
Bild entnommen vom Bundesarchiv/Stasi-Unterlagen-Archiv (H.g.)
Auswertung und Zusammenfassung der Unterlagen entnommen aus dem
Dokumentenheft vom Bundesarchiv/Stasi-Unterlagen-Archiv (H.g.)
Zu Dokument: Erstinformation zu Roland Jahn vom 01.09.1982
Herr Jahn war mit einem selbstgebastelten Papierschild, das an seinem Fahrrad befestigt war, durch die Gegend gefahren. Dieses Schild beinhaltet Sympathie mit der Solidaranosc, bzw. dem konterevolutionären Treiben zur damaligen Zeit in Polen. Er wurde von einem Bürger angezeigt.

Entnommen aus dem Dokumentenheft aus dem Bundesarchiv-Stasiunterlagen-Archiv
Als Herr Jahn am 01.09. 1982 zur Arbeit fahren wollte, war dieses Papierschild immernoch an seinem Fahrrad. Es erfolgte die Festnahme.
Herr Jahn hatte nach seinem Abitur und Ableistung seines Wehrdienstes ab 1975 an der Sektion Wirtschaftswissenschaften der Friedrich-Schiller-Universität in Jena studiert. 1977 erfolgte der Rausschmiss, weil er sich öffentlich gegen die Ausbürgerung von Herrn Biermann äußerte und auch sonstiger Gegnerschaft zur DDR. Er unterhielt Kontakte zu gleichgesinnten Personen in Jena. Darum hatte ihn das MfS im Visier.
Herr Jahn erlernte keinen Beruf und war als Lagerarbeiter tätig.
Herr Jahn galt als einer der treibenden Kräfte, die u. a. durch provokative Annoncen in der „Volkswacht“ anlässlich des Todestages am 12.04.1981 durch Selbstmord verstorbenen Mathias Domschak (Damit gehen die Sieger der Geschichte immernoch hausieren.) auffielen.
Weiterhin geht es um eine sogenannte „Gedenkplastik“ auf dem Jenaer Johannisfriedhof, welche sein engster Freund (Name geschwärzt) anfertigte. Dieser wurde zwischenzeitlich vom Militärgericht Erfurt wegen Wehrdienstverweigerung zu 6 Monaten Haft verurteilt. Herr Jahn soll an der Sache mit der „Gedenkplastik“ beteiligt gewesen sein.
Im Zusammenhang mit der Inhaftierung des (Name geschwärzt) wurde durch die westlichen Medien eine Hetzkampagne inszeniert. Herr Jahn stand im Verdacht Material den Westmedien zugespielt zu haben. Man konnte es ihm aber nicht nachweisen.
Im April 1982 hatte Herr Jahn weiterhin versucht, in der Geraer „Volkswacht“ die Annonce: „Robert HAVEMANN, wir werden ihn nicht vergessen!“ unterzubringen. Auch bei einer am 28.04.1982 bei der Volkspolizei geführten Aussprache mit dem Ziel einer Verwarnung und Rechtsbelehrung verhielt Herr Jahn sich provokativ, also er nutzte nicht die Chance mit einer Verwarnung davonzukommen. Er lehnte es grundsätzlich ab, sich zu seinem Verhalten zu äußern sowie die Untersuchungsdokumente zu unterschreiben. Die gleiche Haltung zeigte er auch bei späteren Untersuchungen.
Herr Jahn war kein Antragsteller zur Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR, er forderte aber am 30.07.1982 schriftlich vom MdI (Innenministerium der DDR) die Genehmigung, im September 1982 in die BRD zu reisen, um an einem Friedenskongress teilzunehmen.
Durch die Abteilung IX der Bezirksverwaltung Gera des MfS wurde gegen Herrn Jahn ein Ermittlungsverfahren gemäß § 222 StGB eingeleitet und Haftbefehl erwirkt.
Das Ziel der weiteren Bearbeitung dieses Falls bestand neben der Klärung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Herrn Jahn insbesondere darin, weitere Ansatzpunkte und Möglichkeiten zur differenzierten Zerschlagung der politisch-negativen, aus heutiger Sicht der konterrevolutionären Gruppierung in Jena zu erhalten.
Na ja, aus heutiger Sicht muss man dazu sagen, dass das misslungen ist.
Zum Befragungsprotokoll vom 01.09.1982
Herr Jahn ist eine „harte Nuss“. Er beantwortet die Fragen nicht. Er unterschreibt das Protokoll nicht. Thema der Befragung ist, dass er mit diesem dämlichen Schild an seinem Fahrrad durch Jena gefahren ist.
Haftbefehl vom 02.09.1982 gegen Herrn Jahn
Er wurde der Missachtung staatlicher Symbole beschuldigt. Es geht darum, dass er die polnische Flagge mit dem Solidarnosc-Schriftzug verunstaltet hatte. Das tat er auf einem Schild, das er selbst gebastelt, an seinem Fahrrad befestigt hatte und damit durch Jena fuhr.
Da er das mehrmals gemacht hatte und Wiederholungsgefahr bestand, erließ das Kreisgericht Gera-Stadt Haftbefehl.
Beobachtungsbericht des MfS Gera vom 14.11.1982
Es geht da um eine illegale Friedensaktion.

Bildquelle: Dokumentenheft entnommen vom Bundesarchiv/Stasi-Unterlagen-Archiv (H.g.)
Rückinformation der Bezirksverwaltung Gera des MfS vom 10.12.1982
Nun versucht man solche Aktionen zu verhindern. Der einzige vernünftige Punkt ist Punkt 1. Gesellschaftliche Kräfte der DDR sollen sich des Themas annehmen und somit illegale Aktionen verhindern.
Dann kommen die Regeln, wie nach der damaligen Gesetzgebung die Volkspolizei vorgehen soll, um diese Aktionen aufzulösen.
Nun ja, das ist ja nicht gelungen. Warum wurden solche Aktionen nicht genehmigt und ansonsten ignoriert? So wird es doch heutzutage gemacht? Ich denke, da wären diese Heinis schnell uninteressant geworden. Aber man machte „aus Mücken Elefanten“, was sich als fatal erwiesen hat.
Maßnahmeplan in Vorbereitung der gerichtlichen Hauptverhandlung gegen Herrn Jahn vom 18.12.1982
Da hatte man sich einen groben Fehler geleistet. Formal war die Verhandlung öffentlich, aber es wurde getrickst, um die Öffentlichkeit auszuschließen. Die Verhandlung sollte in einem kleinen Saal stattfinden und die Plätze durch Staatsbedienstete besetzt werden. Hatte man so eine Angst vor den Anhängern des Herrn Jahn? Wenn ja, dann ist diese Maßnahme ein Akt der Kapitulation. Das Vorurteil, dass die DDR eine Diktatur gewesen wäre und man bei Gerichtsverhandlungen keine Öffentlichkeit zuließ, ist somit „bestätigt“ worden.
Telegramm der Bezirksverwaltung Gera des MfS vom 22.12.1982
Es wurde darauf hingewiesen, dass am 24.12.1982 in den Nachmittagsstunden, also an Heilig Abend kurz vor der Bescherungszeit, bzw. vor dem Kirchgang eine illegale Friedensaktion stattfinden sollte.
Es ging darum diese zu verhindern und es wurde auf den Maßnahmeplan aus der Rückinformation vom 10.12.1982 verwiesen.
Ein Rücksendetermin wurde für den 20.01.1983 angegeben.
Hier kann man wiederum sagen, dass man die Aktion der Friedensgruppe hätte genehmigen sollen. Gerade in der Weihnachtsstimmung wäre das wichtig gewesen. Hätte man die Aktionen dieser Leute genehmigt, wären sie vermutlich nicht in die Illegalität gegangen und irgendwann uninteressant geworden. Man hatte einfach kein Fingerspitzengefühl, um mit diesen Leuten fertig zu werden. Man hatte nur nach §§ gehandelt und letztendlich kapituliert.
Gerichtsurteil gegen Herrn Jahn, rechtskräftig 20.01.1983
Herr Jahn wurde wegen Missachtung staatlicher Symbole in Tateinheit mit mehrfacher öffentlicher Herabwürdigung verurteilt.
Das klingt erst mal heftig. Dass staatliche Symbole als „heilig“ gelten, kennen wir ja auch aus anderen Ländern. So wird z.B. die Flagge der USA wie ein Heiligtum behandelt. Allerdings kümmerte sich die Justiz der damaligen BRD und kümmert sich auch im heutigen Deutschland nicht um die Flagge der USA, trotz aller Ami-Hörigkeit. Warum sich die Strafverfolgungsbehörden der DDR um die polnische Flagge kümmerten, ist eine unbeantwortete Frage. Wäre das nicht Angelegenheit von Polen gewesen? Da man das aber so wichtig nahm, hat sich der Hass des Herrn Jahn gegen die DDR immermehr gesteigert.
So ging es ging längst nicht mehr nur um dieses dämliche Schild am Fahrrad. Es war einiges hinzugekommen, das wirklich heftig ist.
Aus der Urteilsbegründung erfahren wir einiges aus dem Leben und Tun des Herrn Jahn.
Im Jahre 1972 machte er das Abitur. Seinen Wehrdienst hatte bei der VP-Bereitschaft (Volkspolizei-Bereitschaft), also der Bereitschaftspolizei in Rudolfstadt abgeleistet. 1975 nahm er ein Studium in der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften auf. Im Februar 1977 wurde er rausgeschmissen, weil er gegen die Ausbürgerung von Herrn Biermann demonstrierte. Er versuchte auch andere Studierende zu beeinflussen. Ab März 1977 war er als Lagerarbeiter tätig. Zunächst war er ein guter Arbeiter. Darum wurde ihm 1978 ein Fernstudium angeboten. Diese Chance nutzte Herr Jahn nicht. Er lehnte das Angebot ab. Er bestand darauf die Entscheidung aus dem Jahre 1977 zu widerrufen und wieder ein Direktstudium aufzunehmen. Diese Forderung wurde abgelehnt. Dabei erhebt sich die Frage, ob es nicht besser gewesen wäre, Herrn Jahn eine Berufsausbildung im Lagerbereich anzubieten. Vielleicht war das Angebot des Fernstudiums ein Trick, um die Freizeit des Herrn Jahn zu beschneiden, damit er keine Zeit mehr für konterrevolutionäres Treiben hat.
Nun ja, seither verhielt sich Herr Jahn überheblich und provokatorisch, wobei es mehrfach zu Disziplinverstößen kam. Rausschmeißen ging nicht. In der DDR konnte man zwar Studierende von der Uni schmeißen, aber Arbeitende konnte man nicht so einfach aus den Betrieben schmeißen.
Herr Jahn hatte seit mehreren Jahren Kontakte zu Personen, welche die Gesellschaftsordnung der DDR ablehnten.
Im Herbst 1981 ließ er von Bekannten, die später als Zeugen auftraten, Porträtaufnahmen herstellen, auf denen er mit einer Mundbinde mit der Aufschrift „Bildungsverbot“ dargestellt ist. Das Gericht hat nicht bemerkt, dass diese Darstellung geklaut ist. Sie stammt aus der Bewegung gegen die Berufsverbote in der BRD. Das MfS hätte es wissen und dem Gericht mitteilen müssen. Das unterblieb aber. Warum? Herr Jahn verhöhnte damit die Opfer von Berufsverboten in der BRD. Das wäre eine Extra-Strafe wert gewesen. Gab es da falsche Rücksichtnahme gegenüber der BRD? War es ein Stück Kapitulation?

Bildquelle: Arbeitskreis Regionalgeschichte, 31535 Neustadt am Rübenberge „Berufsverbote in den 1970er und 80er Jahren“

Bildquelle: Dokumentenheft entnommen vom Bundesarchiv/Stasi-Unterlagen-Archiv (H.g.)
Am 16.09.1982 hatte die BRD-Zeitschrift „Stern“ die Inhaftierung von Herrn Jahn aufgegriffen und den Artikel mit dem von Herrn Jahn gefertigten Bild mit der Mundbinde versehen. Auch der „Stern“ hatte ignoriert, dass diese Darstellung aus der Bewegung gegen die Berufsverbote in der BRD stammt und Herr Jahn diese geklaut hatte. Na ja, war ja nicht anders zu erwarten.
Kurz vor dem 1. Mai hatte Herr Jahn angekündigt, dass er mit einer „Hitler-Stalin-Darstellung“ teilnehmen wollte. Das ist ja wirklich heftig. Seine eigenen Kumpels rieten ihm davon ab. Herrn Jahn war das egal. Er beharrte darauf mit dieser Figur aufzutreten.
Es wird nochmal auf den Anfang des Treibens des Herrn Jahn hingewiesen und dass er über die strafrechtlichen Konsequenzen belehrt wurde, wenn er das weitertreibt. Das interessierte ihn aber nicht. Außerdem versuchte er die Zeugen zu beeinflussen, indem er veranlassen wollte, dass diese ihre Aussagen widerrufen. Das ist aber nicht geschehen.
Bezirksverwaltung des MfS Gera, Schreiben vom 09.03.1983
Vom MfS als „feindlich-negative Kräfte“ bezeichnete Leute beantragten die Durchführung einer Veranstaltung zur Wiederkehr des Tages der Bombardierung Jenas. Diese Veranstaltung wurde nicht genehmigt, da aus gleichem Anlass eine offizielle Großveranstaltung stattfand. Man hätte besser beide Demos genehmigt und voneinander getrennt. Dann wäre folgende Eskalation unterblieben.
Die illegalen Demonstrierenden mischten sich unter die legalen Demonstrierenden und provozierten. Dies wurde unterbunden. Über diese Maßnahmen beschwerten sich diese Leute in einem Brief an Erich Honecker.
Am 18.03.1983 und am 19.03.1983 wurden die Beschwerdebriefe an Erich Honecker geschickt.
In einem Schreiben des MfS vom 31.03.1983 werden die Aktivitäten der illegalen Friedensaktivisten beschrieben und wie diese unterbunden wurden.
Schreiben der Bezirksverwaltung des MfS Erfurt vom 10.05.1983 an das MfS in Berlin
Es geht da um jemanden (Name geschwärzt) der Illegale Aufkleber mit der Aufschrift „Militarismus – nein danke“ an Schaufenster in Apolda geklebt hatte.
In einer Befragung vom 03.04.1083 sagte dieser Mensch aus, dass er etwa 40 derartige Aufkleber unter seiner Wohnungstür vorgefunden hatte. Aus dem Inhalt dieser Aufkleber schlussfolgerte er, dass diese aus Jena stammen, wo er am 30.03.1983 einen ebensolchen Aufkleber an einem Schaufenster am dortigen Platz der Kosmonauten gesehen hatte. Er sagte, dass er keine Kenntnis über den Hersteller und Überbringer hätte. Es wurde ihm nichts Gegenteiliges bewiesen.
Dieser Mensch gehörte nach eigenen Angaben etwa 2 Jahre dem „Friedenskreis der Jungen Gemeinde Jena“ an und dass er an dortigen Veranstaltungen teilgenommen hätte.

Bildquelle: Dokumentenheft entnommen vom Bundesarchiv/Stasi-Unterlagen-Archiv (H.g.)
Dieser Aufkleber war in der DDR illegal, denn dieser Spruch war in der DDR tatsächlich fehl am Platze. Musste aber deswegen so ein Gedöns gemacht werden? Hätte da nicht eine Geldstrafe und die in Rechnungstellung der Entfernung der Aufkleber gereicht?
Schreiben der Bezirksverwaltung Gera Kreisdienststelle Jena des MfS vom 13.05.1983
Auftragsersuchen Herrn Jahn zu beobachten
Es ging darum, dass im Zusammenhang mit der in Westberlin stattfindenden 2. Europäischen Konferenz für Abrüstung eine „Grußadresse“ über Mittelmänner überbracht werden sollte. Es gab Hinweise, dass Herr Jahn bei seinem Aufenthalt in Berlin/DDR diese „Grußadresse“ übergeben wollte. Ob die Grußadresse in Westberlin verlesen wurde, ist nicht ersichtlich.
Die illegalen Friedensaktivisten in der DDR brachten in der Tat Irritationen in Teile der damals großen Friedensbewegung der alten BRD und Westberlins.
Es folgt ein Beobachtungprotokoll vom 20.05.1983
Information zur Aktion „Gegenschlag“
Am 27.05. bzw. in der Nacht zum 28.05.1983 verließen in diesem Schreiben aufgelistete Personen die DDR nach der BRD.
Am 28.05.1983 wurden in diesem Schreiben aufgelistete Personen aus der Staatsbürgerschaft der DDR entlassen (Gemäß Ablaufplan zur Aktion mit Ausnahme von Herrn Jahn)
Am 27.05.1983 um 03:10 h verließen weitere aufgelistete Personen die DDR in Richtung BRD. Ein offener Brief vom 06.04.1983, unterzeichnet mit „Friedensgemeinschaft Jena“ an Erich Honecker wurde eingezogen.
Dann noch ein Schreiben, wo es um die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR weiterer Personen geht und den weiteren Ablauf, wie Kontrolle des Umzugsgutes wird aufgeschrieben.
Ein Herr Rathenow aus Berlin, auch ein DDR-Gegner, wird genannt. Er hatte seine Mutter in Jena angerufen und gebeten Herrn Jahn zu verständigen, dass dieser bei Herrn Rathenow in Berlin vorbeikommen soll. Die Abfahrt von Herrn Jahn wurde beobachtet.
Dann werden Sendungen der Westmedien erwähnt, die behaupteten, dass diese Personen aus der DDR ausgewiesen worden wären, da sie nicht den Interessen der DDR entsprechen würden. Dann noch mehr Punkte, die in den Westmedien in diesem Zusammenhang behauptet wurden.
Am 25.05.1983 wurde in Jena-Lobeda-West im Bereich einer Bushaltestelle ein Zettel mit folgendem Text gefunden:
„Freiheit den Völkern El Salvadors und Polen, Amis raus aus Lateinamerika, Sowjets raus aus Afghanistan, Kampf den Kriegstreibern und denen, die an der Rüstung profitieren.“
Menschenskind, da ist aber was gehörig durcheinandergeraten und gleichgesetzt worden, was gegensätzlich ist. So blöd kann doch keiner sein und so einen Stuss schreiben. Es ist davon auszugehen, dass es sich um Provokation handelt. Allerdings befasste sich die Mehrheit der Bevölkerung der DDR in ihrer Freizeit nicht mit Politik und erst recht nicht mit Außenpolitik. So wurden solche Schriften nicht als Stuss erkannt und riefen Irritationen hervor. Daher musste sofort die Staatsmacht eingreifen.
Dann folgt ein Beobachtungsbericht vom 31.05.1983
06.06.1983 Maßnahmeplan betreffs der Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR und Übersiedlung in die BRD des Herrn Jahn
Es geht um das Procedere betreffs der Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR des Herrn Jahn und die Übersiedlung in die BRD am 07./08. Juni 1983 in die BRD.
Das Ganze ist sehr aufwendig und bindet viel Personal und Zeit seitens der zuständigen Behörden der DDR.
09. Juni 1983 Bericht über die Realisierung der Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR und Übersiedlung in die BRD des Herrn Jahn
Hier wird der Ablauf, nebst der Involvierten DDR-Behörden beschrieben. Herr Jahn verhielt sich provokatorisch und renitent. Wozu? Er konnte ja an der Situation ohnehin nichts mehr ändern.
Herr Jahn widersetzte sich der Abschiebung, doch er konnte diese nicht verhindern.
09.06.1983 Bericht über die Verhinderung einer illegalen Demo („Gegenschlag“)
Nachbetrachtung:
Herr Jahn gehört nun zu den Siegern der Geschichte und war, obwohl er ungelernter Arbeiter war, in der vergrößerten BRD Journalist und Behördenchef geworden.
Im Nachhinein betrachtet muss man sagen, dass die „Aktion Gegenschlag“ eher ein Armutszeugnis, als ein Gegenschlag war. Es begann mit der öffentlichen Sympathie für Herrn Biermann und dem folgenden Rausschmiss von der Uni. Dann kam das dämliche Schild am Fahrrad des Herrn Jahn. Das war erstmal Unfug. Es ging um ein polnisches Staatssymbol, nicht um eines der DDR.
Durch die Sturheit des Herrn Jahn steigerten sich seine Taten und er ist zu einem DDR-Hasser geworden. Ebenso verhält es sich mit den illegalen Friedensgruppen der DDR, die sachlich falsches propagierten und sich provokatorisch verhielten. Irgendwie wurde die Staatsmacht der DDR mit ihnen nicht fertig und glaubte mit der Abschiebung in die BRD diese loswerden zu können. Aber das Gegenteil war der Fall, denn nun agierten sie von der BRD aus.
Später kam ja dann „Schwerter zu Pflugscharen“. Diese Gruppierungen wurden zwar vom MfS beobachtet, doch es erfolgte keine Konsequenz. Vermutlich hatte da die Staatsmacht der DDR bereits kapituliert. Diese illegalen Gruppierungen in der DDR, die als Friedensgruppen firmierten, brachten ja auch Irritationen in Teile der Friedensbewegung der BRD, die im Zusammenhang mit der Stationierung von Atomraketen der USA in der BRD entstanden war.
Was tat die Politik der DDR im Fall Polen? Während sich die Strafverfolgungsbehörden mit so einem dämlichen Schild des Herrn Jahn aufhielten, hatte die Politik schon längst kapituliert (1981). Siehe Beitrag: „Erich Honecker zwischen den Stühlen“
Zusammenstellung und Auswertung „Der Fall Jahn u. a.“ von Petra Reichel, Unterlagen entnommen aus dem Dokumentenheft vom Bundesarchiv/Stasi-Unterlagen-Archiv (H.g.)
Ein Kommentar zu „Der Fall Jahn u.a.“