Am 12.04.1981, gegen 14:15 wurde im Besucherraum der Untersuchungshaftanstalt des MfS in Gera nach einer Prüfungsbehandlung (Prüfung von Anzeigen und Mitteilungen) Matthias Domaschk tot aufgefunden. Am Ende des langen Verhörs wurde er für das MfS geworben.
Domaschk sollte nach Hause gefahren werden und musste noch etwas im Besucherraum warten. Während dieser Zeit hatte er sich mit seinem zusammengedrehten Oberhemd stranguliert und hatte dazu das Heizungsrohr benutzt.
Sofortige Belebungsversuche waren erfolglos. Der gegen 14:30 eintreffende Anstaltsarzt des medizinischen Dienstes der Untersuchungshaftanstalt in Gera stellte den Tod von Herrn Domaschk fest.

Bisherige Untersuchungen zum damaligen Zeitpunkt:
Herr Domaschk wurde seit mehreren Jahren das die Kreisdienststelle des MfS Gera beobachtet, da er mit Gegnern der DDR Kontakt hatte. Erstmalig fiel er, als er im Herbst 1976 als Mitunterzeichner der „Biermann-Petition“ und eines „Brüsewitz-Schreibens“, auf. Das war der Anlass ihn zu beobachten.
Es erfolgt dann ein Bericht des Tages, über Kontakte und dass die „Junge Gemeinde“ gegen die DDR agierte.
Es wurde festgestellt, dass keine Aktionen gegen den X. Parteitag der SED stattfinden sollten und man sich nur zu einer Geburtstagsfeier traf.

Die Vernehmung von Herrn Domaschk dauerte vom 11.04. 1981, 23:05 Uhr bis 12.04. 1981, 03:00 Uhr, vom 12.04. 1981, 03:30 Uhr bis 06:00 Uhr und von 06:30 Uhr bis 12:15 Uhr. Diese wurde von einem Untersuchungsführer, unter zeitweiliger Mitwirkung eines Referatsleiters, der Abteilung IX der entsprechenden Dienststelle des MfS in Gera in einem Vernehmungszimmer durchgeführt. Herr Domaschk verhielt sich ruhig, zeigte keinerlei psychisch abnorme Verhaltensweisen und beantwortete die ihm gestellten Fragen bereitwillig und ohne Vorbehalte. In den Pausen trank Herr Domaschk zwei Kännchen Kaffee und aß zwei belegte Scheiben Brot. (In der langen Zeit hatte Herr Domaschk wenig gegessen. Hatte er kein Wasser getrunken? Nur Kaffee? P.R.)
Nach Abschluss der Untersuchung und Protokollierung der Aussagen von Herrn Domaschk wurde dieser am 12.04.1981 in der Zeit von 12:15 Uhr bis 12:45 Uhr durch den Untersuchungsführer und Referatsleiter zur Zusammenarbeit mit dem MfS befragt, wozu er seine Einwilligung gab. In diesem Zusammenhang wurde Herrn Domaschk erklärt, dass ein weiterer Mitarbeiter des MfS mit ihm sprechen und er danach unverzüglich mit einem PKW des MfS zu seiner Wohnung nach Jena gefahren wird.
In der Zeitspanne zwischen 12:45 Uhr bis 13:30 Uhr führte ein Mitarbeiter der Kreisdienststelle Jena alleine eine Unterhaltung mit Herrn Domaschk. Dieser erklärte schriftlich die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem MfS. Man muss bedenken, dass Herr Domaschk übermüdet war und wenig gegessen und getrunken hatte. Es war ein Fehler, in dieser Situation Herrn Domaschk anzuwerben. Man hätte ihn an einem andren Tag aufsuchen müssen, wo er den Kopf frei hatte und in der Verfassung war eine solch wichtige Entscheidung bewusst zu treffen.
Gegen 13:30 Uhr wurde Herr Domaschk durch den Untersuchungsführer in das Besucherzimmer der Dienststelle des MfS in Gera geführt, wo er bis zur geplanten Abfahrt in seine Wohnung allein verblieb.
In diesem Zeitraum hielt sich Herr Rüsch, ein Kumpel von Herrn Domaschk in einem anderen Besucherzimmer derselben Dienststelle des MfS auf und wurde am 12.04.1981 gegen 14:10 Uhr zum PKW der Kreisdienststelle Gera geführt.
Beim Betreten des Herrn Domaschk zugewiesenen Besucherzimmers durch den Wachleiter der Abteilung XIV der BVfS Gera, um Herrn Domaschk zur Rückfahrt mit dem gleichen PKW nach Jena zu holen, wurde dieser um 14:15 stranguliert aufgefunden.
Zu den Motiven des Herrn Domaschk für diese Handlungsweise lagen zum damaligen Zeitpunkt keine Erkenntnisse vor.
Die weitere Beobachtung von Herrn Rösch nach seiner Ankunft in Jena ergab, dass dieser unverzüglich ein namentlich bekanntes aktives Mitglied der „Jungen Gemeinde“ aufsuchte.
Es erfolgten folgende Maßnahmen:
- die Durchführung der qualifizierten kriminaltechnischen Untersuchung (Spurensicherung) des Ereignisortes (Tatortes),
- die allseitige Aufklärung der Eltern von Herrn Domaschk und ihre Beobachtung/Absicherung,
- die verstärkte Überwachung des Umgangs- und Bekanntenkreises von Herrn Domaschk. Insbesondere Personen mit Verbindung in die BRD, bzw. Westberlin wurden ins Blickfeld genommen,
- Beschäftigung mit dem Untergrund im Raum Jena.
Es wurde vorgeschlagen:
1.) Am 13.04.1981 die Eltern des Herrn Domaschk vom Tod ihres Sohnes in Kenntnis zu setzen. Ihnen erklären, dass ihr Sohn im Zusammenhang mit Gegnern der DDR einer Befragung unterzogen wurde und nach deren Abschluss Suizid beging.
2.) Mit den Eltern alle Maßnahmen der Beisetzung beraten. Dabei wurde die Einäscherung des Leichnams, ohne Feierlichkeit, angestrebt. Die Urnenbeisetzung sollte zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt erfolgen. Diese sollte nur im engsten Familienkreis stattfinden. (Bei einem Suizid ist eine kleine und stille Beerdigung ohnehin üblich. P.R.)
3.) Die Maßnahmen am 13.04.1981 sollten zeitlich so erfolgen, dass der Aufenthalt der Parteitagsdelegation der KPdSU am 13.04.1981 im VEB Carl Zeiss Jena nicht beeinträchtigt wird. (Das ging die ja schließlich gar nichts an. P.R.)
4.) Die Eltern von Herrn Domaschk sollten dazu gewonnen werden, in ihrem Umgangs- und Bekanntenkreis mitzuteilen, dass ihr Sohn durch gegnerische Kräfte in den Tod getrieben wurde. Diese Argumentation könnte durch inoffizielle und offizielle Kräfte unterstützt werden. (Ein fataler Fehler. Wie kann man als zuständige Behörde so empathielos sein? Den Angehörigen in ihrem Schmerz so eine unausgegorene Geschichte aufzutischen mit der Maßgabe diese weiterzuverbreiten, lässt die Spekulation „ins Kraut schießen“. Für die Sieger der Geschichte „ein gefundenes Fressen“, womit sie bis zum heutigen Tage „hausieren gehen“Es erhebt sich die Frage, ob dieser Vorschlag überhaupt umgesetzt wurde. P.R.)
Oben genannte Maßnahmen sollten abgesichert werden und vorbeugend gegnerische Aktionen im Inneren der DDR vorbeugend verhindert werden und offensive Gegenmaßnahmen erarbeitet werden.
Original-Dokument des MfS: Bericht zum Todesfall Matthias Domaschk vom 13.04.1981
entnommen aus der MfS-Mediathek
Original-Dokument des MfS: Verpflichtungserklärung des Herrn Domaschk
entnommen aus der MfS-Mediathek
Ein Kommentar zu „Bericht des MfS zum Todesfall Domaschk vom 13.04.1981“