Zum genannten Zeitpunkt war zu erwarten, dass in kürzester Frist ein Beschluss des Ministerrates die Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit bestimmen wird.
Man sah voraus die Folge voraus. Eine erheblich größere Anzahl von Mitarbeitern, als bisher vorgesehen, konnte keine weitere Dienstverwendung mehr finden.
Die geltenden Regeln zur sozialen Sicherstellung der aus dem Amt ausscheidenden Mitarbeiter wurden durch einen Beschluss des Ministerrates ausdrücklich bestätigt.
Die Sicherung der Dienstobjekte sollte voraussichtlich ab 09.12.1989 durch Kräfte der Deutschen Volkspolizei und eventuell unter Mitwirkung von Vertretern der Bürgerrechtsbewegungen erfolgen. (Es war vorbei. Man hatte aufgegeben und konnte nur noch Auf die (noch) Volkspolizei und auf die vernünftigen Leute unter den Konterrevolutionären hoffen, damit alles geordnet abläuft. P.R.)
Durch grundsätzliche Festlegungen des Ministerpräsidenten sollte die Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit unter öffentlicher Kontrolle und unter Gewährleistung des Quellen- und des Geheimnisschutzes geordnet durchgeführt werden. (Es wird auf ein Dokument verwiesen, das aber hier nicht für die Nachwelt enthalten ist. P.R.)
Ausgehend von dieser Lage wurden folgende Festlegungen getroffen:
Die Innensicherung der Dienstobjekte erfolgt durch Kräfte des Büros der Leitung und die durch die Diensteinheiten zur Verfügung stehenden Mitarbeiter.
Verantwortlich für die Sicherung der von ihnen genutzten Gebäude sind die betreffenden Diensteinheiten. Die erforderlichen Abstimmungen zwischen den Diensteinheiten, welche Häuser gemeinsam nutzen, sind sicherzustellen.
Die Mitarbeiter, welche nicht für die Erfüllung von Aufgaben der geordneten Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit benötigt werden, sind mit Wirkung vom 11.12.1989 zu beurlauben. Die erforderlichen Verbindungen zu diesen Mitarbeitern für die gegenseitige Übermittlung von Informationen sich zu gewährleisten.
Durch die Leiter der Diensteinheiten sind die personellen Entscheidungen unter dem Gesichtspunkt zu treffen, dass lediglich die für die Aufgaben der Sicherung und Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit unbedingt notwendigen Mitarbeiter im Dienst verbleiben.
Die zentral und in den Diensteinheiten ablaufenden Maßnahmen zur Eingliederung der Mitarbeiter in zivile Tätigkeiten sind beschleunigt weiterzuführen.
In den Diensteinheiten sind geeignete Leiter und Mitarbeiter zu bestimmen, die gemeinsam mit dem Kaderorgan (Personalabteilung P.R.) die erforderlichen Entscheidungen zur weitergehenden Freisetzung von Mitarbeitern für zivile Tätigkeiten treffen. Die für diese Aufgaben benötigten Mitarbeiter des Kader- und Finanzorgans (der Personal- und Finanzabteilung P.R.) sind unbedingt im Dienst zu belassen. (Die sollten am Ende das Licht ausmachen. P.R.)
Schlussanmerkungen von Petra Reichel:
Wir wissen, dass es so nicht geklappt hatte. Die ehemaligen MfS- bzw. AfNS-Angehörigen in Arbeit zu bringen hat ja nicht geklappt. Siehe hier vorgestelltes Dokument. (Link)
Zunächst geht es um technische Dinge. Dann wieder um die bis zum 31.12.1989 zur Entlassung vorgesehen Mitarbeiter.
Von den bis zum 31.12.1989 zur Entlassung vorgesehenen 3 215 Mitarbeitern des AfNS und 3 500 Mitarbeitern der Bezirksämter wurden 620 bzw. 300 zum Zoll vermittelt.
Die Situation unter den Mitarbeitern der ehemaligen Kreisämter und der Bezirksämter war weiterhin äußerst gespannt. Kritisiert wurde vor allem die überstürzte Aktion zur Auflösung der Kreisämter. Die unter den Mitarbeitern verbreitete Ungewissheit über ihre eigene Perspektive innerhalb oder außerhalb der Bezirksämter- fehlende Aussagen, wieviel Mitarbeiter künftig noch benötigt werden – hat zu einem verstärkten Abgeng vor allem von den Spezialisten geführt. Zum Teil war die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Objekten bereits eingeschränkt.
Die Probleme bei der Beschaffung von geeigneten Arbeitsplätzen für aus den Ämtern ausscheidende Mitarbeiter halten an. Überwiegend sind fünf oder mehr Rücksprachen notwendig, bevor eine neue Arbeitsstelle gesichert ist. Durch die Mitteilung über die Auflösung des gesamten AfNS in den Massenmedien hat sich die Unruhe unter den Mitarbeitern noch verstärkt. (Die Unruhe war ja berechtigt, da sich diese Meldung letztendlich bewahrheitet hat. P.R.)Zum Teil herrscht unter den Mitarbeitern Angst, von Untersuchungskommissionen wegen ihrer Tätigkeit im ehemaligen MfS zur Verantwortung gezogen zu werden.
Am 14.12.1989 wurden gegen den stellvertretenden Leiter des Bezirksamtes Schwerin ein Ermittlungsverfahren mit Haft wegen Verdachts der Urkunden- und Aktenvernichtung und gegen den ehemaligen Leiter des Bezirksamtes Schwerin ein Ermittlungsverfahren mit Haft (unbefugter Waffen- und Sprengmittelbesitz) eingeleitet. Dazu wurde die Öffentlichkeit durch Vertreter des „Neuen Forums“ auf einer Pressekonferenz informiert.
Im Objekt der Bauakademie der DDR in Berlin-Hohenschönhausen, wurde ein Schreiben an der Aushängetafel mit folgendem Text festgestellt:
„Für ein sauberes Hohenschönhausen – Stasi raus“.
Darunter befindet sich eine Aufstellung von Objekten des ehemaligen MfS (Ledigenwohnheime, private Wohnhäuser und Dienstobjekte). Der geforderten Räumung der Objekte stimmten ca. 20 – 30 Personen unterschriftlich zu.
Weiterhin anhaltend waren Auffassungen von nicht organisierten Bürgern sowie Vertretern neugegründeter Parteien und Bewegungen, die sich gegen die vollständige Auflösung der Kreisämter aussprachen. In diesem Zusammenhang wurde auf verstärkte Erscheinungen und Tendenzen des Neofaschismus und des zu erwartenden Drogenmissbrauchs verwiesen. (Na, da gab es doch noch vernünftige Leute, die sahen was für ein Unglück über die (Noch-)DDR gekommen war. P.R.)
Vertraulich äußerte ein Mitarbeiter einer Botschaft eines NATO-Staates, dass kein Geheimdienst der Welt so mit sich umgehen lasse, wie das seinerzeit in der DDR geschah. (In dieser Richtung äußere ich mich ja auch immer wieder. Das ist nach der langen Zeit immernoch nötig. Nun ja, wenn das schon damals ein Vertreter eines NATO-Staates äußerte, dann heißt das schon was. Das sollen sich mal die „Aufarbeiter“ u.ä. zu Gemüte führen. P.R.)
Am 14.12.1989 wurde in Berlin-Lichtenberg, Marie-Curie-Allee, einem Mitarbeiter des AfNS ein Flugblatt übergeben, in dem für den 18.12.1989, 15:00 Uhr, zu einer Demonstration zum Objekt des AfNS, Magdalenenstraße, aufgerufen wurde.
In diesem Flugblatt wurde u.a. gefordert:
Die unverzügliche Übergabe des gesamten Objekts an das Gesundheitswesen der Hauptstadt,
die Umschulung und Resozialisierung der ehemaligen Mitarbeiter.
(Ob dann tatsächlich deine Einrichtung des Gesundheitswesens eingezogen ist, wissen wir nicht. Selbst das Regierungskrankenhaus der DDR ist nicht weiter genutzt worden und nun ein „lost Place“.
Heute schließen reihenweise Kliniken. Das ist den damaligen Schreihälsen heute wohl egal. P.R.)
„Resozialisierung“, das hört sich nach Strafentlassenen an, die man wieder an das Leben in Freiheit gewöhnt. Na und Umschulung und Vermittlung in eine andere Arbeit, war aufgrund des Hasses in der Bevölkerung nicht möglich. Ich denke, das Flugblatt diente der Verhöhnung der ehemaligen Mitarbeiter des MfS/AfNS. P.R.)
Es ist nur eine Seite als Auszug des Original-Dokuments vorhanden.
Am 21.12.1989 wurde Im VEB Wohnungsbaukombinat Halle-Neustadt, Abteilung Wissenschaft und Technik ein Text der sich gegen Mitarbeiter des ehemaligen MfS und dessen patriotischen(helfenden P.R.) Kräfte (Patriotismus hatte in der DDR und den anderen sozialistischen Ländern eine andere Bedeutung, als heute. Patriotismus hatte nichts mit Rechtspopulismus und Rechtsradikalismus zu tun, wie es heute der Fall ist. P.R.) richtet, zum Aushang gebracht. Im Verlauf des Tages erfolgte die Unterzeichnung durch mehrere Mitarbeiter dieses Bereiches.
Am 22.12.1989 wurde einem ehemaligen Mitarbeiter des Kreisamtes Halle durch den Bereichsleiter Hauptauftragnehmer im VEB Rationalisierung Halle mitgeteilt, dass der abgesprochene Arbeitsvertrag zum Einsatz als Objektingenieur in diesem Bereich nicht erfolgen, da die 8 Beschäftigten des Bereiches eine Resolution verfasst hätten, in der sie androhen, im Falle der Einstellung eines ehemaligen Angehörigen des MfS zu kündigen.
Im Zusammenhang mit der Auflösung des AfNS richtete der Direktor des Bezirkshygieneinstituts Halle ein Schreiben mit Arbeitsstellenangeboten an das Bezirksamt, in dem u.a. für 15 bis 20 jüngere Mitarbeiter (unter 40 Jahre) eine Einstellung als Hygieneinspektor in Aussicht gestellt wurde. In dem am 21.12.1989 erfolgten Kadergespräch (Vorstellungsgespräch P.R.) eröffnete der verantwortliche Chef, der erst die Stellen als Hygieneinspektor anbot, nun den 8 Bewerbern (ausscheidende MfS-Mitarbeiter mit Fachschul- bzw, Hochschulabschluss), dass für ein zu errichtendes Konsultationszentrum in einem unter Denkmalschutz stehenden baufälligen Gebäude in der Großen-Klaus-Straße in Halle ca. 20 „Hilfs“-Handwerker würden. Für die zu bewältigenden Aus- und Umbauarbeiten wären keine Bilanzen vorhanden, da dass die Fertigstellung des Objektes mit entsprechenden provisorischen Möglichkeiten erfolgen müsste (z.B. wird Zement benötigt, dann müssten dafür als Äquivalent (als Tauschobjekt P.R.) Sonderschichten im Herstellerbetrieb gefahren werden; z.B. besteht Bedarf nach Brettern, dann müsste Holz geschlagen werden und dessen Verarbeitung im Sägewerk organisiert werden usw.) Nach Errichtung des Konsultationszentrums, würden für den verbleibenden Teil an Arbeitskräften in diesem Objekt auch Arbeitsplätze als Handwerker möglich sein.
Nachbemerkungen von Petra Reichel:
Der Hass gegen das MfS, im Volksmund wurde meist die hetzerische Bezeichnung „Stasi“ verwendet, saß in der Bevölkerung tief. So war es letztendlich unmöglich ehemalige MfS-Angehörige in die zivile Arbeitswelt einzugliedern. Nach Ende der DDR waren die meisten arbeitslos und dann vom Rentenstrafrecht betroffen.
Im ersten genannten Fall haben die potentiellen Kollegen ihre Ablehnung kund getan mit einem ehemaligen MfS-Angehörigen und deren Helfer zu arbeiten.
Im zweiten genannten Fall wurde musste eine Einstellungszusage zurückgezogen werden, weil die potentiellen Kollegen abgelehnt haben mit einem ehemaligen MfS-Angehörigen zu arbeiten. Sie drohten mit Kündigung. (Was zum damaligen Zeitpunkt noch möglich war.)
Der dritte genannte Fall mit dem Hygieneinstitut ist ja der „Hammer“. Zunächst sollten die ehemaligen MfS-Angehörigen ihrer Qualifikation entsprechende Arbeitsplätze erhalten. Dann war plötzlich keine Rede mehr davon. Sie weit unterhalb ihrer Qualifikation arbeiten. Anstatt als Hygieneinspektoren, wie zunächst vorgesehen, sollten sie als Bau-Hilfsarbeiter arbeiten. Nun ja die beschriebene Tauschwirtschaft war aufgrund der Mangelwirtschaft in der DDR normal. Nach der Vollendung des Baus sollten eventuell auch nur ein Teil der ehemaligen MfS-Angehörigen weiterbeschäftigt werden. Und das wieder als Hilfs-Handwerker/Bauhelfer. Wären da eingearbeitete/gelernte Bauarbeiter nicht sinnvoller als Tauschobjekt gewesen? Körperliche Arbeit waren die ehemaligen hochqualifizierten MfS-Angehörigen nicht gewöhnt. Da hätte es doch ohnehin nicht geklappt mit der Arbeit. Na ja, es ging schlichtweg darum die ehemaligen MfS-Angehörigen zu demütigen, ihnen ihren Lebensmut zu nehmen u.ä.
Die Montagsdemos waren wichtige Ereignisse der Konterrevolution in der DDR. Das hatte das MfS nicht erkannt. Es ist von aufmüpfigen Jugendlichen ausgegangen worden, die in diesem Schreiben als „dekadent“ bezeichnet werden. Dass sich rechtschaffende Bürgerinnen und Bürger an den Montagsdemos beteiligten, war dem MfS entgangen. PR.
Störungshandlungen feindlich-negativer Kräfte und „dekadenter“ Jugendlicher auf dem Markt
Auf der Grundlage von Informationen interner Quellen über geplante Störungshandlungen am 09.10.1989 auf dem Obermarkt wurde im Zusammenwirken mit dem Volkspolizei-Kreisamt, Der Volkspolizei-Bereitschaft Halle und in den Kampfgruppen der Arbeiterklasse ein Sicherungseinsatz zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durchgeführt.
Zwischen 16:45 Uhr und 17:15 Uhr versammelten sich ca. 350 – 400 Personen (davon ca. 80% Jugendliche im Alter von 14 bis 20 Jahren) vor dem Eingang der Marktkirche. Der Zulauf erfolgte über den Ober- und Untermerkt in kleineren Gruppen zwischen 5 bis 25 Personen. Nachdem bereits 17:15 Uhr innerhalb der Ansammlung Kerzen (ca. 10 bis 15 Stück) angezündet wurden, kam es 17:30 Uhr zur Entfaltung von zwei Transparenten (Betttuch) mit den Texten:
„Gewaltloses Widerstehen, Schweigen für Leipzig, Schweigen für Reformen, Schweigen für Hierbleiben“
„Wir schweigen, obwohl wir viel zu sagen haben“
Das mit (1) gekennzeichnete Transparent wurde von Pfr. Hanewinckel (ev. Georgengemeinde) gehalten, der sich zusammen mit den kirchlichen Amtsträgern
Sup. Buchenau
Probst (Name unkenntlich gemacht)
Pfarrer (Name unkenntlich gemacht)
Pfarrer (Name unkenntlich gemacht)
In der Nähe der Ansammlung aufhielt. Am Schaukasten der Marktkirche war das mit (2) gekennzeichnete Transparent angebracht.
Erst nachdem im Gespräch Probst (Name unkenntlich gemacht) aufgefordert wurde, disziplinierenden Einfluss geltend zu machen, wurden die Kerzen gelöscht und die Transparente entfernt.
Ca. 200 Personen, darunter überwiegend Gläubige, betraten 18:05 Uhr die Kirche, wobei der andere Teil von ebenfalls 200 Personen vor der Kirche verblieben. Da diese sich trotz mehrfacher Aufforderung und vereinzelter Zuführungen (vorläufiger Festnahmen P.R.) nicht entfernten, mussten sie durch die Volkspolizei von der Kirche abgedrängt werden. Der hartnäckige Kern „dekadenter“ Jugendlicher und Jungerwachsener verblieb im Bereich des Roten Turm und widersetzte sich der Auflösung der Ansammlung. Daraufhin wurden von 18:10 Uhr bis 19:25 Uhr weitere Personen (insgesamt 38 Personen) zugeführt (vorläufig festgenommen P.R.). Darunter befand sich auch die Mitarbeiterin der Kaderabteilung (Personalabteilung P.R.) HO Industriewaren
(Name unkenntlich gemacht)
Halle-Neustadt, Block 399/1.
Gegen Initiatoren wurden Ermittlungsverfahren und Verfahren zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten eingeleitet. Alle anderen wurden belehrt.
Die eigentliche kirchliche Veranstaltung in der Marktkirche wurde als Andacht von 18:10 bis 19:00 Uhr durchgeführt. Im Verlauf wurde durch die kirchlichen Amtsträger Einfluss auf die Anwesenden genommen, so dass nach Beendigung ein reibungsloser Abgang vom Markt erfolgte.
Im Ergebnis konnte eingeschätzt werden, dass die genannten Amtsträger, insbesondere Pfr. Hanewinckel und (Name unkenntlich gemacht) ihre Einflussnahme herauszögerten und indirekt zu den genannten Aktionen ermunterten. Die am Roten Turm versammelten Jugendlichen suchten offensichtlich die Konfrontation mit den Sicherungskräften, was durch provozierende Äußerungen und Widerstandshandlungen zum Ausdruck kam. (Krawallmacher hatten die Situation ausgenutzt. Das MfS hatte sie Leute überbewertet. P.R.)
Durch das konsequente offensive Handeln der Sicherungskräfte konnte die beabsichtigte Eskalation der Störungshandlungen unterbunden werden.
Der Leiter der Kreisdienststelle hat unterschrieben.
Ein weiteres Schreiben von der Volkspolizei (Tagesbericht) befasst sich mit demselben Ereignis. Es ist sachlich-nüchtern gehalten und nennt mehrere Personen namentlich, die festgenommen wurden, da sie seinerzeit illegales Material dabeihatten. Es handelt sich um bislang rechtschaffende Bürgerinnen und Bürger. Einer war betrunken und nutzte die Situation, um Krawall zu machen. Dieses Schreiben hängt auch als Dokument diesem Beitrag an.
Im Laufe des 09.10.1989 wurde durch mündliche Weitergabe, aber auch vereinzelt durch schriftliche Aushänge an Kirchen und auf dem Meißner Bahnhof das Ergebnis der am Vorabend bei der Beendigung der Demonstrationen erzielten Vereinbarung bekanntgegeben. In diesen Bekanntgaben wurden folgende Kirchen genannt, in denen das Gespräch mit dem Oberbürgermeister der Stadt Dresden informiert wird:
Kreuzkirche
Christuskirche
Versöhnungskirche
Kathedrale
In diesem Gespräch hatten 29 namentlich bekannte Personen Fragen gestellt und Forderungen erhoben, wie:
Gegen 19:00 Uhr begann ein reger Zustrom zu allen vier genannten Kirchen, die bereits um 19:30 Uhr überfüllt waren, so dass sich große Menschenansammlungen, besonders vor der Kreuzkirche, bildeten.
Dadurch sahen sich die Vertreter der Kirche veranlasst, bekanntzugeben, die die Informationsveranstaltungen um 21:30, in der Kreuzkirche um 22:00 Uhr wiederholt werden. Ein Ersuchen des Sup. Ziemer, die Informationsveranstaltungen mittels Lautsprecher auf dem Altmarkt zu übertragen, wurde durch den OB der Stadt Dresden ( Ach nee, der Herr Berghofer. Heute wissen wir, dass dieser ein Wendehals ist. P.R.) nach Abstimmung abgelehnt: Insgesamt nahmen nach vorliegenden Schätzungen an den Informationsveranstaltungen teil:
Kreuzkirche: 1. Veranstaltung 5500 Personen
2.Veranstaltung 2500 Personen
Kathedrale 1. Veranstaltung 5500 Personen
2. Veranstaltung 3000 Personen
Christuskirche 1. Veranstaltung 2000 Personen
2. Veranstaltung 2000 Personen
Versöhnungskirche 1. Veranstaltung 1500 Personen
2. Veranstaltung 600 Personen
Während der 1. Veranstaltung standen die Personen, die keinen Einlass fanden, ruhig vor den Kirchen und zeigten keinerlei provozierende Aktivitäten. Lediglich vor der Kreuzkirche wurden 2 Plakate gezeigt mit folgenden Texten:
Gegen 23 Uhr waren alle Informationsveranstaltungen beendet, und alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer verstreuten sich ohne jegliche Vorkommnisse im Stadtgebiet.
Es gab im Zeitraum von 19:00 Uhr bis 24:00 Uhr im gesamten Stadtgebiet von Dresden keinerlei feindlich-negative oder provozierende Vorkommnisse.
Über den Inhalt der Informationsveranstaltungen in den Kirchen wurde bisher folgendes bekannt:
Hier endet der Auszug des Dokuments. Hier musste das MfS erkennen, dass es sich nicht nur um ein paar Jugendliche, die Krawall machen, handelte. Die lange schwelende allgemeine Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger der DDR machte sich hier Luft. Was das „Neue Forum“ brachte, wissen wir heute. Die Verantwortlichen hatten die allgemeine Unzufriedenheit ignoriert, bis es dann zu spät war und die Konterrevolution ihren Lauf nahm.
Der Fall Matthias Domaschk wird immer wieder hervorgekramt und der Nachwelt präsentiert.
Immer wieder werden die unklaren Todesumstände des Matthias Domaschk thematisiert.
DIE TROMMLER hat sich in dieser Ausgabe (Mai 2023) damit beschäftigt und ist der Meinung, dass das MfS gravierende Fehler gemacht hat, an deren Ende der tragische Tod des Matthias Domaschk steht, der hätte vermieden werden können. Wie überall auf der Welt, werden Fehler seitens einer Behörde nicht zugegeben, auch wenn dadurch Menschenschicksale bis hin zum Tod, entschieden werden. Die Todesumstände des Matthias Domaschk sind ungeklärt.
Es gab zwar einen Prozess im Jahre 2000, doch es ist nicht zur vollständigen Klärung des Falles gekommen.
Die Thüringer Landesregierung kündigte im Januar 2015 eine erneute Überprüfung des Falles Matthias Domaschk an. Bisher ist es nicht dazu gekommen. Vermutlich wird das im Sande verlaufen.
Man könnte mit den Mitteln und Methoden von heute den Fall nochmal aufrollen. Z.B. die Untersuchung von DNA-Spuren. Das gab es ja seinerzeit nicht. Die Frage ist, ob sich die Beweismittel (Spurenträger) noch in der Asservatenkammer befinden oder beseitigt, verunreinigt oder vernichtet worden sind. Gewöhnliche Kriminalfälle sind oft nach Jahren, Jahrzehnten aufgeklärt worden. Darüber gibt es Fernsehsendungen. Aber aufgrund der politischen Brisanz dieses Falles hat der Staat kein Interesse an der zweifelsfreien Aufklärung.
Die ewige Legendenbildung trägt zur antikommunistischen Propaganda der Sieger der Geschichte bei. Diese haben kein Interesse daran das zu ändern.
Am 12.04.1981, gegen 14:15 wurde im Besucherraum der Untersuchungshaftanstalt des MfS in Gera nach einer Prüfungsbehandlung (Prüfung von Anzeigen und Mitteilungen) Matthias Domaschk tot aufgefunden. Am Ende des langen Verhörs wurde er für das MfS geworben.
Domaschk sollte nach Hause gefahren werden und musste noch etwas im Besucherraum warten. Während dieser Zeit hatte er sich mit seinem zusammengedrehten Oberhemd stranguliert und hatte dazu das Heizungsrohr benutzt.
Sofortige Belebungsversuche waren erfolglos. Der gegen 14:30 eintreffende Anstaltsarzt des medizinischen Dienstes der Untersuchungshaftanstalt in Gera stellte den Tod von Herrn Domaschk fest.
Bericht des MfS zum Todesfall Domaschk 1. Seite
Bisherige Untersuchungen zum damaligen Zeitpunkt:
Herr Domaschk wurde seit mehreren Jahren das die Kreisdienststelle des MfS Gera beobachtet, da er mit Gegnern der DDR Kontakt hatte. Erstmalig fiel er, als er im Herbst 1976 als Mitunterzeichner der „Biermann-Petition“ und eines „Brüsewitz-Schreibens“, auf. Das war der Anlass ihn zu beobachten.
Es erfolgt dann ein Bericht des Tages, über Kontakte und dass die „Junge Gemeinde“ gegen die DDR agierte.
Es wurde festgestellt, dass keine Aktionen gegen den X. Parteitag der SED stattfinden sollten und man sich nur zu einer Geburtstagsfeier traf.
Verpflichtungserklärung des Herrn Domaschk
Die Vernehmung von Herrn Domaschk dauerte vom 11.04. 1981, 23:05 Uhr bis 12.04. 1981, 03:00 Uhr, vom 12.04. 1981, 03:30 Uhr bis 06:00 Uhr und von 06:30 Uhr bis 12:15 Uhr. Diese wurde von einem Untersuchungsführer, unter zeitweiliger Mitwirkung eines Referatsleiters, der Abteilung IX der entsprechenden Dienststelle des MfS in Gera in einem Vernehmungszimmer durchgeführt. Herr Domaschk verhielt sich ruhig, zeigte keinerlei psychisch abnorme Verhaltensweisen und beantwortete die ihm gestellten Fragen bereitwillig und ohne Vorbehalte. In den Pausen trank Herr Domaschk zwei Kännchen Kaffee und aß zwei belegte Scheiben Brot. (In der langen Zeit hatte Herr Domaschk wenig gegessen. Hatte er kein Wasser getrunken? Nur Kaffee? P.R.)
Nach Abschluss der Untersuchung und Protokollierung der Aussagen von Herrn Domaschk wurde dieser am 12.04.1981 in der Zeit von 12:15 Uhr bis 12:45 Uhr durch den Untersuchungsführer und Referatsleiter zur Zusammenarbeit mit dem MfS befragt, wozu er seine Einwilligung gab. In diesem Zusammenhang wurde Herrn Domaschk erklärt, dass ein weiterer Mitarbeiter des MfS mit ihm sprechen und er danach unverzüglich mit einem PKW des MfS zu seiner Wohnung nach Jena gefahren wird.
In der Zeitspanne zwischen 12:45 Uhr bis 13:30 Uhr führte ein Mitarbeiter der Kreisdienststelle Jena alleine eine Unterhaltung mit Herrn Domaschk. Dieser erklärte schriftlich die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem MfS. Man muss bedenken, dass Herr Domaschk übermüdet war und wenig gegessen und getrunken hatte. Es war ein Fehler, in dieser Situation Herrn Domaschk anzuwerben. Man hätte ihn an einem andren Tag aufsuchen müssen, wo er den Kopf frei hatte und in der Verfassung war eine solch wichtige Entscheidung bewusst zu treffen.
Gegen 13:30 Uhr wurde Herr Domaschk durch den Untersuchungsführer in das Besucherzimmer der Dienststelle des MfS in Gera geführt, wo er bis zur geplanten Abfahrt in seine Wohnung allein verblieb.
In diesem Zeitraum hielt sich Herr Rüsch, ein Kumpel von Herrn Domaschk in einem anderen Besucherzimmer derselben Dienststelle des MfS auf und wurde am 12.04.1981 gegen 14:10 Uhr zum PKW der Kreisdienststelle Gera geführt.
Beim Betreten des Herrn Domaschk zugewiesenen Besucherzimmers durch den Wachleiter der Abteilung XIV der BVfS Gera, um Herrn Domaschk zur Rückfahrt mit dem gleichen PKW nach Jena zu holen, wurde dieser um 14:15 stranguliert aufgefunden.
Zu den Motiven des Herrn Domaschk für diese Handlungsweise lagen zum damaligen Zeitpunkt keine Erkenntnisse vor.
Die weitere Beobachtung von Herrn Rösch nach seiner Ankunft in Jena ergab, dass dieser unverzüglich ein namentlich bekanntes aktives Mitglied der „Jungen Gemeinde“ aufsuchte.
Es erfolgten folgende Maßnahmen:
die Durchführung der qualifizierten kriminaltechnischen Untersuchung (Spurensicherung) des Ereignisortes (Tatortes),
die allseitige Aufklärung der Eltern von Herrn Domaschk und ihre Beobachtung/Absicherung,
die verstärkte Überwachung des Umgangs- und Bekanntenkreises von Herrn Domaschk. Insbesondere Personen mit Verbindung in die BRD, bzw. Westberlin wurden ins Blickfeld genommen,
Beschäftigung mit dem Untergrund im Raum Jena.
Es wurde vorgeschlagen:
1.) Am 13.04.1981 die Eltern des Herrn Domaschk vom Tod ihres Sohnes in Kenntnis zu setzen. Ihnen erklären, dass ihr Sohn im Zusammenhang mit Gegnern der DDR einer Befragung unterzogen wurde und nach deren Abschluss Suizid beging.
2.) Mit den Eltern alle Maßnahmen der Beisetzung beraten. Dabei wurde die Einäscherung des Leichnams, ohne Feierlichkeit, angestrebt. Die Urnenbeisetzung sollte zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt erfolgen. Diese sollte nur im engsten Familienkreis stattfinden.(Bei einem Suizid ist eine kleine und stille Beerdigung ohnehin üblich. P.R.)
3.) Die Maßnahmen am 13.04.1981 sollten zeitlich so erfolgen, dass der Aufenthalt der Parteitagsdelegation der KPdSU am 13.04.1981 im VEB Carl Zeiss Jena nicht beeinträchtigt wird.(Das ging die ja schließlich gar nichts an. P.R.)
4.) Die Eltern von Herrn Domaschk sollten dazu gewonnen werden, in ihrem Umgangs- und Bekanntenkreis mitzuteilen, dass ihr Sohn durch gegnerische Kräfte in den Tod getrieben wurde. Diese Argumentation könnte durch inoffizielle und offizielle Kräfte unterstützt werden. (Ein fataler Fehler. Wie kann man als zuständige Behörde so empathielos sein? Den Angehörigen in ihrem Schmerz so eine unausgegorene Geschichte aufzutischen mit der Maßgabe diese weiterzuverbreiten, lässt die Spekulation „ins Kraut schießen“. Für die Sieger der Geschichte „ein gefundenes Fressen“, womit sie bis zum heutigen Tage „hausieren gehen“Es erhebt sich die Frage, ob dieser Vorschlag überhaupt umgesetzt wurde. P.R.)
Oben genannte Maßnahmen sollten abgesichert werden und vorbeugend gegnerische Aktionen im Inneren der DDR vorbeugend verhindert werden und offensive Gegenmaßnahmen erarbeitet werden.
Original-Dokument des MfS: Bericht zum Todesfall Matthias Domaschk vom 13.04.1981