
8. Februar 1950
Gründung des MfS

Die Montagsdemos waren wichtige Ereignisse der Konterrevolution in der DDR. Das hatte das MfS nicht erkannt. Es ist von aufmüpfigen Jugendlichen ausgegangen worden, die in diesem Schreiben als „dekadent“ bezeichnet werden. Dass sich rechtschaffende Bürgerinnen und Bürger an den Montagsdemos beteiligten, war dem MfS entgangen. PR.
Auf der Grundlage von Informationen interner Quellen über geplante Störungshandlungen am 09.10.1989 auf dem Obermarkt wurde im Zusammenwirken mit dem Volkspolizei-Kreisamt, Der Volkspolizei-Bereitschaft Halle und in den Kampfgruppen der Arbeiterklasse ein Sicherungseinsatz zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durchgeführt.
Zwischen 16:45 Uhr und 17:15 Uhr versammelten sich ca. 350 – 400 Personen (davon ca. 80% Jugendliche im Alter von 14 bis 20 Jahren) vor dem Eingang der Marktkirche. Der Zulauf erfolgte über den Ober- und Untermerkt in kleineren Gruppen zwischen 5 bis 25 Personen. Nachdem bereits 17:15 Uhr innerhalb der Ansammlung Kerzen (ca. 10 bis 15 Stück) angezündet wurden, kam es 17:30 Uhr zur Entfaltung von zwei Transparenten (Betttuch) mit den Texten:
Das mit (1) gekennzeichnete Transparent wurde von Pfr. Hanewinckel (ev. Georgengemeinde) gehalten, der sich zusammen mit den kirchlichen Amtsträgern
In der Nähe der Ansammlung aufhielt. Am Schaukasten der Marktkirche war das mit (2) gekennzeichnete Transparent angebracht.
Erst nachdem im Gespräch Probst (Name unkenntlich gemacht) aufgefordert wurde, disziplinierenden Einfluss geltend zu machen, wurden die Kerzen gelöscht und die Transparente entfernt.
Ca. 200 Personen, darunter überwiegend Gläubige, betraten 18:05 Uhr die Kirche, wobei der andere Teil von ebenfalls 200 Personen vor der Kirche verblieben. Da diese sich trotz mehrfacher Aufforderung und vereinzelter Zuführungen (vorläufiger Festnahmen P.R.) nicht entfernten, mussten sie durch die Volkspolizei von der Kirche abgedrängt werden. Der hartnäckige Kern „dekadenter“ Jugendlicher und Jungerwachsener verblieb im Bereich des Roten Turm und widersetzte sich der Auflösung der Ansammlung. Daraufhin wurden von 18:10 Uhr bis 19:25 Uhr weitere Personen (insgesamt 38 Personen) zugeführt (vorläufig festgenommen P.R.). Darunter befand sich auch die Mitarbeiterin der Kaderabteilung (Personalabteilung P.R.) HO Industriewaren
(Name unkenntlich gemacht)
Halle-Neustadt, Block 399/1.
Gegen Initiatoren wurden Ermittlungsverfahren und Verfahren zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten eingeleitet. Alle anderen wurden belehrt.
Die eigentliche kirchliche Veranstaltung in der Marktkirche wurde als Andacht von 18:10 bis 19:00 Uhr durchgeführt. Im Verlauf wurde durch die kirchlichen Amtsträger Einfluss auf die Anwesenden genommen, so dass nach Beendigung ein reibungsloser Abgang vom Markt erfolgte.
Im Ergebnis konnte eingeschätzt werden, dass die genannten Amtsträger, insbesondere Pfr. Hanewinckel und (Name unkenntlich gemacht) ihre Einflussnahme herauszögerten und indirekt zu den genannten Aktionen ermunterten. Die am Roten Turm versammelten Jugendlichen suchten offensichtlich die Konfrontation mit den Sicherungskräften, was durch provozierende Äußerungen und Widerstandshandlungen zum Ausdruck kam. (Krawallmacher hatten die Situation ausgenutzt. Das MfS hatte sie Leute überbewertet. P.R.)
Durch das konsequente offensive Handeln der Sicherungskräfte konnte die beabsichtigte Eskalation der Störungshandlungen unterbunden werden.
Der Leiter der Kreisdienststelle hat unterschrieben.
Ein weiteres Schreiben von der Volkspolizei (Tagesbericht) befasst sich mit demselben Ereignis. Es ist sachlich-nüchtern gehalten und nennt mehrere Personen namentlich, die festgenommen wurden, da sie seinerzeit illegales Material dabeihatten. Es handelt sich um bislang rechtschaffende Bürgerinnen und Bürger. Einer war betrunken und nutzte die Situation, um Krawall zu machen. Dieses Schreiben hängt auch als Dokument diesem Beitrag an.
Entnommen aus der Broschüre „Die Stasi in der Friedlichen Revolution“ Herausgeber Bundesarchiv Stasi-Unterlagen-Archiv, bearbeitet von Petra Reichel
Im Laufe des 09.10.1989 wurde durch mündliche Weitergabe, aber auch vereinzelt durch schriftliche Aushänge an Kirchen und auf dem Meißner Bahnhof das Ergebnis der am Vorabend bei der Beendigung der Demonstrationen erzielten Vereinbarung bekanntgegeben. In diesen Bekanntgaben wurden folgende Kirchen genannt, in denen das Gespräch mit dem Oberbürgermeister der Stadt Dresden informiert wird:
In diesem Gespräch hatten 29 namentlich bekannte Personen Fragen gestellt und Forderungen erhoben, wie:
Gegen 19:00 Uhr begann ein reger Zustrom zu allen vier genannten Kirchen, die bereits um 19:30 Uhr überfüllt waren, so dass sich große Menschenansammlungen, besonders vor der Kreuzkirche, bildeten.
Dadurch sahen sich die Vertreter der Kirche veranlasst, bekanntzugeben, die die Informationsveranstaltungen um 21:30, in der Kreuzkirche um 22:00 Uhr wiederholt werden. Ein Ersuchen des Sup. Ziemer, die Informationsveranstaltungen mittels Lautsprecher auf dem Altmarkt zu übertragen, wurde durch den OB der Stadt Dresden ( Ach nee, der Herr Berghofer. Heute wissen wir, dass dieser ein Wendehals ist. P.R.) nach Abstimmung abgelehnt: Insgesamt nahmen nach vorliegenden Schätzungen an den Informationsveranstaltungen teil:
Während der 1. Veranstaltung standen die Personen, die keinen Einlass fanden, ruhig vor den Kirchen und zeigten keinerlei provozierende Aktivitäten. Lediglich vor der Kreuzkirche wurden 2 Plakate gezeigt mit folgenden Texten:
Gegen 23 Uhr waren alle Informationsveranstaltungen beendet, und alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer verstreuten sich ohne jegliche Vorkommnisse im Stadtgebiet.
Es gab im Zeitraum von 19:00 Uhr bis 24:00 Uhr im gesamten Stadtgebiet von Dresden keinerlei feindlich-negative oder provozierende Vorkommnisse.
Über den Inhalt der Informationsveranstaltungen in den Kirchen wurde bisher folgendes bekannt:
Hier endet der Auszug des Dokuments. Hier musste das MfS erkennen, dass es sich nicht nur um ein paar Jugendliche, die Krawall machen, handelte. Die lange schwelende allgemeine Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger der DDR machte sich hier Luft. Was das „Neue Forum“ brachte, wissen wir heute. Die Verantwortlichen hatten die allgemeine Unzufriedenheit ignoriert, bis es dann zu spät war und die Konterrevolution ihren Lauf nahm.
Petra Reichel
Entnommen aus der Broschüre „Die Stasi in der Friedlichen Revolution“ Herausgeber Bundesarchiv Stasi-Unterlagen-Archiv, bearbeitet von Petra Reichel
Im vorgenannten Zeitraum wurden insgesamt 8162 Angehörige der Kampfgruppen der Arbeiterklasse in den Bezirken alarmiert (außer Bezirke Frankfurt/Oder, Schwerin, Neubrandenburg und Rostock).
Davon wurden auf Weisung der Vorsitzenden der Bezirks- bzw. Kreiseinsatzleitungen zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in den betreffenden Territorien 4631 Angehörige der Kampfgruppen zu Sicherungseinsätzen eingesetzt.
Hiervon wurden in den Bezirken Karl-Marx-Stadt (heute Chemnitz), Magdeburg, Leipzig und in der Hauptstadt der DDR, Berlin, 2272 Angehörige der Kampfgruppen unmittelbar gegen antisozialistische Ausschreitungen und zur Auflösung von Zusammenrottungen zum Einsatz gebracht.
Es kann eingeschätzt werden, dass die Mehrheit der zum Einsatz gekommenen Kräfte der selbstständigen Züge und Hundertschaften als auch die geschaffenen Reserven eine hohe Einsatz- und Gefechtsbereitschaft zeigten.
Durch die Angehörigen der Kampfgruppen wurde immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass die ihre ganze Kraft zur Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung einsetzen werden und fest hinter den Beschlüssen unserer Partei (SED P.R.) stehen.
Trotz dieser positiven Gesamteinschätzung ist nicht zu übersehen, dass es zu Vorkommnissen u.a. negativen Erscheinungen in Kampfgruppeneinheiten gekommen ist, die die Kampf- und Einsatzbereitschaft der Einheiten beeinträchtigten.
Das zeigte sich in
-der Ablehnung des vorgesehenen Einsatzes durch einzelne Kollektive und Kampfgruppenangehörige,
-Austrittserklärungen aus der SED und den Kampfgruppen der Arbeiterklasse und in
-schwankenden Haltungen infolge der Wirkung der politisch-ideologischen Diversion.
Nach seinerzeit vorliegenden Informationen der zuständigen Diensteinheiten des MfS erklärten im Zusammenhang mit den aktionsbezogenen Einsätzen
Schwerpunkte bei den bekanntgewordenen Austrittserklärungen/Einsatzverweigerungen sind die Bezirke
Karl-Marx-Stadt (heute Chemnitz) mit 230 Austritten aus den Kampfgruppen
28 Verweigerungen des Einsatzes
Magdeburg mit 47 Austritten aus den Kampfgruppen
208 Verweigerungen des Einsatzes
Leipzig mit 16 Austritten aus den Kampfgruppen
85 Verweigerungen des Einsatzes.
Dabei ist zu beachten, dass in den Bezirken Karl-Marx-Stadt (heute Chemnitz), Magdeburg und Leipzig Kampfgruppenangehörige unmittelbar mit antisozialistischen Ausschreitungen konfrontiert wurden und auch der Einsatz von Kampfgruppenangehörigen zahlenmäßig am höchsten war.
Gleichzeitig ist in Rechnung zu stellen, dass die in den anderen Bezirken vergleichsweise geringe Anzahl von Austritten aus den Kampfgruppen bzw. Ablehnung von Einsätzen dadurch beeinflusst wird, dass dort lediglich ausgewählte Kampfgruppenangehörige zum Einsatz kamen bzw. zu Streifentätigkeit eingesetzt oder in Reserve gehalten wurden.
Ausbildungsjahres 1989 und im Vorfeld der Aktion „Jubiläum 40“, insbesondere im Rahmen der Ausbildungsmaßnahmen zum Thema „Sperren und Räumen von Straßen und Plätzen“ in zahlreichen Bezirken zu Austritten aus den Kampfgruppen und negativen Diskussionen von Kampfgruppenangehörigen zu diesen Ausbildungsinhalten kam.
So traten z.B. im Zeitraum vom 01.01.1989 bis zum 30.09.1989 in den Bezirken aus den Kampfgruppen aus bzw. wurden ausgeschlossen.
Eine definitive Aussage dazu, alle Bezirke betreffend, kann gegenwärtig noch nicht getroffen werden.
Äußerungen von Kampfgruppenangehörigen gingen dahin, dass man nicht den Knüppel gegen die eigenen Kollegen bzw. Ausreisewilligen vorgehen werde.
Weitere Angehörige äußerten, dass sie zu Handlungen gegen äußere Feinde bereit sind, jedoch den Einsatz gegen feindliche Kräfte im Inneren der DDR ablehnen.
Aus weiteren Einheiten liegen analoge Informationen vor, die die Haltung verschiedener Kampfgruppenangehöriger dokumentieren, wonach die Einsätze nicht im Einklang mit den Aufgaben der Kampfgruppen stünden und sie sich nicht als „Knüppelgarde“ der Partei (SED P.R.) verstehen.
Ausgehend von dieser Entwicklung wurde die zentral herausgegebene Ausbildungsanleitung zum Thema „Sperren und Räumen von Straßen und Plätzen“ auf Entscheidung des Ministers des Innern und Chef der Volkspolizei kurzfristig im Mai 1989 zurückgezogen, während die Ausbildung der Kommandeure an der Zentralschule für Kampfgruppen „Ernst Thälmann“ in Schmerwitz zu diesem Komplex weitergeführt wurde.
Die Vorkommnislage bei der Alarmierung und beim Einsatz der Kampfgruppen im Vorfeld und in Durchführung der Aktion „Jubiläum 40“ sowie erste dazu geführte Untersuchungen lassen die Einschätzung zu, dass Kampfgruppenangehörige auf eine unmittelbare Konfrontation mit Teilen der Bevölkerung weder politisch-ideologisch noch taktisch-ausbildungsmäßig im ausreichenden Maße eingestellt und vorbereitet waren.
Die bereits genannten Verweigerungen der Einsätze und Austritte aus den Kampfgruppen und der SED belegen, dass sich ein Teil der Angehörigen mit dem Klassenauftrag der Kampfgruppen nicht vollinhaltlich identifiziert.
Als wesentliche Motive für diese Handlungen wurden bisher herausgearbeitet:
-Angst, gegen Freunde, Bekannte und Kollegen „Zwangsmaßnahmen“ durchführen zu müssen, die im Nachhinein zu „Repressalien“…
Hier endet der Auszug des Dokuments. Trotzdem kann man daraus den Beginn des Zerfalls der Kampfgruppen der Arbeiterklasse entnehmen.
Jeder Staat hat seine eingeschworenen Spezialtruppen, die gegebenenfalls einsatzbereit sind und durchgreifen. Diese werden bereits eingesetzt, wenn der jeweilige Staat seine Macht nur angekratzt sieht und es kommt zu dramatischen Zusammenstößen, wie z.B. zwischen Spezialeinheiten der Polizei und Demonstrierenden. Sperrung und Räumung von Straßen und Plätzen ist gegebenenfalls etwas ganz Normales.
Solche Spezialtruppen gab es in der DDR nicht. Das sollten die Kampfgruppen der Arbeiterklasse erledigen. Leute, die ihre Tätigkeit, bzw. Übungen in den Kampfgruppen neben ihrem Beruf nachgingen. Man ging davon aus, dass diese Leute aus der Arbeiterklasse entsprechendes Klassenbewusstsein haben und bereit sind ihren Staat gegen innere und äußere Gegner zu verteidigen. Die Sperrung und Räumung von Straßen und Plätzen wurde im Jahre 1989 von den Kampfgruppenangehörigen nicht als normal angesehen und verweigerten entsprechende Einsätze.
Den Verantwortlichen in der DDR war entgangen, dass, aufgrund der allgemeinen Unzufriedenheit, das Klassenbewusstsein innerhalb der Arbeiterklasse immer mehr bröckelte und am Ende so gut, wie nicht mehr vorhanden war. Viele Angehörige der Kampfgruppen sahen sich vermutlich als Mitglieder eines Schützen- und Trachtenvereins, aber nicht als ernsthafte Verteidiger des sozialistischen Vaterlandes. Nur so ist der Zerfall im Jahre 1989 zu erklären, wo es doch drauf angekommen wäre, das sozialistische Vaterland zu verteidigen.
Petra Reichel


Sie war seit September 1971 als Sekretärin (keine Chefsekretärin, sondern Schreibkraft im Schreibmaschinensaal. In der DDR wurden wohl alle Schreibkräfte als Sekretärin bezeichnet. P.R.) beim Verlag NEUES DEUTSCHLAND beschäftigt. Eine gute Stelle, die sie so einfach gefährdete. Bei einem, heute würde man sagen Tendenzbetrieb, ist doch wirklich Loyalität zu erwarten.
Frau Spahr gibt an zu ihrer Tante in der BRD zu wollen. Zunächst gibt sie nur private Gründe an. Doch dann mokiert sie sich darüber, dass es in der DDR nicht die freie Wahl der Wohnsitznahme gab. Sie hätte doch intelligent genug sein müssen, um zu wissen, dass man diese Äußerung im Ausreiseantrag besser weggelassen hätte. Das steht im Widerspruch dazu, dass sie sagt, ihr Antrag hätte keine politischen Hintergründe und dass sie die DDR nicht diskreditieren wollte.
Ob die Tante finanziell gut gestellt war, interessierte die DDR-Behörden wohl herzlich wenig, soweit sie ihr Geld nicht in der DDR ausgab.
Dann folgt ein Abschnitt, wo Frau Spahr angibt, die BRD als Ausreiseland gewählt zu haben, um reisen zu können. Soviel Intelligenz hätte sie doch besitzen müssen, dass gerade darauf die DDR-Behörden empfindlich reagieren. Und was ist ein Urlaub gegen den Alltag? Diese Relation hatte Frau Spahr auch nicht bedacht.
Dann kommt ein Abschnitt von wegen UNO-Mitgliedschaft der DDR und der Schlussakte von Helenski. Nun wird sie doch politisch. Übrigens hatte die DDR diesen Punkt in der Helsinki-Akte nicht unterzeichnet. Das hätte Frau Spahr in der örtlichen Bücherei in Erfahrung bringen können.
Dann geht sie wieder auf eine Erklärung der Menschenrechte ein. All diesen „Kram“ hätte sie weglassen sollen und sich nur auf die Familienzusammenführung mit der Tante konzentrieren sollen. Dann hätte es wohl geklappt mit dem Ausreiseantrag.
Von einer Angestellten beim Verlag NEUES DEUTSCHLAND wäre mehr Intelligenz und Kenntnisse der politischen Sachlage zu erwarten gewesen.
Sie war ebenfalls beim Verlag NEUES DEUTSCHALND als Sekretärin (keine Chefsekretärin, sondern Schreibkraft im Schreibmaschinensaal. In der DDR wurden wohl alle Schreibkräfte als Sekretärin bezeichnet. P.R.) beschäftigt. Auch sie gefährdete ihre gute Stelle in einem, wie man heute sagen würde, Tendenzbetrieb. Auch mit ihrer Loyalität war es nicht weit her.
Frau Seeber hat ebenfalls eine Tante in der BRD. Auch sie macht die gleichen Fehler, wie Frau Spahr. Anstatt sich auf die Zusammenführung mit ihrer Tante zu konzentrieren und anderen „Kram“ wegzulassen, folgt, nach der anfänglichen Behauptung, dass der Antrag keine politischen Hintergründe hätte, im Widerspruch dazu doch einige politischen Statements.
Es geht wieder um die fehlende Reisefreiheit und der fehlenden Freiheit der Wahl des Wohnsitzes. Soviel Intelligenz hätte sie doch besitzen müssen, dass gerade darauf die DDR-Behörden empfindlich reagieren. Und was ist ein Urlaub gegen den Alltag? Diese Relation hatte Frau Seeber auch nicht bedacht.
Dann folgt das Gleiche, wie bei Frau Spahr mit der UNO-Mitgliedschaft der DDR und der Schlussakte von Helsinki, was doch letztendlich keinen Sinn gemacht hat.
Sie legt diesem Schreiben eine Kopie ihres Ausreiseantrages und eines Schreibens an den Innenminister der DDR, Friedrich Dickel, bei. Dieses Schreiben schickt sie über ihre Tante an den Bundesminister Egon Franke und gibt für etwaige Antworten die Adresse ihrer Tante an. Das ist doch total sinnlos. Erstmal erreicht das Schreiben den Minister gar nicht, sondern bleibt in seinem Büro hängen. Falls es nicht gleich in den Papierkorb fliegt, schickt jemand aus dem Büro ein „Lari-Fari“-Schreiben als Antwort. Ebenso verhält es sich mit dem Innenminister der DDR, Friedrich Dickel. Soviel Intelligenz hätte Frau Spahr doch haben müssen, dass diese Schreiben sinnlos waren.
Auch Frau Seeber hat für eine Mitarbeiterin beim Verlag NEUES DEUTSCHLAND wenig Intelligenz.
All dieser unnütze Schriftverkehr macht den beiden auch noch unnütze Schwierigkeiten.
Laut der Postzollfahndung ist auch davon die Rede, dass sich die beiden an die Ständige Vertretung der BRD in der DDR wandten.
Hier ist ersichtlich, dass doch die üblichen politischen Gründe dahintersteckten, die sich gegen die DDR richten.
Sie beschwerte sich darüber, dass ihr beim Verlag NEUES DEUTSCHLAND gekündigt wurde. Was erwartete sie denn? Selbst in der BRD, auch in der heutigen Zeit, wird man auch bei einem Tendenzbetrieb gekündigt, wenn man sich gegen dessen Ziele wendet.
Da sie noch keine neue Arbeitsstelle hatte, wurde sie an das Arbeitsamt verwiesen.
In dem Schreiben gibt es eine Anmerkung, dass die Anträge von Frau Spahr und Frau Seeber gleichlautend waren und dass die beiden in einer Wohngemeinschaft zusammenlebten. (Betriebswohnung des ND)
Die beiden erschienen spontan und ohne Vorladung und erkundigten sich nach dem Bearbeitungsstand ihrer Anträge. Es wurde ihnen mitgeteilt, dass die Anträge vom 10. Januar 1977 abgelehnt worden sind.
Daraufhin erklärten beide empört, dass sie arbeitslos seien und nicht mehr länger in der DDR leben möchten. Es wurde ihnen erklärt, dass sie ihre (gute) Stelle wegen ihrer Antragstellung und gegnerischen Haltung zur DDR verloren hätten. Sie wurden zum Arbeitsamt verwiesen.
Dann beriefen sich die beiden auf diverse internationale Abkommen. Wovon sie wohl keine Ahnung hatten und nur nachplapperten.
Es wird vermerkt, dass die 1. Ablehnung am 2. November 1976 erfolgte und das Auftreten der beiden frech, fordernd und sehr überheblich war.
Nun kommt das MfS „ins Spiel“. Der Sachstandsbericht betrifft alle beiden Freundinnen.

Dieser fängt damit an, dass die beiden im Schreibzimmer des Verlages „Neues Deutschland“ tätig waren.
Am 01.04.1976 stellten beide einen an das MdI (Innenministerium der DDR) gerichteten Antrag auf Ausreise aus der DDR, Zielland BRD.
In der Folgezeit stellten beide gleichlautende Anträge auf Ausreise, bzw. Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR. Und zwar
Es wird vermerkt, dass die beiden sich auf die Charta der Vereinten Nation über die Menschenrechte sowie die Schlussakte von Helsinki beriefen und fest auf ihrem Vorhaben beharrten.
Dann wird die Ablehnung vermerkt und dass die beiden in den jeweiligen Aussprachen nicht von ihrem Vorhaben abzubringen waren.
Niedergeschrieben ist auch, dass die beiden am 23.07.1977 weitere Schreiben an das MdI (Innenministerium der DDR) und den Staatsratsvorsitzenden der DDR mit der Forderung richteten, den Anträgen stattzugeben.
Durch die Kaderabteilung (so wurde in der DDR die Personalabteilung bezeichnet. P.R.) des ND wurde mit den Eltern von Frau Spahr im August 1976 eine Aussprache betreffs des Ausreiseantrages ihrer Tochter geführt. Die Eltern versuchten ständig, ihre Tochter von diesem Vorhaben abzubringen. (Also war das mit der Tante ein vorgeschobener Grund. Ginge es tatsächlich um eine Familienangelegenheit, wären ja die Eltern involviert und würden ihre Tochter unterstützen. P.R.)
Dann wurde im August 1076 das Arbeitsverhältnis der beiden gekündigt. Doch in der DDR wurde niemand auf die Straße geworfen. Durch den Verlag des ND wurden den beiden nach der Kündigung vier Arbeitsstellen zugewiesen:
Bei drei Arbeitsstellen habe sie sich nicht beworben und bei VEB Autotrans Berlin haben sie es abgelehnt, dort eine Tätigkeit in der Produktion aufzunehmen. (Was wollten sie? Sollen froh sein, dass sie mehrere Arbeitsstellen zur Auswahl angeboten bekamen. Außerdem ist Produktion doch besser, wie ein Schreibmaschinensaal.P.R.)
Anfang 1977 haben sich Frau Spahr und Frau Seeber bei der Sportstättenverwaltung Berlin beworben, um dort halbtags als Sauna-Kräfte zu arbeiten. Jedoch wurden dort von beiden Forderungen erhaben, die von der Sportstättenverwaltung nicht zu erfüllen waren und es erfolgte dort keine Einstellung. (Menschenskinder, in der von ihnen geliebten BRD hätten sie von vornherein keine Forderungen stellen können. P.R.)
Im Februar 1977 wurde über den Rat der Stadt, Abt. Inneres, durch das Amt für Arbeit (Also dem Arbeitsamt. P.R.) den beiden Arbeit zugewiesen.
Frau Spahr sollte im Betrieb Pentacon eingestellt werden und Frau Seeber sollte eine Tätigkeit im VEB Lufttechnische Anlagen eine Arbeit aufnehmen.
Da die beiden nicht zusammen in einem Betrieb arbeiten konnten, lehnten sie dieses Angebot ab und wandten sich daraufhin an das Amt für Arbeit (das Arbeitsamt P.R.) mit der Bitte um neue Vermittlung. (Das hätten sie schon damals nicht in ihrer geliebten BRD machen können. Da hätte es eine Sperre für den Geldbezug geben. Heute ist das noch viel schlimmer und niemand kann sich solche Sperenzien erlauben. Da steht man schnell ohne Geld da. P.R.)
Sie wurden an das Kinderwochenheim „Makarenko“ – Königsheide verwiesen, haben sich dort aber nicht beworben.
Wovon Frau Spahr und Frau Seeber ihren Lebensunterhalt bestritten haben, war nicht bekannt. Vermutlich ließen sie sich von Freunden und Bekannten aushalten. Inoffiziell wurde bekannt, dass sie von einer Auszahlung aus einer Versicherung (2000 bis 3000 Mark) leben sollten.
Frau Spahr und Frau Seeber bewohnten seinerzeit immernoch die Wohnung des ND. Seitens der Kaderabteilung (Personalabteilung P.R.) wurde ihnen die Auflage erteilt, die Wohnung so schnell wie möglich zu räumen und sich eine Arbeit zu suchen, da die Wohnung dringend vom ND benötigt wurde. Die Miete wurde von den beiden pünktlich bezahlt. (Kündigung wegen Eigenbedarf gab es in der in der DDR nicht. Es wurde niemand auf die Straße gesetzt. Die beiden nutzten, trotz ihres Hasses auf die DDR, diesen Umstand gnadenlos aus. Übrigens war es in der DDR gar nicht so leicht eine Wohnung zu bekommen. Als Single oder WG schon mal gar nicht. Bei den beiden war das schon eine Ausnahme. Aber darüber dachten sie doch nicht nach. Sie bewohnten die Wohnung noch bis zum Schluss. Im Film behaupten sie, dass sie ihre Wohnung durch Erpressung behalten haben. Sie hätten damit gedroht, ein Kamerateam eines westlichen Fernsehsenders zu bestellen, welches die Zwangsräumung filmen würde. In der DDR gab es keine Zwangsräumungen. Woher hätten sie das Kamerateam bestellen sollen? Völliger Humbug, was die da erzählt haben. Es war unfair die Wohnung weiterhin zu nutzen, während möglicherweise ein ehrlicher Mitarbeiter, eine ehrliche Mitarbeiterin des ND ohne Wohnung dastand, auch wenn bereits eine Familie gegründet war. P.R.)
Zunächst geht es um Frau Spahr. Zwischenzeitlich arbeitete sie als Serviererin in einem Eiskaffee.
Zunächst wird über die Ausreiseanträge und Briefe an Politiker, einschließlich Erich Honecker, und Institutionen berichtet. Es wird ist vermerkt worden, dass Frau Spahr gegen die DDR ist.
Im August wurde ihr beim ND gekündigt. Dies wurde von ihr zum Anlass genommen, dass sie in der DDR mit Berufsverbot belegt wäre. (Dabei hatte sie doch andere Stellen angeboten bekommen. Auch in der BRD wird man in einem Tendenzbetrieb, wie Partei oder Kirche, gekündigt, wenn man dessen Ziele ablehnt. P.R.)
Frau Spahr hatte zahlreiche Kontakte zu Ausländern, die sie zum größten Teil im Hotel „Metropol“ kennenlernte. Dort wohnte sie, gemeinsam mit ihrer Freundin, Frau Seeber, mit verschiedenen Ausländern ohne Anmeldung. (Ich frage mich, wie das möglich war. Laut meinen Erfahrungen durfte man im Hotelzimmer keinen Besuch empfangen und es war unmöglich „schwarz“ dort zu wohnen. Vielleicht waren die Regeln erst später so streng. P.R.)
Es war nicht auszuschließen, dass die beiden diese Kontakte für ihr Ziel, die DDR zu verlassen, nutzten. (Laut Film wollten sie diese Kontakte nutzen. Sie hofften einen Bulgaren heiraten zu können und über Bulgarien leichter in die BRD zu kommen. Hat aber nicht geklappt. P.R.)
In ihrem Ersuchen vom 19.04.1977 kritisierte sie die Maßnahmen gegen Biermann (Mensch immer wieder der Biermann P.R.)
Im März 1976 suchten beide die Ständige Vertretung der BRD auf, um sich Hilfe und Ratschläge für ihr weiteres Vorgehen zu holen.
In ihrem letzten Schreiben vom 09.01.1978 begründeten sie ihr Ersuchen u.a. ihre Persönlichkeitsentwicklung gestört würde, bzw. ihre Entwicklung rückwärts verliefe. (Au weia. P.R.)
Dann folgen geheimdienstliche Maßnahmen.
Es werden im Nachgang negative Folgen befürchtet. Diese sind ohnehin eingetreten. Siehe im Nachwort „Aus heutiger Sicht gesehen,“ Außerdem war die Mutter von Frau Seeber pflegebedürftig. (Na, ein Grund um Zuhause zu bleiben und sich um die Mutter zu kümmern. Hatte Frau Seeber wohl nicht im Sinn. P.R.)
Sie erhielt Mitteilung darüber, dass die Schreiben an Erich Honecker und das MdI (Innenministerium der DDR) an diese Stelle weitergeleitet und eingegangen sind.
Frau Spahr wurde auf die Sinnlosigkeit dieser Schreiben hingewiesen. (In der Tat waren diese Schreiben sinnlos. Niemals erreichten sie Herrn Honecker und Herrn Dickel. Ihre Büros haben die Briefe dann an den Rat des Stadtbezirks… weitergeleitet. Sowas hätten sich die beiden Damen doch denken können. P.R.)
Nun war das Auftreten von Frau Seeber ruhig und sachlich, wie bei Frau Spahr. (Nun ja, da haben die beiden eingesehen, dass Unruhe nichts bringt. Wenigstens etwas. Im Film wird nur auf das überhebliche Auftreten bei einem anderen Termin eingegangen, aber nicht auf das sachlich-ruhige Gespräch. P.R.)
Hier geht es auch um telefonische Kontakte. (Da das Telefonieren zwischen der BRD und der DDR äußerst schwierig war, stellt sich die Frage was für einen Sinn das für die beiden hatte. P.R.) Der Kontakt wird nicht legalisiert, weil das MfS diese Korrespondenz überwacht.
Vom 23.08.1979 bis 27.08.1979 hielt sich Frau Spahr in der CSSR (Prag) auf, um sich mit einem ehemaligen DDR-Bürger, der nun in Westberlin wohnte, zu treffen.
Auch hier wird erwähnt, dass Frau Spahr seit 3 Jahren Antragstellerin auf Übersiedlung in die BRD gewesen ist und seit längerer Zeit keiner geregelten Arbeit nachgegangen ist. Sie erledigte für Verlage in Berlin gelegentlich Schreibarbeiten.
Der Westberliner Bürger wurde bereits durch das MfS überwacht. Frau Spahr forderte diesen auf sie mit in die BRD zu nehmen. Darauf ist der Westberliner Bürger nicht eingegangen.
Anscheinend ein neuer IM. Denn als er Frau Spahr am 18.10.1979 und am 23.10.1979 besuchte, war ihm der Nachname der Mitbewohnerin Ilona (Seeber) nicht bekannt.
Der IM berichtete, dass Frau Spahr sich mit dem Gedanken getragen hatte, an das ZDF, Sendung „Hilferufe aus dem Osten“ zu schreiben, um ihre Antragstellung von dort aus publik zu machen und zu forcieren. (Die war doch spinnert, um es drastisch zu formulieren. Wusste sie nicht, was sie tat oder war sie eine bewusste DDR-Hasserin? P.R.)
Ilona, also Frau Seeber hatte geäußert, dass sie die DDR ungesetzlich verlassen will. Sie hatte einkalkuliert an der Grenze festgenommen zu werden und nach einer Strafverbüßung in die BRD entlassen zu werden.
Als Motiv für ihre Pläne gaben die beiden an, dass sie auf alle Fälle in die BRD wollten um in „Freiheit“ zu leben. Von der Tante und Familienangelegenheiten war nicht mehr die Rede.
Die Aussprache fand beim Direktor des Amtes für Arbeit, also des Arbeitsamtes, auf dessen Vorladung statt. Es war noch ein Vertreter der Abt. Innere Angelegenheiten anwesend.
Es ging darum Frau Spahr zu erklären, dass ihre geringfügige Arbeitsstelle bei INTERTEXT nicht den Anforderungen eines geregelten Arbeitsverhältnisses entspricht und sofort eine neue Vollzeitarbeitsstelle angetreten werden muss.
Frau Spahr erklärte sich mit dieser Maßnahme nicht einverstanden und erklärte, dass sie von den 300 Mark, die sie bei der geringfügigen Arbeitsstelle verdiente, ihren Lebensunterhalt bestreiten könnte. Sie wunderte sich, dass dies einer staatlichen Stelle jetzt erst auffiel.
Ihr wurde erklärt, dass mit der Bildung der Ämter für Arbeit (Arbeitsämter) ab dem 01.09.1979, alle gleichgelagerten Fälle einer Prüfung unterzogen und Veränderungen herbeigeführt wurden.
Gleichzeitig wurde die Veränderung der strafrechtlichen Bestimmung erwähnt, wonach Pauschalarbeit (geringfügiges Arbeitsverhältnis) nicht als lautere Art und Weise des Erwerbs des Unterhalts angesehen werden konnte. (Der Asozialen-Paragraph hatte nun hier gegriffen. P.R.)
Frau Spahr sah diese Argumente ein und erklärte sich bereit ein Vollzeitarbeitsverhältnis aufzunehmen.
Allerdings wollte sie auf keinen Fall durch das Arbeitsamt vermittelten Betriebe aufsuchen. Das waren
Sie erklärte innerhalb von 14 Tagen den Nachweis eines selbstgewählten Arbeitsverhältnisses vorzulegen. Damit erklärte sich der Direktor des Arbeitsamtes nicht einverstanden, sondern er bestand darauf, dass Frau Spahr die Vermittlungskarte zum Berliner Bremsenwerk annehme und nach Ablauf einer Woche das Arbeitsverhältnis mit diesem Betrieb vorlegt.
Durch den Vertreter der Abt. Inneres wurde ihr eingeräumt, nach dieser Frist auch den Nachweis eines Arbeitsverhältnisses, dass sie durch eigene Bemühungen gefunden hat. Sie sollte aber auf jeden Fall das Berliner Bremsenwerk aufsuchen, da seinerzeit Arbeitsverhältnisse ohne Vermittlung durch das Arbeitsamt nicht zustandekommen konnten.
Frau Spahr wurde zum 05.12.1979 zwecks Vorlage der Nachweise ihrer Bemühungen erneut vorgeladen.
Frau Seeber ist auf die Vorladung hin erschienen. Sie ist darauf hingewiesen worden, dass die Briefe an Erich Honecker und das Innenministerium der DDR an den Rat des Stadtbezirks Berlin-Friedrichhain, Abt. Inneres weitergeleitet worden sind. Es ist erklärt worden, dass nur diese Behörde für die Angelegenheiten von Frau Seeber zuständig ist.
Desweiteren ist ihr der Vorwurf gemacht worden, dass sie durch falsche Darlegungen völlig unglaubwürdig geworden war und sich die Behörde gegen die falschen Anschuldigungen verwahrt hatte.
Als Rechtsmittelbelehrung war ihr der der § 249 StGB der DDR; also der Asozialen-Paragraph, wörtlich vorgetragen und die daraus entstehenden Konsequenzen erläutert worden. Im Gegensatz zu vorangegangenen Gesprächen, war sie nun ruhig und sachlich.
Sie widerspricht sich, weil sie einmal sagt, dass sie weitermachen wird ohne gegen bestehende Gesetze zu verstoßen und zum anderen nennt sie die Option die Sache publik zu machen und kalkuliert entsprechende Konsequenzen ein.
Sie wollte ihre Freiheit wieder erlangen und dem Staat keinen Nutzen bringen. Sie wollte nur soviel arbeiten, dass es zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes reicht. Die 300 Mark, die sie bei INTERTEXT verdiene, würden ihr ausreichen.
Dann erkundigt sie sich nach gesetzlichen Grundlagen, nach welchen sie in die BRD übersiedeln kann. Diese solle man anwenden, auch wenn es noch 5 oder 20 Jahre dauern würde.
Es soll geprüft werden, ob die Tante aus Köln Mitglied der GfM ist. (So eine selbst ernannte Gruppe für Menschenrechte, die aber nur die Aufgabe hat, der DDR zu schaden. Im Netzt findet sich ein Dokument bezüglich der GfM mit Sitz in Frankfurt am Main. Nun ja, die waren dann wohl auch in Köln aktiv. P.R.)

In dem Brief schreibt die Tante, dass sie wegen einer Autoreparatur keine finanziellen Mittel hat, um in den Weihnachtsurlaub zu fahren. Soviel zur Reisefreiheit. Ob Gesetze oder Finanzen die Reisefreiheit einschränken, es kommt doch letztendlich auf Gleiche heraus.
(Wie konnten sich die beiden auf so eine Organisation einlassen? P.R.)
Dokument entnommen vom Bundesarchiv

(Dafür hätten sie lange Jahre im Knast sitzen können. Wie konnten sich die beiden auf so eine Organisation einlassen? P.R.)
In einem weiteren Schreiben des MfS vom 18.01.1980 ist es um Paketsendungen gegangen, die an die beiden gerichtet sind, zu beschlagnahmen, da gegen sie wegen dem § 100 StGB der DDR („Landesverräterische Agententätigkeit“) ermittelt worden ist.
Um nicht alles zu wiederholen, nun das wichtigste und noch fehlende.
(Die beiden hatten mehr Glück, als Verstand, was das Strafrechtliche betrifft. P.R.)
Am 22.07.1979 ging es um diskriminierende Äußerungen gegen die DDR, welche die Strafbestandsmerkmale der §§ 106, 220 StGB der DDR verletzten. Da diese Schreiben der Öffentlichkeit nicht zugänglich waren, konnten keine strafrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden.
Seit Januar 1980 arbeiten die beiden in kirchlichen Einrichtungen. (Menschenskinder, warum sind die nicht früher auf die Idee gekommen bei der Kirche oder einem Privatunternehmer eine Arbeitsstelle anzunehmen.? Da wäre ihr Problem mit der beruflichen Tätigkeit gelöst gewesen. Es arbeiteten viele Leute bei der Kirche, die mit der Arbeitswelt der DDR nicht zurechtkamen. P.R.)
Im Zusammenhang mit GfM, also diese selbsternannte Gesellschaft für Menschenrechte, konnten gegen die beiden keine strafrechtlichen Maßnahmen nach § 100 StGB der DDR eingeleitet werden. Diese Hinweise waren „offiziell nicht auswertbar“, wie es auf Amtsdeutsch heißt. (D.h. wohl, dass das Gericht diese Hinweise nicht anerkannt hatte. Menschenskind, die hatten ganz schön Dusel. P.R.)

Auszug aus aus DIE TROMMLER ARCHIV „Grundfragen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren“
Zwischenzeitlich haben die beiden feste Partner gefunden. Und da ihnen, wenn auch verspätet, die Idee gekommen ist, bei der Kirche zu arbeiten, konnte sie nun feste Arbeitsverhältnisse nachweisen. Der Asozialen-Paragraph war nun auch aus der Welt.
Frau Seeber wurde angeboten bei der Beschaffung von Wohnraum die erforderliche Unterstützung durch den Rat zu gewähren. Wo dann Frau Spahr wohnen sollte ist im Dokument nicht ersichtlich. Laut Film hatte Frau Spahr den Pfarrer geheiratet, wo sie arbeitete. Dann wohnte sie wohl im Pfarrhaus.
Schließlich und endlich habe die beiden eingesehen, dass es doch das Beste war, wenn sie in der DDR blieben.
Frau Seeber zog am 17.03.1980 ihren Ausreiseantrag zurück, Frau Spahr folgte am 01.10.1980.
Da sie nun feste Partner hatten und einer geregelten Arbeit nachgingen, wurde dieser Vorgang beendet. Des Lebens Lauf hat an der Beendigung dieses Vorgangs und dieser Karrieren eine wichtige Rolle gespielt.
Nachwort von Petra Reichel:
Wie der Film zeigt, waren die beiden niemals einsichtig. Des Lebens Lauf hatte sie zum stillhalten veranlasst. Heute sind sie wieder laut und beteiligen sich an der Volksverdummung durch die Sieger der Geschichte. Die beiden hatten eine gute Arbeitsstelle und eine dazugehörige Betriebswohnung. Ihnen ging es gut in der DDR. Weshalb sie zu Gegnerinnen der DDR geworden sind und auch im Nachgang diesbezüglich aktiv sind, ist unerklärlich.
Aus heutiger Sicht gesehen, muss man feststellen, dass die DDR damals kontraproduktiv handelte. Im Fall der Beiden wurde der Ausreiseantrag wegen Unrechtmäßigkeit abgelehnt. Warum hatte die DDR nicht die entsprechenden Rechtsgrundlagen geschaffen, damit die Leute ausreisen konnten? Einschränkungen hätte es für Geheimnisträger, in Zivil- und Strafprozessen befindlichen Personen und Leuten, die Schulden hatten, geben können. Das hätte man ja prüfen können. Natürlich hätte es für Menschen, die diesen Schritt bereut hätten die Möglichkeit zur Rückkehr geben müssen. Es ist ja das Widersinnige, dass Leute, die es in die BRD geschafft hatten, in der Regel nicht mehr zurückkehren konnten. Ebenso war der Zuzug von Bürgerinnen und Bürgern der BRD, welche die Staatsbürgerschaft der DDR anstrebten, sehr stark eingeschränkt. Siehe Aufnahmeheim Röntgental. Hätte die DDR grundsätzlich neue Leute und Rückkehrende aufgenommen und die Unzufriedenen ausreisen lassen, wäre das für die Gesellschaft in der DDR besser gewesen, wie „das Schmoren im eignen Saft“.
In dem Fall der beiden Freundinnen hätte die Gefahr für die DDR im Zusammenhang mit der Verbindung zur GfM vermieden werden können, denn diese wäre nicht zustande gekommen, wenn die beiden hätten zeitnah ausreisen können. Die Betriebswohnung des ND wäre Jahre früher frei geworden.
Auch im Nachgang hat diese Vorgehensweise der DDR einen Bumerangeffekt. Viele Jahre nach ihrem Ende, kippen die Sieger der Geschichte weiterhin Kübel von Dreck über die DDR.

Nachwort des Stasi-Unterlagen-Archivs:
„2019 besuchten die zwei Frauen aus diesem Fall noch einmal gemeinsam die Orte ihrer damaligen Erfahrungen. Begleitet von einem Filmteam der Deutschen Welle erinnerten sie an ihre Situation. Die Reportage „Zwei Frauen im Visier der Stasi“ ist online unter…“

Entnommen aus Bundesarchiv/Stasi-Unterlagen-Archiv (Hg), OV „Zwillinge“. Als zwei Freundinnen Ausreiseanträge stellten. Auszug aus Stasi-Akten. Redaktion: Bettina Altendorf, Axel Janowitz, Andreas Schiller, Berlin 2022
Bearbeitet und Gedankeneinfügungen von Petra Reichel
Siehe auch Stasi-Unterlagen-Archiv – „Einblick ins Geheime“
Der Fall Matthias Domaschk wird immer wieder hervorgekramt und der Nachwelt präsentiert.
Immer wieder werden die unklaren Todesumstände des Matthias Domaschk thematisiert.
DIE TROMMLER hat sich in dieser Ausgabe (Mai 2023) damit beschäftigt und ist der Meinung, dass das MfS gravierende Fehler gemacht hat, an deren Ende der tragische Tod des Matthias Domaschk steht, der hätte vermieden werden können. Wie überall auf der Welt, werden Fehler seitens einer Behörde nicht zugegeben, auch wenn dadurch Menschenschicksale bis hin zum Tod, entschieden werden. Die Todesumstände des Matthias Domaschk sind ungeklärt.
Es gab zwar einen Prozess im Jahre 2000, doch es ist nicht zur vollständigen Klärung des Falles gekommen.
Die Thüringer Landesregierung kündigte im Januar 2015 eine erneute Überprüfung des Falles Matthias Domaschk an. Bisher ist es nicht dazu gekommen. Vermutlich wird das im Sande verlaufen.
Man könnte mit den Mitteln und Methoden von heute den Fall nochmal aufrollen. Z.B. die Untersuchung von DNA-Spuren. Das gab es ja seinerzeit nicht. Die Frage ist, ob sich die Beweismittel (Spurenträger) noch in der Asservatenkammer befinden oder beseitigt, verunreinigt oder vernichtet worden sind. Gewöhnliche Kriminalfälle sind oft nach Jahren, Jahrzehnten aufgeklärt worden. Darüber gibt es Fernsehsendungen. Aber aufgrund der politischen Brisanz dieses Falles hat der Staat kein Interesse an der zweifelsfreien Aufklärung.
Die ewige Legendenbildung trägt zur antikommunistischen Propaganda der Sieger der Geschichte bei. Diese haben kein Interesse daran das zu ändern.
Petra Reichel
Weiteres siehe Inhaltsverzeichnis
Matthias Domaschk wurde am 12. Juni 1957 in Görlitz geboren und ist am 12. April 1981 in Gera gestorben. Um seinen Tod gibt es viel Legendenbildung.

Bis zur sechsten Klasse besuchte Matthias Domaschk die Schule in Görlitz. Bereits in dieser Zeit kam er in Konflikt mit dem staatlichen Schulsystem, als er den Besuch der Christenlehre-Gruppe (privater Religionsunterricht- In der DDR war Religion Privatsache. Daher gab es in der Schule keinen Religionsunterricht. Dieser erfolgte für Interessierte in der Freizeit privat durch den Pfarrer. P.R.) einem Arbeitseinsatz anlässlich des Geburtstags von Walter Ulbricht vorzog.[1] Pflicht geht nun mal vor. Freizeitbeschäftigung, wozu in der DDR der Religionsunterricht gehörte, muss hinten angestellt werden. Diesen hätte er sausen lassen sollen. Falls diese Terminüberschneidung, wobei Domaschk den Termin des Religionsunterrichtes dem Arbeitstermin vorzog, die Ursache für Domaschks Gegnerschaft zur DDR war. Das Ganze passierte, als Domaschk in der 6. Klasse war. Da war er noch Kind und verstand nichts von Politik. Da muss jemand ihm die Gegnerschaft zur DDR eingeflüstert haben. Was für ein Arbeitseinsatz soll das für so einen jungen Schüler, wie Domaschk damals war, gewesen sein?
Er interessierte sich besonders für Geschichte und Archäologie. Im Dezember 1970 zog die Familie Domaschk nach Neulobeda, einem Ortsteil von Jena, wo der Vater Gerhard Domaschk Karriere zum Hauptabteilungsleiter beim VEB Carl Zeiss machte und zu diesem Zweck auch in die SED eintrat, worüber seine Frau Ruth betrübt war.[1]Matthias Domaschk besuchte in Neulobeda die Dr. Theodor Neubauer-Schule. Die Mutter von Matthias Domaschk arbeitete in der Bibliothek der Sektion Theologie der Jenaer Universität. Sie hat gegen den Willen des Vaters Matthias` Konfirmation durchgesetzt. So kommt er 1972 in die evangelische Junge Gemeinde in Lobeda. Dort lernte er seine Freundin und Lebensgefährtin Renate Groß kennen, die nach ihrem Theologiestudium ab 1974 in der evangelischen Kirchgemeinde Lobeda als Katechetin arbeitete.[2]
Matthias Domaschk begann im September 1974 eine Ausbildung zum Feinmechaniker mit Abitur[3] beim VEB Carl Zeiss Jena, die er im April 1977 beendete – jedoch aus politischen Gründen ohne Abitur.
Seit 1975 war er in der Jungen Gemeinde Jena-Stadtmitte engagiert. Während der Zeit als Berufsschüler im Alter von 17 Jahren, am 18. Januar 1975, erlebte Matthias Domaschk ein für ihn einschneidendes Ereignis.
Dieses Ereignis war nichts Besonderes, eher alltäglich. In Jena, in der Gartenstraße 7 nahmen etwa 30 Jugendliche an der Verlobungsfeier eines Freundes teil. Das verursacht natürlich Lärm und die Nachbarn beschwerten sich. Es kam zu einem Polizeieinsatz. Wer keinen Personalausweis dabei hatte, wurden zum Polizeirevier mitgenommen, um die Identität festzustellen. Daraus wurde ein Politikum gemacht. Einige der Jugendlichen beschwerten sich über die Art der polizeilichen Maßnahme. Wikipedia lässt da etwas weg, weil dann geschrieben steht, dass vier Freunde vom Domaschk zu Gefängnisstrafen von einem Jahr verurteilt wurden. Weswegen? Das hat doch nichts mehr mit der Ruhestörung zu tun.
Nun beobachtete das MfS die Gartenstraße 7 in Jena genauer. Der Freundeskreis um die WG in der Gartenstr. 7 in Jena hatte auch Verbindung zu zum Konterrevolutionär Jürgen Fuchs und der Tochter des Schriftstellers Reiner Kunze.
Im Dezember 1975, im Alter von 18 Jahren, zog Matthias Domaschk aus der Wohnung seiner Eltern in Neulobeda aus in das Stadtzentrum von Jena, Rähmen 3, wo er mit seiner Freundin Renate[2] lebte und sie im Dezember 1976 ihre Tochter Julia bekamen.
1976 beteiligte Domaschk sich an Protesten gegen die Ausbürgerung Wolf Biermanns aus der DDR. Es kam zu ersten Verhören durch das MfS.
1977 organisierte er Hilfsaktionen (Briefe und Pakete) für verhaftete Jenaer Konterrevolutionäre und fuhr mit seiner damaligen Lebensgefährtin Renate Groß nach Prag, wo beide der neu gegründeten Charta 77(konterrevolutionäre Organisation in der CSSR P.R.) über die Ereignisse in Jena berichteten.
Aufgrund seiner konterrevolutionären Einstellung wurde Domaschk vier Wochen vor der mündlichen Abiturprüfung aus der Abiturklasse ausgeschlossen und durfte nur noch seine Facharbeiterprüfung abschließen. Sein Traum Geodäsie studieren blieb ein Traum. Ähnlich, wie bei Roland Jahn war das Bildungsverbot kontraproduktiv. Der Hass gegen die DDR wurde gestärkt (siehe Roland Jahn) und in der BRD, bzw, nach Ende der DDR bekamen diese Leute auch ohne entsprechenden Bildungsabschluss hohe Posten. (siehe Roland Jahn)
Angeblich war Domaschk nach Abschluss seiner Lehre mehrere Monate arbeitslos. Wikipedia zitiert aus dem Buch von Peter Wensierski: „Jena Paradies. Die letzte Reise des Matthias Domasschk“. Ch. Links Verlag, Berlin 2023, ISBN 978-3-96289-186-2.
So lange war Arbeitslosigkeit in der DDR nicht möglich. Bereits nach wenigen Wochen schaltete sich die Stadt ein, falls der oder die Betroffene einige Zeit erfolglos nach einer Arbeitsstelle suchte.
Letztendlich fand Matthias Domaschk eine Stelle beim ZIMET, einem mikrobiologischen Forschungsinstitut bei der Akademie der Wissenschaften der DDR im Jenaer Stadtteil Beutenberg, als Maschinist für die Lüftungsanlagen – im Heizungskeller. Zunächst missfiel ihm die Arbeit des Kohleschaufelns. Da die Arbeit aber gut bezahlt war, konnte Domaschk sich doch mit dieser Arbeit anfreunden. Es war ein ruhiger Job, so dass er während der Arbeitszeit die Gelegenheit hatte Bücher zu lesen. Während der Nachtschichten nutzte er die Gelegenheit aus, dass es an seinem Arbeitsplatz ein Telefon gab. Später, bis zu seinem Tod, arbeitete Domaschk in der Tankschlosserei (Bioreaktoren, häufig auch als Fermenter bezeichnet, in dem bestimmte Mikroorganismen oder kleine Pflanzen unter möglichst optimalen Bedingungen kultiviert werden.P.R. siehe Wikipedia) des ZIMET.
Vom Herbst 1977 leistete er bis 1979 Grundwehrdienst bei der Nationalen Volksarmee. 1980 nahm er an Treffen der Initiativgruppe für einen Sozialen Friedensdienst sowie an Ost-West Treffen zwischen ehemaligen Jenaern und Akteuren der Jungen Gemeinde in Polen teil. Mit seinem Jenaer Freund und Konterrevolutionär Peter Rösch besuchte er Danzig, wo Kontakte zur polnischen Solidarność angebahnt werden sollten.
Am 10. April 1981 war Domaschk mit Rösch unterwegs zu einer Geburtstagsfeier nach Berlin/DDR. Am gleichen Wochenende fand dort der X. Parteitag der SED statt. Auf Befehl des MfS wurden Domaschk und Rösch im Zug verhaftet und nach ersten Verhören in Jüterbog am nächsten Tag in die Untersuchungshaftanstalt des MfS in Gera verbracht. Der Vorwurf: sie hätten Störaktionen während des Parteitages geplant. Es hat sich herausgestellt, dass dem nicht so war. Diese Fahrt war harmlos. Das Ziel war obengenannte Geburtstagsfeier. Die Aktion des MfS war ein Fehler. Warum war das MfS nicht in der Lage, im Vorfeld herauszufinden, dass das eine harmlose Fahrt zu einer Geburtstagsfeier war und sonst nichts?
Nachdem Domaschk am 12. April 1981 verhört wurde, unterschrieb er eine Verpflichtungserklärung für eine inoffizielle Mitarbeit beim MfS. Vor seiner Entlassung um 14 Uhr kam er im Besucherraum der Untersuchungshaftanstalt des MfS ums Leben.
Domaschks Tod war und ist bis heute Anlass zur Legendenbildung. Die konterrevolutionäre Bewegung in der DDR bekam durch dieses traurige Ereignis enormen Auftrieb. Siehe auch Beitrag zu Roland Jahn.
Die Frage, ob Domaschk wirklich Suizid beging, einem Unfall zum Opfer fiel oder aber ermordet wurde, konnte bis heute nicht zweifelsfrei geklärt werden.
Laut Wikipedia schweigen die verantwortlichen MfS-Offiziere. Na ja, welche Behörde, bzw. deren Vertreter gibt Fehler und Fehlentscheidungen zu? Andere MfS-Angehörige erklärten auf You Tube etwas dazu anhand der Fernsehsendung „Kontraste“, die sich mit dem Fall Domaschk beschäftigt hat. Dieser Beitrag ist auf You Tube gesperrt worden. Begründung: Das Urheberrecht. In einem anderen Video erklärt ein damaliger MfS-Angehöriger was dazu. Allerdings werden die Fehler der Verantwortlichen nicht zugegeben. Siehe weitere Beiträge in dieser Ausgabe DIE TROMMLER, auf You Tube u.a.
Im September 2000[16] kam es zum letzten Prozess, bei dem sein Freund Peter Rösch als Zeuge aussagte. Die Anklage der Freiheitsberaubung wurde nach DDR-Strafgesetzbuch verhandelt, da aus den vorhandenen Indizien, die gegen Suizid sprachen, weder eine von außen herbeigeführte Todesfolge noch eine eindeutige Rechtsbeugung nachgewiesen werden könne, so die damals zuständige Staatsanwaltschaft Gera. Sie hat deshalb die Strafanzeige der Freiheitsberaubung mit Todesfolge abgewiesen. Die MfS-Offiziere wurden zu geringen Tagessätzen wegen Freiheitsberaubung verurteilt.
Im Januar 2015 kündigte die seit Dezember 2014 amtierende rot-rot-grüne Thüringer Landesregierung (Kabinett Ramelow I) eine erneute Überprüfung des Falles an.[17]
Das wird wohl kaum passieren und wohl eher im Sande verlaufen.
Man könnte mit den Mitteln und Methoden von heute den Fall nochmal aufrollen. Z.B. die Untersuchung von DNA-Spuren. Das gab es ja seinerzeit nicht. Die Frage ist, ob sich die Beweismittel(Spurenträger) noch in der Asservatenkammer befinden oder beseitigt, verunreinigt oder vernichtet worden sind. Gewöhnliche Kriminalfälle sind oft nach Jahren, Jahrzehnten aufgeklärt worden. Darüber gibt es Fernsehsendungen. Aber aufgrund der politischen Brisanz dieses Falles hat der Staat kein Interesse an der zweifelsfreien Aufklärung.
Die ewige Legendenbildung trägt zur antikommunistischen Propaganda der Sieger der Geschichte bei. Diese haben kein Interesse daran das zu ändern.
Entnommen Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel
Am 12.04.1981, gegen 14:15 wurde im Besucherraum der Untersuchungshaftanstalt des MfS in Gera nach einer Prüfungsbehandlung (Prüfung von Anzeigen und Mitteilungen) Matthias Domaschk tot aufgefunden. Am Ende des langen Verhörs wurde er für das MfS geworben.
Domaschk sollte nach Hause gefahren werden und musste noch etwas im Besucherraum warten. Während dieser Zeit hatte er sich mit seinem zusammengedrehten Oberhemd stranguliert und hatte dazu das Heizungsrohr benutzt.
Sofortige Belebungsversuche waren erfolglos. Der gegen 14:30 eintreffende Anstaltsarzt des medizinischen Dienstes der Untersuchungshaftanstalt in Gera stellte den Tod von Herrn Domaschk fest.

Herr Domaschk wurde seit mehreren Jahren das die Kreisdienststelle des MfS Gera beobachtet, da er mit Gegnern der DDR Kontakt hatte. Erstmalig fiel er, als er im Herbst 1976 als Mitunterzeichner der „Biermann-Petition“ und eines „Brüsewitz-Schreibens“, auf. Das war der Anlass ihn zu beobachten.
Es erfolgt dann ein Bericht des Tages, über Kontakte und dass die „Junge Gemeinde“ gegen die DDR agierte.
Es wurde festgestellt, dass keine Aktionen gegen den X. Parteitag der SED stattfinden sollten und man sich nur zu einer Geburtstagsfeier traf.

Die Vernehmung von Herrn Domaschk dauerte vom 11.04. 1981, 23:05 Uhr bis 12.04. 1981, 03:00 Uhr, vom 12.04. 1981, 03:30 Uhr bis 06:00 Uhr und von 06:30 Uhr bis 12:15 Uhr. Diese wurde von einem Untersuchungsführer, unter zeitweiliger Mitwirkung eines Referatsleiters, der Abteilung IX der entsprechenden Dienststelle des MfS in Gera in einem Vernehmungszimmer durchgeführt. Herr Domaschk verhielt sich ruhig, zeigte keinerlei psychisch abnorme Verhaltensweisen und beantwortete die ihm gestellten Fragen bereitwillig und ohne Vorbehalte. In den Pausen trank Herr Domaschk zwei Kännchen Kaffee und aß zwei belegte Scheiben Brot. (In der langen Zeit hatte Herr Domaschk wenig gegessen. Hatte er kein Wasser getrunken? Nur Kaffee? P.R.)
Nach Abschluss der Untersuchung und Protokollierung der Aussagen von Herrn Domaschk wurde dieser am 12.04.1981 in der Zeit von 12:15 Uhr bis 12:45 Uhr durch den Untersuchungsführer und Referatsleiter zur Zusammenarbeit mit dem MfS befragt, wozu er seine Einwilligung gab. In diesem Zusammenhang wurde Herrn Domaschk erklärt, dass ein weiterer Mitarbeiter des MfS mit ihm sprechen und er danach unverzüglich mit einem PKW des MfS zu seiner Wohnung nach Jena gefahren wird.
In der Zeitspanne zwischen 12:45 Uhr bis 13:30 Uhr führte ein Mitarbeiter der Kreisdienststelle Jena alleine eine Unterhaltung mit Herrn Domaschk. Dieser erklärte schriftlich die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem MfS. Man muss bedenken, dass Herr Domaschk übermüdet war und wenig gegessen und getrunken hatte. Es war ein Fehler, in dieser Situation Herrn Domaschk anzuwerben. Man hätte ihn an einem andren Tag aufsuchen müssen, wo er den Kopf frei hatte und in der Verfassung war eine solch wichtige Entscheidung bewusst zu treffen.
Gegen 13:30 Uhr wurde Herr Domaschk durch den Untersuchungsführer in das Besucherzimmer der Dienststelle des MfS in Gera geführt, wo er bis zur geplanten Abfahrt in seine Wohnung allein verblieb.
In diesem Zeitraum hielt sich Herr Rüsch, ein Kumpel von Herrn Domaschk in einem anderen Besucherzimmer derselben Dienststelle des MfS auf und wurde am 12.04.1981 gegen 14:10 Uhr zum PKW der Kreisdienststelle Gera geführt.
Beim Betreten des Herrn Domaschk zugewiesenen Besucherzimmers durch den Wachleiter der Abteilung XIV der BVfS Gera, um Herrn Domaschk zur Rückfahrt mit dem gleichen PKW nach Jena zu holen, wurde dieser um 14:15 stranguliert aufgefunden.
Zu den Motiven des Herrn Domaschk für diese Handlungsweise lagen zum damaligen Zeitpunkt keine Erkenntnisse vor.
Die weitere Beobachtung von Herrn Rösch nach seiner Ankunft in Jena ergab, dass dieser unverzüglich ein namentlich bekanntes aktives Mitglied der „Jungen Gemeinde“ aufsuchte.
1.) Am 13.04.1981 die Eltern des Herrn Domaschk vom Tod ihres Sohnes in Kenntnis zu setzen. Ihnen erklären, dass ihr Sohn im Zusammenhang mit Gegnern der DDR einer Befragung unterzogen wurde und nach deren Abschluss Suizid beging.
2.) Mit den Eltern alle Maßnahmen der Beisetzung beraten. Dabei wurde die Einäscherung des Leichnams, ohne Feierlichkeit, angestrebt. Die Urnenbeisetzung sollte zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt erfolgen. Diese sollte nur im engsten Familienkreis stattfinden. (Bei einem Suizid ist eine kleine und stille Beerdigung ohnehin üblich. P.R.)
3.) Die Maßnahmen am 13.04.1981 sollten zeitlich so erfolgen, dass der Aufenthalt der Parteitagsdelegation der KPdSU am 13.04.1981 im VEB Carl Zeiss Jena nicht beeinträchtigt wird. (Das ging die ja schließlich gar nichts an. P.R.)
4.) Die Eltern von Herrn Domaschk sollten dazu gewonnen werden, in ihrem Umgangs- und Bekanntenkreis mitzuteilen, dass ihr Sohn durch gegnerische Kräfte in den Tod getrieben wurde. Diese Argumentation könnte durch inoffizielle und offizielle Kräfte unterstützt werden. (Ein fataler Fehler. Wie kann man als zuständige Behörde so empathielos sein? Den Angehörigen in ihrem Schmerz so eine unausgegorene Geschichte aufzutischen mit der Maßgabe diese weiterzuverbreiten, lässt die Spekulation „ins Kraut schießen“. Für die Sieger der Geschichte „ein gefundenes Fressen“, womit sie bis zum heutigen Tage „hausieren gehen“Es erhebt sich die Frage, ob dieser Vorschlag überhaupt umgesetzt wurde. P.R.)
Oben genannte Maßnahmen sollten abgesichert werden und vorbeugend gegnerische Aktionen im Inneren der DDR vorbeugend verhindert werden und offensive Gegenmaßnahmen erarbeitet werden.
entnommen aus der MfS-Mediathek
entnommen aus der MfS-Mediathek
In der vielen Einseitigkeit findet man eine Gegenstimme in einer älteren Ausgabe des „RotFuchs“. (Dezember 2004)
Den Fehler seiner Behörde gibt er ehemalige Chef natürlich nicht zu. Wenn rechtzeitig festgestellt worden wäre, dass diese Leute nur eine harmlose Reise zu einer Geburtstagsfeier unternehmen und keinesfalls den X. Parteitag der SED stören wollten, wäre es nicht soweit gekommen.

entnommen aus „RotFuchs“, Dezember 2004, zusätzlicher Text von Petra Reichel