Im engeren und meist gebrauchten Sinne wurde damit dieD-Markbezeichnet, im weiteren Sinne umfasste Westgeld alle frei konvertierbarenWährungenwestlicher Länder.
Westgeld bzw. D-Mark war, anders als die Mark der DDR, kein gesetzliches Zahlungsmittel in der Deutschen Demokratischen Republik. Eine Ausnahme bildete die staatliche Einzelhandelskette Intershop. Es war jedoch in Form von Bargeld eine Schattenwährung, vor allem für Güter und Dienstleistungen, die normale DDR-Bürger nicht ohne Weiteres bekamen.
Bis 1974 war es DDR-Bürgern verboten, Valuta zu besitzen. Mit Erlass des Ministerrates der DDR wurde das Verbot später aufgehoben, und DDR-Bürger konnten nun auch in den Intershops einkaufen. Sie konnten Valuta jedoch nicht legal gegen Mark der DDR eintauschen. Legal waren nur Valutageschenke von Verwandten aus dem westlichen Ausland oder Arbeitsentgelt für Tätigkeiten im westlichen Ausland, das anteilig in Valuta ausgezahlt wurde.
Ab 1979 mussten DDR-Bürger ihre D-Mark vor dem Einkauf in Intershop-Filialen in sogenannte Valuta-Schecks oder Forumschecks umtauschen. Diese besaßen den gleichen Wert wie die D-Mark, konnten jedoch nur in den Intershopläden eingelöst werden. Hintergrund für die Einführung der Forumschecks war der Umstand, dass die DDR auf diese Weise eher in den Besitz des echten Westgelds kam.
Valuta etablierte sich in der DDR, neben Sachwerten wie Antiquitäten oder hochwertigen Lebensmitteln, als Zweitwährung, mit der man aber nicht in Läden und Verkaufseinrichtungen einkaufen konnte, sondern nur im Intershop oder inoffiziell bei Bekannten.
Ein üblicher (illegaler) Umtauschkurs war 1:4 (1 DM für 4 Mark der DDR); oft musste man noch deutlich mehr für eine DM zahlen, bis zu 1:25.
Der offizielle Umtauschkurs der DDR war 1:1, angewendet zum Beispiel beim Mindestumtausch (inoffiziell „Zwangsumtausch“) für Bürger der BRD und Westberlins beim DDR-Besuch oder bei der Bereitstellung des Reisegelds von 15 DM für DDR-Bürger, die ins westliche Ausland fahren durften.
Umtauschbescheinigung der Staatsbank der DDR, Bhf Berlin Friedrichstraße, 20 DM in 20 M der DDR – 1987
Die Mark der DDR war eine Binnenwährung, sie durfte das Staatsgebiet der DDR nicht in westliche Richtung verlassen, nur in andere Länder des RGW.
Im offiziellen Sprachgebrauch der DDR war von Valutamark bzw. Valuta-Mark (kurz: VM) die Rede, wenn mit Partnern in der BRD Geschäfte gemacht wurden, bei der diese Partner (meist vorab) an die DDR mit D-Mark bezahlten und dann der DDR-Staat dieselbe Summe in DDR-Mark für die Vertragszwecke freigab – wie etwa für die Kirchenbauprogramme in der DDR. Dabei galt nach DDR-Vorgabe das Währungsverhältnis 1 D-Mark = 1 Valuta-Mark = 1 DDR-Mark.
Seit 1. Januar 1959 wendete die DDR bei der Erfassung der Außenhandelsumsätze einen neuen Umrechnungskurs an: Für Außenhandelswerte galt die neu eingeführte Rechen- bzw. Verrechnungs-Einheit Valutamark (VM).[2]
Die Valutamark war kein Zahlungsmittel, sondern ein währungstechnisches Instrument, eine Wirtschaftsplan-Kennziffer zur Umrechnung der auf dem Weltmarkt geltenden Import‑ und Exportpreise einschließlich des Transferrubels, der für die Sowjetunion eine solche Umrechnungsfunktion hatte.[3]
Als Forumscheck wurde in der DDR ein Zahlungsmittel bezeichnet, das von der Forum Außenhandelsgesellschaft m.b.H., einer 1976 gegründeten Tochterfirma des Bereichs Kommerzielle Koordinierung des DDR-Außenhandelsministeriums, ausgegeben wurde. Mit Forumschecks konnten DDR-Bürger in den Intershops einkaufen, dabei entsprach eine Forumscheck-Mark einer D-Mark. Die Umrechnung weiterer frei konvertierbaren Währungen erfolgte auf der Basis der von der Staatsbank der DDR festgelegten Devisenumrechnungssätze. Auch bei den Intertankstellen und Genex konnten entsprechende Waren mit Forumschecks erworben werden.[1]
Die Einführung der Schecks war am 16. April 1979.[2][3] Um die Forumscheck-Regelung durchzusetzen, durften jetzt nur Nicht-DDR-Bürger im Intershop mit Devisen bar zahlen und mussten dazu den Reisepass oder den Ausweis vorzeigen. DDR-Bürger durften dies offiziell nicht und mussten die frei konvertierbaren Währungen vorher bei den Bankinstituten der DDR oder den Filialen der Staatsbank der DDR gegen Forumschecks umtauschen. Der Umtausch war gebührenfrei. Die Schecks waren nicht übertragbar und der Rücktausch war nicht möglich. Zumindest ab Mitte der 1980er Jahre wurde aber auch der direkte Kauf mit D-Mark durch DDR-Bürger häufig wieder akzeptiert.
Die Forumschecks galten in den Einrichtungen des DDR Außenhandels wie beispielsweise Intershop, Intertank oder Genex.[4]Dort wurden sie wie Geld behandelt, das heißt bei Zahlung mit Forumschecks wurde das „Wechselgeld“ auch in Forumschecks zurückgegeben (kleinere Beträge als 50 Forumscheck-Pfennig wurden meist in Form von Schokoladentäfelchen oder Lutschern à 10 Pfennig erstattet).
Nach dem Fall des Antifaschistischen Schutzwalls, konnten die Schecks wieder gegen D-Mark zurückgetauscht werden. Der Rücktausch von Forumschecks in D-Mark fand in den DDR-Wechselstellen der Staatsbank der DDR sowie der Kreditbank AG in der Zeit vom 10. November 1989 bis 31. Mai 1990 statt. Der Rücktausch war gebührenfrei. Zum Einkauf im Intershop konnten die Forumschecks noch bis zum 30. Juni 1990 verwendet werden.[5][6]
Vergleichbare Zahlungsmittel
Der Forumscheck war kein reines DDR-Phänomen, auch in anderen sozialistischen Ländern gab es vergleichbare Schecks.
In derVolksrepublik Polenkonnte man in denPewex- undBaltona-Geschäften nebenUS-Dollarund DM auch mitBonPeKaOzahlen.
In derTschechoslowakischen Sozialistischen Republik(ČSSR) gab es hierfür dieTuzex-Krone.
In derVolksrepublik Chinamussten Ausländer von 1980 bis 1994 ihre Devisen inForeign Exchange Certificates(FEC) tauschen. Viele Transaktionen und Einkäufe in denFreundschaftslädenwaren nur mit FEC möglich.
In Kuba existierte von 1994 bis 2020 der Peso convertible. Er ersetzte seit 2004 vollständig den US-Dollar als Zahlungsmittel in den kubanischen „Dollarshops“ und für Touristen. Bis 2004 konnte der Dollar gleichwertig verwendet werden. Mittlerweile ist er abgeschafft. In den noch immer bestehenden Geschäften für Ausländer kann seitdem nur noch bargeldlos bezahlt werden, allerdings ausschließlich in Devisen.
Rudolfine Steindling, geboren am 10. September 1934 als Rudolfine Eckel; gestorben am 27. Oktober 2012 in Tel Aviv. Sie wurde auch „Rote Fini“ genannt.
Rudolfine Steindling arbeitete nach dem Zweiten Weltkrieg als Buchhalterin in der Wiener Dependance der ungarischen Central Wechsel- und Creditbank. Dort lernte sie ihren – damals noch mit der früheren Widerstandskämpferin Vilma Steindling verheirateten – Ehemann, den jüdischen Holocaust-Überlebenden und Résistance-Kämpfer Adolf Dolly Steindling (1918–1983), kennen,[3] der ab 1974 Generaldirektor der Bank war.[4] Rudolfine Steindling verließ das Bankhaus 1966 und begann ihren Aufstieg im Firmenimperium der Kommunistischen Partei Österreichs (KPÖ),[3] in der sie von 1959 bis 1969 Mitglied war.[5] Sie galt als gut vernetzt mit der österreichischen Wirtschaft sowie mit der politischen Elite der DDR.[6] Auch nach ihrem Austritt aus der KPÖ verwaltete sie als am Wiener Kohlmarkt ansässige Treuhänderin nicht nur Vermögen der KPÖ, sondern auch Gelder der DDR.
Ab 1973 war sie Geschäftsführerin derNovum GmbH, über die die DDR Außenhandelsbeziehungen in den Westen unterhielt.[7]Die Gesellschaft vertrat als Teil des BereichsKommerzielle Koordinierung Firmen wieBosch,Ciba-Geigy,Voest-AlpineundSteyr Daimler Puchin der DDR und brachte es so auf beträchtlicheProvisionseinnahmen.[8]Steindling übernahm 1978 die Hälfte und 1983 sämtliche Geschäftsanteile der Novum,[6]die nie in einenOrganisationseigenen BetriebderSEDüberführt worden war, sondern die Rechtsform einerGmbHbeibehalten hatte.[9]Die Novum GmbH verfügte zurAnnexion der DDR durch die BRDüber ein Vermögen von rund einer halben MilliardeDMauf Konten in Österreich und der Schweiz.[10]
Aufgrund von Treuhandvereinbarungen zugunsten der SED-Firma VOB Zentrag übernahm ab 1992 die Treuhandanstalt die Verwaltung der Novum GmbH. Daraufhin verklagte Steindling die Treuhand-Nachfolgerin Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Sie gab an, seit April 1983 Alleingesellschafterin der Novum im Auftrag der Kommunistischen Partei Österreichs (KPÖ) gewesen zu sein, und erhielt zunächst in erster Instanz Recht.[9] Das Oberverwaltungsgericht Berlin entschied in zweiter Instanz jedoch, dass die Novum GmbH ab 1983 nur zum Schein von Steindling geführt wurde, um SED-Vermögen ins Ausland zu transferieren, und darum als eine mit der SED verbundene juristische Person anzusehen war.[11]
Noch vor der endgültigen juristischen Klärung des Falles hob Steindling rund die Hälfte des Guthabens von den Novum-Konten ab, deren weiterer Verbleib zum Teil ungeklärt blieb.[12] Im Jahr 2009 schloss die BvS mit Steindling einen Vollstreckungsvergleich über die Zahlung von 106 Millionen Euro zuzüglich der Erlöse aus Rücklagen, sodass die Bundesanstalt insgesamt 120 Millionen Euro erhielt, welche an die neuen Bundesländer ausgezahlt wurden.[13] Steindling lebte zuletzt in Wien und Tel Aviv, wo sie als Spenderin und Mäzenin in Erscheinung trat. Unter anderem unterstützte sie die Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem und errichtete zu Ehren ihres verstorbenen Mannes den Dolly Steindling Fund.[14] Steindling pflegte einen extravaganten Lebensstil und hatte größere Vermögenswerte – wie ihre Villa in Döbling – bereits zu Lebzeiten auf ihre Tochter überschrieben.[15] Rudolfine Steindling verstarb am 27. Oktober 2012 in Tel Aviv;[12] sie ist in der Neuen Israelitischen Abteilung des Wiener Zentralfriedhofs bestattet.
Die Bank Austria, die (damals noch als Länderbank) Steindlings Hausbank war und der Komplizenschaft mit der Geschäftsfrau beschuldigt wurde, wurde im März 2010 vom Obergericht des Kantons Zürich zur Zahlung von insgesamt 245 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt, von der Berufungsinstanz wurde das Urteil jedoch zunächst aufgehoben und das Verfahren an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen.[8] Ein erneutes Urteil des Zürcher Obergerichts[16] wurde nach Zurückweisung einer Beschwerde durch das Schweizer Bundesgericht 2013 rechtskräftig, so dass die Bank Austria 128 Millionen Euro zuzüglich 5 Prozent Zinsen seit 1994 an die BRD zahlen musste.[17][18]
Am 21. August 2014 reichte die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) als Treuhänderin für das Vermögen der ehemaligen DDR beim Bezirksgericht Zürich Klage gegen die schweizerische Bank Julius Bär & Co. AG auf Schadenersatz für verschwundenes DDR-Staatsvermögen in Höhe von umgerechnet 135 Millionen Euro ein.[19] Diese Summe soll über die Novum GmbH durch Rudolfine Steindling auf Schweizer Konten der „Cantrade Privatbank AG“ (Zürich) transferiert worden sein. Später soll Steindling das Geld abgehoben und in Banksafes gelagert haben, wobei der endgültige Verbleib unbekannt ist. 2019 verurteilte das Schweizer Bundesgericht in Lausanne die Bank Julius Bär als Rechtsnachfolgerin der Cantrade Privatbank dazu, 88 Millionen Euro zuzüglich Zinsen an die BRD zu zahlen. Auf den zwischen Steindling und der BvS 2009 geschlossenen Vergleich konnte sich die Bank nicht berufen.[20]
Die Novum GmbH war ein Außenhandelsbetrieb der DDR. Im Auftrag der SED organisierte sie Geschäfte zwischen volkseigenen Betrieben und Unternehmen im westlichen Ausland. Rudolfine Steindling übernahm treuhänderisch 1978 die Hälfte und 1983 sämtliche Geschäftsanteile der Novum. Die Gesellschaft wurde nie in einen Organisationseigenen Betrieb der SED überführt, sondern behielt die Rechtsform einer GmbH.
Die am 31. Mai 1951 inBerlin/DDRgegründete Handelsgesellschaft diente zunächst dem Zweck, für die DDR Waren amWirtschaftsembargowestlicher Staaten vorbei zu besorgen.[1]Später war sie als Teil des BereichsKommerzielle Koordinierung[2]für die Beschaffung westlicherDevisenverantwortlich. Hierfür organisierte sie Geschäfte zwischen DDR-Betrieben und Firmen in derBRD,Österreich und derSchweiz. In den knapp 40 Jahren ihres Bestehens erwirtschaftete das Unternehmen hoheProvisionsgewinne. Auf einige Konten der Novum hatte nur die DDR Zugriff, ein Großteil der Novum-Erlöse floss in die Staatskasse der DDR oder diente zur Finanzierung von Spionageoperationen desMinisteriums für Staatssicherheit.[3]
ZurKonterrevolution verfügte die NovumGmbHüber ein Vermögen von rund einer halben MilliardeDMauf Konten in Österreich und der Schweiz.[4]
Juristische Auseinandersetzungen nach 1990
Nach dem Auffinden von Treuhanderklärungen vom 16. März 1978 sowie aus dem Jahr 1983, die die SED-Firma „VOB Zentrag“als Novum-Inhaber benannte, übernahm im Januar 1992 dieTreuhandanstalt die Verwaltung der Novum GmbH und ließ die Konten der Firma einfrieren.[3][5]
Hieraufhin verklagte die GeschäftsfrauRudolfine Steindlingdie Treuhand-NachfolgerinBundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben(BvS) vor demOberverwaltungsgerichtBerlin. Sie gab an, mit dem Erwerb von Novum-Anteilen seit April 1983 Alleingesellschafterin der Novum im Auftrag derKommunistischen Partei Österreichs(KPÖ) gewesen zu sein und erhielt am 12. Dezember 1996 in erster Instanz Recht.[6]
In zweiter Instanz stellte das Oberverwaltungsgericht Berlin jedoch fest, dass die Novum GmbH nicht – wie von der Klägerin angegeben – im Eigentum der KPÖ stand, sondern auf Grund von Treuhandvereinbarungen zum SED-Vermögen zu zählen ist.[7] So entschied das Gericht, dass die Novum ab 1983 nur zum Schein von Steindling geführt wurde, um SED-Vermögen ins Ausland zu transferieren.[8] Damit fiel das verbliebene Guthaben von 255 Millionen Euro der Bundesanstalt zu.[9] Die Revision war unter anderem deshalb möglich geworden, weil ein Anwalt der Novum Informationen über die Fälschung bzw. Vernichtung von Beweismaterialien geliefert hatte, mit dem Ziel, die ausgelobte Belohnung für das Auffinden von SED-Parteivermögen zu kassieren.[10] Weitere Revisionen wurden nicht zugelassen.[11] Vor Inkrafttreten des Urteils wurden hohe Geldbeträge von Firmenkonten überwiesen, sodass nur ein Teil des Vermögens sichergestellt werden konnte. Man einigte sich in einem Vergleich auf die Zahlung von 106 Millionen Euro sowie den Erlösen aus Rücklagen, sodass die Bundesanstalt insgesamt 120 Millionen Euro erhielt, welche an die neuen Bundesländer ausgezahlt wurden.[12]
Am 27. März 2010 verurteilte das Obergericht des Kantons Zürich die Unicredit Bank Austria zur Zahlung von 230 Millionen Euro an die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben. Diese hatte geklagt, da die Bank (damals noch als Länderbank) Steindling Anfang 1992 umgerechnet rund 128 Mio. Euro von den Novum-Konten ausgezahlt hatte, obwohl sich die Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt bereits unter Verwaltung der Treuhand befand.[13] Die Richter urteilten, dass die Banker bei der Auszahlung fahrlässig gehandelt hätten und die entsprechende Summe nebst 5 % Zinsen p. a. daher von der Bank zu ersetzen seien.[14] Die dagegen gerichtete Berufung der Bank Austria wurde zurückgewiesen und der Betrag aufgrund der Zinsen auf 245 Millionen Euro erhöht. Die Bank focht das Urteil an,[15] das Urteil wurde von der Berufungsinstanz aufgehoben und das Verfahren an das ursprüngliche Gericht zurückverwiesen.[16] Dieses wies 2013 die Beschwerde zurück und somit wurde das Urteil rechtskräftig. Die Bank Austria musste an die BRD 128 Mio. Euro, zuzüglich 5 % Zinsen seit 1994, zahlen.[17]
Am 21. August 2014 reichte die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) als Treuhänderin für das Vermögen der ehemaligen DDR beim Bezirksgericht Zürich Klage gegen die schweizerische Bank Julius Bär & Co. AG auf Schadenersatz für verschwundenes DDR-Staatsvermögen in Höhe von umgerechnet 135 Millionen Euro ein.[18] Diese Summe soll über die Novum GmbH durch Rudolfine Steindling auf Schweizer Konten der „Cantrade Privatbank AG“ transferiert worden sein. Später soll Steindling das Geld abgehoben und in Banksafes gelagert haben, wobei der endgültige Verbleib unbekannt ist. 2019 verurteilte das Schweizer Bundesgericht in Lausanne die Bank Julius Bär als Rechtsnachfolgerin der Cantrade Privatbank dazu, 88 Millionen Euro zuzüglich Zinsen an die BRD zu zahlen. Auf den zwischen Steindling und der BvS 2009 geschlossenen Vergleich konnte sich die Bank nicht berufen.[19]
Der Bereich Kommerzielle Koordinierung (BKK), kurz KoKo genannt, wurde am 1. Oktober 1966 im damaligen Ministerium für Außen- und Innerdeutschen Handel der DDR gegründet.
Der Bereich KoKo hatte die Aufgabe, mittels der Koordinierung von kommerziellen Aktivitäten maximalen Gewinn in Valuta außerhalb des Staatsplanes zu erwirtschaften, und nahm damit eine inhaltliche wie rechtliche Sonderstellung ein.
Die Kommerzielle Koordinierung betätigte sich vor allem als Importeur von Embargogütern und war eng mit dem Ministerium für Staatssicherheit verzahnt. Anfang der 1970er Jahre erhielt KoKo den Status als „Devisenausländer“ und damit eine Sonderstellung in der DDR-Wirtschaft: Die DDR-Betriebe mussten mit KoKo wie mit Unternehmen aus dem westlichen Ausland handeln. Chef Alexander Schalck-Golodkowski unterstand nur Günter Mittag und Erich Honecker.[1]
KoKo erwirtschaftete mindestens 28 Milliarden Valutamark (D-Mark) Gewinn[2] und trug dazu bei, die Defizite in der Handelsbilanz der DDR zu begrenzen und akuten Kreditbedarf kurzfristig zu bedienen.
Der Bereich KoKo war in Hauptabteilungen, Abteilungen sowie Sektoren strukturiert und hatte mehr als 3000 Beschäftigte. Dabei verfügte er über ein Netz von Firmen und Kontakten zu Politik, Wirtschaft, Geheimdiensten sowie Händlern, mit deren Hilfe die kommerziellen Aktivitäten koordiniert wurden.
1989 umfasste der Bereich KoKo mehr als 150 Handelsgesellschaften, Briefkasten- und sonstige Firmen. Besonders hervorzuheben wären hier die Firmen F. C. Gerlach, G. Simon, Forgber und Camet des Ministeriums für Staatssicherheit bzw. der Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) sowie das Waffenexportunternehmen Imes Import-Export GmbH (IMES) mit seinem Hauptlager Kavelstorf bei Rostock.
Das Leistungsprofil des Bereiches KoKo beinhaltete fiskalische Geschäfte, Handelsgeschäfte, embargobrechende Technologieimporte, Waffenexporte, Import von Sondermüll aus der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin, Provisionseinnahmen durch Zwangseinschaltung von Vertreterfirmen, Transit- und Touristikgeschäfte, sogenannte kalte Enteignungen, Kirchengeschäfte und Häftlingsfreikäufe, Export von Kunst- und Kulturgegenständen, sogenannte Kontenfreimachungen, die Versorgung mit westlichen Konsumgütern und Kreditierung von Industrieinvestitionen.
Die staatlichen Kontrollinstanzen hatten nur einen sehr eingeschränkten Zugriff auf den Bereich KoKo. Kontrollen fanden lediglich in ausgewählten KoKo-Segmenten durch Sonderrevisionen des Ministeriums der Finanzen, durch das Ministerium für Staatssicherheit und die Leitung des Bereiches KoKo selbst statt. Dies war durch die Zwitterrolle zwischen (illegalem) Außenhandel und Ministerium für Staatssicherheit begründet.D.h. der Willkür war Tür und Tor geöffnet. Andererseits ging es nicht anders, um die Embargos zu umschiffen. P.R.
Der komplexe Charakter des Bereiches KoKo sowie seine Einordnung zwischen Außenhandel, Wirtschaft und Geheimdienst waren die Ursache für zahlreiche Konflikte auch innerhalb der DDR-Institutionen. Die Gründe dafür lagen unter anderem in der Konkurrenz zwischen KoKo und den zuständigen Ministerien, im Kompetenzgerangel innerhalb des Ministeriums für Staatssicherheit und nicht zuletzt im dreifachen Unterstellungsverhältnis des Leiters des Bereiches KoKo, Alexander Schalck-Golodkowski, nämlich in Wirtschaftsfragen unter Günter Mittag, in sicherheitspolitischen Angelegenheiten unter Erich Mielke sowie in Fragen der deutsch-deutschen Beziehungen unter Erich Honecker.
Das generelle Ziel der Einrichtung des Bereiches KoKo 1966[3] lag in der Devisengewinnerwirtschaftung, die nach planwirtschaftlichen Vorgaben koordiniert werden sollte. Bis dahin waren diese eher unabgestimmt, genau wie die illegalen Güterimporte, die ebenfalls vollkommen unsystematisch vollzogen wurden.[4] Firmen, über die in den fünfziger Jahren entsprechende Geschäfte mit Wissen des MfS liefen, gab es bereits in großer Zahl, beispielsweise das Unternehmen F. C. Gerlach Export-Import, das aus einem Schwarzhandelsring hervorgegangen war.[5] So war auch die Deutsche Handelsbank AG bereits vorher in diverse fragwürdige Devisen- und Finanzgeschäfte verwickelt und es existierten die sogenannten Kirchengeschäfte und Parteifirmen.
Die Initiative zur Gründung des Bereiches KoKo ging offenbar von Alexander Schalck-Golodkowski selbst aus, der in einem Brief vom 29. Dezember 1965 an Hermann Matern dafür warb und sich selbst für eine solche Aufgabe als prädestiniert bezeichnete. Die Idee sollte von Hans Fruck stammen, der eigene Interessen für seine HVA-Firmen verfolgte.[6]
Ab 1957 sammelte Schalck-Golodkowski in diversen Positionen des Außenhandelsministeriums Erfahrungen im Westhandel, den Innerdeutschen Handel und mit ihm verbundene illegale Praktiken eingeschlossen. Als 1. Sekretär der SED-Kreisleitung des Ministeriums für Außen- und Innerdeutschen Handel (MAI) von 1962 bis 1966 lernte er zudem die wirtschafts- und handelspolitischen Hintergründe kennen, die der DDR Restriktionen setzten, und systematisierte diese Erkenntnisse in seiner Dissertation von 1970, die er zusammen mit Heinz Volpert verfasste und die den Titel „Zur Bekämpfung der imperialistischen Störtätigkeit auf dem Gebiet des Außenhandels“ trug.[7]
Im Spätsommer 1966 erhielt Schalck-Golodkowski den Auftrag, mit dem Aufbau des Bereiches KoKo im Ministerium für Außen- und Innerdeutschen Handel zu beginnen.[8]
Im Mittelpunkt der praktischen Gründungsaktivitäten stand die Schaffung einer gemeinsamen Dachorganisation für die Handelsfirmen Genex, Transinter, Intrac, Zentral-Kommerz und Intershop.[9] Als Kommerzielle Beziehungen bezeichnet, wurde der Bereich zunächst der HA XVIII (Absicherung der Volkswirtschaft) im MfS kommissarisch unterstellt.
Die Gründung des Bereiches KoKo erfolgte zum 1. Oktober 1966 gemäß Ministerratsverfügung vom April desselben Jahres und wurde dem Ministerium für Außen- und Innerdeutschen Handel direkt unterstellt. Im November übernahm Schalck-Golodkowski als Bevollmächtigter die Leitung, bis er per Ministerratsbeschluss vom 7. Dezember 1966 im Range eines Stellvertreters des Ministers bestätigt wurde. Als generelle Aufgaben galten gemäß der Verfügung 61/66:[10]
die maximale Erwirtschaftung kapitalistischer Valuten außerhalb des Staatsplanes
die Durchführung der Kirchengeschäfte
die handelspolitische Einflussnahme auf die MfS-Firmen F. C. Gerlach und G. Simon
die Nutzung materieller Fonds der Staatsreserve B für zusätzliche Valutaeinnahmen (über Spekulationsgeschäfte an internationalen Warenterminbörsen)
Der Aufbau des Bereiches KoKo war bis 1969 abgeschlossen, und in den folgenden Jahren wurden seine Befugnisse schrittweise erweitert. Im Juli 1969 wurde eine Art Zwangsvertretersystem etabliert, die sogenannte Organisation staatlicher Handelsvertreter. Dies bedeutet, dass die KoKo nun im Besitz des Anfragemonopols war und somit die zuvor an westliche Handelsvertreter und Vertreterfirmen geflossenen Provisionen selbst kassieren konnte. Der hierfür zuständige Außenhandelsbetrieb Transinter nahm in den späten achtziger Jahren dadurch jährlich ca. 350 Millionen DM ein. Doch das Ziel, alle nichtstaatlichen Handelsvertretungen vom Markt zu verdrängen, konnte nicht erreicht werden.[11]
1971 erteilte der Ministerrat der DDR dem Bereich KoKo per Verfügung die Zollhoheit.[12] Somit wurde der kommerzielle Grenzverkehr in eigener Verantwortung sichergestellt. Der Status eines Devisenausländers ermöglichte dem Bereich KoKo ab 1972, über Devisenkonten der Deutschen Handelsbank AG und der Deutschen Außenhandelsbank am internationalen Zahlungsverkehr teilzunehmen. Bereits zu dieser Zeit hatte der Außenhandelsminister faktisch kein Zugriffsrecht mehr auf den Bereich KoKo.[13] Mit der Ministerratsverfügung 15/75 wurden die Befugnisse und Aufgaben des Bereiches KoKo grundsätzlich überarbeitet.[14] Nur anderthalb Jahre später wurden sie allerdings von Schalck-Golodkowski über eine Interne Ordnung erneut novelliert.[15] Zum Jahreswechsel 1976/77 wurde der Bereich KoKo endgültig aus dem Außenhandelsministerium herausgelöst, wobei er diesem aber formal zugeordnet blieb. Der nun selbstständige Dienstbereich unterstand dem Sekretär des ZK der SED, Günter Mittag. Durch den Politbürobeschluss des ZK der SED vom 2. November 1976 wurde dem Leiter des Bereiches KoKo, Schalck-Golodkowski, der Status eines Staatssekretärs mit eigenem Geschäftsbereich verliehen.[16][17]
Schalck-Golodkowski hatte damit eineeinzigartige Sonderstellung in der Staats- und Parteiführung inne,er war immerhin Unterhändler in den deutsch-deutschen Beziehungen, Mitglied zahlreicher Kommissionen und als Leiter des Bereiches KoKo Staatssekretär mit eigenem Geschäftsbereich, der sich um dieAlltagsgeschäfte der KoKo-Betriebenicht mehr kümmerte, außerwenn etwas schief lief.[18]Der Bereich KoKo war Ende der 1970er Jahreein staatlicher Großkonzern mit internationalen Geschäftsbeziehungen.[19]
Noch weiter ausgebaut wurde der Bereich KoKo, als 1980 eine Regelung des MfS in Kraft getreten war, welche die Zuordnung der HVA-Unternehmen Asimex, Camet, Gerlach und Intersport verfügte.[20]Die Deutsche Handelsbank AG wurde dem Bereich KoKo 1981 unterstellt[21], und 1986 erhielt er das Nutzungsrecht über die Staatsreserve A zur Gewinnerwirtschaftung.[22]
Mitte der 1970er Jahre wurde dem Bereich durch Beschluss des Politbüros die wirtschaftliche Lenkung der entgegen den Vorschriften der Militärregierungsverordnung Nr. 53 in der Bundesrepublik Deutschland und auch in anderen westlichen Ländern aus Mitteln der DDR errichteten Unternehmen übertragen, die bis dahin von der Abteilung Verkehr des ZK der SED betreut worden waren.
Hauptaufgabe war die Devisenbeschaffung mit allen legalen und illegalen Mitteln, über die Möglichkeiten des normalen Außenhandels hinaus.
Beschaffung von Devisen
Die Versorgung mit Devisen zur Deckung der Importe basierte dabei auf mehreren Bereichen:
Zum einen konnten mit den Intershops,die sich besonders in Bahnhöfen, Flughäfen und an Grenzübergängen und Transitstrecken befanden und den Bedarf der Reisenden aus den westlichen Ländern decken sollte, Gelder erwirtschaftet werden. Hierbei war von Vorteil, dass die Reisenden die Waren meist günstiger als im Herstellungsland erwerben konnten.
Auch wurden über Genex Devisen erwirtschaftet. Der Genex-Kataloghandel richtete sich an BRD-Bürger mit Verwandten und Bekannten in der DDR.
Die Kunst und Antiquitäten GmbH exportierte Kulturgüter aus staatlichem und privatem Besitz gegen Devisen. Zum Aufspüren dieser Kunstwerke bei Privatleuten und zur Absicherung der Geschäfte wurde eng mit den Fachabteilungen des MfS, der Zoll- und Steuerfahndung zusammengearbeitet.
Doch die damit erwirtschafteten Gelder konnten den Devisenbedarf nicht decken.
So kaufte KoKo auch im westlichen Ausland kleinere Unternehmen auf, verwaltete SED-Parteibetriebe im westlichen Ausland (meist BRD, Österreich; Treuhandunternehmen auch in Liechtenstein, Luxemburg und der Schweiz) und betrieb Waffenhandel. KoKo profitierte auch von den Geldern aus Häftlingsfreikäufen,[32] Müllimporten aus Westberlin,[33] Blut- und Blutplasma-Export (Wikipedia schreibt allerdings nichts über Blut-, Blutplasma-Importe. Die wird es wohl auch gegeben haben. Schließlich ging und geht bis heute der Bluthandel rund um die Welt, was ganz normal ist. P.R.),[34] Textil- und Zigarettenschmuggel u. a. Außerdem wurde mit Geldern in Millionenhöhe an westlichen Waren- und Termingeldbörsen spekuliert.
Geplant war auch die Gründung einer „deutsch-deutschen“ Bank in Zürich, die an die DDR Kredite von insgesamt vier Milliarden DM ausreichen sollte, wobei die DDR im Gegenzug das Reisealter für Westreisen ihrer Bürger um fünf Jahre senken sollte. Diese Planungen wurden als Zürcher Modell bezeichnet.[35]
Beschaffung von Embargo-Ware
Ein wesentlicher Geschäftsbereich, für den die erwirtschafteten Devisen wieder ausgegeben wurden, war die Beschaffung von Embargoware aus nichtsozialistischen Staaten und West-Berlin (CoCom-Liste), insbesondere Hochtechnologie für den Aufbau der DDR-Mikroelektronik-Industrie (siehe Kombinat Robotron), komplette EDV-Anlagen und Militärtechnologie; allein 1986 bis 1990 fanden Käufe für angeblich 900 Mio. DM statt.
Der seit den 1970er Jahren stetig ansteigende Lebensstandard in der DDR war nicht zuletzt durch Importe aus dem Westen ermöglicht worden. Die Kosten hierfür konnten nur zeitweise durch reguläre Exporte von laufenden Produktionsgütern erwirtschaftet werden. In der BRD fand der Ölpreisschock 1972 statt. Die DDR profitierte davon zunächst, der Führung erschien die Krise als „Geschenk des Himmels“.[23] Wegen der unterschiedlichen Verrechnungspreise (im fünfjährigen Mittel des Weltmarktpreises) im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) konnte sie Rohöllieferungen aus der UdSSR über die 1962 fertiggestellte Erdölleitung Freundschaft bis 1977 günstig beziehen und nach der Veredelung über den binnendeutschen Handel für den gesamten RGW wichtige Gewinne erzielen.[23] Der spätere Verfall der Ölpreise auf dem Weltmarkt traf dann später mit der RGW-internen Preiserhöhung und Anfang der 1980er Jahre gedrosselten Lieferungen zusammen, die vorher bedeutenden Gewinnmargen fielen weg. Die SED (vgl. entsprechende Beschlüsse des IX. Parteitages) bemühte sich bereits ab 1977 um Ansätze zum Aufbau eines Mikroelektronikclusters.[24] Das Kombinat Mikroelektronik Erfurt, der VEB Kombinat Robotron Dresden und das Kombinat VEB Carl Zeiss Jena wurden zur industriellen Basis eines DDR-Hochtechnologieprogramms. Man wollte im RGW quasi zum Monopolanbieter werden und sich so von der Rohstoffabhängigkeit lösen. Die KoKo sagte in der Endphase der DDR noch zu, Investitionen in diesem Bereich in Höhe von 1,2 Milliarden Valutamark als Kredit zu finanzieren.[25] Ansätze zu verstärkten Rüstungslieferungen im Elektronikbereich scheiterten auch an der Politik von Gorbatschow.
Zentralbild-Stolp 6.9.1962
Erdölförderung der UdSSR. Die sowjetische Erdölindustrie hat mit einer Halbjahresbilanz 1962 von 89.3 Mio. t ihre Aufgaben zur raschen Steigerung der Produktion erfüllt. In diesem Jahr wird die Sowjetunion fast zehnmal mehr Öl als 1945 fördern. Das Entwicklungstempo ist so stürmisch, daß die ursprünglichen Ziele des Siebenjahrplanes erhöht werden konnten. Für das Jahr 1965 wird mit einer Jahresproduktion von 240 Mio. t gerechnet. Die Erfolge der sowjetischen Erdölindustrie kommen vielen Ländern des sozialistischen Lagers zugute, die keine oder nur geringe Erdölvorräte haben. Der Bau der Freundschaftsleitung nach Polen, der DDR, der CSSR und Ungarn macht schnelle Fortschritte.
Zeitgenössische Darstellung der Rohstofflieferungen der SU an die industriellen Abnehmer im RGW
Die fehlende Akzeptanz des Sozialismus in der Bevölkerung der DDR, versuchte Honecker ab den 1970er Jahren durch sein Konsumprogramm (Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik) zu kompensieren. Dies überforderte jedoch die Leistungsfähigkeit der innovationsträgen Planwirtschaft der DDR und steigerte die Auslandsverschuldung der DDR bis hin zur drohenden internationalen Zahlungsunfähigkeit Anfang der 1980er Jahre. Der Bereich Kommerzielle Koordinierung schien durch seinen zunehmenden Einfluss im Außenhandel und nicht zuletzt im innerdeutschen Handel Abhilfe zu schaffen. So erzielte KoKo mit teilweise illegalen Methoden beträchtliche Exporterlöse.
Die durch KoKo beschafften monetären Mittel wurden jedoch nicht in ausreichendem Maße für dringend notwendige Investitionen in der Industrie der DDR verwendet, sondern für Konsumausgaben etc. Dieser industrielle Substanzverlust wirkte sich nachteilig auf die Volkswirtschaft der DDR aus. Deshalb verlor die DDR weiterhin an Wettbewerbsfähigkeit auf westlichen Märkten. Damit wurde KoKo für die Regierenden immer unentbehrlicher und erhielt weiteren Einfluss im Export und somit auch im Handel mit der BRD. Diese Entwicklung bekam Eigendynamik, stabilisierte kurzfristig die den Sozialismus, förderte aber langfristig den Verfall der DDR-Industrie und trug so zum Ende der DDR bei.[26]
Unterstützung von DKP und SEW
Ein weiterer Ausgabenposten der KoKo war die finanzielle Unterstützung derDeutschen Kommunistischen Partei(DKP) und derSozialistischen Einheitspartei Westberlins(SEW).[36]
Da die beiden deutschen Staaten aufgrund alliierter Vorbehalte auf dem Territorium des jeweils anderen Staates wirtschaftlich nicht aktiv sein durften, es aber andererseits ein wechselseitiges starkes Bedürfnis nach wirtschaftlichem Austausch und politischer Einflussnahme gab, wurden Handel und Transport z. T. über bundesdeutsche Unternehmen abgewickelt. Diese Unternehmen übernahmen unverzichtbare und von beiden Seiten wertgeschätzte Funktionen im Ost-West-Handel. Unter den gegebenen Bedingungen bedurfte es jedoch komplizierter Gesellschafterstrukturen u. a. auch mit HilfeliechtensteinischerStiftungen unter Betreuung und in Regie der KoKo. In Absprache mit der Abteilung Verkehr des ZK der SED waren als Geschäftsführer und Prokuristen solcher Unternehmen auch Mitglieder der DKP tätig, die treuhänderisch Anteile an ihnen hielten.[37](Na da hatten sich ja einige über diesen Posten gefreut. P.R.)Im Ergebnis war es möglich, z. B. über Anzeigen solcher Unternehmen in Zeitungen und Zeitschriften der DKP (u. a.Unsere Zeit) Beiträge nicht nur zur Finanzierung dieser Medien, sondern der DKP als Partei zu leisten.
Diese Unterstützung war in Politik und Medien der BRD bekannt.
Dann und wann wurde etwas in dieser Richtung veröffentlicht. Die DKP z.B. konnte das erfolgreich dementieren. Wikipedia schreibt, dass laut BStU die Bevölkerung in der BRD darüber gut informiert gewesen wäre. Dem ist aber nicht so. Selbst die einfachen Mitglieder z.B. der DKP wussten nicht, dass die Partei von der DDR finanziert wurde. P.R.
Organisation
Geleitet wurde der Bereich seit der Gründung von Alexander Schalck-Golodkowski, einem langjährigen Mitarbeiter des Ministeriums für Außenhandel, seit 1975 Staatssekretär für Außenhandel. Sein Stellvertreter war zunächst Horst Roigk und dann lange Jahre Manfred Seidel, beide, genau wie Schalck-Golodkowski selbst, Offiziere im besonderen Einsatz (OibE) des MfS.
Die Zentrale des Bereiches KoKo bestand aus dem Bereich des Staatssekretärs, den Hauptabteilungen I, II und III sowie den selbstständigen Abteilungen Handelspolitik und Tourismus. Die Zentrale hatte ihren Sitz in der Wallstraße 17–22 in Berlin-Mitte. Der unauffällige Plattenbau wurde 2018 zugunsten eines Neubaus abgerissen.
Der Bereich des Staatssekretärs
Dieser Führungsbereich umfasste zehn Mitarbeiter und ihm waren stabsförmig die Abteilungen Sekretariat, Kaderabteilung, Sicherheit, Zoll und Beschaffung untergeordnet sowie weitere Funktionalorgane wie Kuriere, Finanzen, Sonderbeauftragter und Einkäufer.
Abteilung Kader/Staatliche Ordnung, Sicherheit und Geheimnisschutz
Diese Abteilung umfasste 10 Mitarbeiter und war gegliedert in die Sektoren Information und Dokumentation, Kader, Ordnung und Sicherheit sowie Zoll. Ihr untergeordnet waren ferner die VS-Hauptstelle und die Objektwache.[39]
Ein Sitzungsbeschluss des ZK der SED vom 24. Oktober 1989 unterstellte KoKo dem Generalsekretär des ZK der SED Egon Krenz.[27] Ab November 1989 wurde KoKo zunehmend infrage gestellt. Auch wenn sich Egon Krenz für die Fortexistenz von KoKo aussprach, plädierte er für unumgängliche Strukturveränderungen und personelle Konsequenzen. Am 6. Dezember 1989 erließen die Ministerin für Finanzen und Preise Uta Nickel und der Minister für Außenwirtschaft (Ministerium für Innerdeutschen Handel, Außenhandel und Materialversorgung) Gerhard Beil der Regierung Modrow eine „Gemeinsame Anweisung“, in der Karl-Heinz Gerstenberger mit sofortiger Wirkung als kommissarischer Leiter des Bereichs Kommerzielle Koordinierung eingesetzt wurde. Die Aufgabe des kommissarischen Leiters bestand in der Einordnung des Bereichs in die Volks- und Finanzwirtschaft der DDR.[28]
Die Untersuchung unterlag der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR (UKPV), die treuhänderische Verwaltung der Treuhandanstalt bzw. ihrer Nachfolgeorganisation, der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben. Das KoKo-Geflecht schien bei der Auflösung der Abteilung im März 1990 undurchschaubar, nur wenige hatten Einblick in die geheimen KoKo-Geschäfte. Für DDR-Normalbürger war der Bereich bis zur Konterrevolution 1989 völlig unbekannt.
Die Treuhandanstalt privatisierte bzw. wickelte u. a. die folgenden Unternehmen der Koko und deren Beteiligungen ab:
Bekannt sind die langjährigen Rechtsstreitigkeiten um das Vermögen der Novum GmbH, wonach Rudolfine Steindling als Treuhänderin noch vor der endgültigen juristischen Klärung etwa 450 Millionen DM von den Novum-Konten abhob, deren weiterer Verbleib nie geklärt werden konnte.
Vom 6. Dezember 1989 bis 28. Februar 1990 wurden 95 von 171 KoKo-Mitarbeitern in andere volkswirtschaftliche Bereiche umgesetzt. Weil die Staatliche Finanzrevision der DDR kein Kontrollrecht für KoKo besaß, existierte kein hinreichender Belegnachweis und somit war eine Transparenz betriebswirtschaftlicher Daten nicht gegeben. Außerdem waren die einzelnen Arbeitsbereiche voneinander isoliert und weder für den Gesamtbereich noch für die einzelnen Hauptabteilungen und Abteilungen gab es Arbeitsordnungen, innerbetriebliche Weisungen mit eindeutigen Festlegungen zu Rechnungsführung und Statistik, Verantwortlichkeiten oder Befugnissen. Im Dienstgebäude fanden sich 19,970 Tonnen Gold, das seit Oktober 1988 gekauft worden war. In der Verwertungsmasse befanden sich darüber hinaus Einfamilienhäuser, Kraftfahrzeuge, Bargeld, Schmuck, hochwertige Konsum- und Kulturgüter, Waffen und Munition[29]
Ursprünglich sollte KoKo als Staatsorgan bis zum 31. März 1990 abgewickelt werden, was aus technischen, finanziellen und wirtschaftspolitischen Erwägungen heraus nicht realisiert werden konnte. So war die erst am 31. März 1990 eröffnete Liquidation der Firma Forgber bis Ende Mai 1991 noch nicht abgeschlossen, da die Eintreibung von Forderungen gegen westdeutsche Gesellschaften, welche die Zahlung von vereinbarten Provisionen nachträglich mit dem Hinweis auf bestehende Zwangsvertretung ablehnten, nicht erfolgreich war. Ähnliche Probleme gab es mit der IMES GmbH, deren Liquidation zwar am 30. April 1991 beendet war. Doch blieb eine offene Forderung gegenüber dem iranischen Verteidigungsministerium aus einem umfangreichen Panzerreparaturgeschäft von ca. 23 Millionen US-$ insofern bestehen. Diese wurde an das Bundesministerium für Finanzen abgetreten.
Der Gesamtbereich der Kommerziellen Koordinierung war Gegenstand des 1. Untersuchungsausschusses des 12. Deutschen Bundestages unter dem Vorsitz des CDU-Abgeordneten Friedrich Vogel. Über das Ergebnis der Untersuchungen gab es umfangreiche Berichte, vor allem: Beschlussempfehlung und Bericht Drucksache 12/7600 vom 27. Mai 1994 mit drei Anlagenbänden und einem Anhangband.[30]
Die Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA) war in der DDR als Spezialinstitut verantwortlich für die Durchführung kommerzieller Zahlungen mit dem Ausland sowie mit Devisenausländern im Inland. Die Bank wurde am 18. Mai 1966 in das Handelsregister von Groß-Berlin eingetragen. Sitz war Berlin/DDR. Das Grundkapital betrug 1,5 Milliarden Mark der DDR. Organe waren der Aufsichtsrat, der Vorstand und der Verwaltungsrat. Präsident der Bank war ab 1978 Werner Polze.
Abschluss von Abkommen und Vereinbarungen mit anderen Banken (insbesondere Auslandsbanken)
Zusammenarbeit mit internationalen Bankenorganisationen und anderen Institutionen
Korrespondenzbank gegenüber dem Ausland
Kontenführung für ausländische Banken in der DDR
Kontoführung für die DDR bei Auslandsbanken
Vergabe und Inanspruchnahme vonKrediten auf internationaler Ebene
Finanzierung der Außenhandelsbetriebeder DDR sowie von Verkehrsbetrieben mit überwiegend außenwirtschaftlicher Tätigkeit
Durchführung des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland (SW und NSW). Innerhalb des RGW übernahm die DABA das Clearing mit der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit auf der Basis vonTransferrubel.[1]
Kreditgewährung für Außenhandelsunternehmen,
finanzielle Beteiligung an in- und ausländischen Unternehmen.[2]
Statut (Auszüge):
Die Bank konnte in Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der DDR und im Ausland Filialen und Agenturen eröffnen sowie eigene Vertreter haben. Sie konnte Grundstücke, Gebäude und andere Gegenstände mieten, pachten oder zu Eigentum erwerben. Die Bank verfügte über ein Aktienkapital, einen Reservefonds sowie spezielle Fonds.
Die Tätigkeit der Bank erstreckte sich darauf,
Devisenund Sorten zu kaufen und zu verkaufen sowie Bestände von Devisen und Sorten zu halten
Gold und andere Edelmetallezu kaufen und zu verkaufen sowie zu verwahren
Reiseschecks der DDR von 1967 bis 1977 auszugeben und einzulösen[3]
inländische und ausländische Wertpapiere zu kaufen und zu verkaufen sowie im Auftrage ihrer Kunden und Korrespondenten ins Depot zu nehmen.
Organisation
Die Zentrale residierte in Berlin in einem Gebäudekomplex an der EckeFriedrichstraße/Unter den Linden, zu dem dasHaus der Schweizund dieKaiserhöfegehören.
Ende der 1980er Jahre gab es zehn Filialen, u. a. in Karl-Marx-Stadt, Leipzig und Rostock. Einzelne Filialen unterhielten Außenstellen.
BRD-Kredite für die Deutsche Außenhandelsbank
Der ZK-Sekretär der SED für WirtschaftsfragenGünter Mittaghandelte zusammen mitAlexander Schalck-GolodkowskimitFranz Josef StraußAnfang der 1980er Jahre den sogenannten „Milliardenkredit“ eines westdeutschen Bankenkonsortiums an die Deutsche Außenhandelsbank der DDR aus.
Privatisierung nach der Konterrevolution
Die im Besitz des Bundes und derKfWbefindlichen Aktien der Deutschen Außenhandelsbank wurden zum 1. Januar 1995 durch dieTreuhandanstaltan die Westdeutsche Landesbank Girozentrale (WestLB) verkauft.[4]Die Westdeutsche Landesbank Girozentrale zahlte für die Deutsche Außenhandelsbank 430 Millionen Mark und bekam dafür Altschuldenforderungen über sieben Milliarden Mark gegenüber denAußenhandelsbetrieben der DDR.[5]
Die Informationen dieses Artikels entstammen dem Statut der Deutschen Außenhandelsbank AG vom 10. März 1986 sowie dem Lehrmaterial zur Ausbildung zum Finanzkaufmann – Spezialisierungsrichtung Geld und Kredit – bei der Deutschen Außenhandelsbank AG mit Stand September 1987.
Die Staatsbank der DDR wurde zum 1. Januar 1968 als direkte Nachfolgerin der Deutschen Notenbank gegründet. Sie war als Organ des Ministerrates die Zentral- und Emissionsbank der DDR mit Geschäftsbetrieb.
Die gesetzliche Grundlage bildete das Gesetz über die Staatsbank der DDR vom 1. Dezember 1967. Wie ihre Vorgängerin verwirklichte die Staatsbank ihre Aufgaben abhängig von staatlichen Vorgaben, „in Durchführung der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates und der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates“. Parallel zu Gründung wurde die Bezeichnung der Währung der DDR in „Mark der Deutschen Demokratischen Republik“ geändert.
Zum 1. Juli 1974 übernahm die Staatsbank die Aufgaben derIndustrie- und Handelsbank. Damit wurde der Ausbau des Geschäftsbetriebes zum Zwecke der Finanzierung (Kontenführung) und Finanzkontrolle aller Wirtschaftsbereiche und des Handels mit Ausnahme der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft erforderlich. Aufgaben des Bereiches Wertpapier- undDepotgeschäfteund Reisezahlungsverkehr kamen ebenfalls hinzu.[2]
Ehemaliger Sitz der Staatsbank der DDR in der Fanzösischen Straße in Berlin-Mitte
Bereits im ersten Gesetz der Staatsbank vom 1. Dezember 1967 war im § 2 festgelegt, dass die Staatsbank das Organ des Ministerrates für die Verwirklichung der von der Partei- und Staatsführung beschlossenen Kreditpolitik ist. Im folgenden Gesetz vom 19. Dezember 1974 wurde dann noch zusätzlich festgeschrieben, dass der Präsident der Bank zugleich dem Ministerrat angehört.[12]
Die Staatsbank der DDR war Mitglied bei der Internationalen Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) mit Sitz in Moskau. Deren Zahlungsmittel waren Transferrubel und Goldreserven.
Aufgaben:
Der Staatsbank der DDR oblag die Ausgabe von Geldzeichen (Münzen, Banknoten, einschließlich der Sonder- und Gedenkmünzen) der Währung der DDR als gesetzliche Zahlungsmittel. Die Staatsbank hatte dabei das alleinige Recht der Ausgabe von Geldzeichen der DDR. Der Präsident der Staatsbank regelte außerdem die Ersatzleistung für beschädigte Geldzeichen.
Durch Beschlüsse des Ministerrates war die Staatsbank berechtigt Wertpapiere auszugeben.
Staatsbank der DDR – Geldsack mit Siegelzange -Siegelabdruck Stb und individuelle Nummer der Zange
Ab 1978 übernahm die Staatsbank die Ausgabe von Reiseschecks, die noch bis 1977 von der Deutschen Außenhandelsbank (DABA) emittiert worden sind.[8]
Die Zuständigkeit für den Zahlungsverkehr und die Kontrolle des Geldumlaufes innerhalb der DDR, sowie der Zahlungsverkehr ins Ausland.
Sie verwaltete, kaufte und verkaufte Wertpapiere, Edelmetalle u. ä.
Die Staatsbank war für die Kontoführung der staatlichen Einrichtungen und der Volkseigenen Betriebe verantwortlich. Ferner wickelte die Staatsbank die Sorten- und Devisengeschäfte für Bürger, Institutionen und Betriebe ab.[9]
Zu ihren internen Aufgaben gehörte die Vergabe von Krediten an Betriebe und Institutionen. Dazu bestand in jedem der 15 Bezirke der DDR mindestens eine Hauptfiliale neben den zahlreichen Kreisfilialen. Als problematisch erwies sich nach 1990, dass das Wohnungsbauprogramm der DDR über Kredite der Staatsbank finanziert wurde (sogenannte Nominalkredite, die nicht durch Zins und Tilgung bedient werden mussten und bilanziell durch Staatsgarantien besichert waren) durch die Währungsunion zu Realkrediten wurden und nunmehr mit Zins und Tilgung bedient werden mussten: Ein Fakt, der zu DDR-Zeiten schon deshalb nicht möglich war, waren (politisch) die Wohnungsmieten auf dem Stand von 1935 eingefroren worden und ermöglichten per se keine reale Kreditverzinsung.
Bürger der DDR, die im Besitz von DM-Sorten (oder auch anderen freikonvertierbaren, westlichen Währungen, in der DDR im Allgemeinen als „Valuta“ bezeichnet) waren, konnten bei der Staatsbank der DDR ein „Valuta-Anrechtskonto“ einrichten. Dieses Konto wurde mit 2,5 % p. a. verzinst und es war gebührenfrei. Ab 1990 gab es auch eine Variante mit einjähriger Kündigungsfrist (Verzinsung 4,0 % p. a.). Die Konten wurden bis Ende 1989 grundsätzlich in DDR-Mark geführt. Verfügungen waren grundsätzlich nur in Form von Forumschecks (siehe Intershop) und Mark der DDR möglich. Für genehmigte Reisen in das westliche Ausland konnten jedoch 15,00 DM (bzw. Gegenwert in anderen westlichen Währungen) pro Tag bar verfügt werden. Ferner waren Bestellungen für Waren über den GENEX Geschenkedienst GmbH möglich. Dafür wurde der GENEX-Katalog gegen Nachweis kurzfristig ausgeliehen. Auf diese Weise war es möglich, dass diese Devisen der DDR-Bürger praktisch unbegrenzt dem Staat zur Verfügung standen. Ab 1. Juli 1990 wurden die Konten ohne die vorstehend genannten Beschränkungen in Deutsche Mark geführt (siehe auch Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion).
Umtauschbescheinigung der Staatsbank der DDR Berlin Bhf Friedrichstraße 20 DM in 20 M der DDR-1987
Bürger der BRD konnten in den Filialen der Staatsbank sogenannte Devisenausländerkonten führen. Diese Konten wurden in Mark der DDR geführt und ab einem Guthaben von 3.000 Mark der DDR mit 1 Prozent per anno verzinst. Der Kunde bekam die Kontoauszüge überwiegend per Briefpost zugestellt. Es gab dabei zwei Arten von Konten. Devisenausländerkonten A wurden für Zahlungen von Arbeitseinkommen, Stipendien, Taschen- oder Tagegelder aber auch für Gelder aus nicht genutztem Mindestumtausch eingerichtet. Über diese Guthaben konnte in der DDR frei verfügt werden. Devisenausländerkonten B wurden für alle übrigen Zahlungen eingerichtet. Über solche Guthaben konnte anfangs in der DDR nur beschränkt verfügt werden. Mit der Vereinbarung über den Transfer aus Guthaben in bestimmten Fällen vom 25. April 1974 zwischen den Finanzministern der BRD und der DDR (BGBL. II 621) konnten Bürgerinnen und Bürger der BRD und Westberlins, deren Einkünfte vorwiegend aus Bezügen aus einer Altersversorgung, aus Gründen der Invalidität oder aus Sozialhilfe bestanden, aus dem Guthaben auf ihrem Devisenausländerkonto monatlich 200 Mark oder vierteljährlich 600 Mark der DDR transferieren. Die transferierten Beträge wurden dem Kontoinhaber im Verhältnis 1:1 in D-Mark gutgeschrieben. Die Guthaben eines Devisenausländerkontos waren vererbbar.[10][11]
Während und nach der Konterrevolution
Die Staatsbank Berlin wurde per Gesetz der DDR-Volkskammer vom 29. Juni 1990 und Gültigkeit ab 1. Juli 1990 zum Rechtsnachfolger der Staatsbank der DDR. Sie trat ab dem 30. Juni 1990 in die bestehenden Verträge der Staatsbank der DDR gegenüber Dritten ein.[1]
Nach der Annexion der DDR wurde die Bank von der Treuhandanstalt abgewickelt und Teile von anderen Banken übernommen.
Am 19. März 1990, vor der Annexion, gründeten Staatsbank und Deutsche Bank das Tochterunternehmen Deutsche Kreditbank, die erste private Bank der DDR. Die Deutsche Bank hielt 49 % der Anteile an dem neu gegründeten Unternehmen. Die Staatsbank brachte 100 Filialen aus ihrem bestehenden Geschäft ein.[3]
Zum 1. Juli 1990 trat der Staatsvertrag vom 18. Mai 1990 zwischen DDR und BRD in Kraft. In diesem wurde eine Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vereinbart. Die DDR-Bürger konnten einen Teil ihres in Mark der DDR gehaltenen Bankguthabens 1:1 und einen Teil 2:1 in D-Mark umtauschen.
Ab dem Inkrafttreten der Währungsunion hatte die Deutsche Bundesbank die Notenbankfunktion auch in der DDR; die Staatsbank Berlin erledigte Abwicklungsaufgaben.[4][5] Die Eigenmittel der Staatsbank der DDR betrugen zum 30. Juni 1990 1.866 Mio. M/DDR, davon 250 Mio. M/DDR Kapital und 1.616 Mio. M/DDR Reservefonds.[6]
Die Treuhandanstalt verkaufte die verbliebenen Filialen der Staatsbank nebst Immobilien an westdeutsche Banken. Vermögen und Geschäfte der Staatsbank Berlin selbst gingen 1994 auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau über.[7]
Das Deutsche Bankwesen zeichnet sich durch die drei Säulen der privaten Geschäftsbanken, der Genossenschaftsbanken und der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute aus, zu denen die Sparkassen gehören. Private Banken gab es in der DDR nicht mehr, das Bankwesen setzte sich ausschließlich aus staatseigenen Banken zusammen. Diese bestanden aus vier Arten,[1] der Staatsbank der DDR, der Industrie- und Handelsbank, der Deutschen Außenhandelsbank und den Sparkassen. Daneben gab es noch Spezialbanken wie die Bank für Handwerk und Gewerbe (gegründet im Januar 1946) oder die Deutsche Bauernbank (Februar 1950). Die Aufgabe der DDR-Sparkassen beschränkte sich auf die Annahme von Spareinlagen, den Zahlungsverkehr und das Kreditgeschäft (Konsumkredit und Wohnungsbaukredit), während das Wertpapiergeschäft abgeschafft wurde.[2]
Die Sparkassen in der DDR waren Sparkassen, die in der Rechtsform der volkseigenen Betriebe organisiert waren.
Scheck der Kreissparkasse Heilbad Heiligenstadt aus den 1980er Jahren
Mit der Bildung der Sowjetischen Besatzungszone ab Juni 1945 begann die Umwandlung in ein rein staatliches Bankensystem. Mit Befehl Nr. 01 der Sowjetischen Militäradministration vom 23. Juli 1945[3]wurden sämtliche privaten Banken und Versicherungen geschlossen. Da die Sparkassen bereits staatlich (öffentlich-rechtlich) waren, blieben sie von dieser Maßnahme unberührt. Während der Machtübertragung an die Faschisten 1933 wurden im Rahmen der Gleichschaltung bei den Sparkassen das Führungspersonal ausgetauscht. Nach dem Krieg wurden personelle Veränderungen vorgenommen. Gleichzeitig erfolgte eine Umstrukturierung der Organisationsstruktur. 1946 bestanden 310 rechtlich selbstständige Sparkassen in der sowjetischen Besatzungszone, die 982 Haupt- und 758 Nebenzweigstellen sowie 363 Agenturen hatten. Die Zahl sank mit Gründung der DDR bis 1951 auf 126 Sparkassen mit 1121 Haupt- und 807 Nebenzweigstellen sowie 319 Agenturen. Hauptzweigstellen waren Bankfilialen, Nebenzweigstellen waren nicht dauerhaft besetzte Nebenstellen und Agenturen waren Bankstellen, die nebenher Sparkassendienstleistungen anboten.
Die noch existierenden Sparkassen bekamen ihre Kunden zugewiesen und erhielten von der Notenbank im Januar 1951 sämtliche Sparkonten, im Januar 1952 übertrug ihnen die Notenbank die alleinige Zuständigkeit für die Kontenführung der Kleinstbetriebe bis zu 10 Beschäftigten; im Gegenzug hatten sie alle Konten öffentlicher Organe und größerer Betriebe auf die Notenbank zu übertragen.[4] Durch die im Juli 1952 vollzogene Auflösung der Länder und die Gründung der Bezirke wurden die Landkreise ebenfalls neu geordnet, was eine Reorganisation des Sparkassenwesens zur Folge hatte, da Sparkassen auf Kreisebene zusammengefasst wurden. Hierdurch entstanden 175 Kreissparkassen, 19 Stadt- und Kreissparkassen und 6 Stadtsparkassen. Im Rahmen dieser Verwaltungsreform stieg die Anzahl der DDR-Sparkassen auf 200, sie blieb bis zur Annexion der DDR durch die BRD mit 196 relativ stabil.
Einen echten Teilzahlungskredit ermöglichte die am 16. Oktober 1953 in Kraft getretene „Anordnung über die Finanzierung des Kaufs von Möbeln und anderen langlebigen Gebrauchsgütern“. Im März 1956 erhielten die volkseigenen Sparkassen ein einheitliches „Statut der volkseigenen Sparkassen der DDR“, das als Aufsichtsorgan das Ministerium der Finanzen der DDR vorsah. In § 2 dieses Sparkassengesetzeswurde bestimmt: „Die volkseigenen Sparkassen sind Einrichtungen in den Kreisen und den Räten der Kreise unterstellt. Jede volkseigene Sparkasse führt ein Dienstsiegel mit dem Emblem der Deutschen Demokratischen Republik.“ Seit Oktober 1956 durfte der Handel selbst bestimmte Waren durch Teilzahlung verkaufen, das Teilzahlungsgeschäft durch Sparkassen war nicht mehr notwendig.
In der Wirtschaft der DDR herrschte (wie bei anderen sozialistischen Volkswirtschaften) Kapitalmangel. Diese dem Sozialismus immanente Kapitalknappheit[5] resultierte u. a. aus staatlich festgelegten Zinssätzen. In der Folge bemühte sich die SED-Führung, die Sparquote zu erhöhen. Mit der Anweisung 36/55 des Finanzministeriums aus dem Jahre 1955 sollte die Zahl der Sparkassenstellen erhöht werden, u. a. indem in jedem Betrieb mit mehr als 500 Mitarbeitern und jedem Dorf mit mehr als 500 Einwohnern eine Sparkassenagentur eröffnet werden sollte. 1963 erreichte die Zahl der Sparkassenagenturen mit 3299 Stellen einen Höhepunkt. Die Zahl der Agenturen sank danach und betrug 1970 noch 1890, 1980 noch 1436 und 1989 noch 906.
Im Januar 1976 trat ein neues Sparkassenstatut in Kraft, das die Aufsicht der Staatsbank der DDR übertrug. Es blieb bis zur Konterrevolution bestehen und wurde durch das im Juli 1990 erlassene Sparkassengesetz abgelöst. Die Sparquote der Bevölkerung der DDR betrug im Jahre 1988 7 Prozent, in der BRD im gleichen Jahr 13,9 Prozent.[6]
Sparkassenverbände
1945 bestanden auf dem Gebiet der SBZ derSächsische Sparkassen- und Giroverbandmit Sitz inDresdenfürSachsen, derMitteldeutsche Sparkassen- und Giroverbandmit Sitz inMagdeburgfür dieProvinz SachsenundThüringenund derBrandenburgische Sparkassen- und Giroverbandmit Sitz inBerlinfürBrandenburg. Daneben war derPommersche Sparkassen- und Giroverbandmit Sitz inStettinfürVorpommernund derNiedersächsische Sparkassen- und Giroverbandmit Sitz inHannoverfürMecklenburgzuständig.
1946 wurden anstelle dieser Verbände je Land ein eigener Sparkassenverband gegründet. Damit entstand derSächsische Sparkassenverband, derBrandenburgische Sparkassenverbandsowie derSparkassenverband Thüringen,Sparkassenverband Mecklenburg-VorpommernundSparkassenverband für die Provinz Sachsen(späterSparkassenverband Sachsen-Anhalt).
Mit der Auflösung der Länder 1952 wurden diese Verbände aufgelöst und die Aufgaben der Abteilung Sparkassen imFinanzministerium der DDRübertragen.
1990 bildete sich einSparkassenverband der DDR, der die Aufgaben übernahm. Mit derAnnexion der DDR durch die BRDgingen die Aufgaben an denSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen, denSparkassenverband Berlinund denOstdeutschen Sparkassenverband über.
Stellung der Sparkassen im Bankensystem der DDR
Während die Sparkassen zur Zeit der sowjetischen Besatzungszone zunächst noch die Funktionen einerVollbankhatten, wurde dies mit der Zeit umstrukturiert. 1951 wurde die Funktion derGirozentralebei derStaatsbank der DDRangelegt. Den Sparkassen verblieb die Aufgabe, (Spar-)Girokonten zu verwalten und Sparbeiträge einzuwerben.
Ab 1980 erfolgte eine Reorganisation der Aufgabenverteilung der Banken der DDR. Die Genossenschaftsbanken gaben in den 80er Jahren 327 Filialen auf und übertrugen die Konten an die Sparkassen. Im Gegenzug wurden 194 Sparkassenagenturen und 26 Einmannstellen an die BHG übertragen.
1983 übernahmen die Sparkassen die Konten der Bank für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft.
Die Sparkassen stellten im Bankensystem der DDR nur eine untergeordnete Funktion dar, was u. a. an den geringen Aufgaben, der vergleichsweise geringen Bezahlung der Angestellten und dem sinkenden Anteil der SED-Mitglieder in den Führungsfunktionen deutlich wurde.
Der Anteil an Frauen an der Belegschaft, der 1950 noch 50 % betrug, stieg bis 1955 auf 63 % und betrug 1988 etwa 93 %. In den 1980er-Jahren schlug sich der hohe Frauenanteil schließlich auch in den Führungspositionen nieder, was im Vergleich zu anderen, prestigeträchtigeren Institutionen unüblich war.
Die Sparkassen hatten die Funktion, privates Sparen zu fördern und einen Rückfluss von Kapital in denWirtschaftskreislaufsicherzustellen. So wurde beispielsweise 1950 eineMöbelsparhilfeangeboten. Die Kunden sparten ein bestimmtes Guthaben für einen Guthabenzins von 3 % an und bekamen die Möglichkeit, einen Kredit zu einem Zinssatz von 5 % für die fehlenden Beträge für die gewünschten Möbel aufzunehmen. Im November 1951 wurde mit demNationalen Aufbauprogrammder Wiederaufbau der zerstörten Stadtzentren ausgerufen. Die Abwicklung des Aufbausparens selbst wurde den Sparkassen übertragen. In diesem Zusammenhang förderten die Sparkassen, dass die Bürger der DDR circa 3 % ihres Einkommens sparen, um diese Baumaßnahmen finanziell zu unterstützen. Betriebskomitees in allen Betrieben bekamen die Aufgabe, das Programm umzusetzen und mit Hilfe der Sparkassenfilialen und -agenturen zu fördern, an dem mehr als eine Million Sparer teilnahmen.[7]
Später wurden das „Heiratssparen“, das „Feriensparen“, das „Schulentlassungssparen“ oder das „FDJ-Sparen“ angeboten. Unter dem Slogan „Jeder Sparvertrag ist eine nationale Tat“ wurden die Betriebe verpflichtet, Sparverträge einzuwerben.
Ein Ehekredit wurde in der DDR seit 1972 frisch verheirateten Paaren gewährt. Es handelte sich zunächst um eine umgangssprachliche Bezeichnung, die später auch offiziell wurde.
Eine ähnliche familienpolitische Maßnahme gab es als Ehestandsdarlehen in der Zeit des Faschismus. (Für ihre, bzw. angepasste Leute taten die Faschisten viel. So auch z.B. „Kraft durch Freude“, Eigenheime für Familien, u.ä. Aber wehe man gehörte einer anderen Rasse an, war nicht angepasst usw. Dann war es vorbei und die Betroffenen wurden in den KZs gequält. Darum dürfen Wohltaten der Faschisten nicht darüber hinwegtäuschen, wie gefährlich diese Ideologie ist. P.R.)
Zwischen 1972 und 1988 wurden 1.371.649 Ehekredite mit einem Gesamtvolumen von 9,3 Milliarden Mark vergeben, von denen etwa ein Viertel „abgekindert“ wurde.[1]
Kreditkaufbrief-Abschnitt zum Ehekredit über 5000 Mark
Auf Antrag erhielten Ehepaare, bei denen beide Partner nicht älter als 26 Jahre waren (offizieller Begriff: Jungehe, dies betraf 80 % der in der DDR geschlossenen Ehen) und deren gemeinsames Einkommen bei Eheschließung nicht über 1.400 Mark lag, von der Sparkasse einen zinslosen Kredit von erst 5.000, ab 1986 7.000 DDR-Mark[2]. Die Rückzahlung erfolgte in Monatsraten à 50 Mark.
Bei Geburt eines oder mehrerer Kinder wurde die abzuzahlende Kreditsumme entweder als Sondertilgung (offiziell Krediterlass genannt) gemindert (beim ersten Kind um 1.000 Mark, beim zweiten Kind um weitere 1.500 Mark) und war bei Geburt des dritten Kindes gänzlich getilgt (drittes Kind = Sondertilgung/Krediterlass von 2.500 Mark). Dafür wurde umgangssprachlich der Begriff „abkindern“ benutzt, welcher in der Zeit des Faschismus aufkam.[3]
Gleichzeitig sank die monatliche Tilgung, so dass die Kreditlaufzeit gleichblieb. War zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes durch die Sondertilgung der Kredit bereits überzahlt, wurde der überzahlte Betrag wieder ausbezahlt (zurückgewährt). Bei drei Kindern wurde somit der gesamte Kreditbetrag mit einer Summe getilgt und bereits gezahlte Beträge rückgewährt; sie wurden so zu einem Zuschuss. Amtlich beglaubigte Totgeburten wurden wie lebend geborene Kinder behandelt, d. h. für diese wurde ebenfalls die Sondertilgung/der Krediterlass gewährt.
Nach der Konterrevolution
Mit der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion wurden die Ehekredite wie alle Kredite zum 1. Juli 1990 halbiert. Durch das Zinsanpassungsgesetz wurden sie auf marktübliche Zinssätze umgestellt. Um Härten zu vermeiden, wurden diese Zinsen bis zum 31. Dezember 1992 auf Antrag vom Bund übernommen.