Gastbeitrag von Torsten Schnierstein
Die Schutz- und Sicherheitsorgane (bewaffnete Organe) der DDR waren neben den zivilen Staatsorganen in Legislative, Exekutive und Judikative Teil der Staatsorgane der DDR.
Innerhalb des Ministerrates der DDR (Regierung), bestehend aus 39 Ministerien, Staatlichen Kommissionen, selbständigen Staatssekretariaten, Staatlichen Komitees, Staatlichen Zentralverwaltungen und Ämter (Stand 1988) waren vier Ministerien für die Schutz- und Sicherheitsorgane zuständig. Drei davon waren militärische Ministerien (MfNV, MfS, MdI). Das MAH, das u.a. für die Zollverwaltung zuständig war, war ein ziviles Ministerium.
Das Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) war zuständig für die Nationale Volksarmee (NVA) und die Grenztruppen (GT). Die NVA gliederte sich in drei Teilstreitkräfte und diese wiederum in Waffengattungen und Spezialtruppen und Dienste. Auch die GT gliederten sich in Waffengattungen. Darüber hinaus unterstanden dem MfNV die Armeesportvereinigung Vorwärts (ASV Vorwärts), die Zivilverteidigung (ZV) und die Gesellschaft für Sport und Technik (GST) sowie verschiedene volkseigene Betriebe und Kombinate, die ganz oder teilweise für die Schutz- und Sicherheitsorgane tätig waren.
Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) war zuständig für die Organe des MfS. Dabei handelte es sich um die militärisch-operativen Diensteinheiten (u.a. Wachregiment des MfS „Feliks Dzierzynski“) und die politisch-operativen Diensteinheiten (Bereich Abwehr, Bereich Aufklärung).
Das Ministerium des Innern (MdI) war zuständig für die Organe des MdI. Dabei handelte es sich um die Kasernierten Einheiten des MdI (u.a. VP-Bereitschaften), die DVP (Deutsche Volkspolizei, bestehend aus verschiedenen Dienstzweigen und Dienstbereichen), das Organ Strafvollzug und das Organ Feuerwehr (Berufsfeuerwehr). Darüber hinaus unterstanden dem MdI die Kampfgruppen der Arbeiterklasse, die Ordnungsgruppen der FDJ, die Betriebsfeuerwehren, die Freiwilligen Feuerwehren, die freiwilligen Helfer der VP, die zivilen betrieblichen Bewachungskräfte und die Betrieblichen Verkehrssicherheitsaktive sowie einige zivile Staatsorgane (Abt. Sorbenfragen im MdI, Abt. Inneres der Räte der Bezirke, Kreise, Städte, Staatliche Archivverwaltung, Verwaltung Vermessungs- und Kartenwesen, Meteorologischer Dienst) und einige volkseigene Betriebe und Kombinate (VE Datenkombinat Berlin-Mitte, VE Kombinat Geodäsie und Kartographie).
Das Ministerium für Außenhandel (MAH) war zuständig für die Zollverwaltung. Darüber hinaus für sämtliche volkseigene Außenhandelsbetriebe und -kombinate der DDR, über die der gesamte Außenhandel der DDR abgewickelt wurde.
Die Zuständigkeit für die Sportvereinigung Dynamo (SV Dynamo) lag beim MfS, MdI und der Zollverwaltung gemeinsam.
Sämtliche in der DDR stationierten Truppenteile der Sowjetarmee waren in der Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland (GSSD), ab 1988 Westgruppe der Truppen (WGT), zusammengefasst.
Ein Kommentar zu „Überblick über die bewafffneten Organe der DDR“