Deutsche Außenhandelsbank

Die Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA) war in der DDR als Spezialinstitut verantwortlich für die Durchführung kommerzieller Zahlungen mit dem Ausland sowie mit Devisenausländern im Inland. Die Bank wurde am 18. Mai 1966 in das Handelsregister von Groß-Berlin eingetragen. Sitz war Berlin/DDR. Das Grundkapital betrug 1,5 Milliarden Mark der DDR. Organe waren der Aufsichtsrat, der Vorstand und der Verwaltungsrat. Präsident der Bank war ab 1978 Werner Polze.

Symbolbild
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Aufgaben:

  • Abschluss von Abkommen und Vereinbarungen mit anderen Banken (insbesondere Auslandsbanken)
  • Zusammenarbeit mit internationalen Bankenorganisationen und anderen Institutionen
  • Korrespondenzbank gegenüber dem Ausland
  • Kontenführung für ausländische Banken in der DDR
  • Kontoführung für die DDR bei Auslandsbanken
  • Vergabe und Inanspruchnahme vonKrediten auf internationaler Ebene
  • Finanzierung der Außenhandelsbetriebeder DDR sowie von Verkehrsbetrieben mit überwiegend außenwirtschaftlicher Tätigkeit
  • Durchführung des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland (SW und NSW). Innerhalb des RGW übernahm die DABA das Clearing mit der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit auf der Basis vonTransferrubel.[1]
  • Kreditgewährung für Außenhandelsunternehmen,
  • finanzielle Beteiligung an in- und ausländischen Unternehmen.[2]

Statut (Auszüge):

Die Bank konnte in Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der DDR und im Ausland Filialen und Agenturen eröffnen sowie eigene Vertreter haben. Sie konnte Grundstücke, Gebäude und andere Gegenstände mieten, pachten oder zu Eigentum erwerben. Die Bank verfügte über ein Aktienkapital, einen Reservefonds sowie spezielle Fonds.

Die Tätigkeit der Bank erstreckte sich darauf,

  • Devisenund Sorten zu kaufen und zu verkaufen sowie Bestände von Devisen und Sorten zu halten
  • Gold und andere Edelmetallezu kaufen und zu verkaufen sowie zu verwahren
  • Reiseschecks der DDR von 1967 bis 1977 auszugeben und einzulösen[3]
  • inländische und ausländische Wertpapiere zu kaufen und zu verkaufen sowie im Auftrage ihrer Kunden und Korrespondenten ins Depot zu nehmen.

Organisation

Die Zentrale residierte in Berlin in einem Gebäudekomplex an der Ecke Friedrichstraße/Unter den Linden, zu dem das Haus der Schweiz und die Kaiserhöfe gehören.

Ende der 1980er Jahre gab es zehn Filialen, u. a. in Karl-Marx-Stadt, Leipzig und Rostock. Einzelne Filialen unterhielten Außenstellen.

BRD-Kredite für die Deutsche Außenhandelsbank

Der ZK-Sekretär der SED für Wirtschaftsfragen Günter Mittag handelte zusammen mit Alexander Schalck-Golodkowski mit Franz Josef Strauß Anfang der 1980er Jahre den sogenannten „Milliardenkredit“ eines westdeutschen Bankenkonsortiums an die Deutsche Außenhandelsbank der DDR aus.

Privatisierung nach der Konterrevolution

Die im Besitz des Bundes und der KfW befindlichen Aktien der Deutschen Außenhandelsbank wurden zum 1. Januar 1995 durch die Treuhandanstalt an die Westdeutsche Landesbank Girozentrale (WestLB) verkauft.[4] Die Westdeutsche Landesbank Girozentrale zahlte für die Deutsche Außenhandelsbank 430 Millionen Mark und bekam dafür Altschuldenforderungen über sieben Milliarden Mark gegenüber den Außenhandelsbetrieben der DDR.[5]

Quellen für Wikipedia

Die Informationen dieses Artikels entstammen dem Statut der Deutschen Außenhandelsbank AG vom 10. März 1986 sowie dem Lehrmaterial zur Ausbildung zum Finanzkaufmann – Spezialisierungsrichtung Geld und Kredit – bei der Deutschen Außenhandelsbank AG mit Stand September 1987.

Entnommen Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel

Staatsbank der DDR

Die Staatsbank der DDR wurde zum 1. Januar 1968 als direkte Nachfolgerin der Deutschen Notenbank gegründet. Sie war als Organ des Ministerrates die Zentral- und Emissionsbank der DDR mit Geschäftsbetrieb.

Die gesetzliche Grundlage bildete das Gesetz über die Staatsbank der DDR vom 1. Dezember 1967. Wie ihre Vorgängerin verwirklichte die Staatsbank ihre Aufgaben abhängig von staatlichen Vorgaben, „in Durchführung der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates und der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates“. Parallel zu Gründung wurde die Bezeichnung der Währung der DDR in „Mark der Deutschen Demokratischen Republik“ geändert.

Zum 1. Juli 1974 übernahm die Staatsbank die Aufgaben der Industrie- und Handelsbank. Damit wurde der Ausbau des Geschäftsbetriebes zum Zwecke der Finanzierung (Kontenführung) und Finanzkontrolle aller Wirtschaftsbereiche und des Handels mit Ausnahme der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft erforderlich. Aufgaben des Bereiches Wertpapier- und Depotgeschäfte und Reisezahlungsverkehr kamen ebenfalls hinzu.[2]

Ehemaliger Sitz der Staatsbank der DDR in der Fanzösischen Straße in Berlin-Mitte
Bildquelle: Von Bettenburg – de.wikipedia.org: 02:44, 19. Feb. 2006 . . Bettenburg . . 1285 x 897 (132.485 Bytes), Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=1268050

Bereits im ersten Gesetz der Staatsbank vom 1. Dezember 1967 war im § 2 festgelegt, dass die Staatsbank das Organ des Ministerrates für die Verwirklichung der von der Partei- und Staatsführung beschlossenen Kreditpolitik ist. Im folgenden Gesetz vom 19. Dezember 1974 wurde dann noch zusätzlich festgeschrieben, dass der Präsident der Bank zugleich dem Ministerrat angehört.[12]

Die Staatsbank der DDR war Mitglied bei der Internationalen Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) mit Sitz in Moskau. Deren Zahlungsmittel waren Transferrubel und Goldreserven.


Aufgaben:

Der Staatsbank der DDR oblag die Ausgabe von Geldzeichen (Münzen, Banknoten, einschließlich der Sonder- und Gedenkmünzen) der Währung der DDR als gesetzliche Zahlungsmittel. Die Staatsbank hatte dabei das alleinige Recht der Ausgabe von Geldzeichen der DDR. Der Präsident der Staatsbank regelte außerdem die Ersatzleistung für beschädigte Geldzeichen.

Durch Beschlüsse des Ministerrates war die Staatsbank berechtigt Wertpapiere auszugeben.

Staatsbank der DDR – Geldsack mit Siegelzange -Siegelabdruck Stb und individuelle Nummer der Zange
Bildquelle: Von Lupus in Saxonia – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=69147956

Ab 1978 übernahm die Staatsbank die Ausgabe von Reiseschecks, die noch bis 1977 von der Deutschen Außenhandelsbank (DABA) emittiert worden sind.[8]

Die Zuständigkeit für den Zahlungsverkehr und die Kontrolle des Geldumlaufes innerhalb der DDR, sowie der Zahlungsverkehr ins Ausland.

Sie verwaltete, kaufte und verkaufte Wertpapiere, Edelmetalle u. ä.

Die Staatsbank war für die Kontoführung der staatlichen Einrichtungen und der Volkseigenen Betriebe verantwortlich. Ferner wickelte die Staatsbank die Sorten- und Devisengeschäfte für Bürger, Institutionen und Betriebe ab.[9]

Zu ihren internen Aufgaben gehörte die Vergabe von Krediten an Betriebe und Institutionen. Dazu bestand in jedem der 15 Bezirke der DDR mindestens eine Hauptfiliale neben den zahlreichen Kreisfilialen. Als problematisch erwies sich nach 1990, dass das Wohnungsbauprogramm der DDR über Kredite der Staatsbank finanziert wurde (sogenannte Nominalkredite, die nicht durch Zins und Tilgung bedient werden mussten und bilanziell durch Staatsgarantien besichert waren) durch die Währungsunion zu Realkrediten wurden und nunmehr mit Zins und Tilgung bedient werden mussten: Ein Fakt, der zu DDR-Zeiten schon deshalb nicht möglich war, waren (politisch) die Wohnungsmieten auf dem Stand von 1935 eingefroren worden und ermöglichten per se keine reale Kreditverzinsung.

Bürger der DDR, die im Besitz von DM-Sorten (oder auch anderen freikonvertierbaren, westlichen Währungen, in der DDR im Allgemeinen als „Valuta“ bezeichnet) waren, konnten bei der Staatsbank der DDR ein „Valuta-Anrechtskonto“ einrichten. Dieses Konto wurde mit 2,5 % p. a. verzinst und es war gebührenfrei. Ab 1990 gab es auch eine Variante mit einjähriger Kündigungsfrist (Verzinsung 4,0 % p. a.). Die Konten wurden bis Ende 1989 grundsätzlich in DDR-Mark geführt. Verfügungen waren grundsätzlich nur in Form von Forumschecks (siehe Intershop) und Mark der DDR möglich. Für genehmigte Reisen in das westliche Ausland konnten jedoch 15,00 DM (bzw. Gegenwert in anderen westlichen Währungen) pro Tag bar verfügt werden. Ferner waren Bestellungen für Waren über den GENEX Geschenkedienst GmbH möglich. Dafür wurde der GENEX-Katalog gegen Nachweis kurzfristig ausgeliehen. Auf diese Weise war es möglich, dass diese Devisen der DDR-Bürger praktisch unbegrenzt dem Staat zur Verfügung standen. Ab 1. Juli 1990 wurden die Konten ohne die vorstehend genannten Beschränkungen in Deutsche Mark geführt (siehe auch Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion).

Umtauschbescheinigung der Staatsbank der DDR Berlin Bhf Friedrichstraße 20 DM in 20 M der DDR-1987
Bildquelle: Von Cyzen – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=98914896

Bürger der BRD konnten in den Filialen der Staatsbank sogenannte Devisenausländerkonten führen. Diese Konten wurden in Mark der DDR geführt und ab einem Guthaben von 3.000 Mark der DDR mit 1 Prozent per anno verzinst. Der Kunde bekam die Kontoauszüge überwiegend per Briefpost zugestellt. Es gab dabei zwei Arten von Konten. Devisenausländerkonten A wurden für Zahlungen von Arbeitseinkommen, Stipendien, Taschen- oder Tagegelder aber auch für Gelder aus nicht genutztem Mindestumtausch eingerichtet. Über diese Guthaben konnte in der DDR frei verfügt werden. Devisenausländerkonten B wurden für alle übrigen Zahlungen eingerichtet. Über solche Guthaben konnte anfangs in der DDR nur beschränkt verfügt werden. Mit der Vereinbarung über den Transfer aus Guthaben in bestimmten Fällen vom 25. April 1974 zwischen den Finanzministern der BRD und der DDR (BGBL. II 621) konnten Bürgerinnen und Bürger der BRD und Westberlins, deren Einkünfte vorwiegend aus Bezügen aus einer Altersversorgung, aus Gründen der Invalidität oder aus Sozialhilfe bestanden, aus dem Guthaben auf ihrem Devisenausländerkonto monatlich 200 Mark oder vierteljährlich 600 Mark der DDR transferieren. Die transferierten Beträge wurden dem Kontoinhaber im Verhältnis 1:1 in D-Mark gutgeschrieben. Die Guthaben eines Devisenausländerkontos waren vererbbar.[10][11]


Während und nach der Konterrevolution

Die Staatsbank Berlin wurde per Gesetz der DDR-Volkskammer vom 29. Juni 1990 und Gültigkeit ab 1. Juli 1990 zum Rechtsnachfolger der Staatsbank der DDR. Sie trat ab dem 30. Juni 1990 in die bestehenden Verträge der Staatsbank der DDR gegenüber Dritten ein.[1] 

Nach der Annexion der DDR wurde die Bank von der Treuhandanstalt abgewickelt und Teile von anderen Banken übernommen.

Am 19. März 1990, vor der Annexion, gründeten Staatsbank und Deutsche Bank das Tochterunternehmen Deutsche Kreditbank, die erste private Bank der DDR. Die Deutsche Bank hielt 49 % der Anteile an dem neu gegründeten Unternehmen. Die Staatsbank brachte 100 Filialen aus ihrem bestehenden Geschäft ein.[3]

Zum 1. Juli 1990 trat der Staatsvertrag vom 18. Mai 1990 zwischen DDR und BRD in Kraft. In diesem wurde eine Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vereinbart. Die DDR-Bürger konnten einen Teil ihres in Mark der DDR gehaltenen Bankguthabens 1:1 und einen Teil 2:1 in D-Mark umtauschen.

Ab dem Inkrafttreten der Währungsunion hatte die Deutsche Bundesbank die Notenbankfunktion auch in der DDR; die Staatsbank Berlin erledigte Abwicklungsaufgaben.[4][5] Die Eigenmittel der Staatsbank der DDR betrugen zum 30. Juni 1990 1.866 Mio. M/DDR, davon 250 Mio. M/DDR Kapital und 1.616 Mio. M/DDR Reservefonds.[6]

Die Treuhandanstalt verkaufte die verbliebenen Filialen der Staatsbank nebst Immobilien an westdeutsche Banken. Vermögen und Geschäfte der Staatsbank Berlin selbst gingen 1994 auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau über.[7]

Entnommen Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel

Sparkasse (DDR)

Das Deutsche Bankwesen zeichnet sich durch die drei Säulen der privaten Geschäftsbanken, der Genossenschaftsbanken und der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute aus, zu denen die Sparkassen gehören. Private Banken gab es in der DDR nicht mehr, das Bankwesen setzte sich ausschließlich aus staatseigenen Banken zusammen. Diese bestanden aus vier Arten,[1] der Staatsbank der DDR, der Industrie- und Handelsbank, der Deutschen Außenhandelsbank und den Sparkassen. Daneben gab es noch Spezialbanken wie die Bank für Handwerk und Gewerbe (gegründet im Januar 1946) oder die Deutsche Bauernbank (Februar 1950). Die Aufgabe der DDR-Sparkassen beschränkte sich auf die Annahme von Spareinlagen, den Zahlungsverkehr und das Kreditgeschäft (Konsumkredit und Wohnungsbaukredit), während das Wertpapiergeschäft abgeschafft wurde.[2]

Die Sparkassen in der DDR waren Sparkassen, die in der Rechtsform der volkseigenen Betriebe organisiert waren.

Scheck der Kreissparkasse Heilbad Heiligenstadt aus den 1980er Jahren
Bildquelle: Von Eici45 – Eigener Scan, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=46384299

Mit der Bildung der Sowjetischen Besatzungszone ab Juni 1945 begann die Umwandlung in ein rein staatliches Bankensystem. Mit Befehl Nr. 01 der Sowjetischen Militäradministration vom 23. Juli 1945[3]wurden sämtliche privaten Banken und Versicherungen geschlossen. Da die Sparkassen bereits staatlich (öffentlich-rechtlich) waren, blieben sie von dieser Maßnahme unberührt. Während der Machtübertragung an die Faschisten 1933 wurden im Rahmen der Gleichschaltung bei den Sparkassen das Führungspersonal ausgetauscht. Nach dem Krieg wurden personelle Veränderungen vorgenommen. Gleichzeitig erfolgte eine Umstrukturierung der Organisationsstruktur. 1946 bestanden 310 rechtlich selbstständige Sparkassen in der sowjetischen Besatzungszone, die 982 Haupt- und 758 Nebenzweigstellen sowie 363 Agenturen hatten. Die Zahl sank mit Gründung der DDR bis 1951 auf 126 Sparkassen mit 1121 Haupt- und 807 Nebenzweigstellen sowie 319 Agenturen. Hauptzweigstellen waren Bankfilialen, Nebenzweigstellen waren nicht dauerhaft besetzte Nebenstellen und Agenturen waren Bankstellen, die nebenher Sparkassendienstleistungen anboten.

Die noch existierenden Sparkassen bekamen ihre Kunden zugewiesen und erhielten von der Notenbank im Januar 1951 sämtliche Sparkonten, im Januar 1952 übertrug ihnen die Notenbank die alleinige Zuständigkeit für die Kontenführung der Kleinstbetriebe bis zu 10 Beschäftigten; im Gegenzug hatten sie alle Konten öffentlicher Organe und größerer Betriebe auf die Notenbank zu übertragen.[4] Durch die im Juli 1952 vollzogene Auflösung der Länder und die Gründung der Bezirke wurden die Landkreise ebenfalls neu geordnet, was eine Reorganisation des Sparkassenwesens zur Folge hatte, da Sparkassen auf Kreisebene zusammengefasst wurden. Hierdurch entstanden 175 Kreissparkassen, 19 Stadt- und Kreissparkassen und 6 Stadtsparkassen. Im Rahmen dieser Verwaltungsreform stieg die Anzahl der DDR-Sparkassen auf 200, sie blieb bis zur Annexion der DDR durch die BRD mit 196 relativ stabil.

Einen echten Teilzahlungskredit ermöglichte die am 16. Oktober 1953 in Kraft getretene „Anordnung über die Finanzierung des Kaufs von Möbeln und anderen langlebigen Gebrauchsgütern“. Im März 1956 erhielten die volkseigenen Sparkassen ein einheitliches „Statut der volkseigenen Sparkassen der DDR“, das als Aufsichtsorgan das Ministerium der Finanzen der DDR vorsah. In § 2 dieses Sparkassengesetzeswurde bestimmt: „Die volkseigenen Sparkassen sind Einrichtungen in den Kreisen und den Räten der Kreise unterstellt. Jede volkseigene Sparkasse führt ein Dienstsiegel mit dem Emblem der Deutschen Demokratischen Republik.“ Seit Oktober 1956 durfte der Handel selbst bestimmte Waren durch Teilzahlung verkaufen, das Teilzahlungsgeschäft durch Sparkassen war nicht mehr notwendig.

In der Wirtschaft der DDR herrschte (wie bei anderen sozialistischen Volkswirtschaften) Kapitalmangel. Diese dem Sozialismus immanente Kapitalknappheit[5] resultierte u. a. aus staatlich festgelegten Zinssätzen. In der Folge bemühte sich die SED-Führung, die Sparquote zu erhöhen. Mit der Anweisung 36/55 des Finanzministeriums aus dem Jahre 1955 sollte die Zahl der Sparkassenstellen erhöht werden, u. a. indem in jedem Betrieb mit mehr als 500 Mitarbeitern und jedem Dorf mit mehr als 500 Einwohnern eine Sparkassenagentur eröffnet werden sollte. 1963 erreichte die Zahl der Sparkassenagenturen mit 3299 Stellen einen Höhepunkt. Die Zahl der Agenturen sank danach und betrug 1970 noch 1890, 1980 noch 1436 und 1989 noch 906.

Im Januar 1976 trat ein neues Sparkassenstatut in Kraft, das die Aufsicht der Staatsbank der DDR übertrug. Es blieb bis zur Konterrevolution bestehen und wurde durch das im Juli 1990 erlassene Sparkassengesetz abgelöst. Die Sparquote der Bevölkerung der DDR betrug im Jahre 1988 7 Prozent, in der BRD im gleichen Jahr 13,9 Prozent.[6]

Sparkassenverbände

1945 bestanden auf dem Gebiet der SBZ der Sächsische Sparkassen- und Giroverband mit Sitz in Dresden für Sachsen, der Mitteldeutsche Sparkassen- und Giroverband mit Sitz in Magdeburg für die Provinz Sachsen und Thüringen und der Brandenburgische Sparkassen- und Giroverband mit Sitz in Berlin für Brandenburg. Daneben war der Pommersche Sparkassen- und Giroverband mit Sitz in Stettin für Vorpommern und der Niedersächsische Sparkassen- und Giroverband mit Sitz in Hannover für Mecklenburg zuständig.

1946 wurden anstelle dieser Verbände je Land ein eigener Sparkassenverband gegründet. Damit entstand der Sächsische Sparkassenverband, der Brandenburgische Sparkassenverband sowie der Sparkassenverband Thüringen, Sparkassenverband Mecklenburg-Vorpommern und Sparkassenverband für die Provinz Sachsen (später Sparkassenverband Sachsen-Anhalt).

Mit der Auflösung der Länder 1952 wurden diese Verbände aufgelöst und die Aufgaben der Abteilung Sparkassen im Finanzministerium der DDR übertragen.

1990 bildete sich ein Sparkassenverband der DDR, der die Aufgaben übernahm. Mit der Annexion der DDR durch die BRD gingen die Aufgaben an den Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen, den Sparkassenverband Berlin und den Ostdeutschen Sparkassenverband über.

Stellung der Sparkassen im Bankensystem der DDR

Während die Sparkassen zur Zeit der sowjetischen Besatzungszone zunächst noch die Funktionen einer Vollbank hatten, wurde dies mit der Zeit umstrukturiert. 1951 wurde die Funktion der Girozentrale bei der Staatsbank der DDR angelegt. Den Sparkassen verblieb die Aufgabe, (Spar-)Girokonten zu verwalten und Sparbeiträge einzuwerben.

Ab 1980 erfolgte eine Reorganisation der Aufgabenverteilung der Banken der DDR. Die Genossenschaftsbanken gaben in den 80er Jahren 327 Filialen auf und übertrugen die Konten an die Sparkassen. Im Gegenzug wurden 194 Sparkassenagenturen und 26 Einmannstellen an die BHG übertragen.

1983 übernahmen die Sparkassen die Konten der Bank für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft.

Die Sparkassen stellten im Bankensystem der DDR nur eine untergeordnete Funktion dar, was u. a. an den geringen Aufgaben, der vergleichsweise geringen Bezahlung der Angestellten und dem sinkenden Anteil der SED-Mitglieder in den Führungsfunktionen deutlich wurde.

Der Anteil an Frauen an der Belegschaft, der 1950 noch 50 % betrug, stieg bis 1955 auf 63 % und betrug 1988 etwa 93 %. In den 1980er-Jahren schlug sich der hohe Frauenanteil schließlich auch in den Führungspositionen nieder, was im Vergleich zu anderen, prestigeträchtigeren Institutionen unüblich war.

Bildquelle: MA-Shops https://www.ma-shops.de/pollandt/item.php?id=65414

Angebote

Die Sparkassen hatten die Funktion, privates Sparen zu fördern und einen Rückfluss von Kapital in den Wirtschaftskreislauf sicherzustellen. So wurde beispielsweise 1950 eine Möbelsparhilfe angeboten. Die Kunden sparten ein bestimmtes Guthaben für einen Guthabenzins von 3 % an und bekamen die Möglichkeit, einen Kredit zu einem Zinssatz von 5 % für die fehlenden Beträge für die gewünschten Möbel aufzunehmen. Im November 1951 wurde mit dem Nationalen Aufbauprogramm der Wiederaufbau der zerstörten Stadtzentren ausgerufen. Die Abwicklung des Aufbausparens selbst wurde den Sparkassen übertragen. In diesem Zusammenhang förderten die Sparkassen, dass die Bürger der DDR circa 3 % ihres Einkommens sparen, um diese Baumaßnahmen finanziell zu unterstützen. Betriebskomitees in allen Betrieben bekamen die Aufgabe, das Programm umzusetzen und mit Hilfe der Sparkassenfilialen und -agenturen zu fördern, an dem mehr als eine Million Sparer teilnahmen.[7]

Später wurden das „Heiratssparen“, das „Feriensparen“, das „Schulentlassungssparen“ oder das „FDJ-Sparen“ angeboten. Unter dem Slogan „Jeder Sparvertrag ist eine nationale Tat“ wurden die Betriebe verpflichtet, Sparverträge einzuwerben.

Entnommen Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel

Ehekredit

Ein Ehekredit wurde in der DDR seit 1972 frisch verheirateten Paaren gewährt. Es handelte sich zunächst um eine umgangssprachliche Bezeichnung, die später auch offiziell wurde.

Eine ähnliche familienpolitische Maßnahme gab es als Ehestandsdarlehen in der Zeit des Faschismus. (Für ihre, bzw. angepasste Leute taten die Faschisten viel. So auch z.B. „Kraft durch Freude“, Eigenheime für Familien, u.ä. Aber wehe man gehörte einer anderen Rasse an, war nicht angepasst usw. Dann war es vorbei und die Betroffenen wurden in den KZs gequält. Darum dürfen Wohltaten der Faschisten nicht darüber hinwegtäuschen, wie gefährlich diese Ideologie ist. P.R.)

Zwischen 1972 und 1988 wurden 1.371.649 Ehekredite mit einem Gesamtvolumen von 9,3 Milliarden Mark vergeben, von denen etwa ein Viertel „abgekindert“ wurde.[1]

Kreditkaufbrief-Abschnitt zum Ehekredit über 5000 Mark
Bildquelle: Von Numiscontrol (Diskussion) 15:22, 2. Mär. 2016 (CET) – Eigenes WerkOriginaltext: selbst fotografiert, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=69040487

Kreditbedingungen

Auf Antrag erhielten Ehepaare, bei denen beide Partner nicht älter als 26 Jahre waren (offizieller Begriff: Jungehe, dies betraf 80 % der in der DDR geschlossenen Ehen) und deren gemeinsames Einkommen bei Eheschließung nicht über 1.400 Mark lag, von der Sparkasse einen zinslosen Kredit von erst 5.000, ab 1986 7.000 DDR-Mark[2]. Die Rückzahlung erfolgte in Monatsraten à 50 Mark.

Bei Geburt eines oder mehrerer Kinder wurde die abzuzahlende Kreditsumme entweder als Sondertilgung (offiziell Krediterlass genannt) gemindert (beim ersten Kind um 1.000 Mark, beim zweiten Kind um weitere 1.500 Mark) und war bei Geburt des dritten Kindes gänzlich getilgt (drittes Kind = Sondertilgung/Krediterlass von 2.500 Mark). Dafür wurde umgangssprachlich der Begriff „abkindern“ benutzt, welcher in der Zeit des Faschismus aufkam.[3]

Gleichzeitig sank die monatliche Tilgung, so dass die Kreditlaufzeit gleichblieb. War zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes durch die Sondertilgung der Kredit bereits überzahlt, wurde der überzahlte Betrag wieder ausbezahlt (zurückgewährt). Bei drei Kindern wurde somit der gesamte Kreditbetrag mit einer Summe getilgt und bereits gezahlte Beträge rückgewährt; sie wurden so zu einem Zuschuss. Amtlich beglaubigte Totgeburten wurden wie lebend geborene Kinder behandelt, d. h. für diese wurde ebenfalls die Sondertilgung/der Krediterlass gewährt.

Nach der Konterrevolution

Mit der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion wurden die Ehekredite wie alle Kredite zum 1. Juli 1990 halbiert. Durch das Zinsanpassungsgesetz wurden sie auf marktübliche Zinssätze umgestellt. Um Härten zu vermeiden, wurden diese Zinsen bis zum 31. Dezember 1992 auf Antrag vom Bund übernommen.

 

 

Entnommen Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel

Mark der DDR

Mark war der Name verschiedener gesetzlicher Zahlungsmittel der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR von 1948 bis 1990. Sie wurden ab 1948 von der Deutschen Notenbank und ab 1968 von der Staatsbank der DDR herausgegeben. Folgende auf „Mark“ lautende Währungen wurden im Territorium der DDR emittiert:

  • Deutsche Markder Deutschen Notenbank (DM) Juli 1948 bis 31. Juli 1964
  • Mark der Deutschen Notenbank (MDN)August 1964 bis 31. Dezember 1967
  • Mark (M)der Deutschen Demokratischen Republik (auch Mark der DDR) 1. Januar 1968 bis 30. Juni 1990

Eine Mark war unterteilt in 100 Pfennig (Pf.).

1-Mark-Münze der DDR 1979
Bildquelle: Von Matd13 – Eigenes Werk, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=12569169

Am 20. Juni 1948 wurde zur Währungsreform in der Trizone (die drei westlichen Besatzungszonen) die Reichsmark abgeschafft und die Deutsche Mark (der Bank deutscher Länder, später Deutsche Bundesbank) eingeführt. Nun wurden dort wertlos gewordene Reichsmarkbestände in größeren Mengen in die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands gebracht, in der die Reichsmark noch gesetzliches Zahlungsmittel war. Dies verursachte eine plötzliche Inflation, durch die alle privaten Bargeldbestände in Ostdeutschland über Nacht praktisch wertlos wurden. Als Notmaßnahme wurde vom 24. Juni bis 28. Juni 1948 ein Bargeldumtausch durchgeführt. Pro Person konnten Reichsmarknoten im Wert von maximal 70 Reichsmark 1:1 umgetauscht werden. Das galt auch für Spareinlagen im Betrag bis zu 100 Reichsmark. Spareinlagen im Betrag von über 100 bis 1000 Reichsmark wurden im Verhältnis 5:1 umgetauscht bzw. umgewertet. Die Guthaben der volkseigenen Betriebe und der Haushaltsorganisationen wurden im Verhältnis 1:1 umgewertet. Bei allen übrigen Bargeldbeständen und Guthaben vollzog sich der Umtausch bzw. die Umbewertung grundsätzlich im Verhältnis 10:1. Bargelder und Guthaben, die aus Kriegsgewinnen, Spekulationen und Schwarzmarktgeschäften herrührten, waren zu konfiszieren. Daher wurde bei Beträgen über 5000 Reichsmark die Rechtmäßigkeit ihres Erwerbs überprüft. Da zum Zeitpunkt der notwendig gewordenen Umtauschaktion keine neuen Banknoten zur Verfügung standen, musste der Umtausch des Bargeldes zunächst mit den noch im Umlauf befindlichen Ausgaben von Reichs- und Rentenmarknoten durchgeführt werden. Dazu wurden diese Banknoten an genau vorgeschriebenen Stellen mit entsprechenden Kupons beklebt. Innerhalb des Zeitraumes zwischen der Verkündung der Währungsreform in den Westzonen und dem Beginn der Umtauschaktion in der sowjetischen Besatzungszone wurden bereits durch Tausende von Mitarbeitern der Kreditinstitute die noch in den Tresoren befindlichen Bargeldbestände der Emissions- und Girobanken der Länder mit Kupons versehen. Die mit einem Kupon versehenen Geldzeichen wurden ab 24. Juni 1948 in Umlauf gesetzt.

Im Volksmund hießen die Geldscheine daher auch „Klebemark“. Geldzeichen ohne Kupon waren ab 26. Juni 1948 kein gesetzliches Zahlungsmittel, konnten jedoch noch am 27. und 28. Juni 1948 in den Umtauschstellen zu den geltenden Bestimmungen gegen Geldzeichen mit Kupons umgetauscht werden. Die Scheidemünzen blieben zunächst weiterhin gesetzliches Zahlungsmittel. In der Stadt Berlin entstand mit den Währungsreformen in West und Ost eine besondere Situation.

Plakat zur Währungsreform 1948
Bildquelle: Von Deutsche Fotothek‎, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=6535484

Als neue Banknoten zur Verfügung standen, wurden die überklebten Geldzeichen aus dem Verkehr gezogen. Der Umtausch in Banknoten der Deutschen Notenbank erfolgte in der Zeit vom 25. bis 28. Juli 1948 im Verhältnis 1:1. Die Währungsbezeichnung war nun „Deutsche Mark der Deutschen Notenbank“ (DM) bzw. „Deutscher Pfennig“. Es wurden Banknoten zu 50 Deutsche Pfennig, 1 DM, 2 DM, 5 DM, 10 DM, 20 DM, 50 DM, 100 DM und 1000 DM ausgegeben. Da die neuen Banknoten erst nach und nach zur Verfügung standen, wurden zunächst pro Person je 70 DM umgetauscht. Alle darüberhinausgehenden vorgelegten Beträge wurden durch eine Gutschrift auf bestehende oder einzurichtende Sparkonten gesichert. Darüber konnten die Inhaber der Konten ab 15. August 1948 ohne Einschränkung frei verfügen. Die alten Reichsmünzen zu 1, 5, 10 und 50 Reichspfennig blieben vorerst weiterhin gültiges Zahlungsmittel.

Banknoten von 1948
Bildquelle: Von Marcozero – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=113891110

Am 13. Oktober 1957 beschloss die Regierung der DDR mit der „Aktion Blitz“ den schlagartigen Umtausch der umlaufenden Banknoten, um die entgegen den Gesetzen der DDR illegal ins Ausland und hauptsächlich nach Westberlin verbrachten Banknoten außer Verkehr zu bringen. Neue Geldscheine in den Wertstufen 5, 10, 20, 50 und 100 DM mit anderen Farben und Wasserzeichen wurden ausgegeben. Alle Banknoten trugen die Jahresangabe 1955. Die bisherigen Banknoten der Ausgabe 1948, mit Ausnahme der Banknoten zu 50 Pfennig und 1 DM, wurden außer Kraft gesetzt. Die Bürger der DDR konnten am 13. Oktober 1957 in der Zeit von 12 bis 22 Uhr gegen Vorlage ihres Personalausweises Banknoten der Ausgabe 1948 in Höhe bis zu 300 DM im Verhältnis 1:1 gegen Banknoten der neuen Ausgabe umtauschen.

Beträge über 300 DM mussten auf ein Konto des Umtauschenden eingezahlt werden. Über die so gutgeschriebenen Beträge konnte ab 19. Oktober 1957 frei verfügt werden. Größere Beträge, bei denen der Verdacht auf spekulative Herkunft bestand, wurden durch Überprüfungskommissionen der Räte der Kreise überprüft. Bestehende Guthaben einschließlich Sparguthaben der Bürger waren von diesem Geldumtausch nicht berührt. Der durchgeführte Geldumtausch galt nur für Banknoten; die umlaufenden Münzen waren nicht davon betroffen. Allerdings war bereits 1956 begonnen worden, neue Münzen in den Umlauf zu bringen.

Der Ministerrat der DDR beschloss am 30. Juli 1964 eine Erneuerung der Banknoten. Das Wesen des Staates sollte nun auch in den Banknoten zum Ausdruck kommen, hieß es damals offiziell. Die Erneuerung war auch notwendig, weil die umlaufenden Banknoten von 1955 bereits sehr verschlissen waren. Daher wurden ab dem 1. August 1964 neue Banknoten mit der Währungsbezeichnung Mark der Deutschen Notenbank (MDN) ausgegeben. Diese Banknoten wurden schrittweise in Umlauf gebracht, indem die Kreditinstitute alle Barauszahlungen nur in neuen Banknoten vornahmen. Die im Umlauf befindlichen Banknoten der Ausgabe 1955 sowie die Nennwerte zu 50 Pfennig und 1 Mark der Ausgabe 1948 blieben noch bis zum 30. April 1965 voll gültiges gesetzliches Zahlungsmittel. Sie konnten aber noch bis zum 30. November 1965 in neue Banknoten bzw. Münzen umgetauscht werden.

Mit den Verfassungsänderungen 1968 und 1974 entfernte sich die DDR-Führung immer weiter vom ursprünglichen Ziel eines wiedervereinigten Deutschlands und benannte vieles in „… der DDR“ um, was vorher einfach „deutsch…“ im Namen trug. So änderte sich die Bezeichnung Mark der Deutschen Notenbankin Mark der DDR und dieDeutsche Notenbank in Staatsbank der DDR.

Für die – vor allem im westdeutschen Sprachgebrauch – so genannte Ost-Mark, welche die damalige Deutsche Notenbankin Berlin/DDR herausgab, wurde in der DDR bis 1964 die offizielle Bezeichnung Deutsche Mark (DM) beibehalten. Im Rahmen des Geldumtausches erfolgte dann die Umbenennung in Mark der Deutschen Notenbank(MDN). Neue Banknoten und Münzen lösten seit dem 12. Dezember 1967 die im Umlauf befindlichen MDN-Noten allmählich ab. Umgangssprachlich wurde die Mark der DDR (M) einfach als Mark bezeichnet, in Abgrenzung zur westdeutschen DM inoffiziell auch als Ostmark.

Auch bei der Angabe der Mark-Werte bei der Dauerbriefmarkenserie „Walter Ulbricht“ lassen sich die wechselnden Währungsbezeichnungen in der DDR erkennen:

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Am 1. Januar 1968 wurde die Struktur des Bankwesens der DDR verändert. Auf zentraler Ebene wurde die Staatsbank der DDR geschaffen. Sie verfügte über das alleinige Recht der Ausgabe von Geldzeichen der Währung der DDR. Die bisher von der Deutschen Notenbank und der Deutschen Investitionsbank ausgeführten Aufgaben wurden nun von der neu gegründeten Industrie- und Handelsbank der DDR übernommen. Im Jahr 1974 wurde die Industrie- und Handelsbank in die Staatsbank der DDR eingegliedert. In der DDR bestanden neben der Staatsbank noch andere Kreditinstitute; das waren die Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der DDR, die Deutsche Außenhandelsbank AG, die Sparkassen der DDR, die Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe der DDR und die Deutsche Handelsbank AG.

Da die Währungsbezeichnung der DDR nicht den Namen einer Bank, sondern des sozialistischen Staates zum Ausdruck bringen sollte, beschloss der Ministerrat der DDR, ab 1. Januar 1968 die Währung der DDR als Mark der Deutschen Demokratischen Republik – in Kurzform Mark – zu bezeichnen. Die umlaufenden Banknoten mit der Währungsbezeichnung Mark der Deutschen Notenbank blieben vorerst bis zum 31. Dezember 1982 gesetzliches Zahlungsmittel. Sie konnten noch bis zum 31. Dezember 1983 umgetauscht werden.

An ihre Stelle traten in den Jahren 1973–1979 neugestaltete Banknoten mit der Währungsbezeichnung Mark der Deutschen Demokratischen Republik. Die seit 1956 bzw. 1957 emittierten Münzen zu 1 und 2 Deutsche Mark trugen die Währungsbezeichnung Deutsche Mark. Um die neue Währungsbezeichnung auch auf den Münzen sichtbar zu machen, wurden ab dem 22. November 1978 neue 1- und 2-Mark-Münzen in Umlauf gebracht. Die Münzen mit der alten Währungsbezeichnung blieben nur noch bis zum 31. Dezember 1979 gesetzliches Zahlungsmittel und konnten bis zum 31. Dezember 1980 umgetauscht werden.

Münztabelle siehe Wikipedia

In der DDR wurden zwei Serien von Kursmünzen ausgegeben. Die erste Serie umfasste Münzen zu 1, 5, 10 und 50 Pfennig. Die Münzen zu 1, 5 und 10 Pfennig zeigten auf der Wappenseite eine Ähre auf einem Zahnrad (1948–1950). Dieses Motiv ging exakt auf eine von Franz Krischker 1943 für das Reichskommissariat Ukraine geschaffene Münze zurück.[8][9][10] 1952/1953 wurde stattdessen ein Hammer mit Zirkel, flankiert von zwei Ähren, aufgeprägt. Dieses Motiv symbolisierte das Emblem des Fünfjahresplans. Alle Münzen trugen auf der Wertseite noch die Umschrift „Deutschland“.[11] Das 50-Pfennig-Stück bestand aus Aluminiumbronze, zeigte einen Pflug vor einem Hüttenwerk und wurde nach der Ausgabe einer 50-Pfennig-Münze aus Aluminium mit neuer Gestaltung (zweite Serie) am 1. Dezember 1958 außer Kurs gesetzt. Die anderen Münzen waren bis zum 31. Dezember 1970 gesetzliches Zahlungsmittel und konnten noch bis zum 31. Dezember 1971 umgetauscht werden.

Die zweite Serie wurde ab 1956 (1-Mark-Stück) in Umlauf gebracht. Die ursprüngliche Bezeichnung „Deutschland“ verschwand. Auf der Wertseite zierten nun Eichenblätter die Wertangabe und auf der anderen Seite wurde das Staatswappen der DDR geprägt. Die zweite Serie umfasste seit 1969 auch eine Münze zu 20 Pfennig sowie Münzen zu 1, 5, 10, 50 Pfennig, 1 Mark und 2 Mark. Die Markstücke lauteten von 1956 bis 1963 auf „Deutsche Mark“, ab 1972 nur noch auf „Mark“. Gedenkmünzen wurden zu 5, 10 und 20 Mark in kleinen Auflagen in Silber und in großer Stückzahl in Neusilber ausgegeben.

Die Münzen wurden auch spöttisch „Aluchips“ genannt, was auf ihr Material, ihre geringe Kaufkraft bei höherwertigen Gütern, aber auch auf den geringen Umtauschwert der DDR-Mark gegenüber der D-Mark anspielte. Die Münzen des Nennwertes 20 Pfennig bestanden aus Messing statt aus Aluminium. Sie hatten ein höheres Gewicht und waren beispielsweise bei der Benutzung von öffentlichen Fernsprechern oder an Fahrkartenautomaten unentbehrlich. Es gibt 20-Pfennig-Stücke ohne Prägezeichen aus den Jahren 1969 und 1971 sowie mit dem Prägezeichen „A“ von 1972 bis 1990.

Es gab insgesamt 123 Gedenkmünzen, die einen Nominalwert von 5, 10 oder 20 MDN bzw. Mark besaßen. Sie wurden zu verschiedenen Jubiläen oder Anlässen herausgegeben und bestanden aus Silber, Kupfer/Nickel/Zink (sog. Neusilber) oder anderen Legierungen. Die ersten Gedenkmünzen wurden ab 1966 von der Deutschen Notenbank und ab 1968 von der Staatsbank der DDR emittiert. Eine vollständige Übersicht findet sich in der Liste der Gedenkmünzen der DDR. Einige Ausgaben hatten sehr hohe Prägezahlen, insbesondere die oben abgebildete 5-Mark-Münze zum 20. Jahrestag der DDR sowie andere zu 5, 10 oder 20 Mark, deren Zirkulation durchaus beabsichtigt war.

Von 1948 bis zur Währungsumstellung 1964 gab es neben den gängigen Werten von 5, 10, 20, 50 und 100 Mark noch Banknoten zu 50 Pfennig, 1 Deutsche Mark und 2 Deutsche Mark. In der ersten Ausgabe der deutschen Notenbank von 1948 gab es noch eine Banknote zu 1000 Mark. Ab der zweiten Ausgabe von 1955 bis zum Ende der DDR gab es solch eine hohe Banknote nicht mehr.[12]

Mit der Ausgabe der Banknotenserie vom 1. August 1964 in Mark der Deutschen Notenbank bestimmten Kopfbilder die Vorderseite der Banknoten zu 5, 10, 20, 50 und 100 MDN. Die bildliche Darstellung der Rückseite stand bei einigen Banknoten in Beziehung zur Vorderseite. So war zum Beispiel bei der Banknote zu 5 Mark auf der Vorderseite das Kopfbild von Alexander von Humboldt und auf der Rückseite die Humboldt-Universität in Berlin zu sehen. Friedrich Schiller auf dem 10-Mark-Schein wurde von Lidija Maiorowa, Mitarbeiterin des sowjetischen Münz- und Banknotenproduzenten Gosnak, graviert. Obwohl diese Ausgabe noch heute unter Sammlern wegen ihrer guten grafischen Gestaltung als schönste Banknotenserie der DDR gilt, gab es damals Kritik. Nur Männer dominierten auf den Vorder- und Rückseiten und keine einzige Frau war abgebildet. Alle Banknoten dieser Serie wurden am 1. Januar 1983 außer Kraft gesetzt.

Das Format der Banknotenserie 1971/1975 wurde verkleinert und auf eine länglichere Form gebracht. Die Banknoten haben ein allgemeines Erscheinungsbild mit einer berühmten Persönlichkeit, der Wertangabe in Ziffern unten links, dem Wappen der DDR und dem Schriftzug „Staatsbank der DDR“ oben mittig; darunter befinden sich die Wertangabe ausgeschrieben in „Mark der Deutschen Demokratischen Republik“ und die Jahreszahl. Die ausgedruckte Kontrollnummer befindet sich zweimal auf der Vorderseite, links oben und rechts unten. Die Rückseite zeigt eine Alltagssituation und links daneben ein weiteres Mal das Wappen der DDR. Als Sicherheitsmerkmale sind Wasserzeichen und ein Metallstreifen vorhanden. Beim Wasserzeichen handelt es sich um ein Kopfwasserzeichen, das der jeweiligen Darstellung auf der Vorderseite entspricht. Der Sicherheitsfaden besteht aus einer 0,5 mm breiten metallbeschichteten Folie und wurde in die feuchte Papierbahn eingebettet.

Es gibt zwei Versionen im Aufdruck der Kontrollnummern; sie wurden entweder im Buchdruck-Typensatz oder im Computersatz ausgeführt. Der Computersatz ist an den fetteren und engen zusammengerückten Typen zu erkennen.[13]

Die Banknoten wurden (wie die Briefmarken) im VEB Deutsche Wertpapierdruckerei in Leipzig gedruckt. Die Druckerei gehörte zu Giesecke & Devrient und wurde 1948 in Volkseigentum überführt. Im Jahr 1978 wurde sie umbenannt in VEB Wertpapierdruckerei der DDR.[14] Die Banknoten wurden auf Papier vom VEB Feinpapierfabrik Königstein in Königstein (Sächsische Schweiz) gedruckt. Seit 1991 gehört die nun als Papierfabrik Königstein GmbH bezeichnete Papierfabrik zur Papierfabrik Louisenthal GmbH, einem Tochterunternehmen von Giesecke & Devrient.[15]

Die Liste der Banknoten siehe Wikipedia.

Die Mark der DDR war eine Binnenwährung, das heißt im Außenhandel und internationalen Reiseverkehr nicht konvertierbar. Einfuhr und Ausfuhr von Mark waren verboten und standen unter Strafe. Im internationalen Zahlungsverkehr wurde mit Valuta-Verrechnungseinheiten bzw. der Valuta-Mark gerechnet. Ausländisches Geld (Sorten) war im DDR-Einzelhandel als Zahlungsmittel in der Regel nicht zugelassen. Ausgenommen waren die Intershops, in denen ausschließlich mit harten Währungen (Devisen oder Westgeld) oder den zur sofortigen staatlichen Abschöpfung der Devisen eingeführten sogenannten Forumschecks bezahlt werden konnte. Für Reisen in andere sozialistische Länder konnten DDR-Bürger in begrenztem Umfang auch Mark in andere Landeswährungen tauschen. Reisende aus dem westlichen Ausland mussten ab 1964 als Mindestumtausch einen festgelegten Betrag in Mark der DDR wechseln. Diese Regelung wurde im inoffiziellen Sprachgebrauch als „Zwangsumtausch“ bezeichnet. (Für finanzschwache Menschen aus der BRD war es unmöglich in die DDR zu reisen, da sie den Plichtumtausch nicht finanzieren konnten. Sie waren die Leidtragenden, für die ursächlich durch illegale Spekulation und illegalen Umtausch herbeigeführte Situation, welche den Pflichtumtausch für die DDR notwendig machten. Touristen, außer Tagesbesuche in Berlin/DDR, waren vom Pflichtumtausch ausgenommen. Aber finanzschwache Menschen aus der BRD konnten sich diese Reisen auch nicht leisten, da diese recht teuer waren. Schade, dass so die Bürgerinnen und Bürger der DDR keine finanzschwachen Menschen aus der BRD kennenlernen konnten. Dann hätten sie nicht gedacht, dass in der BRD alle ein gutes Einkommen haben. P.R.)

Die Kaufkraft der Mark der DDR lässt sich nur sehr eingeschränkt mit der der Deutschen Mark (DM) der BRD vergleichen: Für viele in der DDR subventionierte oder preiskontrollierte Güter des täglichen Grundbedarfs wie Grundnahrungsmittel, Wohnungen oder öffentliche Verkehrsmittel, aber auch Bücher hatte sie eine deutlich höhere Kaufkraft als die DM in der BRD. Für Konsumgüter wie Fernsehgeräte oder Autos war ihre Kaufkraft dagegen deutlich geringer. Auf dem freien Markt wurde die Mark der DDR lange Zeit für etwa 0,2 Deutsche Mark gehandelt; auch dies taugt aber nur sehr bedingt zur Einschätzung der Kaufkraft. Intern wurde mit Hilfe sogenannter Richtungskoeffizienten im Jahr 1988 eine Deutsche Mark 4,40 Mark (der DDR) gleichgesetzt.[2] Im Durchschnitt erzielten die Kombinate der DDR in den Jahren 1987 bis 1989 für eine aufgewendete Mark im NSW (kapitalistische Länder)-Export 0,23 DM.[3] Offizieller Kurs war jedoch stets 1:1 – allerdings war eine Konversion von M in DM nur sehr begrenzt möglich. Für genehmigte Reisen in die Bundesrepublik Deutschland konnte zum Beispiel bei der Staatsbank der DDR ein fester Betrag von 15 Mark gewechselt werden. (Nun ja, damit kamen die Reisenden nicht weit. Man kann dies als Wegegeld sehen. P.R.)

Die Kaufkraft der DDR-Mark lässt sich am besten an den Preisen in der DDR abschätzen, wenn man diese in Relation zu den durchschnittlichen Einkommen betrachtet. (Tabellen siehe Wikipedia)

Die Preise blieben bei vielen Produkten über Jahre stabil und wurden häufig nur durch Veränderungen der abgepackten Mengen angepasst (runde Preise, dafür aber unrunde Packungsmengen). Bei der Einführung neuer Produkte wurden ebenfalls Preiserhöhungen durchgeführt. Indirekte Preiserhöhungen wurden gelegentlich durch Sortimentsverschiebungen in den Mengen vorgenommen, so dass billigere Artikel in geringerer Zahl als teurere produziert wurden. Weiterhin gab es Preiserhöhungen im Vergleich zu ähnlichen Vorgängerprodukten, was mit einer „Gebrauchswerterhöhung“ begründet wurde. Bei alkoholischen Getränken gab es seit den 1960er Jahren mindestens zwei offiziell bekanntgegebene Preis- bzw. Alkoholsteuererhöhungen. Für gewerbliche und private Abnehmer gab es teilweise verschiedene Preise für die gleichen Produkte, z. B. für Baustoffe. Gelegentlich waren auch Bezugsscheine nötig, etwa der „Bleischein“ für den Kauf von Autoakkumulatoren, den man nur für die Abgabe eines alten erhielt.

Die Preise für „Grundbedürfnisse“ (Grundnahrungsmittel, Mieten, Energie, Fahrkarten, Zeitungen) waren auf Vorkriegsniveau eingefroren. Viele Preise wurden über Jahrzehnte staatlich subventioniert und dadurch konstant niedrig gehalten. Dagegen waren die Preise für „Luxusgüter“, zu denen auch Fernseher und Waschmaschinen gezählt wurden, extrem überhöht. Die durchschnittlichen Nettolöhne betrugen etwa 800 M, die durchschnittlichen Renten betrugen etwa 300–600 M (1988). Schätzungen aufgrund von Berechnungen des Warenkorbs gehen heute davon aus, dass die Kaufkraft der Mark der DDR 1989 insgesamt etwa genauso groß war wie die der D-Mark.[4][5]

Preisbeispiele siehe Tabelle auf Wikipedia.

Fälschungen

Die Mark der DDR ist in ihrer Geschichte auch gefälscht worden.[19] Es gab Nachahmungen, Fälschungen und Verfälschungen von Münzen und Banknoten. Derartige Fälle sollten möglichst rasch aufgeklärt werden, was allerdings nicht immer gelang. Die Emissionsbanken der DDR hatten eine Falschgeldabteilung, die angehaltene Fälschungen in unterschiedliche Fälschungsklassen einstufte.

Schon die mit Kupons überklebten Banknoten aus der Währungsreform vom Juni 1948 wurden verfälscht, indem Reichsmark- und Rentenmarkscheine mit vorher gefälschten Kupons beklebt wurden. Auch die Banknoten der ersten Ausgabe der Deutschen Notenbank von 1948 blieben von Fälschungen nicht verschont, so wurde die Banknote zu 100 Deutsche Mark mittels Handzeichnung gefälscht. Es kamen später auch Fälschungen von durch Fotokopie geschaffenen Banknoten vor, die danach handkoloriert wurden. Am oberen Rand der Rückseite befand sich eine Strafandrohung: „Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht / oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft / um sie in Verkehr zu bringen / wird bestraft“. Die 50-Pfennig-Münze aus dem Jahr 1950 wurde ebenfalls grob gefälscht. Diese Exemplare wurden vorwiegend in Automaten gefunden. Auch Münzen zu 1 und 2 Mark sowie einige Gedenkmünzen zu 5, 10 und 20 Mark wurden zwecks Automatenbetrug und Einkauf nachgemacht. Meist handelte es sich dabei um Gussfälschungen.

Schecks und Geldkarte

Neben Bargeld kamen auch Schecks als Zahlungsmittel vor. Sie dienten zum bargeldlosen Bezahlen von Waren und Dienstleistungen oder zum Abheben von Bargeld vom Girokonto bei Sparkassen, Banken und Postfilialen. Geregelt war der Scheckverkehr in der Anordnung über den Scheckverkehr vom 25. November 1975 sowie im Gesetzblatt I/47, S. 760. Die (im Vergleich z. B. zum Euroscheck) relativ kleinen, grün bedruckten Schecks wurden als Scheckhefte von den Kreditinstituten auf Antrag an den Kontoinhaber bzw. Verfügungsberechtigten ausgegeben. Die Kontonummer wurde dabei vom Bankangestellten einzeln auf die ausgegebenen Scheckvordrucke gestempelt.

Auf der Vorderseite wurde der abzuhebende Geldbetrag vermerkt und vom Kontoinhaber unterschrieben. Name, Anschrift und Personalausweisnummer des Scheckeinreichers, welcher nicht der Kontoinhaber sein musste, wurden auf der Rückseite des Schecks notiert und dieser vom Scheckeinreicher unterschrieben. Diese Angaben wurden beim Bezahlen und Geldabheben mit dem dazu vorzulegenden Personalausweis verglichen.

Scheck in der DDR
Bildquelle: Von Procolotor – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=8665215

Die Geldkarte war für den Bezug von Bargeld an den Geldautomaten der DDR-Kreditinstitute gedacht.[21] Geldautomaten wurden ab 1984 aufgestellt; eine Geldkarte konnte im kontoführenden Kreditinstitut beantragt werden. Die Einführung begann in Berlin, ab 1987 konnten auch Kontoinhaber, deren Konto nicht in einer Berliner Filiale geführt wurde, eine Geldkarte erhalten. Im Jahr 1989 waren insgesamt 274 Geräte in größeren Städten im Betrieb; bis 1990 waren republikweit über 350 Geldautomaten geplant. (Es war die Anfangszeit der Geldautomaten. In der BRD gab es sie um diese Zeit auch erst vereinzelt. Erst seit den 1990er Jahren gibt es die Geldautomaten flächendeckend. P.R.)

Geldkarte der DDR
Bildquelle: Von Geld- und Kreditinstitute der DDR – gescannt von Michail Jungierek, Bild-frei, https://de.wikipedia.org/w/index.php?curid=313717

Ein auffälliges Merkmal der Geldkarte war das aufgedruckte Foto des Eigentümers. Laut „Ostseezeitung“ vom 29. März 1989 sollte es in Rostock Ende 1989 mehr als 20.000 Geldkartenbesitzer geben. Zu diesem Zeitpunkt waren dort 15 Geldautomaten in Betrieb; weitere sollten folgen. Bis zu 500 Mark gab solch ein Automat bei ausreichendem Kontoguthaben pro Tag aus. Möglich waren Beträge zwischen 40 und 500 Mark; ausgegeben wurden Banknoten zu 20 und 50 Mark.

Auf der Rückseite befand sich oben ein beschreibbarer Magnetstreifen aus Eisenoxyd. Dieser Streifen war in drei Datenspuren aufgeteilt; es reichte eine Speicherkapazität von wenigen 100 Bytes zum Einsatz der Karte aus.

Auch nach der Währungsunion 1990 wurden Schecks, Geldautomaten und Geldkarten der DDR weiter genutzt. Die Geldautomaten konnten zwar auf die Ausgabe von D-Mark-Banknoten umgestellt werden, wurden allerdings recht schnell durch modernere Geräte ersetzt.[22]

Gutscheine und Kreditkaufbriefe

In der DDR gab es verschiedene Arten von Ersatzgeld. Es gab Gutscheine und weitere geldähnliche Belege. Einige Zahlungsmittel dieser Art, wie zum Beispiel die Geschenkgutscheine, waren allgemein erhältlich, andere dagegen nur für einen ausgewählten Benutzerkreis gedacht. Solche Gutscheine waren nicht für den Umlauf vorgesehen, sondern meist zur einmaligen Nutzung gedacht. Überwiegend waren diese Gutscheine in Mark und Pfennig ausgestellt und konnten eine begrenzte Gültigkeit haben, so zum Beispiel die Waren- oder Geschenkgutscheine der Konsumgenossenschaften (Konsum) und der volkseigenen Handelsorganisationen (HO).

Mit einem Kreditkaufbrief wurde der beantragte Sonderkredit(Ehekredit) belegt. Offiziell nannte man den zinslosen Kredit an junge Eheleute Kredit zur Finanzierung von Wohnausstattungen. Im Kreditkaufbrief war die Summe von 5000 Mark genannt, und es waren mehrere Kreditkaufbrief-Abschnitte im Scheckformat zum Einkauf beigelegt (siehe Foto).

Kreditkaufbrief-Abschnitt zum DDR-Ehekredit über 5000 Mark
Bildquelle: Von Numiscontrol (Diskussion) 15:22, 2. Mär. 2016 (CET) – Eigenes WerkOriginaltext: selbst fotografiert, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=69040487

Militärgeld der DDR

Bei diesen nie in den Umlauf gebrachten Noten handelt es sich um „normale“ Banknoten von 5 bis 100 Mark aus der Serie von 1955, die mit verschiedenen Handstempelarten versehen waren (Staatswappen der DDR, die Bezeichnung „Musternote“ oder „Militärgeld“). Ihre Herstellung und Vorhaltung wurde 1980 auf Weisung des Nationalen Verteidigungsrates der DDR vorbereitet. Das Militärgeld sollte demnach bei Auslandseinsätzen der Nationalen Volksarmee (NVA) zum Einsatz kommen. Ihr praktischer Einsatz wurde bei Übungen der NVA getestet. Zu einer Ausgabe kam es aber nicht. (Logisch, es gab keine Auslandseinsätze der NVA. P.R.) Die in Sammlerkreisen kursierenden Noten und Musternoten wurden wahrscheinlich beim Abtransport des Geldes 1990 entwendet oder zum Schaden der Sammler nachträglich geschaffen.

Entnommen Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel

Deutsche Notenbank

Die Deutsche Notenbank war die Zentralbank in der Sowjetischen Besatzungszone sowie der DDR von 1948 bis 1968. Sie wurde am 20. Juli 1948 als Nachfolgerin der Deutschen Emissions- und Girobank gegründet. Die Deutsche Emissions- und Girobank war am 21. Mai 1948 als ein zentrales Bankorgan gegründet worden, sie hatte aber nicht das Recht der Geldemission.[1]

Symbolbild
Bildquelle: https://www.messengerpeople.com/de/whatsapp-banken-wie-der-beliebte-messenger-erfolgreich-in-der-finanzbranche-eingesetzt-wird/

Deutsche Emissions- und Girobanken waren bereits im Februar 1947 in den fünf Ländern der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands gegründet worden.[2] Ihnen oblag es bisher, den Geldumlauf zu regeln und den Zahlungsverkehr innerhalb der Länder rationell durchzuführen. In den Westzonen und der BRD übernahm die Bank deutscher Länder und ab 1957 die Bundesbank diese Aufgaben.

Ihren Sitz hatte die Bank zuerst in Potsdam,[3] später in Berlin/DDR. Mit Beschluss der Deutschen Wirtschaftskommission bekam die Deutsche Notenbank ab dem 20. Juli 1948 das alleinige Recht, in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und im damaligen Gebiet von Groß-Berlin neue Geldzeichen auszugeben.[4] Das Gesetz über die Deutsche Notenbank vom 31. Oktober 1951 übertrug der Deutschen Notenbank das alleinige Recht zur Ausgabe von Banknoten und zur Führung der Kassengeschäfte des Staatshaushaltes in der DDR. Die Bank gab ab 1957 bis 1967 die ersten Reiseschecks der DDR aus. Diese Aufgabe übernahm ab 1967 die Deutsche Außenhandelsbank (DABA). Sie unterstand als nicht-selbständige Institution jedoch der Aufsicht des Ministeriums der Finanzen.

Eine Reihe von Kreditinstituten auf Landesebene wurde in die Deutsche Notenbank integriert. So wurden z. B. aus Sachsen 1950 die Sächsische Landesbank und die Emissions- und Girobank Sachsen in die Deutsche Notenbank eingegliedert.[5]

Rechtsgrundlage der Arbeit der Deutschen Notenbank war zunächst die Anordnung vom 20. Juli 1948 über die Deutsche Notenbank (ZVOBl. S. 291)[6] und später das „Gesetz über die Deutsche Notenbank“ vom 31. Oktober 1951.[7]

Bildquelle: Von Marcozero – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=112813347

Als Organe der Bank fungierten der Verwaltungsrat und das Direktorium. Das Direktorium führte die gesamten Geschäfte der DNB, vertrat die Bank gerichtlich und zeichnete verantwortlich für die Einstellung und Entlassung von Angestellten. Es bestand aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und bis zu vier weiteren Direktoren. Der Verwaltungsrat hatte die allgemeine Leitung und die Kontrolle der Tätigkeit der DNB zu gewährleisten. Ihm gehörten 17 Mitglieder an, die ehrenamtlich arbeiteten und ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit unter dem Vorsitz des Leiters der HV Finanzen der DWK fassten. Im Verwaltungsrat saßen die Leiter der am Grundkapital beteiligten Hauptverwaltungen der DWK, die Präsidenten der Emissions- und Girobanken, zwei Vertreter des Bundesvorstandes des FDGB, ein Vertreter der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe und ein von der DWK bestellter Vertreter der volkseigenen Betriebe. Mit dem „Gesetz über die Deutsche Notenbank“ vom Oktober 1951, durch das die DNB den Status einer Staatsbank und das alleinige Recht zur Ausgabe von Banknoten erhielt, unterstand sie nun unmittelbar dem Ministerrat, in dem der Präsident der DNB mit Sitz und Stimme vertreten war. Als Organe der DNB blieben das Direktorium und der Verwaltungsrat bestehen, jedoch führte nunmehr der Ministerpräsident den Vorsitz im Verwaltungsrat. Der Minister für Finanzen übernahm die Funktion des Stellvertreters. Das Direktorium setzte sich aus dem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und fünf Direktoren zusammen.[8]

Zum 1. Januar 1968 wurde die Deutsche Notenbank in Staatsbank der DDR umbenannt.

Entnommen Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel