Die Grundpflichten der Sowjetbürger (Stand 1947)

Eins vorweg: Hier wird nicht gegendert. 

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1. Über Rechte und Pflichten

Wenn man Sowjetmenschen der älteren Generation fragte: „Wie war Ihre Einstellung zu den Pflichten, die Ihnen vom alten Staat auferlegt wurden, und zu den Gesetzen, die durch die Zarenregierung erlassen wurden?“, so antworteten sie: „Wir waren bestrebt, diesen Pflichten auszuweichen und die zaristischen Gesetze zu umgehen.“

Und das ist begreiflich, denn die Herren des alten Russlands waren die Gutsbesitzer und Kapitalisten. Sie hatten ihre den Werktätigen verhasste Ordnung errichtet. Die Rechte und Pflichten verteilten sie auf folgende Weise: die Rechte – der Bourgeoisie, die Pflichten – den Werktätigen.

Nehmen wir zum Beispiel die Arbeit. Wer hatte die Pflicht zu arbeiten? Ausschließlich die besitzlosen und besitzarmen Klassen – die Arbeiter und Bauernmassen. Wer genoss das Recht, die Früchte der Arbeit zu ernten und die Güter des Lebens zu genießen? Die Reichen, die Ausbeuterklassen – die Kapitalisten, Gutsbesitzer, Kulaken.

Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass die Werktätigen danach trachteten, den ihnen vom bürgerlichen Staat auferlegten Pflichten sowie der Erfüllung der durch eine fremde Macht erlassenen Gesetze auszuweichen. Zwischen den Interessen der Werktätigen und Interessen des bürgerlichen Staates, der bürgerlichen Gesellschaft bestand ein tiefer, unversöhnlicher Gegensatz: was für die Bourgeoisie günstig war, war für die Werktätigen ungünstig und umgekehrt. Der führende Teil der Arbeiter und Bauern war bestrebt, die Macht der Bourgeoisie zu stürzen und die Macht der Werktätigen zu errichten. (Heute, nach dem Sieg der Konterrevolution, sieht das anders aus. P.R.)

Unter der Sowjetmacht wurden die Werktätigen zu Herren des Landes und führten ihre eigene Ordnung ein.

In der UdSSR gab es keine Rechte ohne Pflichten, genauso wie es keine Pflichten ohne Rechte gab. Nehmen wir die Arbeit. Wer war in der Sowjetunion zur Arbeit verpflichtet? Alle. Die Stalinistische Verfassung verkündete die Arbeit als „Pflicht und Ehrensache jedes arbeitsfähigen Bürgers“. Gleichzeitig räumte die Verfassung jedem Sowjetbürger das Recht auf die Früchte der Arbeit entsprechend der Menge und Qualität der von ihm geleisteten Arbeit ein. Umgekehrt entzog die Sowjetverfassung einem nichtarbeitenden, aber arbeitsfähigen Menschen das Recht, Früchte der Arbeit zu erhalten: „Wer nicht arbeitet, der soll auch nicht essen.“  (Dieser Spruch ist aus heutiger Sicht kritisch zu sehen. Näheres: bitte Link klicken. P.R.)

 

Als vollberechtigte Herren im Lande hatten die Werktätigen sowohl Rechte als auch die Pflichten der Sowjetbürger selbst festgesetzt. Jede dieser Pflichten entsprach voll und ganz den lebenswichtigen Interessen der Werktätigen. In der UdSSR gab es keinen Gegensatz zwischen den Interessen der Werktätigen und des Staates, der Gesellschaft. Diese Interessen stimmten völlig überein. In der UdSSR wurde eine gerechte Gesellschafts- und Staatsordnung geschaffen. Diese wurde gefestigt und weiterentwickelt. Die Sowjetbürger waren bereit, die Ordnung zu verteidigen und ihr sowjetisches Heimatland mit allen Kräften zu schützen. Was war dazu notwendig? (zu Lebzeiten Stalins P.R.)

Dazu wurde von jedem Sowjetbürger vor allem gefordert, dass er ehrlich jene Pflichten, jene sowjetischen Gebote erfüllte, die von der Stalinschen Verfassung in den Artikeln 130-133 festgesetzt waren. Was waren das für Gebote?

2. Die Stalinsche Verfassung einhalten, die Sowjetgesetze befolgen

In der Verfassung waren die Grundlagen der sowjetischen Gesellschafts- und Staatsordnung niedergelegt. Jeder Sowjetbürger war der Tatsache eingedenk, dass die Stalinsche Verfassung eine Ordnung verankert hatte, bei der Ausbeutung, Unterdrückung des Menschen durch Menschen unmöglich war, eine Ordnung, bei der die Macht im Lande den Werktätigen gehörte. Die Verfassung war das Statut des gesamten Gesellschafts- und Staatslebens. Die strikte Befolgung der Verfassung gewährleistete die Blüte und die Macht des Sowjetlandes und folglich auch den persönlichen Wohlstand der Sowjetbürger.

Deshalb lautete das erste Gebot des Sowjetbürgers: die Verfassung der Sowjetunion sowie die Verfassungen der Sowjetrepubliken waren genauestens einzuhalten.

Die Stalinsche Verfassung war das Gesetz der Gesetze. Auf ihrer Grundlage wurden alle anderen Gesetze ausgearbeitet. In den sowjetischen Gesetzen kam der Wille der Werktätigen zum Ausdruck. In ihnen war niedergeschrieben, was die Vertreter des Volkes im Interesse des Sowjetstaates, im Interesse der gesamten Gesellschaft, das heißt aller Werktätigen, für richtig erkannt und für notwendig befunden hatten. Die Interessen des Sowjetstaates, der Gesellschaft sowie die Interessen der Sowjetbürger waren die gleichen. Wer die Sowjetgesetze nicht befolgte und verletzte, der widersetzte sich dem Willen des Volkes, der schädigte die Interessen des Sowjetstaates, der gesamten Gesellschaft.

Strikt und bedingungslos die Gesetze zu befolgen, das war das zweite gebot des Sowjetbürgers. Für die Verletzung der Sowjetgesetze wurden die Schuldigen je nach Schwere des Verbrechens und nach dem Schuldgrad des Verbrechers bestraft.

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3. Die Arbeitsdisziplin wahren

In der alten Zeit fing ein Neuling, der gerade in ein Werk gekommen war, gewöhnlich an, aus allen Kräften zu arbeiten. Aber die Kameraden dämpften bald seinen Eifer: „Was strengst du dich denn an? Für den Säckel des Unternehmers etwa?“ Und in der Tat, eine eifrige Arbeit im kapitalistischen Betrieb bereicherte den Besitzer nur noch mehr, brachte aber dem Arbeiter keinen Nutzen ein. Die Arbeitsorganisation im kapitalistischen Betrieb wurde vor allem durch Hungerdisziplin aufrechterhalten. Der Arbeiter befürchtete, bei schlechter Arbeit vor die Tür gesetzt zu werden und dann hungern zu müssen. (Ähnlich sieht es heute aus. Auch wenn es nicht überall der nackte Hunger ist, der als Konsequenz droht, so ist es die geringe Unterstützung mit Gängelung. Diese Aussicht wirkt ebenso abschreckend. Insbesondere nach dem weltweiten Sieg des Kapitalismus. Durch falsche Hoffnungen und/oder durch Angst den Arbeitsplatz zu verlieren, Beeinflussung durch die Faullenzerdiskussion, und vielerlei anderen Gründen sind arbeiten die Leute im Kapitalismus sehr eifrig. Die Vertreter des Kapitals freut es. P-R.)

Das hatte sich während der Sowjetmacht in grundlegender Weise geändert. Die Wirtschaftsbetriebe gehörten in der UdSSR dem Staat oder den Kollektivwirtschaften und Genossenschaften. Je eifriger die Arbeiter und Kollektivbauern arbeiteten, desto reicher wurde der Sowjetstaat und die Sowjetgesellschaft, die sich nur aus Werktätigen zusammensetzte, um so reicher wurden die Kollektivwirtschaften, um so mehr erhielten die Arbeiter und Kollektivbauern für ihre Arbeit, um so besser wurden sie versorgt. Die Werktätigen wurden selbst zu Herren im Lande. Sie arbeiteten nur für sich selbst und waren daran interessiert, möglichst gut zu arbeiten. Deshalb beruhte die Organisation der Arbeit in den sozialistischen Betrieben auf einer freien, bewussten Disziplin der Werktätigen selbst.

Ohne eine solche freie, bewusste Disziplin wären in den Sowjetbetrieben der sozialistische Wettbewerb der Werktätigen um die rascheste Erfüllung und Übererfüllung der Erzeugungsaufgaben sowie die Stachanow-Bewegung unmöglich gewesen. Die Stachanow-Arbeiter waren führende Arbeiter und Bauern, welche die Technik ihrer Arbeit beherrschten. Die Stachanow-Arbeiter erfanden täglich eine Unmenge von verbesserten Arbeitsmethoden und technischen Vervollkommnungen zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität. In jedem Betrieb gab es „Zweihundertprozentler“, „Dreihundertprozentler“ und manchmal sogar „Tausendprozentler“, das heißt Stachanow-Arbeiter, welche die Produktivität ihrer Arbeit im Vergleich zur Norm verdoppelt, verdreifacht oder verzehnfacht haben. Sie dienten als Vorbild für die übrigen Arbeiter. (Im Kapitalismus sind solche eifrigen Arbeiter Arbeiterverräter. P.R.) 

Siehe auch: „Der Aufbau des Sozialismus in der UdSSR“ P.R.)

Die Entlohnung der Arbeit in der UdSSR erfolgte entsprechend der Menge und Qualität der geleisteten Arbeit. Werktätige, die besondere Leistungen aufzuweisen hatten, erhielten Prämien und wurden durch Urkunden, Abzeichen, Medaillen und Orden ausgezeichnet.  Die höchste Auszeichnung für Arbeitsleistungen war der Titel des „Helden der Sozialistischen Arbeit“. Er wurde bei gleichzeitiger Aushändigung des Lenin-Ordens und der goldenen Medaille „Sichel und Hammer“ für außerordentliche Verdienste zuerkannt, die zur Entwicklung der Volkswirtschaft, Kultur und Wissenschaft, zum Wachstum der Macht und des Ruhms der Sowjetunion beigetragen hatten. (Auch in der kapitalistischen Welt gab, bzw. gibt es Arbeiter, die hohe Leistungen und besonderen Einsatz aufzuweisen hatten. In der Regel sind diese Helden der Arbeit unsichtbar geblieben. Nur in Ausnahmefällen wurden diese geehrt. P.R.)

Unter den Helden der Sozialistischen Arbeit waren hervorragende Staatsmänner, Wirtschaftler, Konstrukteure und Gelehrte, aber auch einfache Arbeiter und Kollektivbauern zu finden.

Die Entlohnung der Arbeit nach Menge und Qualität sowie besondere Auszeichnungen für hervorragende Arbeit dienten als überaus wichtiges Erziehungsmittel, welche die Werktätigen zur disziplinierten, gewissenhaften Erfüllung und Übererfüllung der Arbeitsaufgaben anregten und aufmunterten.

4. Den gesellschaftlichen Pflichten nachkommen


In seinem Buch „Südural“ berichtet der Schriftsteller L. Nikulin folgende Episode.

Ein schwerer, mit Panzern und Munition beladener Transportzug war auf dem Weg an die Front. Der Lokomotivführer steigerte das Tempo, das die Eisenbahnbauten und Stationen nur so vorbeiflogen. Plötzlich kreischten die Bremsen, und der Zug hielt mitten in der Steppe. „Was ist hier los?“ fragte Obersergeant Rodinow, der zur Lokomotive gerannt kam. „Der hintere Kontrollstopfen ist am Gewinde undicht geworden, der Kessel kann explodieren“, antwortete der Lokomotivführer. „Bis zum nächsten Depot werden wir noch irgendwie hin kriechen…Den Stopfen nachzuziehen, wäre eine Kleinigkeit, aber das Feuer muss gelöscht werden. Dadurch scheidet die Maschine für einen ganzen Tag aus. Dabei haben wir so einen wichtigen Transport! Jede Minute ist kostbar.“ Er trat zur Feuerkiste und öffnete die Klappe. Die Flamme schlug wütend heraus. Plötzlich warf der Lokomotivführer einen sonderbaren Blick auf seinen Gehilfen und kommandierte: „Alles auf! Luft `rein! Durchzug!“ „Jetzt Kohle drauf!“ befahl der Lokomotivführer. Die blutigrote Flamme begann unter der wachsenden Schicht schwarzer Kohle allmählich zu erlöschen. Giftige Gase schlugen unter der Schicht empor. Oben im Kessel tobte der bis auf 10 Atmosphären zusammengepresste Dampf. „Los, pass auf!“ sagte der Lokomotivführer heiser. „Wenn was ist, ziehst mich zurück.“ Und er verschwand in der finsteren glutspeienden Öffnung der Feuerkiste. Es vergingen quälend lange Augenblicke. Rodionow, der Dutzende von Malen dem Tod ins Auge geblickt hatte, der selbst beinahe im Panzer verbrannt wäre, fühlte, wie ihm zwischen den Schulterblättern Schweißtropfen den Rücken entlangliefen. Endlich erschien eine schwarze, gebeugte Silhouette in der Öffnung. Der Lokomotivführer sank fast in Rodionows Arme. Sein Gesicht war spitz geworden und völlig schwarz vor Ruß. Er atmete tief und gierig die kalte, feuchte Luft ein. Dann sagte er: „Fertig…Wir können…abfahren…“ „Lokomotivführer!“ sagte Rodionow mit stockender Stimme. Dieser schaute ihn schweigend an. „Hör mal Genosse! Wie heißt du?“ „Tschernischow.“ „Aus welchem Depot?“ „Troizkoje. Wozu fragst du denn?“ „Bloß so. Ihr seid ein gutes Volk, ihr Uraler!“ Rodionow umarmte den Lokomotivführer und sprang von der Lokomotive herunter. Es klirrten die Puffer. Der Zug begann die Geschwindigkeit zu steigern….


Wir wollen uns fragen: was hat eigentlich den Lokomotivführer Tschernichow zu solch einer aufopfernden Tat bewogen?

Er wurde durch hohes Bewusstsein der gesellschaftlichen Pflicht bewogen. Er war sich bewusst, dass die Interessen genau solcher Werktätiger, wie er selbst einer war, die Interessen der Sowjetgesellschaft des Landes, wo die Werktätigen selbst die Herren waren, diese Tat von ihm forderten. Er fühlte seine innere Verbundenheit mit der gesamten Gesellschaft, mit dem gesamten Lande und setzte ihretwegen sein Leben ein.

Ein solch hohes Bewusstsein der gesellschaftlichen Pflicht konnte es im alten Russland (und kann es im heutigen Russland P.R.) natürlich nicht geben und gibt es auch in keinem kapitalistischen Land, wo die Gesellschaft in feindliche Klassen mit gegensätzlichen Interessen geteilt ist. (Heute ist ein solcher Einsatz undenkbar. P.R.)

Die gesellschaftliche Pflicht des Sowjetbürgers forderte vor allem eine ehrliche Befolgung der durch die Sowjetmacht festgesetzten Gesetze. Das Gesetz brachte in der UdSSR zum Ausdruck, was die besten, von dem gesamte Volk erwählten Vertreter als im Interesse der gesamten Gesellschaft für notwendig und obligatorisch anerkannt hatten. Die Forderungen des Gesetzes, die vom sowjetischen Bürger begriffen wurden, waren für ihn Gebote der gesellschaftlichen Pflicht, die er nicht aus Furcht vor Strafe, sondern freiwillig erfüllte, weil er sich der Notwendigkeit dieser Forderungen für die Gesellschaft, für das Land bewusst war.

Die Auffassung, die der führende Teil der Sowjetbürger von der gesellschaftlichen Pflicht hatte, ging weit über die unmittelbaren Forderungen des Gesetzes hinaus. Unter gesellschaftlicher Pflicht verstand er alles, was zur Festigung und Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft, für das Wohl des sozialistischen Heimatlandes notwendig und nützlich könnte.

So forderten zum Beispiel das Gesetz und die Dienstregeln vom Lokomotivführer Tschernichow, dass er, wenn er an der Lokomotive einen Defekt entdeckt, diese mit aller Vorsicht bis zum nächsten Depot zu bringen und zur Reparatur abzuliefern hatte. Aber dadurch wäre der Zug an die Front um einen ganzen Tag verspätet eingetroffen. Und das hohe Pflichtgefühlt des Sowjetbürgers diktierte Tschernichow einen anderen Entschluss, obwohl dieser mit Gefahr für sein Leben verbunden war.

Das sowjetische Gesetz forderte von jedem die Erfüllung der Erzeugungsnormen. Die führenden Arbeiter und Kollektivbauern, die Stachanow-Arbeiter erfüllten aber nicht nur die Erzeugungsnormen, sondern übertrafen diese um ein Vielfaches. Es kam immer wieder vor, dass eine Arbeitsbrigade, die einen eiligen Auftrag erhielt, tagelang die Werkhallen nicht verließ, um die Arbeit vor Ablauf der Frist abliefern zu können.

Die gesellschaftliche Pflicht- wie sie von den führenden Sowjetbürgern verstanden wurde – forderte, dass jeder sich mit Leib und Seele für die Sache der Gesellschaft einsetzt, dass er die gesellschaftlichen Interessen über seine persönlichen Interessen stellt, dass er alles bekämpft, was der sozialistischen Gesellschaft und dem Land Schaden zufügen könnte. Der bewusste Sowjetbürger, der in seinem Werk, in seiner Kollektivwirtschaft einen Missstand bemerkte, warte nicht ab, bis dieser beseitigt worden war, sondern griff selber ein. Wenn die Stachanow-Arbeiter feststellten, dass einige Arbeiter die Norm nicht erfüllen konnten, bemühten sei sich, den zurückbleibenden Kameraden zu helfen und ihnen ihre Erfahrungen mitzuteilen. (Heute undenkbar. P.R.)  So erreichten sie eine allgemeine Steigerung der Arbeitsproduktivität. Ein bewusster Sowjetbürger hätte keinen Fall einer unehrlichen und erst recht einer verbrecherischen Einstellung seinen Pflichten gegenüber geduldet, ohne die sowjetische Öffentlichkeit zum Kampfe gegen derartige Fälle aufzurufen.

Durch die Vorbilder einer selbstlosen Erfüllung der gesellschaftlichen Pflicht wurden sowohl aus der Jugend als auch aus den erwachsenen Bürgern bewusste aktive Mitglieder der sozialistischen Gesellschaft erzogen, die bereit waren, alle ihre Kräfte und – falls notwendig – auch das Leben für das Wohl des sowjetischen Heimatlandes hinzugeben. (Nach Stalins Tod ist das alles langsam, aber sich aufgeweicht worden. Die Unzufriedenheit in der Bevölkerung wuchs. So wurde langsam, aber sicher der Nährboden für die Konterrevolution bereitet. P.R.)

5. Die Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens achten

Unter sozialistischem Gemeinschaftsleben verstand die Verfassung die gesamte sozialistische Gesellschaft. In der Verfassung wurde von jenen Verhaltensregeln gesprochen, welche die Sowjetbürger in ihren Beziehungen zur Gesellschaft und untereinander einzuhalten hatten.

Regeln des Gemeinschaftslebens gibt es natürlich in jeder menschlichen Gesellschaft. Ihr Wesen hängt von der Gesellschaftsordnung des betreffenden Landes ab. Wie eine Gesellschaftsordnung ist, so sind auch die Regeln des Gemeinschaftslebens.

Im alten und heutigen Russland war und ist wieder das Privateigentum an den Produktionsmitteln die Grundlage der Gesellschaftsordnung. Das Privateigentum bietet dem einen Menschen die Möglichkeit, andere Menschen auszubeuten und zu unterdrücken. Die alte (und wieder neue P.R.) Gesellschaft, so sagte Lenin, beruht(e) auf dem Prinzip: entweder du raubst den anderen aus, oder er raubt dich aus, entweder du arbeitest für den anderen oder für dich. Das Privateigentum trennt die Menschen und schafft unter ihnen Verhältnisse des Misstrauens, der Feindschaft, des Kampfes. Es ist begreiflich, dass die bürgerliche Gesellschaft die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen sowie alle Beziehungen zwischen den Menschen und alle Verhaltensmaßregeln, die sich daraus ergeben, zulässt und rechtfertigt. Die praktischen Regeln des bürgerlichen Gemeinschaftslebens kommen anschaulich in alten Sprichwörtern zum Ausdruck, wie zum Beispiel: „Jeder für sich, Gott allein für alle“, „Das eigene Hemd ist am nächsten“ usw..

Der zeitweilige Sieg des gesellschaftlichen, sozialistischen Eigentums in der gesamten Volkswirtschaft der UdSSR machte die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen unmöglich. Das gesellschaftliche, sozialistische Eigentum einte die Menschen auf der Grundlage der gemeinsamen Arbeit in gesellschaftlichen Betrieben und schaffte unter ihnen ein Verhältnis des Vertrauens, der Freundschaft und der Kameradschaft.

Auf dieser Grundlage entstanden in der UdSSR ganz andere Regeln des Gemeinschaftslebens, die den Regeln der bürgerlichen Gesellschaft direkt entgegengesetzt waren und die immer tiefer in das Bewusstsein aller Sowjetbürger eindrangen.

Die sozialistische Gesellschaft verurteilte natürlich scharf die Ausbeutung und Unterdrückung des Menschen durch den Menschen sowie alle Verhältnisse und Verhaltensmaßregeln, die damit in Zusammenhang stehen. In der Sowjetgesellschaft stießen die geringsten Versuche, der Arbeitspflicht auszuweichen und auf Kosten der Arbeit der anderen ein Nichtstuerleben zu führen, auf heftige Verurteilung. (Ist aus heutiger Sicht kritisch zu sehen. Auch im Sozialismus wurde der Wert eines Menschen an seiner Erwerbsarbeit gemessen. P.R.)

Die Bürger der UdSSR verurteilten und verachteten jene Überreste der alten (und jetzt wieder neuen P.R.) Welt, jene schwarzen Schafe in der Sowjetfamilie, die sich in die enge Eierschale persönlicher, selbstsüchtiger Interessen einschließen und nur um ihr eigenes Wohlergehen besorgt sind. (Diesen gelang es mit der Zeit sich trotzdem einzuschleichen. Während der Konterrevolution raubten sie sich Partei- und Volksvermögen zusammen und sind dann zu Oligarchen aufgestiegen. P.R.)

Die sozialistische Gesellschaft forderte von ihren Mitgliedern, dass sie sich in ihrem ganzen Verhalten vor allem durch die Interessen der Gesellschaft, des Staates leiten lassen. Die sozialistische Gesellschaft forderte brüderliche gegenseitige Hilfsbereitschaft, brüderliches Verhalten gegenüber den Werktätigen aller Nationen und Rassen der sowjetischen Völkerfamilie, kameradschaftliche Einstellung zur Frau als zum gleichberechtigten Mitglied der Gesellschaft (Das schafft man nicht durch gendern. P.R.), rührende Fürsorge um Kinder und Greise (heute würde man sagen Senioren P.R.), Achtung vor der Menschenwürde, Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit usw.

Diese Forderungen der Gesellschaft an ihre Mitglieder kamen in solchen Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens zum Ausdruck, wie zum Beispiel: „Einer für alle, alle für einen.“ (Diesen Spruch findet man auch in bürgerlichen Gesellschaften, aber in anderen Zusammenhängen. P.R.)

Der Sowjetbürger sonderte sein persönliches Leben, seine persönlichen Interessen nicht von den großen Interessen des Heimatlandes ab. Die Sowjetbürger stellten die Interessen des Sowjetstaates an erste Stelle. (Das hat sich später, insbesondere nach dem Tode Stalins, nach und nach zum Schlechten geändert. P.R.)

6. Das gesellschaftliche, sozialistische Eigentum hüten und festigen

Im Zaristischen Russland hätte man vom gesellschaftlichen, sozialistischen Eigentum wohl nur auf einer illegalen Versammlung von einem bolschewistischen Agitator (Propagandist P.R.) etwas zu hören bekommen.

Die Kapitalisten, Gutsbesitzer, Kulaken und bürgerlichen Schriftsteller hoben das Privateigentum in den Himmel. Sie redeten den Arbeitern und Bauern ein, dass das Privateigentum die Grundlage für den Wohlstand eines jeden sei. „Arbeitet“, so sagten sie, im Schweiße des Angesichts, seid sparsam, legt etwas zurück, und ihr werdet es zu einem reichen und glücklichen Leben für euch und eure Kinder bringen.“  Aber das war nur eine Täuschung der werktätigen Massen. (An dieser Propaganda hat sich bis heute nichts geändert.  Diese ist heute umso wirksamer, da sie durch die modernen Medien transportiert wird. Als es noch die sozialistischen Länder in Europa gab, wurde durch westlichen Einfluss die Bevölkerung Glauben gemacht, dass die kapitalistische Wirtschaftsordnung mehr Wohlstand für alle bringen würden. Viele machten sich diese Illusion zu eigen. Die Konterrevolution konnte marschieren. P.R.)

Wenn man damals die alten Arbeiter fragte, was für sie Privateigentum bedeutete, antworteten sie einem, dass die außer ihren Arbeiterhänden und einem elenden Hausrat niemals irgendeinen Besitz ihr Eigen nannten, während das „gepriesene“ Privateigentum für sie hemmungslose Ausbeutung ihrer Arbeit durch die Kapitalisten bedeutete.

Wenn man damals die alten Bauern fragte, so erinnerten sie sich daran, wie die Bauern geschlagen, ausgepeitscht, verurteilt und in die Kerker geworfen wurden, weil sie Holz im Wald des Gutsbesitzers geschlagen oder aber im Wald gejagt oder Beeren gesammelt hatten. Sie erinnerten sich auch daran, wie den Bauern der Besitz weggenommen und für die Schulden beim Gutsbesitzer und Kulaken das letzte Schaft vom Hof getrieben und wie dem Bauern das Hemd ausgezogen wurde. Und mit welchem Recht? Nach dem Gesetz von dem „gepriesenen“ Privateigentum! (Heute sind die nicht mehr überall so drastisch. Allerdings ist dies in vielen Ländern noch oder wieder der Fall. Scheinheilig wird über das Schicksal der Bauarbeiter in Katar, welche die Stadien für die WM 2022 erbaut haben, diskutiert. Das ist nichts anderes, als der Kapitalismus in Reinkultur. Auch über die Zustände in anderen Ländern wird sich scheinheilig empört. Andererseits ist der Kapitalismus froh, dort auf billige Arbeitskräfte zurückgreifen zu können. Durch die Existenz der sozialistischen Länder in Europa mussten die Kapitalisten Zugeständnisse machen. Darum ist die Lage in Westeuropa besser, da die sozialistischen Länder als  Konkurrenz sich in Nachbarschaft befanden.  Nach der Niederlage des Sozialismus in Europa werden diese Zugeständnisse aber nach und nach abgebaut. P.R.)

Das war und ist die Kehrseite des „heiligen und unantastbaren“ Privateigentums, die der Arbeiter und Bauer zu sehen bekam, bzw. bekommt. Unantastbar war, bzw. ist nur das Eigentum der Großbesitzer. Das Eigentum der Kapitalisten, Gutsbesitzer und Kulaken wurde von Polizisten, Landgendarmen, Gerichtsvollziehern und Richtern wie von Kettenhunden bewacht. (Heute kommen private Wachdienste hinzu. P.R.) Der Schutz des Privateigentums bedeutete in Wirklichkeit den Schutz ihrer Reichtümer, den Schutz ihrer „Rechte“ auf Ausbeutung der Armen.

Gewalt und Macht der Gutsbesitzer und Kapitalisten beruhten auf dem Privateigentum. Das Privateigentum an Produktionsmitteln war, bzw. ist die Grundlage der gesamten kapitalistischen Ordnung mit ihrer Ausplünderung und Vergewaltigung der Massen.

Das alles hatte sich in der Sowjetunion grundlegend geändert, seit die Macht der Bourgeoisie gestürzt und das gesellschaftliche, sozialistische Eigentum an Produktionswerkzeugen und -mitteln eingeführt wurde. Das gesellschaftliche Eigentum war die Grundlage, auf der die Sowjetmenschen eine neue, sozialistische Ordnung aufgebaut und ein glückliches, gesichertes Leben für alle Werktätigen wirklich geschaffen hatten.

Jeder Werktätige war mit Leib und Seele daran interessiert, das sozialistische Eigentum als heilige und unverletzliche Grundlage der Sowjetordnung, als Quelle des Reichtums und der Macht der Heimat, als Quelle des wohlhabenden und kulturvollen Lebens aller Werktätigen zu hüten, zu festigen und zu mehren. (Nach dem Tode Stalins ist dies immer mehr aufgeweicht und ist am Ende ganz abhandengekommen. Die Konterrevolution konnte marschieren. P.R.)

7. Ehrenpflicht der Bürger der UdSSR

Es ist aus der Geschichte des Sowjetlandes bekannt, dass die junge Sowjetrepublik von den ersten Tagen ihres Bestehens an einen überaus schweren bewaffneten Kampf gegen die ausländischen Interventen und gegen die innere Konterrevolution führen musste. W.I. Lenin sagte: „Um die Macht der Arbeiter und Bauern vor den Räubern, das heißt vor den Gutsbesitzern und Kapitalisten zu schützen, brauchen wir eine mächtige Rote Armee.“ Die Hauptorganisatoren und Führer der Roten Armee waren W.I. Lenin und J.W. Stalin. Wie ein Lieblingskind zogen sie die Rote Armee groß. Ihre nächsten Gehilfen bei der Organisation und Führung der Roten Armee waren M.W. Frunse und K.J. Woroschilow.

Die Rote Armee wurde auf den Schlachtfeldern, im Feuer der Kämpfe gegen die Feinde der Sowjetmacht geboren und gestählt. In den Jahren 1918-1920 verteidigte die Rote Armee, vom Sowjetvolk einmütig unterstützt, in einem schweren und ruhmreichen Kampf gegen die Feinde der Arbeiter- und Bauernmacht die Errungenschaften der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution. Ohne die Rote Armee hätte es keine freie und unabhängige Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken gegeben.

In den Jahren 1941-1945 behauptete die Rote Armee die Freiheit und Unabhängigkeit der Sowjetunion in einem beispiellos heroischen Kampf gegen das faschistische Deutschland und seine Komplizen. Die Rote Armee zog drei Viertel der faschistischen Armeen auf sich und zerschmetterte einen gewaltigen, den besten Teil der Streitkräfte des Feindes. Dadurch gab sie den verbündeten Staaten -Großbritannien und den USA- die Möglichkeit, ihre Kräfte zu sammeln und den Schlag gegen den gemeinsamen Feind zu führen. Die Streitkräfte des faschistischen Deutschlands und seiner Komplizen wurden vor allem und in der Hauptsache durch die Rote Armee zerschlagen. Der deutsch-faschistische Staat, der den Boden von ganz Europa mit Blut getränkt hatte, wurde vernichtet. Die Rote Armee befreite das Sowjetland von der ständigen Bedrohung durch eine deutsche Invasion im Westen. Anschließend zwang die Rote Armee durch ihre entschlossenen und geschickten Operationen im Fernen Osten den letzten Raubstaat, der den Krieg fortsetzte, den Hauptverbündeten des faschistischen Deutschlands – Japan, die Waffen zu strecken. Damit trug die Rote Armee zur rascheren Beendigung des II. Weltkrieges mit einem vollen Sieg der demokratischen Länder bei. Die Rote Armee befreite das Sowjetland von der ständigen Bedrohung durch eine japanische Invasion im Osten.

Die Rote Armee hat nicht nur ihr Land von den fremden Eindringlingen befreit. Sie hat auch in Ehren die hohe und edle Aufgabe erfüllt, die unter das Joch der deutschen Faschisten geratenen Völker Europas zu befreien, sie bei ihrem Befreiungskampf zu unterstützen. Die Rote Armee brachte allen jenen Menschen Freiheit, die in die faschistischen Kerker und Konzentrationslager geraten, zur Zwangsarbeit nach Deutschland verschleppt oder im eigenen Lande von den faschistischen Eroberern versklavt worden waren. Die Rote Armee befreite viele Millionen der Bevölkerung Ost- und Mittelasiens aus der Sklaverei der japanischen Eindringlinge. Die Sowjetische Armee unterschied sich grundlegend von den Armeen aller anderen Staaten. (Stand 1947 P.R.)

Die erste und wichtigste Besonderheit der Sowjetischen Armee bestand darin, dass die von der Staatsgewalt der durch die Oktoberrevolution befreiten Arbeiter und Bauern geschaffen wurde und den Interessen des Sowjetstaates diente. Sie hielt Wacht über alle Errungenschaften des Sowjetvolkes. Sie verteidigte das Land der Sowjetmenschen, ihre Werke, Fabriken, ihre Kollektivwirtschaften und Sowjetgüter, ihre Schulen und Universitäten, ihre Kulturschätze, ihre Freiheit und Unabhängigkeit, ihre sozialistische Sowjetheimat gegen die Feinde der Sowjetmacht.

Deshalb liebte das Sowjetvolk seine Sowjetische Armee, sorgte für sie und war stolz auf sie. In der UdSSR bildeten Volk und Armee eine einzige Familie, und das war eine der Kraftquellen der Sowjetischen Armee.

Die zweite wichtige Besonderheit der Sowjetischen Armee bestand darin, dass sie eine Armee war, die den einst unterdrückten Völkern des eigenen Landes Freiheit brachte, dass sie eine Armee zur Verteidigung aller nationalen Sowjetrepubliken, eine Armee der brüderlichen Eintracht aller Völker der Sowjetunion war. Deshalb wurde auch die Sowjetische Armee von allen Nationalitäten, die das Sowjetland bevölkerten, eifrig und einmütig unterstützt, und das war die andere Kraftquelle der Stärke der Sowjetischen Armee.

Die dritte wichtige Besonderheit der Sowjetischen Armee bestand darin, dass sie im Geiste der Achtung der Rechte anderer Völker erzogen war, dass sie eine Armee zur Verteidigung der Rechte eines jeden Volkes auf Freiheit und Unabhängigkeit, eine Armee des Friedens und der Freundschaft zwischen den Völkern aller Länder war.

Das ist auch der Grund, weshalb die Sowjetische Armee die Sympathien und die Unterstützung aller freiheitsliebenden Völker der Welt genoss.

Die Verfassung der UdSSR bezeichnete den Militärdienst in den Streitkräften der Sowjetunion als Ehrenpflicht der Bürger der UdSSR.

Die Kommandeure der Sowjetischen Armee stammten ebenso sie die Soldaten aus den Reihen der Arbeiter, Bauern und Intellektuellen. In der Sowjetischen Armee gab es keine Klassenunterschiede, wie sie zwischen den Offizieren und Soldaten der Armeen kapitalistischer Länder üblich sind. Die Offiziere und Soldaten der Sowjetischen Armee stellten eine einheitliche Kampfgemeinschaft dar, die nicht nur durch eine hohe militärische Disziplin, sondern auch durch eine weitgehende innere moralisch-politische Einheit – Einheit der Ansichten, Bestrebungen und Ziele- sowie durch bedingungslose Treue dem sowjetischen Heimatland gegenüber zusammengeschweißt ist. Die Sowjetische Armee wahrte die besten Kampftraditionen der alten russischen Armee, die das Heimatland ehrenvoll verteidigt und dessen Feinde geschlagen hat. Die Sowjetische Armee übernahm die flammende Begeisterung, den beispiellosen Opfergeist und das unvergleichliche Heldentum der Kämpfer der größten Revolutionen – der Sozialistischen Oktoberrevolution.

Die von Stalin erzogenen begabten Feldherren ließen sich bei ihren Operationen durch die von ihm entwickelte fortgeschrittene Militärwissenschaft leiten. Unter dieser Führung erwarb sich die Sowjetische Armee ihre vortrefflichen Kampfqualitäten und ihre unvergleichliche Kunst, den Feind zu schlagen.

8. Die Verteidigung des Vaterlandes ist die heilige Pflicht eines jeden Bürgers der UdSSR

Worin bestand die heilige Pflicht eines jeden Bürgers der UdSSR bei der Verteidigung des sowjetischen Vaterlandes? Auf diese Frage gab J.W. Stalin die Antwort. In seiner bekannten Rundfunkrede an das Volk am 3. Juli 1941 entwickelte er ein ganzes Kampfprogramm zur Verteidigung des sowjetischen Vaterlandes. Er sagte, dass nicht nur die Soldaten und Kommandeure der Roten Armee und der Roten Flotte, sondern auch alle Bürger der Sowjetunion jeden Fußbreit sowjetischen Bodens verteidigen und um ihre Städte und Dörfer bis zum letzten Blutstropfen kämpfen müssen. Er rief das ganze Volk auf, die Rote Armee in ihrem Kampf gegen den Feind allseitig zu unterstützen. Er rief dazu auf, im Rücken des Feindes einen Partisanenkrieg zu entfachen. Weshalb fand dieser Apell J.W. Stalins einen solch begeisterten und einmütigen Widerhall bei dem Sowjetvolk? Weshalb kämpfte es ohne Rücksicht auf die Opfer so hingebungsvoll bis zum Ende – bis zum vollen Sieg der Sowjetunion? Es ist auch früher mehr als einmal vorgekommen, dass das russische Volk zusammen mit den anderen Völkern seines Landes heldenmütig gegen fremde Eindringlinge kämpfte und diese besiegte. Aber seit der Zeit, da im Lande die Sowjetmacht errichtet wurde, gewann die Verteidigung des Heimatlandes für die Volksmassen einen ganz besonderen Sinn und eine außerordentlich große Bedeutung.

In den Jahren 1918-1920 verteidigten die Volkmassen gegen den Feind zum ersten Mal in der Geschichte nicht nur ihr Heimatland, sondern auch ihre eigene Macht, die sie soeben in ihrem eigenen Land geschaffen hatten. Sie verteidigten gegen den Feind den mit Schweiß und Blut getränkten Boden, den sie gerade den Gutsbesitzern, ihre Fabriken und Werke, die sie gerade den Kapitalisten weggenommen hatten. Sie kämpften um ihr wahres, sowjetisches Vaterland, das sie gerade geschaffen hatten und in dem sie gerade uneingeschränkte Herren geworden waren.  Deshalb vermochte auch das in jenen Jahren schwache, ausgezehrte und schlecht bewaffnete Sowjetland mit allen starken und zahlreichen Feinden fertig zu werden. Lenin sagte damals: „Das Volk ist niemals zu besiegen, das in seiner Mehrheit begriffen und verspürt hat, dass es seine eigene, die Sowjetmacht verteidigt, dass es um seine Sache kämpft, die ihm und seinen Kindern die Möglichkeit gewährleisten wird, alle Früchte seiner Arbeit und alle Segnungen der Kultur zu genießen.“

Mehr als 20 Jahre später musste das Sowjetvolk wieder seine Macht und sein Sowjetland heldenmütig gegen fremde Eindringlinge verteidigen. Diesmal kämpfte ein Sowjetvolk, das bereits erfahren hat, was freies Leben innerhalb der neuen, sozialistischen Sowjetordnung bedeutet. Diesmal kämpfte es in voller Einmütigkeit nicht nur um die Möglichkeit alle Früchte seiner Arbeit und alle Segnungen der Kultur zu genießen, sondern auch um die bereits bestehenden, von ihm selbst geschaffenen großen Güter der freien, einträchtigen Arbeit.

Um so weniger wird es jemanden gelingen, ein solches Volk zu besiegen. Der sowjetische Patriotismus kam aus dem Gefühl der glühenden Liebe zu seinem Heimatland, in dem er geboren wurde und heranwuchs, zum Ausdruck. Im sowjetischen Patriotismus fand die grenzenlose Ergebenheit der Sowjetbürger ihrem großen Heimatland- der Sowjetunion gegenüber Ausdruck, die allen Sowjetvölkern ein freies und glückliches Leben gewährleistet hatte. Im sowjetischen Patriotismus äußerte sich auch die Kraft der moralisch-politischen Einheit, die unlösbare brüderliche Verbundenheit des Sowjetmenschen mit der gesamte Sowjetgesellschaft, die Kraft des gerechten Hasses der Sowjetbürger gegen die Feinde des Heimatlandes sowie der unerschütterliche Glaube an die volle Gerechtigkeit ihres großen Werkes. Der sowjetische Patriotismus verzehnfachte die Kräfte des Sowjetvolkes im Kampf gegen seine Feinde, überwand alle Schwierigkeiten und räumte Hindernisse aus dem Weg. Die Quelle der Arbeitsgroßtaten der Sowjetmenschen in der Heimat, so sagte J.W. Stalin, ebenso wie der unvergänglichen Kampftaten der sowjetischen Krieger an der Front ist im glühenden und lebensspendenden Sowjetpatriotismus zu suchen. Der Sowjetpatriotismus war eine der Hauptquellen der großen Stärke und Macht der Sowjetunion.

(Nun ja, bei den nächsten Generationen hat es anders ausgesehen, denn nach seinem Tod wurde Stalin verdammt. Der Niedergang begann dann langsam aber stetig über Jahrzehnte hinweg bis zum Sieg der Konterevolution 1989/90. So war der opfereiche Kampf letztendlich umsonst. P.R.)

Entnommen aus „Das Sowjetland“, Band 3 aus dem Jahre 1947, Original-Autor W.A. Karpinskij, bearbeitet von Petra Reichel

Original-Text aus dem Buch „Das Sowjetland“, Band 3, aus dem Jahre 1947, Original-Autor W.A. Karpinskij

„Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen.“

Dieser Spruch stammt ursprünglich aus der Bibel.

Bibelzitat: https://www.die-bibel.de/bibeln/online-bibeln/lesen/LU84/2TH.3/2.-Thessalonicher-3 

Quer durch alle Weltanschauungen von Links bis Rechts haben Entscheidungsträger aus Politik, Wirtschaft und Kirchen quer durch alle bisherigen Epochen bis zum heutigen Tage, auf dieses Motto gebaut. Die Erwerbsarbeit gilt als der Grundstein der Gesellschaft.  Wer als arbeitsfähige Person keiner Erwerbsarbeit nachgeht, gilt als faul. So gibt es bis heute die Faulenzerdiskussion. 

Bildquelle: „Gute Zitate“    https://gutezitate.com/zitat/226603
Bildquelle: „Gute Zitate“ https://gutezitate.com/zitat/259330

Über dieses Thema kann endlos diskutiert werden. An dieser Stelle möchte ich(P.R.) es nicht weiter vertiefen, denn es wird immer wieder Diskussionsgrundlage sein.

Siehe auch den Link.

 

Beitrag zusammengestellt von Petra Reichel

Zum Schmunzeln – keine Aufklärung

Unter dem Titel „Echte deutsche Werte“ greift DER SPIEGEL in der Rubrik „Eine Meldung und Ihre Geschichte“ anhand eines persönlichen Schicksals das Thema Leiharbeit auf.

Der Artikel soll zum Schmunzeln sein. Doch der Sohn türkischer Arbeitsmigranten, die einstmals für die Arbeit in der alten BRD angeworben wurden, ist verzweifelt.

Reguläre Arbeitsstellen werden abgebaut und es gibt nur noch Leiharbeit.

entnommen aus DER SPIEGEL 46/12.11.2022

Alles mögliche versucht der Betroffene, um wieder einen regulären Arbeitsplatz zu bekommen. So u.a. Eine Anzeige auf EBAY, wo er einen Metalldetektor im Tausch gegen einen festen Arbeitsplatz anbietet.

Bild entnommen aus DER SPIEGEL 46/12.11.2022

Bei all den sinnlosen Versuchen kommt der Betroffene nicht auf die Idee, dass es der Kapitalismus ist, der nach seinem Sieg, seit 1990 die Arbeitswelt verschlechtert. Früher musste die BRD das „Schaufenster“ für die DDR und Osteuropa sein. Darum machte der Kapitalismus Zugeständnisse. Nun ist das „Schaufenster“ weggefallen und die „Auslagen“ können ausgeräumt werden.

DER SPIEGEL hat als Systemblatt kein Interesse daran den Betroffenen und seine Leserinnen und Leser über die wahren Zustände der heutigen Arbeitswelt in Deutschland aufzuklären. Dass es einstmals in der DDR eine bessere Arbeitswelt gab, soll auf keinen Fall der Nachwelt bekanntgemacht werden.

Man soll allenfalls mal etwas schmunzeln.

Artikel aus DER SPIEGEL 46/12.11.2022

Der SPIEGEL-Artikel steht als PDF-Datei zu Verfügung.

Die Grundrechte der Sowjetbürger

(Hier wird nicht gegendert. Der Text würde holprig werden.P.R.)

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Bildquelle: Nicola Pridik, Bildvokabeln Recht https://www.npridik.de/bildvokabeln-recht/?search=Grundrecht

1. Der Bürger der Sowjetunion

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Bildquelle: Nicola Pridik, Bildvokabeln Recht https://www.npridik.de/bildvokabeln-recht/page/2/?category=495

Der Begriff „Bürger“ war im zaristischen Russland unbekannt. Im zaristischen Russland gab es keine Bürger, es gab „Einwohner“ oder „Untertanen“ des russischen Zaren, die von der Willkür der zaristischen Beamten völlig abhängig waren. Besonders schwer hattes es die werktätigen Massen und die nichtrussischen Völker.

Die Sowjetmacht prägte gleich in einem ihrer ersten Dekrete den hohen Titel „Bürger der Russischen Sowjetrepublik“.

Mit der Bildung der UdSSR wurde für die Bürger der Unionsrepubliken eine einheitliche Staatsbürgerschaft der Sowjetunion festgesetzt, und das Wort „Sowjetbürger“ erwarb einen noch erhabenderen Sinn indem es nicht nur die Zugehörigkeit zum ersten sozialistischen Staat der Welt, sondern auch die brüderliche Freundschaft der Völker kennzeichnete, die ihn bildeten. Mit welchem Stolz schrieb der Dichter W.W. Majakowskij darüber, wie der im Ausland seinen „hammer- und sichelgeschmückten“ Sowjetpass vorlegte:

„Lest und beneidet mich,                                                                                                                                    ich bin Bürger                                                                                                                                                       der Sowjetunion!“

Die Stalinsche Verfassung gewährte den Sowjetbürgern Rechte und Freiheiten, wie es sie in keinem der kapitalistischen Länder gibt, noch geben kann. (Auch wenn stets das Gegenteil behauptet wird. P.R.)

Dabei enthielt die Stalinsche Verfassung keinerlei Vorbehalte oder Begrenzungen in Bezug auf die von ihr verkündeten Rechte, während in den Verfassungen der kapitalistischen Länder eine ganze Reihe von Beschränkungen und Vorbehalten vorkommen. Darüber hinaus weist die Stalinsche Verfassung in den Artikeln über die Bürgerrechte darauf hin, wie diese Rechte in der Praxis gewährleistet werden. Das gibt es in keiner bürgerlichen Verfassung. Und die Gewährleistung der Rechte in der Praxis, im Leben, ist natürlich das Wichtigste.

Warin bestanden nun die Grundrechte der Sowjetbürger? Wodurch wurden diese Rechte in der Praxis, im Leben gewährleistet?

2. Das Recht auf Arbeit

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Der Sowjetjugend war Arbeitslosigkeit unbekannt. Aber hören wir, was ein alter Bolschewik, der ehemalige Lugansker Schlosser und spätere Marschall der Sowjetunion, K.J. Woroschilow, auf einer Rotarmistenversammlung erzählte: 

„Ich musste es am eigenen Leibe erfahren, was Arbeitslosigkeit ist. Das ist etwas Furchtbares, nicht nur in physischer, sondern auch in moralischer Hinsicht. Wenn ein Proletarier seine Arbeit verliert, fühlt er, dass ihn keiner braucht, obwohl er bei voller Kraft und arbeitsfähig ist. Er beginnt bei allen möglichen Werken, Fabriken und Werkstätten herumzulaufen, läuft jahrelang herum, und wenn er außerdem noch als politisch unzuverlässig den Verdacht der Polizei erregt, wird er überhaupt ein Paria, ein Ausgestoßener, ein Mensch der nicht weiß, wo er sein Haupt niederlegen soll.“

Millionen von Arbeitern und Bauern wanderten durch Russland auf der Suche nach Arbeit. Im zaristischen Russland gab es kein Recht auf Arbeit, wie dieses Recht auch heute noch in keinem kapitalistischen Land gibt.

Dafür gibt es in der kapitalistischen Gesellschaft ein Recht auf fremde Arbeit. Dieses Recht genießen alle Reichen dadurch, dass ihnen Werke, Fabriken, Gruben. Ländereien und Waldungen gehören und sie die Amen zwingen können, für sie zu arbeiten, damit sie selber auf Kosten fremder Arbeit leben können.

Die Sowjetmacht schaffte das Recht der reichen Nichtstuer auf fremde Arbeit ab. Die Stalinsche Verfassung verankerte das Recht aller Sowjetbürger auf Arbeit. Jeder Sowjetbürger hatte das Recht auf garantierte Beschäftigung mit Entlohnung seiner Arbeit nach Menge und Qualität gemäß dem in der Verfassung niedergeschriebenen sozialistischen Grundsatz: „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung.“

Das Recht auf Arbeit war eine der größten Errungenschaften des Sowjetvolkes. Ein solches Recht gibt es nicht in den kapitalistischen Ländern und kann es gar nicht geben. Wodurch war dieses Recht in der UdSSR gewährleistet? Dieses Recht wurde gewährleistet durch die sozialistische Organisation der Volkswirtschaft. Die Produktionswerkzeuge und -mittel waren den Privatbesitzern aus den Händen genommen und in der staatlichen oder genossenschaftlich-kollektivwirtschaftlichen Wirtschaft vergesellschaftet worden. Dadurch eröffnete sich allen Bürgern der Zugang zu den Produktionswerkzeugen und -mitteln und faktisch die Möglichkeit, eine garantierte Arbeit zu erhalten.

Es gab in der Sowjetunion keine Ausbeuterklassen. Und das heißt, dass der gesamte Teil der durch die Arbeit geschaffenen Werte, den sich früher die Kapitalisten, Gutsherren, Kulaken aneigneten, jetzt zur Verfügung aller Werktätigen, der gesamten Sowjetgesellschaft verbleibt. Allein dadurch war (damals – unter Stalin ging es aufwärts- P.R.) die materielle Lage der Volksmassen in der Sowjetunion radikal verbessert worden.

Als die Sowjetmenschen die gesamte Wirtschaft des Landes auf sozialistischer Grundlage, auf der Grundlage des gesellschaftlichen Eigentums und eines einheitlichen volkswirtschaftlichen Planes im Interesse der Steigerung des gesellschaftlichen Reichtums organisiert hatten, begann der materielle Wohlstand und das kulturelle Niveau der Volksmassen rasch zu steigen. Das führte zu einer ständig wachsenden Nachfrage nach allen möglichen Gebrauchsgegenständen. Wieviel Erzeugnisse auch produziert wurden, im Sowjetland wurde die Nachfrage immer größer und größer! Und das erforderte eine ständige Erweiterung der Erzeugung: den Bau neuer Betriebe, Erschließung neuer Kohlen-, Erdöl-, Erz- und Waldgebiete, Schaffung neuer Produktionszweige, Vergrößerung der Anbaufläche, Vergrößerung des Viehbestandes usw. Das alles zusammengenommen schaffte eine ständig wachsende Nachfrage nach Arbeitskräften und garantierte also Arbeit für alle Sowjetbürger.

Das ist eine ganze Kette von Ursachen, durch die jedem Sowjetbürger die volle Möglichkeit gewährleistet wurde, sein Recht auf Arbeit zu verwirklichen.

Im Staatshaushalt der UdSSR waren verschiedene Ausgaben vorgesehen, um die Werktätigen zu versorgen, aber es gab keine Summe für Arbeitslosenunterstützungen. In der UdSSR gab es keine Arbeitslosen. Den Sowjetmenschen schreckte das Gespenst der Arbeitslosigkeit nicht, wie es damals bei den Arbeitern im Ausland und heute wieder weltweit der Fall ist.

Nach Beendigung des Krieges wurden in den kapitalistischen Ländern Millionen von entlassenen Soldaten ihrem Schicksal überlassen. In der UdSSR waren nach dem vom Obersten Sowjet am 23. Juni 1945 angenommenen Gesetz die sowjetischen Staatsorgane, die Leiter der Betriebe und Ämter verpflichtet, den aus der sowjetischen Armee entlassenen Soldaten innerhalb eines Monats nach ihrer Ankunft am Wohnort Arbeit zu gewähren und sie mit Wohnung und Heizung zu versorgen. Wer in den vorübergehend besetzt gewesenen Gebieten seine Wohnung wiederherstellen oder neu erbauen musste, erhielt kostenlos Bauholz und ein Darlehen in Höhe von 5000 – 10 000 Rubel, das er im Laufe von fünf bis zehn Jahren zurückzahlen konnte. Das war die Fürsorge des sowjetischen Heimatlandes für seine Verteidiger, für seine Bürger.

Jedes junge Mädchen und jeder junge Mann hatte beim Eintritt ins Berufsleben die Möglichkeit, sich einen beliebigen Beruf auszusuchen. Alle Berufe waren aussichtsreich, alle interessant, und in jedem gab es Arbeit mehr als genug!

Es gab soviel Arbeit, dass der Sowjetstaat zu einem besonderen Verfahren greifen musste, um die Ausbildung qualifizierter Arbeitskräfte aus dem Nachwuchs zu organisieren.

Auf Vorschlag von J.W. Stalin gab das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR am 02. Oktober 1940 einen Erlass über die staatlichen Arbeiterreserven heraus- über die Ausbildung qualifizierter Arbeitskräfte aus den Reihen der Jugend für die Industrie, das Verkehrswesen, das Bauwesen sowie für das Post- und Telegraphenwesen. Zu diesem Zweck wurden gewerbliche und Eisenbahnfachschulen mit einem zweijährigen Lehrplan sowie Werkschulen mit einem sechsmonatigen Ausbildungskurs geschaffen. Darüber hinaus wurden im August 1943 besonders gewerbliche Fachschulen mit einem vierjährigen Lehrplan für die Kinder von Angehörigen der Sowjetischen Armee, Partisanen des Vaterländischen Krieges sowie für die Waisenkinder organisiert, deren Eltern durch die Hand deutsch-faschistischer Eindringlinge ums Leben kamen. Der Sowjetstaat übernahm alle Ausgaben nicht nur für das Studium, sondern auch für den Unterhalt der Schüler dieser Lehranstalten. Sie erhielten vom Staat kostenlos Lehrbücher, Lehrmittel, volle Verpflegung, Kleider, Wäsche, Schuhe und die auswärtigen auch eine Wohnmöglichkeit. Das Studium in diesen Lehranstalten war mit produktiver Arbeit vereinigt. Dieses gesamte Werk unterstand dem Ministerium für die Arbeiterreserven der UdSSR.

Wie weise und weitsichtig der Stalinsche Vorschlag über die organisierte, planmäßige Auffüllung der Reihen der Arbeiterklasse war, trat mit aller Deutlichkeit während des Vaterländischen Krieges gegen die deutsch-faschistischen Eindringlinge zutage, als der Bedarf an neuen Kadern geschulter Arbeiter besonders stark fühlbar wurde.

Aus allen Enden des Landes, aus den fernen Berg-Aúls und aus der abgelegenen Taiga kam die Jugend in die Schulen und Lehranstalten der Arbeiterreserven. Im Laufe von fünf Jahren wurden hier 2 250 000 junge Facharbeiter ausgebildet, davon 1 Million Metallarbeiter, 400 000 Bauarbeiter, 200 000 Bergarbeiter, 150 000 Eisenbahner usw. Im Betrieb hatten sich viele von ihnen bereits als vortreffliche Meister, Chefmechaniker, Abteilungsleiter, Lokomotivführer usw. bewährt.

Die Lehranstalten der Arbeiterreserven bereiteten nicht nur qualifizierte Arbeitskräfte vor, sondern erzogen die Jugend zu Sowjetbürgern, die sich ihrer Verantwortung gegenüber dem Heimatland und der Arbeiterklasse – der führenden Klasse der Sowjetgesellschaft – bewusst waren.

3. Das Recht auf Erholung

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Nicht nur was Arbeit, sondern auch was Erholung anbetrifft, hing (hängt P.R.) das Leben des Arbeiters, des Tagelöhners in der alten Zeit (und der heutigen Zeit P.R.) von der Willkür des Arbeitgebers ab. Die Unternehmer versuchten (versuchen P.R.) den Arbeitstag in jeder Weise zu verlängern sowie die Zahl der Tage, Stunden und Minuten der Erholung der Arbeiter zu kürzen, um an deren Arbeit mehr zu profitieren. (Heute im modernen Gewand, Stichwort Flexibilität P.R.)

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Die Sowjetmacht setzte sofort den Acht-Stunden-Arbeitstag fest, um den die Arbeiter jahrzehntelang gekämpft hatten. In einigen Industriezweigen wurde sogar ein noch kürzerer Arbeitstag festgesetzt.

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Zum 10. Jahrestag der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution verkürzte die Sowjetmacht für die erdrückende Mehrheit der Arbeiter den Arbeitstag auf sieben Stunden. Bei der Arbeit unter Tage und bei Nachtarbeit, bei besonders gesundheitsschädlichen Arbeiten, für die geistigen Arbeiter und für die Jugendlichen (16-18 Jahre) war die Dauer der Arbeitszeit auf sechs Stunden beschränkt. Darauf wurde die Sechs-Tage-Arbeitswoche eingeführt, wobei jeder sechste Tag ein Erholungstag war.

Man ersieht hieraus, wie die Sowjetmacht entsprechend der steigenden Arbeitsproduktivität den Arbeitstag verkürzte und bestrebt war, den Sowjetbürgern für Erholung und Beschäftigung mit Wissenschaft und Kunst sowie für Zerstreuung möglichst viel Zeit zur Verfügung zu stellen.

Die Stalinsche Verfassung verankerte das Recht der Sowjetbürger auf Erholung und wies gleichzeitig darauf hin, wie dieses Recht in der Praxis gewährleistet war.

Es war dadurch gewährleistet, dass die Werktätigen von Stadt und Land im Sowjetland durch ihr höchstes Organ der Staatsgewalt unter Anteilnahme ihrer gesellschaftlichen Organisationen selbst die Fragen der Arbeitsdauer und der Erholung regeln.

Das Recht auf Erholung der Sowjetbürger war dadurch gewährleistet, dass in der Sowjetunion der kürzeste Arbeitstag der Welt festgesetzt wurde, dass den Arbeitern und Angestellten außer den freien Tagen ein alljährlicher voll bezahlter Urlaub gewährt wurde und dass es den Werktätigen möglich gemacht wurde, sich in Sanatorien und Erholungsheimen zu erholen.

Einen alljährlichen Urlaub haben die Arbeiter früher nicht gekannt. Plätze, wo die Arbeiter ihre Freizeit kultiviert hätten verbringen können, hat es so gut wie nicht gegeben. Der Sowjetstaat und die Gewerkschaften schufen im ganzen Land ein umfassendes Netz von Erholungsheimen, Sanatorien, Klubs mit Filmvorführsälen Bibliotheken und Lesesälen, Sportplätze, Parks und Spielplätze. In den größeren Städten waren Kulturpaläste geschaffen worden. Die Kollektivwirtschaften hatten Erholungsheime, Klubs und Parks. Theater, Kinos und Museen fand man in allen Städten und in vielen Dörfern. Alle diese Einrichtungen wurden den Bürgern kostenlos oder gegen geringe Bezahlung zur Verfügung gestellt.

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Bildquelle: Nicola Pridik, Bildvokabeln Recht https://www.npridik.de/bildvokabeln-recht/page/11/

Millionen und aber Millionen von Sowjetmenschen hatten in den Erholungsheimen und Sanatorien Erholung und Heilung gefunden.

Aber nun brach in Westeuropa der Krieg aus. Im Jahre 1940 wurde bereits über die Hälfte der Bevölkerung des Erdballs vom Krieg erfasst. Der Zentralrat der Gewerkschaften der UdSSR regte vor der Sowjetmacht die Frage der Verlängerung des Arbeitstages an. Das erforderten die Interessen des sowjetischen Vaterlandes. Am 26. Juni 1940 gab das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR den Erlass heraus, wonach der Arbeitstag der Arbeiter von sieben auf acht Stunden verlängert wurde. Für die Jugendlichen wurde der Arbeitstag von sechs bis auf acht Stunden verlängert. Bei gesundheitsschädlichen Arbeiten ließ man den Sechs-Stunden-Arbeitstag bestehen. An Stelle der Sechs-Tage-Woche wurde die Sieben-Tage-Woche eingeführt. Für jeden sowjetischen Patrioten war klar, dass diese Maßnahmen zur rechten Zeit ergriffen wurden und unbedingt richtig waren.

4. Das Recht auf materielle Versorgung (Soziales P.R.)

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Michail Iwanowitsch Kalinin
Bildquelle: „Das Sowjetland“, Band 3, aus dem Jahre 1947

M.I. Kalinin erzählte, wie es ihm ergangen war in einer Zeit, als er bei einem Kapitalisten im Werk arbeitete:

„Ich war ein Facharbeiter, mein Verdienst war höher als der Durchschnittslohn der Arbeiter. Eines Tages erkrankte ich im Werk. Ich war zwei Monate krank und erhielt im Laufe dieser Zeit aus der Versicherungskasse nur fünfzehn Rubel. Dabei wurden aber von meinem Verdienst anderthalb Prozent Versicherungsbeiträge abgezogen. Rechnen Sie die Bezahlung des Arztes und die Kosten für die Medikamente hinzu, und Sie werden sich vorstellen können, in welche Situation ich – ein qualifizierter Arbeiter – geraten war. Die zwei Monate Krankheit haben mir, wie man so sagt, die Taschen ausgeschüttelt.“

 

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Bildquelle: Nicola Pridik, Bildvokabeln Recht https://www.npridik.de/bildvokabeln-recht/?search=Arbeitsunfähigkeit

Ein solches und noch schwereres Los erwartete früher jeden Arbeiter im Falle einer längeren Krankheit. Wenn ein Arbeiter arbeitsunfähig wurde, wurde ihm natürlich sofort gekündigt, und keiner bekümmerte sich mehr um den Arbeitsinvaliden.

Wenn aber das Alter kam, wurde der Arbeiter, der im Laufe von 30-40 Jahren durch seine Arbeit für den Kapitalisten bereichert hatte, wie eine ausgepresste Zitrone vor das Fabriktor geworfen.

Nicht besser erging es den Bauernmassen. Weitaus die meisten Bauern nagten am Hungertuch. Im Alter fiel der Bauer seiner eigenen Familie zur Last.

Im Falle einer längeren Krankheit des Ernährers oder eines anderen Unglücks brach die Wirtschaft zusammen. Millionen von Bauern verarmten, füllten das Heer der Proletarier auf oder wurden zu Bettlern.

Eine ganz andere Lage entstand in der Sowjetunion während der Sowjetmacht. Die Stalinsche Verfassung verankerte das Recht der Sowjetbürger auf materielle Versorgung im Alter sowie im Falle von Krankheit und Invalidität.

Wie war dieses Recht garantiert?

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Bildquelle: Nicola Pridik, Bildvokabeln Recht https://www.npridik.de/bildvokabeln-recht/?search=krank

Dadurch, dass der Sowjetstaat auf eigene Kosten Renten und Unterstützungen an Arbeiter und Angestellte auszahlte und den Bürgern eine kostenlose ärztliche Hilfe zu Hause, in den Ambulatorien, in den Heilstätten und Krankenhäusern zuteilwerden ließ; dadurch, dass den Bürgern ein umfassendes Netz von Sanatorien zur Verfügung gestellt wurde, wobei die Kosten der Verschickung zum beträchtlichen Teil durch die staatliche Versicherung und die Gewerkschaften bestritten wurden.

Die Altersrente wurde an Arbeiter und Angestellte (Männer und Frauen) lebenslänglich und unabhängig von der Arbeitsfähigkeit in Höhe von 50-60 v.H. des Durchschnittslohes des Pensionsberechtigten ausgezahlt. Die Rente nahm dem Rentner nicht das Recht auf Arbeit. Wenn der Ernährer starb, wurde eine Rente an arbeitsunfähige und minderjährige Familienmitglieder weitergezahlt.

Arbeiter und Angestellte, die ihre Arbeitsfähigkeit durch Betriebsunfall, durch Berufserkrankung oder bei Erfüllung der Militärdienstpflichten für immer eingebüßt hatten, erhielten eine Rente in Höhe von 50-100 v. H. des Durchschnittslohns, während diejenigen, die ihre Arbeitsfähigkeit aus andren Ursachen eingebüßt hatten, diese in Höhe von einem bis zu zwei Dritteln des Durchschnittslohns erhielten.

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Im Falle einer vorübergehenden Einbuße der Arbeitsfähigkeit wurde eine Unterstützung in Höhe von 50-100 v.H. des Arbeitslohnes ausbezahlt.

Kollektivbauern wurden im Alter, im Krankheitsfalle und bei Arbeitsunfähigkeit durch ihre Kollektivwirtschaft entsprechend dem Statut des Landwirtschaftlichen Artels materiell versorgt.

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Hier einige Zahlen, die für die Sorge des Sowjetstaates um die Menschen kennzeichnend sind.

Im Jahre 1945 wurden für staatliche Beihilfen an kinderreiche und alleinstehende Mütter 2 102 000 000 Rubel und für die Sozialversorgung einschließlich Renten und Beihilfen an Militärangehörige und deren Familien 17 763 000 000 Rubel ausgegeben.

Im Lichte dieser Zahlen wird die große lebenswichtige Bedeutung des Rechtes der Sowjetbürger auf materielle Versorgung klar.

5. Das Recht auf Bildung

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Bildquelle: Nicola Pridik, Bildvokabeln Recht https://www.npridik.de/bildvokabeln-recht/page/10/

Die Bäuerin Ananjéwa, die von der Zaristischen Polizei für Teilnahme an der revolutionären Bewegung verhaftet wurde, schrieb in ihren Aussagen, dass sie davon träumte, ihren Sohn in ein Gymnasium zu schicken. Zar Alexander III. las diese Aussagen und machte auf ihnen den Vermerk: „Das ist ja furchtbar. Ein Bauer – und möchte ins Gymnasium!“

Im alten Russland war die Bildung ein Privileg, ein ausschließliches Recht der besitzenden Klassen. Die zaristischen Minister verboten es, die Kinder von Arbeitern und Bauern in die mittlere Schule aufzunehmen. Und woher hätte ein Arbeiter oder ein werktätiger Bauer auch die Hunderte von Rubel jährlich nehmen sollen, um das Studium und den Unterhalt des Studierenden in der Mittleren und erst recht in der Hochschule zu bestreiten?

Im zaristischen Russland waren dreiviertel der Bevölkerung nicht einmal des Lesens und Schreibens kundig. Unter vielen nichtrussischen Völkern waren Lesekundige vereinzelt anzutreffen. Über 40 Nationalitäten besaßen kein Schrifttum und hatten nicht einmal ein Alphabet.

Die Sowjetmacht stellte sich von Anfang an die Aufgabe, das schändliche Erbe des Zarenregimes, das Analphabetentum, zu liquidieren und dem gesamten Volk Bildung zu geben.

Die Stalinsche Verfassung verankerte für alle Bürger das Recht auf Bildung, einschließlich des Rechts auf Hochschulbildung.

Der Besuch der Anfangs- und Sieben-Klassen-Schulen war in der UdSSR völlig kostenlos. In den letzten drei Klassen der Zehn-Klassen-Schulen, in den höheren Fachschulen sowie in den Hochschulen übernahm der Sowjetstaat den Hauptteil der Studienkosten, die nur zu geringem Teil von den Bürgern selbst bestritten wurden.

Die Berufsausbildung war überall kostenlos. In den gewerblichen und Eisenbahnfachschulen sowie in den Werkschulen war, wie bereits erwähnt, nicht nur das Studium, sondern auch der Unterhalt der Schüler kostenfrei. Genauso kostenfrei war die Ausbildung und der Unterhalt der Zöglinge in den Suworow- und Nachimow-Militärschulen sowie in den besonderen gewerblichen Fachschulen für die Kinder der Angehörigen der sowjetischen Armee und der Partisanen sowie für die Kinder, deren Eltern durch die Hand der deutsch-faschistischen Eindringlinge ums Leben kamen.

An alle Studenten der Hochschulen und der höheren Fachschulen, die gute Fortschritte machten, wurden staatliche Stipendien ausgezahlt. Studenten mit besonders guten Fortschritten erhielten ein um 25. V. H. erhöhtes Stipendium. Das Recht auf Bildung wurde ferner auch dadurch gewährleistet, dass der Unterricht in den Schulen in der Muttersprache eines jeden Volkes der UdSSR erfolgte.

Auch unter den schweren Bedingungen des Vaterländischen Krieges gegen die deutsch-faschistischen Eindringlinge ließ die Sowjetmacht der Volksbildung, der normalen Arbeit der Lehranstalten, der Erziehung der heranwachsenden Generation, der Vorbereitung des Offiziersnachwuchses für die Rote Armee und Fachleute für alle Zweige der Volkswirtschaft, Bildung, Wissenschaft und Kunst auch weiterhin ihre besondere Sorge angedeihen. In den befreiten Gebieten wurde die Wiederherstellung nicht nur der Anfangs- und mittleren Schulen, sondern auch der Hochschulanstalten mit ihrer komplizierten Ausstattung unverzüglich in Angriff genommen. Es genügte drauf hinzuweisen, dass im Studienjahr 1944/45 174 000 junge Männer und Frauen mit höherer Schulbildung in die Hochschulen aufgenommen wurden. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits 128 Hochschulanstalten wiederhergestellt und 52 neu eröffnet worden. In den Jahren 1943-44 wurden Tausende von neuen Abendschulen für die Arbeiter- und die Dorfjugend geschaffen, um den jungen Männern und Mädchen eine Möglichkeit zu bieten, sich nebenberuflich eine Sieben- oder Zehn-Klassen-Bildung zu erwerben.

So wurde im Sowjetland das Recht der Bürger auf Bildung gewährleistet. Und das sind die Ergebnisse:

  • Nach der allgemeinen Zählung am 17. Januar 1939 blieben im Lande 18,8 v.H. Leseunkundige (vor allem Menschen über 50 Jahre).
  • Die Gesamtzahl der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, die im Studienjahr 1938/39 in den Schulen und Lehrkursen studierten, betrug etwas 48 Millionen Menschen. Das heißt, dass im Sowjetland jeder dritte Mensch studierte! Im zaristischen Russland hingegen entfiel auf 17 Einwohner ein Studierender.
  • An den Hochschulen studierten im Jahre 1939/40 620 000 Studenten, das heißt um vieles mehr, als in den 22 westeuropäischen Ländern zusammengenommen.
  • In vielen kapitalistischen Ländern wuchs die Zahl der Hochschulstudenten langsam, blieb auf demselben Stand oder ging sogar zurück. In Deutschland war die Studentenzahl allein in den ersten fünf Jahren der faschistischen Herrschaft von 128 000 bis auf 70 000 zurückgegangen,

Um so feierlicher klangen die Worte der Stalinschen Verfassung über das Recht der Bürger auf Bildung – sie klangen wie eine Hymne auf wahre Bildung, Wissenschaft und Kultur.

6. Gleichberechtigung der Bürger aller Nationalitäten und Rassen

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J. W. Stalin sagte auf einer Beratung der Kollektivbauern und -bäuerinnen der Tadschikischen und Turkmenischen Sowjetrepubliken:

„In der alten Zeit, da in unserem Lande der Zar, die Kapitalisten und die Gutsherren an der Macht waren, bestand die Politik der Regierung darin, ein Volk – das russische Volk- zu einem herrschenden Volk, alle anderen Völker gegen zu Untergebenen und Unterdrückten zu machen. Das war eine bestialische, ein Wolfspolitik.“

Die Zarenregierung hetzte die Russen gegen die Juden, die Tataren usw. Sie schuf besondere Banden – die „Schwarzen Hundertschaften“ – aus Händlern, Kulaken, Gutsbesitzern und Polizisten. Die Schwarzen Hundertschaften veranstalteten wilde Judenprogrome, misshandelten Studenten und Revolutionäre. Durch eine solche Politik waren die russischen Zaren, Gutsherren und Kapitalisten bestrebt, die Feindschaft zwischen den Völkern des Landes zu schüren, um desto leichter zu herrschen und die Werktätigen aller Nationen zu unterdrücken.

Die Sowjetmacht führte von Anfang an eine ganz andere Nationalitätenpolitik durch. Am 16. November 1917 wurde die von Lenin und Stalin unterzeichnete „Deklaration der Rechte der Völker Russlands“ veröffentlicht. In dieser erklärte die Sowjetregierung, dass es im Sowjetland künftig keine herrschende Nation und auch keine untergebenen Nationen geben würde, sondern dass alle Völker frei und gleichberechtigt sein werden. Jedem Volk wurde das Recht auf Selbstbestimmung, das heißt das Recht eingeräumt, die Fragen der staatlichen Einrichtung seines Lebens selbst zu lösen, bis zu Lostrennung und Bildung eines selbstständigen Staates. (Was nach der Konterrevolution praktiziert wurde und es zu Auflösung der Sowjetunion gekommen ist. P.R.)

Diese LeninStalinsche Nationalitätenpolitik wurde von der Sowjetmacht und der bolschewistischen Partei konsequent durchgeführt. Dank dieser Politik war die nationale Gleichberechtigung im Sowjetland voll und ganz verwirklicht worden. Dank dieser Politik war das gegenseitige Vertrauen unter den Völkern der Sowjetunion gewachsen und gefestigt worden und die unerschütterliche Freundschaft unter ihnen entstanden.

Die Stalinsche Verfassung verankerte die Gleichberechtigung der Sowjetbürger unabhängig von ihrer Nationalität und Rasse auf allen Gebieten des staatlichen, wirtschaftlichen, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Lebens. Welcher Nation oder Rasse der Sowjetbürger auch angehört. Er genoss die gleichen politischen Rechte wie alle anderen Bürger. Er konnte auf jeden beliebigen staatlichen Posten gewählt oder ernannt werden, er konnte zu jeder Arbeit zugelassen werden und erhielt für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn, wie die anderen. Er konnte in eine beliebige Lehranstalt eintreten und sich mit beliebiger wissenschaftlicher oder kultureller Tätigkeit auf gleicher Grundlage wie alle anderen Bürger befassen.

Die Stalinsche Verfassung verbot auf das allerstrengste irgendwelche Beschränkungen der Rechte der Bürger mit Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zu dieser oder jener Nation oder Rasse direkt oder indirekt. Die Stalinsche Verfassung verbot genauso streng jede Bevorzugung von Bürgern einer bestimmten Nationalität oder Rasse.

Wenn es im Sowjetland irgend jemanden eingefallen wäre, solche der Sowjetordnung zutiefst feindlichen Absichten zu predigen, wie etwa, dass die Bürger einer bestimmten Nation oder Rasse ausschließliche Qualitäten besäßen und darum besondere Vorrechte oder Privilegien genießen müssten, wenn irgend jemand Hass oder Missachtung Menschen einer anderen Nation oder Rasse gegenüber äußern würde – ein solcher Mensch wäre im Sowjetland auf die Anklagebank gekommen.

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Die Verletzung der Forderungen der Verfassung über die Gleichberechtigung der Bürger wurde vom Sowjetgesetz als ein schweres Staatsverbrechen durch Freiheitsentzug für die Dauer bis zu zwei Jahren bestraft. Im Krieg konnte für das gleiche Vergehen die Höchststrafe verhängt werden.

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So stand es in der Sowjetunion mit der nationalen Gleichberechtigung. Wie sah es seinerzeit im Ausland aus?

In den kapitalistischen Ländern, in denen sich die Bevölkerung aus vielen Nationalitäten zusammensetzt, gab es keine nationale Gelichberechtigung, oder aber sie wurde in den Gesetzen niedergeschrieben, aber nicht in die Tat umgesetzt und im Leben durchgeführt: die eine Nation herrscht, die anderen dagegen befanden sich in einer abhängigen, untergebenen Lage oder wurden sogar verfolgt.

Das sieht man am Beispiel der rechtlosen Lage zahlreicher damals abhängiger Völker Afrikas, Indiens, Indonesiens. (Obwohl diese Länder heutzutage formal unabhängig sind, so sind sie mehrheitlich bitterarm und in gewisser Weise immer noch abhängig. P.R.)

Eine besonders bestialische Politik der nationalen Unterdrückung und Ausrottung der Völker führten die faschistischen Mächte Deutschland und Japan in den eroberten Ländern durch.

Die nationale Gleichberechtigung, die in der UdSSR voll und ganz verwirklicht wurde, stellte die Losung der Völker dar, die um ihre nationale Befreiung kämpften.

7. Gleichberechtigung der Frauen

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Bildquelle: Nicola Pridik, Bildvokabeln Recht https://www.npridik.de/bildvokabeln-recht/?search=Frau

Im alten Russland war das ganze Volk unterdrückt; die Frau war darüber hinaus Sklavin des Mannes. Nach den zaristischen Gesetzen war die Frau verpflichtet, dem Mann zu gehorchen. Wenn die Frau ihren Mann verließ, konnte dieser sie mit Hilfe der Polizei zurückbringen lassen. Ohne Genehmigung des Mannes hatte die Frau nicht das Recht, eine Lohnarbeit anzunehmen. Die Frauen hatten kein Wahlrecht. Sie waren ferner in ihren Rechten auf gesellschaftliche Arbeit und staatlichen Dienst, in den Rechten auf Bildung und sogar in ihren Vermögenswerten beschränkt.

Frauen aus den werktätigen Klassen befanden sich in einer besonders schweren Lage. Der Lohn der Arbeiterinnen betrug die Hälfte des Arbeiterlohnes. In der Bauernwirtschaft hatten die Frauen keinen selbstständigen Verdienst. Die Mädchen arbeiteten für den Vater, die verheiratete Frau für den Mann.

Es gab keinerlei Gesetze zum Schutz von Mutter und Kind. Es kam vor, dass die Arbeiterinnen in der Fabrik an der Werkbank, die Bäuerinnen auf dem Feld entbanden.

Außer der schweren Arbeit in der Fabrik und auf dem Feld waren die werktätigen Frauen durch ermüdende, abstumpfende Arbeit im Haushalt und mit der Kinderpflege belastet.

Die Sowjetmacht setzte sofort die volle Gleichberechtigung der Frauen fest, wie es sie seinerzeit in keinem Land gab. Die Sowjetmacht begann von den ersten Tagen ihres Bestehens an, die Frauen zur gesellschaftlichen, zur staatlichen Tätigkeit heranzuziehen. W.I. Lenin lehrte, dass es ohne Heranziehung der Frauen unmöglich sei, die Revolution zu entfalten und den Sozialismus zu errichten.

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Die Stalinsche Verfassung verankerte die gleichen Rechte der Frauen und Männer auf allen Gebieten des staatlichen, wirtschaftlichen, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Lebens. Die Frauen in der UdSSR hatten das gleiche Recht wie die Männer, für alle Organe der Staatsgewalt, bis zu den höchsten Organen, zu wählen und gewählt zu werden.

Die Frauen in der UdSSR genossen die gleichen Rechte wie die Männer auf Arbeit, auf Entlohnung der Arbeit, auf Erholung, auf Bildung und materielle Versorgung.

In der Sowjetunion begegnete man Frauen auch bei solcher Arbeit, die früher ausschließlich als „Männerarbeit“ galt. Man fand Frauen auf solchen Posten wie Vorarbeiter, Meister, Lokomotivführer, Abteilungsleiter, Werkdirektor, was früher niemals der Fall war. In den sowjetischen wissenschaftlichen Institutionen bis zur Akademie der Wissenschaften der UdSSR spielten die Frauen ebenfalls eine hervorragende Rolle. (Man bedenke, wie lange es gedauert hat, bis dies in anderen Ländern so weit gekommen ist- P.R.)

In den Kollektivwirtschaften hatte die Frau ihr eigenes Arbeitsbuch, in das die von ihr geleisteten Tagewerke eingetragen wurden. (Das Arbeitsbuch war in allen sozialistischen Ländern, bis zu deren Ende, ein sehr wichtiges Dokument. P.R.) Dadurch wurde die Kollektivbäuerin zu einem selbstständigen Menschen. Weder der Mann noch der Vater konnten sie missachten, wie es früher der Fall war.

Der Arbeit und der Gesundheit der Frauen brachte der Sowjetstaat eine außerordentliche Fürsorge entgegen und schützte und behütete die Mütter und Säuglinge. Bei besonders schwierigen und gesundheitsschädlichen Arbeiten war der Einsatz von Frauen verboten. Nacht- und Überstundenarbeit für stillende Mütter wurden nicht zugelassen. Für das Stillen waren besondere Pausen in der Arbeit der Mutter festgesetzt.

In den staatlichen Betrieben und Ämtern war für die Frauen ein vollbezahlter Urlaub von 35 Kalendertagen vor der Entbindung und 28 Tagen nach der Entbindung festgesetzt. Dieser Urlaub wurde im Jahre 1944 verlängert. Die Frauen hatten das Recht auf zusätzliche Versorgung für das Stillen und die Pflege des Kindes.

Nach dem Statut des Landwirtschaftlichen Artels befreiten die Kollektivwirtschaften die Frauen von der Arbeit für die Dauer von je einem Monat vor und nach der Entbindung, wobei die Hälfte der Durchschnittszahl der von ihr geleisteten Tagewerke weitergezahlt wurde.

Im Sowjetland wurde ein dichtes Netz von Einrichtungen zum Schutz der Mutter und Kind geschaffen, wie es dies in keinem anderen Land der Welt gab. In der UdSSR zählte man im Jahre 1939 über 5300 besondere ärztliche Beratungsstellen für Mutter und Kind (im zaristischen Russland gab es nur neun Beratungsstellen). Im gleichen Jahr gab es in der UdSSR Entbindungsheime mit über 140 000 Betten, davon 25 000 Betten in den Entbindungsheimen der Kollektivwirtschaften (im zaristischen Russland gab es nur einige tausend Betten). Die Zahl der Plätze in den Kindergärten, Kinderkrippen und Kinderspielplätzen betrug fast acht Millionen (im alten Russland nur einige Tausende). (Schade, dass hier nicht die Zahlen des heutigen Russlands gegenübergestellt werden können. P.R.)

Kinderreiche Mütter erhielten in der Sowjetunion große staatliche Beihilfen für die Erziehung der Kinder. Während des Vaterländischen Krieges; am 08. Juli 1944, gab das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR einen Erlass heraus über die Erweiterung der staatlichen Unterstützung der werdenden, kindereichen und alleinstehenden(ledigen) Mütter.  Der Urlaub für werdende Mütter wurde bis auf 77 Tage verlängert. Die Lebensmittelzuteilungen für die werdenden Mütter wurden vom 6. Monat der Schwangerschaft an verdoppelt. Das Netz der Einrichtungen zur Betreuung von Mutter und Kind wurde erweitert. Es wurde eine staatliche Beihilfe für alleinstehende Mütter festgesetzt.(Man bedenke, dass ledige Mütter seinerzeit in anderen Ländern als Schande galten und gesellschaftlich geächtet wurden. In manchen Ländern ist das heute noch so. P.R.) Solche Mütter konnten ihre Kinder auch der vollen Fürsorge des Staates anvertrauen. An die kinderreichen Mütter wurden die staatlichen Unterstützungen jetzt bereits bei der Geburt des dritten (und jedes folgenden) Kindes ausgezahlt. (Man bedenke, dass dies in Kriegs- und Notzeiten möglich war. P.R.)

Es wurde der Ehrentitel „Mutter-Heldin“ geschaffen, den Müttern zuerkannt wurde, die zehn und mehr Kinder geboren und erzogen hatten. Als Auszeichnung für kinderreiche Mütter wurden der Orden „Mutter-Heldin“, der Orden „Mutter-Ruhm“ und die „Mutterschaftsmedaille“ gestiftet. (Aus heutiger und deutscher Sicht betrachtet, hat das einen bitteren Beigeschmack. Denn im faschistischen Deutschland wurden kindereiche Mütter mit dem „Mutterkreuz“ ausgezeichnet. Natürlich hatten die Faschisten und die die Sowjets unterschiedliche Intentionen für diese Auszeichnungen. Doch ist dies nun „Futter“ für diejenigen Kräfte, die den Sozialismus mit dem Faschismus gleichstellen und damit den Faschismus verharmlosen. P.R.)

Mit größter Aufopferung und Heldenmut verteidigten die Frauen ihre großen Rechte und ihr sowjetisches Heimatland gegen die deutsch-faschistischen Eindringlinge, die danach trachteten, die freie Sowjetfrau in eine Sklavin der deutschen Kapitalisten, Gutsherren und Großbauern zu verwandeln.

8. Die Gewissensfreiheit (z.B. Religionsfreiheit P.R.)

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Bildquelle: Nicola Pridik, Bildvokabeln Recht https://www.npridik.de/bildvokabeln-recht/page/4/

Im alten Russland gab es viele verschiedene Religionen, von dem orthodoxen Glauben angefangen bis zu heidnischen Kulturen.

Darunter war der orthodoxe Glaube der „erste und herrschende“. Die orthodoxe Kirche genoss den Schutz und die Unterstützung des Staates. Die Diener des orthodoxen Kultes erhielten außer den Abgaben der Gläubigen einen Unterhalt vom Staat. In allen staatlichen und privaten Schulen wurde „Religion“ (die orthodoxe Glaubenslehre) als Pflichtfache gelehrt. Die Schulobrigkeit achtete darauf, dass alle Schüler die Gottesdienste besuchten und die religiösen Riten verrichteten. Erwachsene, die den religiösen Forderungen nicht nachkamen, liefen Gefahr, ihre Arbeit zu verlieren.

Die Urkunden über Geburt, Ehe und Tod wurden durch die Kirchenbehörden ausgestellt. Eine Ehe, die ohne den religiösen Ritus geschlossen wurde, galt als ungesetzlich. Kinder aus einer solchen Ehe galten als „ungesetzlich geboren“ und genossen nicht den Schutz des Gesetzes.

Menschen, die sich zu einem anderen Glauben bekannten, wurden in ihren Rechten beschnitten und oftmals grausam verfolgt. Atheistische Propaganda war verboten und wurde strafrechtlich verfolgt.

Es ist klar, dass bei einer solchen Lage von irgendeiner Gewissensfreiheit nicht die Rede sein konnte.

Durch das Dekret vom 05. Februar 1918 verkündete die Sowjetmacht die Gewissensfreiheit und schaffte alle mit der Religion im Zusammenhang stehenden Beschränkungen ab.  In dem Dekret heißt es:

„Jeder Bürger kann sich zu einer beliebigen oder auch gar keiner Religion bekennen.“

Das ist es gerade, was man unter der Gewissensfreiheit versteht. Um sie in der Tat zu gewährleisten, führte die Sowjetmacht durch dasselbe Dekret eine Trennung der Kirche vom Staat und eine Trennung der Schule von der Kirche durch. Das heißt mit anderen Worten, dass die Kirche und der Geistlichkeit die Unterstützung des Staates entzogen und dass der Geistlichkeit verboten wurde, Religionsunterricht in den Schulen zu erteilen. Die Ausstellung von Urkunden über Geburt, Ehe und Tod wurde von zivilen Behörden – den Sowjets übertragen.

Gleichzeitig gewährleistete das gleiche Dekret eine freie Verrichtung religiöser Gebräuche. Gebäude und Gegenstände, die zur Ausübung religiöser Kulthandlungen bestimmt sind, wurden den religiösen Gemeinschaften zur kostenlosen Nutzung übergeben.

Dieses Gesetz war auch bei Erscheinen des Buches (1947) voll in Kraft. Die Einstellung der Sowjetmacht zur Religion, zu den Gläubigen und deren Organisationen wurde auch weiterhin durch dieses Gesetz bestimmt, das in der Stalinschen Verfassung verankert wurde.

Die Stalinsche Verfassung gewährleiste den Bürgern eine wahre Gewissensfreiheit. Die verankerte das Recht der Sowjetbürger auf religiöse Kulthandlungen. Gleichzeitig verankerte die Verfassung das Recht der Sowjetbürger auf freie antireligiöse Propaganda.

Die Sowjetmacht stützte sich in ihre Tätigkeit auf die Wissenschaft. Sie tat alles Mögliche, um die Volksmassen weitestgehend aufzuklären. Sie trug in ihrer Weise dazu bei, dass diese sich Wissen aneignen, wissenschaftliche Erklärungen für die Erscheinungen der Natur und im Leben der menschlichen Gesellschaft, für die Entstehung der Welt und die Menschen, zu bewussten Schöpfern und Kämpfern um ein glückliches Leben im Sowjetland.

Die Sowjetmacht schützte alle Werktätigen, unabhängig von ihren religiösen Anschauungen. Die Sowjetmacht verfolgte keine Gläubigen dafür, dass sie an irgendeine übernatürliche Macht glauben, die angeblich über da Schicksal der Menschen entscheidet, sondern sie schützte auch die Gläubigen vor religiöser Verfolgung. Davon konnte sich die ganze Welt durch Tatsachen überzeugen.

Die deutschen Faschisten begannen, in den von ihnen vorübergehend besetzten Ländern und Gebieten der Sowjetunion die gläubigen Menschen zu verfolgen, deren religiöse Gefühle zu verhöhnen, die Kirchen zu plündern, zu schänden und zu zerstören sowie die Diener des Kults zu ermorden. Die Sowjetregierung stellte diese Naziverbrechen bloß und erklärte, die Schuldigen würden mit der ganzen Strenge des Sowjetgesetzes bestraft werden. Die Sowjetregierung nahm einen Vertreter der orthodoxen Kirche in die Außerordentliche Staatliche Kommission zur Feststellung und Untersuchung der Gräueltaten der deutsch-faschistischen Eindringlinge auf.

Bei der sowjetischen Regierung bestanden besondere Organe für die Angelegenheiten der religiösen Kulte. Die Hauptaufgabe dieser Organe bestand darin, die richtige und rechtzeitige Durchführung von Gesetzen und Bestimmung der Sowjetmacht, die sich auf die Tätigkeit der religiösen Vereinigungen bezogen, ohne irgendwelche Einmischung in deren inneres Leben, zu überwachen.

Die Politik der Sowjetmacht in der Frage der Gewissensfreiheit brachte ihr die Unterstützung der Gläubigen und der Geistlichkeit aller Religionen sowohl im Sowjetland als auch im Ausland ein.

9. Die politischen Freiheiten

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Bildquelle: Nicola Pridik, Bildvokabeln Recht https://www.npridik.de/bildvokabeln-recht/page/14/

Im zaristischen Russland gab es besondere Beamte, die darauf zu achten hatten, die in die Presse keinerlei „freie“ Gedanken eindringen. Ohne ihre Genehmigung konnte kein Buch und kein Zeitungsexemplar erscheinen. Die zaristischen Zensoren entdeckten überall „Freidenkerei“ und Bestreben, das zaristische Regime zu stürzen.

Die Revolutionäre waren gezwungen, sich illegale Druckereinen zu schaffen und ihre Literatur geheim herauszugeben und zu verbreiten, so wie das seinerzeit J.W. Stalin im Kaukasus machte. Das Zentralorgan der Bolschewiki wurde im Ausland herausgegeben, von wo es auf geheimen Wegen nach Russland befördert und dort verbreitet wurde.

Die Polizei und besondere Agenten der zaristischen „Ochrana“ (Geheimdienst) beobachteten das Verhalten der Untertanen und verhafteten sie für jedes unvorsichtige Wort. Versammlungen waren verboten. Straßenumzüge und Demonstrationen wurden durch bewaffnete Gewalt brutal auseinandergetrieben. Für Teilnahme an geheimen Versammlungen und Organisationen drohten Verhaftung, Gefängnishaft, Verbannung und Todesstrafe. Zehntausende von Bolschewiki und anderen Revolutionären kamen in die Gefängnisse oder zur Zwangsarbeit und fielen im Kampf um die Freiheit.

Die Stalinsche Verfassung verankerte für alle Bürger die politischen Rechte: die Rede- und Pressefreiheit, die Versammlungs- und Kundgebungsfreiheit, die Freiheit von Straßenumzügen und Demonstrationen, die Freiheit der Vereinigung in verschiedenen gesellschaftlichen Organisationen – in Gewerkschaften, genossenschaftlichen Vereinigungen, Jugendorganisationen, Sport- und Wehrorganisationen, kulturellen, technischen und wissenschaftlichen Gesellschaften und der kommunistischen Partei.

Wie waren in der UdSSR die politischen Freiheiten und Rechte in der Tat, im Leben gewährleistet?

Sie waren durch den gesamten Staats- und Gesellschaftsaufbau der UdSSR gewährleistet.

In der Sowjetunion befand sich die Staatsgewalt in den Händen der Werktätigen. Die Macht der Sowjets war als eine wahre Volksmacht in keiner Weise an irgendeiner Beschränkung der politischen Rechte und Freiheiten interessiert. Im Gegenteil, die Sowjetmacht war unmittelbar daran interessiert, dass die politische und gesellschaftliche Selbstständigkeit der Volksmassen sich möglichst breit entfaltet, bis zur ausnahmslosen Erfassung aller Bürger. Gerade zu diesem Zweck waren durch die Stalinsche Verfassung die politischen Rechte und Freiheiten verkündet worden. (Nun ja, heute behauptet man etwas anderes, insbesondere für die Stalinzeit. P.R.)

In der UdSSR standen den Werktätigen die materiellen Mittel und Voraussetzungen zur Verfügung, die notwendig waren, um die politischen Rechte und Freiheiten zu verwirklichen. Die Werktätigen und ihre Organisationen benutzten ungehindert die Druckereinen und Papiervorräte, um Bücher und Zeitungen zu drucken, die Gebäude für gesellschaftliche Versammlungen, alle Nachrichtenmittel usw.

Deshalb war die Freiheit in der UdSSR kein leeres Wort und keine Phrase. Sie war die Wirklichkeit, das Leben selbst. So gut wie alle Arbeiter und Angestellte waren in Genossenschaften zusammengeschlossen. Fast die gesamte Bauernschaft war in den genossenschaftlich-kollektivwirtschaftlichen Organisationen vereinigt. Millionen und aber Millionen von Menschen waren Mitglieder verschiedener freiwilliger Gesellschaften. Millionen von Mitgliedern zählte die kommunistische Partei und der Leninsche Kommunistische Jugendverband. Es wurden Hunderte von Millionen Exemplare Bücher jährlich in 90 Sprachen herausgegeben. Die Zeitungen erschienen in Milliarden von Exemplaren Jahresauflage in 66 Sprachen. Es braucht gar nicht erwähnt zu werden, dass so etwas im alten Russland völlig unbekannt war. Ein solch umfassendes freies, pulsierendes gesellschaftlich-politisches Leben gab/gibt es nicht in den kapitalistischen Ländern und es auch gar nicht geben. (Auch wenn stets etwas anderes behauptet wird. P.R.)  Dort steht die Bourgeoisie an der Macht, und die materiellen Mittel, die zur Verwirklichung politischer Rechte und Freiheiten notwendig sind, befinden sich im Privatbesitz der Kapitalisten und ihrer Organisationen. (Nach dem Sieg des Kapitalismus gilt dies umso mehr. P.R.)


Entnommen aus „Das Sowjetland“ aus dem Jahre 1947, Band 3, von 1947, Original-Autor W.A. Karpinskij, bearbeitet von Petra Reichel

Original-Text aus dem Buch „Das Sowjetland“