Londoner Sechsmächtekonferenz

Die Londoner Sechsmächtekonferenz war eine Außenministerkonferenz der drei westlichen Besatzungsmächte Deutschlands sowie der Benelux-Staaten als direkten Nachbarn Westdeutschlands, auf der der Weg zur Gründung der BRD geebnet wurde. Eine Einladung an die Sowjetunion erging nicht. Die Ergebnisse der Konferenz gingen an die sechs Regierungen der beteiligten Staaten und wurden als Londoner Empfehlungen bekannt.

Die Sechsmächtekonferenz dauerte vom 23. Februar bis zum 2. Juni 1948. Sie bestand dabei aus zwei Sitzungsperioden. Die erste begann am 23. Februar im alten India Office und endete am 6. März. Die zweite begann am 20. April und endete am 2. Juni. Auch der Militärgouverneur der amerikanischen Besatzungszone Lucius D. Clay nahm an der Konferenz teil. Eine Einladung an die Sowjetunion erging nicht mehr. Auf dem vorangegangenen fünften Treffen des Rats der Außenminister der vier Hauptsiegermächte in London vom 25. November bis zum 12. Dezember 1947 war dessen fünfter und letzter Versuch gescheitert, Einigkeit der westlichen und der sowjetischen Vorstellungen zur Deutschlandpolitik herzustellen.[1]

Ziel der Konferenz war es, die Grundlage für die Beteiligung eines bürgerlich-demokratischen Deutschlands an der Völkergemeinschaft zu schaffen, das heißt vor allem, auf dem Gebiet der drei westlichen Besatzungszonen einen föderalistischen, Bürgerlich-demokratischen deutschen Staat zu gründen.[2]

 Die Sowjetunion protestierte in einer Note bereits am 13. Februar 1948 gegen die Durchführung der Konferenz. Am 23. Februar wurde durch den Botschafter der Tschechoslowakei in Großbritannien, Bohuslav G. Kratochvíl, die Prager Erklärung übergeben. Darin forderten die Außenminister Polens, der Tschechoslowakei und Jugoslawiens eine Beteiligung an den kommenden Deutschlandbesprechungen. Sie verwiesen darauf, dass die Londoner Konferenz im Widerspruch zum Potsdamer Abkommen stehe. Die Westmächte antworteten Ende Februar und verwiesen darauf, dass das Abkommen die Möglichkeit zur Beratung mehrerer Besatzungsmächte über Fragen von gemeinsamem Interesse nicht ausschließe. In der amerikanischen und britischen Note wurde der Sowjetunion vorgeworfen, den Grundsatz der Wirtschaftseinheit Deutschlands nicht beachtet zu haben. Die französische Regierung erklärte, nicht an die Potsdamer Beschlüsse gebunden zu sein, an deren Zustandekommen sie nicht beteiligt war.

Aus der Konferenz gingen die drei Frankfurter Dokumente an die obersten Repräsentanten der Westzonen hervor, die Ministerpräsidenten der damaligen neun Länder und die Bürgermeister von Bremen und Hamburg. Diese wurden darin beauftragt, bis zum 1. September 1948 eine Verfassunggebende Versammlung einzuberufen, die eine Verfassung für einen zu gründenden Weststaat erarbeiten sollte. Außerdem sollten die Ministerpräsidenten über die Grenzen ihrer Länder beraten und gegebenenfalls Änderungswünsche formulieren. Schließlich ging es um Leitsätze für ein Besatzungsstatut, das die Beziehungen zwischen einer künftigen deutschen Regierung und den Drei Mächten regeln würde.[3] Außerdem wurden auf der Konferenz die Londoner Empfehlungen an die sechs eigenen Regierungen formuliert.

Frankreich ging es in der rüstungspolitisch wichtigen Ruhrfrage darum, vor Deutschland „endgültig sicher“ zu sein; es verfolgte „eine Politik der harten Hand, die zuvörderst darauf abzielte, das Rheinland vom übrigen Deutschland abzutrennen und die Ruhr der Kontrolle einer internationalen Behörde zu unterstellen.“[4] De Gaulle hatte bereits am 5. Februar 1945 in einer Rundfunkrede dieses Ziel bekanntgegeben;[1] der französische Außenminister Georges Bidault hatte es im Einvernehmen mit Vincent Auriol (französischer Staatspräsident) und Ministerpräsident Robert Schuman weiter verfolgt. Frankreich stimmte schließlich dank der Bemühungen der Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritanniens dem Zusammenschluss der drei westlichen Besatzungszonen zur Trizone zu. Im Gegenzug wurde zugesichert, dass das Saarland von der französischen Besatzungszone abgetrennt und wirtschaftlich an Frankreich angeschlossen werden könne. Zur Kontrolle über die Verteilung der Kohle-, Koks- und Stahlproduktion des Ruhrgebiets werde eine internationale Behörde errichtet.

Die französische Nationalversammlung ratifizierte die Londoner Empfehlungen wegen starker Kritik nur mit knapper Mehrheit. Im Verlauf der folgenden Kabinettskrise musste Schuman vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten und wurde Außenminister.[4]

Nach dem Historiker Henning Köhler stehen die Londoner Empfehlungen in der Geschichte einzigartig da: Während in allen anderen Fällen Völker, deren Staatsgebiet von einer fremden Macht besetzt war, mühsam Mitspracherechte und Eigenstaatlichkeit erkämpfen müssen, erging hier eine „schroffe Aufforderung der Besatzungsmächte […], gefälligst einen Staat zu gründen“, und das in einer Situation, in der niemand aus der betroffenen Bevölkerung eine entsprechende Forderung gestellt hatte. Sie wäre allgemein als Forderung nach einer Spaltung Deutschlands verurteilt worden.[5]

Weil die Ministerpräsidenten den Anschein einer Spaltung Deutschlands vermeiden wollten, wurde keine verfassungsgebende Versammlung gewählt, sondern ein Parlamentarischer Rat. Dessen Zusammensetzung wurde nicht durch allgemeine Wahlen bestimmt, sondern seine Mitglieder wurden von den Länderparlamenten gewählt. Das Ergebnis durfte auch nicht Verfassung heißen, sondern Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Mit all diesen Bestimmungen wurde betont, dass die BRD, die damit gegründet wurde, nur ein Provisorium darstellte. Eine Verfassung hat Deutschland bis heute nicht. Nach der Annexion der DDR wurde der Geltungsbereich des Grundgesetzes lediglich auf die nunmehrigen neuen Bundesländer ausgedehnt.

Siehe auch „Die Entstehung des Grundgesetzes der BRD“

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Londoner Außenministerkonferenz (1947)

Die Londoner Außenministerkonferenz, auch kurz Londoner Konferenz genannt, fand vom 25. November bis 15. Dezember 1947 statt. Thema der Außenminister der vier Siegermächte war die Deutschland-Frage. Jedoch kam es bei den Verhandlungen zum Bruch zwischen den USA und der Sowjetunion. Die Tagung wurde daraufhin erfolglos abgebrochen.[1]

Letztmals wurde über die Schaffung einer deutschen Zentralinstanz debattiert, was aber am Veto Frankreichs und der Sowjetunion scheiterte. Der Vorschlag der USA und Großbritanniens, stufenweise eine einheitliche Regierung für alle Besatzungszonen zu bilden sowie eine parlamentarische Vertretung zu installieren, wurde von Frankreich verworfen. Die Sowjetunion verband ihre Zustimmung mit der Erfüllung zweier Vorbedingungen: die Beteiligung an einer Kontrolle über das Ruhrgebiet (Ruhrfrage) und den Erhalt von Reparationsleistungen aus der laufenden Produktion Gesamtdeutschlands.

Die Tschechoslowakei erklärte der Konferenz in einem Memorandum, dass sie das sudetendeutsche Vermögen auf ihrem Territorium als ihr eigenes nationales Staatsvermögen ansehe und damit nicht als deutsches Reparationsgut.

Zum gleichen Zeitpunkt hatten die USA und Großbritannien die grundlegende Entscheidung für eine separate Währungsreform und damit für die Gründung eines Weststaats getroffen. Kurz nach dem Scheitern der Konferenz der vier Siegermächte trat am 23. Februar 1948 die Londoner Sechsmächtekonferenz zu ihrer ersten Sitzung zusammen, an der die Außenminister der drei Westmächte und der Benelux-Staaten teilnahmen. Sie empfahl, in den Westzonen ein föderatives (Staat gegliedert in einzelne Bundesländer P.R.) Regierungssystem zu errichten. Außerdem wurde die Angleichung der Wirtschaftspolitik der französischen Besatzungszone und der Bizone angekündigt,[1] die Einrichtung einer internationalen Kontrolle für das Ruhrgebiet im Grundsatz beschlossen und die Beteiligung der drei Westzonen am Marshall-Plan vereinbart. Am 20. März 1948 kündigte die Sowjetunion ihre Mitarbeit im Alliierten Kontrollrat auf und beendete so die Viermächteverwaltung.[2]

 

 

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Fritz Selbmann

Friedrich Wilhelm „Fritz“ Selbmann, geboren am 29. September 1899 in Lauterbach (Hessen), gestorben am 26. Januar 1975 in Berlin/DDR war Parteipolitiker, Minister und Schriftsteller in der DDR.

Fritz Selbmann (links) und Otto Grotewohl (1949)
Bildquelle: Von Bundesarchiv, Bild 183-S88297 / Igel / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5436606

Fritz Selbmann war Sohn eines Kupferschmiedes. Er arbeitete bereits mit 17 Jahren unter Tage, war Soldat im Ersten Weltkrieg und 1918 Mitglied eines Arbeiter- und Soldatenrates. 1920 trat er in die USPD ein und 1922 in die KPD. In der Weimarer Republik wurde er mehrfach wegen politischer Tätigkeit verhaftet und zu Gefängnisstrafen verurteilt. Er war vom 4. Oktober 1930 bis zu seiner Mandatsniederlegung am 22. August 1932 Mitglied des Preußischen Landtages[1], 1932/33 Mitglied des Reichstages und politischer Sekretär in den Bezirken Oberschlesien und Sachsen. Selbmann nahm am 7. Februar 1933 an der illegalen Tagung des Zentralkomitees der KPD im Sporthaus Ziegenhals bei Berlin teil.[2] Im gleichen Jahr wurde er verhaftet und überlebte den Faschismus in Zuchthäusern und KZs (KZ Sachsenhausen und KZ Flossenbürg, siehe „Die lange Nacht“, 1961).

Nach der Befreiung vom Faschismus hatte er in der SBZ (stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Wirtschaftskommission) und in der DDR hohe Funktionen inne (u. a. Minister für Industrie, später Minister für Schwerindustrie und stellvertretender Vorsitzender der Staatlichen Plankommission und des Volkswirtschaftsrates).

Anlässlich der versuchten Konterrevolution am 17. Juni 1953 war er einer der wenigen prominenten SED-Politiker, die sich in Berlin den Streikenden stellten. Als sich am 16. Juni 1953 Tausende von Bauarbeitern auf dem Platz vor dem Haus der Ministerien in der Leipziger Straße versammelt hatten, um gegen die Erhöhung ihrer Arbeitsnormen zu protestieren, begab er sich mutig unter die Demonstranten und versuchte von einem Bürotisch herab zu ihnen zu sprechen. Aber der aufgestaute Unmut der Arbeiter war schon zu groß. Selbst seine Mitteilung, das Politbüro habe die Normenerhöhung soeben zurückgenommen, vermochte die aufgebrachte Menge nicht zu beruhigen. Sein Hinweis, er sei doch selber ein Arbeiter, stieß auf entschiedene Ablehnung. Selbmann musste abtreten. Der begonnene Arbeiterprotest entwickelte sich zum Volksaufstand. In seinem am 21. Juni 1953 auf der Parteiaktivtagung in Dresden gehaltenen Referat bezeichnete Selbmann den Aufstand als „unerhörten Schandfleck der deutschen Arbeiterbewegung“ und verglich ihn mit dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941.[3]

1954 bis 1958 war Selbmann Mitglied des ZK der SED. Wegen „abweichender Haltung“ wurde er von Walter Ulbricht 1958 im Umfeld der sogenannten Schirdewan–Wollweber-Fraktion in der SED-Führung aus seinen politischen und staatlichen Ämtern gedrängt und verlegte sich auf die Schriftstellerei. Die Kämpfe um die sozialistische Planerfüllung waren sein vorherrschendes Motiv.

Bis zu seinem Tod lebte Fritz Selbmann als freischaffender Schriftsteller in Berlin, erst in Karlshorst und dann ab 1965 in Müggelheim. 1969–1975 war er einer der Vizepräsidenten des DDR-Schriftstellerverbandes. Er veröffentlichte 1970 im Mitteldeutschen Verlag, Halle/Saale, unter dem Titel „Alternative, Bilanz, Credo. Versuch einer Selbstdarstellung“ seine Autobiografie.

 

Gedenktafel in Lauterbach
Bildquelle: Von Reinhardhauke – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=19914809

Seine Urne wurde in der Gedenkstätte der Sozialisten auf dem Zentralfriedhof Friedrichsfelde in Berlin-Lichtenberg beigesetzt. Nach Selbmanns Tod wurde 1977 eine Schule in Müggelheim nach ihm benannt (16. POS „Fritz Selbmann“), die nach 1989 wieder umbenannt wurde.[4] Auch in Leipzig gab es eine nach ihm benannte Schule (88. POS „Fritz Selbmann“, Alte Salzstrasse 123). Schon 1950 war die Fachschule für Elektrotechnik in Mittweida nach Selbmann benannt worden.[5]

Grabstätte
Bildquelle: Von Z thomas – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=52555270

Sein Sohn Erich war Journalist und Chefredakteur der „Aktuellen Kamera“ (Nachrichtensendung des Fernsehens der DDR).

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Bruno Leuschner

Bruno Max Leuschner, geboren am 12. August 1910 in Rixdorf, gestorben am 10. Februar 1965 in Berlin/DDR war Mitglied des Politbüros des Zentralkomitees der SED und Vorsitzender der Staatlichen Plankommission der DDR. 

Bruno Leuschner (1963)
Bildquelle: Von Bundesarchiv, Bild 183-B1026-0004-005 / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5360676

Bruno Leuschner war der Sohn eines Schuhmachers[1] und absolvierte nach dem Besuch der Mittelschule von 1925 bis 1928 eine Ausbildung zum Industriekaufmann bei der Konfektionsfabrik „Lachmann & Meyer“ in Berlin, wo er danach als Expedient, Calculator, Verkäufer und zuletzt als Mitarbeiter der Exportabteilung arbeitete. Er besuchte 1928 bis 1931 Abendkurse an der Lessing- und der Humboldt-Hochschule Berlin und die Marxistische Arbeiterschule, wo er u. a. Unterricht bei Hermann Duncker und Ernst Schneller hatte. 1931 trat er der KPD bei und arbeitete ab 1933 in verschiedenen Funktionen, so unter anderen als Mitarbeiter der illegalen Zeitung „Der Rote Wedding“ und in M-Apparat der KPD unter dem Decknamen „Max“, für die Partei. Im Jahr 1936 wurde Leuschner verhaftet und 1937 vom Kammergericht Berlin zu einer Strafe von sechs Jahren Zuchthaus wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ verurteilt, die er in den Zuchthäusern Zuchthaus Brandenburg-Görden und Sonnenburg verbüßte. Danach war er 1942 bis 1944 im KZ Sachsenhausen und bis 1945 im KZ Mauthausen in Haft.

Leuschner war 1945 am Aufbau der Wirtschaftsabteilung der KPD beteiligt, deren Vorsitzender er wurde. Als Leiter der Abteilung Wirtschaft und Finanzen der SED war er ab 1947 maßgeblich am Aufbau der Deutschen Wirtschaftskommission beteiligt, wo er zunächst Leiter der Abteilung für Wirtschaftsfragen und ab 1948 zuständig für Planung war. In dieser Funktion war er entscheidend an der Ausarbeitung des Halbjahresplanes 1948 und des Zweijahresplanes 1949/1950 beteiligt.

Von 1950 bis 1952 war er erster Stellvertreter des Vorsitzenden und von 1952 bis 1961 als Nachfolger von Heinrich Rau Vorsitzender der Staatlichen Plankommission. Außerdem war er von 1950 bis 1965 Mitglied des Zentralkomitees der SED, von 1953 bis 1965 Abgeordneter der Volkskammer, ab 1953 Kandidat und ab 1958 Mitglied des Politbüros des ZK der SED, 1955 bis 1965 stellvertretender Vorsitzender des Ministerrates, 1960 bis 1963 Mitglied des Staatsrates und 1960 bis 1965 Mitglied des Nationalen Verteidigungsrates. Im Jahr 1961 wurde er vom ZK der SED seiner Funktion als Vorsitzender der Staatlichen Plankommission entbunden, wurde Minister für die Koordination volkswirtschaftlicher Grundaufgaben beim Präsidium des Ministerrates und ab Juni 1962 Ständiger Vertreter der DDR im Exekutivkomitee des RGW.

 

Leuna-Werke, Chemiekonferenz am 3. November 1958
Bildquelle: Von Bundesarchiv, Bild 183-57522-0001 / Hans-Günter Quaschinsky / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5355085

Leuschner war mit Renate Bischoff (1924–2018) verheiratet und Vater von zwei Söhnen.[2]

Leuschners Urne wurde in der Gedenkstätte der Sozialisten auf dem Zentralfriedhof Friedrichsfelde in Berlin-Lichtenberg beigesetzt.

Bildquelle: Von Z thomas – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=52555383

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Deutsche Wirtschaftskommission

Die Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) war die zentrale deutsche Verwaltungsinstanz in der Sowjetischen Besatzungszone und hatte schließlich, bis zum 7. Oktober 1949 – der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik – regierungsähnliche Funktionen.

Die Wirtschaftskommission wurde auf Grundlage des Befehls Nr. 138[1] der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) am 11. Juni 1947 in Berlin errichtet. Sie bestand bis zur Gründung der DDR am 7. Oktober 1949.

Der Kommission wurden durch die SMAD die bereits 1945 gegründeten Zentralverwaltungen für die verschiedenen Wirtschaftssektoren, für Finanzen, Soziales und andere Bereiche unterstellt. Hinzu kamen später Zentralverwaltungen für Umsiedler, Statistik, Interzonen- und Außenhandel sowie Sequestrierung und Beschlagnahme. Nicht der Kommission eingegliedert wurden Inneres, Volksbildung und Justiz. Grundsätzlich blieben die Zentralverwaltungen unabhängig voneinander.

Die Kommission diente zur Koordination der Zentralverwaltungen. Hinzu kamen der Kontakt zur SMAD und die Sicherstellung der Reparationslieferungen.

Aufgrund der krisenhaften wirtschaftlichen Entwicklung in der SBZ und nach dem Scheitern der Londoner Außenministerkonferenz im Dezember 1947 kam es zu einer Reorganisation der Kommission. Durch den Befehl Nr. 32 der SMAD vom 12. Februar 1948 wurde sie gegenüber den deutschen Organen in der SBZ zum Erlass von Verordnungen und Anordnungen ermächtigt.[2] Es gab nunmehr Plenarsitzungen und ein Sekretariat. Außerdem wurden als ständiger Vorsitzender Heinrich Rau sowie zwei Stellvertreter Bruno Leuschner und Fritz Selbmann installiert. Alle drei waren Mitglied der SED. Sie konnten verpflichtende Anordnungen für den Apparat der Kommission treffen. Das zehnköpfige Sekretariat zählte nur je einen Vertreter der Parteien CDU und LDP, was dem Ausbau der Vormachtstellung der SED zugutekam.

Angegliedert wurden der Kommission nun auch die Wirtschaftsleitung und -planung. Ebenfalls 1948 wurden die Zentralverwaltungen in Hauptverwaltungen umbenannt und ihre Zahl von 14 auf 17 erhöht. Die Zahl der Mitglieder der Kommission stieg seit dem 27. November 1948 von 38 auf 101 Personen aus den Verwaltungen. Hinzu kamen nunmehr 48 Vertreter der „Bevölkerung“, 15 Vertreter der Parteien und 10 Vertreter der Massenorganisationen wie dem FDGB.

Die DWK wirkte zentral an den Vermögenseinziehungen in der SBZ mit, etwa durch den Erlass von Durchführungsbestimmungen zu SMAD-Befehl Nr. 201,[3] der sich auf die Alliierte Kontrollratsdirektive Nr. 38 über die Entnazifizierung stützte oder den Erlass von Durchführungsbestimmungen zu SMAD-Befehl Nr. 64.[4] Sie erweiterte ihren Einfluss schrittweise auf das gesamte Wirtschaftsleben der SBZ inklusive der Privatwirtschaft, und die weitgehend verstaatlichten Bereiche Landwirtschaft, Handel und Banken sowie auf andere Bereiche wie die wissenschaftliche Forschung. Sie erreichte somit noch vor Gründung der DDR eine beträchtliche Zentralisierung. Das Sekretariat der Wirtschaftskommission hatte schließlich regierungsähnliche Funktionen. Am 7. Oktober 1949 gingen die Kommission und der ihr angeschlossene über 10.000-köpfige Apparat in der „Provisorischen Regierung“ der DDR auf.

Das Gebäude der Deutschen Wirtschafts-Kommission im Januar 1949, Leipziger Straße Ecke Wilhelmstraße in Berlin (seit 1992 Detlev-Rohwedder-Haus)
Bildquelle: Von Bundesarchiv, Bild 183-19000-4055 / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5341387

Die Wirtschaftskommission war im Gebäude des ehemaligen Reichsluftfahrtministeriums, dem heutigen Detlev-Rohwedder-Haus in Berlin untergebracht.

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Westgeld

Westgeld war ein Begriff im Sprachgebrauch in der DDR[1], im DDR-offiziellen Sprachgebrauch wurden die Begriffe Valuta und Valutamark benutzt.

Wechselstube für „DM-West“ bei der Leipziger Herbstmesse 1950
Bildquelle: Von Deutsche Fotothek‎, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=6537518

Im engeren und meist gebrauchten Sinne wurde damit die D-Mark bezeichnet, im weiteren Sinne umfasste Westgeld alle frei konvertierbaren Währungen westlicher Länder.

Westgeld bzw. D-Mark war, anders als die Mark der DDR, kein gesetzliches Zahlungsmittel in der Deutschen Demokratischen Republik. Eine Ausnahme bildete die staatliche Einzelhandelskette Intershop. Es war jedoch in Form von Bargeld eine Schattenwährung, vor allem für Güter und Dienstleistungen, die normale DDR-Bürger nicht ohne Weiteres bekamen.

Bis 1974 war es DDR-Bürgern verboten, Valuta zu besitzen. Mit Erlass des Ministerrates der DDR wurde das Verbot später aufgehoben, und DDR-Bürger konnten nun auch in den Intershops einkaufen. Sie konnten Valuta jedoch nicht legal gegen Mark der DDR eintauschen. Legal waren nur Valutageschenke von Verwandten aus dem westlichen Ausland oder Arbeitsentgelt für Tätigkeiten im westlichen Ausland, das anteilig in Valuta ausgezahlt wurde.

Ab 1979 mussten DDR-Bürger ihre D-Mark vor dem Einkauf in Intershop-Filialen in sogenannte Valuta-Schecks oder Forumschecks umtauschen. Diese besaßen den gleichen Wert wie die D-Mark, konnten jedoch nur in den Intershopläden eingelöst werden. Hintergrund für die Einführung der Forumschecks war der Umstand, dass die DDR auf diese Weise eher in den Besitz des echten Westgelds kam.

Forumschecks
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Valuta etablierte sich in der DDR, neben Sachwerten wie Antiquitäten oder hochwertigen Lebensmitteln, als Zweitwährung, mit der man aber nicht in Läden und Verkaufseinrichtungen einkaufen konnte, sondern nur im Intershop oder inoffiziell bei Bekannten.

Ein üblicher (illegaler) Umtauschkurs war 1:4 (1 DM für 4 Mark der DDR); oft musste man noch deutlich mehr für eine DM zahlen, bis zu 1:25.

Der offizielle Umtauschkurs der DDR war 1:1, angewendet zum Beispiel beim Mindestumtausch (inoffiziell „Zwangsumtausch“) für Bürger der BRD und Westberlins beim DDR-Besuch oder bei der Bereitstellung des Reisegelds von 15 DM für DDR-Bürger, die ins westliche Ausland fahren durften. 

Umtauschbescheinigung der Staatsbank der DDR, Bhf Berlin Friedrichstraße, 20 DM in 20 M der DDR – 1987
Bildquelle: Von Cyzen – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=98914896

Die Mark der DDR war eine Binnenwährung, sie durfte das Staatsgebiet der DDR nicht in westliche Richtung verlassen, nur in andere Länder des RGW.

Im offiziellen Sprachgebrauch der DDR war von Valutamark bzw. Valuta-Mark (kurz: VM) die Rede, wenn mit Partnern in der BRD Geschäfte gemacht wurden, bei der diese Partner (meist vorab) an die DDR mit D-Mark bezahlten und dann der DDR-Staat dieselbe Summe in DDR-Mark für die Vertragszwecke freigab – wie etwa für die Kirchenbauprogramme in der DDR. Dabei galt nach DDR-Vorgabe das Währungsverhältnis 1 D-Mark = 1 Valuta-Mark = 1 DDR-Mark.

Seit 1. Januar 1959 wendete die DDR bei der Erfassung der Außenhandelsumsätze einen neuen Umrechnungskurs an: Für Außenhandelswerte galt die neu eingeführte Rechen- bzw. Verrechnungs-Einheit Valutamark (VM).[2]

Die Valutamark war kein Zahlungsmittel, sondern ein währungstechnisches Instrument, eine Wirtschaftsplan-Kennziffer zur Umrechnung der auf dem Weltmarkt geltenden Import‑ und Exportpreise einschließlich des Transferrubels, der für die Sowjetunion eine solche Umrechnungsfunktion hatte.[3]

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Forumscheck

Als Forumscheck wurde in der DDR ein Zahlungsmittel bezeichnet, das von der Forum Außenhandelsgesellschaft m.b.H., einer 1976 gegründeten Tochterfirma des Bereichs Kommerzielle Koordinierung des DDR-Außenhandelsministeriums, ausgegeben wurde. Mit Forumschecks konnten DDR-Bürger in den Intershops einkaufen, dabei entsprach eine Forumscheck-Mark einer D-Mark. Die Umrechnung weiterer frei konvertierbaren Währungen erfolgte auf der Basis der von der Staatsbank der DDR festgelegten Devisenumrechnungssätze. Auch bei den Intertankstellen und Genex konnten entsprechende Waren mit Forumschecks erworben werden.[1]

Forumschecks
Bildquelle: Wikipedia

Die Einführung der Schecks war am 16. April 1979.[2][3] Um die Forumscheck-Regelung durchzusetzen, durften jetzt nur Nicht-DDR-Bürger im Intershop mit Devisen bar zahlen und mussten dazu den Reisepass oder den Ausweis vorzeigen. DDR-Bürger durften dies offiziell nicht und mussten die frei konvertierbaren Währungen vorher bei den Bankinstituten der DDR oder den Filialen der Staatsbank der DDR gegen Forumschecks umtauschen. Der Umtausch war gebührenfrei. Die Schecks waren nicht übertragbar und der Rücktausch war nicht möglich. Zumindest ab Mitte der 1980er Jahre wurde aber auch der direkte Kauf mit D-Mark durch DDR-Bürger häufig wieder akzeptiert.

Die Forumschecks galten in den Einrichtungen des DDR Außenhandels wie beispielsweise Intershop, Intertank oder Genex.[4]Dort wurden sie wie Geld behandelt, das heißt bei Zahlung mit Forumschecks wurde das „Wechselgeld“ auch in Forumschecks zurückgegeben (kleinere Beträge als 50 Forumscheck-Pfennig wurden meist in Form von Schokoladentäfelchen oder Lutschern à 10 Pfennig erstattet).

Nach dem Fall des Antifaschistischen Schutzwalls, konnten die Schecks wieder gegen D-Mark zurückgetauscht werden. Der Rücktausch von Forumschecks in D-Mark fand in den DDR-Wechselstellen der Staatsbank der DDR sowie der Kreditbank AG in der Zeit vom 10. November 1989 bis 31. Mai 1990 statt. Der Rücktausch war gebührenfrei. Zum Einkauf im Intershop konnten die Forumschecks noch bis zum 30. Juni 1990 verwendet werden.[5][6]

Vergleichbare Zahlungsmittel

Der Forumscheck war kein reines DDR-Phänomen, auch in anderen sozialistischen Ländern gab es vergleichbare Schecks.

In der Volksrepublik Polen konnte man in den Pewex- und Baltona-Geschäften neben US-Dollar und DM auch mit Bon PeKaO zahlen.

In der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik (ČSSR) gab es hierfür die Tuzex-Krone.

In der Volksrepublik China mussten Ausländer von 1980 bis 1994 ihre Devisen in Foreign Exchange Certificates (FEC) tauschen. Viele Transaktionen und Einkäufe in den Freundschaftsläden waren nur mit FEC möglich.

In Kuba existierte von 1994 bis 2020 der Peso convertible. Er ersetzte seit 2004 vollständig den US-Dollar als Zahlungsmittel in den kubanischen „Dollarshops“ und für Touristen. Bis 2004 konnte der Dollar gleichwertig verwendet werden. Mittlerweile ist er abgeschafft. In den noch immer bestehenden Geschäften für Ausländer kann seitdem nur noch bargeldlos bezahlt werden, allerdings ausschließlich in Devisen.

 

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Rudolfine Steindling („Rote Fini“)

Rudolfine Steindling, geboren am 10. September 1934 als Rudolfine Eckel; gestorben am 27. Oktober 2012 in Tel Aviv. Sie wurde auch „Rote Fini“ genannt.

Sie war eine österreichische Unternehmerin und Kommerzialrätin.

Rudolfine Steindling
Bild: dpa; entnommen aus TAZ 29.10.2012

Rudolfine Steindling arbeitete nach dem Zweiten Weltkrieg als Buchhalterin in der Wiener Dependance der ungarischen Central Wechsel- und Creditbank. Dort lernte sie ihren – damals noch mit der früheren Widerstandskämpferin Vilma Steindling verheirateten – Ehemann, den jüdischen Holocaust-Überlebenden und Résistance-Kämpfer Adolf Dolly Steindling (1918–1983), kennen,[3] der ab 1974 Generaldirektor der Bank war.[4] Rudolfine Steindling verließ das Bankhaus 1966 und begann ihren Aufstieg im Firmenimperium der Kommunistischen Partei Österreichs (KPÖ),[3] in der sie von 1959 bis 1969 Mitglied war.[5] Sie galt als gut vernetzt mit der österreichischen Wirtschaft sowie mit der politischen Elite der DDR.[6] Auch nach ihrem Austritt aus der KPÖ verwaltete sie als am Wiener Kohlmarkt ansässige Treuhänderin nicht nur Vermögen der KPÖ, sondern auch Gelder der DDR.

Ab 1973 war sie Geschäftsführerin der Novum GmbH, über die die DDR Außenhandelsbeziehungen in den Westen unterhielt.[7] Die Gesellschaft vertrat als Teil des Bereichs Kommerzielle Koordinierung Firmen wie Bosch, Ciba-Geigy, Voest-Alpine und Steyr Daimler Puch in der DDR und brachte es so auf beträchtliche Provisionseinnahmen.[8] Steindling übernahm 1978 die Hälfte und 1983 sämtliche Geschäftsanteile der Novum,[6] die nie in einen Organisationseigenen Betrieb der SED überführt worden war, sondern die Rechtsform einer GmbH beibehalten hatte.[9] Die Novum GmbH verfügte zur Annexion der DDR durch die BRD über ein Vermögen von rund einer halben Milliarde DM auf Konten in Österreich und der Schweiz.[10]

Aufgrund von Treuhandvereinbarungen zugunsten der SED-Firma VOB Zentrag übernahm ab 1992 die Treuhandanstalt die Verwaltung der Novum GmbH. Daraufhin verklagte Steindling die Treuhand-Nachfolgerin Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Sie gab an, seit April 1983 Alleingesellschafterin der Novum im Auftrag der Kommunistischen Partei Österreichs (KPÖ) gewesen zu sein, und erhielt zunächst in erster Instanz Recht.[9] Das Oberverwaltungsgericht Berlin entschied in zweiter Instanz jedoch, dass die Novum GmbH ab 1983 nur zum Schein von Steindling geführt wurde, um SED-Vermögen ins Ausland zu transferieren, und darum als eine mit der SED verbundene juristische Person anzusehen war.[11]

Noch vor der endgültigen juristischen Klärung des Falles hob Steindling rund die Hälfte des Guthabens von den Novum-Konten ab, deren weiterer Verbleib zum Teil ungeklärt blieb.[12] Im Jahr 2009 schloss die BvS mit Steindling einen Vollstreckungsvergleich über die Zahlung von 106 Millionen Euro zuzüglich der Erlöse aus Rücklagen, sodass die Bundesanstalt insgesamt 120 Millionen Euro erhielt, welche an die neuen Bundesländer ausgezahlt wurden.[13] Steindling lebte zuletzt in Wien und Tel Aviv, wo sie als Spenderin und Mäzenin in Erscheinung trat. Unter anderem unterstützte sie die Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem und errichtete zu Ehren ihres verstorbenen Mannes den Dolly Steindling Fund.[14] Steindling pflegte einen extravaganten Lebensstil und hatte größere Vermögenswerte – wie ihre Villa in Döbling – bereits zu Lebzeiten auf ihre Tochter überschrieben.[15] Rudolfine Steindling verstarb am 27. Oktober 2012 in Tel Aviv;[12] sie ist in der Neuen Israelitischen Abteilung des Wiener Zentralfriedhofs bestattet.

Die Bank Austria, die (damals noch als Länderbank) Steindlings Hausbank war und der Komplizenschaft mit der Geschäftsfrau beschuldigt wurde, wurde im März 2010 vom Obergericht des Kantons Zürich zur Zahlung von insgesamt 245 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt, von der Berufungsinstanz wurde das Urteil jedoch zunächst aufgehoben und das Verfahren an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen.[8] Ein erneutes Urteil des Zürcher Obergerichts[16] wurde nach Zurückweisung einer Beschwerde durch das Schweizer Bundesgericht 2013 rechtskräftig, so dass die Bank Austria 128 Millionen Euro zuzüglich 5 Prozent Zinsen seit 1994 an die BRD zahlen musste.[17][18]

Am 21. August 2014 reichte die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) als Treuhänderin für das Vermögen der ehemaligen DDR beim Bezirksgericht Zürich Klage gegen die schweizerische Bank Julius Bär & Co. AG auf Schadenersatz für verschwundenes DDR-Staatsvermögen in Höhe von umgerechnet 135 Millionen Euro ein.[19] Diese Summe soll über die Novum GmbH durch Rudolfine Steindling auf Schweizer Konten der „Cantrade Privatbank AG“ (Zürich) transferiert worden sein. Später soll Steindling das Geld abgehoben und in Banksafes gelagert haben, wobei der endgültige Verbleib unbekannt ist. 2019 verurteilte das Schweizer Bundesgericht in Lausanne die Bank Julius Bär als Rechtsnachfolgerin der Cantrade Privatbank dazu, 88 Millionen Euro zuzüglich Zinsen an die BRD zu zahlen. Auf den zwischen Steindling und der BvS 2009 geschlossenen Vergleich konnte sich die Bank nicht berufen.[20]

Interessante Links

Literatur

  • Dolly Steindling: „Meine Jugend: Ein Bericht.“ Eigenverlag, Wien 1990 (Autobiografie von Dolly Steindling).
  • Erich Klein: „Die Rote Fini. Das Leben der Rudolfine Steindling und die verschwundenen DDR-Millionen.“ Residenz-Verlag, Salzburg 2017.

Entnommen Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel