Im Mai 1949 fanden in der sowjetischen Besatzungszone Wahlen zum 3. Deutschen Volkskongress statt. Zwei Drittel der wahlberechtigten Bevölkerung gaben der gemeinsamen Kandidatenliste, welche die fünf antifaschistisch-demokratischen Parteien aufgestellt hatten, ihre Zustimmung. Das war ein klares Bekenntnis zu den Zielen der Volkskongressbewegung und eine Absage an die imperialistische Politik. Die Bevölkerung der Westzonen wurde durch Verbote und Terror daran gehindert, in freier und geheimer Wahl am Zustandekommen dieser Nationalen Vertretung des deutschen Volkes teilzunehmen.

Bild entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse
Am 29. Und 30. Mai 1949 tagte in Berlin der 3. Deutsche Volkskongress.
Die soziale Zusammensetzung des Kongresses reichte von Vertretern der Arbeiterklasse bis zu Angehörigen der mittleren Bourgeoise. Der wichtigste Beratungspunkt des 3. Deutschen Volkskongresses war die Verfassung einer einheitlichen demokratischen Republik. Deren Entwurf wurde auf Initiative der SED ausgearbeitet und vom Deutschen Volksrat im August 1948 dem deutschen Volk zu Diskussion vorgelegt. Während das Grundgesetz der BRD ohne Mitwirkung des deutschen Volkes und gegen den Willen seiner Mehrheit zustande kam, fand zum Verfassungsentwurf des Deutschen Volksrates eine umfassende demokratische Aussprache statt. In über 9 000 Versammlungen nahmen Menschen aus allen Teilen der Bevölkerung – auch in den Westzonen- dazu Stellung. Dem Deutschen Volksrat waren neben 15 000 Resolutionen auch 509 Abänderungsvorschläge zugeleitet worden. Nun lag der überarbeitete Entwurf den gewählten Vertretern aller Bevölkerungsteile zur Beratung und Abstimmung vor. Die Delegierten des 3. Deutschen Volkskongresses nahmen die Verfassung mit nur einer Gegenstimme an.
Am 29. Und 30. Mai 1949 tagte in Berlin der 3. Deutsche Volkskongress. Die soziale Zusammensetzung des Kongresses reichte von Vertretern der Arbeiterklasse bis zu Angehörigen der mittleren Bourgeoise. Der wichtigste Beratungspunkt des 3. Deutschen Volkskongresses war die Verfassung einer einheitlichen demokratischen Republik. Deren Entwurf wurde auf Initiative der SED ausgearbeitet und vom Deutschen Volksrat im August 1948 dem deutschen Volk zu Diskussion vorgelegt. Während das Grundgesetz der BRD ohne Mitwirkung des deutschen Volkes und gegen den Willen seiner Mehrheit zustande kam, fand zum Verfassungsentwurf des Deutschen Volksrates eine umfassende demokratische Aussprache statt. In über 9 000 Versammlungen nahmen Menschen aus allen Teilen der Bevölkerung – auch in den Westzonen- dazu Stellung. Dem Deutschen Volksrat waren neben 15 000 Resolutionen auch 509 Abänderungsvorschläge zugeleitet worden. Nun lag der überarbeitete Entwurf den gewählten Vertretern aller Bevölkerungsteile zur Beratung und Abstimmung vor. Die Delegierten des 3. Deutschen Volkskongresses nahmen die Verfassung mit nur einer Gegenstimme an.
Der 3. Deutsche Volkskongress wählte den Deutschen Volksrat neu, dessen Zusammensetzung die wachsende soziale und politische Breite widerspiegelte.
Nach dem 3. Kongress erweiterte die Volkskongressbewegung ihre Reihen und Aufgaben. Sie begann sich zu einer umfassenden nationalen Front zu entwickeln. Die von der SED geführte Volkskongressbewegung verband immer stärker den Kampf gegen die imperialistische Spaltungspolitik mit dem Aufbau der antifaschistisch-demokratischen Ordnung. Vom Volksrat und seinen Organen sowie den Volksausschüssen in den Ländern, Kreisen, Städten und Gemeinden gingen starke Anregungen zur Festigung und Erweiterung der revolutionären Errungenschaften aus. Der Volksrat nahm mehr und mehr die Aufgaben einer zentralen Volksvertretung wahr.
Ende September/Anfang Oktober 1949 forderten Hundertausende von Werktätigen (Erwerbstätigen, arbeitende Menschen) in der sowjetischen Besatzungszone, eine demokratische Regierung zu bilden, welche die Interessen des deutschen Volkes tatsächlich vertrat. Es kam jetzt darauf an, die antifaschistisch-demokratische Ordnung vor jeglichem imperialistischen Angriff zu schützen und ihr eine staatliche Grundlage zu geben. Der Zeitpunkt der Staatsgründung konnte nach der Bildung der imperialistischen BRD nicht mehr länger hinausgeschoben werden. Mit den anderen demokratischen Parteien und Massenorganisationen beschloss der Parteivorstand der SED am 04. Oktober 1949 über die Bildung einer provisorischen Regierung zu verhandeln. Alle Blockparteien ersuchten daraufhin am 05. Oktober den Deutschen Volksrat, eine verfassungsmäßige Regierung zu bilden.
Am 07. Oktober 1949 trat in Berlin der Deutsche Volksrat zu seiner historischen 09. Tagung zusammen. Er proklamierte die Deutsche Demokratische Republik, konstituierte sich als Volkskammer der DDR und setzte die vom 3. Volkskongress angenommene Verfassung in Kraft. Einstimmig wurde Johannes Dieckmann(LDPD) zum Präsidenten der Volkskammer gewählt und Otto Grotewohl(SED)mit der Bildung der Regierung der DDR beauftragt.

Bild entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse
Am 11. Oktober 1949 wurde Wilhelm Pieck(SED)einstimmig zum ersten und einzigen Präsidenten der Deutschen Demokratischen Republik gewählt. Nach dem Tod von Wilhelm Pieck wurde das Amt des Präsidenten abgeschafft und durch den Staatsrat ersetzt.
Am 10. Oktober 1949 übergab der Chef der SMAD, Armeegeneral Tschuikow, die bisherigen Verwaltungsfunktionen der sowjetischen Besatzungszone an die Regierung der DDR.

Bild entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse
An die Stelle der SMAD trat die sowjetische Kontrollkommission(SKK). Ihre Tätigkeit beschränkte sich auf die Kontrolle der weiteren Erfüllung des Potsdamer Abkommens und anderer betreffender Viermächtebeschlüsse. Damit begann die schrittweise Herstellung der vollen Souveränität der DDR. Die Tatsache, dass an der Spitze der DDR hervorragende Arbeiterführer und Antifaschisten standen, kündete von einem deutschen Staat, der sich von allen früheren und nachfolgend unterschied.

Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, bearbeitet von Petra Reichel
Ein Kommentar zu „Die Gründung der DDR“