Die Novum GmbH war ein Außenhandelsbetrieb der DDR. Im Auftrag der SED organisierte sie Geschäfte zwischen volkseigenen Betrieben und Unternehmen im westlichen Ausland. Rudolfine Steindling übernahm treuhänderisch 1978 die Hälfte und 1983 sämtliche Geschäftsanteile der Novum. Die Gesellschaft wurde nie in einen Organisationseigenen Betrieb der SED überführt, sondern behielt die Rechtsform einer GmbH.
Die am 31. Mai 1951 inBerlin/DDRgegründete Handelsgesellschaft diente zunächst dem Zweck, für die DDR Waren amWirtschaftsembargowestlicher Staaten vorbei zu besorgen.[1]Später war sie als Teil des BereichsKommerzielle Koordinierung[2]für die Beschaffung westlicherDevisenverantwortlich. Hierfür organisierte sie Geschäfte zwischen DDR-Betrieben und Firmen in derBRD,Österreich und derSchweiz. In den knapp 40 Jahren ihres Bestehens erwirtschaftete das Unternehmen hoheProvisionsgewinne. Auf einige Konten der Novum hatte nur die DDR Zugriff, ein Großteil der Novum-Erlöse floss in die Staatskasse der DDR oder diente zur Finanzierung von Spionageoperationen desMinisteriums für Staatssicherheit.[3]
ZurKonterrevolution verfügte die NovumGmbHüber ein Vermögen von rund einer halben MilliardeDMauf Konten in Österreich und der Schweiz.[4]
Juristische Auseinandersetzungen nach 1990
Nach dem Auffinden von Treuhanderklärungen vom 16. März 1978 sowie aus dem Jahr 1983, die die SED-Firma „VOB Zentrag“als Novum-Inhaber benannte, übernahm im Januar 1992 dieTreuhandanstalt die Verwaltung der Novum GmbH und ließ die Konten der Firma einfrieren.[3][5]
Hieraufhin verklagte die GeschäftsfrauRudolfine Steindlingdie Treuhand-NachfolgerinBundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben(BvS) vor demOberverwaltungsgerichtBerlin. Sie gab an, mit dem Erwerb von Novum-Anteilen seit April 1983 Alleingesellschafterin der Novum im Auftrag derKommunistischen Partei Österreichs(KPÖ) gewesen zu sein und erhielt am 12. Dezember 1996 in erster Instanz Recht.[6]
In zweiter Instanz stellte das Oberverwaltungsgericht Berlin jedoch fest, dass die Novum GmbH nicht – wie von der Klägerin angegeben – im Eigentum der KPÖ stand, sondern auf Grund von Treuhandvereinbarungen zum SED-Vermögen zu zählen ist.[7] So entschied das Gericht, dass die Novum ab 1983 nur zum Schein von Steindling geführt wurde, um SED-Vermögen ins Ausland zu transferieren.[8] Damit fiel das verbliebene Guthaben von 255 Millionen Euro der Bundesanstalt zu.[9] Die Revision war unter anderem deshalb möglich geworden, weil ein Anwalt der Novum Informationen über die Fälschung bzw. Vernichtung von Beweismaterialien geliefert hatte, mit dem Ziel, die ausgelobte Belohnung für das Auffinden von SED-Parteivermögen zu kassieren.[10] Weitere Revisionen wurden nicht zugelassen.[11] Vor Inkrafttreten des Urteils wurden hohe Geldbeträge von Firmenkonten überwiesen, sodass nur ein Teil des Vermögens sichergestellt werden konnte. Man einigte sich in einem Vergleich auf die Zahlung von 106 Millionen Euro sowie den Erlösen aus Rücklagen, sodass die Bundesanstalt insgesamt 120 Millionen Euro erhielt, welche an die neuen Bundesländer ausgezahlt wurden.[12]
Am 27. März 2010 verurteilte das Obergericht des Kantons Zürich die Unicredit Bank Austria zur Zahlung von 230 Millionen Euro an die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben. Diese hatte geklagt, da die Bank (damals noch als Länderbank) Steindling Anfang 1992 umgerechnet rund 128 Mio. Euro von den Novum-Konten ausgezahlt hatte, obwohl sich die Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt bereits unter Verwaltung der Treuhand befand.[13] Die Richter urteilten, dass die Banker bei der Auszahlung fahrlässig gehandelt hätten und die entsprechende Summe nebst 5 % Zinsen p. a. daher von der Bank zu ersetzen seien.[14] Die dagegen gerichtete Berufung der Bank Austria wurde zurückgewiesen und der Betrag aufgrund der Zinsen auf 245 Millionen Euro erhöht. Die Bank focht das Urteil an,[15] das Urteil wurde von der Berufungsinstanz aufgehoben und das Verfahren an das ursprüngliche Gericht zurückverwiesen.[16] Dieses wies 2013 die Beschwerde zurück und somit wurde das Urteil rechtskräftig. Die Bank Austria musste an die BRD 128 Mio. Euro, zuzüglich 5 % Zinsen seit 1994, zahlen.[17]
Am 21. August 2014 reichte die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) als Treuhänderin für das Vermögen der ehemaligen DDR beim Bezirksgericht Zürich Klage gegen die schweizerische Bank Julius Bär & Co. AG auf Schadenersatz für verschwundenes DDR-Staatsvermögen in Höhe von umgerechnet 135 Millionen Euro ein.[18] Diese Summe soll über die Novum GmbH durch Rudolfine Steindling auf Schweizer Konten der „Cantrade Privatbank AG“ transferiert worden sein. Später soll Steindling das Geld abgehoben und in Banksafes gelagert haben, wobei der endgültige Verbleib unbekannt ist. 2019 verurteilte das Schweizer Bundesgericht in Lausanne die Bank Julius Bär als Rechtsnachfolgerin der Cantrade Privatbank dazu, 88 Millionen Euro zuzüglich Zinsen an die BRD zu zahlen. Auf den zwischen Steindling und der BvS 2009 geschlossenen Vergleich konnte sich die Bank nicht berufen.[19]
Mit der Niederlage der Nazis und der Besatzung durch die Alliierten (Frankreich, USA, die Sowjetunion und Großbritannien) änderte sich das Steuersystem erneut. Bereits 1946 erließen Großbritannien, Frankreich und die USA Gesetze, die zu einer hohen Besteuerung der von ihnen kontrollierten westdeutschen Gebiete führten. Das 1949 in Kraft getretene Grundgesetz legte schließlich das Fundament für eine neue Finanzverwaltung. Die finanziellen Hoheitsrechte wurden zwischen Bund und Ländern aufgeteilt; es entstanden getrennte Finanzverwaltungen. Das war ganz im Sinne der Alliierten, die die finanzpolitische Macht in Deutschland verteilt sehen wollten. Mit der Umsatzsteuerreform von 1968 löste die Mehrwertsteuer das alte Umsatzsteuersystem aus der Preußen-Zeit ab.
Die DDR als sozialistischer Staat ging ihren eigenen Weg. Ähnlich wie heute in China lenkte die DDR die Wirtschaft in Mehrjahresplänen. Ein Großteil der Produktionsmittel der Unternehmen gehörte dem Staat. Der finanzierte sich hauptsächlich über die Abgaben der Volkseigenen Betriebe. Steuern für Bürger oder private Unternehmen spielten so gut wie keine Rolle. Für die komplette Finanzplanung war das Ministerium für Finanzen zuständig, Finanzämter wie in der BRD gab es nicht
Nach der Annexion der DDR durch die BRD im Jahre 1990 wurde das System der DDR an die BRD angepasst. Das erledigte eine Treuhandanstalt, die dem Bundesfinanzminister unterstellt war. Vier Jahre brauchte sie, um das vormals staatliche Eigentum der DDR zu privatisieren – erst dann konnten darauf Steuern anfallen. Seitdem hat es in Deutschland keine grundsätzliche Veränderung des Steuersystems mehr gegeben.
Es wird beklagt, dass in der DDR die Steuerberater eine aussterbende Zunft waren. Natürlich wird das mit Unterdrückung in der DDR begründet und nicht, dass die Steuerberater im Steuersystem der DDR schlicht überflüssig wurden.
Ob die Details wirklich so stimmen, vermag ich (P.R.) nicht zu sagen.
Die Vermögensteuer (VSt) war in der Deutschen Demokratischen Republik eine Substanzsteuer auf das Vermögen von natürlichen und juristischen Personen. Da Unternehmen im Staatsbesitz von der Steuerpflicht ausgenommen waren und es nur wenige Privatpersonen oder private Unternehmen gab, die entsprechendes Vermögen hatten, war das Steueraufkommen marginal. Der Steuersatz lag zwischen 0,5 % und 2,5 %.
Unbegrenzt steuerpflichtig waren natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der DDR und Körperschaften, Unternehmen u. ä. mit Sitz oder Geschäftsleitung in der DDR. Unbegrenzte Steuerpflicht bedeutete, dass das weltweite Gesamtvermögen steuerpflichtig war.[1]
Begrenzt steuerpflichtig waren Personen mit Sitz/Wohnsitz außerhalb der DDR. Hier erstreckte sich die Steuerpflicht nur auf das in der DDR befindliche Vermögen.[2]
Volkseigene Betriebe,sozialistische Genossenschaftenfielen nicht unter das Gesetz. Unternehmen und andere Vermögensmassen, die dem Staat, den Parteien, gesellschaftlicher Organisationen u. ä. gehörten, waren von der Steuer befreit. Dies machte nahezu die vollständige Wirtschaft der DDR aus.
Die Bemessungsgrundlage war das Vermögen, das gemäß §§ 73–75 und 77 desBewertungsgesetzeszu bewerten war, wobei gemäß § 74 Schuldenpositionen abgezogen wurden.
FürAktiengesellschaftenundGmbHsbestand eine Mindestbesteuerung: Das anzuwendende Mindestvermögen bei AGs betrug 50.000 und bei GmbHs 20.000Mark der DDR.
Ein personenbezogenerFreibetragbestand nicht. Bei Überschreitung einerFreigrenzevon 10.000 Mark (für Ehegatten und Kinder kamen jeweils 5.000 Mark (ab 1988: 10.000 Mark) hinzu) wurde das gesamte Vermögen steuerpflichtig.[3]
Der Steuersatz lag für nicht-natürliche Personen bei 2 % wenn das Vermögen maximal 500.000 Mark betrug und ansonsten 2,5 %. Für natürliche Personen mit einem Vermögen von maximal 25.000 Mark wurden 0,5 %, sofern das Vermögen nicht landwirtschaftlichen Zwecken diente, und 1 % für landwirtschaftliche Vermögen angesetzt. Vermögen zwischen 25.000 und 500.000 Mark wurden mit 1,5, Vermögen über 500.000 Mark mit 2,5 % besteuert.
Nach der Konterrevolution wurde die Wirtschaft an das kapitalistische System angepasst. Dazu gehörte auch ein entsprechendes Steuersystem. Die Übergangs-Volkskammer beschloss am 6. März 1990 (also noch vor der ersten bürgerlichen Volkskammerwahl 1990) das Gesetz zur Änderung der Rechtsvorschriften über die Einkommens-, Körperschafts- und Vermögenssteuer. Am 16. März 1990 wurde die dazugehörige Durchführungsbestimmung erlassen. Kernpunkte waren eine Anpassung an das Recht der BRD, d. h. die Beseitigung von Ausnahmeregelungen und die Vereinheitlichung der Steuersätze. Der Steuersatz betrug ab 1990 für natürliche Personen mit einem Gesamtvermögen von bis zu 25.000 Mark 0,5 % und für alle anderen Steuerpflichtigen 1 %. Die Höhe der Steuer durfte zusammen mit der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer 75 % des zu versteuernden Einkommens nicht überschreiten.
Die Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA) war in der DDR als Spezialinstitut verantwortlich für die Durchführung kommerzieller Zahlungen mit dem Ausland sowie mit Devisenausländern im Inland. Die Bank wurde am 18. Mai 1966 in das Handelsregister von Groß-Berlin eingetragen. Sitz war Berlin/DDR. Das Grundkapital betrug 1,5 Milliarden Mark der DDR. Organe waren der Aufsichtsrat, der Vorstand und der Verwaltungsrat. Präsident der Bank war ab 1978 Werner Polze.
Abschluss von Abkommen und Vereinbarungen mit anderen Banken (insbesondere Auslandsbanken)
Zusammenarbeit mit internationalen Bankenorganisationen und anderen Institutionen
Korrespondenzbank gegenüber dem Ausland
Kontenführung für ausländische Banken in der DDR
Kontoführung für die DDR bei Auslandsbanken
Vergabe und Inanspruchnahme vonKrediten auf internationaler Ebene
Finanzierung der Außenhandelsbetriebeder DDR sowie von Verkehrsbetrieben mit überwiegend außenwirtschaftlicher Tätigkeit
Durchführung des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland (SW und NSW). Innerhalb des RGW übernahm die DABA das Clearing mit der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit auf der Basis vonTransferrubel.[1]
Kreditgewährung für Außenhandelsunternehmen,
finanzielle Beteiligung an in- und ausländischen Unternehmen.[2]
Statut (Auszüge):
Die Bank konnte in Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der DDR und im Ausland Filialen und Agenturen eröffnen sowie eigene Vertreter haben. Sie konnte Grundstücke, Gebäude und andere Gegenstände mieten, pachten oder zu Eigentum erwerben. Die Bank verfügte über ein Aktienkapital, einen Reservefonds sowie spezielle Fonds.
Die Tätigkeit der Bank erstreckte sich darauf,
Devisenund Sorten zu kaufen und zu verkaufen sowie Bestände von Devisen und Sorten zu halten
Gold und andere Edelmetallezu kaufen und zu verkaufen sowie zu verwahren
Reiseschecks der DDR von 1967 bis 1977 auszugeben und einzulösen[3]
inländische und ausländische Wertpapiere zu kaufen und zu verkaufen sowie im Auftrage ihrer Kunden und Korrespondenten ins Depot zu nehmen.
Organisation
Die Zentrale residierte in Berlin in einem Gebäudekomplex an der EckeFriedrichstraße/Unter den Linden, zu dem dasHaus der Schweizund dieKaiserhöfegehören.
Ende der 1980er Jahre gab es zehn Filialen, u. a. in Karl-Marx-Stadt, Leipzig und Rostock. Einzelne Filialen unterhielten Außenstellen.
BRD-Kredite für die Deutsche Außenhandelsbank
Der ZK-Sekretär der SED für WirtschaftsfragenGünter Mittaghandelte zusammen mitAlexander Schalck-GolodkowskimitFranz Josef StraußAnfang der 1980er Jahre den sogenannten „Milliardenkredit“ eines westdeutschen Bankenkonsortiums an die Deutsche Außenhandelsbank der DDR aus.
Privatisierung nach der Konterrevolution
Die im Besitz des Bundes und derKfWbefindlichen Aktien der Deutschen Außenhandelsbank wurden zum 1. Januar 1995 durch dieTreuhandanstaltan die Westdeutsche Landesbank Girozentrale (WestLB) verkauft.[4]Die Westdeutsche Landesbank Girozentrale zahlte für die Deutsche Außenhandelsbank 430 Millionen Mark und bekam dafür Altschuldenforderungen über sieben Milliarden Mark gegenüber denAußenhandelsbetrieben der DDR.[5]
Die Informationen dieses Artikels entstammen dem Statut der Deutschen Außenhandelsbank AG vom 10. März 1986 sowie dem Lehrmaterial zur Ausbildung zum Finanzkaufmann – Spezialisierungsrichtung Geld und Kredit – bei der Deutschen Außenhandelsbank AG mit Stand September 1987.
Der erste Häftlingsfreikauf wurde Weihnachten 1962 realisiert: 20 Häftlinge und ebenso viele Kinder kamen gegen die Lieferung von drei Waggon-Ladungen Kalidüngerfrei.[5] Bundeskanzler Konrad Adenauer hatte nach einer Koalitionskrise am 14. Dezember 1962 das Kabinett Adenauer V berufen und darin Rainer Barzel zum Minister für gesamtdeutsche Fragen.
Die Häftlingsfreikäufe wurden bis 1989, einige Zeit vor der Beseitigung des Antifaschistischen Schutzwalls, praktiziert. Sie wurden inoffiziell auf Regierungsebene ausgehandelt. Nachdem es zu Beginn noch um Einzelfälle gegangen war, wurde der Freikauf zunehmend organisiert. In der Zeit zwischen 1964 und 1989 wurden insgesamt 33.755 Häftlinge freigekauft. Der Preis pro Häftling betrug anfangs durchschnittlich ca. 40.000 DM und stieg später auf 95.847 DM. Offiziell bemessen wurde die Summe an dem angeblichen „Schaden“, den der Häftling in der DDR angerichtet haben soll (so die halbamtliche Begründung) und dem Ersatz für die (kostenlose) Ausbildung bzw. das Studium.
Tatsächlich hatte die DDR einen ständigen Devisenmangel und war sehr daran interessiert, an D-Mark oder andere konvertible Währungen zu gelangen. Außerdem entfiel mit dem Freikauf eines politischen Häftlings für die DDR das Problem, ihn wieder in die Gesellschaft integrieren zu müssen. Die „Hartgesottenen“ wollten sich ohnehin nicht integrieren lassen.
Den Transport der freigekauften Häftlinge handhabte die DDR diskret. Mit Bussen, die in der DDR bald inoffiziell den Beinamen Wunderbusse erhielten, wurden die freigekauften Häftlinge an die Grenze gebracht und auf unauffälligen Parkplätzen oder Waldlichtungen an die BRD übergeben, bevor sie in das Aufnahmelager Gießen gelangten.
Später organisierten die BRD-Behörden den Transport mit zwei Bussen der Marke Magirus-Deutz und Fahrern aus der BRD. Der Häftlingstransport startete auf BRD-Gebiet. Die eingesetzten Busse waren in der BRD wie in der DDR zugelassen und mit drehbaren Nummernschildern ausgestattet. Während der Fahrt auf BRD-Gebiet zeigten die Busse BRD-Nummernschilder, nach dem Passieren der Staatsgrenze wurde per Knopfdruck auf DDR-Nummernschilder umgeschaltet, um nicht aufzufallen. Anschließend wurden die Häftlinge direkt von der Haftanstalt in Karl-Marx-Stadt (heute Chemnitz) abgeholt. Auf der Transitstrecke in der DDR begleiteten Fahrzeuge der Staatssicherheit die Busse bis zum Grenzübergang. Nach dem Grenzübertritt drehten die Busfahrer die Nummernschilder wieder auf BRD-Kennzeichen.[8][9]
Vertrauter von Erich Honecker und Unterhändler der DDR gegenüber der BRD für den sogenannten „Humanitärbereich“ (Häftlingsfreikauf, Ausreisen) war in der DDR der Rechtsanwalt Wolfgang Vogel (1925–2008), welcher die Häftlingstransporte auch begleitete. Seine Verhandlungspartner in der BRD waren u. a. Herbert Wehner, Helmut Schmidt, Hans-Jochen Vogel,Ludwig A. Rehlinger, Walter Priesnitz und der Vizepräsident des Diakonischen Werkes, Ludwig Geißel. Andere Kontakte mit dem Rechtsanwalt Jürgen Stange und Mitarbeitern aus dessen Westberliner Kanzlei wie z. B. Herbert Taubert und Barbara von der Schulenburg sowie zu Ministerialdirektor Edgar Hirt vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen in Bonn beförderten einen Skandal,[10] der um 1984 fast die humanitären Bemühungen zunichtegemacht hätte (vgl. dazu unter Literatur Brinkschulte et al.).[11] Auch der SPD-Politiker Hermann Kreutzer – er war 1949 als politischer Häftling zu 25 Jahren Haft verurteilt worden und 1956 freigekommen – hatte in den 1970er Jahren mit dem Häftlingsfreikauf zu tun.[12]
Mit den Eingenommen DM wurden u.a. Luxusgüter für die politische Führung und das Dopingsystem finanziert. .[13]
Von den Devisen aus dem Häftlingsfreikauf wurde eine breite Palette technischer Geräte angeschafft, darunter Video, Ergometer, Mess- und Rechnertechnik, sowie drei Gas-Chromatographen zum Stückpreis von rund einer halben Million D-Mark.
Nur rund 500 Millionen D-Mark aus dem Erlös des Freikaufs wandte die DDR für die Verbesserung der Versorgungslage ihrer Bürgerinnen und Bürger auf. Das war nur etwa ein Siebtel der 3,44 Milliarden D-Mark, die zu 96 Prozent aus dem Häftlingsverkaufsgeschäft stammten und über das Konto 0628, das sogenannte Honecker-Konto, transferiert wurden. Mit einigen Millionen davon tauchte der DDR-Richter Jürgen Wetzenstein-Ollenschläger in den Untergrund ab, nachdem er die Freikaufpreise der von ihm zuvor zu Freiheitsstrafe verurteilten Konterrevolutionäre in die Höhe getrieben hatte.[14]
Es gab auch Kritik an den Häftlingsfreikäufen. So wurde zum einen das Potential der Konterrevolutionäre in der DDR geschwächt und deren Druck auf die Regierung der DDR geschwächt. Nun ja, die Konterrevolutionäre hatten ja trotzdem Erfolg.
Für Amnesty International galt der Häftlingsfreikauf als ein Anreiz für die DDR, viele politische Gefangene mit langen Haftstrafen zu „produzieren“.
Alexander Schalck-Golodkowski (gebürtig Alexander Golodkowski; geboren am 3. Juli 1932 in Berlin-Treptow; gestorben am 21. Juni 2015 in Rottach-Egern[1]) war ein deutscher Politiker (SED), Oberst im Ministerium für Staatssicherheit (MfS) und Wirtschaftsfunktionär(in der DDR verwendete man nicht die heute gebräuchliche US-amerikanische Bezeichnung Manager. P.R.)der DDR. Er war Leiter des geheimen Bereichs für Kommerzielle Koordinierung im Ministerium für Außenhandel, der durch die Arbeitsgruppe Bereich Kommerzielle Koordinierung (AG BKK) des MfS kontrolliert wurde. Der Bereich Kommerzielle Koordinierung war zuständig für den (inoffiziellen) Handel mit dem kapitalistischen Ausland. Bekanntheit erlangte er im Nachhinein für die Aushandlung eines Kredits in Höhe von einer Milliarde DM, den ein westdeutsches Bankenkonsortium der DDR 1983 gewährte.[2] Schalck-Golodkowskis Verhandlungspartner auf westdeutscher Seite war der bayerische Ministerpräsident Franz Josef Strauß (CSU).[3]
Schalk-Golodkowski war ein Geschäftsmann vom Typ „windiger Hund“. Er musste so auftreten, um die Embargos umgehen, Geschäfte zum Wohle der DDR machen und Devisen heranzuschaffen. P.R.
Alexander Golodkowskis Vater Peter Golodkowski war ein Staatenloser mit russischen Wurzeln, dessen Vater ein höherer russischer Finanzbeamter in Gomel gewesen war. Peter Golodkowski war Offizier der zaristischen Armee, bevor er vor den Bolschewiki floh. Später leitete er die russische Dolmetscherschule der Wehrmacht in Berlin-Moabit. Sein Sohn Alexander wurde im Jahr 1940 vom Ehepaar Schalck adoptiert.
Schalck-Golodkowski begann zunächst eine Bäckerlehre und absolvierte dann von 1948 bis 1950 eine Lehre als Feinmechaniker. 1951 trat er in die Freie Deutsche Jugend (FDJ) ein. Ab 1952 arbeitete Schalck-Golodkowski als Sachbearbeiter in einem Außenhandelsbetrieb; nach kurzer Zeit wechselte er in das Ministerium für Außenhandel und innerdeutschen Handel der DDR, wo er innerhalb eines Jahres zum Hauptreferenten des Referates Werkzeugmaschinen aufstieg. Nachdem er an der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin sein Abitur abgelegt hatte, absolvierte Schalck-Golodkowski von 1954 bis 1957 ein Studium der Ökonomie an der Hochschule für Außenhandel in Staaken, das er als Diplomwirtschaftler abschloss[4]
Am 5. März 1953 stellte Schalck-Golodkowski den SED-Aufnahmeantrag und wurde nach der Kandidatenzeit 1955 als Mitglied aufgenommen. Bereits 1956, also noch vor Ende seines Studiums, wurde er Hauptverwaltungsleiter beim Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel. Diese Position hatte er bis 1962 inne. 1958 wurde er außerdem zum Vertreter des Außenhandels in der Ständigen Kommission für Bauwesen des Rats für Gegenseitige Wirtschaftshilfe ernannt. Von 1962 bis 1966 war er hauptamtlicher Erster Sekretär der SED-Kreisleitung im Ministerium für Außenhandel.
Ab 1966 war er für den neu gegründeten Bereich Kommerzielle Koordinierung (KoKo) zuständig, den er maßgeblich mit aufbaute. Dieser Bereich sollte mit verdeckten Geschäften zur Devisenerwirtschaftung die Zahlungsfähigkeit der DDR sichern.
Seine Karriere im Ministerium für Staatssicherheit (MfS) begann 1967, als er zum Offizier im besonderen Einsatz (OibE) der Arbeitsgruppe Bereich Kommerzielle Koordinierung (AG BKK) ernannt wurde. 1975 wurde Schalck-Golodkowski zum Oberst befördert. Ein weiterer Aufstieg zum General kam nicht in Frage, da dies zwangsweise seine Enttarnung als MfS-Offizier nach sich gezogen hätte; er erhielt zuletzt jedoch das Gehalt eines Generalleutnants.
1970 verteidigte er gemeinsam mit seinem Führungsoffizier, MfS-Oberst Heinz Volpert, an der zum Ministerium für Staatssicherheit gehörenden Juristischen Hochschule in Golm bei Potsdam seine Dissertation zum Thema „Vermeidung ökonomischer Verluste und Erwirtschaftung zusätzlicher Devisen“. Diese Arbeit war bis zum Ende der DDR geheim. „Doktorvater“ war neben zwei Doktoren des MfS der Minister für Staatssicherheit Erich Mielke, der selbst weder Abitur hatte noch einen akademischen Grad besaß.[5][6][7]
Von 1967 bis 1975 war Schalck-Golodkowski offiziell einer der stellvertretenden Minister für Außenhandel und im Anschluss daran bis 1989Staatssekretärim Ministerium für Außenhandel. BeimPolitbüro des ZK der SEDwar er seit 1976 Mitglied der Wirtschaftskommission, ab 1981 der Kommission zur Koordinierung der ökonomischen, kulturellen und wissenschaftlich-technischen Beziehungen der DDR zu Ländern Asiens, Afrikas und des arabischen Raums. 1981 nahm er an den Verhandlungen zwischen BundeskanzlerHelmut Schmidtund demStaatsratsvorsitzendenErich HoneckerimJagdhaus HubertusstockamWerbellinseeteil. In der Folge führte er 1983 die erfolgreichen Verhandlungen mit dembayrischen MinisterpräsidentenFranz Josef Straußüber einen westdeutschen Milliardenkredit für die DDR.
Als stellvertretender Minister, Staatssekretär, ZK-Mitglied und Leiter der Kommerziellen Koordinierung war Schalck-Golodkowski einer der wichtigsten Männer der DDR-Wirtschaft und Angehöriger derNomenklatura. Durch seinen Zugriff auf Westwaren aller Art war er innerhalb der DDR-Führung eine gefragte und hofierte Persönlichkeit.
ADN-ZB Mittelstädt Leipziger Frühjahrsmesse 1987
Begegnung im Gästehaus – von l.n.r.: Alexander Schalck-Golodkowski, Georg [Gerold] Tandler, Günter Mittag, Franz Josef Strauß, Theo Waigel und Erich Honecker.
Schalck-Golodkowski selbst wohnte in einem Einfamilienhaus in der Manetstraße im Villenviertel am Orankesee in Berlin-Hohenschönhausen unweit von anderen Domizilen hochrangiger Mitarbeiter des MfS, wie dem Reihenhaus von Mielkes Sohn und dem Gästehaus Mielkes. Er besaß ein Ferienhaus in der Schorfheide, dessen Bau genehmigt wurde, obwohl es inmitten eines Naturschutzgebietes lag, und dessen sanitäre Erschließung über 200.000 Mark (DDR) kostete. Beide Häuser wurden von Westfirmen gebaut und eingerichtet. Wie diese Gebäude heute genutzt werden, schreibt Wikipedia nicht. P.R.
Schalck-Golodkowski war zusammen mit Gerhard Schürer, Gerhard Beil, Ernst Höfner und Arno Donda einer der Autoren der „Analyse der ökonomischen Lage der DDR mit Schlußfolgerungen“, einer Vorlage für die Sitzung des Politbüros der SED am 30. Oktober 1989. In diesem auch als „Schürer-Papier“ bekannt gewordenen Geheimbericht wurde die Überschuldung und wirtschaftliche Zerrüttung der DDR erstmals deutlich benannt.Allerdings ist später das Schürer-Papier widerlegt worden. P.R. Wenn man bedenkt, wie verschuldet die Staaten heute sind, dann müsste man ja viele Staaten auf dieser Welt auflösen. P.R.
Im Zuge der Konterrevolution und der Endphase der DDR wurde Schalck-Golodkowski wegen Pressemeldungen über kriminelle Machenschaften von KoKo-Firmen auf der letzten Sitzung des ZK der SED am 3. Dezember 1989 aus dem ZK und der SED ausgeschlossen. Er flüchtete daraufhin am 4. Dezember mit seiner Ehefrau Sigrid nach Westberlin, wo er sich den Behörden stellte und für circa sechs Wochen in Untersuchungshaft kam. Er gab an, dass er eine Abstempelung als Buhmann und die Beseitigung durch seine ehemaligen Genossen fürchte. Ein Auslieferungsantrag der DDR-Generalstaatsanwaltschaft wurde abgelehnt. Im Januar 1990 zog das Ehepaar Schalck-Golodkowski nach Rottach-Egern am Tegernsee. Dort betrieb er die Firma „Gusimex Handelsgesellschaft GmbH“, deren Unternehmensgegenstand als „Handel mit Waren aller Art“ angegeben wurde.[8] Die Gesellschaft wurde 2015 aufgelöst.[9]
Unter dem Decknamen „Schneewittchen“ machte er beim Bundesnachrichtendienst umfangreiche Aussagen über die kriminellen Wirtschaftsmethoden des Bereichs Kommerzielle Koordinierung und seine Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit. Er erhielt vom BND Straffreiheit und bekam Papiere mit falschem Namen in Aussicht gestellt. Es wird gemutmaßt, dass Schalck-Golodkowski aufgrund dieser Ausweisdokumente in der Lage war, auf zuvor geschaffene Rücklagen in Form von Geheimkonten zuzugreifen. Bestätigt ist nur der Zugriff auf ein West-Berliner Bankschließfach mit unbekanntem Inhalt.
Bei der Auflösung seiner alten Wirkungsstätte Kommerzielle Koordinierung wurden weitere dubiose Einzelheiten seiner Tätigkeiten bekannt, die mehrere Ermittlungsverfahren zur Folge hatten. Unter anderem wurden Schalck-Golodkowski Straftaten gemäß Betäubungsmittelgesetz, Untreue, Betrug und Spionage vorgeworfen. 1991 wurde öffentliche Kritik an der Verzögerung der Ermittlungen gegen Schalck-Golodkowski laut, die in der Presse mit den aus DDR-Zeiten bestehenden Kontakten zwischen ihm und bedeutenden westdeutschen Politikern und Unternehmern in Zusammenhang gebracht wurde. Vermutungen, dass Schalck-Golodkowski von westdeutschen Behörden geschützt würde, widersprach der damalige Bundesjustizminister Klaus Kinkel energisch. Natürlich hat Klaus Kinkel diese Aussage getroffen. Es war Klaus Kinkel, der zur Delegitimierung der DDR aufgerufen hat. P.R.
Schalk-Golodkowski selbst beteuerte in einem Auftritt in der Fernsehsendung „Der heiße Stuhl“ auf RTL, „alles anständig und korrekt abgewickelt“ und „nach bestem Wissen und Gewissen“ gehandelt zu haben, „in der Absicht, der DDR und den Menschen zu dienen“.
Der Gesamtbereich der Kommerziellen Koordinierung, insbesondere die Aufgaben und Tätigkeiten von Schalck-Golodkowski, war Gegenstand des 1. Untersuchungsausschusses des 12. Deutschen Bundestages unter dem Vorsitz des CDU-Abgeordneten Friedrich Vogel. Über das Ergebnis der Untersuchungen gibt es umfangreiche Berichte, vor allem Beschlussempfehlung und Bericht Drucksache 12/7600 vom 27. Mai 1994 mit drei Anlagenbänden und einem Anhangband.[10]
Das Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde 1992, das Verfahren wegen Veruntreuung von Milliardenbeträgen der DDR-Regierung durch Überweisungen ins Ausland 1993 eingestellt. Zum Prozess kam es jedoch 1995 wegen des Vorwurfs der Abwicklung illegaler Waffengeschäfte. Als Ergebnis wurde Schalck-Golodkowski im Januar 1996 wegen Verstoßes gegen das als Bundesrecht weitergeltende Militärregierungsgesetz Nr. 53 zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Eine Revision gegen das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof verworfen.[11] Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Im Juli 1996 kam es zu einer weiteren Anklageerhebung wegen Embargovergehen. 1998 wurde Schalck-Golodkowski wegen eines Krebsleidens für verhandlungsunfähig erklärt und brauchte zunächst nicht mehr vor Gericht zu erscheinen. Dennoch wurde er im Juli 1998 zu einer erneuten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt; wiederum wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Sein Verteidiger war der Berliner Anwalt und spätere SPD-Bundestagsabgeordnete Peter Danckert, der auch andere MfS-Offiziere vertrat.
Im März 2003 erlitt Schalck-Golodkowski während eines Urlaubs einen Herzstillstand und musste sich einer Notoperation unterziehen. Nach langem Krebsleiden verstarb er am 21. Juni 2015 in seinem Haus am Tegernsee.[12] Er wurde auf dem Auferstehungsfriedhof in Berlin-Weißensee beigesetzt.[13]
Grabstein für Alexander Schalk-Golodkowski auf dem Auferstehungsfriedhof in Berlin-Weißensee
Schalck-Golodkowski war zweimal verheiratet. Seine erste Frau Margareta (geb. Becker; * 23. August 1932) war gelernte Schneiderin. Nach der Heirat 1955 wurde 1956 ein Sohn geboren. Die gemeinsame Tochter kam 1964 zur Welt. Die Ehe wurde 1975 geschieden.
Kurz darauf folgte 1976 die Heirat mit seiner zweiten Frau Sigrid (geb. Gutmann; geboren am 28. Oktober 1940). Sie war die Tochter der ehemaligen Oberbürgermeisterin von Schwerin Johanna Blecha(geb. Kutzerra, geschiedene Gutmann). Ihr Stiefvater Kurt Blecha war Leiter des Presseamtes des DDR-Ministerrats. Beruflich war sie als Diplomfinanzwirtschaftlerin ebenfalls im Bereich KoKo als Leiterin der Arbeitsgruppe Spezialimporte, insbesondere Sonderversorgung Politbürosiedlung Wandlitz, tätig. Sie hatte den Rang eines Obersten des MfS (OibE).
Alexander Schalk-Golodkowski war eine Figur der „Entspannungspolitik“. Es gab keine klaren Fronten mehr. Aus ökonomischen Gründen diente man sich dem Erzfeind an. Ausgerechnet der größte Antikommunist Franz-Josef Strauß und andere konservative bayrischen Politiker wurden nun Handelspartner. Ob das wirklich in vollem Umfang notwendig war, mögen ehrliche Experten beantworten. Ich (P.R.) sehe das als die langsame Aufweichung der sozialistischen Gesellschaftsordnung der DDR bis hin zur Beseitigung des ganzen Staates. P.R.
Die Staatsbank der DDR wurde zum 1. Januar 1968 als direkte Nachfolgerin der Deutschen Notenbank gegründet. Sie war als Organ des Ministerrates die Zentral- und Emissionsbank der DDR mit Geschäftsbetrieb.
Die gesetzliche Grundlage bildete das Gesetz über die Staatsbank der DDR vom 1. Dezember 1967. Wie ihre Vorgängerin verwirklichte die Staatsbank ihre Aufgaben abhängig von staatlichen Vorgaben, „in Durchführung der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates und der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates“. Parallel zu Gründung wurde die Bezeichnung der Währung der DDR in „Mark der Deutschen Demokratischen Republik“ geändert.
Zum 1. Juli 1974 übernahm die Staatsbank die Aufgaben derIndustrie- und Handelsbank. Damit wurde der Ausbau des Geschäftsbetriebes zum Zwecke der Finanzierung (Kontenführung) und Finanzkontrolle aller Wirtschaftsbereiche und des Handels mit Ausnahme der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft erforderlich. Aufgaben des Bereiches Wertpapier- undDepotgeschäfteund Reisezahlungsverkehr kamen ebenfalls hinzu.[2]
Ehemaliger Sitz der Staatsbank der DDR in der Fanzösischen Straße in Berlin-Mitte
Bereits im ersten Gesetz der Staatsbank vom 1. Dezember 1967 war im § 2 festgelegt, dass die Staatsbank das Organ des Ministerrates für die Verwirklichung der von der Partei- und Staatsführung beschlossenen Kreditpolitik ist. Im folgenden Gesetz vom 19. Dezember 1974 wurde dann noch zusätzlich festgeschrieben, dass der Präsident der Bank zugleich dem Ministerrat angehört.[12]
Die Staatsbank der DDR war Mitglied bei der Internationalen Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) mit Sitz in Moskau. Deren Zahlungsmittel waren Transferrubel und Goldreserven.
Aufgaben:
Der Staatsbank der DDR oblag die Ausgabe von Geldzeichen (Münzen, Banknoten, einschließlich der Sonder- und Gedenkmünzen) der Währung der DDR als gesetzliche Zahlungsmittel. Die Staatsbank hatte dabei das alleinige Recht der Ausgabe von Geldzeichen der DDR. Der Präsident der Staatsbank regelte außerdem die Ersatzleistung für beschädigte Geldzeichen.
Durch Beschlüsse des Ministerrates war die Staatsbank berechtigt Wertpapiere auszugeben.
Staatsbank der DDR – Geldsack mit Siegelzange -Siegelabdruck Stb und individuelle Nummer der Zange
Ab 1978 übernahm die Staatsbank die Ausgabe von Reiseschecks, die noch bis 1977 von der Deutschen Außenhandelsbank (DABA) emittiert worden sind.[8]
Die Zuständigkeit für den Zahlungsverkehr und die Kontrolle des Geldumlaufes innerhalb der DDR, sowie der Zahlungsverkehr ins Ausland.
Sie verwaltete, kaufte und verkaufte Wertpapiere, Edelmetalle u. ä.
Die Staatsbank war für die Kontoführung der staatlichen Einrichtungen und der Volkseigenen Betriebe verantwortlich. Ferner wickelte die Staatsbank die Sorten- und Devisengeschäfte für Bürger, Institutionen und Betriebe ab.[9]
Zu ihren internen Aufgaben gehörte die Vergabe von Krediten an Betriebe und Institutionen. Dazu bestand in jedem der 15 Bezirke der DDR mindestens eine Hauptfiliale neben den zahlreichen Kreisfilialen. Als problematisch erwies sich nach 1990, dass das Wohnungsbauprogramm der DDR über Kredite der Staatsbank finanziert wurde (sogenannte Nominalkredite, die nicht durch Zins und Tilgung bedient werden mussten und bilanziell durch Staatsgarantien besichert waren) durch die Währungsunion zu Realkrediten wurden und nunmehr mit Zins und Tilgung bedient werden mussten: Ein Fakt, der zu DDR-Zeiten schon deshalb nicht möglich war, waren (politisch) die Wohnungsmieten auf dem Stand von 1935 eingefroren worden und ermöglichten per se keine reale Kreditverzinsung.
Bürger der DDR, die im Besitz von DM-Sorten (oder auch anderen freikonvertierbaren, westlichen Währungen, in der DDR im Allgemeinen als „Valuta“ bezeichnet) waren, konnten bei der Staatsbank der DDR ein „Valuta-Anrechtskonto“ einrichten. Dieses Konto wurde mit 2,5 % p. a. verzinst und es war gebührenfrei. Ab 1990 gab es auch eine Variante mit einjähriger Kündigungsfrist (Verzinsung 4,0 % p. a.). Die Konten wurden bis Ende 1989 grundsätzlich in DDR-Mark geführt. Verfügungen waren grundsätzlich nur in Form von Forumschecks (siehe Intershop) und Mark der DDR möglich. Für genehmigte Reisen in das westliche Ausland konnten jedoch 15,00 DM (bzw. Gegenwert in anderen westlichen Währungen) pro Tag bar verfügt werden. Ferner waren Bestellungen für Waren über den GENEX Geschenkedienst GmbH möglich. Dafür wurde der GENEX-Katalog gegen Nachweis kurzfristig ausgeliehen. Auf diese Weise war es möglich, dass diese Devisen der DDR-Bürger praktisch unbegrenzt dem Staat zur Verfügung standen. Ab 1. Juli 1990 wurden die Konten ohne die vorstehend genannten Beschränkungen in Deutsche Mark geführt (siehe auch Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion).
Umtauschbescheinigung der Staatsbank der DDR Berlin Bhf Friedrichstraße 20 DM in 20 M der DDR-1987
Bürger der BRD konnten in den Filialen der Staatsbank sogenannte Devisenausländerkonten führen. Diese Konten wurden in Mark der DDR geführt und ab einem Guthaben von 3.000 Mark der DDR mit 1 Prozent per anno verzinst. Der Kunde bekam die Kontoauszüge überwiegend per Briefpost zugestellt. Es gab dabei zwei Arten von Konten. Devisenausländerkonten A wurden für Zahlungen von Arbeitseinkommen, Stipendien, Taschen- oder Tagegelder aber auch für Gelder aus nicht genutztem Mindestumtausch eingerichtet. Über diese Guthaben konnte in der DDR frei verfügt werden. Devisenausländerkonten B wurden für alle übrigen Zahlungen eingerichtet. Über solche Guthaben konnte anfangs in der DDR nur beschränkt verfügt werden. Mit der Vereinbarung über den Transfer aus Guthaben in bestimmten Fällen vom 25. April 1974 zwischen den Finanzministern der BRD und der DDR (BGBL. II 621) konnten Bürgerinnen und Bürger der BRD und Westberlins, deren Einkünfte vorwiegend aus Bezügen aus einer Altersversorgung, aus Gründen der Invalidität oder aus Sozialhilfe bestanden, aus dem Guthaben auf ihrem Devisenausländerkonto monatlich 200 Mark oder vierteljährlich 600 Mark der DDR transferieren. Die transferierten Beträge wurden dem Kontoinhaber im Verhältnis 1:1 in D-Mark gutgeschrieben. Die Guthaben eines Devisenausländerkontos waren vererbbar.[10][11]
Während und nach der Konterrevolution
Die Staatsbank Berlin wurde per Gesetz der DDR-Volkskammer vom 29. Juni 1990 und Gültigkeit ab 1. Juli 1990 zum Rechtsnachfolger der Staatsbank der DDR. Sie trat ab dem 30. Juni 1990 in die bestehenden Verträge der Staatsbank der DDR gegenüber Dritten ein.[1]
Nach der Annexion der DDR wurde die Bank von der Treuhandanstalt abgewickelt und Teile von anderen Banken übernommen.
Am 19. März 1990, vor der Annexion, gründeten Staatsbank und Deutsche Bank das Tochterunternehmen Deutsche Kreditbank, die erste private Bank der DDR. Die Deutsche Bank hielt 49 % der Anteile an dem neu gegründeten Unternehmen. Die Staatsbank brachte 100 Filialen aus ihrem bestehenden Geschäft ein.[3]
Zum 1. Juli 1990 trat der Staatsvertrag vom 18. Mai 1990 zwischen DDR und BRD in Kraft. In diesem wurde eine Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vereinbart. Die DDR-Bürger konnten einen Teil ihres in Mark der DDR gehaltenen Bankguthabens 1:1 und einen Teil 2:1 in D-Mark umtauschen.
Ab dem Inkrafttreten der Währungsunion hatte die Deutsche Bundesbank die Notenbankfunktion auch in der DDR; die Staatsbank Berlin erledigte Abwicklungsaufgaben.[4][5] Die Eigenmittel der Staatsbank der DDR betrugen zum 30. Juni 1990 1.866 Mio. M/DDR, davon 250 Mio. M/DDR Kapital und 1.616 Mio. M/DDR Reservefonds.[6]
Die Treuhandanstalt verkaufte die verbliebenen Filialen der Staatsbank nebst Immobilien an westdeutsche Banken. Vermögen und Geschäfte der Staatsbank Berlin selbst gingen 1994 auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau über.[7]
Das Deutsche Bankwesen zeichnet sich durch die drei Säulen der privaten Geschäftsbanken, der Genossenschaftsbanken und der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute aus, zu denen die Sparkassen gehören. Private Banken gab es in der DDR nicht mehr, das Bankwesen setzte sich ausschließlich aus staatseigenen Banken zusammen. Diese bestanden aus vier Arten,[1] der Staatsbank der DDR, der Industrie- und Handelsbank, der Deutschen Außenhandelsbank und den Sparkassen. Daneben gab es noch Spezialbanken wie die Bank für Handwerk und Gewerbe (gegründet im Januar 1946) oder die Deutsche Bauernbank (Februar 1950). Die Aufgabe der DDR-Sparkassen beschränkte sich auf die Annahme von Spareinlagen, den Zahlungsverkehr und das Kreditgeschäft (Konsumkredit und Wohnungsbaukredit), während das Wertpapiergeschäft abgeschafft wurde.[2]
Die Sparkassen in der DDR waren Sparkassen, die in der Rechtsform der volkseigenen Betriebe organisiert waren.
Scheck der Kreissparkasse Heilbad Heiligenstadt aus den 1980er Jahren
Mit der Bildung der Sowjetischen Besatzungszone ab Juni 1945 begann die Umwandlung in ein rein staatliches Bankensystem. Mit Befehl Nr. 01 der Sowjetischen Militäradministration vom 23. Juli 1945[3]wurden sämtliche privaten Banken und Versicherungen geschlossen. Da die Sparkassen bereits staatlich (öffentlich-rechtlich) waren, blieben sie von dieser Maßnahme unberührt. Während der Machtübertragung an die Faschisten 1933 wurden im Rahmen der Gleichschaltung bei den Sparkassen das Führungspersonal ausgetauscht. Nach dem Krieg wurden personelle Veränderungen vorgenommen. Gleichzeitig erfolgte eine Umstrukturierung der Organisationsstruktur. 1946 bestanden 310 rechtlich selbstständige Sparkassen in der sowjetischen Besatzungszone, die 982 Haupt- und 758 Nebenzweigstellen sowie 363 Agenturen hatten. Die Zahl sank mit Gründung der DDR bis 1951 auf 126 Sparkassen mit 1121 Haupt- und 807 Nebenzweigstellen sowie 319 Agenturen. Hauptzweigstellen waren Bankfilialen, Nebenzweigstellen waren nicht dauerhaft besetzte Nebenstellen und Agenturen waren Bankstellen, die nebenher Sparkassendienstleistungen anboten.
Die noch existierenden Sparkassen bekamen ihre Kunden zugewiesen und erhielten von der Notenbank im Januar 1951 sämtliche Sparkonten, im Januar 1952 übertrug ihnen die Notenbank die alleinige Zuständigkeit für die Kontenführung der Kleinstbetriebe bis zu 10 Beschäftigten; im Gegenzug hatten sie alle Konten öffentlicher Organe und größerer Betriebe auf die Notenbank zu übertragen.[4] Durch die im Juli 1952 vollzogene Auflösung der Länder und die Gründung der Bezirke wurden die Landkreise ebenfalls neu geordnet, was eine Reorganisation des Sparkassenwesens zur Folge hatte, da Sparkassen auf Kreisebene zusammengefasst wurden. Hierdurch entstanden 175 Kreissparkassen, 19 Stadt- und Kreissparkassen und 6 Stadtsparkassen. Im Rahmen dieser Verwaltungsreform stieg die Anzahl der DDR-Sparkassen auf 200, sie blieb bis zur Annexion der DDR durch die BRD mit 196 relativ stabil.
Einen echten Teilzahlungskredit ermöglichte die am 16. Oktober 1953 in Kraft getretene „Anordnung über die Finanzierung des Kaufs von Möbeln und anderen langlebigen Gebrauchsgütern“. Im März 1956 erhielten die volkseigenen Sparkassen ein einheitliches „Statut der volkseigenen Sparkassen der DDR“, das als Aufsichtsorgan das Ministerium der Finanzen der DDR vorsah. In § 2 dieses Sparkassengesetzeswurde bestimmt: „Die volkseigenen Sparkassen sind Einrichtungen in den Kreisen und den Räten der Kreise unterstellt. Jede volkseigene Sparkasse führt ein Dienstsiegel mit dem Emblem der Deutschen Demokratischen Republik.“ Seit Oktober 1956 durfte der Handel selbst bestimmte Waren durch Teilzahlung verkaufen, das Teilzahlungsgeschäft durch Sparkassen war nicht mehr notwendig.
In der Wirtschaft der DDR herrschte (wie bei anderen sozialistischen Volkswirtschaften) Kapitalmangel. Diese dem Sozialismus immanente Kapitalknappheit[5] resultierte u. a. aus staatlich festgelegten Zinssätzen. In der Folge bemühte sich die SED-Führung, die Sparquote zu erhöhen. Mit der Anweisung 36/55 des Finanzministeriums aus dem Jahre 1955 sollte die Zahl der Sparkassenstellen erhöht werden, u. a. indem in jedem Betrieb mit mehr als 500 Mitarbeitern und jedem Dorf mit mehr als 500 Einwohnern eine Sparkassenagentur eröffnet werden sollte. 1963 erreichte die Zahl der Sparkassenagenturen mit 3299 Stellen einen Höhepunkt. Die Zahl der Agenturen sank danach und betrug 1970 noch 1890, 1980 noch 1436 und 1989 noch 906.
Im Januar 1976 trat ein neues Sparkassenstatut in Kraft, das die Aufsicht der Staatsbank der DDR übertrug. Es blieb bis zur Konterrevolution bestehen und wurde durch das im Juli 1990 erlassene Sparkassengesetz abgelöst. Die Sparquote der Bevölkerung der DDR betrug im Jahre 1988 7 Prozent, in der BRD im gleichen Jahr 13,9 Prozent.[6]
Sparkassenverbände
1945 bestanden auf dem Gebiet der SBZ derSächsische Sparkassen- und Giroverbandmit Sitz inDresdenfürSachsen, derMitteldeutsche Sparkassen- und Giroverbandmit Sitz inMagdeburgfür dieProvinz SachsenundThüringenund derBrandenburgische Sparkassen- und Giroverbandmit Sitz inBerlinfürBrandenburg. Daneben war derPommersche Sparkassen- und Giroverbandmit Sitz inStettinfürVorpommernund derNiedersächsische Sparkassen- und Giroverbandmit Sitz inHannoverfürMecklenburgzuständig.
1946 wurden anstelle dieser Verbände je Land ein eigener Sparkassenverband gegründet. Damit entstand derSächsische Sparkassenverband, derBrandenburgische Sparkassenverbandsowie derSparkassenverband Thüringen,Sparkassenverband Mecklenburg-VorpommernundSparkassenverband für die Provinz Sachsen(späterSparkassenverband Sachsen-Anhalt).
Mit der Auflösung der Länder 1952 wurden diese Verbände aufgelöst und die Aufgaben der Abteilung Sparkassen imFinanzministerium der DDRübertragen.
1990 bildete sich einSparkassenverband der DDR, der die Aufgaben übernahm. Mit derAnnexion der DDR durch die BRDgingen die Aufgaben an denSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen, denSparkassenverband Berlinund denOstdeutschen Sparkassenverband über.
Stellung der Sparkassen im Bankensystem der DDR
Während die Sparkassen zur Zeit der sowjetischen Besatzungszone zunächst noch die Funktionen einerVollbankhatten, wurde dies mit der Zeit umstrukturiert. 1951 wurde die Funktion derGirozentralebei derStaatsbank der DDRangelegt. Den Sparkassen verblieb die Aufgabe, (Spar-)Girokonten zu verwalten und Sparbeiträge einzuwerben.
Ab 1980 erfolgte eine Reorganisation der Aufgabenverteilung der Banken der DDR. Die Genossenschaftsbanken gaben in den 80er Jahren 327 Filialen auf und übertrugen die Konten an die Sparkassen. Im Gegenzug wurden 194 Sparkassenagenturen und 26 Einmannstellen an die BHG übertragen.
1983 übernahmen die Sparkassen die Konten der Bank für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft.
Die Sparkassen stellten im Bankensystem der DDR nur eine untergeordnete Funktion dar, was u. a. an den geringen Aufgaben, der vergleichsweise geringen Bezahlung der Angestellten und dem sinkenden Anteil der SED-Mitglieder in den Führungsfunktionen deutlich wurde.
Der Anteil an Frauen an der Belegschaft, der 1950 noch 50 % betrug, stieg bis 1955 auf 63 % und betrug 1988 etwa 93 %. In den 1980er-Jahren schlug sich der hohe Frauenanteil schließlich auch in den Führungspositionen nieder, was im Vergleich zu anderen, prestigeträchtigeren Institutionen unüblich war.
Die Sparkassen hatten die Funktion, privates Sparen zu fördern und einen Rückfluss von Kapital in denWirtschaftskreislaufsicherzustellen. So wurde beispielsweise 1950 eineMöbelsparhilfeangeboten. Die Kunden sparten ein bestimmtes Guthaben für einen Guthabenzins von 3 % an und bekamen die Möglichkeit, einen Kredit zu einem Zinssatz von 5 % für die fehlenden Beträge für die gewünschten Möbel aufzunehmen. Im November 1951 wurde mit demNationalen Aufbauprogrammder Wiederaufbau der zerstörten Stadtzentren ausgerufen. Die Abwicklung des Aufbausparens selbst wurde den Sparkassen übertragen. In diesem Zusammenhang förderten die Sparkassen, dass die Bürger der DDR circa 3 % ihres Einkommens sparen, um diese Baumaßnahmen finanziell zu unterstützen. Betriebskomitees in allen Betrieben bekamen die Aufgabe, das Programm umzusetzen und mit Hilfe der Sparkassenfilialen und -agenturen zu fördern, an dem mehr als eine Million Sparer teilnahmen.[7]
Später wurden das „Heiratssparen“, das „Feriensparen“, das „Schulentlassungssparen“ oder das „FDJ-Sparen“ angeboten. Unter dem Slogan „Jeder Sparvertrag ist eine nationale Tat“ wurden die Betriebe verpflichtet, Sparverträge einzuwerben.