
Kalenderblatt Dezember 2025



Diese Paragraphen konnten ein weites Feld umfassen. Der § 218 Strafgesetzbuch der DDR konnte sich gegen gewöhnliche Verbrecherbanden bis hin zu Terrorgruppen richten. Es konnten auch harmlosere Gruppen betroffen sein. Mit dem Schlagwort „Unrechtsstaat DDR“ wird auf überzogenes Handeln der DDR-Strafverfolgungsbehörden hingewiesen und so getan, als wäre das mehrheitlich der Fall gewesen. In diesem Beispiel hier, sieht es zunächst auch nach überzogenem Handeln aus. Doch wenn man die Akten dieses Falles auswertet, kommt man zu dem Schluss, dass es diese harmlos scheinende Gruppe doch in sich hatte. Sie war letztendlich doch nicht so harmlos.
Solcherlei Gruppen sind in den 1980er Jahren wie Pilze aus dem Boden geschossen und fanden Unterschlupf unter dem Dach der Kirche. Sie waren die Keimzelle der späteren konterrevolutionären Gruppen. Doch zum damaligen Zeitpunkt hatte das noch niemand, auch das MfS nicht, geahnt.
Der § 220 Strafgesetzbuch der DDR war etwas unglücklich und zeigte die Schwäche der Staatsmacht der DDR auf. Man war oft kleinlich und brachte Kulturschaffende sowie Bürgerinnen und Bürger gegen sich auf. Allerdings müssen wir bedenken, dass man auch im heutigen Deutschland mit politischen § kleinlich geworden ist, wie z.B. die Politikerbeleidigung u.ä.

Kreisdienststelle Treptow
Berlin, 17. Januar 1985
Nachfolgend genannte Maßnahmen zur am 19.01.1985 um 19:00 Uhr in der evangelischen Bekenntniskirche Treptow stattfindenden Veranstaltung der im OV „Bekenntnis“ bearbeiteten Gruppe „Wühlmäuse“ erfolgten mit folgender Zielstellung:
Maßnahmen
Dann folgen die Unterschriften der damaligen Verantwortlichen des MfS.
In der DDR war das mit Kabarett und Satire eine schwierige Sache. Man musste die „feine Klinge“ beherrschen. Als Laie musste nochmals extra aufgepasst werden.
Hier ist von die „Wühlmäuse“ die Rede. Sicher eine Verwechslung mit dem gleichklingenden „Die Wühlmaus“ und „Die Wühlmäuse“ aus Westberlin.

Kreisdienststelle Treptow, Papier ausgestellt in Berlin am 07. März 1985
Am 05.03.1985 erschien Buchheim, Gerd gegen 15 Uhr unaufgefordert in der Abteilung Innere Angelegenheiten des Rates des Stadtbezirkes Berlin-Treptow, um sich
Über das Erscheinen des Herrn Buchheim in der Abteilung Inneres wurde die Kreisdienststelle des MfS verständigt und von Unterzeichner (dieses Schreibens P.R.) wurde die Führung des Gespräches übernommen. Ziel des Gespräches war zu prüfen:
Der Unterzeichner dieses Schreibens stellte sich nicht als Angehöriger des MfS vor.
Zu Punkt 1. Seines Anliegens wurde Herr Buchheim mitgeteilt, dass ihm zur Rückweisung an der Grenze zur CSSR keine andere Auskunft gegeben werden kann, als ihm am 01.03.1985 durch die verantwortlichen Genossen der Grenzsicherungskräfte bereits gegeben wurde.
Herr Buchheim reagierte bereits darauf sehr ungehalten und brachte sinngemäß zum Ausdruck, man kann schon nicht ins kapitalistische Ausland reisen und jetzt wird man noch gänzlich eingesperrt. Er empfindet die Rückweisung als reine Willkürmaßnahme bzw. Schikane der verantwortlichen Organe (Behörden Institutionen P.R.) der DDR.
Durch den Unterzeichner dieses Schreibens wurde Herr Buchheim zur Mäßigung ermahnt, anderenfalls kann er das Gespräch als beendet betrachten. Gleichzeitig wurde auf seinen Übersiedlungsantrag Bezug genommen und aufgefordert, seine Motive zu nennen.
Daraufhin verfiel Herr Buchheim erneut in einen gehobenen Tonfall und antwortete, dass ihm ja nichts anderes übrigbleibt, da er in der DDR eingesperrt ist, seine Meinung nicht frei äußern darf und er nicht will, dass seine Kinder zum Hass erzogen werden.
Er fügte hinzu, dass er auch für seine Lebensgefährtin spricht, die eine ähnliche Haltung zu den aufgezeigten Problemen hat wie er.
Aufgrund der gezeigten Aggressivität wurde vorerst verzichtet, den Personalausweis des Herrn Buchheim einzuziehen. Er wurde zum Schluss des Gespräches aufgefordert, sich an die Gesetze der DDR zu halten, der er anderenfalls mit den entsprechenden Konsequenzen zu rechnen hat.
Maßnahmen
Die Bearbeitung eines Vorschlages gemäß einer Dienstanweisung des Ministers zur Übersiedlung des Herrn Buchheim und seiner Lebensgefährtin aus politisch-operativen Gründen.
Anmerkungen von Petra Reichel:
So wichtig war Herr Buchheim, dass sich der Minister selbst drum kümmerte? Es kann aber auch eine allgemeine Dienstanweisung für solche Fälle sein.
Also Herr Buchheim wurde bei der Behörde ausfällig, bzw. aggressiv und wird milde behandelt (Er darf seinen Personalausweis behalten.) Menschenskind, das soll mal jemand bei einer heutigen Behörde probieren. Diese Person käme damit nicht weit.

Schreiben ausgestellt von der Kreisdienststelle Treptow Berlin, 03.Juli 1985
Der Operativvorgang „Bekenntnis“ wurde am 05. Juni 1984 auf der Grundlage überprüfter inoffizieller und offizieller Informationen wegen Verdacht der Begehung von Strafbaren Handlungen gem. (es folgen §§ bezüglich politischer Straftaten) zur sogenannten „Treptower Friedensgruppe“ eingeleitet. Diese sogenannte „Treptower Friedensgruppe“ löste sich 1984 auf. Aus ihr ging die Laienspielgruppe „Die Wühlmaus“ hervor, der nachstehend aufgeführte Personen angehören:
(Es folgen Namen, Adressen, Berufe, nebst Arbeitgeber und wo diese Leute erfasst sind.)
Aufgrund des bis zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Erkenntnissen zu den Aktivitäten er Laienspielgruppe „Die Wühlmaus“, insbesondere jedoch des politisch-negativen Auftretens des Herrn Buchheim mit eigenen, sich gegen gesellschaftliche Bereiche der DDR gerichteten Texten und Liedern, besteht der Verdacht der Verletzung des Straftatbestandes § 220 StGB der DDR (politischer §) durch Herrn Buchheim. Hervorzuheben ist, dass innerhalb der Laienspielgruppe nicht bekannt ist, dass Herr Buchheim einen Antrag auf Übersiedlung gestellt hat und zu vermuten ist, dass er die Auftritte innerhalb der Laienspielgruppe nutzt, um seine eigenen Ziele zu verfolgen.
Aus genannten Gründen wird vorgeschlagen, gem. (der entsprechende §) zu Herrn Buchheim Prüfungshandlungen zur Verletzung des obengenannten Straftatbestandes durchzuführen und die damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen zu nutzen, um die Laienspielgruppe „Die Wühlmaus“ zu zersetzen.
Es folgt die Unterzeichnung des Schreibens- Der untere Teil des Schreibens ist geschwärzt.
Anmerkungen von Petra Reichel:
Menschenskind die hätten den Herrn Buchheim nebst seiner Lebensgefährtin gehen lassen sollen. Dann wäre viel Aufwand und Ärger erspart geblieben. Später kam man zur Vernunft und hat Herrn Buchheim, nebst Anhang, gehen lassen.
Den Namen „Die Wühlmaus“ klingt ähnlich wie „Die Wühlmäuse“ aus Westberlin. Ob da Absicht dahintersteckte?

Kreisdienststelle Treptow Berlin, 04.07.1985
Der Operativvorgang „Bekenntnis“ wurde am 03.07.1985 der Abteilung IX zur strafrechtlichen Einschätzung vorgelegt.
Die Entscheidung der Abteilung IX sieht keine strafrechtlichen Maßnahmen vor.
Zu Herrn Buchheim und dessen Lebensgefährtin erfolgt eine kurzfristige Übersiedlung entsprechend der Dienstanweisung des Ministers.
Das übergebende Material zum OV „Bekenntnis“ wurde von der Abteilung IX nicht strafrechtlich eingeschätzt.
Der OV „Bekenntnis“ wurde am 04.07.1985 zur weiteren Bearbeitung an die Kreisdienststelle Treptow zurückgegeben.

Zu wem soll die Übersiedlung erfolgen?
Die Übersiedlung soll nach Westberlin ohne Angabe von Zielpersonen erfolgen.
Begründung des Vorschlages
Bei Herrn Buchheim und seiner Lebensgefährtin handelt es sich um Personen, die hartnäckig ihre Übersiedlungsgenehmigung anstreben. Alle mit den Übersiedlungsersuchenden im Rat des Stadtbezirkes Treptow geführten Gespräche zeigten, dass sie nicht bereit sind, vorgebrachte Argumente anzuerkennen.
Es muss eingeschätzt werden, das von Herrn Buchheim und seiner Lebensgefährtin keine arbeitsmäßigen oder gesellschaftlichen Aktivitäten mehr ausgehen werden. Beide besitzen eine verfestigte negative Einstellung zu den in der DDR herrschenden gesellschaftlichen Verhältnissen. In Gesprächen brachten die Übersiedlungsersuchenden zum Ausdruck, dass sie niemals die in der DDR bestehenden Gesetze akzeptieren werden. Diesbezüglich ist Herr Buchheim auch nicht bereit, einen Wehrdienst zu leisten. Er würde es vorziehen, dafür inhaftiert zu werden.
Die Übersiedlungsersuchenden sind von der westlichen Lebensweise so stark beeinflusst, dass sie glauben, dort mit ihren Kindern besser leben zu können. In diesem Sinne werden auch die Kinder erzogen.
Mit der Übersiedlung des Herrn Buchheim soll der Zersetzungsprozess der im Operationsvorgang „Bekenntnis“ der Kreisdienststelle Treptow bearbeiteten Laienspielgruppe „Die Wühlmaus“ eingeleitet werden.
Es wird vorgeschlagen, die Übersiedlung des Herrn Buchheim und seiner Lebensgefährtin sowie ihrer beiden Kinder nach Westberlin zu genehmigen. Sie sind aus der Staatsbürgerschaft der DDR zu entlassen, eine Reisesperre ist einzuleiten.
Bis zur Genehmigung der Ausreise des Herrn Buchheim und dessen Lebensgefährtin werden die IMB „Andreas Braun“ und der IMS „Sandra“ zu deren Kontrolle eingesetzt.
Dann folgt die Unterzeichnung durch einen Sachbearbeiter und der Verteiler

Kreisdienststelle Treptow Berlin, 22. Oktober 1985
Zum Erreichen der im Sachstandsbericht vom 16.04.1985 zum OV (geheime Ermittlungen) „Bekenntnis“ genannten Zielstellung macht es erforderlich vorrangig und intensiv solche politisch-operativen Maßnahmen einzuleiten, die zur Zersetzung der Laienspielgruppe „Die Wühlmaus“ führen. Im Einzelnen werden folgende Maßnahmen realisiert:
Der Einsatz des IMS „Sandra“ erfolgt entsprechend eines konkreten Informationsbedarfs mit folgenden Schwerpunkten:
1.2 IMS „Andreas Harms“
Der IMS „Andreas Harms“ der KD (Kreisdienststelle) Waren wird im Interesse der Zersetzung der Laienspielgruppe „Die Wühlmaus“ aus dieser herausgelöst. Der IMS wird so instruiert, dass er den Grimm, Peter (OV ((geheime Ermittlungen)) „Robert“ der KD ((Kreisdienststelle)) Köpenick beeinflusst, ebenfalls die Laienspielgruppe zu verlassen. Zwischen Grimm und dem IM besteht ein freundschaftliches Verhältnis. Diesbezüglich erfolgt eine Absprache mit dem Genossen Mietzner der KD Waren, in der konkrete Vorstellungen über das Herauslösen des IMS „Andreas Harms“ festgelegt werden.
Termin: November 1985
1.3 IMS „Zwerg“
In Abstimmung mit der KD (Kreisdienststelle) Königs Wusterhausen, Gen. Hendrich, wird der IMS „Zwerg“ aus der Laienspielgruppe „Die Wühlmaus“ herausgelöst. Der IM wird so auftreten, dass er keine Lust mehr an der Arbeit in der Laienspielgruppe hat, da er die Tätigkeit dieser Gruppe für sinnlos erachtet.
2.1 ist unleserlich gemacht worden
2.2
In Abstimmung mit der KD (Kreisdienststelle) Köpenick, Genossen Piepkorn, werden in die Laienspielgruppe solche (Wort unleserlich) eingespielt, die für die Kreisdienststelle Köpenick erfassten und im OV (geheime Ermittlungen) „Robert“ bearbeiteten Grimm, Peter verunsichern und ihn veranlassen, sich aus der Gruppierung zurückzuziehen. Grimm sieht die Tätigkeit in der Laienspielgruppe nicht als sein Hauptbetätigungsfeld. Zur Erreichung dieser Zielstellung werden im Einzelnen realisiert:
Termin: 28.10.1985
Termin: 29.10. 1985
2.3
Über den stellvertretenden Stadtbezirksbürgermeister für Inneres, Genossen (Name geschwärzt) wird dem Superintendenten (Name geschwärzt) gegenüber in einem Gespräch das Befremden zum Ausdruck gebracht, dass die Laienspielgruppe „Die Wühlmaus“ nach wie vor unter dem Deckmantel der Kirche sich in einem Sinn betätigt, der den konstruktiven Beziehungen Staat-Kirche nicht förderlich ist. Ziel des Gespräches ist es, dass der Laienspielgruppe die Betätigungsmöglichkeit im Kirchenkreis Oberspree und Treptow entzogen wird.
Termin: November 1985
2.4 Über die HA XX/9 wird anlasst, den für dies DE erfassten
Metzner, Jörg
Geb. 05.09.1965
Im Interesse der Zersetzung der Laienspielgruppe „Die Wühlmaus“ aus dieser herauszulösen. Diesbezüglich erfolgt mit Genossen Paulik der HA XX/9 eine Absprache, bei der ihm konkrete Vorstellungen zum Herauslösen des Metzner unterbreitet werden.
Termin: November 1985
2.5
Rücksprache mit Genossen Nitz von der HA II/14 zur Durchführung eines Gespräches mit den Eltern des Mitgliedes der Laienspielgruppe
Born, Hella
Geb. (geschwärzt) 1969
erf. KD Treptow
mit der Zielstellung der positiven Beeinflussung der Born und Übersendung aller vorhanden Informationen zu ihr an die KD Treptow.
Termin: November 1985
Unterzeichnet vom Referatsleiter und dem Sachbearbeiter
Handgeschriebener Verteiler