll, um diese Aktionen aufzulösen.
Nun ja, das ist ja nicht gelungen. Warum wurden solche Aktionen nicht genehmigt und ansonsten ignoriert? So wird es doch heutzutage gemacht? Ich denke, da wären diese Heinis schnell uninteressant geworden. Aber man machte „aus Mücken Elefanten“, was sich als fatal erwiesen hat.
Maßnahmeplan in Vorbereitung der gerichtlichen Hauptverhandlung gegen Herrn Jahn vom 18.12.1982
Da hatte man sich einen groben Fehler geleistet. Formal war die Verhandlung öffentlich, aber es wurde getrickst, um die Öffentlichkeit auszuschließen. Die Verhandlung sollte in einem kleinen Saal stattfinden und die Plätze durch Staatsbedienstete besetzt werden. Hatte man so eine Angst vor den Anhängern des Herrn Jahn? Wenn ja, dann ist diese Maßnahme ein Akt der Kapitulation. Das Vorurteil, dass die DDR eine Diktatur gewesen wäre und man bei Gerichtsverhandlungen keine Öffentlichkeit zuließ, ist somit „bestätigt“ worden.
Telegramm der Bezirksverwaltung Gera des MfS vom 22.12.1982
Es wurde darauf hingewiesen, dass am 24.12.1982 in den Nachmittagsstunden, also an Heilig Abend kurz vor der Bescherungszeit, bzw. vor dem Kirchgang eine illegale Friedensaktion stattfinden sollte.
Es ging darum diese zu verhindern und es wurde auf den Maßnahmeplan aus der Rückinformation vom 10.12.1982 verwiesen.
Ein Rücksendetermin wurde für den 20.01.1983 angegeben.
Hier kann man wiederum sagen, dass man die Aktion der Friedensgruppe hätte genehmigen sollen. Gerade in der Weihnachtsstimmung wäre das wichtig gewesen. Hätte man die Aktionen dieser Leute genehmigt, wären sie vermutlich nicht in die Illegalität gegangen und irgendwann uninteressant geworden. Man hatte einfach kein Fingerspitzengefühl, um mit diesen Leuten fertig zu werden. Man hatte nur nach §§ gehandelt und letztendlich kapituliert.
Gerichtsurteil gegen Herrn Jahn, rechtskräftig 20.01.1983
Herr Jahn wurde wegen Missachtung staatlicher Symbole in Tateinheit mit mehrfacher öffentlicher Herabwürdigung verurteilt.
Das klingt erst mal heftig. Dass staatliche Symbole als „heilig“ gelten, kennen wir ja auch aus anderen Ländern. So wird z.B. die Flagge der USA wie ein Heiligtum behandelt. Allerdings kümmerte sich die Justiz der damaligen BRD und kümmert sich auch im heutigen Deutschland nicht um die Flagge der USA, trotz aller Ami-Hörigkeit. Warum sich die Strafverfolgungsbehörden der DDR um die polnische Flagge kümmerten, ist eine unbeantwortete Frage. Wäre das nicht Angelegenheit von Polen gewesen? Da man das aber so wichtig nahm, hat sich der Hass des Herrn Jahn gegen die DDR immermehr gesteigert.
So ging es ging längst nicht mehr nur um dieses dämliche Schild am Fahrrad. Es war einiges hinzugekommen, das wirklich heftig ist.
Aus der Urteilsbegründung erfahren wir einiges aus dem Leben und Tun des Herrn Jahn.
Im Jahre 1972 machte er das Abitur. Seinen Wehrdienst hatte bei der VP-Bereitschaft (Volkspolizei-Bereitschaft), also der Bereitschaftspolizei in Rudolfstadt abgeleistet. 1975 nahm er ein Studium in der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften auf. Im Februar 1977 wurde er rausgeschmissen, weil er gegen die Ausbürgerung von HerrnBiermann demonstrierte. Er versuchte auch andere Studierende zu beeinflussen. Ab März 1977 war er als Lagerarbeiter tätig. Zunächst war er ein guter Arbeiter. Darum wurde ihm 1978 ein Fernstudium angeboten. Diese Chance nutzte Herr Jahn nicht. Er lehnte das Angebot ab. Er bestand darauf die Entscheidung aus dem Jahre 1977 zu widerrufen und wieder ein Direktstudium aufzunehmen. Diese Forderung wurde abgelehnt. Dabei erhebt sich die Frage, ob es nicht besser gewesen wäre, Herrn Jahn eine Berufsausbildung im Lagerbereich anzubieten. Vielleicht war das Angebot des Fernstudiums ein Trick, um die Freizeit des Herrn Jahn zu beschneiden, damit er keine Zeit mehr für konterrevolutionäres Treiben hat.
Nun ja, seither verhielt sich Herr Jahn überheblich und provokatorisch, wobei es mehrfach zu Disziplinverstößen kam. Rausschmeißen ging nicht. In der DDR konnte man zwar Studierende von der Uni schmeißen, aber Arbeitende konnte man nicht so einfach aus den Betrieben schmeißen.
Herr Jahn hatte seit mehreren Jahren Kontakte zu Personen, welche die Gesellschaftsordnung der DDR ablehnten.
Im Herbst 1981 ließ er von Bekannten, die später als Zeugen auftraten, Porträtaufnahmen herstellen, auf denen er mit einer Mundbinde mit der Aufschrift „Bildungsverbot“ dargestellt ist. Das Gericht hat nicht bemerkt, dass diese Darstellung geklaut ist. Sie stammt aus der Bewegung gegen die Berufsverbote in der BRD. Das MfS hätte es wissen und dem Gericht mitteilen müssen. Das unterblieb aber. Warum? Herr Jahn verhöhnte damit die Opfer von Berufsverboten in der BRD. Das wäre eine Extra-Strafe wert gewesen. Gab es da falsche Rücksichtnahme gegenüber der BRD? War es ein Stück Kapitulation?
Im Hintergrund: Originalplakat der Bewegung gegen Berufsverbote in der alten BRD
Am 16.09.1982 hatte die BRD-Zeitschrift „Stern“ die Inhaftierung von Herrn Jahn aufgegriffen und den Artikel mit dem von Herrn Jahn gefertigten Bild mit der Mundbinde versehen. Auch der „Stern“ hatte ignoriert, dass diese Darstellung aus der Bewegung gegen die Berufsverbote in der BRD stammt und Herr Jahn diese geklaut hatte. Na ja, war ja nicht anders zu erwarten.
Kurz vor dem 1. Mai hatte Herr Jahn angekündigt, dass er mit einer „Hitler-Stalin-Darstellung“ teilnehmen wollte. Das ist ja wirklich heftig. Seine eigenen Kumpels rieten ihm davon ab. Herrn Jahn war das egal. Er beharrte darauf mit dieser Figur aufzutreten.
Es wird nochmal auf den Anfang des Treibens des Herrn Jahn hingewiesen und dass er über die strafrechtlichen Konsequenzen belehrt wurde, wenn er das weitertreibt. Das interessierte ihn aber nicht. Außerdem versuchte er die Zeugen zu beeinflussen, indem er veranlassen wollte, dass diese ihre Aussagen widerrufen. Das ist aber nicht geschehen.
Bezirksverwaltung des MfS Gera, Schreiben vom 09.03.1983
Vom MfS als „feindlich-negative Kräfte“ bezeichnete Leute beantragten die Durchführung einer Veranstaltung zur Wiederkehr des Tages der Bombardierung Jenas. Diese Veranstaltung wurde nicht genehmigt, da aus gleichem Anlass eine offizielle Großveranstaltung stattfand. Man hätte besser beide Demos genehmigt und voneinander getrennt. Dann wäre folgende Eskalation unterblieben.
Die illegalen Demonstrierenden mischten sich unter die legalen Demonstrierenden und provozierten. Dies wurde unterbunden. Über diese Maßnahmen beschwerten sich diese Leute in einem Brief an Erich Honecker.
Am 18.03.1983 und am 19.03.1983 wurden die Beschwerdebriefe an Erich Honecker geschickt.
In einem Schreiben des MfS vom 31.03.1983 werden die Aktivitäten der illegalen Friedensaktivisten beschrieben und wie diese unterbunden wurden.
Schreiben der Bezirksverwaltung des MfS Erfurt vom 10.05.1983 an das MfS in Berlin
Es geht da um jemanden (Name geschwärzt) der Illegale Aufkleber mit der Aufschrift „Militarismus – nein danke“ an Schaufenster in Apolda geklebt hatte.
In einer Befragung vom 03.04.1083 sagte dieser Mensch aus, dass er etwa 40 derartige Aufkleber unter seiner Wohnungstür vorgefunden hatte. Aus dem Inhalt dieser Aufkleber schlussfolgerte er, dass diese aus Jena stammen, wo er am 30.03.1983 einen ebensolchen Aufkleber an einem Schaufenster am dortigen Platz der Kosmonauten gesehen hatte. Er sagte, dass er keine Kenntnis über den Hersteller und Überbringer hätte. Es wurde ihm nichts Gegenteiliges bewiesen.
Dieser Mensch gehörte nach eigenen Angaben etwa 2 Jahre dem „Friedenskreis der Jungen Gemeinde Jena“ an und dass er an dortigen Veranstaltungen teilgenommen hätte.
Dieser Aufkleber war in der DDR illegal, denn dieser Spruch war in der DDR tatsächlich fehl am Platze….
Dieser Aufkleber war in der DDR illegal, denn dieser Spruch war in der DDR tatsächlich fehl am Platze. Musste aber deswegen so ein Gedöns gemacht werden? Hätte da nicht eine Geldstrafe und die in Rechnungstellung der Entfernung der Aufkleber gereicht?
Schreiben der Bezirksverwaltung Gera Kreisdienststelle Jena des MfS vom 13.05.1983
Auftragsersuchen Herrn Jahn zu beobachten
Es ging darum, dass im Zusammenhang mit der in Westberlin stattfindenden 2. Europäischen Konferenz für Abrüstung eine „Grußadresse“ über Mittelmänner überbracht werden sollte. Es gab Hinweise, dass Herr Jahn bei seinem Aufenthalt in Berlin/DDR diese „Grußadresse“ übergeben wollte. Ob die Grußadresse in Westberlin verlesen wurde, ist nicht ersichtlich.
Die illegalen Friedensaktivisten in der DDR brachten in der Tat Irritationen in Teile der damals großen Friedensbewegung der alten BRD und Westberlins.
Es folgt ein Beobachtungprotokoll vom 20.05.1983
Information zur Aktion „Gegenschlag“
Am 27.05. bzw. in der Nacht zum 28.05.1983verließen in diesem Schreiben aufgelistete Personen die DDR nach der BRD.
Am 28.05.1983 wurden in diesem Schreiben aufgelistete Personen aus der Staatsbürgerschaft der DDR entlassen (Gemäß Ablaufplan zur AktionmitAusnahme von Herrn Jahn)
Am 27.05.1983 um 03:10 h verließen weitere aufgelistete Personen die DDR in Richtung BRD. Ein offener Brief vom 06.04.1983, unterzeichnet mit „Friedensgemeinschaft Jena“ an Erich Honecker wurde eingezogen.
Dann noch ein Schreiben, wo es um die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR weiterer Personen geht und den weiteren Ablauf, wie Kontrolle des Umzugsgutes wird aufgeschrieben.
Ein Herr Rathenow aus Berlin, auch ein DDR-Gegner, wird genannt. Er hatte seine Mutter in Jena angerufen und gebeten Herrn Jahn zu verständigen, dass dieser bei Herrn Rathenow in Berlin vorbeikommen soll. Die Abfahrt von Herrn Jahn wurde beobachtet.
Dann werden Sendungen der Westmedien erwähnt, die behaupteten, dass diese Personen aus der DDR ausgewiesen worden wären, da sie nicht den Interessen der DDR entsprechen würden. Dann noch mehr Punkte, die in den Westmedien in diesem Zusammenhang behauptet wurden.
Am 25.05.1983 wurde in Jena-Lobeda-West im Bereich einer Bushaltestelle ein Zettel mit folgendem Text gefunden:
„Freiheit den Völkern El Salvadors und Polen, Amis raus aus Lateinamerika, Sowjets raus aus Afghanistan, Kampf den Kriegstreibern und denen, die an der Rüstung profitieren.“
Menschenskind, da ist aber was gehörig durcheinandergeraten und gleichgesetzt worden, was gegensätzlich ist. So blöd kann doch keiner sein und so einen Stuss schreiben. Es ist davon auszugehen, dass es sich um Provokation handelt. Allerdings befasste sich die Mehrheit der Bevölkerung der DDR in ihrer Freizeit nicht mit Politik und erst recht nicht mit Außenpolitik. So wurden solche Schriften nicht als Stuss erkannt und riefen Irritationen hervor. Daher musste sofort die Staatsmacht eingreifen.
Dann folgt ein Beobachtungsbericht vom 31.05.1983
06.06.1983 Maßnahmeplan betreffs der Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR und Übersiedlung in die BRD des Herrn Jahn
Es geht um das Procedere betreffs der Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR des Herrn Jahn und die Übersiedlung in die BRD am 07./08. Juni 1983 in die BRD.
Das Ganze ist sehr aufwendig und bindet viel Personal und Zeit seitens der zuständigen Behörden der DDR.
09. Juni 1983 Bericht über die Realisierung der Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR und Übersiedlung in die BRD des Herrn Jahn
Hier wird der Ablauf, nebst der Involvierten DDR-Behörden beschrieben. Herr Jahn verhielt sich provokatorisch und renitent. Wozu? Er konnte ja an der Situation ohnehin nichts mehr ändern.
Herr Jahn widersetzte sich der Abschiebung, doch er konnte diese nicht verhindern.
09.06.1983 Bericht über die Verhinderung einer illegalen Demo („Gegenschlag“)
Nachbetrachtung:
Herr Jahn gehört nun zu den Siegern der Geschichte und war, obwohl er ungelernter Arbeiter war, in der vergrößerten BRD Journalist und Behördenchef geworden.
Zunächst mal Unfug. Dann steigerte sich das Tun des Herrn Jahn.
Im Nachhinein betrachtet muss man sagen, dass die „Aktion Gegenschlag“ eher ein Armutszeugnis, als ein Gegenschlag war. Es begann mit der öffentlichen Sympathie für Herrn Biermann und dem folgenden Rausschmiss von der Uni. Dann kam das dämliche Schild am Fahrrad des Herrn Jahn. Das war erstmal Unfug. Es ging um ein polnisches Staatssymbol, nicht um eines der DDR.
Durch die Sturheit des Herrn Jahn steigerten sich seine Taten und er ist zu einem DDR-Hasser geworden. Ebenso verhält es sich mit den illegalen Friedensgruppen der DDR, die sachlich falsches propagierten und sich provokatorisch verhielten. Irgendwie wurde die Staatsmacht der DDR mit ihnen nicht fertig und glaubte mit der Abschiebung in die BRD diese loswerden zu können. Aber das Gegenteil war der Fall, denn nun agierten sie von der BRD aus.
Später kam ja dann „Schwerter zu Pflugscharen“. Diese Gruppierungen wurden zwar vom MfS beobachtet, doch es erfolgte keine Konsequenz. Vermutlich hatte da die Staatsmacht der DDR bereits kapituliert. Diese illegalen Gruppierungen in der DDR, die als Friedensgruppen firmierten, brachten ja auch Irritationen in Teile der Friedensbewegung der BRD, die im Zusammenhang mit der Stationierung von Atomraketen der USA in der BRD entstanden war.
Was tat die Politik der DDR im Fall Polen? Während sich die Strafverfolgungsbehörden mit so einem dämlichen Schild des Herrn Jahn aufhielten, hatte die Politik schon längst kapituliert (1981). Siehe Beitrag: „Erich Honecker zwischen den Stühlen“
Die aufgeführten Dokumente findet man im PDF-Anhang zum Download. (Dokumentenheft) Was das Bundesarchiv schreibt, habe ich nicht beachtet, sondern mich an die beigefügten Original-Dokumente gehalten.
Kurzauswertung anhand der beigefügten Originaldokumente (siehe Dokumentenmappe) von Petra Reichel
Der Sieger schreibt Geschichte. Für die heutigen Schülerinnen und Schüler wird ein Dokumentenheft, nebst Begleitheft die Sicht der Sieger der Geschichte dargestellt. Das ist nur gut für die Tonne.
Doch die Verlierer der Geschichte können hinterlassene Originaldokumente auswerten. Vielleicht gibt es im Laufe der Zeit ehrliche Geheimdienstexpertinnen und -experten, Historikerinnen und Historiker, Politikwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die den nächsten Generationen die Wahrheit sagen. Doch bis dahin ist es ein langer Weg. Zeitzeuginnen und Zeitzeugen werden dann wahrscheinlich nicht mehr leben, die den Siegern der Geschichte heute unangenehm sind und daher nicht befragt werden. So versucht DIE TROMMLER mit bescheidenen Mitteln die Geschichte aus Sicht der Verliererinnen und Verlierer zu erklären.
Auch wenn es detailliert nicht in der Kürze eines Beitrages möglich ist, so lässt sich in der Kurzauswertung erkennen, dass es hier um ein Protokoll der Traurigkeit geht.
Bild entnommen vom Bundesarchiv/Stasi-Unterlagenarchiv
Die Volkskammer hatte am 17.11.1989 die Bildung eines Amtes für Nationale Sicherheit beschlossen. Bekanntlich existierte die DDR seit dem 09.11.1989 nicht mehr als Arbeiter- und Bauernstaat. Es folgte eine Übergangszeit bis zur Annexion am 07.10.1990. Zum damaligen Zeitpunkt, als die Entscheidung gefallen war und die Konterrevolution gesiegt hat, brauchte man keinen sozialistischen Geheimdienst mehr. Man versuchte sich mit Angleichung und versuchte das MfS in einen bürgerlichen Geheimdienst unter neuem Namen (AfNS – Amt für Nationale Sicherheit) umzuwandeln. So machten es ja auch die anderen ehemaligen sozialistischen Staaten in Osteuropa.
Der zweite Abschnitt des Original-Dokuments vom 18.11.1989 ist „Bla Bla“ und schon damit begann das Hausieren mit irreführenden Begriffen. Was für ein Aktionsprogramm der SED und was für eine „revolutionäre Erneuerung“? Es ging eher um die konterrevolutionäre Erneuerung und die Umwandlung der DDR in einen bürgerlichen Staat.
Der Rest dieses Papiers sind Anweisungen. Damals war Rudi Mittig noch im Amt. Er wurde zum Großteil mit der Umsetzung dieser Anweisungen beauftragt. Dezember 1989 wurde Rudi Mittig von seinen Funktionen entbunden und im Januar 1990 entlassen.
In einem Papier vom 30.11. 1989 verbiegt sich das AfNS. Man macht sich „Asche auf‘ s Haupt“, weil der Vorgänger-Geheimdienst ( MfS) Daten über „Andersdenkende“ gesammelt hatte. Nun Ja, macht das nicht jeder Geheimdienst dieser Welt von seinem Standpunkt, bzw. dem Standpunkt seines Auftraggebers aus? Aber ach, der Auftraggeber, noch die DDR, wandelte sich ja seit 09.11.1989.
In einem Telegramm vom 04.12.1989, unterzeichnet von Wolfgang Schwanitz, vermutlich ein Rundschreiben an die Bezirksdienststellen, geht es darum, dass vernünftige Kräfte der „Bürgerbewegung“, unter der Leitung von Rechtsanwalt Wolfgang Schnur, die Lage deeskalieren wollen. Sie wandten sich an Wolfgang Schwanitz. Dieser befiehlt nun, dass sofort mit dem Schreddern von Dokumentenmaterial aufzuhören ist. Am Ende dann so ein Bla Bla von „Sicherheitspartnerschaft“. Na ja, solche Worte kennen wir zur Genüge aus der heutigen Zeit.
Die folgenden aufgeführten Dokumente (Dokumente im PDF-Anhang) sind ein Protokoll der Traurigkeit. Es geht u.a. um den Sturm auf die Dienststellen den nunmaligen AfNS. Die Lage eskaliert und entgleitet auch der sogenannten Bürgerbewegung. Dass es überhaupt möglich ist, dass Dienststellen eines Geheimdienstes so einfach gestürmt werden können, ist ein Armutszeugnis.
In einem Fernschreiben des Ministerrates an dessen Beauftragten vom 07.12.1989 teilt dieser u.a. Folgendes (Festlegungen) aus seiner Sitzung vom 07.12.1989 mit:
Ach nee, die Regierung verurteilt nun das aus der neuen Sicht unberechtigte Sammeln von Informationen des MfS und verbietet eine Fortsetzung derartiger Praktiken. Mensch, wie sinnig. Was macht den ein Geheimdienst? Sammeln, sammeln, sammeln, auch wenn es der größte Blödsinn ist. Kein Geheimdienst dieser Welt fragt nach Berechtigung des Sammelns. Aber ach, die DDR war ja inmitten der Wandlung.
Ach, aber Staatsgeheimisse sollen nun doch gewahrt bleiben. Immerhin was.
Nun beauftragt die Regierung den Leiter des Amtes für Nationale Sicherheit unberechtigt angelegte Dokumente unter Aufsicht zu vernichten. Was war unberechtigt? Siehe oben.
Das AfNS fertigt in seinem Schreiben vom 08.12.1989 ein Festlegungsprotokoll an. Es geht um ein Informationsgespräch mit Vertretern des „Neuen Forums“ am 08.12.1989
Ein trauriges Protokoll der Konterrevolution. Es geht um Details der Festlegungen, die der Ministerrat bereits getroffen hatte.
Ein Dokument vom 08.12.1989 gibt die Entscheidung der Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit (AfNS) bekannt. Stattdessen soll ein Auslandsnachrichtendienst geschaffen werden.
Die Details werden im Dokument aufgezählt.
Es folgt das Protokoll zur Auflösung des AfNS
Dann noch einige Papiere, die sich mit Details beschäftigen.
Ein Telegramm vom 13.12. 1989, unterzeichnet von Wolfgang Schwanitz fasst den Vorgang der Auflösung des AfNS zusammen und dankt beteiligten Polizeibehörden, die dabei Hilfe leisteten.
Ein Papier vom 13.12.1989 fasst die Auflösung der Bezirks- und Kreisämter des AfNS detailliert zusammen.
Bericht an Hans Modrow über die Auflösung der Kreis- und Bezirksämter der AfNS vom 14.12.1989
In einem Papier vom 19.12.1989 geht es um die materielle und personelle Auflösung des AfNS und wer dazu beauftragt wird.
Wer erinnert sich? Es war ja die Bildung eines Verfassungsschutzes geplant? Mensch soviel Angleichung, dass man sogar den Namen eines Geheimdienstes der BRD übernimmt? In einem nicht vollständigen Papier ohne Datum ist davon die Rede, dass der „Runde Tisch“ verlangt hatte die Bildung des Verfassungsschutzes bis zum 06.05.1990 auszusetzen. Bekanntlich kam der Verfassungsschutz in der (Noch-)DDR nicht zustande.
Ein Dokument vom 10.01.1990 enthält den Bericht über die Auflösung des AfNS.
Das „Neue Forum“ ruft am 15.01.1990 vor dem Dienstobjekt Ruschestraße in Berlin zur Demonstration auf.
Es wird aufgefordert Farbe und Spraydosen mitzubringen. Also es wird zu Schmierereien und Sachbeschädigung aufgerufen.
Es wird kurz über den Verlauf dieses Sturms berichtet. Vernünftige Kräfte der „Bürgerbewegung“ beteiligen sich daran, dass wieder Ruhe einkehrt.
Wer glaubt ernsthaft daran, dass bei der Erstürmung der Dienststellen des ehemaligen MfS nur wütende Bürger beteiligt waren? Es war für westliche Geheimdienste die willkommene Gelegenheit Papiere und Dateien ins Ausland zu schaffen. Bekannt ist der Fall der „Rosenholz-Dateien“, die in den USA landeten, aber später wieder zurückgegeben wurden. Na ja, die Amis haben da vermutlich eine Kopie angelegt.
Alle Dokumente auszuwerten würde ins unendliche gehen. Daher habe ich mich auf das Wichtigste beschränkt.
Es ist ein Protokoll der Traurigkeit. Der Samen zum Untergang der DDR war, meiner Meinung nach, schon lange vor Ausbruch der Konterrevolution gelegt worden. Das MfS war nicht in der Lage dies rechtzeitig zu erkennen und Maßnahmen dagegen zu ergreifen.
Die Konterrevolution wütete in allen osteuropäischen Ländern gleichzeitig. Deren Geheimdienste erkannten das auch nicht rechtzeitig. Diese wurden umgewandelt und dem bürgerlichen Staatswesen angepasst. Das hatte man vermutlich auch in der DDR vor, bis dann absehbar war, dass die DDR nicht mehr lange existierte.
Dokumentenheft entnommen vom Bundesarchiv/Stasi-Unterlagenarchiv
Notwendigkeit und Legitimität zur Bildung des MfS am 08. Februar 1950
Die Regierung der DDR nahm am 26. Januar 1950 Berichte des Vorsitzenden der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle und der Chefs der Hauptverwaltungen „Kriminalpolizei“ und „Schutz der Volkswirtschaft“ im Innenministerium über die „Tätigkeit feindlicher Elemente auf dem Gebiet der DDR“ entgegen.
Drei Monate zuvor hatte sich auf dem Territorium der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) ein zweiter deutscher Staat konstituiert, nachdem die Westmächte mit der Bildung eines westdeutschen Separatstaates Deutschland gespalten hatten.
Die DDR-Regierung kam nach diesen Berichten zu dem Schluss, dass mit dem Aufstieg der Wirtschaft, der Festigung der demokratischen Ordnung und dem Wachsen der Friedensfront sich zugleich „die Tätigkeit der Agenten, Spione und Saboteure verschärft hat“.
Es gab organisierte Brandstiftungen und andere Sabotagehandlungen, Sprengstoffanschläge in volkseignen Betrieben und Werken, auf Volkseignen Gütern und Neubauernhöfen sowie im Bereich des Verkehrs. „In dem Maße, wie der Feind feststellt, dass er die demokratischen Errungenschaften nicht mehr rückgängig machen kann, konzentriert er seine ganze Kraft, um Sabotage, Brandstiftung usw. die Durchführung des Wirtschaftsplanes und sonstigen demokratischen Maßnahmen zu stören“, hieß es von Regierungsseite. Dabei habe sich erwiesen, dass diese Sabotage ideologisch vorbereitet würde: durch feindliche Propaganda, durch Hetze im Rundfunk, namentlich von Westberlin aus, durch die Verbreitung von Flugblättern.
Der Generalinspekteur der Hauptverwaltung zum Schutze der Volkswirtschaft, Erich Mielke, hatte in seinem Bericht hervorgehoben: „Seit Bestehen der neuen demokratischen Ordnung und insbesondere seit der Bildung der jungen Deutschen Demokratischen Republik versuchen die aus dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik davongejagten reaktionären, faschistischen, imperialistischen Kräfte und ihre Handlanger – wie auch im Westen Deutschlands gebliebenen und sich dort sammelnden Kräfte – gemeinsam mit den in unserer Republik zurückgebliebenen reaktionären Elementen unter Führung, Unterstützung und Organisierung durch die amerikanisch-englischen Imperialisten, die demokratische Entwicklung zu stören und zu behindern. Zu diesem Zweck greifen sie zu verschiedenen Methoden und Mitteln, wie sie bei Gangstern, Räubern und Mördern üblich sind.“
Im April 1949 wurden im Sprengstoffwerk Gnaschwitz Sprengkapseln und Zündschnüre unbekannter Herkunft sichergestellt. Im September des gleichen Jahres ereignete sich dann im Sprengstoffwerk Gnaschwitz-nach 28 Jahren Havariefreiheit-eine Explosion, die zwei Todesopfer forderte. Sachschaden: 500 000 Mark sowie zwei Monate Produktionsausfall. Am 17. Oktober 1949 kam es in diesem Betrieb zu einer zweiten Explosion mit drei Toten, einem Sachschaden von 100 000 Mark sowie drei Wochen Produktionsausfall. Bei einer weiteren Explosion in diesem Werk am 5. Januar 1950 gab es wieder drei Tote und 90 000 Mark Sachschaden.
Im Januar 1950 kam es zu einer Explosion im Sprengstoffwerk Schönebeck, die neun Menschenleben forderte.
In der Maxhütte Unterwellenborn wurden im 2. Halbjahr 1947 große Mengen Thomasstahl verschoben.
In zahlreichen Betrieben wurden Elektromotore und Transportbänder zerstört, Produktionsunterlagen verschoben und Transportbefehle gefälscht.
Im September 1948 wurden schwere Wirtschaftsverbrechen im Gebiet Glauchau-Meerane aufgedeckt. Die Täter unterschlugen große Mengen Textilien und verbrachten sie illegal in die Westzonen. Der Schaden für die Versorgung der Bevölkerung betrug über zehn Millionen Mark.
Auf ersten Erfahrungen fußend, hatte der Berichterstatter bereits 1946 eingeschätzt:„Die Feinde des demokratischen Neuaufbaus werden zu allen Mitteln greifen, und besonders zur Wirtschaftssabotage…Manch eine harmlose Produktionssenkung, höherer Ausschuss, schlechte Qualität der Erzeugnisse, hohe Gestehungskosten oder Maschinendefekte oder ‚zufälliger Brand‘ …stellen sich oft als Sabotage, Brandstiftung usw.., als Arbeit der Feinde der Demokratie heraus…Damit wollen sie auch den Beweis führen, dass die neuen Leiter, die antifaschistischen Demokraten, nicht fähig sein, die Wirtschaft zu leiten und zu entwickeln. Eine Reihe von Tatsachen mahnt zur Wachsamkeit. Deshalb ist vorbeugen besser als nachsehen. Jeder Betriebsleiter, jeder Direktor ist verpflichtet, rechtzeitig solche Gefahren abzuwenden. Überall muss die Wachsamkeit der Antifaschisten zu spüren sein…Heute ist jedes Brett, jede Schraube, jeder Laib Brot, jeder Sack Mehl eine Kostbarkeit…Größte Aufmerksamkeit dem Vieh, den Maschinen, dem Frühjahrsgemüse und den ersten Früchten,… dem Schutz der Felder…Das Eigentum des Volkes gilt es zu schützen.“
Die Wirkungen der in dieser Zeit verübten Straftaten waren oft verheerend. Sie störten den Wiederaufbau des Landes und seine Entwicklung. Sie trafen in der Sowjetischen Besatzungszone eine ohnehin schwach entwickelte und vom Krieg schwer geschädigte Wirtschaft. Hinzu kamen die Demontagen im Rahmen der Reparationsleistungen an die UdSSR.
Und die Schäden waren nicht nur Folge von Nachlässigkeit und Schlamperei. Festgestellt wurde eine Vielzahl schwerwiegender Fälle von Agenten- und Spionagetätigkeit. Ihre Initiatoren und Organisatoren waren bekannt: Sie kamen mehrheitlich aus US-amerikanischen und britischen Geheimdienstzentralen von Einrichtungen und Organisationen in den Westzonen und in Westberlin. Beteiligt waren Nazis, hasserfüllte Antikommunisten, Kriminelle und Abenteurer. Mitunter wurden auch junge Menschen instrumentalisiert und missbraucht. Feinde der antifaschistisch-demokratischen Ordnung, Kriminelle und andere Personen, die wegen Begehung von Straftaten von den Sicherheitsorganen belangt wurden oder werden sollten, erhielten in den Westzonen und in Westberlin als „politische Flüchtlinge“ wohlwollende Aufnahme und wurden dort zu „Helden“ erkoren. „Flüchtlinge“ aus dem Osten wurden in den sogenannten aufnahmelagern, etwa in Berlin-Lichtenrade, von diversen Geheimdiensten befragt und für deren Machenschaften rekrutiert. So gewannen die Geheimdienste über ihre „Befragungsstellen“ nicht nur Nachrichten aus der Gegend hinter dem „Eisernen Vorhang“, sondern auch Personal für die subversive Arbeit „im kommunistischen Machtbereich“. Im Kampf gegen „den Kommunismus“ war jedes Mittel recht. Selbst Mörder wurden als Freiheitskämpfer gefeiert. Der Zweck heiligte alle Mittel. Schließlich ging es immer gegen den gleichen Feind: die Roten!, die Kommunisten!
1948 und 1949 wurden in de SBZ bereits zahlreiche Agenten westlicher Geheimdienste enttarnt und festgenommen. In Sachsen-Anhalt wurden Mitglieder einer vom amerikanischen Geheimdienst organisierten und finanzierten Spionagegruppe verhaftet. Deren Leiter war ein ehemaliger Oberst des „Amtes Abwehr“ im Oberkommando der Wehrmacht (OKW).
Im gleichen Zeitraum wurde im Kreis Merseburg eine konspirativ arbeitende Terrororganisation aufgespürt, die aus früheren Funktionären der Hitlerjugend bestand. Sie planten ein Attentat auf Angehörige der dortigen Kriminalpolizei.
Im Land Brandenburg wurden im September 1949 eine Spionagegruppe unschädlich gemacht und Gewehre, Pistolen sowie große Mengen Munition sichergestellt.
In Thüringen wurde di Spionagegruppe Erich G. ausgehoben. Sie hatte den Auftrag, Spionagematerial für den britischen Geheimdienst zu sammeln.
In Mecklenburg wurden sieben Teilnehmer einer Gruppe verhaftet, die Diversionsakte, wie Sprengstoffanschläge in Neubrandenburg, vorbereitet und durchgeführt hatten, Spionagematerial für das Ostbüro der SPD sammelten sowie Hetzflugblätter verbreiteten.
Am 31. Dezember 1949 erfolgte die Verhaftung der Agenten Günter R. und Robert v.d.L., die im Auftrage amerikanischer Dienststellen zu subversiver Tätigkeit in die DDR entsandt worden waren.
Die Fakten zu Beginn des Jahres 1950 bewiesen: nach Gründung der DDR verstärkten sich die feindlichen, kriminellen Handlungen gegen die Junge Republik, gegen die in Ostdeutschland begonnene grundlegende antifaschistisch-demokratische Umgestaltung er Eigentumsordnung und der sozialen Beziehungen und die dabei bereits erreichten Ergebnisse.
„Die Festnahme von mehr als achtzig Personen wegen Spionage-, Agenten- und Diversionstätigkeit in einem einzigen Fall beweist, dass von einem Nachlassen des verbrecherischen Handelns aller dieser Elemente nicht gesprochen werden kann“, hieß es im Bericht des Generalinspekteurs der Hauptverwaltung zum Schutze der Volkswirtschaft im Januar 1950.
Die Regierung der DDR fasste auf der Basis der am 26. Januar 1950 erörterten Berichte den Beschluss über die „Abwehr gegen Sabotage“. Darin wurde unter anderem gefordert:
Verbesserung der Ausbildung und Schulung der Angehörigen der „Organe der Sicherheit unseres Staates und der Volkswirtschaft“, um sie in die Lage zu versetzen, gegen die „verstärkte(n) Tätigkeit der Feinde unserer Ordnung in jeder Weise gewappnet zu sein“.
Aufbau eines gemeinsamen Informationssystems durch die Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei und die Hauptverwaltung zum Schutze der Volkswirtschaft. Darin sollten alle Fälle von Sabotage, Spionage usw. erfasst werden, damit „in Verbindung mit der Feindpropaganda von außen und der Tätigkeit der Agenten im Lande ständig ein Gesamtüberblick über den Stand der Feindtätigkeit zu ersehen ist“, um die notwendigen operativen Maßnahmen ergreifen zu können.
Festlegung gemeinsamer Maßnahmen durch den Minister für Industrie und den Minister des Innern zum Schutz vor allem derjenigen volkseigenen Betriebe, „an deren Zerstörung der Feind ein besonderes Interesse hat.“
Darüber hinaus verpflichtete der Beschluss alle Leiter staatlicher Dienststellen und volkseigener Betriebe, bei der Auswertung des Wirtschaftsplanes 1949 und der Beratung des Planes 1950 zur Feindtätigkeit Stellung zu nehmen und alle Werktätigen zu erhöhter Wachsamkeit aufzurufen.
Zwei Tage zuvor, am 24. Januar 1950, hatte das Politbüro des ZK der SED bereits beschlossen, der Innenminister solle in der Regierung die „Umwandlung der Hauptverwaltung zum Schutze der Volkswirtschaft in das Ministerium für staatliche Sicherheit beantragen“.
Auf der Grundlage des Beschlusses, der am 26. Januar erfolgten Berichterstattungen und er daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen sowie im Hinblick auf die Bedeutung, den Umfang und die Spezifik der hierbei zu lösenden Aufgaben beschloss die Regierung der DDR einen Gesetzentwurf über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit. Dieser wurde in der Provisorischen Volkskammer am 8. Februar 1950 zur Abstimmung vorgelegt. Bis zu jenem Zeitpunkt waren für derartige Aufgaben die Deutsche Volkspolizei, vor allem das zur Hauptverwaltung Kriminalpolizei gehörende und für politische Delikte zuständige Kommissariat K 5 bzw. das 1949 gebildete Dezernat D sowie eben jene Hauptverwaltung zum Schutze der Volkswirtschaft zuständig. Innenminister Carl Steinhoff(es gibt auch die Schreibweise Karl Steinhoff P.R.)begründete in der 10. Sitzung der Provisorischen Volkskammer den Gesetzentwurf wie folgt:
„Die verbrecherische Tätigkeit dieser Elemente (Spione, Diversanten, Saboteure) richtet sich gegen alle wahrhaften Kämpfer der Nationalen Front, denen der Friede und eine glückliche Zukunft unseres deutschen Vaterlandes am Herzen liegen. Die Spionage-, Diversions- und Sabotageakte gefährden aber nicht nur den wirtschaftlichen und politischen Aufschwung der Deutschen Demokratischen Republik, sondern sie sind auch geeignet, den Frieden zu gefährden, dadurch, dass sie direkt oder indirekt Anlass für neue kriegerische Entwicklungen bieten können. Sie sind deshalb in jedem Sinne gegen unsere demokratische Ordnung, gegen den Wirtschaftsplan, gegen das Bestehen der Deutschen Demokratischen Republik und gegen die Friedenspolitik gerichtet.“
Diese Erkenntnisse entsprachen auch den Erfahrungen in anderen osteuropäischen Ländern, die einen ähnlichen Entwicklungsweg wie die DDR gingen.
Zu den Aufgaben des MfS wurde durch den Innenminister ausgeführt: „Die hauptsächlichsten Aufgaben dieses Ministeriums werden sein, die volkseigenen Betriebe und Werke, das Verkehrswesen und die volkseignen Güter vor Anschlägen verbrecherischer Elemente sowie gegen alle Angriffe zu schützen, einen entschiedenen Kampf gegen die Tätigkeit feindlicher Agenturen, Diversanten, Saboteure und Spione zu führen, unsere demokratische Entwicklung zu schützen und unserer Friedenswirtschaft eine ungestörte Erfüllung der Wirtschaftspläne zu sichern. Zur Durchführung dieser Aufgaben bildet das Ministerium in den Ländern Verwaltungen für Staatssicherheit, die dem Ministerium unmittelbar unterstellt werden.“
Wie das Sitzungsprotokoll vom 8. Februar 1950 ausweist, verzichtete die Volkskammer mit Zustimmung aller Fraktionen bei der Beratung des Gesetzentwurfes auf eine Überweisung an einen Ausschuss. Sie verband die erste und die zweite Lesung miteinander. Es gab – abgesehen von einer vom Ältestenrat veranlassten geringfügigen Korrektur – keine Änderungsvorschläge.
Das „Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit“ hatte folgenden Wortlaut:
§ Die bisher dem Ministerium des Innern unterstellte Hauptverwaltung zum Schutze der Volkswirtschaft wird zu einem selbstständigen Ministerium für Staatssicherheit umgebildet. Das Gesetz vom 7. Oktober über die Provisorische Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S.) wird entsprechend geändert.
§ 2 Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Berlin, den 8. Februar 1950
Es wurde wenige Tage später im Gesetzblatt der DDR veröffentlicht. Dazu hieß es:
„Das vorstehende, vom Präsidenten der Provisorischen Volkskammer unter dem 10. Februar 1950 ausgefertigte Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den 18. Februar 1950
Der Präsident
Der Deutschen Demokratischen Republik
W. Pieck“
Am 20. Februar wurde Wilhelm Zaisser zum Minister für Staatssicherheit ernannt. Erich Mielke, bis dahin Generalinspekteur der Hauptverwaltung zum Schutze der Volkswirtschaft, wurde sein Stellvertreter im Range eines Staatssekretärs. Auch dieser Entscheidung der Regierung der DDR ging ein entsprechender Beschluss des Politbüros voraus. Am 7. Februar 1950 war dort zugleich auch beschlossen worden, Wilhelm Zaisser in den Parteivorstand der SED zu kooptieren, dem Parteivorstand vorzuschlagen, ihn als Kandidat des Politbüros zu benennen und ab sofort zu allen Sitzungen des Politbüros hinzuzuziehen. Wilhelm Zaisser und Erich Mielke waren bewährte Antifaschisten und Kämpfer in den Internationalen Brigaden zu Verteidigung der Spanischen Republik.
Mit Leitungsaufgaben im neuen Ministerium wurden Antifaschisten betraut, die sich im Widerstandkampf gegen den Faschismus ausgezeichnet hatten, Funktionäre aus dem ehemaligen Sicherheitsapparat der KPD, Mitglieder des Nationalkomitees Freies Deutschland und andere Kämpfer der Antihitlerkoalition sowie Persönlichkeiten, die nach 1945 an der antifaschistisch-demokratischen Umgestaltung im Osten aktiv beteiligt waren.
Als Mitarbeiter wurden vorrangig junge Menschen eingestellt, die aus der Arbeiter- und Bauernklasse kamen, der SED oder dem Jugendverband (FDJ) angehörten und möglichst keine Westverbindungen besaßen.
Von 52 zur Gründergeneration des MfS gehörenden leitenden Mitarbeitern waren beispielsweise 24 in faschistischen Lagern und Zuchthäusern inhaftiert gewesen, 14 hatten als Partisanen in der Sowjetunion, der Slowakei, in Polen und Jugoslawien sowie sieben in den Reihen der Roten Armee am bewaffneten Kampf gegen den Faschismus teilgenommen, zwölf waren Interbrigadisten in Spanien. Dies hervorzuheben wird angesichts einer anderen Traditionslinie für notwendig erachtet.
Von 62 leitenden Mitarbeitern des Verfassungsschutzes, der „Organisation Gehlen“ (die 1955 von der Bundesregierung übernommen und 1956 als Bundesnachrichtendienst (BND) firmierte) und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) kamen sechs aus dem Reichssicherheitshauptamt (u.a. aus dem berüchtigten Wannsee-Institut) und aus der Gestapo. Drei waren im faschistischen Justizdienst, darunter im Nazi-Justizministerium tätig gewesen, 16 hatten leitende Funktionen bei der SS – vom Hauptsturmführer bis zum Standartenführer- und bei der SA. Viele in den Führungen dieser westdeutschen Geheimdienste hatten zuvor als Generale und ranghohe Stabsoffiziere in faschistischen Geheimdienstzentralen gearbeitet, etwa im Oberkommando der Wehrmacht (OKW) – Amt Ausland/Abwehr – und im Oberkommando des Heeres (OKH)-Abteilung „Fremde Heere Ost“(FHO), dem Vorläufer der „Organisation Gehlen“. Nicht wenige hatten als Offiziere auf Seiten des faschistischen Aggressors aktiven Kriegsdienst geleistet oder bei der Geheimen Feldpolizei gedient. Allein die Tatsache, dass es dem Chef der Abteilung „Fremde Heere Ost“ im OKH, Generalleutnant Reinhard Gehlen, nach 1945 gelang, Teile dieses Geheimdienstes in er „Organisation Gehlen“ zu restaurieren und zum offiziellen BRD-Geheimdienst zu etablieren, spricht Bände und bedarf keines weiteren Kommentars. Dass dies nicht nur mit Duldung, sondern auch mit aktiver Unterstützung der USA und besonders ihrer Geheimdienste geschah, soll nur der Vollständigkeit halber erwähnt werden.
Der Blick auf das Personal macht deutlich, welche Tradition und Kontinuität die sich gegenüberstehenden und bekämpfenden Dienste beider deutscher Staaten verkörperten und welchen politischen Zielen und Idealen sie sich verpflichtet fühlten.
Die Bildung des MfS war unmittelbarer Bestandteil des Aufbaus der zentralen Staatsorgane nach Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 und der Übergabe von der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) bis dahin ausgeübter Verwaltungsfunktionen an die Organe der DDR. Die Bildung des MfS erfolgte auf der Grundlage und in Durchsetzung der Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949. Mit dem von der Provisorischen Volkskammer verfügten Gesetz über die Verfassung der DDR trat die „unter Beteiligung des deutschen Volkes geschaffene, vom Deutschen Volksrat am 19. März 1949 beschlossene und vom Dritten Volkskongress am 30. Mai 1949 bestätigte Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik in Kraft“.
Der Grundsatz dieser Verfassung, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht (Art. 3), war mit der ausdrücklichen Verpflichtung für jedes staatliche Handeln verbunden, dem Wohl des Volkes, der Freiheit, dem Frieden und dem demokratischen Fortschritt zu dienen. Das war somit auch Verfassungsauftrag für das MfS bei seiner Bildung.
Das MfS entstand und entwickelte sich als ein komplexes zentrales Abwehr- und Aufklärungsorgan zum äußeren Schutz und zur inneren Sicherheit. (Im September 1953 wurde der im September 1951 gebildete Außenpolitische Nachrichtendienst (APN), der äußere Aufklärungsarbeit betrieb, eingegliedert. Aus ihm ging später die Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) des Ministeriums hervor.)
Dass es sich beim MfS keineswegs nur um einen „klassischen Geheimdienst“ handelte, wurde auch darin sichtbar, dass ihm bereits mit der Gründung gleichfalls exekutive Befugnisse als Rechtspflegeorgan übertragen wurden. Zum Ministerium gehörten auch staatliche Untersuchungsorgane. (Das wird heute nicht nur kritisch gesehen, sondern auch dämonisiert. P-R.)Die Struktur des MfS richtete sich sowohl nach territorialen Gesichtspunkten als auch nach inhaltlichen Kriterien, die sich vor allem aus den gegnerischen Hauptangriffsrichtungen und den zu sichernden Bereichen in der DDR ergaben.
Es erhebt sich die berechtigte Frage, ob es notwendig und richtig war, das MfS als zentralisiertes Staatsorgan zu entwickeln, zu einer komplexen Einrichtung in der nachrichtendienstliche und Staatschutzfunktionen, polizeiliche, strafprozessuale und andere exekutive Befugnisse vereinigt wurden. Aber auch hier sollte es nicht an einer historisch objektiven und differenzierten Sicht fehlen.
Die Bildung, Aufgaben und Struktur des MfS folgten sowjetischem Vorbild. Auch auf anderen Gebieten der Staatsorganisation der DDR und in den damaligen volksdemokratischen Staaten in Osteuropa war in entscheidenden Fragen das sowjetische Staats- und Gesellschaftsmodell verbindlich. Daran ändern die Besonderheiten nichts, die die Staats- und Rechtsordnung der DDR im Unterschied zur sowjetischen kennzeichneten. Darüber, dass die Sowjetunion als „Pionier des Sozialismus“ beim Aufbau einer neuen, gerechteren sozialen Ordnung auf deutschem Boden Vorbildfunktion hatte, wurde niemand im Unklaren gelassen. „Von der Sowjetunion lernen, heißt siegen lernen!“ – das wurde von den Hauptakteuren der Gründerzeit der DDR nicht als „Fremdbestimmung“ oder „aufgezwungen“ betrachtet, sondern entsprang ihrer ehrlichen Überzeugung. Die Sowjetunion war bereits seit den 1920er Jahren als „Vaterland aller Werktätigen“ besonders auch von deutschen Kommunisten und Sozialisten verteidigt worden – auf den Straßen der Weimarer Republik, im antifaschistischen Widerstand, in den Schützengräben des Großen Vaterländischen Krieges des Sowjetvolkes im Kampf gegen den faschistischen Aggressor, in der Antihitlerkoalition. Die Sowjetunion hatte die Hauptlast bei der Befreiung der Menschheit von der Barbarei des Hitlerfaschismus getragen. Insofern war es nur logisch, dass das von ihr verkörperte Gesellschaftssystem von vielen als erfolgreich wahrgenommen und als Vorbild verstanden wurde.
Und ein zweiter, unseres Erachtens ebenso bedeutsamer Fakt: Die Konzentration von unterschiedlichen Aufgaben im MfS wurde im Interesse einer hohen Effizienz bei der Sicherung der DDR und der Bürger für notwendig erachtet. Dieser Aspekt wurde in den Folgejahren im Wesentlichen auch nicht in Zweifel gezogen. Aufgrund der Lage und der Aufgaben nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die zentrale Bündelung der Anstrengungen, der Kräfte und des Einsatzes der äußerst beschränkten Mittel und Ressourcen für den Kampf gegen Hunger, für den Weideraufbau des Landes, für die Gestaltung einer neuen, ausbeutungsfreien Gesellschaft und ihren Schutz als überlebensnotwendig betrachtet und organisiert. Als Staat der Arbeiter und Bauern, wie sich die DDR verstand, hatte sich dieser Staat gewaltige gesellschaftliche Umwälzungen im Interesse des arbeitenden Volkes vorgenommen, musste faktisch aus dem Nichts in Angriff genommene Aufbauwerk unter äußerst komplizierten Bedingungen geleitet, organisiert und geschützt werden.
Das konnte nach damaliger Auffassung keine Staatsgewalt im Sinne der bürgerlichen Gewaltenteilung sein, mit der die tatsächliche Kapitalherrschaft verschleiert wird, sondern nur eine einheitliche zentrale Staatsgewalt unter Führung jener Partei, die durch ihr politisches Programm und ihre im antifaschistischen Kampf bewährten Kader auch über die erforderlichen Voraussetzungen verfügte. Und das war die SED. Dabei wurde davon ausgegangen, dass es zwischen den Zielen der SED, dem Staat und den Bürgern eine objektive Interessenübereinstimmung gibt, die durch ein harmonisches und widerspruchsfreies Verhältnis bestimmt wird. Die SED war nicht nur zahlenmäßig die stärkste Partei, sie hatte ein klares gesellschaftliches Konzept. Sie übernahm in dieser einheitlichen zentralen Staatsgewalt die Führung. Dementsprechend wurde auch das Staatsrecht der DDR Schritt für Schritt auf die führende Rolle der SED ausgerichtet. Der Zentralismus wurde in der DDR ein Grundsatz im Staatsaufbau, in der Tätigkeit aller Staatsorgane, in der Gestaltung einer einheitlichen Rechtsordnung und ihrer Durchsetzung in der Praxis, im System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft. Er wurde auch auf alle gesellschaftlichen Bereiche einschließlich der Parteien und Massenorganisationen übertragen. Dieser zentralistische Aufbau des Staates und der Gesellschaft war somit erst recht in einem militärisch geleiteten Schutz-, Sicherheits- und Rechtspflegeorgan wie dem MfS bindendes Leitungs- und Organisationsprinzip.
Erst in der Endphase der DDR, als der Schutz der Verfassung für die führende Rolle der SED zu Fall gebracht wurde und damit dem Zentralismus in der DDR faktisch die politische Basis entzogen wurde, war auch das Ende des MfS als zentrales sozialistisches Schutz- und Sicherheitsorgan besiegelt. Das entsprach bekanntlich auch den Intentionen des Gegners und der „inneren Opposition“.
Es soll auch in den Führungsetagen der SED– offensichtlich unter dem Druck der Ereignisse- „Bestrebungen“ gegeben haben, „sich von Aufgaben zu trennen, die diesem Ministerium nicht zustanden und insgesamt die Arbeit transparenter zu machen“. An der Spitze der Modrow-Regierung aus dem MfS gebildeten Amtes für Nationale Sicherheit (AfNS) jedenfalls wurden – wie bereits beschrieben- entsprechende Vorstellungen zur Abtrennung von Dienstbereichen und von exekutiven Befugnissen erarbeitet. Dokumente, die das belegen, befinden sich in den Akten des MfS, die vom „Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU)“ (heute Bundesarchiv P.R.) verwaltet werden.
In diesem Zusammenhang ist es zumindest aufschlussreich, dass in der BRD-nicht erst seit dem 11. September 2001- über die engere Verzahnung der BRD-Geheimdienste, Staatschutzorgane und Polizei nachgedacht und das formal geltende Trennungsgebot zwischen ihren jeweiligen Aufgaben und Befugnissen zunehmend kritisch bewertet wird. Bereits vor den von Bundesinnenminister Otto Schily (Amtszeit von 1998-2005) vorgelegten Anti-Terror-Sicherheitspaketen hatten Staats- und Rechtsexperten besorgt darauf hingewiesen, dass sich in der BRD faktisch Entwicklungen vollzögen, die das „Trennungsgebot“ in Frage stellten oder bereits stillschweigend ignorierten.
Wie verhält es sich zum Beispiel in Bezug auf die Gewaltenteilung, dass ausgerechnet der damalige Justizminister der BRD, Klaus Kinkel (Amtszeit 1991-1992)(vordem Chef des Bundesnachrichtendienstes, Amtszeit von 1979-1982), nun den Richtern unmissverständlich klarmachte, dass sie nun auch die Aufgabe hätten daran mitzuwirken, dass das „ehemalige SED-System delegitimiert“werden müsse. Was ist hier mit der Trennung Legislative, Judikative und Exekutive? Wurde hier nicht das Trennungsgebot überschritten. Wo bleibt die Unabhängigkeit der Richter?
Entnommen aus dem Buch „Die Sicherheit“, Original-Autoren Reinhard Grimmer,Werner Irmler, Gerhard Neiber und Wolfgang Schwanitz. Bearbeitet von Petra Reichel
Das ganze Buch oder auch einzelne Abschnitte steht auf der Website „MfS-Insider“ zum Download zur Verfügung.
Original-Text aus dem Buch „Die Sicherheit“ zum Download.