Wie die Einheitspartei der deutschen Arbeiterklasse entstand

Warum war es notwendig, die Spaltung der Arbeiterklasse zu überwinden?

In den gemeinsamen Aktionen, wie sie seit dem Juni 1945 vielerorts von Kommunisten und Sozialdemokraten (Hier wird nicht gegendert. In der DDR wusste jeder, dass Frauen und Männer angesprochen waren. P.R.) angeregt worden waren, entstand bei einer wachsenden Zahl von Werktätigen (Erwerbstätige, arbeitenden Menschen P.R.) die Frage: Wozu brauchen wir eigentlich zwei Arbeiterparteien? Lag nicht gerade in der Spaltung unsere Schwäche? Müsste unsere Stärke und Unbesiegbarkeit nicht durch die Einheit der Arbeiterklasse besiegelt werden?

Um die Arbeiterklasse zur Führung in der antifaschistisch-demokratischen Umwälzung zu befähigen und auch die anderen werktätigen Klassen und Schichten als Bündnispartner zu gewinnen, konnte die politische Einheit der revolutionären Partei ein entscheidender Faktor sein. Viele Kommunisten und Sozialdemokraten hatten in Konzentrationslagern und Zuchthäusern geschworen, nach ihrer Befreiung nur noch gemeinsam zu handeln.

O. Buchwitz: Brüder, in eins nun die Hände. Berlin 1956, S. 35

Entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1987
Otto Buchwitz, bis zur Gründung der SED ein führender Funktionär der SPD, erwarb sich große Verdienste bei der Herstellung der Einheit der deutschen Arbeiterbewegung und der antifaschistisch-demokratischen Umwälzung in Sachsen
Entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1987

Den Monopolherren hatte die Spaltung der Arbeiterbewegung stets geholfen, ihre Herrschaft über die Arbeiterklasse aufrechtzuerhalten.

In den westlichen Besatzungszonen verboten die Militärbehörden die Vereinigung beider Arbeiterparteien. Sie beeinflussten auch Funktionäre der SPD, gegen die Vorbereitung des Vereinigungsparteitages aufzutreten. Die Schaffung der Einheitspartei im Osten Deutschlands konnten sie aber nicht aufhalten.

Bereits im Winter 1945 führten Kommunisten und Sozialdemokraten in Städten und Gemeinden gemeinsame Parteiversammlungen durch. In vielen Betrieben forderten die Arbeiter auf ihren Gewerkschaftsversammlungen, an dem ersten Kampftag der Arbeiterklasse im befreiten Deutschland, am 1. Mai 1946, hinter der Fahne der Einheitspartei zu marschieren. Der Kampf um die Einheit der Parteien fand seinen Höhepunkt im Vereinigungsparteitag am 21. Und 22. April 1946 in Berlin.

Entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1987

Wie der Vereinigungsparteitag begann

„Der imposante, repräsentative Saal des ‚Admiralpalastes‘ war ebenso festlich wie würdig geschmückt. Vor dem ‚Admiralspalast‘. Auf der Friedrichstraße, wogte eine nach Tausenden zählende Menschenmenge. Mehr als tausend Delegierte und Ehrengäste, dazu eine noch größere Zahl von Gästen und Zuhörern, füllten den mächtigen Raum bis auf den letzten Platz. Lebhaft und herzlich war durchweg die persönliche Begrüßung alter Kampfgenossen aus den bisher getrennten Parteilagern nach Jahrzehntelanger Spaltung. Nachdem die Fidelio-Ouvertüre von Ludwig van Beethoven, gespielt vom Orchester der Staatsoper, verklungen war, betraten die beiden Parteivorsitzenden, Wilhelm Pieck und Otto Grotewohl, von verschiedenen Seiten kommend, die Bühne, trafen in der Mitte zusammen und reichten sich unter minutenlangem stürmischem Beifall der Delegierten und Gäste, die sich von ihren Plätzen erhoben hatten, die Hände. Einem Schwur gleich brause ein dreifaches Hoch auf die deutsche Arbeiterklasse durch den Saal.“

Protokoll des Vereinigungsparteitages der SPD und KPD, Berlin 1946, S. 10

Wilhelm Pieck (vorher KPD) und Otto Grotewohl (vorher SPD) reichen sich zu Beginn des Gründungsparteitages der SED symbolisch die Hände
Entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1987

Zur Begrüßung der Delegierten sagte Otto Grotewohl: „Wer einen geschichtlichen Blick hat, der sieht Millionen von Sozialisten hinter uns stehen. Ein Aufatmen geht durch die Reihen…Ein alter Traum in Wirklichkeit geworden: die Einheit der deutschen Arbeiterklasse.“

Protokoll des Vereinigungsparteitages der SPD und KPD, Berlin 1946, S. 10

Wilhelm Pieck sagte in seinen Begrüßungsworten: „Wir werden unsere Sozialistische Einheitspartei zu der Millionenpartei des deutschen werktätigen Volkes machen, um damit alle inneren Feinde zu schlagen und das große Werk zu vollenden, den Sozialismus. Lieber Otto Grotewohl, das sei unser heiligstes Gelöbnis, das sei unsere Tat.“

SCHOLA 870 041

Plakat von Arno Mohr
Entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1987

Protokoll des Vereinigungsparteitages der SPD und KPD, Berlin 1946, S 15

Entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1987

Zu Vorsitzenden der SED wurden Wilhelm Pieck und Otto Grotewohl gewählt. 

Der Vereinigungsparteitag beschloss das Programm der SED die „Grundsätze und Ziele der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands“. Sie enthielten alle wichtigen Forderungen des Aufrufs der KPD vom 11. Juni 1945.

Mit der Gründung der SED wurde im Osten Deutschlands die Losung des alten Arbeiterkampfliedes „Brüder, in eins nun die Hände!“ Wirklichkeit.

SED-Logo
Entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1987

Durch die Gründung der SED konnte die Arbeiterklasse im Osten Deutschlands als einheitliche Kraft auftreten. Sie wurde befähigt, all antifaschistisch-demokratischen Parteien und Organisationen zu neuen Siegen über die Feinde des Volkes zu führen.

Entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1987, bearbeitet von Petra Reichel

Original-Text aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR

Siehe auch: SozialistischeEinheitspartei  Deutschlands (SED)

und Die Gründung der SED und ihre historische Bedeutung

DDR: Zu den Ausreiseanträgen zweier Freundinnen

Bild: Ausschnitt aus Broschürentitel vom Bundesarchiv/Stasi-Unterlagen-Archiv (Hg), OV „Zwillinge“. Als zwei Freundinnen Ausreiseanträge stellten. Auszug aus Stasi-Akten. Redaktion: Bettina Altendorf, Axel Janowitz, Andreas Schiller, Berlin 2022

Am 1. April 1976 stellte Silke Spahr einen Ausreiseantrag aus der DDR.

Sie war seit September 1971 als Sekretärin (keine Chefsekretärin, sondern Schreibkraft im Schreibmaschinensaal. In der DDR wurden wohl alle Schreibkräfte als Sekretärin bezeichnet. P.R.) beim Verlag NEUES DEUTSCHLAND beschäftigt. Eine gute Stelle, die sie so einfach gefährdete. Bei einem, heute würde man sagen Tendenzbetrieb, ist doch wirklich Loyalität zu erwarten.

Frau Spahr gibt an zu ihrer Tante in der BRD zu wollen. Zunächst gibt sie nur private Gründe an.  Doch dann mokiert sie sich darüber, dass es in der DDR nicht die freie Wahl der Wohnsitznahme gab. Sie hätte doch intelligent genug sein müssen, um zu wissen, dass man diese Äußerung im Ausreiseantrag besser weggelassen hätte. Das steht im Widerspruch dazu, dass sie sagt, ihr Antrag hätte keine politischen Hintergründe und dass sie die DDR nicht diskreditieren wollte.

Ob die Tante finanziell gut gestellt war, interessierte die DDR-Behörden wohl herzlich wenig, soweit sie ihr Geld nicht in der DDR ausgab.

Dann folgt ein Abschnitt, wo Frau Spahr angibt, die BRD als Ausreiseland gewählt zu haben, um reisen zu können.  Soviel Intelligenz hätte sie doch besitzen müssen, dass gerade darauf die DDR-Behörden empfindlich reagieren. Und was ist ein Urlaub gegen den Alltag? Diese Relation hatte Frau Spahr auch nicht bedacht.

Dann kommt ein Abschnitt von wegen UNO-Mitgliedschaft der DDR und der Schlussakte von Helenski.  Nun wird sie doch politisch. Übrigens hatte die DDR diesen Punkt in der Helsinki-Akte nicht unterzeichnet. Das hätte Frau Spahr in der örtlichen Bücherei in Erfahrung bringen können.

Dann geht sie wieder auf eine Erklärung der Menschenrechte ein. All diesen „Kram“ hätte sie weglassen sollen und sich nur auf die Familienzusammenführung mit der Tante konzentrieren sollen. Dann hätte es wohl geklappt mit dem Ausreiseantrag.

Von einer Angestellten beim Verlag NEUES DEUTSCHLAND wäre mehr Intelligenz und Kenntnisse der politischen Sachlage zu erwarten gewesen.

Ebenfalls am 1. April 1976 stellte Ilona Seeber einen Ausreiseantrag aus der DDR.

Sie war ebenfalls beim Verlag NEUES DEUTSCHALND als Sekretärin (keine Chefsekretärin, sondern Schreibkraft im Schreibmaschinensaal. In der DDR wurden wohl alle Schreibkräfte als Sekretärin bezeichnet. P.R.)   beschäftigt.  Auch sie gefährdete ihre gute Stelle in einem, wie man heute sagen würde, Tendenzbetrieb. Auch mit ihrer Loyalität war es nicht weit her.

Frau Seeber hat ebenfalls eine Tante in der BRD. Auch sie macht die gleichen Fehler, wie Frau Spahr. Anstatt sich auf die Zusammenführung mit ihrer Tante zu konzentrieren und anderen „Kram“ wegzulassen, folgt, nach der anfänglichen Behauptung, dass der Antrag keine politischen Hintergründe hätte, im Widerspruch dazu doch einige politischen Statements.

Es geht wieder um die fehlende Reisefreiheit und der fehlenden Freiheit der Wahl des Wohnsitzes. Soviel Intelligenz hätte sie doch besitzen müssen, dass gerade darauf die DDR-Behörden empfindlich reagieren. Und was ist ein Urlaub gegen den Alltag? Diese Relation hatte Frau Seeber auch nicht bedacht.

Dann folgt das Gleiche, wie bei Frau Spahr mit der UNO-Mitgliedschaft der DDR und der Schlussakte von Helsinki, was doch letztendlich keinen Sinn gemacht hat.

Gleichzeitig am 1. April 1976 verfasst Frau Spahr ein Schreiben an den BRD-Minister für Innerdeutsche Beziehungen, Egon Franke.

Sie legt diesem Schreiben eine Kopie ihres Ausreiseantrages und eines Schreibens an den Innenminister der DDR, Friedrich Dickel, bei. Dieses Schreiben schickt sie über ihre Tante an den Bundesminister Egon Franke und gibt für etwaige Antworten die Adresse ihrer Tante an. Das ist doch total sinnlos. Erstmal erreicht das Schreiben den Minister gar nicht, sondern bleibt in seinem Büro hängen. Falls es nicht gleich in den Papierkorb fliegt, schickt jemand aus dem Büro ein „Lari-Fari“-Schreiben als Antwort. Ebenso verhält es sich mit dem Innenminister der DDR, Friedrich Dickel. Soviel Intelligenz hätte Frau Spahr doch haben müssen, dass diese Schreiben sinnlos waren.

Frau Seeber schickt auch ein Schreiben, über ihre Tante, an den BRD-Minister für Innerdeutsche Beziehungen, Egon Franke.

Auch Frau Seeber hat für eine Mitarbeiterin beim Verlag NEUES DEUTSCHLAND wenig Intelligenz.

Ein Bericht der Postzollfahndung vom 19. April 1976 zeigt, dass die Briefe in die BRD   „herausgefischt“ wurden.

All dieser unnütze Schriftverkehr macht den beiden auch noch unnütze Schwierigkeiten.

Laut der Postzollfahndung ist auch davon die Rede, dass sich die beiden an die Ständige Vertretung der BRD in der DDR wandten.

Am 2. November 1976 gab es ein Gespräch mit Frau Spahr bezüglich der Ablehnung der Ausreise.

Hier ist ersichtlich, dass doch die üblichen politischen Gründe dahintersteckten, die sich gegen die DDR richten.

Sie beschwerte sich darüber, dass ihr beim Verlag NEUES DEUTSCHLAND gekündigt wurde. Was erwartete sie denn? Selbst in der BRD, auch in der heutigen Zeit, wird man auch bei einem Tendenzbetrieb gekündigt, wenn man sich gegen dessen Ziele wendet.

Da sie noch keine neue Arbeitsstelle hatte, wurde sie an das Arbeitsamt verwiesen.

In dem Schreiben gibt es eine Anmerkung, dass die Anträge von Frau Spahr und Frau Seeber gleichlautend waren und dass die beiden in einer Wohngemeinschaft zusammenlebten. (Betriebswohnung des ND) 

Am 8. Februar 1977 folgte das zweite Ablehnungsgespräch mit Frau Spahr und Frau Seeber.

Die beiden erschienen spontan und ohne Vorladung und erkundigten sich nach dem Bearbeitungsstand ihrer Anträge. Es wurde ihnen mitgeteilt, dass die Anträge vom 10. Januar 1977 abgelehnt worden sind.

Daraufhin erklärten beide empört, dass sie arbeitslos seien und nicht mehr länger in der DDR leben möchten. Es wurde ihnen erklärt, dass sie ihre (gute) Stelle wegen ihrer Antragstellung und gegnerischen Haltung zur DDR verloren hätten. Sie wurden zum Arbeitsamt verwiesen.

Dann beriefen sich die beiden auf diverse internationale Abkommen. Wovon sie wohl keine Ahnung hatten und nur nachplapperten.

Es wird vermerkt, dass die 1. Ablehnung am 2. November 1976 erfolgte und das Auftreten der beiden frech, fordernd und sehr überheblich war.

Sachstandsbericht vom 30.04.1977 Hauptabteilung XX/AG RV

Nun kommt das MfS „ins Spiel“. Der Sachstandsbericht betrifft alle beiden Freundinnen.

Aktendeckel
Bildquelle: Stasi-Unterlagen-Archiv „Einblick ins Geheime“ https://www.einblick-ins-geheime.de/de/beispielakten/aop-zwillinge/

Dieser fängt damit an, dass die beiden im Schreibzimmer des Verlages „Neues Deutschland“ tätig waren.

Am 01.04.1976 stellten beide einen an das MdI (Innenministerium der DDR) gerichteten Antrag auf Ausreise aus der DDR, Zielland BRD.

In der Folgezeit stellten beide gleichlautende Anträge auf Ausreise, bzw. Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR. Und zwar

  • am 08.09.1976
  • am 05.11.1976
  • am 10.01.1977

Es wird vermerkt, dass die beiden sich auf die Charta der Vereinten Nation über die Menschenrechte sowie die Schlussakte von Helsinki beriefen und fest auf ihrem Vorhaben beharrten.

Dann wird die Ablehnung vermerkt und dass die beiden in den jeweiligen Aussprachen nicht von ihrem Vorhaben abzubringen waren.

Niedergeschrieben ist auch, dass die beiden am 23.07.1977 weitere Schreiben an das MdI (Innenministerium der DDR) und den Staatsratsvorsitzenden der DDR mit der Forderung richteten, den Anträgen stattzugeben.

Durch die Kaderabteilung (so wurde in der DDR die Personalabteilung bezeichnet. P.R.) des ND wurde mit den Eltern von Frau Spahr im August 1976 eine Aussprache betreffs des Ausreiseantrages ihrer Tochter geführt. Die Eltern versuchten ständig, ihre Tochter von diesem Vorhaben abzubringen. (Also war das mit der Tante ein vorgeschobener Grund. Ginge es tatsächlich um eine Familienangelegenheit, wären ja die Eltern involviert und würden ihre Tochter unterstützen. P.R.)

Dann wurde im August 1076 das Arbeitsverhältnis der beiden gekündigt. Doch in der DDR wurde niemand auf die Straße geworfen. Durch den Verlag des ND wurden den beiden nach der Kündigung vier Arbeitsstellen zugewiesen:

  1. Autotrans Berlin
  2. EAW Treptow
  3. VEB lufttechnische Anlagen Berlin
  4. VE Kühlbetrieb Berlin

Bei drei Arbeitsstellen habe sie sich nicht beworben und bei VEB Autotrans Berlin haben sie es abgelehnt, dort eine Tätigkeit in der Produktion aufzunehmen. (Was wollten sie? Sollen froh sein, dass sie mehrere Arbeitsstellen zur Auswahl angeboten bekamen. Außerdem ist Produktion doch besser, wie ein Schreibmaschinensaal.P.R.)

Anfang 1977 haben sich Frau Spahr und Frau Seeber bei der Sportstättenverwaltung Berlin beworben, um dort halbtags als Sauna-Kräfte zu arbeiten. Jedoch wurden dort von beiden Forderungen erhaben, die von der Sportstättenverwaltung nicht zu erfüllen waren und es erfolgte dort keine Einstellung. (Menschenskinder, in der von ihnen geliebten BRD hätten sie von vornherein keine Forderungen stellen können. P.R.)

Im Februar 1977 wurde über den Rat der Stadt, Abt. Inneres, durch das Amt für Arbeit (Also dem Arbeitsamt. P.R.) den beiden Arbeit zugewiesen.

Frau Spahr sollte im Betrieb Pentacon eingestellt werden und Frau Seeber sollte eine Tätigkeit im VEB Lufttechnische Anlagen eine Arbeit aufnehmen.

Da die beiden nicht zusammen in einem Betrieb arbeiten konnten, lehnten sie dieses Angebot ab und wandten sich daraufhin an das Amt für Arbeit (das Arbeitsamt P.R.) mit der Bitte um neue Vermittlung. (Das hätten sie schon damals nicht in ihrer geliebten BRD machen können. Da hätte es eine Sperre für den Geldbezug geben. Heute ist das noch viel schlimmer und niemand kann sich solche Sperenzien erlauben. Da steht man schnell ohne Geld da. P.R.)

Sie wurden an das Kinderwochenheim „Makarenko“ – Königsheide verwiesen, haben sich dort aber nicht beworben.

Wovon Frau Spahr und Frau Seeber ihren Lebensunterhalt bestritten haben, war nicht bekannt. Vermutlich ließen sie sich von Freunden und Bekannten aushalten. Inoffiziell wurde bekannt, dass sie von einer Auszahlung aus einer Versicherung (2000 bis 3000 Mark) leben sollten.

Aus einem Beobachtungsbericht vom Oktober 1976 geht hervor, dass die beiden Kontakt zu 2 Ausländern, vermutlich Mitarbeiter der bulgarischen Botschaft in der DDR, hatten.

Frau Spahr und Frau Seeber bewohnten seinerzeit immernoch die Wohnung des ND.  Seitens der Kaderabteilung (Personalabteilung P.R.) wurde ihnen die Auflage erteilt, die Wohnung so schnell wie möglich zu räumen und sich eine Arbeit zu suchen, da die Wohnung dringend vom ND benötigt wurde. Die Miete wurde von den beiden pünktlich bezahlt. (Kündigung wegen Eigenbedarf gab es in der in der DDR nicht. Es wurde niemand auf die Straße gesetzt. Die beiden nutzten, trotz ihres Hasses auf die DDR, diesen Umstand gnadenlos aus. Übrigens war es in der DDR gar nicht so leicht eine Wohnung zu bekommen. Als Single oder WG schon mal gar nicht. Bei den beiden war das schon eine Ausnahme. Aber darüber dachten sie doch nicht nach. Sie bewohnten die Wohnung noch bis zum Schluss. Im Film behaupten sie, dass sie ihre Wohnung durch Erpressung behalten haben. Sie hätten damit gedroht, ein Kamerateam eines westlichen Fernsehsenders zu bestellen, welches die Zwangsräumung filmen würde. In der DDR gab es keine Zwangsräumungen. Woher hätten sie das Kamerateam bestellen sollen? Völliger Humbug, was die da erzählt haben. Es war unfair die Wohnung weiterhin zu nutzen, während möglicherweise ein ehrlicher Mitarbeiter, eine ehrliche Mitarbeiterin des ND ohne Wohnung dastand, auch wenn bereits eine Familie gegründet war. P.R.)

Eröffnungsbericht zur OPK (Operative Personenkontrolle des MfS) „Zwillinge“ vom 27.02.1978

Zunächst geht es um Frau Spahr. Zwischenzeitlich arbeitete sie als Serviererin in einem Eiskaffee.

Zunächst wird über die Ausreiseanträge und Briefe an Politiker, einschließlich Erich Honecker, und Institutionen berichtet. Es wird ist vermerkt worden, dass Frau Spahr gegen die DDR ist.

Im August wurde ihr beim ND gekündigt. Dies wurde von ihr zum Anlass genommen, dass sie in der DDR mit Berufsverbot belegt wäre. (Dabei hatte sie doch andere Stellen angeboten bekommen. Auch in der BRD wird man in einem Tendenzbetrieb, wie Partei oder Kirche, gekündigt, wenn man dessen Ziele ablehnt. P.R.)

Frau Spahr hatte zahlreiche Kontakte zu Ausländern, die sie zum größten Teil im Hotel „Metropol“ kennenlernte. Dort wohnte sie, gemeinsam mit ihrer Freundin, Frau Seeber, mit verschiedenen Ausländern ohne Anmeldung. (Ich frage mich, wie das möglich war. Laut meinen Erfahrungen durfte man im Hotelzimmer keinen Besuch empfangen und es war unmöglich „schwarz“ dort zu wohnen. Vielleicht waren die Regeln erst später so streng. P.R.)

Es war nicht auszuschließen, dass die beiden diese Kontakte für ihr Ziel, die DDR zu verlassen, nutzten. (Laut Film wollten sie diese Kontakte nutzen. Sie hofften einen Bulgaren heiraten zu können und über Bulgarien leichter in die BRD zu kommen. Hat aber nicht geklappt. P.R.)

In ihrem Ersuchen vom 19.04.1977 kritisierte sie die Maßnahmen gegen Biermann (Mensch immer wieder der Biermann P.R.)

Im März 1976 suchten beide die Ständige Vertretung der BRD auf, um sich Hilfe und Ratschläge für ihr weiteres Vorgehen zu holen.

In ihrem letzten Schreiben vom 09.01.1978 begründeten sie ihr Ersuchen u.a. ihre Persönlichkeitsentwicklung gestört würde, bzw. ihre Entwicklung rückwärts verliefe. (Au weia. P.R.)

Dann folgen geheimdienstliche Maßnahmen.

Nun mischt sich die Tante von Frau Seeber ein und schickt einen Brief an den Innenminister der DDR, Friedrich Dickel. Das Datum des Briefes ist der 09.01.1979

Am 11.01.1979 ein Schreiben von einer Abteilung des MfS an eine andere, wo nach Kontakten zu ausländischen diplomatischen Vertretungen gefragt wird. Dann folgen Punkte, die noch geheimdienstlich bearbeitet werden müssen.

Dann ein Schreiben vom 29.01.1979 bezüglich der Tante von Frau Seeber. Gegen sie wurde eine Einreisesperre eingeleitet.

Am 08.02.1979 ein Vermerk, dass die Ausreise von Frau Seeber abgelehnt wird.

Es werden im Nachgang negative Folgen befürchtet. Diese sind ohnehin eingetreten. Siehe im Nachwort „Aus heutiger Sicht gesehen,“ Außerdem war die Mutter von Frau Seeber pflegebedürftig. (Na, ein Grund um Zuhause zu bleiben und sich um die Mutter zu kümmern. Hatte Frau Seeber wohl nicht im Sinn. P.R.)

Mit Datum vom 18.07.1976 mischt sich die Tante von Frau Seeber ein und schreibt einen Brief an den Rat des Stadtbezirkes, Abt. Inneres in Berlin.

Vermerk über ein Gespräch mit Frau Spahr beim Rat des Stadtbezirks Berlin-Friedrichshain, Abt. Inneres vom 24.09.1979

Sie erhielt Mitteilung darüber, dass die Schreiben an Erich Honecker und das MdI (Innenministerium der DDR) an diese Stelle weitergeleitet und eingegangen sind.

Frau Spahr wurde auf die Sinnlosigkeit dieser Schreiben hingewiesen. (In der Tat waren diese Schreiben sinnlos. Niemals erreichten sie Herrn Honecker und Herrn Dickel. Ihre Büros haben die Briefe dann an den Rat des Stadtbezirks… weitergeleitet. Sowas hätten sich die beiden Damen doch denken können.  P.R.)

Nun war das Auftreten von Frau Seeber ruhig und sachlich, wie bei Frau Spahr. (Nun ja, da haben die beiden eingesehen, dass Unruhe nichts bringt. Wenigstens etwas. Im Film wird nur auf das überhebliche Auftreten bei einem anderen Termin eingegangen, aber nicht auf das sachlich-ruhige Gespräch. P.R.)

Mit einem Brief mit Datum vom 27.09.1979 mischt sich die Tante von Frau Seeber wieder ein. Diesmal schreibt sie einen Brief an Erich Honecker. (Wieder so ein Sinnlos-Brief. P.R.)

Ein Vermerk über die Legalisierung postalischer Kontakte zwischen Frau Spahr/Frau Seeber mit jemanden in der BRD.

Hier geht es auch um telefonische Kontakte. (Da das Telefonieren zwischen der BRD und der DDR äußerst schwierig war, stellt sich die Frage was für einen Sinn das für die beiden hatte. P.R.) Der Kontakt wird nicht legalisiert, weil das MfS diese Korrespondenz überwacht.

Information über Frau Spahr (Im Dokument ist der Name falsch geschrieben.) vom 05.11.1979

Vom 23.08.1979 bis 27.08.1979 hielt sich Frau Spahr in der CSSR (Prag) auf, um sich mit einem ehemaligen DDR-Bürger, der nun in Westberlin wohnte, zu treffen.

Auch hier wird erwähnt, dass Frau Spahr seit 3 Jahren Antragstellerin auf Übersiedlung in die BRD gewesen ist und seit längerer Zeit keiner geregelten Arbeit nachgegangen ist. Sie erledigte für Verlage in Berlin gelegentlich Schreibarbeiten.

Der Westberliner Bürger wurde bereits durch das MfS überwacht. Frau Spahr forderte diesen auf sie mit in die BRD zu nehmen. Darauf ist der Westberliner Bürger nicht eingegangen.

Anscheinend ein neuer IM. Denn als er Frau Spahr am 18.10.1979 und am 23.10.1979 besuchte, war ihm der Nachname der Mitbewohnerin Ilona (Seeber) nicht bekannt.

Der IM berichtete, dass Frau Spahr sich mit dem Gedanken getragen hatte, an das ZDF, Sendung „Hilferufe aus dem Osten“ zu schreiben, um ihre Antragstellung von dort aus publik zu machen und zu forcieren. (Die war doch spinnert, um es drastisch zu formulieren. Wusste sie nicht, was sie tat oder war sie eine bewusste DDR-Hasserin? P.R.)

Ilona, also Frau Seeber hatte geäußert, dass sie die DDR ungesetzlich verlassen will. Sie hatte einkalkuliert an der Grenze festgenommen zu werden und nach einer Strafverbüßung in die BRD entlassen zu werden.

Als Motiv für ihre Pläne gaben die beiden an, dass sie auf alle Fälle in die BRD wollten um in „Freiheit“ zu leben. Von der Tante und Familienangelegenheiten war nicht mehr die Rede.

Es folgen Beobachtungsberichte vom 16.11.1979, dem 30.11. 1979 vom 05.12.1979

Bericht vom 04.12.1979 über Aussprache mit Frau Spahr am 28.11.1979 beim Rat des Stadtbezirks Berlin-Friedrichshain, Abt. Innere Angelegenheiten

Die Aussprache fand beim Direktor des Amtes für Arbeit, also des Arbeitsamtes, auf dessen Vorladung statt. Es war noch ein Vertreter der Abt. Innere Angelegenheiten anwesend.

Es ging darum Frau Spahr zu erklären, dass ihre geringfügige Arbeitsstelle bei INTERTEXT nicht den Anforderungen eines geregelten Arbeitsverhältnisses entspricht und sofort eine neue Vollzeitarbeitsstelle angetreten werden muss.

Frau Spahr erklärte sich mit dieser Maßnahme nicht einverstanden und erklärte, dass sie von den 300 Mark, die sie bei der geringfügigen Arbeitsstelle verdiente, ihren Lebensunterhalt bestreiten könnte. Sie wunderte sich, dass dies einer staatlichen Stelle jetzt erst auffiel.

Ihr wurde erklärt, dass mit der Bildung der Ämter für Arbeit (Arbeitsämter) ab dem 01.09.1979, alle gleichgelagerten Fälle einer Prüfung unterzogen und Veränderungen herbeigeführt wurden.

Gleichzeitig wurde die Veränderung der strafrechtlichen Bestimmung erwähnt, wonach Pauschalarbeit (geringfügiges Arbeitsverhältnis) nicht als lautere Art und Weise des Erwerbs des Unterhalts angesehen werden konnte. (Der Asozialen-Paragraph hatte nun hier gegriffen. P.R.)

Frau Spahr sah diese Argumente ein und erklärte sich bereit ein Vollzeitarbeitsverhältnis aufzunehmen.

Allerdings wollte sie auf keinen Fall durch das Arbeitsamt vermittelten Betriebe aufsuchen. Das waren

  • Berliner Bremsenwerk
  • NARVA
  • der Bereich Krippen und Heime beim Rat des Stadtbezirks.

Sie erklärte innerhalb von 14 Tagen den Nachweis eines selbstgewählten Arbeitsverhältnisses vorzulegen. Damit erklärte sich der Direktor des Arbeitsamtes nicht einverstanden, sondern er bestand darauf, dass Frau Spahr die Vermittlungskarte zum Berliner Bremsenwerk annehme und nach Ablauf einer Woche das Arbeitsverhältnis mit diesem Betrieb vorlegt.

Durch den Vertreter der Abt. Inneres wurde ihr eingeräumt, nach dieser Frist auch den Nachweis eines Arbeitsverhältnisses, dass sie durch eigene Bemühungen gefunden hat. Sie sollte aber auf jeden Fall das Berliner Bremsenwerk aufsuchen, da seinerzeit Arbeitsverhältnisse ohne Vermittlung durch das Arbeitsamt nicht zustandekommen konnten.

Frau Spahr wurde zum 05.12.1979 zwecks Vorlage der Nachweise ihrer Bemühungen erneut vorgeladen.

Vermerk über das Gespräch mit Frau Seeber beim Rat des Stadtbezirks Friedrichshain, Abt. Inneres, Datum ist nicht erkennbar, weil da der Stempel der BStU drüber ist.

Frau Seeber ist auf die Vorladung hin erschienen. Sie ist darauf hingewiesen worden, dass die Briefe an Erich Honecker und das Innenministerium der DDR an den Rat des Stadtbezirks Berlin-Friedrichhain, Abt. Inneres weitergeleitet worden sind. Es ist erklärt worden, dass nur diese Behörde für die Angelegenheiten von Frau Seeber zuständig ist.

Desweiteren ist ihr der Vorwurf gemacht worden, dass sie durch falsche Darlegungen völlig unglaubwürdig geworden war und sich die Behörde gegen die falschen Anschuldigungen verwahrt hatte.

Als Rechtsmittelbelehrung war ihr der der § 249 StGB der DDR; also der Asozialen-Paragraph, wörtlich vorgetragen und die daraus entstehenden Konsequenzen erläutert worden. Im Gegensatz zu vorangegangenen Gesprächen, war sie nun ruhig und sachlich.

Sie widerspricht sich, weil sie einmal sagt, dass sie weitermachen wird ohne gegen bestehende Gesetze zu verstoßen und zum anderen nennt sie die Option die Sache publik zu machen und kalkuliert entsprechende Konsequenzen ein.

Sie wollte ihre Freiheit wieder erlangen und dem Staat keinen Nutzen bringen. Sie wollte nur soviel arbeiten, dass es zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes reicht. Die 300 Mark, die sie bei INTERTEXT verdiene, würden ihr ausreichen.

Dann erkundigt sie sich nach gesetzlichen Grundlagen, nach welchen sie in die BRD übersiedeln kann. Diese solle man anwenden, auch wenn es noch 5 oder 20 Jahre dauern würde.

Ein Schreiben des MfS vom 06.12.1979 wo vermerkt wird, dass Frau Spahr und Frau Seeber Mit der GfM in Köln in Verbindung stehen.

Es soll geprüft werden, ob die Tante aus Köln Mitglied der GfM ist. (So eine selbst ernannte Gruppe für Menschenrechte, die aber nur die Aufgabe hat, der DDR zu schaden. Im Netzt findet sich ein Dokument bezüglich der GfM mit Sitz in Frankfurt am Main. Nun ja, die waren dann wohl auch in Köln aktiv. P.R.)

Am 12.12.1979 schreibt die Tante aus Köln einen Weihnachtsbrief.

Briefausschnitt von Tante in Köln

In dem Brief schreibt die Tante, dass sie wegen einer Autoreparatur keine finanziellen Mittel hat, um in den Weihnachtsurlaub zu fahren. Soviel zur Reisefreiheit. Ob Gesetze oder Finanzen die Reisefreiheit einschränken, es kommt doch letztendlich auf Gleiche heraus.

In einem Schreiben des MfS vom 20.12.1979 geht es um die Überwachung der Personen, die mit der GfM zu tun haben.

(Wie konnten sich die beiden auf so eine Organisation einlassen? P.R.)

Im Vorliegenden Dokument geht es um die GfM mit Sitz in Frankfurt/Main. e.V

Dokument entnommen vom Bundesarchiv

Ein Vermerk der Postzollfahndung vom 03.01.1980 über ein kontrolliertes Paket.

Ab dem 15.01.1980 geht es los. Das Strafrecht (§100 StGB der DDR „Landesverräterische Agententätigkeit“) hat nun gegriffen.

Aktenausschnitt
Bildquelle: Stasi-Unterlagen-Archiv „Einblick ins Geheime“ https://www.einblick-ins-geheime.de/de/beispielakten/aop-zwillinge/

(Dafür hätten sie lange Jahre im Knast sitzen können. Wie konnten sich die beiden auf so eine Organisation einlassen? P.R.)

Ein Schreiben des MfS vom 18.01.1980 sagt, dass betreffs der beiden der Auftrag „C“ einzuleiten wäre. (Kontrolle von Brief und Paketsendungen)

In einem weiteren Schreiben des MfS vom 18.01.1980 ist es um Paketsendungen gegangen, die an die beiden gerichtet sind, zu beschlagnahmen, da gegen sie wegen dem § 100 StGB der DDR („Landesverräterische Agententätigkeit“) ermittelt worden ist.

Ein Schreiben der Kriminalpolizei Berlin-Friedrichshain vom 21.04. 1981 besagt, dass Frau Seeber sich nun in die Gesellschaft der DDR eingegliedert hatte und die Personenkontrolle nun beendet worden ist.

Das gleiche Schreiben der Kriminalpolizei Berlin-Friedrichshain vom 21.04.1981 betreffs Frau Spahr.

Am 18.05.1981 verfasste das MfS einen Abschlussbericht zu dem Fall der beiden. („Zwillinge“)

Um nicht alles zu wiederholen, nun das wichtigste und noch fehlende.

(Die beiden hatten mehr Glück, als Verstand, was das Strafrechtliche betrifft. P.R.)

Am 22.07.1979 ging es um diskriminierende Äußerungen gegen die DDR, welche die Strafbestandsmerkmale der §§ 106, 220 StGB der DDR verletzten. Da diese Schreiben der Öffentlichkeit nicht zugänglich waren, konnten keine strafrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden.

Seit Januar 1980 arbeiten die beiden in kirchlichen Einrichtungen. (Menschenskinder, warum sind die nicht früher auf die Idee gekommen bei der Kirche oder einem Privatunternehmer eine Arbeitsstelle anzunehmen.? Da wäre ihr Problem mit der beruflichen Tätigkeit gelöst gewesen. Es arbeiteten viele Leute bei der Kirche, die mit der Arbeitswelt der DDR nicht zurechtkamen. P.R.)

Im Zusammenhang mit GfM, also diese selbsternannte Gesellschaft für Menschenrechte, konnten gegen die beiden keine strafrechtlichen Maßnahmen nach § 100 StGB der DDR eingeleitet werden. Diese Hinweise waren „offiziell nicht auswertbar“, wie es auf Amtsdeutsch heißt. (D.h. wohl, dass das Gericht diese Hinweise nicht anerkannt hatte. Menschenskind, die hatten ganz schön Dusel. P.R.)

Zwischenzeitlich haben die beiden feste Partner gefunden. Und da ihnen, wenn auch verspätet, die Idee gekommen ist, bei der Kirche zu arbeiten, konnte sie nun feste Arbeitsverhältnisse nachweisen. Der Asozialen-Paragraph war nun auch aus der Welt.

Frau Seeber wurde angeboten bei der Beschaffung von Wohnraum die erforderliche Unterstützung durch den Rat zu gewähren. Wo dann Frau Spahr wohnen sollte ist im Dokument nicht ersichtlich. Laut Film hatte Frau Spahr den Pfarrer geheiratet, wo sie arbeitete. Dann wohnte sie wohl im Pfarrhaus.

Schließlich und endlich habe die beiden eingesehen, dass es doch das Beste war, wenn sie in der DDR blieben.

Frau Seeber zog am 17.03.1980 ihren Ausreiseantrag zurück, Frau Spahr folgte am 01.10.1980.

Da sie nun feste Partner hatten und einer geregelten Arbeit nachgingen, wurde dieser Vorgang beendet. Des Lebens Lauf hat an der Beendigung dieses Vorgangs und dieser Karrieren eine wichtige Rolle gespielt.


Nachwort von Petra Reichel:

Wie der Film zeigt, waren die beiden niemals einsichtig. Des Lebens Lauf hatte sie zum stillhalten veranlasst. Heute sind sie wieder laut und beteiligen sich an der Volksverdummung durch die Sieger der Geschichte. Die beiden hatten eine gute Arbeitsstelle und eine dazugehörige Betriebswohnung. Ihnen ging es gut in der DDR. Weshalb sie zu Gegnerinnen der DDR geworden sind und auch im Nachgang diesbezüglich aktiv sind, ist unerklärlich.

Aus heutiger Sicht gesehen, muss man feststellen, dass die DDR damals kontraproduktiv handelte. Im Fall der Beiden wurde der Ausreiseantrag wegen Unrechtmäßigkeit abgelehnt. Warum hatte die DDR nicht die entsprechenden Rechtsgrundlagen geschaffen, damit die Leute ausreisen konnten? Einschränkungen hätte es für Geheimnisträger, in Zivil- und Strafprozessen befindlichen Personen und Leuten, die Schulden hatten, geben können. Das hätte man ja prüfen können. Natürlich hätte es für Menschen, die diesen Schritt bereut hätten die Möglichkeit zur Rückkehr geben müssen. Es ist ja das Widersinnige, dass Leute, die es in die BRD geschafft hatten, in der Regel nicht mehr zurückkehren konnten. Ebenso war der Zuzug von Bürgerinnen und Bürgern der BRD, welche die Staatsbürgerschaft der DDR anstrebten, sehr stark eingeschränkt. Siehe Aufnahmeheim Röntgental. Hätte die DDR grundsätzlich neue Leute und Rückkehrende aufgenommen und die Unzufriedenen ausreisen lassen, wäre das für die Gesellschaft in der DDR besser gewesen, wie „das Schmoren im eignen Saft“.

In dem Fall der beiden Freundinnen hätte die Gefahr für die DDR im Zusammenhang mit der Verbindung zur GfM vermieden werden können, denn diese wäre nicht zustande gekommen, wenn die beiden hätten zeitnah ausreisen können. Die Betriebswohnung des ND wäre Jahre früher frei geworden.

Auch im Nachgang hat diese Vorgehensweise der DDR einen Bumerangeffekt. Viele Jahre nach ihrem Ende, kippen die Sieger der Geschichte weiterhin Kübel von Dreck über die DDR.


Nachwort des Stasi-Unterlagen-Archivs:

„2019 besuchten die zwei Frauen aus diesem Fall noch einmal gemeinsam die Orte ihrer damaligen Erfahrungen. Begleitet von einem Filmteam der Deutschen Welle erinnerten sie an ihre Situation. Die Reportage „Zwei Frauen im Visier der Stasi“ ist online unter…“

Entnommen aus Bundesarchiv/Stasi-Unterlagen-Archiv (Hg), OV „Zwillinge“. Als zwei Freundinnen Ausreiseanträge stellten. Auszug aus Stasi-Akten. Redaktion: Bettina Altendorf, Axel Janowitz, Andreas Schiller, Berlin 2022

Bearbeitet und Gedankeneinfügungen von Petra Reichel

Siehe auch Stasi-Unterlagen-Archiv – „Einblick ins Geheime“

Broschüre mit den Dokumenten im PDF-Anhang zum Download

Kalenderblatt

Der 09. November, ein geschichtsträchtiges Datum in Deutschland

09.November 1989

Konterrevolutionäres Ereignis in der DDR:

Der Umriss der Grenzanlagen in Berlin, von den „Mainstream“-Medien und der offiziellen Geschichtsschreibung als „Mauerfall“ bezeichnet. Faktisch das Ende der DDR. Die restliche Zeit der DDR bis zum 03.Oktober 1990 war eine Art Kündigungsfrist. In dieser Zeit ging es zunächst „drunter und drüber“. Dann hat die Konterrevolution gesiegt und die Ereignisse mündeten dann in die Angleichung an die BRD, bis dann die Annexion formal vollzogen worden ist.

09. November 1938:

Scheitelpunkt der Novemberpogrome (07.-13. November).

Diese Ereignisse sind auch unter dem beschönigenden Namen „Reichskristallnacht“ bekannt. Es wurden Synagogen in Brand gesteckt, jüdische Geschäfte und Einrichtungen demoliert. Hunderte von Juden wurden innerhalb weniger Tage ermordet. Diese Ereignisse markieren den Übergang von der sozialen Ausgrenzung und Diskriminierung zur offenen Verfolgung der Juden in der Zeit des Faschismus. Während des zweiten Weltkrieges mündet der Antisemitismus in Deutschland in den heute als Holocaust bezeichneten industriellen Völkermord an etwa 6 Millionen europäischen Juden und weiteren aus rassistischen Motiven ausgegrenzten Bevölkerungsgruppen in den Vernichtungslagern der Faschisten.

Fritz Selbmann

Friedrich Wilhelm „Fritz“ Selbmann, geboren am 29. September 1899 in Lauterbach (Hessen), gestorben am 26. Januar 1975 in Berlin/DDR war Parteipolitiker, Minister und Schriftsteller in der DDR.

Fritz Selbmann (links) und Otto Grotewohl (1949)
Bildquelle: Von Bundesarchiv, Bild 183-S88297 / Igel / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5436606

Fritz Selbmann war Sohn eines Kupferschmiedes. Er arbeitete bereits mit 17 Jahren unter Tage, war Soldat im Ersten Weltkrieg und 1918 Mitglied eines Arbeiter- und Soldatenrates. 1920 trat er in die USPD ein und 1922 in die KPD. In der Weimarer Republik wurde er mehrfach wegen politischer Tätigkeit verhaftet und zu Gefängnisstrafen verurteilt. Er war vom 4. Oktober 1930 bis zu seiner Mandatsniederlegung am 22. August 1932 Mitglied des Preußischen Landtages[1], 1932/33 Mitglied des Reichstages und politischer Sekretär in den Bezirken Oberschlesien und Sachsen. Selbmann nahm am 7. Februar 1933 an der illegalen Tagung des Zentralkomitees der KPD im Sporthaus Ziegenhals bei Berlin teil.[2] Im gleichen Jahr wurde er verhaftet und überlebte den Faschismus in Zuchthäusern und KZs (KZ Sachsenhausen und KZ Flossenbürg, siehe „Die lange Nacht“, 1961).

Nach der Befreiung vom Faschismus hatte er in der SBZ (stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Wirtschaftskommission) und in der DDR hohe Funktionen inne (u. a. Minister für Industrie, später Minister für Schwerindustrie und stellvertretender Vorsitzender der Staatlichen Plankommission und des Volkswirtschaftsrates).

Anlässlich der versuchten Konterrevolution am 17. Juni 1953 war er einer der wenigen prominenten SED-Politiker, die sich in Berlin den Streikenden stellten. Als sich am 16. Juni 1953 Tausende von Bauarbeitern auf dem Platz vor dem Haus der Ministerien in der Leipziger Straße versammelt hatten, um gegen die Erhöhung ihrer Arbeitsnormen zu protestieren, begab er sich mutig unter die Demonstranten und versuchte von einem Bürotisch herab zu ihnen zu sprechen. Aber der aufgestaute Unmut der Arbeiter war schon zu groß. Selbst seine Mitteilung, das Politbüro habe die Normenerhöhung soeben zurückgenommen, vermochte die aufgebrachte Menge nicht zu beruhigen. Sein Hinweis, er sei doch selber ein Arbeiter, stieß auf entschiedene Ablehnung. Selbmann musste abtreten. Der begonnene Arbeiterprotest entwickelte sich zum Volksaufstand. In seinem am 21. Juni 1953 auf der Parteiaktivtagung in Dresden gehaltenen Referat bezeichnete Selbmann den Aufstand als „unerhörten Schandfleck der deutschen Arbeiterbewegung“ und verglich ihn mit dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941.[3]

1954 bis 1958 war Selbmann Mitglied des ZK der SED. Wegen „abweichender Haltung“ wurde er von Walter Ulbricht 1958 im Umfeld der sogenannten Schirdewan–Wollweber-Fraktion in der SED-Führung aus seinen politischen und staatlichen Ämtern gedrängt und verlegte sich auf die Schriftstellerei. Die Kämpfe um die sozialistische Planerfüllung waren sein vorherrschendes Motiv.

Bis zu seinem Tod lebte Fritz Selbmann als freischaffender Schriftsteller in Berlin, erst in Karlshorst und dann ab 1965 in Müggelheim. 1969–1975 war er einer der Vizepräsidenten des DDR-Schriftstellerverbandes. Er veröffentlichte 1970 im Mitteldeutschen Verlag, Halle/Saale, unter dem Titel „Alternative, Bilanz, Credo. Versuch einer Selbstdarstellung“ seine Autobiografie.

 

Gedenktafel in Lauterbach
Bildquelle: Von Reinhardhauke – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=19914809

Seine Urne wurde in der Gedenkstätte der Sozialisten auf dem Zentralfriedhof Friedrichsfelde in Berlin-Lichtenberg beigesetzt. Nach Selbmanns Tod wurde 1977 eine Schule in Müggelheim nach ihm benannt (16. POS „Fritz Selbmann“), die nach 1989 wieder umbenannt wurde.[4] Auch in Leipzig gab es eine nach ihm benannte Schule (88. POS „Fritz Selbmann“, Alte Salzstrasse 123). Schon 1950 war die Fachschule für Elektrotechnik in Mittweida nach Selbmann benannt worden.[5]

Grabstätte
Bildquelle: Von Z thomas – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=52555270

Sein Sohn Erich war Journalist und Chefredakteur der „Aktuellen Kamera“ (Nachrichtensendung des Fernsehens der DDR).

Entnommen Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel

Bruno Leuschner

Bruno Max Leuschner, geboren am 12. August 1910 in Rixdorf, gestorben am 10. Februar 1965 in Berlin/DDR war Mitglied des Politbüros des Zentralkomitees der SED und Vorsitzender der Staatlichen Plankommission der DDR. 

Bruno Leuschner (1963)
Bildquelle: Von Bundesarchiv, Bild 183-B1026-0004-005 / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5360676

Bruno Leuschner war der Sohn eines Schuhmachers[1] und absolvierte nach dem Besuch der Mittelschule von 1925 bis 1928 eine Ausbildung zum Industriekaufmann bei der Konfektionsfabrik „Lachmann & Meyer“ in Berlin, wo er danach als Expedient, Calculator, Verkäufer und zuletzt als Mitarbeiter der Exportabteilung arbeitete. Er besuchte 1928 bis 1931 Abendkurse an der Lessing- und der Humboldt-Hochschule Berlin und die Marxistische Arbeiterschule, wo er u. a. Unterricht bei Hermann Duncker und Ernst Schneller hatte. 1931 trat er der KPD bei und arbeitete ab 1933 in verschiedenen Funktionen, so unter anderen als Mitarbeiter der illegalen Zeitung „Der Rote Wedding“ und in M-Apparat der KPD unter dem Decknamen „Max“, für die Partei. Im Jahr 1936 wurde Leuschner verhaftet und 1937 vom Kammergericht Berlin zu einer Strafe von sechs Jahren Zuchthaus wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ verurteilt, die er in den Zuchthäusern Zuchthaus Brandenburg-Görden und Sonnenburg verbüßte. Danach war er 1942 bis 1944 im KZ Sachsenhausen und bis 1945 im KZ Mauthausen in Haft.

Leuschner war 1945 am Aufbau der Wirtschaftsabteilung der KPD beteiligt, deren Vorsitzender er wurde. Als Leiter der Abteilung Wirtschaft und Finanzen der SED war er ab 1947 maßgeblich am Aufbau der Deutschen Wirtschaftskommission beteiligt, wo er zunächst Leiter der Abteilung für Wirtschaftsfragen und ab 1948 zuständig für Planung war. In dieser Funktion war er entscheidend an der Ausarbeitung des Halbjahresplanes 1948 und des Zweijahresplanes 1949/1950 beteiligt.

Von 1950 bis 1952 war er erster Stellvertreter des Vorsitzenden und von 1952 bis 1961 als Nachfolger von Heinrich Rau Vorsitzender der Staatlichen Plankommission. Außerdem war er von 1950 bis 1965 Mitglied des Zentralkomitees der SED, von 1953 bis 1965 Abgeordneter der Volkskammer, ab 1953 Kandidat und ab 1958 Mitglied des Politbüros des ZK der SED, 1955 bis 1965 stellvertretender Vorsitzender des Ministerrates, 1960 bis 1963 Mitglied des Staatsrates und 1960 bis 1965 Mitglied des Nationalen Verteidigungsrates. Im Jahr 1961 wurde er vom ZK der SED seiner Funktion als Vorsitzender der Staatlichen Plankommission entbunden, wurde Minister für die Koordination volkswirtschaftlicher Grundaufgaben beim Präsidium des Ministerrates und ab Juni 1962 Ständiger Vertreter der DDR im Exekutivkomitee des RGW.

 

Leuna-Werke, Chemiekonferenz am 3. November 1958
Bildquelle: Von Bundesarchiv, Bild 183-57522-0001 / Hans-Günter Quaschinsky / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5355085

Leuschner war mit Renate Bischoff (1924–2018) verheiratet und Vater von zwei Söhnen.[2]

Leuschners Urne wurde in der Gedenkstätte der Sozialisten auf dem Zentralfriedhof Friedrichsfelde in Berlin-Lichtenberg beigesetzt.

Bildquelle: Von Z thomas – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=52555383

Entnommen Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel

Deutsche Wirtschaftskommission

Die Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) war die zentrale deutsche Verwaltungsinstanz in der Sowjetischen Besatzungszone und hatte schließlich, bis zum 7. Oktober 1949 – der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik – regierungsähnliche Funktionen.

Die Wirtschaftskommission wurde auf Grundlage des Befehls Nr. 138[1] der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) am 11. Juni 1947 in Berlin errichtet. Sie bestand bis zur Gründung der DDR am 7. Oktober 1949.

Der Kommission wurden durch die SMAD die bereits 1945 gegründeten Zentralverwaltungen für die verschiedenen Wirtschaftssektoren, für Finanzen, Soziales und andere Bereiche unterstellt. Hinzu kamen später Zentralverwaltungen für Umsiedler, Statistik, Interzonen- und Außenhandel sowie Sequestrierung und Beschlagnahme. Nicht der Kommission eingegliedert wurden Inneres, Volksbildung und Justiz. Grundsätzlich blieben die Zentralverwaltungen unabhängig voneinander.

Die Kommission diente zur Koordination der Zentralverwaltungen. Hinzu kamen der Kontakt zur SMAD und die Sicherstellung der Reparationslieferungen.

Aufgrund der krisenhaften wirtschaftlichen Entwicklung in der SBZ und nach dem Scheitern der Londoner Außenministerkonferenz im Dezember 1947 kam es zu einer Reorganisation der Kommission. Durch den Befehl Nr. 32 der SMAD vom 12. Februar 1948 wurde sie gegenüber den deutschen Organen in der SBZ zum Erlass von Verordnungen und Anordnungen ermächtigt.[2] Es gab nunmehr Plenarsitzungen und ein Sekretariat. Außerdem wurden als ständiger Vorsitzender Heinrich Rau sowie zwei Stellvertreter Bruno Leuschner und Fritz Selbmann installiert. Alle drei waren Mitglied der SED. Sie konnten verpflichtende Anordnungen für den Apparat der Kommission treffen. Das zehnköpfige Sekretariat zählte nur je einen Vertreter der Parteien CDU und LDP, was dem Ausbau der Vormachtstellung der SED zugutekam.

Angegliedert wurden der Kommission nun auch die Wirtschaftsleitung und -planung. Ebenfalls 1948 wurden die Zentralverwaltungen in Hauptverwaltungen umbenannt und ihre Zahl von 14 auf 17 erhöht. Die Zahl der Mitglieder der Kommission stieg seit dem 27. November 1948 von 38 auf 101 Personen aus den Verwaltungen. Hinzu kamen nunmehr 48 Vertreter der „Bevölkerung“, 15 Vertreter der Parteien und 10 Vertreter der Massenorganisationen wie dem FDGB.

Die DWK wirkte zentral an den Vermögenseinziehungen in der SBZ mit, etwa durch den Erlass von Durchführungsbestimmungen zu SMAD-Befehl Nr. 201,[3] der sich auf die Alliierte Kontrollratsdirektive Nr. 38 über die Entnazifizierung stützte oder den Erlass von Durchführungsbestimmungen zu SMAD-Befehl Nr. 64.[4] Sie erweiterte ihren Einfluss schrittweise auf das gesamte Wirtschaftsleben der SBZ inklusive der Privatwirtschaft, und die weitgehend verstaatlichten Bereiche Landwirtschaft, Handel und Banken sowie auf andere Bereiche wie die wissenschaftliche Forschung. Sie erreichte somit noch vor Gründung der DDR eine beträchtliche Zentralisierung. Das Sekretariat der Wirtschaftskommission hatte schließlich regierungsähnliche Funktionen. Am 7. Oktober 1949 gingen die Kommission und der ihr angeschlossene über 10.000-köpfige Apparat in der „Provisorischen Regierung“ der DDR auf.

Das Gebäude der Deutschen Wirtschafts-Kommission im Januar 1949, Leipziger Straße Ecke Wilhelmstraße in Berlin (seit 1992 Detlev-Rohwedder-Haus)
Bildquelle: Von Bundesarchiv, Bild 183-19000-4055 / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5341387

Die Wirtschaftskommission war im Gebäude des ehemaligen Reichsluftfahrtministeriums, dem heutigen Detlev-Rohwedder-Haus in Berlin untergebracht.

Entnommen Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel

Westgeld

Westgeld war ein Begriff im Sprachgebrauch in der DDR[1], im DDR-offiziellen Sprachgebrauch wurden die Begriffe Valuta und Valutamark benutzt.

Wechselstube für „DM-West“ bei der Leipziger Herbstmesse 1950
Bildquelle: Von Deutsche Fotothek‎, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=6537518

Im engeren und meist gebrauchten Sinne wurde damit die D-Mark bezeichnet, im weiteren Sinne umfasste Westgeld alle frei konvertierbaren Währungen westlicher Länder.

Westgeld bzw. D-Mark war, anders als die Mark der DDR, kein gesetzliches Zahlungsmittel in der Deutschen Demokratischen Republik. Eine Ausnahme bildete die staatliche Einzelhandelskette Intershop. Es war jedoch in Form von Bargeld eine Schattenwährung, vor allem für Güter und Dienstleistungen, die normale DDR-Bürger nicht ohne Weiteres bekamen.

Bis 1974 war es DDR-Bürgern verboten, Valuta zu besitzen. Mit Erlass des Ministerrates der DDR wurde das Verbot später aufgehoben, und DDR-Bürger konnten nun auch in den Intershops einkaufen. Sie konnten Valuta jedoch nicht legal gegen Mark der DDR eintauschen. Legal waren nur Valutageschenke von Verwandten aus dem westlichen Ausland oder Arbeitsentgelt für Tätigkeiten im westlichen Ausland, das anteilig in Valuta ausgezahlt wurde.

Ab 1979 mussten DDR-Bürger ihre D-Mark vor dem Einkauf in Intershop-Filialen in sogenannte Valuta-Schecks oder Forumschecks umtauschen. Diese besaßen den gleichen Wert wie die D-Mark, konnten jedoch nur in den Intershopläden eingelöst werden. Hintergrund für die Einführung der Forumschecks war der Umstand, dass die DDR auf diese Weise eher in den Besitz des echten Westgelds kam.

Forumschecks
Bildquelle: Wikipedia

Valuta etablierte sich in der DDR, neben Sachwerten wie Antiquitäten oder hochwertigen Lebensmitteln, als Zweitwährung, mit der man aber nicht in Läden und Verkaufseinrichtungen einkaufen konnte, sondern nur im Intershop oder inoffiziell bei Bekannten.

Ein üblicher (illegaler) Umtauschkurs war 1:4 (1 DM für 4 Mark der DDR); oft musste man noch deutlich mehr für eine DM zahlen, bis zu 1:25.

Der offizielle Umtauschkurs der DDR war 1:1, angewendet zum Beispiel beim Mindestumtausch (inoffiziell „Zwangsumtausch“) für Bürger der BRD und Westberlins beim DDR-Besuch oder bei der Bereitstellung des Reisegelds von 15 DM für DDR-Bürger, die ins westliche Ausland fahren durften. 

Umtauschbescheinigung der Staatsbank der DDR, Bhf Berlin Friedrichstraße, 20 DM in 20 M der DDR – 1987
Bildquelle: Von Cyzen – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=98914896

Die Mark der DDR war eine Binnenwährung, sie durfte das Staatsgebiet der DDR nicht in westliche Richtung verlassen, nur in andere Länder des RGW.

Im offiziellen Sprachgebrauch der DDR war von Valutamark bzw. Valuta-Mark (kurz: VM) die Rede, wenn mit Partnern in der BRD Geschäfte gemacht wurden, bei der diese Partner (meist vorab) an die DDR mit D-Mark bezahlten und dann der DDR-Staat dieselbe Summe in DDR-Mark für die Vertragszwecke freigab – wie etwa für die Kirchenbauprogramme in der DDR. Dabei galt nach DDR-Vorgabe das Währungsverhältnis 1 D-Mark = 1 Valuta-Mark = 1 DDR-Mark.

Seit 1. Januar 1959 wendete die DDR bei der Erfassung der Außenhandelsumsätze einen neuen Umrechnungskurs an: Für Außenhandelswerte galt die neu eingeführte Rechen- bzw. Verrechnungs-Einheit Valutamark (VM).[2]

Die Valutamark war kein Zahlungsmittel, sondern ein währungstechnisches Instrument, eine Wirtschaftsplan-Kennziffer zur Umrechnung der auf dem Weltmarkt geltenden Import‑ und Exportpreise einschließlich des Transferrubels, der für die Sowjetunion eine solche Umrechnungsfunktion hatte.[3]

Entnommen Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel

Forumscheck

Als Forumscheck wurde in der DDR ein Zahlungsmittel bezeichnet, das von der Forum Außenhandelsgesellschaft m.b.H., einer 1976 gegründeten Tochterfirma des Bereichs Kommerzielle Koordinierung des DDR-Außenhandelsministeriums, ausgegeben wurde. Mit Forumschecks konnten DDR-Bürger in den Intershops einkaufen, dabei entsprach eine Forumscheck-Mark einer D-Mark. Die Umrechnung weiterer frei konvertierbaren Währungen erfolgte auf der Basis der von der Staatsbank der DDR festgelegten Devisenumrechnungssätze. Auch bei den Intertankstellen und Genex konnten entsprechende Waren mit Forumschecks erworben werden.[1]

Forumschecks
Bildquelle: Wikipedia

Die Einführung der Schecks war am 16. April 1979.[2][3] Um die Forumscheck-Regelung durchzusetzen, durften jetzt nur Nicht-DDR-Bürger im Intershop mit Devisen bar zahlen und mussten dazu den Reisepass oder den Ausweis vorzeigen. DDR-Bürger durften dies offiziell nicht und mussten die frei konvertierbaren Währungen vorher bei den Bankinstituten der DDR oder den Filialen der Staatsbank der DDR gegen Forumschecks umtauschen. Der Umtausch war gebührenfrei. Die Schecks waren nicht übertragbar und der Rücktausch war nicht möglich. Zumindest ab Mitte der 1980er Jahre wurde aber auch der direkte Kauf mit D-Mark durch DDR-Bürger häufig wieder akzeptiert.

Die Forumschecks galten in den Einrichtungen des DDR Außenhandels wie beispielsweise Intershop, Intertank oder Genex.[4]Dort wurden sie wie Geld behandelt, das heißt bei Zahlung mit Forumschecks wurde das „Wechselgeld“ auch in Forumschecks zurückgegeben (kleinere Beträge als 50 Forumscheck-Pfennig wurden meist in Form von Schokoladentäfelchen oder Lutschern à 10 Pfennig erstattet).

Nach dem Fall des Antifaschistischen Schutzwalls, konnten die Schecks wieder gegen D-Mark zurückgetauscht werden. Der Rücktausch von Forumschecks in D-Mark fand in den DDR-Wechselstellen der Staatsbank der DDR sowie der Kreditbank AG in der Zeit vom 10. November 1989 bis 31. Mai 1990 statt. Der Rücktausch war gebührenfrei. Zum Einkauf im Intershop konnten die Forumschecks noch bis zum 30. Juni 1990 verwendet werden.[5][6]

Vergleichbare Zahlungsmittel

Der Forumscheck war kein reines DDR-Phänomen, auch in anderen sozialistischen Ländern gab es vergleichbare Schecks.

In der Volksrepublik Polen konnte man in den Pewex- und Baltona-Geschäften neben US-Dollar und DM auch mit Bon PeKaO zahlen.

In der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik (ČSSR) gab es hierfür die Tuzex-Krone.

In der Volksrepublik China mussten Ausländer von 1980 bis 1994 ihre Devisen in Foreign Exchange Certificates (FEC) tauschen. Viele Transaktionen und Einkäufe in den Freundschaftsläden waren nur mit FEC möglich.

In Kuba existierte von 1994 bis 2020 der Peso convertible. Er ersetzte seit 2004 vollständig den US-Dollar als Zahlungsmittel in den kubanischen „Dollarshops“ und für Touristen. Bis 2004 konnte der Dollar gleichwertig verwendet werden. Mittlerweile ist er abgeschafft. In den noch immer bestehenden Geschäften für Ausländer kann seitdem nur noch bargeldlos bezahlt werden, allerdings ausschließlich in Devisen.

 

Entnommen Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel

Rudolfine Steindling („Rote Fini“)

Rudolfine Steindling, geboren am 10. September 1934 als Rudolfine Eckel; gestorben am 27. Oktober 2012 in Tel Aviv. Sie wurde auch „Rote Fini“ genannt.

Sie war eine österreichische Unternehmerin und Kommerzialrätin.

Rudolfine Steindling
Bild: dpa; entnommen aus TAZ 29.10.2012

Rudolfine Steindling arbeitete nach dem Zweiten Weltkrieg als Buchhalterin in der Wiener Dependance der ungarischen Central Wechsel- und Creditbank. Dort lernte sie ihren – damals noch mit der früheren Widerstandskämpferin Vilma Steindling verheirateten – Ehemann, den jüdischen Holocaust-Überlebenden und Résistance-Kämpfer Adolf Dolly Steindling (1918–1983), kennen,[3] der ab 1974 Generaldirektor der Bank war.[4] Rudolfine Steindling verließ das Bankhaus 1966 und begann ihren Aufstieg im Firmenimperium der Kommunistischen Partei Österreichs (KPÖ),[3] in der sie von 1959 bis 1969 Mitglied war.[5] Sie galt als gut vernetzt mit der österreichischen Wirtschaft sowie mit der politischen Elite der DDR.[6] Auch nach ihrem Austritt aus der KPÖ verwaltete sie als am Wiener Kohlmarkt ansässige Treuhänderin nicht nur Vermögen der KPÖ, sondern auch Gelder der DDR.

Ab 1973 war sie Geschäftsführerin der Novum GmbH, über die die DDR Außenhandelsbeziehungen in den Westen unterhielt.[7] Die Gesellschaft vertrat als Teil des Bereichs Kommerzielle Koordinierung Firmen wie Bosch, Ciba-Geigy, Voest-Alpine und Steyr Daimler Puch in der DDR und brachte es so auf beträchtliche Provisionseinnahmen.[8] Steindling übernahm 1978 die Hälfte und 1983 sämtliche Geschäftsanteile der Novum,[6] die nie in einen Organisationseigenen Betrieb der SED überführt worden war, sondern die Rechtsform einer GmbH beibehalten hatte.[9] Die Novum GmbH verfügte zur Annexion der DDR durch die BRD über ein Vermögen von rund einer halben Milliarde DM auf Konten in Österreich und der Schweiz.[10]

Aufgrund von Treuhandvereinbarungen zugunsten der SED-Firma VOB Zentrag übernahm ab 1992 die Treuhandanstalt die Verwaltung der Novum GmbH. Daraufhin verklagte Steindling die Treuhand-Nachfolgerin Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Sie gab an, seit April 1983 Alleingesellschafterin der Novum im Auftrag der Kommunistischen Partei Österreichs (KPÖ) gewesen zu sein, und erhielt zunächst in erster Instanz Recht.[9] Das Oberverwaltungsgericht Berlin entschied in zweiter Instanz jedoch, dass die Novum GmbH ab 1983 nur zum Schein von Steindling geführt wurde, um SED-Vermögen ins Ausland zu transferieren, und darum als eine mit der SED verbundene juristische Person anzusehen war.[11]

Noch vor der endgültigen juristischen Klärung des Falles hob Steindling rund die Hälfte des Guthabens von den Novum-Konten ab, deren weiterer Verbleib zum Teil ungeklärt blieb.[12] Im Jahr 2009 schloss die BvS mit Steindling einen Vollstreckungsvergleich über die Zahlung von 106 Millionen Euro zuzüglich der Erlöse aus Rücklagen, sodass die Bundesanstalt insgesamt 120 Millionen Euro erhielt, welche an die neuen Bundesländer ausgezahlt wurden.[13] Steindling lebte zuletzt in Wien und Tel Aviv, wo sie als Spenderin und Mäzenin in Erscheinung trat. Unter anderem unterstützte sie die Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem und errichtete zu Ehren ihres verstorbenen Mannes den Dolly Steindling Fund.[14] Steindling pflegte einen extravaganten Lebensstil und hatte größere Vermögenswerte – wie ihre Villa in Döbling – bereits zu Lebzeiten auf ihre Tochter überschrieben.[15] Rudolfine Steindling verstarb am 27. Oktober 2012 in Tel Aviv;[12] sie ist in der Neuen Israelitischen Abteilung des Wiener Zentralfriedhofs bestattet.

Die Bank Austria, die (damals noch als Länderbank) Steindlings Hausbank war und der Komplizenschaft mit der Geschäftsfrau beschuldigt wurde, wurde im März 2010 vom Obergericht des Kantons Zürich zur Zahlung von insgesamt 245 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt, von der Berufungsinstanz wurde das Urteil jedoch zunächst aufgehoben und das Verfahren an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen.[8] Ein erneutes Urteil des Zürcher Obergerichts[16] wurde nach Zurückweisung einer Beschwerde durch das Schweizer Bundesgericht 2013 rechtskräftig, so dass die Bank Austria 128 Millionen Euro zuzüglich 5 Prozent Zinsen seit 1994 an die BRD zahlen musste.[17][18]

Am 21. August 2014 reichte die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) als Treuhänderin für das Vermögen der ehemaligen DDR beim Bezirksgericht Zürich Klage gegen die schweizerische Bank Julius Bär & Co. AG auf Schadenersatz für verschwundenes DDR-Staatsvermögen in Höhe von umgerechnet 135 Millionen Euro ein.[19] Diese Summe soll über die Novum GmbH durch Rudolfine Steindling auf Schweizer Konten der „Cantrade Privatbank AG“ (Zürich) transferiert worden sein. Später soll Steindling das Geld abgehoben und in Banksafes gelagert haben, wobei der endgültige Verbleib unbekannt ist. 2019 verurteilte das Schweizer Bundesgericht in Lausanne die Bank Julius Bär als Rechtsnachfolgerin der Cantrade Privatbank dazu, 88 Millionen Euro zuzüglich Zinsen an die BRD zu zahlen. Auf den zwischen Steindling und der BvS 2009 geschlossenen Vergleich konnte sich die Bank nicht berufen.[20]

Interessante Links

Literatur

  • Dolly Steindling: „Meine Jugend: Ein Bericht.“ Eigenverlag, Wien 1990 (Autobiografie von Dolly Steindling).
  • Erich Klein: „Die Rote Fini. Das Leben der Rudolfine Steindling und die verschwundenen DDR-Millionen.“ Residenz-Verlag, Salzburg 2017.

Entnommen Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel