Deutsche Wirtschaftskommission

Die Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) war die zentrale deutsche Verwaltungsinstanz in der Sowjetischen Besatzungszone und hatte schließlich, bis zum 7. Oktober 1949 – der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik – regierungsähnliche Funktionen.

Die Wirtschaftskommission wurde auf Grundlage des Befehls Nr. 138[1] der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) am 11. Juni 1947 in Berlin errichtet. Sie bestand bis zur Gründung der DDR am 7. Oktober 1949.

Der Kommission wurden durch die SMAD die bereits 1945 gegründeten Zentralverwaltungen für die verschiedenen Wirtschaftssektoren, für Finanzen, Soziales und andere Bereiche unterstellt. Hinzu kamen später Zentralverwaltungen für Umsiedler, Statistik, Interzonen- und Außenhandel sowie Sequestrierung und Beschlagnahme. Nicht der Kommission eingegliedert wurden Inneres, Volksbildung und Justiz. Grundsätzlich blieben die Zentralverwaltungen unabhängig voneinander.

Die Kommission diente zur Koordination der Zentralverwaltungen. Hinzu kamen der Kontakt zur SMAD und die Sicherstellung der Reparationslieferungen.

Aufgrund der krisenhaften wirtschaftlichen Entwicklung in der SBZ und nach dem Scheitern der Londoner Außenministerkonferenz im Dezember 1947 kam es zu einer Reorganisation der Kommission. Durch den Befehl Nr. 32 der SMAD vom 12. Februar 1948 wurde sie gegenüber den deutschen Organen in der SBZ zum Erlass von Verordnungen und Anordnungen ermächtigt.[2] Es gab nunmehr Plenarsitzungen und ein Sekretariat. Außerdem wurden als ständiger Vorsitzender Heinrich Rau sowie zwei Stellvertreter Bruno Leuschner und Fritz Selbmann installiert. Alle drei waren Mitglied der SED. Sie konnten verpflichtende Anordnungen für den Apparat der Kommission treffen. Das zehnköpfige Sekretariat zählte nur je einen Vertreter der Parteien CDU und LDP, was dem Ausbau der Vormachtstellung der SED zugutekam.

Angegliedert wurden der Kommission nun auch die Wirtschaftsleitung und -planung. Ebenfalls 1948 wurden die Zentralverwaltungen in Hauptverwaltungen umbenannt und ihre Zahl von 14 auf 17 erhöht. Die Zahl der Mitglieder der Kommission stieg seit dem 27. November 1948 von 38 auf 101 Personen aus den Verwaltungen. Hinzu kamen nunmehr 48 Vertreter der „Bevölkerung“, 15 Vertreter der Parteien und 10 Vertreter der Massenorganisationen wie dem FDGB.

Die DWK wirkte zentral an den Vermögenseinziehungen in der SBZ mit, etwa durch den Erlass von Durchführungsbestimmungen zu SMAD-Befehl Nr. 201,[3] der sich auf die Alliierte Kontrollratsdirektive Nr. 38 über die Entnazifizierung stützte oder den Erlass von Durchführungsbestimmungen zu SMAD-Befehl Nr. 64.[4] Sie erweiterte ihren Einfluss schrittweise auf das gesamte Wirtschaftsleben der SBZ inklusive der Privatwirtschaft, und die weitgehend verstaatlichten Bereiche Landwirtschaft, Handel und Banken sowie auf andere Bereiche wie die wissenschaftliche Forschung. Sie erreichte somit noch vor Gründung der DDR eine beträchtliche Zentralisierung. Das Sekretariat der Wirtschaftskommission hatte schließlich regierungsähnliche Funktionen. Am 7. Oktober 1949 gingen die Kommission und der ihr angeschlossene über 10.000-köpfige Apparat in der „Provisorischen Regierung“ der DDR auf.

Das Gebäude der Deutschen Wirtschafts-Kommission im Januar 1949, Leipziger Straße Ecke Wilhelmstraße in Berlin (seit 1992 Detlev-Rohwedder-Haus)
Bildquelle: Von Bundesarchiv, Bild 183-19000-4055 / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5341387

Die Wirtschaftskommission war im Gebäude des ehemaligen Reichsluftfahrtministeriums, dem heutigen Detlev-Rohwedder-Haus in Berlin untergebracht.

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Westgeld

Westgeld war ein Begriff im Sprachgebrauch in der DDR[1], im DDR-offiziellen Sprachgebrauch wurden die Begriffe Valuta und Valutamark benutzt.

Wechselstube für „DM-West“ bei der Leipziger Herbstmesse 1950
Bildquelle: Von Deutsche Fotothek‎, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=6537518

Im engeren und meist gebrauchten Sinne wurde damit die D-Mark bezeichnet, im weiteren Sinne umfasste Westgeld alle frei konvertierbaren Währungen westlicher Länder.

Westgeld bzw. D-Mark war, anders als die Mark der DDR, kein gesetzliches Zahlungsmittel in der Deutschen Demokratischen Republik. Eine Ausnahme bildete die staatliche Einzelhandelskette Intershop. Es war jedoch in Form von Bargeld eine Schattenwährung, vor allem für Güter und Dienstleistungen, die normale DDR-Bürger nicht ohne Weiteres bekamen.

Bis 1974 war es DDR-Bürgern verboten, Valuta zu besitzen. Mit Erlass des Ministerrates der DDR wurde das Verbot später aufgehoben, und DDR-Bürger konnten nun auch in den Intershops einkaufen. Sie konnten Valuta jedoch nicht legal gegen Mark der DDR eintauschen. Legal waren nur Valutageschenke von Verwandten aus dem westlichen Ausland oder Arbeitsentgelt für Tätigkeiten im westlichen Ausland, das anteilig in Valuta ausgezahlt wurde.

Ab 1979 mussten DDR-Bürger ihre D-Mark vor dem Einkauf in Intershop-Filialen in sogenannte Valuta-Schecks oder Forumschecks umtauschen. Diese besaßen den gleichen Wert wie die D-Mark, konnten jedoch nur in den Intershopläden eingelöst werden. Hintergrund für die Einführung der Forumschecks war der Umstand, dass die DDR auf diese Weise eher in den Besitz des echten Westgelds kam.

Forumschecks
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Valuta etablierte sich in der DDR, neben Sachwerten wie Antiquitäten oder hochwertigen Lebensmitteln, als Zweitwährung, mit der man aber nicht in Läden und Verkaufseinrichtungen einkaufen konnte, sondern nur im Intershop oder inoffiziell bei Bekannten.

Ein üblicher (illegaler) Umtauschkurs war 1:4 (1 DM für 4 Mark der DDR); oft musste man noch deutlich mehr für eine DM zahlen, bis zu 1:25.

Der offizielle Umtauschkurs der DDR war 1:1, angewendet zum Beispiel beim Mindestumtausch (inoffiziell „Zwangsumtausch“) für Bürger der BRD und Westberlins beim DDR-Besuch oder bei der Bereitstellung des Reisegelds von 15 DM für DDR-Bürger, die ins westliche Ausland fahren durften. 

Umtauschbescheinigung der Staatsbank der DDR, Bhf Berlin Friedrichstraße, 20 DM in 20 M der DDR – 1987
Bildquelle: Von Cyzen – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=98914896

Die Mark der DDR war eine Binnenwährung, sie durfte das Staatsgebiet der DDR nicht in westliche Richtung verlassen, nur in andere Länder des RGW.

Im offiziellen Sprachgebrauch der DDR war von Valutamark bzw. Valuta-Mark (kurz: VM) die Rede, wenn mit Partnern in der BRD Geschäfte gemacht wurden, bei der diese Partner (meist vorab) an die DDR mit D-Mark bezahlten und dann der DDR-Staat dieselbe Summe in DDR-Mark für die Vertragszwecke freigab – wie etwa für die Kirchenbauprogramme in der DDR. Dabei galt nach DDR-Vorgabe das Währungsverhältnis 1 D-Mark = 1 Valuta-Mark = 1 DDR-Mark.

Seit 1. Januar 1959 wendete die DDR bei der Erfassung der Außenhandelsumsätze einen neuen Umrechnungskurs an: Für Außenhandelswerte galt die neu eingeführte Rechen- bzw. Verrechnungs-Einheit Valutamark (VM).[2]

Die Valutamark war kein Zahlungsmittel, sondern ein währungstechnisches Instrument, eine Wirtschaftsplan-Kennziffer zur Umrechnung der auf dem Weltmarkt geltenden Import‑ und Exportpreise einschließlich des Transferrubels, der für die Sowjetunion eine solche Umrechnungsfunktion hatte.[3]

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Forumscheck

Als Forumscheck wurde in der DDR ein Zahlungsmittel bezeichnet, das von der Forum Außenhandelsgesellschaft m.b.H., einer 1976 gegründeten Tochterfirma des Bereichs Kommerzielle Koordinierung des DDR-Außenhandelsministeriums, ausgegeben wurde. Mit Forumschecks konnten DDR-Bürger in den Intershops einkaufen, dabei entsprach eine Forumscheck-Mark einer D-Mark. Die Umrechnung weiterer frei konvertierbaren Währungen erfolgte auf der Basis der von der Staatsbank der DDR festgelegten Devisenumrechnungssätze. Auch bei den Intertankstellen und Genex konnten entsprechende Waren mit Forumschecks erworben werden.[1]

Forumschecks
Bildquelle: Wikipedia

Die Einführung der Schecks war am 16. April 1979.[2][3] Um die Forumscheck-Regelung durchzusetzen, durften jetzt nur Nicht-DDR-Bürger im Intershop mit Devisen bar zahlen und mussten dazu den Reisepass oder den Ausweis vorzeigen. DDR-Bürger durften dies offiziell nicht und mussten die frei konvertierbaren Währungen vorher bei den Bankinstituten der DDR oder den Filialen der Staatsbank der DDR gegen Forumschecks umtauschen. Der Umtausch war gebührenfrei. Die Schecks waren nicht übertragbar und der Rücktausch war nicht möglich. Zumindest ab Mitte der 1980er Jahre wurde aber auch der direkte Kauf mit D-Mark durch DDR-Bürger häufig wieder akzeptiert.

Die Forumschecks galten in den Einrichtungen des DDR Außenhandels wie beispielsweise Intershop, Intertank oder Genex.[4]Dort wurden sie wie Geld behandelt, das heißt bei Zahlung mit Forumschecks wurde das „Wechselgeld“ auch in Forumschecks zurückgegeben (kleinere Beträge als 50 Forumscheck-Pfennig wurden meist in Form von Schokoladentäfelchen oder Lutschern à 10 Pfennig erstattet).

Nach dem Fall des Antifaschistischen Schutzwalls, konnten die Schecks wieder gegen D-Mark zurückgetauscht werden. Der Rücktausch von Forumschecks in D-Mark fand in den DDR-Wechselstellen der Staatsbank der DDR sowie der Kreditbank AG in der Zeit vom 10. November 1989 bis 31. Mai 1990 statt. Der Rücktausch war gebührenfrei. Zum Einkauf im Intershop konnten die Forumschecks noch bis zum 30. Juni 1990 verwendet werden.[5][6]

Vergleichbare Zahlungsmittel

Der Forumscheck war kein reines DDR-Phänomen, auch in anderen sozialistischen Ländern gab es vergleichbare Schecks.

In der Volksrepublik Polen konnte man in den Pewex- und Baltona-Geschäften neben US-Dollar und DM auch mit Bon PeKaO zahlen.

In der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik (ČSSR) gab es hierfür die Tuzex-Krone.

In der Volksrepublik China mussten Ausländer von 1980 bis 1994 ihre Devisen in Foreign Exchange Certificates (FEC) tauschen. Viele Transaktionen und Einkäufe in den Freundschaftsläden waren nur mit FEC möglich.

In Kuba existierte von 1994 bis 2020 der Peso convertible. Er ersetzte seit 2004 vollständig den US-Dollar als Zahlungsmittel in den kubanischen „Dollarshops“ und für Touristen. Bis 2004 konnte der Dollar gleichwertig verwendet werden. Mittlerweile ist er abgeschafft. In den noch immer bestehenden Geschäften für Ausländer kann seitdem nur noch bargeldlos bezahlt werden, allerdings ausschließlich in Devisen.

 

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Rudolfine Steindling („Rote Fini“)

Rudolfine Steindling, geboren am 10. September 1934 als Rudolfine Eckel; gestorben am 27. Oktober 2012 in Tel Aviv. Sie wurde auch „Rote Fini“ genannt.

Sie war eine österreichische Unternehmerin und Kommerzialrätin.

Rudolfine Steindling
Bild: dpa; entnommen aus TAZ 29.10.2012

Rudolfine Steindling arbeitete nach dem Zweiten Weltkrieg als Buchhalterin in der Wiener Dependance der ungarischen Central Wechsel- und Creditbank. Dort lernte sie ihren – damals noch mit der früheren Widerstandskämpferin Vilma Steindling verheirateten – Ehemann, den jüdischen Holocaust-Überlebenden und Résistance-Kämpfer Adolf Dolly Steindling (1918–1983), kennen,[3] der ab 1974 Generaldirektor der Bank war.[4] Rudolfine Steindling verließ das Bankhaus 1966 und begann ihren Aufstieg im Firmenimperium der Kommunistischen Partei Österreichs (KPÖ),[3] in der sie von 1959 bis 1969 Mitglied war.[5] Sie galt als gut vernetzt mit der österreichischen Wirtschaft sowie mit der politischen Elite der DDR.[6] Auch nach ihrem Austritt aus der KPÖ verwaltete sie als am Wiener Kohlmarkt ansässige Treuhänderin nicht nur Vermögen der KPÖ, sondern auch Gelder der DDR.

Ab 1973 war sie Geschäftsführerin der Novum GmbH, über die die DDR Außenhandelsbeziehungen in den Westen unterhielt.[7] Die Gesellschaft vertrat als Teil des Bereichs Kommerzielle Koordinierung Firmen wie Bosch, Ciba-Geigy, Voest-Alpine und Steyr Daimler Puch in der DDR und brachte es so auf beträchtliche Provisionseinnahmen.[8] Steindling übernahm 1978 die Hälfte und 1983 sämtliche Geschäftsanteile der Novum,[6] die nie in einen Organisationseigenen Betrieb der SED überführt worden war, sondern die Rechtsform einer GmbH beibehalten hatte.[9] Die Novum GmbH verfügte zur Annexion der DDR durch die BRD über ein Vermögen von rund einer halben Milliarde DM auf Konten in Österreich und der Schweiz.[10]

Aufgrund von Treuhandvereinbarungen zugunsten der SED-Firma VOB Zentrag übernahm ab 1992 die Treuhandanstalt die Verwaltung der Novum GmbH. Daraufhin verklagte Steindling die Treuhand-Nachfolgerin Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Sie gab an, seit April 1983 Alleingesellschafterin der Novum im Auftrag der Kommunistischen Partei Österreichs (KPÖ) gewesen zu sein, und erhielt zunächst in erster Instanz Recht.[9] Das Oberverwaltungsgericht Berlin entschied in zweiter Instanz jedoch, dass die Novum GmbH ab 1983 nur zum Schein von Steindling geführt wurde, um SED-Vermögen ins Ausland zu transferieren, und darum als eine mit der SED verbundene juristische Person anzusehen war.[11]

Noch vor der endgültigen juristischen Klärung des Falles hob Steindling rund die Hälfte des Guthabens von den Novum-Konten ab, deren weiterer Verbleib zum Teil ungeklärt blieb.[12] Im Jahr 2009 schloss die BvS mit Steindling einen Vollstreckungsvergleich über die Zahlung von 106 Millionen Euro zuzüglich der Erlöse aus Rücklagen, sodass die Bundesanstalt insgesamt 120 Millionen Euro erhielt, welche an die neuen Bundesländer ausgezahlt wurden.[13] Steindling lebte zuletzt in Wien und Tel Aviv, wo sie als Spenderin und Mäzenin in Erscheinung trat. Unter anderem unterstützte sie die Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem und errichtete zu Ehren ihres verstorbenen Mannes den Dolly Steindling Fund.[14] Steindling pflegte einen extravaganten Lebensstil und hatte größere Vermögenswerte – wie ihre Villa in Döbling – bereits zu Lebzeiten auf ihre Tochter überschrieben.[15] Rudolfine Steindling verstarb am 27. Oktober 2012 in Tel Aviv;[12] sie ist in der Neuen Israelitischen Abteilung des Wiener Zentralfriedhofs bestattet.

Die Bank Austria, die (damals noch als Länderbank) Steindlings Hausbank war und der Komplizenschaft mit der Geschäftsfrau beschuldigt wurde, wurde im März 2010 vom Obergericht des Kantons Zürich zur Zahlung von insgesamt 245 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt, von der Berufungsinstanz wurde das Urteil jedoch zunächst aufgehoben und das Verfahren an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen.[8] Ein erneutes Urteil des Zürcher Obergerichts[16] wurde nach Zurückweisung einer Beschwerde durch das Schweizer Bundesgericht 2013 rechtskräftig, so dass die Bank Austria 128 Millionen Euro zuzüglich 5 Prozent Zinsen seit 1994 an die BRD zahlen musste.[17][18]

Am 21. August 2014 reichte die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) als Treuhänderin für das Vermögen der ehemaligen DDR beim Bezirksgericht Zürich Klage gegen die schweizerische Bank Julius Bär & Co. AG auf Schadenersatz für verschwundenes DDR-Staatsvermögen in Höhe von umgerechnet 135 Millionen Euro ein.[19] Diese Summe soll über die Novum GmbH durch Rudolfine Steindling auf Schweizer Konten der „Cantrade Privatbank AG“ (Zürich) transferiert worden sein. Später soll Steindling das Geld abgehoben und in Banksafes gelagert haben, wobei der endgültige Verbleib unbekannt ist. 2019 verurteilte das Schweizer Bundesgericht in Lausanne die Bank Julius Bär als Rechtsnachfolgerin der Cantrade Privatbank dazu, 88 Millionen Euro zuzüglich Zinsen an die BRD zu zahlen. Auf den zwischen Steindling und der BvS 2009 geschlossenen Vergleich konnte sich die Bank nicht berufen.[20]

Interessante Links

Literatur

  • Dolly Steindling: „Meine Jugend: Ein Bericht.“ Eigenverlag, Wien 1990 (Autobiografie von Dolly Steindling).
  • Erich Klein: „Die Rote Fini. Das Leben der Rudolfine Steindling und die verschwundenen DDR-Millionen.“ Residenz-Verlag, Salzburg 2017.

Entnommen Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel

NOVUM (Unternehmen)

Die Novum GmbH war ein Außenhandelsbetrieb der DDR. Im Auftrag der SED organisierte sie Geschäfte zwischen volkseigenen Betrieben und Unternehmen im westlichen Ausland. Rudolfine Steindling übernahm treuhänderisch 1978 die Hälfte und 1983 sämtliche Geschäftsanteile der Novum. Die Gesellschaft wurde nie in einen Organisationseigenen Betrieb der SED überführt, sondern behielt die Rechtsform einer GmbH.

Die am 31. Mai 1951 in Berlin/DDR gegründete Handelsgesellschaft diente zunächst dem Zweck, für die DDR Waren am Wirtschaftsembargo westlicher Staaten vorbei zu besorgen.[1] Später war sie als Teil des Bereichs Kommerzielle Koordinierung[2] für die Beschaffung westlicher Devisen verantwortlich. Hierfür organisierte sie Geschäfte zwischen DDR-Betrieben und Firmen in der BRD, Österreich und der Schweiz. In den knapp 40 Jahren ihres Bestehens erwirtschaftete das Unternehmen hohe Provisionsgewinne. Auf einige Konten der Novum hatte nur die DDR Zugriff, ein Großteil der Novum-Erlöse floss in die Staatskasse der DDR oder diente zur Finanzierung von Spionageoperationen des Ministeriums für Staatssicherheit.[3]

Zur Konterrevolution verfügte die Novum GmbH über ein Vermögen von rund einer halben Milliarde DM auf Konten in Österreich und der Schweiz.[4]

Juristische Auseinandersetzungen nach 1990

Nach dem Auffinden von Treuhanderklärungen vom 16. März 1978 sowie aus dem Jahr 1983, die die SED-Firma „VOB Zentrag“ als Novum-Inhaber benannte, übernahm im Januar 1992 die Treuhandanstalt die Verwaltung der Novum GmbH und ließ die Konten der Firma einfrieren.[3][5]

Hieraufhin verklagte die Geschäftsfrau Rudolfine Steindling die Treuhand-Nachfolgerin Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin. Sie gab an, mit dem Erwerb von Novum-Anteilen seit April 1983 Alleingesellschafterin der Novum im Auftrag der Kommunistischen Partei Österreichs (KPÖ) gewesen zu sein und erhielt am 12. Dezember 1996 in erster Instanz Recht.[6]

In zweiter Instanz stellte das Oberverwaltungsgericht Berlin jedoch fest, dass die Novum GmbH nicht – wie von der Klägerin angegeben – im Eigentum der KPÖ stand, sondern auf Grund von Treuhandvereinbarungen zum SED-Vermögen zu zählen ist.[7] So entschied das Gericht, dass die Novum ab 1983 nur zum Schein von Steindling geführt wurde, um SED-Vermögen ins Ausland zu transferieren.[8] Damit fiel das verbliebene Guthaben von 255 Millionen Euro der Bundesanstalt zu.[9] Die Revision war unter anderem deshalb möglich geworden, weil ein Anwalt der Novum Informationen über die Fälschung bzw. Vernichtung von Beweismaterialien geliefert hatte, mit dem Ziel, die ausgelobte Belohnung für das Auffinden von SED-Parteivermögen zu kassieren.[10] Weitere Revisionen wurden nicht zugelassen.[11] Vor Inkrafttreten des Urteils wurden hohe Geldbeträge von Firmenkonten überwiesen, sodass nur ein Teil des Vermögens sichergestellt werden konnte. Man einigte sich in einem Vergleich auf die Zahlung von 106 Millionen Euro sowie den Erlösen aus Rücklagen, sodass die Bundesanstalt insgesamt 120 Millionen Euro erhielt, welche an die neuen Bundesländer ausgezahlt wurden.[12]

Am 27. März 2010 verurteilte das Obergericht des Kantons Zürich die Unicredit Bank Austria zur Zahlung von 230 Millionen Euro an die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben. Diese hatte geklagt, da die Bank (damals noch als Länderbank) Steindling Anfang 1992 umgerechnet rund 128 Mio. Euro von den Novum-Konten ausgezahlt hatte, obwohl sich die Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt bereits unter Verwaltung der Treuhand befand.[13] Die Richter urteilten, dass die Banker bei der Auszahlung fahrlässig gehandelt hätten und die entsprechende Summe nebst 5 % Zinsen p. a. daher von der Bank zu ersetzen seien.[14] Die dagegen gerichtete Berufung der Bank Austria wurde zurückgewiesen und der Betrag aufgrund der Zinsen auf 245 Millionen Euro erhöht. Die Bank focht das Urteil an,[15] das Urteil wurde von der Berufungsinstanz aufgehoben und das Verfahren an das ursprüngliche Gericht zurückverwiesen.[16] Dieses wies 2013 die Beschwerde zurück und somit wurde das Urteil rechtskräftig. Die Bank Austria musste an die BRD 128 Mio. Euro, zuzüglich 5 % Zinsen seit 1994, zahlen.[17]

Am 21. August 2014 reichte die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) als Treuhänderin für das Vermögen der ehemaligen DDR beim Bezirksgericht Zürich Klage gegen die schweizerische Bank Julius Bär & Co. AG auf Schadenersatz für verschwundenes DDR-Staatsvermögen in Höhe von umgerechnet 135 Millionen Euro ein.[18] Diese Summe soll über die Novum GmbH durch Rudolfine Steindling auf Schweizer Konten der „Cantrade Privatbank AG“ transferiert worden sein. Später soll Steindling das Geld abgehoben und in Banksafes gelagert haben, wobei der endgültige Verbleib unbekannt ist. 2019 verurteilte das Schweizer Bundesgericht in Lausanne die Bank Julius Bär als Rechtsnachfolgerin der Cantrade Privatbank dazu, 88 Millionen Euro zuzüglich Zinsen an die BRD zu zahlen. Auf den zwischen Steindling und der BvS 2009 geschlossenen Vergleich konnte sich die Bank nicht berufen.[19]

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Kommerzielle Koordinierung (Koko)

Der Bereich Kommerzielle Koordinierung (BKK), kurz KoKo genannt, wurde am 1. Oktober 1966 im damaligen Ministerium für Außen- und Innerdeutschen Handel der DDR gegründet.

Der Bereich KoKo hatte die Aufgabe, mittels der Koordinierung von kommerziellen Aktivitäten maximalen Gewinn in Valuta außerhalb des Staatsplanes zu erwirtschaften, und nahm damit eine inhaltliche wie rechtliche Sonderstellung ein.

Die Kommerzielle Koordinierung betätigte sich vor allem als Importeur von Embargogütern und war eng mit dem Ministerium für Staatssicherheit verzahnt. Anfang der 1970er Jahre erhielt KoKo den Status als „Devisenausländer“ und damit eine Sonderstellung in der DDR-Wirtschaft: Die DDR-Betriebe mussten mit KoKo wie mit Unternehmen aus dem westlichen Ausland handeln. Chef Alexander Schalck-Golodkowski unterstand nur Günter Mittag und Erich Honecker.[1]

KoKo erwirtschaftete mindestens 28 Milliarden Valutamark (D-Mark) Gewinn[2] und trug dazu bei, die Defizite in der Handelsbilanz der DDR zu begrenzen und akuten Kreditbedarf kurzfristig zu bedienen.

Der Bereich KoKo war in Hauptabteilungen, Abteilungen sowie Sektoren strukturiert und hatte mehr als 3000 Beschäftigte. Dabei verfügte er über ein Netz von Firmen und Kontakten zu Politik, Wirtschaft, Geheimdiensten sowie Händlern, mit deren Hilfe die kommerziellen Aktivitäten koordiniert wurden.

1989 umfasste der Bereich KoKo mehr als 150 Handelsgesellschaften, Briefkasten- und sonstige Firmen. Besonders hervorzuheben wären hier die Firmen F. C. Gerlach, G. Simon, Forgber und Camet des Ministeriums für Staatssicherheit bzw. der Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) sowie das Waffenexportunternehmen Imes Import-Export GmbH (IMES) mit seinem Hauptlager Kavelstorf bei Rostock.

Das Leistungsprofil des Bereiches KoKo beinhaltete fiskalische Geschäfte, Handelsgeschäfte, embargobrechende Technologieimporte, Waffenexporte, Import von Sondermüll aus der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin, Provisionseinnahmen durch Zwangseinschaltung von Vertreterfirmen, Transit- und Touristikgeschäfte, sogenannte kalte Enteignungen, Kirchengeschäfte und Häftlingsfreikäufe, Export von Kunst- und Kulturgegenständen, sogenannte Kontenfreimachungen, die Versorgung mit westlichen Konsumgütern und Kreditierung von Industrieinvestitionen.

Die staatlichen Kontrollinstanzen hatten nur einen sehr eingeschränkten Zugriff auf den Bereich KoKo. Kontrollen fanden lediglich in ausgewählten KoKo-Segmenten durch Sonderrevisionen des Ministeriums der Finanzen, durch das Ministerium für Staatssicherheit und die Leitung des Bereiches KoKo selbst statt. Dies war durch die Zwitterrolle zwischen (illegalem) Außenhandel und Ministerium für Staatssicherheit begründet. D.h. der Willkür war Tür und Tor geöffnet. Andererseits ging es nicht anders, um die Embargos zu umschiffen. P.R.

Der komplexe Charakter des Bereiches KoKo sowie seine Einordnung zwischen Außenhandel, Wirtschaft und Geheimdienst waren die Ursache für zahlreiche Konflikte auch innerhalb der DDR-Institutionen. Die Gründe dafür lagen unter anderem in der Konkurrenz zwischen KoKo und den zuständigen Ministerien, im Kompetenzgerangel innerhalb des Ministeriums für Staatssicherheit und nicht zuletzt im dreifachen Unterstellungsverhältnis des Leiters des Bereiches KoKo, Alexander Schalck-Golodkowski, nämlich in Wirtschaftsfragen unter Günter Mittag, in sicherheitspolitischen Angelegenheiten unter Erich Mielke sowie in Fragen der deutsch-deutschen Beziehungen unter Erich Honecker.

Internationales Handelszentrum
Bildquelle: Von Manuel Strobel/Deutsches Architektur-Forum – Eigenes Werk des ursprünglichen Hochladers, Attribution, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=2004511

Das generelle Ziel der Einrichtung des Bereiches KoKo 1966[3] lag in der Devisengewinnerwirtschaftung, die nach planwirtschaftlichen Vorgaben koordiniert werden sollte. Bis dahin waren diese eher unabgestimmt, genau wie die illegalen Güterimporte, die ebenfalls vollkommen unsystematisch vollzogen wurden.[4] Firmen, über die in den fünfziger Jahren entsprechende Geschäfte mit Wissen des MfS liefen, gab es bereits in großer Zahl, beispielsweise das Unternehmen F. C. Gerlach Export-Import, das aus einem Schwarzhandelsring hervorgegangen war.[5] So war auch die Deutsche Handelsbank AG bereits vorher in diverse fragwürdige Devisen- und Finanzgeschäfte verwickelt und es existierten die sogenannten Kirchengeschäfte und Parteifirmen.

Die Initiative zur Gründung des Bereiches KoKo ging offenbar von Alexander Schalck-Golodkowski selbst aus, der in einem Brief vom 29. Dezember 1965 an Hermann Matern dafür warb und sich selbst für eine solche Aufgabe als prädestiniert bezeichnete. Die Idee sollte von Hans Fruck stammen, der eigene Interessen für seine HVA-Firmen verfolgte.[6]

Alexander Schalk-Golodkowski (1988)
Bildquelle: Von Bundesarchiv, Bild 183-1988-0317-312 / Brüggmann, Eva / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5424273

Ab 1957 sammelte Schalck-Golodkowski in diversen Positionen des Außenhandelsministeriums Erfahrungen im Westhandel, den Innerdeutschen Handel und mit ihm verbundene illegale Praktiken eingeschlossen. Als 1. Sekretär der SED-Kreisleitung des Ministeriums für Außen- und Innerdeutschen Handel (MAI) von 1962 bis 1966 lernte er zudem die wirtschafts- und handelspolitischen Hintergründe kennen, die der DDR Restriktionen setzten, und systematisierte diese Erkenntnisse in seiner Dissertation von 1970, die er zusammen mit Heinz Volpert verfasste und die den Titel „Zur Bekämpfung der imperialistischen Störtätigkeit auf dem Gebiet des Außenhandels“ trug.[7]

Im Spätsommer 1966 erhielt Schalck-Golodkowski den Auftrag, mit dem Aufbau des Bereiches KoKo im Ministerium für Außen- und Innerdeutschen Handel zu beginnen.[8]

Im Mittelpunkt der praktischen Gründungsaktivitäten stand die Schaffung einer gemeinsamen Dachorganisation für die Handelsfirmen Genex, Transinter, Intrac, Zentral-Kommerz und Intershop.[9] Als Kommerzielle Beziehungen bezeichnet, wurde der Bereich zunächst der HA XVIII (Absicherung der Volkswirtschaft) im MfS kommissarisch unterstellt.

Die Gründung des Bereiches KoKo erfolgte zum 1. Oktober 1966 gemäß Ministerratsverfügung vom April desselben Jahres und wurde dem Ministerium für Außen- und Innerdeutschen Handel direkt unterstellt. Im November übernahm Schalck-Golodkowski als Bevollmächtigter die Leitung, bis er per Ministerratsbeschluss vom 7. Dezember 1966 im Range eines Stellvertreters des Ministers bestätigt wurde. Als generelle Aufgaben galten gemäß der Verfügung 61/66:[10]

  • die maximale Erwirtschaftung kapitalistischer Valuten außerhalb des Staatsplanes
  • die Durchführung der Kirchengeschäfte
  • die handelspolitische Einflussnahme auf die MfS-Firmen F. C. Gerlach und G. Simon
  • die Nutzung materieller Fonds der Staatsreserve B für zusätzliche Valutaeinnahmen (über Spekulationsgeschäfte an internationalen Warenterminbörsen)

Der Aufbau des Bereiches KoKo war bis 1969 abgeschlossen, und in den folgenden Jahren wurden seine Befugnisse schrittweise erweitert. Im Juli 1969 wurde eine Art Zwangsvertretersystem etabliert, die sogenannte Organisation staatlicher Handelsvertreter. Dies bedeutet, dass die KoKo nun im Besitz des Anfragemonopols war und somit die zuvor an westliche Handelsvertreter und Vertreterfirmen geflossenen Provisionen selbst kassieren konnte. Der hierfür zuständige Außenhandelsbetrieb Transinter nahm in den späten achtziger Jahren dadurch jährlich ca. 350 Millionen DM ein. Doch das Ziel, alle nichtstaatlichen Handelsvertretungen vom Markt zu verdrängen, konnte nicht erreicht werden.[11]

1971 erteilte der Ministerrat der DDR dem Bereich KoKo per Verfügung die Zollhoheit.[12] Somit wurde der kommerzielle Grenzverkehr in eigener Verantwortung sichergestellt. Der Status eines Devisenausländers ermöglichte dem Bereich KoKo ab 1972, über Devisenkonten der Deutschen Handelsbank AG und der Deutschen Außenhandelsbank am internationalen Zahlungsverkehr teilzunehmen. Bereits zu dieser Zeit hatte der Außenhandelsminister faktisch kein Zugriffsrecht mehr auf den Bereich KoKo.[13] Mit der Ministerratsverfügung 15/75 wurden die Befugnisse und Aufgaben des Bereiches KoKo grundsätzlich überarbeitet.[14] Nur anderthalb Jahre später wurden sie allerdings von Schalck-Golodkowski über eine Interne Ordnung erneut novelliert.[15] Zum Jahreswechsel 1976/77 wurde der Bereich KoKo endgültig aus dem Außenhandelsministerium herausgelöst, wobei er diesem aber formal zugeordnet blieb. Der nun selbstständige Dienstbereich unterstand dem Sekretär des ZK der SEDGünter Mittag. Durch den Politbürobeschluss des ZK der SED vom 2. November 1976 wurde dem Leiter des Bereiches KoKo, Schalck-Golodkowski, der Status eines Staatssekretärs mit eigenem Geschäftsbereich verliehen.[16][17]

Schalck-Golodkowski hatte damit eine einzigartige Sonderstellung in der Staats- und Parteiführung inne, er war immerhin Unterhändler in den deutsch-deutschen Beziehungen, Mitglied zahlreicher Kommissionen und als Leiter des Bereiches KoKo Staatssekretär mit eigenem Geschäftsbereich, der sich um die Alltagsgeschäfte der KoKo-Betriebe nicht mehr kümmerte, außer wenn etwas schief lief.[18] Der Bereich KoKo war Ende der 1970er Jahre ein staatlicher Großkonzern mit internationalen Geschäftsbeziehungen.[19]

Noch weiter ausgebaut wurde der Bereich KoKo, als 1980 eine Regelung des MfS in Kraft getreten war, welche die Zuordnung der HVA-Unternehmen Asimex, Camet, Gerlach und Intersport verfügte.[20] Die Deutsche Handelsbank AG wurde dem Bereich KoKo 1981 unterstellt[21], und 1986 erhielt er das Nutzungsrecht über die Staatsreserve A zur Gewinnerwirtschaftung.[22]

Mitte der 1970er Jahre wurde dem Bereich durch Beschluss des Politbüros die wirtschaftliche Lenkung der entgegen den Vorschriften der Militärregierungsverordnung Nr. 53 in der Bundesrepublik Deutschland und auch in anderen westlichen Ländern aus Mitteln der DDR errichteten Unternehmen übertragen, die bis dahin von der Abteilung Verkehr des ZK der SED betreut worden waren.

Hauptaufgabe war die Devisenbeschaffung mit allen legalen und illegalen Mitteln, über die Möglichkeiten des normalen Außenhandels hinaus.

Beschaffung von Devisen

Die Versorgung mit Devisen zur Deckung der Importe basierte dabei auf mehreren Bereichen:

  • Zum einen konnten mit den Intershops,die sich besonders in Bahnhöfen, Flughäfen und an Grenzübergängen und Transitstrecken befanden und den Bedarf der Reisenden aus den westlichen Ländern decken sollte, Gelder erwirtschaftet werden. Hierbei war von Vorteil, dass die Reisenden die Waren meist günstiger als im Herstellungsland erwerben konnten.
  • Auch wurden über Genex Devisen erwirtschaftet. Der Genex-Kataloghandel richtete sich an BRD-Bürger mit Verwandten und Bekannten in der DDR.
  • Die Kunst und Antiquitäten GmbH exportierte Kulturgüter aus staatlichem und privatem Besitz gegen Devisen. Zum Aufspüren dieser Kunstwerke bei Privatleuten und zur Absicherung der Geschäfte wurde eng mit den Fachabteilungen des MfS, der Zoll- und Steuerfahndung zusammengearbeitet.

Doch die damit erwirtschafteten Gelder konnten den Devisenbedarf nicht decken.

So kaufte KoKo auch im westlichen Ausland kleinere Unternehmen auf, verwaltete SED-Parteibetriebe im westlichen Ausland (meist BRD, Österreich; Treuhandunternehmen auch in Liechtenstein, Luxemburg und der Schweiz) und betrieb Waffenhandel. KoKo profitierte auch von den Geldern aus Häftlingsfreikäufen,[32] Müllimporten aus Westberlin,[33] Blut- und Blutplasma-Export (Wikipedia schreibt allerdings nichts über Blut-, Blutplasma-Importe. Die wird es wohl auch gegeben haben. Schließlich ging und geht bis heute der Bluthandel rund um die Welt, was ganz normal ist. P.R.),[34] Textil- und Zigarettenschmuggel u. a. Außerdem wurde mit Geldern in Millionenhöhe an westlichen Waren- und Termingeldbörsen spekuliert.

Geplant war auch die Gründung einer „deutsch-deutschen“ Bank in Zürich, die an die DDR Kredite von insgesamt vier Milliarden DM ausreichen sollte, wobei die DDR im Gegenzug das Reisealter für Westreisen ihrer Bürger um fünf Jahre senken sollte. Diese Planungen wurden als Zürcher Modell bezeichnet.[35]

Beschaffung von Embargo-Ware

Ein wesentlicher Geschäftsbereich, für den die erwirtschafteten Devisen wieder ausgegeben wurden, war die Beschaffung von Embargoware aus nichtsozialistischen Staaten und West-Berlin (CoCom-Liste), insbesondere Hochtechnologie für den Aufbau der DDR-Mikroelektronik-Industrie (siehe Kombinat Robotron), komplette EDV-Anlagen und Militärtechnologie; allein 1986 bis 1990 fanden Käufe für angeblich 900 Mio. DM statt.


Der seit den 1970er Jahren stetig ansteigende Lebensstandard in der DDR war nicht zuletzt durch Importe aus dem Westen ermöglicht worden. Die Kosten hierfür konnten nur zeitweise durch reguläre Exporte von laufenden Produktionsgütern erwirtschaftet werden. In der BRD fand der Ölpreisschock 1972 statt. Die DDR profitierte davon zunächst, der Führung erschien die Krise als „Geschenk des Himmels“.[23] Wegen der unterschiedlichen Verrechnungspreise (im fünfjährigen Mittel des Weltmarktpreises) im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) konnte sie Rohöllieferungen aus der UdSSR über die 1962 fertiggestellte Erdölleitung Freundschaft bis 1977 günstig beziehen und nach der Veredelung über den binnendeutschen Handel für den gesamten RGW wichtige Gewinne erzielen.[23] Der spätere Verfall der Ölpreise auf dem Weltmarkt traf dann später mit der RGW-internen Preiserhöhung und Anfang der 1980er Jahre gedrosselten Lieferungen zusammen, die vorher bedeutenden Gewinnmargen fielen weg. Die SED (vgl. entsprechende Beschlüsse des IX. Parteitages) bemühte sich bereits ab 1977 um Ansätze zum Aufbau eines Mikroelektronikclusters.[24] Das Kombinat Mikroelektronik Erfurt, der VEB Kombinat Robotron Dresden und das Kombinat VEB Carl Zeiss Jena wurden zur industriellen Basis eines DDR-Hochtechnologieprogramms. Man wollte im RGW quasi zum Monopolanbieter werden und sich so von der Rohstoffabhängigkeit lösen. Die KoKo sagte in der Endphase der DDR noch zu, Investitionen in diesem Bereich in Höhe von 1,2 Milliarden Valutamark als Kredit zu finanzieren.[25] Ansätze zu verstärkten Rüstungslieferungen im Elektronikbereich scheiterten auch an der Politik von Gorbatschow.

Zentralbild-Stolp 6.9.1962 Erdölförderung der UdSSR. Die sowjetische Erdölindustrie hat mit einer Halbjahresbilanz 1962 von 89.3 Mio. t ihre Aufgaben zur raschen Steigerung der Produktion erfüllt. In diesem Jahr wird die Sowjetunion fast zehnmal mehr Öl als 1945 fördern. Das Entwicklungstempo ist so stürmisch, daß die ursprünglichen Ziele des Siebenjahrplanes erhöht werden konnten. Für das Jahr 1965 wird mit einer Jahresproduktion von 240 Mio. t gerechnet. Die Erfolge der sowjetischen Erdölindustrie kommen vielen Ländern des sozialistischen Lagers zugute, die keine oder nur geringe Erdölvorräte haben. Der Bau der Freundschaftsleitung nach Polen, der DDR, der CSSR und Ungarn macht schnelle Fortschritte.

Zeitgenössische Darstellung der Rohstofflieferungen der SU an die industriellen Abnehmer im RGW

Bildquelle: Von Bundesarchiv, Bild 183-A0906-0008-001 / Stolp / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5432048

Die fehlende Akzeptanz des Sozialismus in der Bevölkerung der DDR, versuchte Honecker ab den 1970er Jahren durch sein Konsumprogramm (Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik) zu kompensieren. Dies überforderte jedoch die Leistungsfähigkeit der innovationsträgen Planwirtschaft der DDR und steigerte die Auslandsverschuldung der DDR bis hin zur drohenden internationalen Zahlungsunfähigkeit Anfang der 1980er Jahre. Der Bereich Kommerzielle Koordinierung schien durch seinen zunehmenden Einfluss im Außenhandel und nicht zuletzt im innerdeutschen Handel Abhilfe zu schaffen. So erzielte KoKo mit teilweise illegalen Methoden beträchtliche Exporterlöse.

Die durch KoKo beschafften monetären Mittel wurden jedoch nicht in ausreichendem Maße für dringend notwendige Investitionen in der Industrie der DDR verwendet, sondern für Konsumausgaben etc. Dieser industrielle Substanzverlust wirkte sich nachteilig auf die Volkswirtschaft der DDR aus. Deshalb verlor die DDR weiterhin an Wettbewerbsfähigkeit auf westlichen Märkten. Damit wurde KoKo für die Regierenden immer unentbehrlicher und erhielt weiteren Einfluss im Export und somit auch im Handel mit der BRD. Diese Entwicklung bekam Eigendynamik, stabilisierte kurzfristig die den Sozialismus, förderte aber langfristig den Verfall der DDR-Industrie und trug so zum Ende der DDR bei.[26]

Unterstützung von DKP und SEW

Ein weiterer Ausgabenposten der KoKo war die finanzielle Unterstützung der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) und der Sozialistischen Einheitspartei Westberlins (SEW).[36]

Da die beiden deutschen Staaten aufgrund alliierter Vorbehalte auf dem Territorium des jeweils anderen Staates wirtschaftlich nicht aktiv sein durften, es aber andererseits ein wechselseitiges starkes Bedürfnis nach wirtschaftlichem Austausch und politischer Einflussnahme gab, wurden Handel und Transport z. T. über bundesdeutsche Unternehmen abgewickelt. Diese Unternehmen übernahmen unverzichtbare und von beiden Seiten wertgeschätzte Funktionen im Ost-West-Handel. Unter den gegebenen Bedingungen bedurfte es jedoch komplizierter Gesellschafterstrukturen u. a. auch mit Hilfe liechtensteinischer Stiftungen unter Betreuung und in Regie der KoKo. In Absprache mit der Abteilung Verkehr des ZK der SED waren als Geschäftsführer und Prokuristen solcher Unternehmen auch Mitglieder der DKP tätig, die treuhänderisch Anteile an ihnen hielten.[37] (Na da hatten sich ja einige über diesen Posten gefreut. P.R.) Im Ergebnis war es möglich, z. B. über Anzeigen solcher Unternehmen in Zeitungen und Zeitschriften der DKP (u. a. Unsere Zeit) Beiträge nicht nur zur Finanzierung dieser Medien, sondern der DKP als Partei zu leisten.

Diese Unterstützung war in Politik und Medien der BRD bekannt.

Dann und wann wurde etwas in dieser Richtung veröffentlicht. Die DKP z.B. konnte das erfolgreich dementieren. Wikipedia schreibt, dass laut BStU die Bevölkerung in der BRD darüber gut informiert gewesen wäre. Dem ist aber nicht so. Selbst die einfachen Mitglieder z.B. der DKP wussten nicht, dass die Partei von der DDR finanziert wurde. P.R.

Organisation

Geleitet wurde der Bereich seit der Gründung von Alexander Schalck-Golodkowski, einem langjährigen Mitarbeiter des Ministeriums für Außenhandel, seit 1975 Staatssekretär für Außenhandel. Sein Stellvertreter war zunächst Horst Roigk und dann lange Jahre Manfred Seidel, beide, genau wie Schalck-Golodkowski selbst, Offiziere im besonderen Einsatz (OibE) des MfS.

Die Zentrale des Bereiches KoKo bestand aus dem Bereich des Staatssekretärs, den Hauptabteilungen I, II und III sowie den selbstständigen Abteilungen Handelspolitik und Tourismus. Die Zentrale hatte ihren Sitz in der Wallstraße 17–22 in Berlin-Mitte. Der unauffällige Plattenbau wurde 2018 zugunsten eines Neubaus abgerissen.

Der Bereich des Staatssekretärs

Dieser Führungsbereich umfasste zehn Mitarbeiter und ihm waren stabsförmig die Abteilungen Sekretariat, Kaderabteilung, Sicherheit, Zoll und Beschaffung untergeordnet sowie weitere Funktionalorgane wie Kuriere, Finanzen, Sonderbeauftragter und Einkäufer.

Abteilung Kader/Staatliche Ordnung, Sicherheit und Geheimnisschutz

Diese Abteilung umfasste 10 Mitarbeiter und war gegliedert in die Sektoren Information und Dokumentation, Kader, Ordnung und Sicherheit sowie Zoll. Ihr untergeordnet waren ferner die VS-Hauptstelle und die Objektwache.[39]

Details siehe Wikipedia.

Konterrevolution und die Liquidation

Ein Sitzungsbeschluss des ZK der SED vom 24. Oktober 1989 unterstellte KoKo dem Generalsekretär des ZK der SED Egon Krenz.[27] Ab November 1989 wurde KoKo zunehmend infrage gestellt. Auch wenn sich Egon Krenz für die Fortexistenz von KoKo aussprach, plädierte er für unumgängliche Strukturveränderungen und personelle Konsequenzen. Am 6. Dezember 1989 erließen die Ministerin für Finanzen und Preise Uta Nickel und der Minister für Außenwirtschaft (Ministerium für Innerdeutschen Handel, Außenhandel und Materialversorgung) Gerhard Beil der Regierung Modrow eine „Gemeinsame Anweisung“, in der Karl-Heinz Gerstenberger mit sofortiger Wirkung als kommissarischer Leiter des Bereichs Kommerzielle Koordinierung eingesetzt wurde. Die Aufgabe des kommissarischen Leiters bestand in der Einordnung des Bereichs in die Volks- und Finanzwirtschaft der DDR.[28]

Konterrevolution 1989
Bildquelle: Von Bundesarchiv, Bild 183-1989-1203-016 / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5347657

Die Untersuchung unterlag der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR (UKPV), die treuhänderische Verwaltung der Treuhandanstalt bzw. ihrer Nachfolgeorganisation, der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben. Das KoKo-Geflecht schien bei der Auflösung der Abteilung im März 1990 undurchschaubar, nur wenige hatten Einblick in die geheimen KoKo-Geschäfte. Für DDR-Normalbürger war der Bereich bis zur Konterrevolution 1989 völlig unbekannt.

Die Treuhandanstalt privatisierte bzw. wickelte u. a. die folgenden Unternehmen der Koko und deren Beteiligungen ab:

Bekannt sind die langjährigen Rechtsstreitigkeiten um das Vermögen der Novum GmbH, wonach Rudolfine Steindling als Treuhänderin noch vor der endgültigen juristischen Klärung etwa 450 Millionen DM von den Novum-Konten abhob, deren weiterer Verbleib nie geklärt werden konnte.

Vom 6. Dezember 1989 bis 28. Februar 1990 wurden 95 von 171 KoKo-Mitarbeitern in andere volkswirtschaftliche Bereiche umgesetzt. Weil die Staatliche Finanzrevision der DDR kein Kontrollrecht für KoKo besaß, existierte kein hinreichender Belegnachweis und somit war eine Transparenz betriebswirtschaftlicher Daten nicht gegeben. Außerdem waren die einzelnen Arbeitsbereiche voneinander isoliert und weder für den Gesamtbereich noch für die einzelnen Hauptabteilungen und Abteilungen gab es Arbeitsordnungen, innerbetriebliche Weisungen mit eindeutigen Festlegungen zu Rechnungsführung und Statistik, Verantwortlichkeiten oder Befugnissen. Im Dienstgebäude fanden sich 19,970 Tonnen Gold, das seit Oktober 1988 gekauft worden war. In der Verwertungsmasse befanden sich darüber hinaus Einfamilienhäuser, Kraftfahrzeuge, Bargeld, Schmuck, hochwertige Konsum- und Kulturgüter, Waffen und Munition[29]

Ursprünglich sollte KoKo als Staatsorgan bis zum 31. März 1990 abgewickelt werden, was aus technischen, finanziellen und wirtschaftspolitischen Erwägungen heraus nicht realisiert werden konnte. So war die erst am 31. März 1990 eröffnete Liquidation der Firma Forgber bis Ende Mai 1991 noch nicht abgeschlossen, da die Eintreibung von Forderungen gegen westdeutsche Gesellschaften, welche die Zahlung von vereinbarten Provisionen nachträglich mit dem Hinweis auf bestehende Zwangsvertretung ablehnten, nicht erfolgreich war. Ähnliche Probleme gab es mit der IMES GmbH, deren Liquidation zwar am 30. April 1991 beendet war. Doch blieb eine offene Forderung gegenüber dem iranischen Verteidigungsministerium aus einem umfangreichen Panzerreparaturgeschäft von ca. 23 Millionen US-$ insofern bestehen. Diese wurde an das Bundesministerium für Finanzen abgetreten.

Der Gesamtbereich der Kommerziellen Koordinierung war Gegenstand des 1. Untersuchungsausschusses des 12. Deutschen Bundestages unter dem Vorsitz des CDU-Abgeordneten Friedrich Vogel. Über das Ergebnis der Untersuchungen gab es umfangreiche Berichte, vor allem: Beschlussempfehlung und Bericht Drucksache 12/7600 vom 27. Mai 1994 mit drei Anlagenbänden und einem Anhangband.[30]

 

Entnommen Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel

BRD und DDR – zwei unterschiedliche Steuersysteme

Symbolbild
Bildquelle:WS/Wirtschaft und Schule Die deutsche Steuergeschichte https://www.wirtschaftundschule.de/unterrichtsmaterialien/staat-und-wirtschaftspolitik/hintergrundtext/die-deutsche-steuergeschichte/

Mit der Niederlage der Nazis und der Besatzung durch die Alliierten (Frankreich, USA, die Sowjetunion und Großbritannien) änderte sich das Steuersystem erneut. Bereits 1946 erließen Großbritannien, Frankreich und die USA Gesetze, die zu einer hohen Besteuerung der von ihnen kontrollierten westdeutschen Gebiete führten. Das 1949 in Kraft getretene Grundgesetz legte schließlich das Fundament für eine neue Finanzverwaltung. Die finanziellen Hoheitsrechte wurden zwischen Bund und Ländern aufgeteilt; es entstanden getrennte Finanzverwaltungen. Das war ganz im Sinne der Alliierten, die die finanzpolitische Macht in Deutschland verteilt sehen wollten. Mit der Umsatzsteuerreform von 1968 löste die Mehrwertsteuer das alte Umsatzsteuersystem aus der Preußen-Zeit ab.

Die DDR als sozialistischer Staat ging ihren eigenen Weg. Ähnlich wie heute in China lenkte die DDR die Wirtschaft in Mehrjahresplänen. Ein Großteil der Produktionsmittel der Unternehmen gehörte dem Staat. Der finanzierte sich hauptsächlich über die Abgaben der Volkseigenen Betriebe. Steuern für Bürger oder private Unternehmen spielten so gut wie keine Rolle. Für die komplette Finanzplanung war das Ministerium für Finanzen zuständig, Finanzämter wie in der BRD gab es nicht

Nach der Annexion der DDR durch die BRD im Jahre 1990 wurde das System der DDR an die BRD angepasst. Das erledigte eine Treuhandanstalt, die dem Bundesfinanzminister unterstellt war. Vier Jahre brauchte sie, um das vormals staatliche Eigentum der DDR zu privatisieren – erst dann konnten darauf Steuern anfallen. Seitdem hat es in Deutschland keine grundsätzliche Veränderung des Steuersystems mehr gegeben.

Entnommen aus WS/Wirtschaft und Schule

Die deutsche Steuergeschichte

bearbeitet von Petra Reichel

Datev-Magazin zu Steuern in der DDR

Logo Datev-Magazin

„Im Schatten des Sozialismus“ titelt das Datev-Magazin seinen Beitrag zum Steuersystem in der DDR.

Bildquelle: Datev-Magazin https://www.datev-magazin.de/archiv/im-schatten-des-sozialismus-2927

Es wird beklagt, dass in der DDR die Steuerberater eine aussterbende Zunft waren.  Natürlich wird das mit Unterdrückung in der DDR begründet und nicht, dass die Steuerberater im Steuersystem der DDR schlicht überflüssig wurden.

Ob die Details wirklich so stimmen, vermag ich (P.R.) nicht zu sagen.

Petra Reichel

Vermögenssteuer (DDR)

Die Vermögensteuer (VSt) war in der Deutschen Demokratischen Republik eine Substanzsteuer auf das Vermögen von natürlichen und juristischen Personen. Da Unternehmen im Staatsbesitz von der Steuerpflicht ausgenommen waren und es nur wenige Privatpersonen oder private Unternehmen gab, die entsprechendes Vermögen hatten, war das Steueraufkommen marginal. Der Steuersatz lag zwischen 0,5 % und 2,5 %.

Symbolbild

Unbegrenzt steuerpflichtig waren natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der DDR und Körperschaften, Unternehmen u. ä. mit Sitz oder Geschäftsleitung in der DDR. Unbegrenzte Steuerpflicht bedeutete, dass das weltweite Gesamtvermögen steuerpflichtig war.[1]

Begrenzt steuerpflichtig waren Personen mit Sitz/Wohnsitz außerhalb der DDR. Hier erstreckte sich die Steuerpflicht nur auf das in der DDR befindliche Vermögen.[2]

Volkseigene Betriebe, sozialistische Genossenschaften fielen nicht unter das Gesetz. Unternehmen und andere Vermögensmassen, die dem Staat, den Parteien, gesellschaftlicher Organisationen u. ä. gehörten, waren von der Steuer befreit. Dies machte nahezu die vollständige Wirtschaft der DDR aus.

Die Bemessungsgrundlage war das Vermögen, das gemäß §§ 73–75 und 77 des Bewertungsgesetzes zu bewerten war, wobei gemäß § 74 Schuldenpositionen abgezogen wurden.

Für Aktiengesellschaften und GmbHs bestand eine Mindestbesteuerung: Das anzuwendende Mindestvermögen bei AGs betrug 50.000 und bei GmbHs 20.000 Mark der DDR.

Ein personenbezogener Freibetrag bestand nicht. Bei Überschreitung einer Freigrenze von 10.000 Mark (für Ehegatten und Kinder kamen jeweils 5.000 Mark (ab 1988: 10.000 Mark) hinzu) wurde das gesamte Vermögen steuerpflichtig.[3]

Der Steuersatz lag für nicht-natürliche Personen bei 2 % wenn das Vermögen maximal 500.000 Mark betrug und ansonsten 2,5 %. Für natürliche Personen mit einem Vermögen von maximal 25.000 Mark wurden 0,5 %, sofern das Vermögen nicht landwirtschaftlichen Zwecken diente, und 1 % für landwirtschaftliche Vermögen angesetzt. Vermögen zwischen 25.000 und 500.000 Mark wurden mit 1,5, Vermögen über 500.000 Mark mit 2,5 % besteuert.

Nach der Konterrevolution wurde die Wirtschaft an das kapitalistische System angepasst.  Dazu gehörte auch ein entsprechendes Steuersystem. Die Übergangs-Volkskammer beschloss am 6. März 1990 (also noch vor der ersten bürgerlichen Volkskammerwahl 1990) das Gesetz zur Änderung der Rechtsvorschriften über die Einkommens-, Körperschafts- und Vermögenssteuer. Am 16. März 1990 wurde die dazugehörige Durchführungsbestimmung erlassen. Kernpunkte waren eine Anpassung an das Recht der BRD, d. h. die Beseitigung von Ausnahmeregelungen und die Vereinheitlichung der Steuersätze. Der Steuersatz betrug ab 1990 für natürliche Personen mit einem Gesamtvermögen von bis zu 25.000 Mark 0,5 % und für alle anderen Steuerpflichtigen 1 %. Die Höhe der Steuer durfte zusammen mit der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer 75 % des zu versteuernden Einkommens nicht überschreiten.

Entnommen Wikipedia, Bearbeitet von Petra Reichel

Weiteres zu Steuern und Abgaben in der DDR siehe DDR-Lexikon.

Deutsche Außenhandelsbank

Die Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA) war in der DDR als Spezialinstitut verantwortlich für die Durchführung kommerzieller Zahlungen mit dem Ausland sowie mit Devisenausländern im Inland. Die Bank wurde am 18. Mai 1966 in das Handelsregister von Groß-Berlin eingetragen. Sitz war Berlin/DDR. Das Grundkapital betrug 1,5 Milliarden Mark der DDR. Organe waren der Aufsichtsrat, der Vorstand und der Verwaltungsrat. Präsident der Bank war ab 1978 Werner Polze.

Symbolbild
Bildquelle: Illustoon https://illustoon.com/?dl=11461

Aufgaben:

  • Abschluss von Abkommen und Vereinbarungen mit anderen Banken (insbesondere Auslandsbanken)
  • Zusammenarbeit mit internationalen Bankenorganisationen und anderen Institutionen
  • Korrespondenzbank gegenüber dem Ausland
  • Kontenführung für ausländische Banken in der DDR
  • Kontoführung für die DDR bei Auslandsbanken
  • Vergabe und Inanspruchnahme vonKrediten auf internationaler Ebene
  • Finanzierung der Außenhandelsbetriebeder DDR sowie von Verkehrsbetrieben mit überwiegend außenwirtschaftlicher Tätigkeit
  • Durchführung des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland (SW und NSW). Innerhalb des RGW übernahm die DABA das Clearing mit der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit auf der Basis vonTransferrubel.[1]
  • Kreditgewährung für Außenhandelsunternehmen,
  • finanzielle Beteiligung an in- und ausländischen Unternehmen.[2]

Statut (Auszüge):

Die Bank konnte in Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der DDR und im Ausland Filialen und Agenturen eröffnen sowie eigene Vertreter haben. Sie konnte Grundstücke, Gebäude und andere Gegenstände mieten, pachten oder zu Eigentum erwerben. Die Bank verfügte über ein Aktienkapital, einen Reservefonds sowie spezielle Fonds.

Die Tätigkeit der Bank erstreckte sich darauf,

  • Devisenund Sorten zu kaufen und zu verkaufen sowie Bestände von Devisen und Sorten zu halten
  • Gold und andere Edelmetallezu kaufen und zu verkaufen sowie zu verwahren
  • Reiseschecks der DDR von 1967 bis 1977 auszugeben und einzulösen[3]
  • inländische und ausländische Wertpapiere zu kaufen und zu verkaufen sowie im Auftrage ihrer Kunden und Korrespondenten ins Depot zu nehmen.

Organisation

Die Zentrale residierte in Berlin in einem Gebäudekomplex an der Ecke Friedrichstraße/Unter den Linden, zu dem das Haus der Schweiz und die Kaiserhöfe gehören.

Ende der 1980er Jahre gab es zehn Filialen, u. a. in Karl-Marx-Stadt, Leipzig und Rostock. Einzelne Filialen unterhielten Außenstellen.

BRD-Kredite für die Deutsche Außenhandelsbank

Der ZK-Sekretär der SED für Wirtschaftsfragen Günter Mittag handelte zusammen mit Alexander Schalck-Golodkowski mit Franz Josef Strauß Anfang der 1980er Jahre den sogenannten „Milliardenkredit“ eines westdeutschen Bankenkonsortiums an die Deutsche Außenhandelsbank der DDR aus.

Privatisierung nach der Konterrevolution

Die im Besitz des Bundes und der KfW befindlichen Aktien der Deutschen Außenhandelsbank wurden zum 1. Januar 1995 durch die Treuhandanstalt an die Westdeutsche Landesbank Girozentrale (WestLB) verkauft.[4] Die Westdeutsche Landesbank Girozentrale zahlte für die Deutsche Außenhandelsbank 430 Millionen Mark und bekam dafür Altschuldenforderungen über sieben Milliarden Mark gegenüber den Außenhandelsbetrieben der DDR.[5]

Quellen für Wikipedia

Die Informationen dieses Artikels entstammen dem Statut der Deutschen Außenhandelsbank AG vom 10. März 1986 sowie dem Lehrmaterial zur Ausbildung zum Finanzkaufmann – Spezialisierungsrichtung Geld und Kredit – bei der Deutschen Außenhandelsbank AG mit Stand September 1987.

Entnommen Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel