Die Schnelle Medizinische Hilfe (SMH) der DDR

Gastbeitrag von Torsten Schnierstein

 

Die Schnelle Medizinische Hilfe (SMH) der DDR basierte auf einer Kooperation zwischen dem Deutschen Roten Kreuz der DDR (DRK) und dem Ministerium für Gesundheitswesen der DDR.

-Leitstellen der SMH gemeinsam mit dem Krankentransport des DRK

– Stützpunkte für DMH und/oder DHD-Gruppen außerhalb der Leitstellen

– Dringliche Medizinischen Hilfe (DMH)

– Dringlicher Hausbesuchsdienst (DHD)

– Krankentransport des DRK

– Rettungsstellen

In Berlin, Hauptstadt der DDR war die SMH anders organisiert als in den anderen 14 Bezirken der DDR und erfolgte durch das Rettungsamt des Magistrats von Berlin, Hauptstadt der DDR.

Bildquelle: You Tube

Das Deutsche Rote Kreuz der DDR (DRK) war eine der Massenorganisationen in der DDR und hatte rund 650.000 Mitglieder (1988). Das DRK der DDR wurde am 23.10.1952 gegründet. An der Spitze des DRK standen der Zentralausschuss und das Präsidium des DRK.                                                                                                                                                                  Gegliedert war das DRK in Bezirks-, Kreis- und Stadtorganisationen.

Am 01.01.1991 erfolgte der Anschluss des DRK der DDR an das DRK der BRD.

Überblick über die bewafffneten Organe der DDR

Gastbeitrag von Torsten Schnierstein

Die Schutz- und Sicherheitsorgane (bewaffnete Organe) der DDR waren neben den zivilen Staatsorganen in Legislative, Exekutive und Judikative Teil der Staatsorgane der DDR.

Innerhalb des Ministerrates der DDR (Regierung), bestehend aus 39 Ministerien, Staatlichen Kommissionen, selbständigen Staatssekretariaten, Staatlichen Komitees, Staatlichen Zentralverwaltungen und Ämter (Stand 1988) waren vier Ministerien für die Schutz- und Sicherheitsorgane zuständig. Drei davon waren militärische Ministerien (MfNV, MfS, MdI). Das MAH, das u.a. für die Zollverwaltung zuständig war, war ein ziviles Ministerium.

Das Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) war zuständig für die Nationale Volksarmee (NVA) und die Grenztruppen (GT). Die NVA gliederte sich in drei Teilstreitkräfte und diese wiederum in Waffengattungen und Spezialtruppen und Dienste. Auch die GT gliederten sich in Waffengattungen. Darüber hinaus unterstanden dem MfNV die Armeesportvereinigung Vorwärts (ASV Vorwärts), die Zivilverteidigung (ZV) und die Gesellschaft für Sport und Technik (GST) sowie verschiedene volkseigene Betriebe und Kombinate, die ganz oder teilweise für die Schutz- und Sicherheitsorgane tätig waren.

Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) war zuständig für die Organe des MfS. Dabei handelte es sich um die militärisch-operativen Diensteinheiten (u.a. Wachregiment des MfS „Feliks Dzierzynski“) und die politisch-operativen Diensteinheiten (Bereich Abwehr, Bereich Aufklärung).

Das Ministerium des Innern (MdI) war zuständig für die Organe des MdI. Dabei handelte es sich um die Kasernierten Einheiten des MdI (u.a. VP-Bereitschaften), die DVP (Deutsche Volkspolizei, bestehend aus verschiedenen Dienstzweigen und Dienstbereichen), das Organ Strafvollzug und das Organ Feuerwehr (Berufsfeuerwehr). Darüber hinaus unterstanden dem MdI die Kampfgruppen der Arbeiterklasse, die Ordnungsgruppen der FDJ, die Betriebsfeuerwehren, die Freiwilligen Feuerwehren, die freiwilligen Helfer der VP, die zivilen betrieblichen Bewachungskräfte und die Betrieblichen Verkehrssicherheitsaktive sowie einige zivile Staatsorgane (Abt. Sorbenfragen im MdI, Abt. Inneres der Räte der Bezirke, Kreise, Städte, Staatliche Archivverwaltung, Verwaltung Vermessungs- und Kartenwesen, Meteorologischer Dienst) und einige volkseigene Betriebe und Kombinate (VE Datenkombinat Berlin-Mitte, VE Kombinat Geodäsie und Kartographie).

Das Ministerium für Außenhandel (MAH) war zuständig für die Zollverwaltung. Darüber hinaus für sämtliche volkseigene Außenhandelsbetriebe und -kombinate der DDR, über die der gesamte Außenhandel der DDR abgewickelt wurde.

Die Zuständigkeit für die Sportvereinigung Dynamo (SV Dynamo) lag beim MfS, MdI und der Zollverwaltung gemeinsam.

Sämtliche in der DDR stationierten Truppenteile der Sowjetarmee waren in der Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland (GSSD), ab 1988 Westgruppe der Truppen (WGT), zusammengefasst.

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Daten der bewaffneten Organe der DDR

Gastbeitrag von Torsten Schnierstein

Im Juni 1945, also etwa einen Monat nach Kriegsende, begann die Aufstellung von deutschen Polizeiorganen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) durch die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD).

1946 Bildung der Deutsche Verwaltung des Inneren (DVdI) durch die SMAD. Polizeiorgane werden der DVdI zentral unterstellt.

01.12.1946 Aufstellung einer Grenzpolizei in der SBZ durch die SMAD. Der DVdI unterstellt.

1948 Bezeichnung Deutsche Volkspolizei (DVP) für die Polizeiorgane wird eingeführt.

01.07.1949 Gründung der Deutschen Volkspolizei (DVP) aus den Polizeiorganen der DVdI.

07.10.1949 Mit Gründung der DDR Bildung des Ministeriums des Innern (MdI) – Innenministerium aus der DVdI. Unterstellung der Deutschen Volkspolizei (DVP) und der Grenzpolizei dem Ministerium des Innern (MdI).

08.02.1950 Bildung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) durch Herauslösung der Hauptverwaltung zum Schutze der Volkswirtschaft aus dem MdI.

Mai 1952 Gründung der Deutsche Grenzpolizei (DGP) aus der Grenzpolizei. DGP wird dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) unterstellt.

01.07.1952 Aufstellung der Kasernierten Volkspolizei (KVP) in den Organen des MdI.

07.08.1952 Gründung der Gesellschaft für Sport und Technik (GST).

28.08.1952 Bildung des Amtes für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (AZKW), später umbenannt in Zollverwaltung.

23.07.1953 DGP wird wieder dem Ministerium des Innern (MdI) – Innenministerium unterstellt.

23.07.1953 MfS wird zum Staatssekretariat für Staatssicherheit (SfS) runtergestuft und dem MdI unterstellt.

2. Halbjahr 1953 Gründung der Kampfgruppen der Arbeiterklasse (KG).

24.11.1955 erneute Bildung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS).

18.01.1956 Bildung des Ministeriums für Nationale Verteidigung (MfNV) – Verteidigungsministerium durch Herauslösung der Hauptverwaltung für Ausbildung aus dem MdI.

01.03.1956 Gründung der Nationale Volksarmee (NVA) durch Herauslösung der Kasernierten Volkspolizei (KVP) aus dem MdI.

11.02.1958 Gründung der Zivilverteidigung (ZV).

22.08.1961 Gründung der Ordnungsgruppen der FDJ (Freie Deutsche Jugend). Unterstellung dem Ministerium des Innern (MdI).

15.09.1961 Gründung der Grenztruppen (GT) durch Umbenennung der DGP (Deutsche Grenzpolizei). Unterstellung Grenztruppen (GT) als vierte Teilstreitkraft der Nationalen Volksarmee (NVA) und dem Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) durch Herauslösung der DGP (Deutsche Grenzpolizei) aus dem MdI.

1962 Umbenennung des Amtes für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (AZKW) in Zollverwaltung.

1971 Ausgliederung der Grenztruppen (GT) aus der Nationalen Volksarmee (NVA).

18.11.1989 Bildung des Amtes für Nationale Sicherheit (AfNS) durch Umwandlung des Ministerium für Staatssicherheit (MfS).

14.12.1989 Auflösung der Kampfgruppen der Arbeiterklasse (KG).                                                         

Dezember 1989 Auflösung der Ordnungsgruppen der FDJ (Freie Deutsche Jugend).

31.03. 1990 Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit (AfNS).

02.04.1990 Bildung des Grenzschutzes der DDR (parallel zu den Grenztruppen) durch schrittweise Aufstellung aus Angehörigen der einzelnen Schutz- und Sicherheitsorgane und Unterstellung dem Ministerium des Innern (MdI).

01.07.1990 Einstellung der Grenzsicherung durch die Grenztruppen.

30.09.1990 Auflösung der Grenztruppen.

1990 Auflösung der Gesellschaft für Sport und Technik (GST).

03.10.1990 Auflösung aller zu dem Zeitpunkt noch bestehenden Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR, d.h. Nationale Volksarmee (NVA), Zivilverteidigung (ZV), Grenzschutz, Kasernierte Einheiten des MdI, Deutsche Volkspolizei (DVP), Zollverwaltung. Eingliederung in Bundeswehr (Bw), Bundesgrenzschutz (BGS), Länderpolizeien der 5 ostdeutschen Flächenländer sowie Berlin, Bundeszollverwaltung.

03.10.1990 Gründung der jeweiligen Landespolizei in den 5 ostdeutschen Flächenländern (Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen). Bildung aus den Bezirksbehörden der Deutschen Volkspolizei (BDVP), Unterstellung den Innenministerien der 5 Länder.