Der Kampf mit den Deutschen, Schweden und Tataren im 13. Und 14. Jahrhundert. Alexander Newskij und Dimitrij Donskoj 

1. Der Einfall der Mongolo-Tataren in Rusj

Das Kiewer Rusj, aufgeteilt in eine Reihe von Lehensfürstentümern, die sich untereinander befeindeten, war nicht imstande, den äußeren Feinden Widerstand zu leisten. Vom Westen her rückten die Deutschen, die Schweden, die Ungarn vor. Vom Südosten her fielen Polowzer aus den Steppen am Kaspischen und am Schwarzen Meer in die russischen Gebiete ein. Sie überfielen die bäuerlichen Siedlungen und schickten Scharen von russischen Gefangenen in die Polowezer Steppen und von dort aus auf die Sklavenmärkte des Ostens.

Nicht selten verabredeten sich die Fürsten selbst mit den Polowzern und verwüsteten mit ihnen gemeinsam die Ländereien ihrer Nachbarn. Die Städte und Dörfer des Dnjeprgebietes wurden entvölkert. Auch die Verlegung der Welthandelsstraßen brachte der wirtschaftlichen Entwicklung des Kiewer Rusj ernsthaften Schaden. Gegen Ende des 11. Jahrhunderts begann der alte Wasserweg, der durch die Gebiete der Ostslawen hindurchführte und die Ostsee mit dem Schwarzen Meer verband, in Verfall zu geraten. Die fremdländischen Kauflaute brachten jetzt ihre Waren über das Mittelmeer nach dem Osten und zurück.

Ein trauriges Bild der Verwüstung des russischen Landes zeichnet ein unbekannter Verfasser am Ende des 12. Jahrhunderts in seinem Lied „Die Mär vom Heereszuge Igors“. „Damals kam das Leben der Menschen in den Zwistigkeiten der Fürsten um“, schreibt er, „damals war über der russischen Erde nur selten der Ruf des Pflügers zu hören, aber oft krächzten die Krähen über den Leichnamen der Erschlagenen, oft kreischten die Dohlen, die sich auf die Beute herabstürzten.“ Der Dichter beschreibt den Kriegszug der Nowgorod-Sewersker Fürsten mit dem Fürsten Igor Swjatoslawitsch an der Spitze gegen die Polowzer im Jahre 1185. In der erbitterten Schlacht wurde Igors Kriegsgefolge vernichtet, er selbst jedoch gefangengenommen.

Der Verfasser der „Mär vom Heereszug Igors“ ist ein glühender Patriot. Sein Gedicht ist von Vaterlandsliebe und vom Schmerz über dessen Unglück durchdrungen. In seinem Poem erklingt der Ruf nach Einigung des gesamten russischen Volkes.

Marx schreib, dass der Sinn des Gedichtes der Aufruf an die russischen Fürsten zur Einigung gerade vor dem Einfall der Mongolen gewesen war.

Die Mongolen oder die Tataren, wie die Russen sie nannten, waren ein Nomadenvolk, das seit alters her in den Steppen Zentralasiens nördlich von China lebte. Unter der Leitung ihres Anführers Dschingis-Khan bildeten die Mongolen eine gewaltige Kriegsmacht.

Die Mongolen waren berühmt durch treffsicheres Bogenschießen und waren gute Reiter. Sie trugen Helme und Panzer aus dickem Leder sowie mit Leder bezogene Schilde. Für die Belagerung von Städten verwendeten die Mongolen mauerbrechende Geräte – die sogenannten Widder (Tarany), die aus schweren Schwebebalken bestanden. Um in die belagerten Städte Steine und brennendes Naphtha zu werfen, gebrauchten sie besondere Wurfgeräte. Dschingis-Khans Krieger kannten kein Mitleid, keine Gnade gegenüber den Unterjochten. Dort, wo sie durchgezogen waren, blieben nur Brandstätten und Berge von Leichen zurück. Die Mongolen machten die Gefangen zu Sklaven. Ihre Feinde besiegten sie nicht nur mit militärischer Kraft, sondern auch mit List und Tücke.

Dschingis-Khan träumte von gewaltigen Eroberungen und der Weltherrschaft. Auf einem Siegel waren die Worte eingraviert: „Siegel des Beherrschers der Menschheit“. In kurzer Frist eroberte Dschingis-Khan Nordchina, ganz Mittelasien, Persien, den Kaukasus und rückte in die südlichen Steppen von Osteuropa vor. Die Polowezer Khane wandten sich an die russischen Fürsten um Hilfe: „Wenn ihr uns nicht helft“, sagten sie, „werden wir heute geschlagen, aber ihr morgen.“

Im Jahre 1223 zogen die russischen Fürsten gemeinsam mit den Polowzern gegen die Mongolen.

Aber unter den russischen Fürsten herrschte keine Eintracht. Die Tataren lockten die russischen Fürsten in die Steppe und schlugen am Ufer des Kalkaflusses, der in das Asowsche Meer mündet, zuerst die Polowzer, fielen dann aber über die vereinzelten russischen Abteilungen her und vernichteten sie in erbitterten Kämpfen.

Nach dem Sieg an der Kalka zogen sich die Mongolen wieder nach Asien zurück. Einige Jahre nach der Schlacht an der Kalka starb Dschingis-Kahn. Sein Reich hatte er unter seine Söhne und Enkel aufgeteilt. Seinem Enkel Batu hatte Dschingis-Khan sämtliche westlichen Länder vererbt. Batu machte sich mit einem großen Heer durch die kaspischen Steppen zur Eroberung von Osteuropa auf. Am Ende des Jahres 1237 fiel er in das Gebiet des Fürstentums Rjasan ein. Tapfer fingen die Rjasaner den ersten Schlag auf. Sechs Tage haben sie sich – nach der Sage- „so kräftig geschlagen, dass sogar die Erde unter ihnen gestöhnt hat“. Aber die tatarischen Kriegsscharen waren zu stark. Die Rjasaner „tranken den bitteren Todeskelch bis zur Neige und fielen dort alle gemeinsam“.

Die Legende berichtet, dass der Rjasaner Fürst Ewpatij Kolowrat, als er die mit den Leichen russischer Menschen bedeckte Erde seines Heimatlandes gesehen hatte, in der Umgebung der Stadt kühne Männer um sich versammelt und sich in den Kampf der Tataren gestürzt habe.

Lange Zeit konnten die Tataren nicht mit Ewaptijs Kriegsgefolge fertig werden. Erst, nachdem sie etwa 100 Wurfgeräte auf Schlitten gestellt und die Rjasaner mit Steinen und Pfeilen überschüttet hatten, gelang es den Tataren, Kolowrats Kriegsgefolge zu vernichten.

Das russische Volk leistete dem Tatareneinfall heldenmütigen Widerstand, aber die durch innere Fehden voneinander getrennten und geschwächten Fürstentümer konnten dem Druck der machtvollen tatarischen Horde nicht widerstehen.

Im folgenden Jahr, 1238, erstürmten und zerstörten die Tataren die Stadt Wladimir und vierzehn andere Städte des Landes Susdal. Moskau, das damals noch eine kleine und unbedeutende Stadt war, hatten die Tataren schon früher eingenommen. Batu wollte noch weiter nach Norden, in das Nowgoroder Land vordringen, aber Nowgorod war durch undurchdringliche Wälder und Sümpfe geschützt, und Batu kehrte in die Wolgasteppen zurück.

Auf dem Wege nach Süden leisteten viele russische Städte den tatarischen Eroberern hartnäckigen Widerstand. Unter ihnen wurde besonders die Stadt Koselsk durch ihren heldenmütigen Widerstand bekannt. Nach sieben Wochen des Kampfes fielen sämtliche Verteidiger von Koselsk. Die am Leben gebliebenen Frauen und Kinder befahlt Batu zu töten. Die Tataren nannten Koselsk eine „böse Stadt“.

Im Jahre 1240 rückten gewaltige Kriegsscharen der Tataren gegen Kiew vor und belagerten es. Batu bot den Einwohnern von Kiew an, sich kampflos zu ergeben, erhielt jedoch eine Absage. Die Tataren begannen, die Stadt Tag und Nacht mit Mauerbrechern zu zertrümmern, bis die Festungsmauer durchstoßen worden war, Kiew – die Mutter der russischen Städte- wurde in einen Trümmerhaufen verwandelt.

2. Die Vernichtung der schwedischen Eroberer und der deutschen Ritter durch Alexander Newskij

Das russische Land hatte den wuchtigen Schlag der mongolo-tatarischen Eroberer aufgefangen und damit Europa vor dem Tatareneinbruch gerettet. Jedoch in Westeuropa rüstete sich gegen das russische Volk eine neue Kriegsmacht, die nicht weniger gefährlich und grausam war: das Heer der deutschen Ritter. Mit Ritter bezeichnete man die bewaffneten adligen Grundbesitzer.

Im Altertum war mehr als die Hälfte des jetzigen Deutschlands von Slawen besiedelt. Dort, wo sich jetzt die Hauptstadt Deutschlands, Berlin, befindet, wohnten Slawen. Die deutsche Stadt Leipzig war früher slawisch und hieß Lipezk. Das Land Pommern hieß früher auf slawisch Pomorje (Küstengebiet). Die slawischen Ansiedlungen reichten bis jenseits des Flusses Laba oder, wie man ihn heute nennt: der Elbe.

Die westlichen Slawen waren ein Kulturvolk. Sie besaßen große Handelsstädte, wie z.B. Stargrad (von den Deutschen Oldenburg genannt), Schtschetin (deutsch Stettin) und andere. Bei den Westslawen blühten Handwerk und Ackerbau. Aber die slawischen Stämme waren voneinander getrennt und daher schwach. Sie hatten keinen einheitlichen starken Staat. Die deutschen Stämme machten sich das zunutze, die schickten sich an, die Slawen auszurotten und sich ihres Gebietes zu bemächtigen.

Vom 13. Jahrhundert an begann die Unterjochung auch der baltischen Stämme, der Preußen, Liven, Letten und Esten. In dieses Land, das reich an Pelztieren, Fischen und Honig war, kamen anfangs die deutschen Kaufleute, ihnen folgten die katholischen Geistlichen und schließlich die deutschen Ritter.

Im Jahre 1201 bauten die Deutschen an der Mündung der westlichen Düna die Stadt und später die Festung Riga, die ihr Stützpunkt für die Unterwerfung der baltischen und slawischen Stämme wurde.

Um die baltischen Stämme endgültig zu unterjochen, schlossen sich die deutschen Ritter im Jahre 1237 im Schwertbruderorden zusammen. Die Ritter dieses Ordens trugen einen weißen Mantel mit der Abbildung des Kreuzes und Schwertes (im Mittelalter bezeichnete man mit Orden eine militärisch-mönchische Bruderschaft). Dieser deutsche Orden, der sich im Baltikum festgesetzt hatte, begann nun, nach Osten in die russischen Gebiete weiter vorzudringen.

Als Batus Heerscharen nach Rusj vorrückten, beschlossen die Deutschen, dessen schwierige Lage auszunutzen, und begannen die von ihnen längst ausgedachten Pläne der Unterjochung der nordwestlichen russischen Gebiete, besonders von Pskow und Nowgorod, zu verwirklichen. Der römische Paps hatte den deutschen Rittern schon im Voraus seinen Segen erteilt und ihnen ihre Sünden vergeben. Gegen Rusj wurde ein Kreuzzug erklärt. Als Vorwand hierfür wurde die Unterstützung zum Anlass genommen, die Nowgorod den von den deutschen Rittern bedrängten Esten und Liven gewährt hatte. Die Eröffnung des Kreuzzuges gegen Nowgorod hatte der Papst dem schwedischen Regenten Birger übertragen. Ihm sollte Dänemark zu Hilfe kommen, dem man dafür einen Teil von Estland versprach. Die deutschen Ritter selbst planten einen Schlag gegen Pskow.

Alexander, der Fürst von Nowgorod, erkannte wohl die Gefahr, die Nowgorod und ganz Rusj drohte. Das schwedische Heer, mit Birger als Feldherr an der Spitze, galt als unbesiegbar. In Birgers Armee befanden sich auch Finnen, Norweger und deutsche Ritter. Sie waren gut bewaffnet und von ihrer Unbesiegbarkeit überzeugt.

Im Sommer des Jahres 1240 führte Birger seine Truppen zur Newamündung, dorthin, wo die Ishora in die einmündet. Die schwedischen Gesandten übermittelten Alexander die hochmütigen Worte Birgers: „Wenn Du kannst, so leiste Widerstand! Wisse, ich bin gekommen und werde Deine Gebiete in Besitz nehmen.“

Als Alexander dies vernommen hatte, „entflammte sein Herz“, wie die Erzählung berichtet, „vor Wut“, und er erließ einen Aufruf an die Nowgoroder: „Lasst uns die russische Erde verteidigen!“

Auf Alexanders Befehl fuhren einige seiner Abteilungen in Booten den Wolchow hinauf, während andere zu Pferde und zu Fuß heimlich am Newa-Ufer entlang vorrückten. Am Morgen des 15. Juli 1240, als der Morgennebel noch die Ufer der Newa bedeckte, schlugen Alexanders Mannen mit Ungestüm auf das Zentrum des schwedischen Lagers los. Die Schweden, die keinen Angriff erwartet hatten, schliefen ruhig und hatten – wie die Chronik erzählt- nicht einmal Zeit, „die Schwerter um ihre Lenden zu gürten“. Eine große Schlacht begann. Alexanders Mannen kämpften tapfer und standhaft.

Auch der junge Fürst Alexander selbst schlug sich mit Kühnheit und riss seine Mannen zu Heldentaten hin. Das geschlagene schwedische Heer trat einen „schmachvollen Rückzug“ an. Drei Schiffe mit toten und verwundeten Schweden verließen eiligst die Newa. Der Ruhm Alexanders kämpferischer Heldentat verbreitete sich über das ganze russische Land. Die Zeitgenossen nannten ihn wegen des Sieges an der Newa „Alexander Newskij“, während das Volk den Sieg an der Newa in seinen Liedern verherrlichte:

„Und es war eine Tat am Newaflusse,

An dem Newaflusse, an dem großen Strom,

Dort haben wir den bösen Feind zusammengeschlagen…

Und wir haben gerungen,

Wie haben wir gekämpft!

Die Schiffe haben wir in einzelne Bretter zerhackt,

Unser Herzblut haben wir für die große russische Erde

Die russische Erde treten wir nicht ab, {nicht geschont…

Wer nach Rusj kommt, der wird aufs Haupt geschlagen.“

Alexander Newskij 1218 bis 1263 (Nach einem Gemälde von P. Korin)
entnommen aus dem Buch „Das Sowjetland“, Band 1 aus dem Jahre 1947

Die deutschen Ritter wussten wohl, dass die russischen Krieger kühn und tapfer sind und dass es schwer ist, sie im offenen Kampf zu besiegen. Unter dem Pskower Adel fanden sie in dem Fürsten Jaroslaw Wladimiroswitsch einen Verräter und arbeiteten mit seiner Hilfe einen Plan aus, um sich Pskows und Nowgorods zu bemächtigen. Den Zugang zu diesen Städten bildete Isborsk.

Isborsk wurde von den Deutschen im Sturm genommen und „niemand von den Russen“, so berichtet eine deutsche Chronik, „wurde in Ruhe gelassen, und über der ganzen Erde erhob sich ein Wehklagen und Gejammer“.

Ganz Pskow zog gegen die Deutschen, als man die Kunde von der Eroberung Isborks erfuhr. In der Schlacht jedoch fiel der Pskower Heerführer Gawrila Gorislawitsch. Da „führte“, nach den Worten des Chronisten, der Bojar Twerdila Iwankowitsch „die Deutschen nach Pskow“ und öffnete, ohne dass es das Volk wusste, dem Feind die Tore.

Nach der Eroberung von Pskow drangen die Deutschen in das Gebiet Nowgorod ein und eroberten zwei Vororte: Koporje und Tessowo. Jetzt war Nowgorod selbst bedroht- Fürst Alexander befand sich nicht in Nowgorod. Er hatte sich in sein Perejaslawer Teilfürstentum begeben, nachdem sein Bestreben, die fürstliche Macht dies Stadt zu stärken, bei den Bojaren auf Widerstand gestoßen war. Die Nowgoroder baten ihn, zurückzukehren und den Deutschen eine Abfuhr zu erteilen. Alexander eilte nach Nowgorod und begann Streitkräfte aufzubieten. Er sandte seine Mannen in alle Teile von Rusj; sie riefen die russischen Menschen auf, das Vaterland zu verteidigen: „Versammelt euch alle, klein und groß: wer ein Pferd hat, der soll zu Pferde kommen, wer kein Pferd hat, soll im Boot fahren.“

Alexander hatte begriffen, dass man nicht warten durfte, bis die Deutschen gegen Nowgorod marschieren. Er fasste den Beschluss, ihrem Angriff zuvorzukommen und als erster anzugreifen.

Vor allem warf Alexander eine starke Abteilung gegen Koporje, von wo aus der Fluss Luga einen guten Weg nach Nowgorod bildete. Die Deutschen hatten hier eine gut befestigte Burg errichtet. Alexander nahm Koporje in schnellem Sturmangriff und brachte die nordwestliche Grenz Nowgorods außer Gefahr.

Jedoch konnte die Verteidigung der Stadt Nowgorod nicht als sicher angesehen werden, solange deren „jüngere Schwester“ Pskow sich in den Händen der Deutschen befand. Die Nowgoroder Chronik berichtet: „Der Großfürst Alexander war mit gewaltigen Streitkräften mit seinem Bruder Andrej, mit den Nowgorodern und den Nisowzern in das von Deutschen besetzte Gebiet gezogen. Die Feinde sollen nicht prahlen: ‚Wir werden das slawische Volk unterwerfen!‘. Schon haben sie die Stadt Pskow eingenommen und ihre Diener in der Stadt eingesetzt; der Großfürst Alexander aber besetzte nun sämtliche nach Pskow führenden Wege, befreite die Stadt, verjagte die Deutschen und Tschuden; die deutschen Statthalter aber legte er in Ketten und schickte sie nach Nowgorod.“

Nachdem Alexander seine Grenzen nach Südwesten gesichert hatte, zog er nach der Befreiung von Pskow mit dem russischen Heer nach Westen. Er weg führte über die Stadt Isborsk, hinter der das Land der Esten begann. Hier hatten die Deutschen große Streitkräfte konzentriert. Es war zu Beginn des Frühlings – in den ersten Tagen des April im Jahre 1242.

Das Aprileis war stark genug, um die russischen Krieger, die mit Lanzen, Schwertern und Streitäxten bewaffnet waren, zu tragen. Jedoch für die Reiterei der Ordensritter, die aus schweren, in ihre Panzer eingeschlossenen Reitern bestand, war es schwierig, sich während des Kampfes auf dem Eis zu halten. Der begabte russische Heerführer kannte gut die schwachen und starken Seiten des Gegners. Er hatte sich für eine seine Truppen günstige Stellung auf dem Westufer des Tschudj-Sees (des Peipus-Sees), bei dem, „Krähenstein“, einem gewaltigen Felsen, ausgewählt.

In der Nacht zum 5. April 1242 machte Alexander Newskij bei seinen Regimentern die Runde und überzeugte sich noch einmal von der kriegerischen Stimmung.

Der Morgen brach heran, und die Schlacht entbrannte. „Es war eine grimmige Schlacht“, schreibt der Chronist über die Schlacht mit den deutschen Rittern, „und die russischen Krieger schlugen sie, verfolgten sie gleichsam wie durch die Luft, und nirgends konnten sie sich verstecken…“

Die Russen verfolgten die Ritter auf einer Strecke von sieben Kilometern und machten eine große Anzahl Gefangene. Viele deutsche Ritter brachen im Eise ein und kamen samt ihren Pferden um.

Nach der vernichtenden Niederlage auf dem Tschudj-See baten die deutschen Ritter die Nowgoroder um Frieden und versprachen, die früher eroberten Gebiete zurückzugeben. Der Fürst Alexander trug der Tatsache, dass die Kräfte des russischen Volkes noch zersplittert und schwach waren, Rechnung und riet den Nowgorodern, Frieden zu schließen.

Der Sieg der russischen Krieger auf dem Eis des Tschudj-Sees brachte das Vorrücken der Deutschen nach Osten zum Stehen und rettete die Völker Osteuropas vor der Unterjochung.

Die „Eisschlacht“ nachte die Eroberungspläne der deutschen Feudalherren gegenüber Rusj zunichte. Die russischen Menschen, die um ihre Unabhängigkeit tapfer kämpften, wendeten das furchtbare Lose von sich ab, germanisiert oder von den deutschen Feudalherren ausgerottet zu werden.

Alexander Newskij kämpfte um die Erhaltung der Unabhängigkeit und Unantastbarkeit der russischen Erde in jener schweren Zeit, als das durch die inneren Fehden der Fürsten zersplitterte und geschwächte Rusj dem gelichzeitigen Angriff zweier machtvoller Eroberer ausgesetzt war: im Osten seitens der Tataren, im Westen seitens der Deutschen.

3. Die Zerschmetterung der Mongolo-Tataren auf dem Kulikowo-Feld

Die Zerschmetterung der Deutschen auf dem Tschudj-See hatte gezeigt, wie groß die Kraft des russischen Volkes ist, wenn es in Einigkeit handelt. Aber noch gab es im russischen Lande keine Einigkeit, und die Mongolen machten sich dies zunutze. In den weiten Räumen von der Wolga bis nach Westsibirien gründeten sie ihren Staat- die Goldene Horde- und machten sich die russischen Fürstentümer abhängig. Der gesamten männlichen Bevölkerung in Rusj wurde ein tribut auferlegt. Damit sich niemand der Tributzahlung entziehen konnte, veranstalteten die Tataren eine Zählung der gesamten russischen Bevölkerung. Über ganz Rusj jagten die grimmigen tatarischen Tributeinnehmer, die Basaki. Sie waren grausam und unerbittlich. Diejenigen, die den Tribut nicht zahlten, wurden in die Sklaverei verkauft.

Die besten russischen Handwerker wurden von den Tataren in die Horde weggeführt, die gesündesten und stärksten Jünglinge in ihre Kriegsscharen eingereiht.

Aber die russischen Menschen unterwarfen sich den grausamen Bedrückern nicht. Wiederholt lehnten sie sich gegen „die grausame basurmanische Quälerei“

Die Gewaltakte gegenüber den Tributeinnehmern waren so häufig, dass die Tataren gezwungen waren, die Eintreibung des Tributs den russischen Fürsten zu übertragen. Den eingetriebenen Tribut überreichten die Fürsten der Horde durch ihre Großfürsten.

Die Khane förderten die Zwistigkeiten und Kriege zwischen den Fürsten und hinderten die Vereinigung der russischen Länder. Gemäß der Charakteristik von Marx bestand die dauernde Politik der Horde in dem Bestreben, einen russischen Fürsten mit Hilfe eines anderen niederzuhalten, ihre Zwietracht zu nähren, ihre Kräfte im Gleichgewicht zu halten und keinem von ihnen zu gestatten, stark zu werden.

Das schwere Tatarenjoch währte länger als zweihundert Jahre. Marx schrieb, das das Tatarenjoch nicht nur belastete, sondern kränkte und selbst die Seele des Volkes verdarb, das sein Opfer wurde.

Nach dem Zerfall des Kiewer Staates im 13. Jahrhundert verlagerte sich das Zentrum des politischen Lebens nach Nordosten, in das Land Wladimir-Susdal. Die Hauptstadt von Rusj war jetzt Wladimir, das vom Fürsten Wladimir Monomach gegründet worden war.

Die Khane der Goldenen Horde ernannten gewöhnlich einen russischen Fürsten zum Großfürsten von Wladimir. Der Großfürst, der von dem Khan einen Jarlyk (eine Belehnungsurkunde) für das Großfürstentum erhalten hatte, gliederte seinen Besitz die Stadt Wladimir und die sie umgebenden Lande an.

Im 13. Und 14. Jahrhundert gab es in im späteren Zentrum von Groß-Russland verschiedene selbstständige Fürstentümer (Teilfürstentümer): Rostow-Susdal, Twer, Rjasan, Jaroslawl, Kostroma, Nishnij-Nowgorod, sowie auch die Besitzungen von Nowgorod und Pskow. Unter diesen begann Moskau sich hervorzutun.

In der Chronik wird Moskau zum ersten Mal im Jahre 1147 erwähnt. Zu jener Zeit war es ein kleiner Herrensitz des Rostow-Susdaler Fürsten Jurij Dolgorukij. Jedoch die günstige Lage Moskaus, das auf dem hohen Ufer der Moskwa, einem Zufluss der Oka, mitten im Zentrum sich kreuzender Verkehrswege, lag, zog eine große Menge russischer Siedler herbei. Der Fürst Daniil, Alexander Newkijs Sohn, der Moskau als Teilfürstentum erhalten hatte, siedelte dorthin über und legte den Grund für das Fürstentum Moskau.

In der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts vergrößerten die Moskauer Fürsten das Territorium des Moskauer Fürstentums um das Doppelte. Unter der wohlwollenden Teilnahme der Bevölkerung, die durch die gegenseitigen Kämpfe der Fürsten gequält und verarmt war, vereinigten die Moskauer Fürsten erfolgreich die um Moskau liegenden Lande. Einer der ersten, die die russischen Länder vereinigten, war Iwan Kalita (Kalita bedeutet „Geldsack“). Er war ein geiziger, reicher, schlauer und weitschauender Fürst. Es gelang ihm, die Unterstützung des tatarischen Khans sich zunutze zu machen und mit dessen Hilfe sich von seinen Rivalen zu befreien.

Iwan Kalita verstand es auch, den russischen Metropoliten für sich zu gewinnen, welcher seinen Sitz von Wladimir nach Moskau verlegt hatte. Von diesen Zeiten an wurde die Kirche den Moskauer Fürsten in ihrem Kampf um die Vereinigung aller russischer Länder um Moskau ein einflussreicher Bundesgenosse.

Nachdem der energische und unternehmungslustige Kalita den Jarlyk (die Belehnungsurkunde) für das Großfürstetum Wladimir erhalten hatte, begann er, Amtsbezirke und Dörfer anderer Fürsten und Bojaren aufzukaufen, von der „Horde“ russische Gefangene loszukaufen und in seinen Landen anzusiedeln. Den Neusiedlern gewährte er Vergünstigungen, befreite sie von Steuerzahlungen. Die im Moskauer Lande errichteten Klöster führten eine Großwirtschaft und lockten gleichfalls Siedler herbei. Auch die Handelsbeziehungen Moskaus hatten zugenommen. Iwan Kalita säuberte die großen Handelsstraßen von Räubern und förderte auf diese Weise die Entwicklung des Handelsverkehrs. Die Moskauer Fürsten wurden die reichsten von allen russischen Fürsten. Der Chronist vermerkt lobend und billigend, dass Iwan Kalita der Organisator der inneren Ordnung und der Verteidiger der russischen Erde vor der unheilvollen tatarischen Zerstörung wurde: „Und es trat eine große Stille im ganzen russischen Lande ein, und die Tataren hörten auf, es zu bekämpfen.“

Auf diese Weise begann unter Iwan Kalita das Territorium des künftigen russischen Staates mit Moskau als Zentrum sich herauszubilden. Die Söhne Kalitas setzten ihres Vaters Politik der Vereinigung der russischen Lande rings um Moskau fort. Marx weist darauf hin, dass sie diese eifrig, konsequent und stetig verfolgten.

Nach dem Tode Iwan Kalitas verschaffte sich sein Sohn Semjon Iwanowitsch, mit dem Beinamen „der Stolze“, den Jarlyk für das Großfürstentum.

Sterbend hinterließ Semjon der Stolze seinen Söhnen und Enkeln das Vermächtnis, die unheilvollen Zwistigkeiten zu vermeiden und Kräfte zu sammeln für den Entscheidungskampf mit dem Hauptfeind des russischen Volkes – den mongolo-tatarischen Eroberern. Die große Aufgabe begann das russische Volk unter der Leitung von Iwan Kalitas Enkel- Dimitrij Iwanowitsch, mit dem späteren Beinamen „Donskoj“, erfolgreich zu verwirklichen.

Der Moskauer Fürst Dimitrij Iwanowitsch wurde im Oktober 1350 geboren. Sein Vater (der Bruder Semjons des Stolzen) starb, als Dimitrij erst im 10. Lebensjahr stand. Dimitrijs Kindheit und Jugend vergingen unter den Bedingungen eines langwierigen und schweren Feudalringens um die Vormachtstellung. Die Gegner Moskaus trachteten danach, den minderjährigen Dimitrij des Großfürstenthrones zu berauben, aber die Moskauer Bojaren und der Metropolit verteidigten ihn für Dimitrij. Moskau wuchs und wurde stark. Dimitrij brachte- wie die Chronik berichtet- „sämtliche Fürsten unter seine Botmäßigkeit und ging gegen jene vor, die sich seinem Willen nicht unterordnen wollten.“ Als seine Hauptaufgabe betrachtete er den Kampf gegen die Unterdrücker des russischen Volkes-die Tataren. In seinen Vorbereitungen hierzu beschloss Dimitrij, vor allem die Hauptstadt seines Staates-Moskau- zu befestigen. Wie auch die anderen Festungsstädte jener Zeit, war Moskau von einer hölzernen Schutzwehr umgeben. Die von der Schutzwehr umgebende Festungsanlage hieß „Kreml“.

Diese Holzwände gerieten öfters in Brand und wurden sehr baufällig. Fürst Dimitrij Iwanowitsch beschloss darum, neue Kremlmauern aus Stein zu bauen. In den Steinbrüchen nahe bei Moskau fand man weiße Steine und brachte sie auf Kähnen in die Stadt. Steinmetzen behauten diese Steine zu großen viereckigen Platten und errichteten eine neue, massive Steinmauer, die den Moskauer Kreml umgab. Von jener Zeit an nannte der Volksmund Moskau „das Weißsteinige“. Der Steinerne Kreml, der von dem Fürsten Dimitrij im Jahre 1367 fertig gebaut worden war, wurde eine sichere Festung des Moskauer Staates.

Für den Kampf mit dem starken Feind waren bewaffnete Kräfte im Staat notwendig. Der Fürst verstärkte auf jede Weise das fürstliche Kriegsgefolge und schuf allmählich starke, gut ausgebildete Regimenter. Sämtliche Fürsten und Bojaren waren dem Großfürsten gegenüber zum Dienst verpflichtet; an den Sammelpunkten mussten sie „mit Pferden, Mannen und bewaffnet“ sich einfinden.

Die Bewaffnung der Moskauer Krieger bestand aus Schwertern, Streitäxten und runden Schilden zur Abwehr der Schläge. Man schoss mit Pfeil und Bogen. Die Spitzen der Pfeile waren aus Eisen. Den Kopf eines Kriegers bedeckte ein Helm aus Metall, die Brust wurde von einem Ringpanzernetz (Panzerhemd) geschützt.

Inzwischen begann die Goldene Horde merklich schwächer zu werden. In ihren Reihen wurde ein ununterbrochener Kampf um die Macht ausgetragen. Es kam vor, dass in der Horde mehrere Khane zugleich herrschten, die sich untereinander befehdeten. Unter Ausnutzung der Zwistigkeiten der Khane ergriff die Macht einer der tatarischen Heerführer, Mamaj, der ein 10 000 Mann umfassendes tatarisches Heer, oder eine „Tjma“ befehligte. Er träumte davon, die ehemalige Macht der Goldenen Horde wiederherzustellen und das russische Land noch mehr zu unterjochen. Mamaj befahl den Fürsten der Horde, sich für einen Feldzug nach Russland zu rüsten. In alle Besitzungen der Horde schickte er den Befehlt: „Niemand soll Getreide säen! Stellt Euch auf das Getreide der russischen Lande ein!“

Im Sommer 1380 versammelte Mamaj für den Feldzug nach Russland ein gewaltiges Heer. „Seit Batus Zeiten“, schreibt der Chronist, „hatte es ein solches Heer nicht gegeben.“ Aber Mamaj begnügte sich nicht damit. Er schloss ein Kriegsbündnis mit dem litauischen Fürsten Jagiello und trat in Verhandlungen mit Oleg, dem Fürsten von Rjasan.

Eine furchtbare Gefahr schwebte über Rusj. Dimitrij sandte an alle Städte Aufrufe, in denen die Fürsten mit ihren Mannen aufgefordert wurden, sich mit Moskau zu vereinigen. Der Aufruf fand bei den russischen Menschen feurigen Widerhall. Moskau wurde das Zentrum des Kampfes um die Befreiung des russischen Volkes vom tatarischen Joch.

Das große russische Heer, das unter den Fahnen des Fürsten Dimitrij aufgeboten war, brach feierlich von Moskau nach Kolomma auf. Hier veranstaltete der Fürst Dimitrij eine Truppenschau.

Dimitrij hatte erfahren, dass die Tataren planten, sich mit den Litauern zu vereinigen und mit ihnen gemeinsam die Russen anzugreifen. Er beschloss, der Vereinigung der feindlichen Heere zuvorzukommen. Die russischen Regimenter setzten über die Oka und gelangten im schnellen Marsch an den Don. Mamajs Heerscharen standen zu dieser Zeit jenseits des Dons in Erwartung der Bundesgenossen.

Bis zur Ankunft der Litauer waren es noch drei Tage. Fürst Dimitrij entschloss sich, die Feinde einzeln zu schlagen. Er sprach zu den Truppen: „Liebe Freunde und Brüder! Wisset, ich bin nicht hierhergekommen, um auf Oleg oder Jagiello zu schauen oder den Don zu sichern, sondern um das russische Land vor Knechtschaft und Vernichtung zu bewahren, oder meinen Kopf für Russland herzugeben. Ein ehrenhafter Tod ist besser als ein schmachvolles Leben. Besser wäre es, überhaupt nicht gegen die Tataren zu ziehen, als gegen sie zu ziehen und, ohne etwas getan zu haben, wieder umzukehren. Heute schon werden wir über den Don setzen und dort entweder siegen und das ganze russische Volk vor dem Untergang bewahren, oder unsere Köpfe dem Vaterland zu opfern.“

In der Nacht vom 07. Zum 08. September begann der Übergang über den Don. Bei Tagesanbruch hatten sich die russischen Truppen auf den Hügeln bei der breiten Ebene jenseits des Dons in der Nähe der Mündung des Flusses Neprjadwa aufgestellt. Diese Ebene wurde das Kulikowo-Feld genannt. Unter dem Schutz des Morgennebels nahmen die russischen Truppen günstige Stellungen ein. Einem der Regimenter, unter Führung des Fürsten Wladimir Andrejewitsch, Dimitrijs Waffengefährten und Vetter, sowie des tapferen Wojwoden Dimitrij Bobrok, mit dem Beinamen „der Wolhynier“, war befohlen, im dichten Wald verborgen, in Reserve zu bleiben.

Als die Sonne wärmer schien und der Nebel sich zerteilte, kam die russische Streitmacht schnell von den Hügeln herunter. Im tatarischen Lager hatte man die Russen nicht erwartet und sich für das Mittagessen eingerichtet. Die Tataren mussten ihre Kessel im Stich lassen und die Schlacht aufnehmen. Nahe gegeneinandergerückt, machten beide Heere halt. Ein tatarischer Reiter von riesigem Wuchs ritt auf die Russen zu. Höhnend forderte er einen ihm an Stärke gleichkommenden russischen Recken zum Zweikampf heraus. Als Antwort auf die Herausforderung löste sich ein Reiter aus den russischen Reihen. Über seiner Rüstung trug er Mönchskleidung. Er war der Mönch und Recke Pereswjet. Die Reiter stürzten aufeinander los und führten die Lanzen mit solcher Wucht, dass beide sogleich tot zu Boden stürzten.

DA sprach Fürst Dimitrij zu seinen Kriegern: „Brüder, kühne russische Männer! Die Zeit ist da, und die Stunde ist gekommen!“ Auf sein Zeichen stürzten die Krieger in die Schlacht. Es war ein erbittertes und blutiges Ringen. „Die Lanzen zerbrachen wie Strohhalme“, berichtet der Chronist. „Der Staub verdunkelte die Sonne, die Pfeile fielen wie Regen.“ Fünf Stunden schlug man sich, aber weder die Tataren noch die Russen gewannen die Überhand. Die Tataren warfen auf dem linken Flügel ihre in Reserve gehaltenen schweren Reiter in die Schlacht.

Da griff das russische Reserveregiment die Tataren, die schon bereit waren, den Sieg zu feiern, im Rücken an. Die durch den unerwarteten Schlag überraschten und durch den furchtbaren Kampf ermatteten Tataren wandten sich zur Flucht.

Mamaj, der von seinem Hügel aus sah, dass die Schlacht verloren war, floh mit den Resten seines Heeres. Bei dem Übergang über den Fluss Krassiwaja Metsch kamen viele Tataren ums Leben. Den Russen fiel eine gewaltige Beute in die Hände: Rinderherden, prachtvolle Pferde, die prächtigen Zelte Mamajs und seiner Mursy (d.s. tatarische Fürsten).

Ende September kehrten die Russen siegreich nach Moskau zurück. Der Fürst Dimitrij erhielt für diesen bedeutsamen Sieg die ruhmvolle Bezeichnung „Donskoj“.

Die Kulikower Schlacht ließ erkennen, dass die für unbesiegbar gehaltenen Tataren geschlagen werden können, wenn das russische Volk sich einmütig zum Kampf für seine Unabhängigkeit erhebt. Aber die politische Einigung von Rusj war noch nicht vollendet und das Tatarenjoch noch nicht abgeschüttelt. Der Kulikower Sieg hatte die tatarische Horde stark geschwächt, aber noch nicht vernichtet.

Dimitij Donskoj starb am 19. Mai 1389; er hinterließ seinen Kindern das Vermächtnis, in Frieden und Freundschaft zu leben und den Russischen Staat zu festigen.

Das tapfere Vorbild Dimitrij Donskoj und seine kriegerischen Heldentaten wurden vom Volk nicht vergessen. In ihren Liedern verherrlichten die alten Guslispieler die Verdienste es Fürsten Dimitrij:

„Kommt herbei, ihr russischen Brüder und Söhne,                                                                                         Lasset uns ein Lied verfassen,                                                                                                                         Lasset uns das russische Land aufheitern,                                                                                                       Lasset uns den Sieg über Mamaj preisen.“

Entnommen aus dem Buch „Das Sowjetland“, Band 1 „Die Vergangenheit des Sowjetlandes“ aus dem Jahre 1947

Original-Autorin Anna Michailowna Pankratowa

Original-Text aus dem Buch „Das Sowjetland“, Band 1 aus dem Jahre 1947

Der Kiewer Staat – ein machtvolles Reich der Ostslawen

1. Die Slawen – die Ureinwohner Russlands

Die Slawen und ihre Vorfahren bewohnten unter verschiedenen Bezeichnungen seit unvordenklichen Zeiten die gewaltige Osteuropäische Tiefebene. Den römischen Schriftstellern des 1. Jahrhunderts vor unserer Zeitrechnung (vor Christi) waren die Slawen unter dem Namen Venedae (Weneder, Wenden) bekannt. Die byzantinischen Schriftsteller des 6. Jahrhunderts unserer Zeitrechnung (nach Christi) kannten die Slawen unter der Bezeichnung Slowenen und Anten. Laut den Mitteilungen der Schriftsteller der Alten Welt wohnten die Slawen im Raume zwischen der Donaumündung und dem Asowschen Meer und zwischen dem Oberlauf der Weichsel und dem Oberlauf des Dnjepr und der Oka.

Die Slawen werden eingeteilt in Süd-, West- und Ostslawen. Die West- und Südslawen wohnten in Westeuropa, die Ostslawen sei den ältesten Zeiten am Dnjepr, seinen Nebenflüssen und rund um den Ilmensee.

Die Ostslawen beschäftigten sich seit alters her mit Ackerbau. Sie holzten Kleingehölze aus oder brannten irgendein Waldstück ab. Mit einer schweren Aste gruben sie den Boden um, vermengten ihn mit Asche und säten Korn. Wenn die Erde erschöpft war, wurde das Feld aufgegeben und ein neuer Acker ausgebrannt. Eine solche Bodenbearbeitung nennt man Brandkultur oder Rodewirtschaft. In den Steppengegenden wurde die Erde mit der Hacke aufgegraben. Wurden die Erträge schlecht, dann ging man auf neues Land über und gab das alte Feld auf. Ein solcher Ackerbau wird Brachwirtschaft genannt. Auf ihren Feldern bauten sie Slawen Hirse, Gerste, Roggen und Flachs an.

Neben dem Ackerbau nahmen Jagd, Bienenzucht und Fischerei einen großen Raum in der Wirtschaft der Slawen ein.

Die Slawen wohnten sippenweise. Zur Sippe zählten sämtliche Verwandten, die zusammenlebten und gemeinsam wirtschafteten. Die Herden, die Weideplätze, die Äcker bildeten das gemeinsame Eigentum der Sippe. Alles das, was notwendig war, wurde in gemeinsamer Wirtschaft getan.

An der Spitze der Sippe stand der Sippenälteste: der „Starejschina“, aber er traf keine Entscheidung ohne den Rat der übrigen Männer der Sippe.

Für einen erschlagenen Sippenangehörigen rächten sich die Slawen an dem Mörder und seinen Verwandten durch die Blutrache. Infolgedessen kamen zwischen den einzelnen Sippen häufig Zusammenstöße vor.

Zum Schutz gegen Feinde legten die Slawen auf Hügeln oder an anderen geeigneten Orten Befestigungen an und umgaben sie mit einem Erdwall und mit einem Pfahlzaun. Die Reste von solchen Befestigungsanlagen oder prähistorischen Siedlungen – „Gorodischtsche“-treffen wir noch jetzt (Stand 1947) in vielen Gegenden Russlands an.

Die Schriftsteller des Altertums bezeichnen die Slawen gewöhnlich als ein tapferes, kriegerisches und freiheitsliebendes Volk. Ein byzantinischer Schriftsteller des 6. Jahrhunderts, Mawrikij (Mauritius), schrieb, dass die Stämme der Slawen und der Anten die gleiche Lebensweise und die gleichen Sitten hätten; sie liebten die Freiheit und wären nicht geneigt, sich weder versklaven noch sich unterjochen zu lassen. Sie seien tapfer und ausdauernd, ertrügen leicht Kälte und Hitze, sowie Mangel an Bekleidung und Nahrung. Sie slawischen Jünglinge beherrschten sehr geschickt das Waffenhandwerk.

Bei den Slawen waren sämtliche Männer bewaffnet. Sie waren ein bewaffnetes Volk, das bereit war, mit ganzem Herzen seine Freiheit und Unabhängigkeit gegen die Anschläge der äußeren Feinde zu verteidigen. Die Slawen unternahmen große Feldzüge in die Länder ihrer Nachbarn. Besonders lockten sie die Reichtümer von Byzanz, des östlichen Teils des Römischen Reiches.

Im 6. Und 7. Jahrhundert hatte Byzanz schon nicht mehr mit einzelnen slawischen Stämmen, sondern mit größeren politischen und militärischen Vereinigungen der Ostslawen zu kämpfen.

Ursprünglich waren in der Sippe alle gleich. Mit der Entwicklung des Ackerbaus, der Viehzucht, der Fischerei begannen sich bei den Slawen überschüssige Arbeitsprodukte anzuhäufen. Das Privateigentum entstand. Nach und nach begannen die Wirtschaften der einzelnen Familien sich abzusondern. Jede Familie bestellte ihr Ackerstück und erntete für sich. Nur die Wälder, Weideplätze, die Flüsse und Seen waren, wie bisher, gemeinschaftlicher Besitz. Die Bewohner der Umgegend bildeten eine Bauerngemeinde. Aber das war schon keine Sippengemeinschaft mehr, zu ihr gehörten sämtliche in der Nähe lebenden Nachbarn. Eine solche, aus Nachbarn bestehende Gemeinde wurde bei den Slawen „Mir“ genannt.

In den Händen einzelner Mitglieder der Sippe sammelte sich nach und nach ein großer Grundbesitz an. Die Wohlhabendsten der Sippenmitglieder wurden Sippenälteste, in Kriegszeiten aber wurden sie Heerführer oder Fürsten.

Die Fürsten erhielten von der Kriegsbeute und den Gefangenen den Löwenanteil. Dies gestattete ihnen, ständige Abteilung von Kriegern oder „Drushiny“ (Kriegsgefolge) zu halten, mit deren Hilfe sie das Volk in Zucht hielten. Die Sippenältesten und Stammesfürsten wurden anfangs von den Volksversammlungen gewählt, und sie regierten gemäß den Entscheidungen der Volksversammlung oder „Wjetsche“ (vom Wort „wjeschtschatj“=sprechen).

Auf diese Weise wurden die Anfänge der staatlichen Macht geschaffen. Von den frühesten Anfängen der staatlichen Organisation der Slawen sich die Vereinigungen der antischen Fürsten im 6. Jahrhundert und der Karpathoslawen (Duleben) im 6. Und 7. Jahrhundert bekannt.

Später, im 9. Jahrhundert, bildete sich ein solches Fürstentum im Norden Russlands bei den Ilmenslawen mit Nowgorod an der Spitze. Ein anderes wurde im Süden geschaffen, bei dem slawischen Stamm der Poljanen, mit Kiew an der Spitze. Gleichzeitig mit dem Kiewer und dem Nowgoroder Fürstentum entstanden im Raum Osteuropa noch andere slawische Fürstentümer. Auf diese Weise ergab sich als Resultat der inneren Entwicklung der slawischen Gesellschaft der Zerfall der alten Sippenorganisation, und es wurden Bedingungen für die Entstehung eines Staates geschaffen.

2. Das Kiewer Rusj („das Land der Russy“=Russland)

Am Ende des 9. Jahrhunderts vereinigten sich die einzelnen Fürstentümer der Ostslawen zu einem großen Staat, der sich von den Ufern der Ostsee bis zum Dnjepr erstreckte. Anstelle von zwei Zentren der Ostslawen: Kiew und Nowgorod, wurde Kiew die Hauptstadt des Staates.

Malerisch auf den Hügeln des Dnjepr sich erstreckend, lag Kiew im Zentrum wichtiger Handelsstraßen jener Zeit. Auf dem Dnjepr bei Kiew legten viele Handelsschiffe an. Unten an der Anlegestelle, entstand eine Siedlung von Handwerkern und Kaufleuten: Podol. In der Stadt fand ein lebhafter Handel auf Märkten statt. Die Kiewer trieben mit den Kaufleuten aus dem Osten und Westen Handel. Geld gab es auch, da es in großen Mengen aus dem Orient kam. Vor dem 10. Jahrhundert an begannen die Ostslawen eigene Silbermünzen mit den Bildnissen ihrer Fürsten zu prägen. Dieses Geld hatte ebenso Geltung wie die Silberbarren – die „Griwny“.

Kiew trieb seit alters Her einen ständigen Handel mit Byzanz. Die Griechen nannten sie Sklaven, die das nördliche Küstenland des Schwarzen Meeres bewohnten, bald Skythen, bald den Stamm Ros oder Rusj. Der Name Rusj war in der Mitte des 9. Jahrhunderts bereits im südlichen Küstenland des Schwarzen Meeres und im Norden, im Gebiet des Ladoga- und des Ilmensees, verbreitet. Den Namen Rusj kannten nicht nur die Byzantiner, sondern auch die Araber.

Die Russy, geführt von ihren Fürsten, unternahmen kühne Kriegszüge außerhalb der Grenzen ihres Landes. Es sind Angaben vorhanden, dass die Kiewer Fürsten im Jahre 860 einen erfolgreichen Angriff auf Zarjgrad – so nannten die Slawen die Hauptstadt des Byzantinischen (oströmischen) Reiches – ausführten. Eine Chronik berichtet darüber, dass der Kiewer Fürst Oleg einen großen, siegreichen Feldzug gegen Byzanz unternahm. Im Jahre 911 schloss Oleg einen Vertrag mit den Griechen. Laut diesem Vertrag erhielt er reiche Geschenke und erlangte Privilegien für die russischen Kaufleute.

Nach Oleg regierte Igor in Kiew. Die Chronik berichtet, dass sein gegen Byzanz unternommener Feldzug missglückte. Danach soll Igor eine noch größere Anzahl slawischer Krieger aufgeboten und auch die Petschenegen, die aus Asien gekommen waren und in den russischen Steppen nomadisierten, gedungen und sich zu einem neuen Kriegszug gegen Byzanz aufgemacht haben. Der byzantinische Kaiser schickte dem russischen Heer seine Gesandten mit einem vorteilhaften Friedensangebot entgegen. Mit reichen Geschenken kehrte Igor nach Kiew zurück. Im Jahre 944 wurde zwischen Byzanz und Rusj ein neuer Vertrag abgeschlossen.

Für den Handel mit den Griechen waren Felle, Wachs und Honig erforderlich. Alles dies verschafften sich die Kiewer Fürsten auf dem Wege des Tributs von den benachbarten slawischen Stämmen. Einen Teil des vereinnahmten Tributs gaben sie ihren Kriegsmannen für geleistete Dienste ab. Diejenigen, die Tribut (russisch „Danj“) leisteten, wurden Untertanen (russisch „Poddannnyje“ – Tributpflichtige) genannt.

Einst, so erzählt die Chronik, begab sich Igor mit seinen Mannen zwecks Tributerhebung in das Gebiet des slawischen Stammes der Drewljanen. Nach Empfang des Tributs entschloss sich Igor, den Rundgang mit einem kleinen Kriegsgefolge zu wiederholen. Als die Drewljanen erfuhren, dass Igor ein zweites Mal zwecks Tributerhebung kommen wird, sagten sie: „Wenn der Wolf zu oft bei den Schafen zu Gaste geht, wird der die ganze Herde wegschleppen, falls man ihn nicht erschlägt.“ Sie ergriffen Igor und seine Mannen und erschlugen sie.

Zu jener Zeit war Swjatoslaw, Igors Sohn, noch ein Kind. An seiner Stelle regierte seine Mutter, die Fürstin Olga den Staat. Nach der Überlieferung soll sie den Tod ihres Mannes an den Drewljanen grausam gerächt haben.

Swjatoslaw war ein kriegerischer und tapferer Fürst. Zusammen mit seinem Kriegsgefolge führte er ein raues Kriegsleben. Auf den Kriegszug nahm er keinen Tross und selbst nicht einmal Zelte mit. Er schlief mit dem Sattel unter dem Kopf auf der Erde. Wenn Swjatoslaw ins Feld zog, benachrichtigte er den Feind mit den Worten: „Ich komme über Euch!“

Auf den Kähnen über die Oka bis zur Wolga vordringend, fuhr Swjatoslaw auf der Wolga zunächst in das Gebiet der Kamabulgaren und besiegte sie. Von hier aus richtete er seinen Schlag gegen die Chasaren, in deren Gewalt sich viele russische Gebiete befanden. Nachdem Swjatoslaw das Reich der Chasaren zerstört hatte, unternahm er einen Feldzug gegen den Nordkaukasus und in das Gebiet des Asowschen Meeres.

Die Ostfeldzüge Swjatoslaws rückten die Grenzen des russischen Gebietes weit nach Osten vor. Der byzantinische Kaiser, der den Kriegsruhm Swjatoslaws hoch einschätzte, schloss mit ihm ein Bündnis gegen die Donaubulgaren. Swjatoslaw eroberte Donaubulgarien und blieb dort in der Stadt Perejaslawez wohnen. Nach der Überlieferung soll Swjatoslaw seiner Mutter und den Bojaren gesagt haben: „Mir gefällt es nicht, in Kiew zu wohnen. Dort ist die Mitte meines Landes, dort strömen alle Güter zusammen: von den Griechen Gold, Seide, Wein, verschiedene Früchte; von den Tschechen und Ungarn – Silber und Pferde; aus Rusj – Felle, Honig, Sklaven.“

Byzanz hatte vor einem so starken und drohenden Gegner Furcht bekommen. Der byzantinische Kaiser Johann Tzimiskes stellte ein großes Heer auf, zog auch die Bulgaren auf seine Seite und begann, gegen Swjatoslaw Krieg zu führen. In den Kämpfen mit den Griechen bewiesen Swjatoslaws Truppen viel Tapferkeit, Furchtlosigkeit und Standhaftigkeit. Die Verteidigung der Stadt Dorostol an der Donau durch Swjatoslaw war besonders heldenhaft. Eine gewaltige griechische Armee rückte gegen die Stadt vor. Zwanzigtausend Krieger des Swjatoslaw, in leichte Kettenpanzer gekleidet und mit großen, nach unten schmaler werdenden Schilden ausgerüstet, stellten sich den feindlichen Angriffen gleichsam wie eine lebendige Mauer entgegen. Zwölfmal führte der byzantinische Kaiser seine Krieger zum Angriff, endlich stand er davon ab und befahl, die Stadt einzuschließen. Drei Monate lang dauerte die Belagerung von Dorostol. In der Stadt brach eine Hungersnot aus. Die Griechen führten Belagerungsmaschinen an die Stadtmauer heran und begannen, die Stadt mit Feuer und Steinen zu überschütten. Die Kräfte Swjatoslaws schwanden dahin. Im Kriegsrat schlugen einige Heerführer ihm vor, abzuziehen und zu versuchen, während der Nacht in Kähnen auf der Donau zu entfliehen. Nach den Berichten eines griechischen Autors weigerte sich Swjatoslaw, zu fliehen. Er sagte zu seinen Kriegern: „Der Ruhm, der Gefährte der russischen Waffen, die mühelos die Nachbarvölker besiegt und ohne Blutvergießen ganze Länder unterworfen haben, wird dahinschwinden, wenn wir jetzt den Römern (so nannte Swjatoslaw die Byzantiner) nachgeben. Lasst uns also mit der Tapferkeit unserer Vorfahren und mit dem Gedanken, dass die russische Kraft bis jetzt unüberwindlich war, männlich um unser Leben kämpfen. Bei uns ist es nicht Brauch, uns durch die Flucht in unser Vaterland zu retten, sondern entweder als Sieger am Leben zu bleiben oder aber nach Vollbringung ruhmvoller Heldentaten in Ehren zu sterben!“

Swjatoslaws Krieger schlugen sich grimmig, aber die Kräfte waren ungleich. Verstärkungen aus Kiew trafen nicht ein. Infolgedessen bot Swjatoslaw dem Kaiser Frieden an, mit der gleichzeitigen Verpflichtung, Bulgarien zu räumen.

Nach dem Abschluss der Friedenbedingungen sagte Swjatoslaw zu seinen Kriegern: „Ich werde nach Rusj zurückkehren und ein großes Kriegsgefolge herbeiführen.“  Es gelang ihm jedoch nicht, seine Absicht zu verwirklichen. Die Byzantiner benachrichtigten die Petschenegen, dass Swjatoslaw mit einer großen Kriegsbeute, aber einem kleinen Kriegsgefolge nach Rusj zurückkehrt. An den Stromschnellen des Dnjepr, wo die Russen ihre Boote schleppen mussten, überfielen die Petschenegen Swjatoslaws Krieger und erschlugen ihn und seine Mannen. Der Fürst der Petschenegen befahl, aus dem Schädel Swjatoslaws einen Becher für sich zu machen. Er ließ ihn vergolden und trank aus ihm bei seinen Gelagen.

Swjatoslaws jüngster Sohn, Wladimir, fuhr fort, den Kiewer Staat zu erweitern und zu stärken. Es war die Blütezeit der Kiewer Rusj, Dem Fürsten Wladimir gelang es, die endgültige Vereinigung der ostslawischen Gebiete in einem einzigen Staat durchzuführen und seine internationale Stellung zu festigen. Wladimir machte einige erfolgreiche Feldzüge und empfing pünktlich den Tribut von den unterworfenen Völkern. Der Reichtum des Fürsten selbst und seiner Mannen vermehrte sich beträchtlich. Einst beklagte sich das Kriegsgefolge beim Fürsten, dass es bei den Gelagen mir hölzernen statt mir silbernen Löffeln essen müsse. Wladimir befahl, für das Kriegsgefolge silberne Löffel anzufertigen und sagte: „Für Gold und Silber kann ich kein Kriegsgefolge finden, aber mit dem Kriegsgefolge werde ich Gold und Silber finden, so wie mein Großvater und mein Vater es gefunden haben.“

Während der Kriege und der Handelsreisen nach Byzanz machten sich Wladimir und sein Kriegsgefolge mit dem Leben der Griechen bekannt. Sie fanden an dem Prunk des griechischen Kaiserhofes und an der Pracht der byzantinischen Kirchen Gefallen. Die griechischen christlichen Geistlichen lehrten, dass der Kaiser von Gott und den Thron gesetzt sei, dass das Volk sich in allem dem Kaiser wie Gott selbst unterwerfen solle. Der neue christliche Glaube erhielt unter dem Einfluss von Byzanz um diese Zeit eine bedeutende Ausbreitung sowohl unter den Süd- und Westslawen (besonders in Bulgarien und in Tschechien) wie auch in Rusj. Wladimirs Großmutter und viele Krieger des Fürsten waren bereits Christen. Wladimir beschloss, das Christentum zur Staatsreligion zu erklären. Die Chronik erzählt, dass Wladimir seine Boten zur „Erforschung des Glaubens“ in verschiedene Länder schickte. Zurückgekehrt, lobten die Boten besonders den griechischen Christenglauben. Im Jahre 988 taufte sich Wladimir selbst und befahlt, die Taufe des Volkes im Lande Rusj durchzuführen.

Während der Kriege und der Handelsreisen nach Byzanz machten sich Wladimir und sein Kriegsgefolge mit dem Leben der Griechen bekannt. Sie fanden an dem Prunk des griechischen Kaiserhofes und an der Pracht der byzantinischen Kirchen Gefallen. Die griechischen christlichen Geistlichen lehrten, dass der Kaiser von Gott und den Thron gesetzt sei, dass das Volk sich in allem dem Kaiser wie Gott selbst unterwerfen solle. Der neue christliche Glaube erhielt unter dem Einfluss von Byzanz um diese Zeit eine bedeutende Ausbreitung sowohl unter den Süd- und Westslawen (besonders in Bulgarien und in Tschechien) wie auch in Rusj. Wladimirs Großmutter und viele Krieger des Fürsten waren bereits Christen. Wladimir beschloss, das Christentum zur Staatsreligion zu erklären. Die Chronik erzählt, dass Wladimir seine Boten zur „Erforschung des Glaubens“ in verschiedene Länder schickte. Zurückgekehrt, lobten die Boten besonders den griechischen Christenglauben. Im Jahre 988 taufte sich Wladimir selbst und befahlt, die Taufe des Volkes im Lande Rusj durchzuführen.

Die Annahme des Christentums hatte große und sehr positive Bedeutung für die Festigung des Kiewer Staates. Er wurde dadurch in eine Reihe mit den mächtigen christlichen Staaten des Westens gestellt. Viele gebildete griechische Geistliche kamen nach Rusj und verbreiteten neben dem christlichen Glauben auch griechische Bücher. Die christliche Kirche wurde zur Pflanzstätte der Kunst des Lesens und Schreibens sowie sonstiger Bildung.

Nach dem Tode des Fürsten Wladimir begann unter seinen Söhnen der Kampf um den Großfürstenthron von Kiew. Der eine seiner Söhne, Jaroslaw Wladimirowitsch, der Weise genannt, regierte in Nowgorod und zeichnete sich durch besonderen Verstand und Energie aus. Er besiegte seine Brüder und wurde Großfürst in Kiew.

Unter Jaroslaw dem Weisen erlebte der Kiewer Staat seine Blütezeit. Kiew wurde ein bedeutendes Handelszentrum und trat in lebhafte Beziehungen zu den westlichen Staaten. Jaroslaw verschwägerte sich mit mächtigen europäischen Herrschern. Er selbst heiratete die Tochter des schwedischen Königs, seine Töchter verheiratete er mit dem französischen, norwegischen und ungarischen König, die Söhne mit ausländischen Prinzessinnen. Der Kiewer Staat, der in den Rang eines der führenden Staaten Europas aufgerückt war, wurde reich und immer stärker. Kiew wurde mit herrlichen Palästen und schönen Kirchen bebaut. Hierher strömten zahlreiche Handwerker, Baumeister und Künstler.

Die Kiewer Fürsten waren bemüht, die Bedeutung ihrer Hauptstadt zu erhöhen und verschönerten Kiew auf jede Weise. Jaroslaw der Weise errichtete die Kathedrale der heiligen Sophia und eine Reihe anderer Kirchen und Klöster. Die Kiewer Kathedrale der heiligen Sophia überrascht durch ihre Großartigkeit und Herrlichkeit. Die Paläste und Kirchen, die die Kiewer Fürsten bauten, geben Zeugnis von den gesteigerten kulturellen Ansprüchen der russischen Menschen, die sich eine eigene Kultur schufen und die kulturellen Errungenschaften anderer Länder zunutze machten. Griechische Künstler und Architekten, die von den Fürsten eingeladen worden waren, mussten den Neigungen und Ansprüchen der Auftraggeber Rechnung tragen. Sie erbauten Kirchen mit zahlreichen Kuppeln, wie man sie weder in Byzanz noch in westlichen Ländern antreffen konnte.

Neben Kiew entwickelten sich auch andere Städte. Besonders reich wurde das Große Nowgorod. Auch neuer Städte entstanden; unter ihnen ragte Jaroslawl an der Wolga hervor. Nach dem Tode Jaroslaws des Weisen im Jahre 1054 wurde das weite Kiewer Reich unter seine Söhne aufgeteilt, die sich wegen der Beherrschung der reichsten Fürstentümer bekämpften. Die inneren Zwistigkeiten machten sich die neuen asiatischen Nomaden – die Polowzer – zunutze, die in den südlichen Steppen anstelle der von ihnen verdrängten Petschenegen erschienen waren. Die Überfälle der Polowzer verheerten das russische Land. Im Kampfe mit den Polowzern zeichnete sich einer der Enkel Jarolaws, Wladimir Wsewolodowitsch, genannt der Monomach (was „Einzelkämpfer“ bedeutet) aus. Seinen Beinamen erhielt er nach dem griechischen Kaiser Konstantin Monomachos, mit dem Wladimirs Mutter verwandt war.

Die Siege über die Polowzer brachten Wladimir Monomach großen Ruhm ein und erleichterten ihm die Beherrschung Kiews. Wladimir Monomach verstand es die Einheit des Kiewer Staates wiederherzustellen, und war bemüht, nach dem Beispiel seiner Vorfahren, mit den europäischen Staaten enge Beziehungen zu unterhalten.

Zu jener Zeit bürgerte sich in allen Staaten Westeuropas das Feudalsystem der Wirtschaft ein. Die Fürsten und Heerführer bemächtigten sich der im Gemeinbesitz befindlichen Ländereien, verteilten die Bauern unter sich und zwangen sie, auf ihren Besitzungen als Leibeigene zu arbeiten. Das Land, das die Fürsten ihren Kriegsmannen zuteilten, hieß französisch Féod (Lehn), und seinen Eigentümer nannte man Feudalherren (Lehnsherrn).

Der Übergang zum Feudalismus in Russland fiel in die Blütezeit des Kiewer Staates. Als Denkmal des Feudalsystems dieser Zeit erscheint die „Russische Prawda“. Dies war eine Sammlung von Gesetzen, nach denen Recht gesprochen wurde. In der „Russischen Prawda“ spiegelten sich die Gebräuche und Zustände wider, die sich in der russischen Feudalgesellschaft des 10. Und 11. Jahrhunderts herausgebildet hatten. Nach der „Russischen Prawda“ mussten für den Mord an einem Krieger, einem Gefolgsmann der Fürsten und Bojaren, 80 Griwny (Silberbarren) Strafe, für den Mord an einem Smerd jedoch 5 Griwny gezahlt werden. Auf diese Weise wurde das Leben eines Bauern formal 16mal geringer als das Leben eines fürstlichen Dieners einschätzt.

Die Kirche und die höhere Geistlichkeit begünstigten die Stärkung der Macht der Fürsten und Bojaren. Die Fürsten spendeten der Kirche und den Klöstern große Reichtümer und viele Ländereien. Die Bauern, die auf den Ländereinen der Kirchen und Klöster wohnten, verloren ihre Selbstständigkeit und wurden Leibeigene.

Gleichzeitig waren die Kirchen und Klöster zu jener Zeit fast die einzigen Heimstätten der Kunst des Lesens und Schreibens und der sonstigen Bildung. Bereits 100 Jahre vor Wladimir wurde das slawische Alphabet aufgestellt. Man fing an, das Evangelium und andere kirchliche Bücher aus dem Griechischen in die altslawische Sprache zu übersetzen. Man schrieb nicht auf Papier, sondern auf dünnes Leder. Die Abschreiber zeichneten die Buchstaben mit einem Gänsekiel oder einem Rohrstäbchen sorgfältig auf. Die Anfangsbuchstaben der Kapitel malten sie mit farbigen Mustern aus. An einem Buch arbeitete man viele Monate, mitunter auch Jahre.

Im Kiewer Rusj begann man auch, außer den übersetzten Büchern, eine eigene russische Literatur in der klaren und bilderreichen russischen Volkssprache zu schaffen. Durch den Umgang mit Griechen, Bulgaren und anderen Völkern wurde die russische Sprache mit neuen Wörtern bereichert.

In den Klöstern und auch bei einzelnen vornehmen und reichen Leuten entstanden große Büchereien. Eine ausgezeichnete Bibliothek besaß der Großfürst Jaroslaw der Weise. ER war ein großer Buchliebhaber und flößte seinen Kindern die Liebe zu Büchern ein. Auch Wladimir Monomach war ein sehr gebildeter Mensch. Er schrieb das interessante Werk: „Belehrung der Kinder“, in welchem er das Bild eines idealen russischen Fürsten zeichnete. Seinen Kindern hinterließ er das Vermächtnis, eifrig zu lernen: „Was Ihr Gutes könnt, das vergesst nicht, aber was Ihr nicht könnt, das lernt!“

Der Kiewer Staat dehnte sich immer mehr aus und wurde stark. Ackerbau und Handwerk gediehen, der Großgrundbesitz entwickelte sich, die wirtschaftliche Bedeutung der Städte verstärkte sich. Die ununterbrochene Entwicklung des Feudalismus nahm ihren Lauf. Das Kiewer Rusj schuf seine eigene Kultur und verstand es, von den anderen Völkern das Vorbildliche ihrer Kultur und Kunst zu entlehnen und in seine Stile umzugestalten. Persiche Gewebe, arabisches Silber, chinesische Stoffe, ägyptisches Geschirr, byzantinsicher Brokat, fränkische Schwerter wurden nicht nur weithin über Rusj verbreitet, sondern dienten auch als Muster, die die Entwicklung eines eigenen Kunststiles der russischen Menschen unterstützten.

In dem Maße, wie die örtlichen Grundbesitzer an Macht zunahmen und reich wurden, wuchs auch ihr Bestreben, sich von Kiew zu trennen. Die großen Städte des Kiewer Rusj verwandelten sich in Zentren örtlicher Fürstentümer. Jeder der Fürsten strebe danach, sich der Botmäßigkeit dem Kiewer Großfürsten zu entziehen. Zwischen den Fürsten fanden ununterbrochen Zusammenstöße und Kriege statt. Durch diese Kriege wurde das russische Land verheert und den äußeren Feinden die Möglichkeit zu Überfällen erleichtert. Die ärgsten Feinde waren die nomadisierenden Polowzer aus den asiatischen Steppen. Im 12. Jahrhundert wurde der weiträumige Kiewer Staat unter den Söhnen und Enkeln Wladimirs des Monomachen nach dem Erbgrundsatz aufgeteilt: „Jeder möge über sein väterliches Erbteil herrschen.“ Bald zerfiel der Kiewer Staat in eine Reihe unabhängiger Fürstentümer.

 

entnommen aus dem Buch „Das Sowjetland“, Band 1

Original-Autorin Anna Michailowna Pankratowa

Original-Text aus dem Buch „Das Sowjetland“

Hungersnot und Konterrevolution

Vorbemerkung: Nun ist vom „Holodomor“ die Rede. Diese Hungersnot in den Jahren 1932/33 wird Stalin „in die Schuhe geschoben“. Bereits in den 1920er Jahren gab es in der Sowjetunion eine Hungersnot. Gegnerische Kräfte versuchten diese zu nutzen, um die Konterrevolution zu starten. Damals ist es misslungen.

Symbolbild
Bildquelle: Free ICONS Library https://icon-library.com/icon/begging-icon-22.html

Im Sommer 1921 vernichtete eine Dürre im Wolgagebiet, im Uralvorland, im Kaukasus, auf der Krim und in einem Teil der Ukraine die Saat. In den fruchtbarsten Gouvernements, den Kornkammern des Landes, gab es weder Getreide für die Versorgung der Bevölkerung noch Saatgut für eine neue Aussaat. Das Sowjetland, das sich von dem wirtschaftlichen Verfall im Gefolge des imperialistischen Krieges und des Bürgerkrieges noch nicht erholt hatte, wurde von einer neuen schrecklichen Katastrophe, einer Hungersnot, betroffen. Im Winter und Frühjahr 1922 litten über dreißig Millionen Menschen, das heißt fast ein Viertel der damaligen Bevölkerung, Hunger. Besonders stark betroffen war das Wolgagebiet, wo viele Menschen vor Hunger starben.

Die Sowjetregierung ergriff außerordentliche Maßnahmen, um die Auswirkungen der Katastrophe entgegenzuwirken. Millionen Werktätige, die in den Betrieben und auf den Feldern des Landes arbeiteten, gaben einen Teil ihres dürftigen Einkommens und ihrer Hungerrationen ab, um den Hungernden zu helfen. Aber die inneren Ressourcen waren vernichtet, das verwüstete Land brauchte Hilfe von außen. W.I. Lenin appellierte an das Internationale Proletariat, Hilfe zu leisten. Maxim Gorki wandte sich an alle ehrlichen Menschen in Europa und Amerika mit der Bitte, dem russischen Volk zu helfen. Die Appelle Lenins und Gorkis fanden bei den Werktätigen im Ausland ein starkes Echo. Aber es gab auch Kräfte, die die Naturkatastrophe, die das Sowjetland heimsuchte, für ihre konterrevolutionären Ziele auszunutzen versuchten.

Gorki schlug im Juni 1921 vor, ein Gesamtrussisches Hilfskomitee für die Hungernden zu bilden. Dieser Vorschlag wurde von ehemaligen „im öffentlichen Leben tätigen“ Kadetten, von S.N. Prokopowitsch, J.D. Kuskova, N.M. Kischkin, dem ehemaligen zaristischen Minister N.N. Kutler und anderen, aufgegriffen. Sie bildeten die Initiativgruppe für die Gründung eines solchen Komitees. Am 21. Juli fand eine Zusammenkunft dieser Gruppe mit Vertretern der Sowjetmacht statt. Kischkin redete dabei lange über die Bedeutung der Beteiligung der bürgerlichen „Öffentlichkeit“ an der Arbeit zur Beseitigung der Volkskatastrophe. Er forderte „Unabhängigkeit“ für die Organisationen des zu bildenden Komitees und „exakte Garantien“ der Sowjetorgane, dass die Mitarbeiter des Komitees ungehindert arbeiten können. Natürlich verlangte er auch völlige Sicherheit für die Güter und Spenden, die das Komitee aufbringe. Dem Komitee müssten das Recht und die Möglichkeit eingeräumt werden, mit ausländischen Organisationen Verbindung aufzunehmen.

Es war klar, dass die „im öffentlichen Leben Tätigen“ ihre Teilnahme am Kampf gegen die Hungersnot für politische Ziele ausnutzen wollten. Der Vertreter der Sowjetregierung, der an der Zusammenkunft teilnahm, wies darauf hin, dass die Regierung keinerlei politische Verpflichtungen eingehen werde und aus dem Vorhaben keine politischen Schlussfolgerungen zu ziehen beabsichtige. Die Art der Garantien, die die Regierung geben könne, werde durch die Diktatur des Proletariats bestimmt. „Wir garantieren“, erklärte er, dass das Komitee für seine sachliche Arbeit alle Voraussetzungen erhält, so dass es mit Erfolg praktische Ergebnisse erzielen kann. Eine sachliche Arbeit wird bei der Regierung und den örtlichen Behörden auf keinerlei Hindernisse stoßen.“

Die Sowjetregierung wollte möglichst alle gesellschaftlichen Kräfte in den Kampf gegen die Hungersnot einbeziehen und kam deshalb dem Vorschlag der Initiativgruppe entgegen. Am 21 Juli 1921, dem gleichen Tag, an dem sich die Gruppe mit Vertretern der Sowjetmacht traf, wurde durch eine Verfügung des Gesamtrussischen Zentralexekutivkomitees das Gesamtrussische Hilfskomitee für die Hungernden gegründet. Es wurde unter das Zeichen des Roten Kreuzes gestellt, unter dem es arbeiten sollte. Anfangs gehörten dem Komitee 63 Mitglieder an, die in der Mehrzahl, mit Ausnahme einiger Vertreter der Regierung und anderer Sowjetfunktionäre, im öffentlichen Leben Tätige der alten Gesellschaft waren. Nur der Vorsitzende des Komitees und sein Stellvertreter wurden vom Gesamtrussischen ZEK ernannt, die übrigen Mitglieder des Präsidiums aber in geheimer Abstimmung auf einer allgemeinen Versammlung des Komitees gewählt. Später konnte es selbstständig weitere Mitglieder hinzuziehen. Das Gesamtrussische Hilfskomitee für die Hungernden erhielt das Recht, im Lande selbst sowie im Ausland Geschäftsstellen zu gründen, in Russland und im Ausland Lebensmittel, Viehfutter, Medikamente und anderes zu kaufen und unter den Hungernden zu verteilen.

Die bürgerlichen Elemente schätzten die Bildung des Gesamtrussischen Hilfskomitees auf ihre Weise ein. Die Konterrevolutionäre hofften, unter dem Deckmantel der legalen Arbeit die lokalen Abteilungen des Komitees in Organe des politischen Kampfes gegen die Sowjetmacht verwandeln zu können. Die weißgardistischen Emigranten beeilten sich, mit den Mitgliedern des Komitees Verbindung aufzunehmen. Auch die Agenten des internationalen Imperialismus setzten große Hoffnungen auf das Komitee.

Die breite öffentliche Bewegung im Ausland zwang auch die führenden Politiker der kapitalistischen Welt, zu erklären, wie sie zur Hilfe für die Hungernden in Russland standen. Der Oberste Rat der Entente fasste am 10. August 1921 den Beschluss, eine Kommission zu bilden, die Möglichkeiten ermitteln sollte, wie der hungernden Bevölkerung Russlands geholfen werden konnte. An die Spitze der Kommission wurde Joseph Noulens, der ehemalige französische Botschafter in Russland und allen bekannten Feind der Sowjetmacht, gestellt. Die Kommission Noulens‘ verlangte als unerlässliche Voraussetzung dafür, dass die Hungernden in Russland geholfen wird, von der Sowjetregierung, dass sie die Schulden der Zaren- und Provisorischen Regierung anerkenne, „ausreichende Garantien für die Einlösung der künftigen Verpflichtungen“ gebe und „normale Bedingungen“ für das Wirtschaftsleben im Lande schaffe.

Auf Gorkis Appell reagierte in den USA die American Relief Administration (ARA), die Amerikanische Verwaltung für Hilfe, deren Vorsitzender Handelsminister Herbert Hoover war. Die ARA war eine Vereinigung von Wohltätigkeits-, religiösen und nationalistischen Gesellschaften, die unter einer einheitlichen Leitung arbeiteten. Ihr Ziel war, den Völkern Europas, die unter dem Krieg gelitten hatten, mit Lebensmitteln und anderen Gütern zu helfen. Eine der verschwiegenen Aufgaben die Organisation bestand darin, in die verschiedenen Länder einzudringen und auf sie im Sinne des Imperialismus politisch Einfluss zu nehmen. Die Vertreter der ARA waren bestrebt, in Verhandlungen mit der Sowjetregierung zu erreichen, dass sie unkontrolliert arbeiten konnten und ihre Filialen auf dem Boden Sowjetrusslands die Rechte der Exterritorialität zugebilligt erhielten. Über die nach Russland geschickten Lebensmittel wollten sie nach ihren eigenen Gesichtspunkten verfügen. W.I. Lenin verfolgte aufmerksam die Verhandlungen mit der ARA und schrieb am 13. August 1921:

„Da die niederträchtigen amerikanischen Krämer den Anschein erwecken wollen, als wären wir imstande, jemand zu betrügen, empfehle ich, ihnen sofort telegrafisch im Namen der Regierung…offiziell folgendes vorzuschlagen: Wir deponieren bei einer New Yorker Bank in Gold eine Summe, die 120% dessen beträgt, was sie im Laufe eines Monats für eine Million hungernder Kinder und Kranker liefern. Aber dann stellen wir die Bedingung, dass sich die Amerikaner angesichts einer derart vollständigen materiellen Garantie auf keine Weise, weder politisch noch administrativ, einmischen und keinerlei Ansprüche erheben. Die Kontrolle werden paritätische Kommissionen (von unserer Regierung und von ihnen) an Ort und Stelle ausüben. Mit diesen Vorschlägen geben wir den Krämern eins auf die Nase und stellen sie dann vor der ganzen Welt bloß.“

Bei den Verhandlungen in Riga musste die ARA gezwungenermaßen auf die geforderte Kaution und die ultimativ beanspruchte Exterritorialität ihrer Vertreter verzichten. Am 20. August wurde ein für beide Seiten annehmbares Abkommen geschlossen. Die Verwaltung der ARA wurden ziemlich weitgehende Rechte bei der Unterbringung ihrer Filialen, bei der selbstständigen Auswahl der Mitarbeiter, bei der Verfügung über alle Fonds usw. eingeräumt. Die Sowjetregierung behielt sich jedoch das Recht vor, Mitarbeiter der amerikanischen Einrichtungen abzulehnen.

Mitte August 1921 fand in Genf eine Konferenz von Vertretern internationaler und nationaler Rot-Kreuz-Gesellschaften statt, die den populären norwegischen Polarforscher Fridtjof Nansen zum Hauptbevollmächtigten der Rot-Kreuz-Gesellschaften bei der Hilfe für die Hungernden in Russland wählten. Nansen nahm ohne unnötige Verzögerung Verhandlungen mit der Sowjetregierung auf und schloss mit ihr am 27. August ein Abkommen über die Arbeit der von ihm geschaffenen Organisation, des Exekutivkomitees der internationalen Hilfe für Russland, dem auch Vertreter der Sowjetmacht angehörten. Im Unterschied zur ARA schlug Nansen vor, alle Arbeiten im Zusammenhang mit der Verteilung von Lebensmitteln in Russland mit Hilfe der örtlichen Machtorgane durchzuführen.

Das Abkommen mit der ARA und das Wirken der internationalen Hilfsorganisation Nansens spalteten die einheitliche Front, die die Imperialisten unter Ausnutzung der Hungersnot gegen Sowjetrussland zu bilden versuchten. Lediglich die Regierungen der Ententemächte, die in der Kommission Noulens‘ vertreten waren, kamen zu keinem Abkommen mit der Sowjetregierung. Bald wurde klar, dass die imperialistischen Kreise große Hoffnungen auf die Vertreter des Gesamtrussischen Hilfskomitees für die Hungernden setzten. Agenten der französischen Regierung hatten bereits Verhandlungen mit M.I. Skobelew, dem Vertreter dieses Komitees in Paris, aufgenommen.

Das Gesamtrussische Hilfskomitee für die Hungernden bildete im Lande zahlreiche örtliche Geschäftsstellen, in die viele „im öffentlichen Leben tätige“ Repräsentanten des Bürgertums eintraten. Da die Anhänger der Kadetten die Mehrheit im Komitee bildeten, wählten sie eine Delegation mit M.N. Kischkin, S.N. Prokopowitsch und J.D. Kuskowa and der Spitze, die sie ins Ausland schicken wollten. Sie hatten es damit deshalb so eilig, weil die Delegation offenbar an den politischen Verhandlungen der Sowjetregierung mit den Regierungen der kapitalistischen Länder teilnehmen wollte. Die Sowjetorgane durchschauten die politischen Absichten der Kadettenvertreter im Gesamtrussischen Hilfskomitee. Das Gesamtrussische Zentralexekutivkomitee beschloss am 18. August, die Reise dieser Delegation ins Ausland zu verschieben. Es empfahl dem Komitee, seine Mitglieder vor allem zur praktischen Arbeit in die von der Hungersnot betroffenen Bezirke zu schicken. Die Mehrheit des Komitees war mit dem Beschluss des Gesamtrussischen ZEK nicht einverstanden und forderte am 23. August ultimativ, die Delegation ins Ausland reisen zu lassen. Anderenfalls drohte es, seine Arbeit einzustellen.

Die Gesamtrussische Tscheka(Geheimdienst P.R.) nahm am 27. August eine Reihe von Haussuchungen vor und verhaftete mehrere Mitglieder des Komitees. In der aus diesem Anlass veröffentlichten Mitteilung der Tscheka hieß es:

 „Seit dem Bestehen des Komitees erhielt die Gesamtrussische Tscheka Informationen darüber, dass eine Gruppe von Mitgliedern des Komitees in Wirklichkeit nicht von ihren aktiven politischen Bestrebungen Abstand genommen hatte. Vielmehr sah diese Gruppe in der Katastrophe der Bevölkerung des Wolgagebiets ein Mittel des politischen Kampfes und der Verschwörung gegen Sowjetrussland. Sie setzte alle Hoffnungen auf eine erneute Intervention der ausländischen Kapitalisten in neuer Form. Diese Gruppe organisierte mehrere konspirative Zusammenkünfte, nutzte den Umstand aus, dass das Hilfskomitee legal existierte, knüpfte Verbindungen an u.a.m.. Alle dies Tatsachen veranlassten die Gesamtrussische Tscheka am 27. August d. J. bei den Mitgliedern des Komitees und Personen ihrer Umgebung Haussuchungen durchzuführen und Verhaftungen vorzunehmen. Dabei wurde reiches Material sichergestellt, dass die Richtigkeit vorhergehenden Angaben bestätigte.“

Bei Kischkins Sekretärin, einer gewissen Kafjewa, die Mitglied der Kadettenpartei war, entdeckten die Tschekisten einen von Kischkins Hand stammenden Plan für die Umgestaltung Sowjetrusslands. Der Plan sah einen obersten Herrscher an der Spitze der des Staates, eine Reichsduma und einen Reichsrat, Gebiets-, Gouvernements-, Kreis- und Amtsbezirksvorsteher usw. vor. Bei P.T. Salatow, einem anderen Mitglied des Komitees, der etwas früher als die Kafjewa verhaftet worden war, wurden „Thesen für einen Bericht zu den Aufzeichnungen ‚Wiederheerstellung eines einheitlichen Russlands‘“ gefunden, die Kischkins Plan anfochten. In den Thesen wurde vorgeschlagen, nach dem Sturz der Sowjetmacht eine zentralisierte starke Macht zu bilden. Nur eine von einer einzelnen geleiteten diktatorischen Macht in Russland könne die Ordnung wiederherstellen. In den Thesen wurde auch dargelegt, wie die Sowjets gestürzt werden sollten, die zu einer einheitlichen Bewegung unter zentraler Führung zusammenfließen sollten.

Bei den Haussuchungen und Verhaftungen von Angestellten des Komitees sowie Personen, die mit ihnen in Verbindung standen, wurden im Gebäude des Komitees Dokumente gefunden, die bewiesen, dass hier eindeutige politische Arbeit geleistet wurde, So wurde bei J.S. Galkina, einer Instrukteurin und Organisatorin lokaler Komitees, ein Brief gefunden, in dem sie darlegte, dass sich „um das Komitee herum eine interessante Arbeit anbahnt. Sie berichtete über eine ganze Reihe von Organisationen und Personen, die sich mit antisowjetischer Arbeit in der Ukraine befassten. Der Petrograder Ingenieur M. Mett, der die Abteilung für gesellschaftliche Arbeiten des Komitees leitete, empfahl einem Freund in Riga in einem Brief vom 22. August „das Mitglied des Komitees und der Auslandsmission S.N. Prokopowitsch als ‚seinen‘ Mann, dem man jegliche Unterstützung erweisen und sich voll zur Verfügung stellen muss“. In einem Brief an die Nationalbank in New York schrieb Mett: An die Nationalbank, New York. Hiermit bestätige ich, dass der von mit am 30. März 1921 auf die Summe von 3 000 Dollar ausgestellte Scheck Nr. 116 echt ist. Ich bitte Sie, die genannte Summer Mister Ephraim Nieburg, meinem Vertreter in Riga (Lettland), oder einer von ihm benannten Person auszuzahlen. Notieren Sie auch, dass Mister Ephraim Nieburg, Ingenieur, mich in Riga solange vertritt, bis sich die Dinge in Russland ändern. Hochachtungsvoll M. Mett, Ingenieur.“ Das Mitglied des Komitees Bulgakow schrieb über die politische Tätigkeit des Komitees in sein Tagebuch: „Auch wir und der Hunger sich Mittel des politischen Kampfes.“

Es war klar, dass das Hilfskomitee für die Hungernden in Wirklichkeit ein Zentrum antisowjetischer Arbeit war. Die Sowjetregierung teilte am 30. August 1921 mit, es sei endgültig bewiesen, dass „die Mehrheit des Komitees im Bann politischer Spekulationen steht, die mit den Interessen der Hungernden nichts zu tun haben. Das Komitee neigt dazu, sich über die Interessen einer sachlichen Arbeit hinwegzusetzen, und zwar um sich an jenem konterrevolutionären politischen Spiel zu beteiligen, das im Zusammenhang mit der Bildung des Komitees unter den ausländischen Weißgardisten und den von ihnen inspirierten Regierungskreisen Europas angefangen hat. Die Sowjetregierung musste mit Bedauern dies Ergebnis ihres Schrittes feststellen, mit dem sie die ehemaligen aktiven Gegner der Sowjetmacht möglichst umfassend zur Hilfe für die Hungernden hatte heranziehen wollen. Sie hat daher beschlossen, das Komitee aufzulösen. In diesem Zusammenhang fordert die Sowjetregierung alle, die nicht gewillt sind, die Interessen der Hungernden konterrevolutionären Spekulationen zu opfern, auf, ihre Kräfte anzuspannen und die Hilfsaktion für die Hungernden weitgehend selbstständig weiterzuführen.“

Die aktivsten Mitglieder des Gesamtrussischen Hilfskomitees für die Hungernden, N.M. Kischkin, S.N. Prokopowitsch, J.D. Kuskowa und andere, wurden auf administrativem Wege aus Sowjetrussland ausgewiesen.

Aber die Imperialisten der Ententeländer dachten nicht daran ihre Versuche aufzugeben, die Hungersnot in Sowjetrussland für die Durchsetzung ihrer politischen Ziele auszunutzen. Am 4. September 1921 informierte Noulens die Sowjetregierung darüber, dass die von ihm geleitete Kommission beschlossen habe, „ein Komitee von Experten nach Russland zu schicken. Die Experten sind bevollmächtigt, an Ort und Stelle rasch und gründlich das Ausmaß des Erforderlichen zu überprüfen und festzulegen, wie schnellstens und am wirksamsten geholfen werden kann.“ Noulens verlangte, dass diesen „Prüfern“ (es waren etwa dreißig) „alle erforderlichen Voraussetzungen und Garantien“ für ihre Arbeit gewährt werden. Er fügte eine Liste ausführlicher Fragen bei, die geprüft werden sollten. Im Grunde handelte es sich dabei um ein schlecht getarntes Spionageprogramm: Die Lage Russlands sollte ausgekundschaftet werden. W.I. Lenin war über Noulens‘ Forderungen empört und sagte am gleichen Tage: „Noulens ist bodenlos dreist.“ Dem Politbüro leitete Lenin einen Beschlussentwurf zu, in dem es hieß: Tschitscherin wird beauftragt, als Antwort an Noulens in schärfster Form eine ablehnende Note nach Art einer Proklamation gegen Borugeoisie und Imperialismus zu verfassen, dabei ist die konterrevolutionäre Rolle von Noulens selbst besonders hervorzuheben und extra auf den unverschämt-frechen Charakter des Angebots einzugehen, vor jedem Vertrag eine sich Expertenausschuss nennende Kommisssion von Spionen zu schicken… Speziell unterstreichen, dass wir auch nicht eine Sekunde glauben können, das die Herren Noulens den Wunsch haben zu helfen, wenn sie so an die Sache herangehen.“

Der Volkskommissar für Auswärtige Angelegenheiten, G.W. Tschitscherin, teilte daraufhin den Regierenden Großbritanniens, Frankreichs, Italiens und Belgiens in einer Note vom 7. September 1921 mit: „Die Werktätigen Russlands haben den Namen des Mannes nicht vergessen, der einer ihrer schlimmsten und blutigsten Feinde während ihres Kampfes auf Leben und Tod war, den sie gegen Konterrevolution und ausländische Einmischung führten. Sie haben nicht vergessen, dass von den ausländischen Vertretern Herr Noulens seit dem ersten Tag der Existenz des Arbeiter- und Bauernstaates in Russland die meisten Anstrengungen unternahm, damit zwischen der Sowjetregierung und den Regierungen der Ententeländer keine Einigung und Verständigung zustande kam… Herr Noulens setzte seine ganze Kraft ein für die Vorbereitung einer Verschwörung gegen die Sicherheit der Republik und gegen das Leben ihrer leitenden Funktionäre, für die Vorbereitung von Aufständen, für die Werbung von Teilnehmern an allen möglichen Abenteuern, die gegen die Republik gerichtet waren, für Versuche, Brücken in die Luft zu sprengen und Katastrophen bei der Eisenbahn zu organisieren usw.. Her Noulens trägt die Hauptschuld an dem Aufstand der Tschechoslowaken, die von den Feinden des russischen Volkes betrogen und von ihnen in den Kampf gegne die Sowjetmacht hineingezogen wurden. Herr Noulens war einer der aktivsten Führer jenes Blockadesystems, das das ganze russische Volk der Verarmung und dem Elend ausgeliefert hat. Diese Führer haben in bedeutendem Maße die augenblickliche unerhörte Hungersnot verursacht…Die Ernennung dieses geschworenen Anführers aller gegen Sowjetrussland gerichteten Unternehmungen zum Beauftragten der internationalen Hilfskommission für die Hungernden hat die breiten Massen des russischen Volkes in höchstes Erstaunen versetzt und größte Entrüstung ausgelöst. Die Kommission des Herrn Noulens möchte die Hilfe für die Hungernden durch das Sammeln von Informationen über die innere Lage Sowjetrusslands ersetzen. Sie hat ein umfangreiches Untersuchungsprogramm aufgestellt, dessen Durchführung darauf hinausläuft, die Ressourcen und Mittel Sowjetrusslands auf dem Gebiet der Landwirtschaft, des Transportwesens, der Viehzucht usw. zu ermitteln. Und das soll unter Führung jener Leute geschehen, die schon einmal solche Studien zu dem unverhohlenen Zweck betrieben haben, Meutereien anzustiften und den Vormarsch der ausländischen Armeen auf dem auf dem Territorium der Sowjetrepublik zu erleichtern. Die Hungersnot und die Leiden der Werktätigen Russlands waren für diese Kommission nur ein Anlass um zu versuchen herauszubekommen, über welche Kräfte und Mittel die Sowjetregierung verfügt.“

Die Sowjetregierung lehnte es ab, dem Drängen der Kommission Noulens‘ nachzugeben. Geleichzeitig wies sie darauf hin, dass „sie jeder anderen Organisation in vollem Maße entgegenkommt, wenn sie sieht, dass diese Organisation sich wirklich mit der Hilfe für die Hungernden beschäftigen will. Jeder derartigen Organisation schlägt die Sowjetregierung vor, die Methoden der Hilfeleistung und Kontrollmethoden über die Verteilung der für die Hungernden bereitgestellten Mittel ganz genau und konkret in Gestalt eines formellen Vertrages zu fixieren, und zwar nach dem Muster der Verträge, die bereits mit der American Relief Administration und dem obersten Kommissar Nansen abgeschlossen worden sind… In den Vorschlägen der Kommission Noulens‘ sieht die Sowjetregierung jedoch nur eine unerhörte Verhöhnung der Millionen, die vor Hunger sterben.“

Alle Versuche Fridtjof Nansens, die Regierungen der Ententemächte und den Völkerbund zur ehrlichen Hilfe für die Hungernden zu gewinnen, stießen auf unüberwindliche Hindernisse. In seinem Buch „Russland und der Friede“, das 1923 erschien, schrieb Nansen, das Haupthindernis, auf das er gestoßen war, sei das Argument der politischen Führer Europas gewesen, „dem hungernden und leidenden russischen Volk zu helfen sei gleichbedeutend mit einer Stützungsaktion für die Sowjetregierung und die Bolschewiki. „Die Herzen der politischen Führer“, sagte Nansen, „sind oft hart und unmenschlich.“

Der IX. Gesamtrussische Sowjetkongress sprach Fridtjof Nansen auf seiner Tagung am 25. Dezember 1921 in einer Grußadresse seinen tiefempfundenen Dank aus. In der Adresse hieß es: „Das russische Volk wird den Namen des großen Gelehrten, Forschers und Bürgers F. Nansen, der heldenhaft einen Weg durch das ewige Eis des toten Nordens gebahnt, aber sich als machtlos erwiesen hat, die grenzenlose Grausamkeit, die Gewinnsucht und Hartherzigkeit der herrschenden Klasse der kapitalistischen Länder zu überwinden, in seinem Gedächtnis bewahren.“

W.I. Lenin schrieb: „Die Kapitalisten, die heute die mächtigsten Staaten der Welt, wie England, Amerika und Frankreich regieren, haben uns wohl erklärt, dass auch sie, wie sie sagen, unseren hungernden Bauern helfen wollen, aber zu solchen Bedingungen, die die Übergabe der ganzen Macht über unsere Arbeiter-und-Bauern-Republik in ihre Hände bedeuten. Die Sache ist klar. Wann hat man je erlebt, dass der Blutsauger des werktätigen Menschen, der Kapitalist und Wucherer, selbstlos hilft? Die Klasse der Kapitalisten hat den Hunger des werktätigen Menschen immer ausgenutzt, um seinen Körper und seine Seele zu unterjochen. Und unseren Hunger will man jetzt ausnutzen, um unsre mit Blut errungene Freiheit zu vernichten, um den Arbeitern und Bauern für immer die Macht aus der Hand zu reißen und um erneut Zar, Gutsbesitzer, Herrn, Polizeioffizier und Beamte über ihre Köpfe zu stellen.“

Auch die Mitarbeiter der American Relief Administration versuchten sich antisowjetisch zu betätigen. Herbert Hoover, der Leiter der ARA, verbarg nicht, dass er der Sowjetordnung feindlich gesonnen war, und als er das Abkommen mit Sowjetrussland schloss, verfolgte er damit natürlich seine eignen Ziele. Der Sowjetstaat und seine Organe hielten die Bedingungen des Abkommens strikt ein, wobei sie die Tätigkeit der amerikanischen Vertreter aufmerksam beobachteten.

In dem von der ARA in Sowjetrussland aufgebauten Apparat waren etwa dreihundert amerikanische Mitarbeiter beschäftigt, von denen viele Berufsspione waren. Die Funktionäre der ARA stellten häufig Leute mit zwielichtiger, sowjetfeindlicher Vergangenheit, reaktionäre Geistliche, ehemalige Sozialrevolutionäre und Kulaken als russische Mitarbeiter in ihren Apparat ein. Neben der Verteilung von Lebensmitteln und der Leitung von Verpflegungspunkten wandte dieser Apparat nicht wenig Zeit für Spionage und sowjetfeindliche subversive Tätigkeit auf. Die Mitarbeiter der ARA unternahmen häufig Fahrten durch das Land (versuchten sogar in Grenzbezirke zu gelangen, wo es keine Verpflegungspunkte gab), warben unter den Sowjetbürgern labile Elemente für ihr Agentennetz, „befragten“ Personen, die sich um Hilfe an die ARA wandten, sammelten geheime und offizielle Angaben über den Zustand der Industrie, der Landwirtschaft und über die militärische Lage des Sowjetlandes.

Im Auftrag des amerikanischen Spions Woodworth, der in der ARA tätig war, sammelte ein gewisser Paltschitsch geheime Karten der Erdölfelder von Baku, Surachany und Grosny, in denen die Bohrlöcher und Bohrtürme angegeben waren. Auch für Informationen über die Leistungsfähigkeit der Erdölraffinerien, über die Rüstungsindustrie, über Kraftwerke und Bodenschätze interessierte er sich.

Ermutigt durch die Tätigkeit der ARA, erhoben sich in mehreren Orten Kulakenelemente. Die sowjetfeindliche Agitation verstärkte sich. Allein im Kreis Samara wurden von Dezember 1921 bis Oktober 1922 vierundzwanzig Kulaken wegen antisowjetischer Erhebungen, die mit der amerikanischen Hilfe in Verbindung standen, zur Verantwortung gezogen. Auch weißgardistische Elemente wurden wieder aktiv.

Die Organe für Staatssicherheit des Sowjetlandes führten einen ständigen Kampf gegen die Versuche der amerikanischen Agenten unter der Fahne der ARA Sabotage zu betreiben und subversive Arbeit zu leisten. Zum Beispiel verwiesen sie den amerikanischen Spion Foy, einen Mitarbeiter der ARA, des Landes, weil er Spionageangaben gesammelt und sich gegenüber lokalen Behörden beleidigend verhalten hatte. Sowjetbürger, die rechtswidriger Tätigkeit überführt worden waren, wurden gerichtlich belangt oder auf Verlangen der Sowjetorgane von den Organisationen der ARA entlassen.

Nichtsdestoweniger verstand es die Sowjetregierung im Interesse der Hilfsaktion für die Hungernden sachliche Beziehungen zur ARA herzustellen. Dadurch wurde es möglich, die reichen Hilfsmittel dieser Organisation für die Hungernden zu erschließen.

Die Hungerkatastrophe bildete den Boden für die Verstärkung des Aberglaubens und religiöser Vorurteile. Die wenig klassenbewussten Massen suchten bei übernatürlichen Kräften Rettung aus dem Unglück. In den Jahren 1921 bis 1923 gab es eine verbreitete Bewegung der „Erneuerung der wundertätigen Ikonen“, der Kreuze, die angeblich von Gott geschickt worden waren, um den Menschen zu helfen oder sie zu bestrafen. Die Kirche, die sich bemühte, ihren Einfluss auf die breiten Massen zu behalten, konnte als religiöse Institution bei den schweren Prüfungen, denen das Volk ausgesetzt war, nicht abseitsstehen und musste am Kampf gegen den Hunger teilnehmen. Patriach Tichon wandte sich am 22. August 1921 an die Bevölkerung mit dem Aufruf wer könne, solle den Hungernden „nach seinen Kräften“ helfen. Die reaktionäre Geistlichkeit veranstaltete Prozessionen mit „restaurierten wundertätigen Ikonen“ und kurze Gottesdienste auf den von der Sonne versengten Feldern. Sie schürte im Volk einen religiösen Fanatismus und brachte die Bevölkerung nach und nach gegen die „gottlose“ Sowjetmacht auf, als sei dies am Hunger schuld.

Im Juni 1921 verbreitete sich im dem Dorf Bojewo im Kreis Woronesh das Gerücht, die alte Ikone „Sie ist würdig“ im Gotteshaus habe sich „erneuert“. Die ungebildeten und rückständigen Bauern, hauptsächlich Frauen, unternahmen eine Wallfahrt zur Ikone und forderten von den Popen, sie mögen sie ihnen für öffentliche Dankgebetee zur Verfügung stellen. Mit der Ikone zogen die Bauern auf die Felder. Sie glaubten, die Ikone könne sie von der Dürre befreien. Die Geistlichen veranstalteten feierliche Empfänge mit Glockengeläut und Gottesdienste für die Ikone. Die religiöse Psychose, die die Bauern ergriff, führte dazu, dass in vielen umliegenden Dörfern „erneuerte“ Ikonen „auftauchten“ und nicht nur in den Gotteshäusern, sondern auch in den Häusern der Bauern. Gegen die Inspiratoren und Organisationen des gefälschten „Wunders“ fand vor dem Revolutionstribunal des Gouvernements Woronesh ein Prozess statt. In seinem Urteil vom 22. Oktober 1921 stellte das Tribunal fest: „Eine wissenschaftlich-psychiatrische Untersuchung hat die Entwicklung eine Epidemie, einer religiösen Massenpsychose (bei den Bauern D.G.) festgestellt, dass die andere Seite, die Nonnen und die Kirche, materiellen Vorteil aus diesem Volksunglück gezogen hat.“ Das Revolutionstribunal hielt die zur Verantwortung gezogenen Bauern und sogar einige Geistliche für „von einer religiösen Geisteskrankheit Besessene“ und erließ ihnen die Strafe. Elf Angeklagte wurden freigesprochen, nur sieben Geistliche wurden zu je sechs Monaten gesellschaftlich nützlicher Arbeit mit Bewährung verurteilt. Die Freiheit wurde ihnen nicht entzogen.

Im Gouvernement Rjasan wurde eine „wundertätige“ Ikone, die im Troizki-Kloster aufbewahrt wurde, zum Gegenstand der Anbetung. Erzbischof Feodorit von Rjasan sollte mit ihr im Jahre 1613 angeblich die Herrschaft Michail Romanows „gesegnet“ haben. Der Klostervorsteher Ewergetow händigte die Ikone dem Vorsitzenden des Kirchenrates der Vorstadt Rykowaja, Kopin aus, und dieser veranstaltete mit ihr einen Umzug durch viele Siedlungen. Das Ehrengeleit der weißen und schwarzen Geistlichkeit für die Ikone hielt öffentliche Dankgebete ab, und konterrevolutionär Eingestellte erinnerten bedeutungsvoll daran, dass der Thron des Zaren Michail Romanow mit ebendieser Ikone „gesegnet“ worden war.

Als die Volkskatastrophe immer größere Ausmaße annahm, wurde in gesellschaftlichen Organisationen der Werktätigen des Öfteren erwogen, die gewaltigen Werte in den Kirchen zu nutzen, um die Hungersnot zu lindern. Arbeiter und Bauern äußerten sich in zahlreichen Versammlungen in diesem Sinne. Im Januar 1922 wandten sich Vertreter der hungernden Gouvernements mit ähnlichen Gesuchen an die Sowjetregierung. Am 23. Februar beschloss das Gesamtrussische Zentralexekutivkomitee, „alle Wertgegenstände aus Gold, Silber und Edelsteinen, die sich im Besitz der Kirche befinden und deren Konfiskation den Kult selbst nicht wesentlich beeinträchtigen kann, zu beschlagnahmen“ und dem Hilfsfonds für die Hungernden zuzuführen. Daraufhin zeigte die reaktionäre Geistlichkeit ungeschminkt ihr wahres Gesicht. Patriarch Tichon wandte sich am 28. Februar 1922 mit einem Aufruf an alle „gläubigen Kinder der russischen orthodoxen Kirche“, in dem er über den Beschluss des Gesamtrussischen ZEK folgendes sagte: „Vom Standpunkt der Kirche aus ist ein derartiger Akt eine Gotteslästerung, und wir halten es für unsere heilige Pflicht, die Ansichten der Kirche zu diesem Akt zu äußern und unsere gläubigen Kinder davon in Kenntnis zu setzen… Wir können die Konfiskation oder auch freiwillige Spende von geweihten Gegenständen in Gotteshäusern nicht billigen. Deren Gebrauch außerhalb des Gottesdienstes ist von den Kanons der ökumenischen Kirche verboten und wird von ihr als Gotteslästerung bestraft. Laien werden exkommuniziert, Kirchendiener aus Amt und Würden entlassen.“

Das war ein unverhohlener Aufruf zum Ungehorsam, zur Sabotage des Beschlusses der Sowjetregierung. Tichons Appell wurde in den Kirchen verkündet, von Mund zu Mund weitergegeben und löste eine Welle von mitunter blutigen Unruhen aus. Am 12. März 1922 kam eine Kommission für die Beschlagnahme von Kirchenwerten in die Kathedrale der Stadt Schuja im Gouvernement Iwanowo-Wonessenk, wo sich bereits eine aufgeputschte Menge eingefunden hatte, die die Kommission mit Geschrei und Schimpfworten empfing. Die Mitglieder der Kommission wurden herumgestoßen und geschlagen. Die Kommission wollte einen Zusammenstoß vermeiden und beschloss daher, ihren Auftrag erst am 15. März zu erledigen. Aber an jenem Tage hatte sich entsprechend einem Appell der erzreaktionären Geistlichkeit eine noch größere Menge in und vor der Kathedrale versammelt. Als eine Milizstreife die Ordnung vor der Kathedrale herstellen wollte, wurde sie von der Menge mit Steinen empfangen. Die Glocken der Kathedrale läuteten anderthalb Stunden Sturm und peitschten die Menge auf. Aus der Menge waren Revolverschüsse zu hören. Die Rotarmisten wurden umringt, vier von den übrigen abgedrängt, entwaffnet und übel zugerichtet. Die Rotarmisten waren gezwungen, zu den Waffen zu greifen. Dabei wurden vier Menschen getötet. In einer Regierungserklärung zu dem Vorfall hieß es: „Seit das Dekret über die Konfiskation von Kirchenwerten zur Rettung der Hungernden und zur Wiederherstellung ihrer Existenz veröffentlicht worden ist, betreiben die Spitzen der Geistlichkeit offen eine verbrecherische Arbeit. Sie zeigt sich darin, dass sie regierungsfeindliche Appelle erlassen und dazu aufrufen, Gold, Silber und Brillanten nicht abzugeben, dass sie konterrevolutionäre Organisatoren aussenden und Beratungen der geistlichen Rädelsführer mit einflussreichen Laien, hauptsächlich ehemaligen Kaufleuten und hohen Beamten, die weiterhin eine führende Rolle unter den Gläubigen spielen, abhalten. Die oberste Geistlichkeit hält sich im Hintergrund und bemüht sich, überall die am wenigsten gebildeten Elemente der Bevölkerung, nämlich Greisinnen, Hysterikerinnen und sogar Kinder, in den Vordergrund zu schieben. Die Kirchenfürsten lassen sich allein davon leiten, die vom Volk geschaffenen kirchlichen Werte in ihrer Hand zu behalten. Sie verbreiten ungeheuerliche und unsinnige Gerüchte, behaupten, die Werte würden nicht für die hungernden Bauern, sondern für Zahlungen an Polen oder die Rote Armee u.a. m. verwendet. Auf dem Boden dieser verbrecherischen Agitation, deren Fäden in einem Führungszentrum zusammenlaufen, kam es an mehreren Orten zu Auseinandersetzungen, als die Kommissionen für die Beschlagnahme ihren Auftrag, der durch das Dekret des Präsidiums des Gesamtrussischen Zentralexekutivkomitees beschlossen worden ist, erfüllen wollten…

Der Regierung ist jeder Gedanke an ein wie auch immer geartetes Vorgehen gegen die Gläubigen und gegen die Kirche fremd… Die Wertgegenstände sind durch die Arbeit des Volkes geschaffen worden und gehören dem Volk. Die Ausübung der religiösen Riten leidet, wenn die wertvollen Gegenstände durch andere, schlichtere ersetzt werden, keinerlei Schaden. Für die Wertgegenstände kann man genügend Getreide, Saatgut, Zugvieh und Gerät kaufen, um nicht nur das Leben, sondern auch die Existenzgrundlage der Bauern im Wolgagebiet und den anderen von der Hungersnot betroffenen Gebieten der Sowjetischen Föderation zu retten. Dem Appell und der Forderung der Hungernden selbst sowie der Arbeiter, Bauern und Rotarmisten des ganzen Landes folgend beschloss das Präsidium des Gesamtrussischen Zentralexekutivkomitees, die kirchlichen Werte zu konfiszieren. Die überwiegende Masse der unteren Geistlichkeit hielt und hält dieses Dekret für unbedingt richtig und gerecht. Nur die Clique der Kirchenfürsten ist unersättlich bemüht, die Werte um jeden Preis in ihrer Hand zu behalten. Sie macht weder vor verbrecherischen Verschwörungen noch vor der Provozierung offener Meutereien halt… Die Sowjetregierung nimmt nach wie vor Rücksicht auf die Gläubigen und übt ihnen gegenüber Toleranz, aber sie duldet keine einzige Stunde, dass die oberste Geistlichkeit, die sich in Seide kleidet und mit Brillanten schmückt, im Staat der Arbeiter und Bauern einen besonderen Staat der Kirchenfürsten bildet.“

Der Widerstand der Oberschicht der Geistlichkeit wurde gebrochen. Dem Hilfsfonds für die Hungernden wurde eine große Anzahl von kirchlichen Wertgegenständen zugeführt, mit denen das Leben von Menschen gerettet werden konnte.

Durch die gewaltigen Anstrengungen der Kommunistischen Partei, des Sowjetvolkes, seiner Regierung und mit Hilfe des internationalen Proletariats gelang es, die Hungersnot im Jahre 1923 zu überwinden. Der Konterrevolution gelang es zur damaligen Zeit nicht, sie für ihre Ziele auszunutzen.

Entnommen aus dem Buch „Fiasko einer Konterrevolution“, Dietz Verlag Berlin 1982, Original-Autor David Golinkow, bearbeitet von Petra Reichel

Original-Text aus dem Buch „Fiasko einer Konterrevolution“, Original-Autor David Golinkow 

Die Grundrechte der Sowjetbürger

(Hier wird nicht gegendert. Der Text würde holprig werden.P.R.)

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1. Der Bürger der Sowjetunion

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Der Begriff „Bürger“ war im zaristischen Russland unbekannt. Im zaristischen Russland gab es keine Bürger, es gab „Einwohner“ oder „Untertanen“ des russischen Zaren, die von der Willkür der zaristischen Beamten völlig abhängig waren. Besonders schwer hattes es die werktätigen Massen und die nichtrussischen Völker.

Die Sowjetmacht prägte gleich in einem ihrer ersten Dekrete den hohen Titel „Bürger der Russischen Sowjetrepublik“.

Mit der Bildung der UdSSR wurde für die Bürger der Unionsrepubliken eine einheitliche Staatsbürgerschaft der Sowjetunion festgesetzt, und das Wort „Sowjetbürger“ erwarb einen noch erhabenderen Sinn indem es nicht nur die Zugehörigkeit zum ersten sozialistischen Staat der Welt, sondern auch die brüderliche Freundschaft der Völker kennzeichnete, die ihn bildeten. Mit welchem Stolz schrieb der Dichter W.W. Majakowskij darüber, wie der im Ausland seinen „hammer- und sichelgeschmückten“ Sowjetpass vorlegte:

„Lest und beneidet mich,                                                                                                                                    ich bin Bürger                                                                                                                                                       der Sowjetunion!“

Die Stalinsche Verfassung gewährte den Sowjetbürgern Rechte und Freiheiten, wie es sie in keinem der kapitalistischen Länder gibt, noch geben kann. (Auch wenn stets das Gegenteil behauptet wird. P.R.)

Dabei enthielt die Stalinsche Verfassung keinerlei Vorbehalte oder Begrenzungen in Bezug auf die von ihr verkündeten Rechte, während in den Verfassungen der kapitalistischen Länder eine ganze Reihe von Beschränkungen und Vorbehalten vorkommen. Darüber hinaus weist die Stalinsche Verfassung in den Artikeln über die Bürgerrechte darauf hin, wie diese Rechte in der Praxis gewährleistet werden. Das gibt es in keiner bürgerlichen Verfassung. Und die Gewährleistung der Rechte in der Praxis, im Leben, ist natürlich das Wichtigste.

Warin bestanden nun die Grundrechte der Sowjetbürger? Wodurch wurden diese Rechte in der Praxis, im Leben gewährleistet?

2. Das Recht auf Arbeit

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Bildquelle: Nicola Pridik, Bildvokabeln Recht https://www.npridik.de/bildvokabeln-recht/page/2/?category=495

Der Sowjetjugend war Arbeitslosigkeit unbekannt. Aber hören wir, was ein alter Bolschewik, der ehemalige Lugansker Schlosser und spätere Marschall der Sowjetunion, K.J. Woroschilow, auf einer Rotarmistenversammlung erzählte: 

„Ich musste es am eigenen Leibe erfahren, was Arbeitslosigkeit ist. Das ist etwas Furchtbares, nicht nur in physischer, sondern auch in moralischer Hinsicht. Wenn ein Proletarier seine Arbeit verliert, fühlt er, dass ihn keiner braucht, obwohl er bei voller Kraft und arbeitsfähig ist. Er beginnt bei allen möglichen Werken, Fabriken und Werkstätten herumzulaufen, läuft jahrelang herum, und wenn er außerdem noch als politisch unzuverlässig den Verdacht der Polizei erregt, wird er überhaupt ein Paria, ein Ausgestoßener, ein Mensch der nicht weiß, wo er sein Haupt niederlegen soll.“

Millionen von Arbeitern und Bauern wanderten durch Russland auf der Suche nach Arbeit. Im zaristischen Russland gab es kein Recht auf Arbeit, wie dieses Recht auch heute noch in keinem kapitalistischen Land gibt.

Dafür gibt es in der kapitalistischen Gesellschaft ein Recht auf fremde Arbeit. Dieses Recht genießen alle Reichen dadurch, dass ihnen Werke, Fabriken, Gruben. Ländereien und Waldungen gehören und sie die Amen zwingen können, für sie zu arbeiten, damit sie selber auf Kosten fremder Arbeit leben können.

Die Sowjetmacht schaffte das Recht der reichen Nichtstuer auf fremde Arbeit ab. Die Stalinsche Verfassung verankerte das Recht aller Sowjetbürger auf Arbeit. Jeder Sowjetbürger hatte das Recht auf garantierte Beschäftigung mit Entlohnung seiner Arbeit nach Menge und Qualität gemäß dem in der Verfassung niedergeschriebenen sozialistischen Grundsatz: „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung.“

Das Recht auf Arbeit war eine der größten Errungenschaften des Sowjetvolkes. Ein solches Recht gibt es nicht in den kapitalistischen Ländern und kann es gar nicht geben. Wodurch war dieses Recht in der UdSSR gewährleistet? Dieses Recht wurde gewährleistet durch die sozialistische Organisation der Volkswirtschaft. Die Produktionswerkzeuge und -mittel waren den Privatbesitzern aus den Händen genommen und in der staatlichen oder genossenschaftlich-kollektivwirtschaftlichen Wirtschaft vergesellschaftet worden. Dadurch eröffnete sich allen Bürgern der Zugang zu den Produktionswerkzeugen und -mitteln und faktisch die Möglichkeit, eine garantierte Arbeit zu erhalten.

Es gab in der Sowjetunion keine Ausbeuterklassen. Und das heißt, dass der gesamte Teil der durch die Arbeit geschaffenen Werte, den sich früher die Kapitalisten, Gutsherren, Kulaken aneigneten, jetzt zur Verfügung aller Werktätigen, der gesamten Sowjetgesellschaft verbleibt. Allein dadurch war (damals – unter Stalin ging es aufwärts- P.R.) die materielle Lage der Volksmassen in der Sowjetunion radikal verbessert worden.

Als die Sowjetmenschen die gesamte Wirtschaft des Landes auf sozialistischer Grundlage, auf der Grundlage des gesellschaftlichen Eigentums und eines einheitlichen volkswirtschaftlichen Planes im Interesse der Steigerung des gesellschaftlichen Reichtums organisiert hatten, begann der materielle Wohlstand und das kulturelle Niveau der Volksmassen rasch zu steigen. Das führte zu einer ständig wachsenden Nachfrage nach allen möglichen Gebrauchsgegenständen. Wieviel Erzeugnisse auch produziert wurden, im Sowjetland wurde die Nachfrage immer größer und größer! Und das erforderte eine ständige Erweiterung der Erzeugung: den Bau neuer Betriebe, Erschließung neuer Kohlen-, Erdöl-, Erz- und Waldgebiete, Schaffung neuer Produktionszweige, Vergrößerung der Anbaufläche, Vergrößerung des Viehbestandes usw. Das alles zusammengenommen schaffte eine ständig wachsende Nachfrage nach Arbeitskräften und garantierte also Arbeit für alle Sowjetbürger.

Das ist eine ganze Kette von Ursachen, durch die jedem Sowjetbürger die volle Möglichkeit gewährleistet wurde, sein Recht auf Arbeit zu verwirklichen.

Im Staatshaushalt der UdSSR waren verschiedene Ausgaben vorgesehen, um die Werktätigen zu versorgen, aber es gab keine Summe für Arbeitslosenunterstützungen. In der UdSSR gab es keine Arbeitslosen. Den Sowjetmenschen schreckte das Gespenst der Arbeitslosigkeit nicht, wie es damals bei den Arbeitern im Ausland und heute wieder weltweit der Fall ist.

Nach Beendigung des Krieges wurden in den kapitalistischen Ländern Millionen von entlassenen Soldaten ihrem Schicksal überlassen. In der UdSSR waren nach dem vom Obersten Sowjet am 23. Juni 1945 angenommenen Gesetz die sowjetischen Staatsorgane, die Leiter der Betriebe und Ämter verpflichtet, den aus der sowjetischen Armee entlassenen Soldaten innerhalb eines Monats nach ihrer Ankunft am Wohnort Arbeit zu gewähren und sie mit Wohnung und Heizung zu versorgen. Wer in den vorübergehend besetzt gewesenen Gebieten seine Wohnung wiederherstellen oder neu erbauen musste, erhielt kostenlos Bauholz und ein Darlehen in Höhe von 5000 – 10 000 Rubel, das er im Laufe von fünf bis zehn Jahren zurückzahlen konnte. Das war die Fürsorge des sowjetischen Heimatlandes für seine Verteidiger, für seine Bürger.

Jedes junge Mädchen und jeder junge Mann hatte beim Eintritt ins Berufsleben die Möglichkeit, sich einen beliebigen Beruf auszusuchen. Alle Berufe waren aussichtsreich, alle interessant, und in jedem gab es Arbeit mehr als genug!

Es gab soviel Arbeit, dass der Sowjetstaat zu einem besonderen Verfahren greifen musste, um die Ausbildung qualifizierter Arbeitskräfte aus dem Nachwuchs zu organisieren.

Auf Vorschlag von J.W. Stalin gab das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR am 02. Oktober 1940 einen Erlass über die staatlichen Arbeiterreserven heraus- über die Ausbildung qualifizierter Arbeitskräfte aus den Reihen der Jugend für die Industrie, das Verkehrswesen, das Bauwesen sowie für das Post- und Telegraphenwesen. Zu diesem Zweck wurden gewerbliche und Eisenbahnfachschulen mit einem zweijährigen Lehrplan sowie Werkschulen mit einem sechsmonatigen Ausbildungskurs geschaffen. Darüber hinaus wurden im August 1943 besonders gewerbliche Fachschulen mit einem vierjährigen Lehrplan für die Kinder von Angehörigen der Sowjetischen Armee, Partisanen des Vaterländischen Krieges sowie für die Waisenkinder organisiert, deren Eltern durch die Hand deutsch-faschistischer Eindringlinge ums Leben kamen. Der Sowjetstaat übernahm alle Ausgaben nicht nur für das Studium, sondern auch für den Unterhalt der Schüler dieser Lehranstalten. Sie erhielten vom Staat kostenlos Lehrbücher, Lehrmittel, volle Verpflegung, Kleider, Wäsche, Schuhe und die auswärtigen auch eine Wohnmöglichkeit. Das Studium in diesen Lehranstalten war mit produktiver Arbeit vereinigt. Dieses gesamte Werk unterstand dem Ministerium für die Arbeiterreserven der UdSSR.

Wie weise und weitsichtig der Stalinsche Vorschlag über die organisierte, planmäßige Auffüllung der Reihen der Arbeiterklasse war, trat mit aller Deutlichkeit während des Vaterländischen Krieges gegen die deutsch-faschistischen Eindringlinge zutage, als der Bedarf an neuen Kadern geschulter Arbeiter besonders stark fühlbar wurde.

Aus allen Enden des Landes, aus den fernen Berg-Aúls und aus der abgelegenen Taiga kam die Jugend in die Schulen und Lehranstalten der Arbeiterreserven. Im Laufe von fünf Jahren wurden hier 2 250 000 junge Facharbeiter ausgebildet, davon 1 Million Metallarbeiter, 400 000 Bauarbeiter, 200 000 Bergarbeiter, 150 000 Eisenbahner usw. Im Betrieb hatten sich viele von ihnen bereits als vortreffliche Meister, Chefmechaniker, Abteilungsleiter, Lokomotivführer usw. bewährt.

Die Lehranstalten der Arbeiterreserven bereiteten nicht nur qualifizierte Arbeitskräfte vor, sondern erzogen die Jugend zu Sowjetbürgern, die sich ihrer Verantwortung gegenüber dem Heimatland und der Arbeiterklasse – der führenden Klasse der Sowjetgesellschaft – bewusst waren.

3. Das Recht auf Erholung

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Nicht nur was Arbeit, sondern auch was Erholung anbetrifft, hing (hängt P.R.) das Leben des Arbeiters, des Tagelöhners in der alten Zeit (und der heutigen Zeit P.R.) von der Willkür des Arbeitgebers ab. Die Unternehmer versuchten (versuchen P.R.) den Arbeitstag in jeder Weise zu verlängern sowie die Zahl der Tage, Stunden und Minuten der Erholung der Arbeiter zu kürzen, um an deren Arbeit mehr zu profitieren. (Heute im modernen Gewand, Stichwort Flexibilität P.R.)

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Die Sowjetmacht setzte sofort den Acht-Stunden-Arbeitstag fest, um den die Arbeiter jahrzehntelang gekämpft hatten. In einigen Industriezweigen wurde sogar ein noch kürzerer Arbeitstag festgesetzt.

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Zum 10. Jahrestag der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution verkürzte die Sowjetmacht für die erdrückende Mehrheit der Arbeiter den Arbeitstag auf sieben Stunden. Bei der Arbeit unter Tage und bei Nachtarbeit, bei besonders gesundheitsschädlichen Arbeiten, für die geistigen Arbeiter und für die Jugendlichen (16-18 Jahre) war die Dauer der Arbeitszeit auf sechs Stunden beschränkt. Darauf wurde die Sechs-Tage-Arbeitswoche eingeführt, wobei jeder sechste Tag ein Erholungstag war.

Man ersieht hieraus, wie die Sowjetmacht entsprechend der steigenden Arbeitsproduktivität den Arbeitstag verkürzte und bestrebt war, den Sowjetbürgern für Erholung und Beschäftigung mit Wissenschaft und Kunst sowie für Zerstreuung möglichst viel Zeit zur Verfügung zu stellen.

Die Stalinsche Verfassung verankerte das Recht der Sowjetbürger auf Erholung und wies gleichzeitig darauf hin, wie dieses Recht in der Praxis gewährleistet war.

Es war dadurch gewährleistet, dass die Werktätigen von Stadt und Land im Sowjetland durch ihr höchstes Organ der Staatsgewalt unter Anteilnahme ihrer gesellschaftlichen Organisationen selbst die Fragen der Arbeitsdauer und der Erholung regeln.

Das Recht auf Erholung der Sowjetbürger war dadurch gewährleistet, dass in der Sowjetunion der kürzeste Arbeitstag der Welt festgesetzt wurde, dass den Arbeitern und Angestellten außer den freien Tagen ein alljährlicher voll bezahlter Urlaub gewährt wurde und dass es den Werktätigen möglich gemacht wurde, sich in Sanatorien und Erholungsheimen zu erholen.

Einen alljährlichen Urlaub haben die Arbeiter früher nicht gekannt. Plätze, wo die Arbeiter ihre Freizeit kultiviert hätten verbringen können, hat es so gut wie nicht gegeben. Der Sowjetstaat und die Gewerkschaften schufen im ganzen Land ein umfassendes Netz von Erholungsheimen, Sanatorien, Klubs mit Filmvorführsälen Bibliotheken und Lesesälen, Sportplätze, Parks und Spielplätze. In den größeren Städten waren Kulturpaläste geschaffen worden. Die Kollektivwirtschaften hatten Erholungsheime, Klubs und Parks. Theater, Kinos und Museen fand man in allen Städten und in vielen Dörfern. Alle diese Einrichtungen wurden den Bürgern kostenlos oder gegen geringe Bezahlung zur Verfügung gestellt.

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Millionen und aber Millionen von Sowjetmenschen hatten in den Erholungsheimen und Sanatorien Erholung und Heilung gefunden.

Aber nun brach in Westeuropa der Krieg aus. Im Jahre 1940 wurde bereits über die Hälfte der Bevölkerung des Erdballs vom Krieg erfasst. Der Zentralrat der Gewerkschaften der UdSSR regte vor der Sowjetmacht die Frage der Verlängerung des Arbeitstages an. Das erforderten die Interessen des sowjetischen Vaterlandes. Am 26. Juni 1940 gab das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR den Erlass heraus, wonach der Arbeitstag der Arbeiter von sieben auf acht Stunden verlängert wurde. Für die Jugendlichen wurde der Arbeitstag von sechs bis auf acht Stunden verlängert. Bei gesundheitsschädlichen Arbeiten ließ man den Sechs-Stunden-Arbeitstag bestehen. An Stelle der Sechs-Tage-Woche wurde die Sieben-Tage-Woche eingeführt. Für jeden sowjetischen Patrioten war klar, dass diese Maßnahmen zur rechten Zeit ergriffen wurden und unbedingt richtig waren.

4. Das Recht auf materielle Versorgung (Soziales P.R.)

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Michail Iwanowitsch Kalinin
Bildquelle: „Das Sowjetland“, Band 3, aus dem Jahre 1947

M.I. Kalinin erzählte, wie es ihm ergangen war in einer Zeit, als er bei einem Kapitalisten im Werk arbeitete:

„Ich war ein Facharbeiter, mein Verdienst war höher als der Durchschnittslohn der Arbeiter. Eines Tages erkrankte ich im Werk. Ich war zwei Monate krank und erhielt im Laufe dieser Zeit aus der Versicherungskasse nur fünfzehn Rubel. Dabei wurden aber von meinem Verdienst anderthalb Prozent Versicherungsbeiträge abgezogen. Rechnen Sie die Bezahlung des Arztes und die Kosten für die Medikamente hinzu, und Sie werden sich vorstellen können, in welche Situation ich – ein qualifizierter Arbeiter – geraten war. Die zwei Monate Krankheit haben mir, wie man so sagt, die Taschen ausgeschüttelt.“

 

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Bildquelle: Nicola Pridik, Bildvokabeln Recht https://www.npridik.de/bildvokabeln-recht/?search=Arbeitsunfähigkeit

Ein solches und noch schwereres Los erwartete früher jeden Arbeiter im Falle einer längeren Krankheit. Wenn ein Arbeiter arbeitsunfähig wurde, wurde ihm natürlich sofort gekündigt, und keiner bekümmerte sich mehr um den Arbeitsinvaliden.

Wenn aber das Alter kam, wurde der Arbeiter, der im Laufe von 30-40 Jahren durch seine Arbeit für den Kapitalisten bereichert hatte, wie eine ausgepresste Zitrone vor das Fabriktor geworfen.

Nicht besser erging es den Bauernmassen. Weitaus die meisten Bauern nagten am Hungertuch. Im Alter fiel der Bauer seiner eigenen Familie zur Last.

Im Falle einer längeren Krankheit des Ernährers oder eines anderen Unglücks brach die Wirtschaft zusammen. Millionen von Bauern verarmten, füllten das Heer der Proletarier auf oder wurden zu Bettlern.

Eine ganz andere Lage entstand in der Sowjetunion während der Sowjetmacht. Die Stalinsche Verfassung verankerte das Recht der Sowjetbürger auf materielle Versorgung im Alter sowie im Falle von Krankheit und Invalidität.

Wie war dieses Recht garantiert?

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Dadurch, dass der Sowjetstaat auf eigene Kosten Renten und Unterstützungen an Arbeiter und Angestellte auszahlte und den Bürgern eine kostenlose ärztliche Hilfe zu Hause, in den Ambulatorien, in den Heilstätten und Krankenhäusern zuteilwerden ließ; dadurch, dass den Bürgern ein umfassendes Netz von Sanatorien zur Verfügung gestellt wurde, wobei die Kosten der Verschickung zum beträchtlichen Teil durch die staatliche Versicherung und die Gewerkschaften bestritten wurden.

Die Altersrente wurde an Arbeiter und Angestellte (Männer und Frauen) lebenslänglich und unabhängig von der Arbeitsfähigkeit in Höhe von 50-60 v.H. des Durchschnittslohes des Pensionsberechtigten ausgezahlt. Die Rente nahm dem Rentner nicht das Recht auf Arbeit. Wenn der Ernährer starb, wurde eine Rente an arbeitsunfähige und minderjährige Familienmitglieder weitergezahlt.

Arbeiter und Angestellte, die ihre Arbeitsfähigkeit durch Betriebsunfall, durch Berufserkrankung oder bei Erfüllung der Militärdienstpflichten für immer eingebüßt hatten, erhielten eine Rente in Höhe von 50-100 v. H. des Durchschnittslohns, während diejenigen, die ihre Arbeitsfähigkeit aus andren Ursachen eingebüßt hatten, diese in Höhe von einem bis zu zwei Dritteln des Durchschnittslohns erhielten.

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Im Falle einer vorübergehenden Einbuße der Arbeitsfähigkeit wurde eine Unterstützung in Höhe von 50-100 v.H. des Arbeitslohnes ausbezahlt.

Kollektivbauern wurden im Alter, im Krankheitsfalle und bei Arbeitsunfähigkeit durch ihre Kollektivwirtschaft entsprechend dem Statut des Landwirtschaftlichen Artels materiell versorgt.

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Hier einige Zahlen, die für die Sorge des Sowjetstaates um die Menschen kennzeichnend sind.

Im Jahre 1945 wurden für staatliche Beihilfen an kinderreiche und alleinstehende Mütter 2 102 000 000 Rubel und für die Sozialversorgung einschließlich Renten und Beihilfen an Militärangehörige und deren Familien 17 763 000 000 Rubel ausgegeben.

Im Lichte dieser Zahlen wird die große lebenswichtige Bedeutung des Rechtes der Sowjetbürger auf materielle Versorgung klar.

5. Das Recht auf Bildung

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Die Bäuerin Ananjéwa, die von der Zaristischen Polizei für Teilnahme an der revolutionären Bewegung verhaftet wurde, schrieb in ihren Aussagen, dass sie davon träumte, ihren Sohn in ein Gymnasium zu schicken. Zar Alexander III. las diese Aussagen und machte auf ihnen den Vermerk: „Das ist ja furchtbar. Ein Bauer – und möchte ins Gymnasium!“

Im alten Russland war die Bildung ein Privileg, ein ausschließliches Recht der besitzenden Klassen. Die zaristischen Minister verboten es, die Kinder von Arbeitern und Bauern in die mittlere Schule aufzunehmen. Und woher hätte ein Arbeiter oder ein werktätiger Bauer auch die Hunderte von Rubel jährlich nehmen sollen, um das Studium und den Unterhalt des Studierenden in der Mittleren und erst recht in der Hochschule zu bestreiten?

Im zaristischen Russland waren dreiviertel der Bevölkerung nicht einmal des Lesens und Schreibens kundig. Unter vielen nichtrussischen Völkern waren Lesekundige vereinzelt anzutreffen. Über 40 Nationalitäten besaßen kein Schrifttum und hatten nicht einmal ein Alphabet.

Die Sowjetmacht stellte sich von Anfang an die Aufgabe, das schändliche Erbe des Zarenregimes, das Analphabetentum, zu liquidieren und dem gesamten Volk Bildung zu geben.

Die Stalinsche Verfassung verankerte für alle Bürger das Recht auf Bildung, einschließlich des Rechts auf Hochschulbildung.

Der Besuch der Anfangs- und Sieben-Klassen-Schulen war in der UdSSR völlig kostenlos. In den letzten drei Klassen der Zehn-Klassen-Schulen, in den höheren Fachschulen sowie in den Hochschulen übernahm der Sowjetstaat den Hauptteil der Studienkosten, die nur zu geringem Teil von den Bürgern selbst bestritten wurden.

Die Berufsausbildung war überall kostenlos. In den gewerblichen und Eisenbahnfachschulen sowie in den Werkschulen war, wie bereits erwähnt, nicht nur das Studium, sondern auch der Unterhalt der Schüler kostenfrei. Genauso kostenfrei war die Ausbildung und der Unterhalt der Zöglinge in den Suworow- und Nachimow-Militärschulen sowie in den besonderen gewerblichen Fachschulen für die Kinder der Angehörigen der sowjetischen Armee und der Partisanen sowie für die Kinder, deren Eltern durch die Hand der deutsch-faschistischen Eindringlinge ums Leben kamen.

An alle Studenten der Hochschulen und der höheren Fachschulen, die gute Fortschritte machten, wurden staatliche Stipendien ausgezahlt. Studenten mit besonders guten Fortschritten erhielten ein um 25. V. H. erhöhtes Stipendium. Das Recht auf Bildung wurde ferner auch dadurch gewährleistet, dass der Unterricht in den Schulen in der Muttersprache eines jeden Volkes der UdSSR erfolgte.

Auch unter den schweren Bedingungen des Vaterländischen Krieges gegen die deutsch-faschistischen Eindringlinge ließ die Sowjetmacht der Volksbildung, der normalen Arbeit der Lehranstalten, der Erziehung der heranwachsenden Generation, der Vorbereitung des Offiziersnachwuchses für die Rote Armee und Fachleute für alle Zweige der Volkswirtschaft, Bildung, Wissenschaft und Kunst auch weiterhin ihre besondere Sorge angedeihen. In den befreiten Gebieten wurde die Wiederherstellung nicht nur der Anfangs- und mittleren Schulen, sondern auch der Hochschulanstalten mit ihrer komplizierten Ausstattung unverzüglich in Angriff genommen. Es genügte drauf hinzuweisen, dass im Studienjahr 1944/45 174 000 junge Männer und Frauen mit höherer Schulbildung in die Hochschulen aufgenommen wurden. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits 128 Hochschulanstalten wiederhergestellt und 52 neu eröffnet worden. In den Jahren 1943-44 wurden Tausende von neuen Abendschulen für die Arbeiter- und die Dorfjugend geschaffen, um den jungen Männern und Mädchen eine Möglichkeit zu bieten, sich nebenberuflich eine Sieben- oder Zehn-Klassen-Bildung zu erwerben.

So wurde im Sowjetland das Recht der Bürger auf Bildung gewährleistet. Und das sind die Ergebnisse:

  • Nach der allgemeinen Zählung am 17. Januar 1939 blieben im Lande 18,8 v.H. Leseunkundige (vor allem Menschen über 50 Jahre).
  • Die Gesamtzahl der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, die im Studienjahr 1938/39 in den Schulen und Lehrkursen studierten, betrug etwas 48 Millionen Menschen. Das heißt, dass im Sowjetland jeder dritte Mensch studierte! Im zaristischen Russland hingegen entfiel auf 17 Einwohner ein Studierender.
  • An den Hochschulen studierten im Jahre 1939/40 620 000 Studenten, das heißt um vieles mehr, als in den 22 westeuropäischen Ländern zusammengenommen.
  • In vielen kapitalistischen Ländern wuchs die Zahl der Hochschulstudenten langsam, blieb auf demselben Stand oder ging sogar zurück. In Deutschland war die Studentenzahl allein in den ersten fünf Jahren der faschistischen Herrschaft von 128 000 bis auf 70 000 zurückgegangen,

Um so feierlicher klangen die Worte der Stalinschen Verfassung über das Recht der Bürger auf Bildung – sie klangen wie eine Hymne auf wahre Bildung, Wissenschaft und Kultur.

6. Gleichberechtigung der Bürger aller Nationalitäten und Rassen

S
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J. W. Stalin sagte auf einer Beratung der Kollektivbauern und -bäuerinnen der Tadschikischen und Turkmenischen Sowjetrepubliken:

„In der alten Zeit, da in unserem Lande der Zar, die Kapitalisten und die Gutsherren an der Macht waren, bestand die Politik der Regierung darin, ein Volk – das russische Volk- zu einem herrschenden Volk, alle anderen Völker gegen zu Untergebenen und Unterdrückten zu machen. Das war eine bestialische, ein Wolfspolitik.“

Die Zarenregierung hetzte die Russen gegen die Juden, die Tataren usw. Sie schuf besondere Banden – die „Schwarzen Hundertschaften“ – aus Händlern, Kulaken, Gutsbesitzern und Polizisten. Die Schwarzen Hundertschaften veranstalteten wilde Judenprogrome, misshandelten Studenten und Revolutionäre. Durch eine solche Politik waren die russischen Zaren, Gutsherren und Kapitalisten bestrebt, die Feindschaft zwischen den Völkern des Landes zu schüren, um desto leichter zu herrschen und die Werktätigen aller Nationen zu unterdrücken.

Die Sowjetmacht führte von Anfang an eine ganz andere Nationalitätenpolitik durch. Am 16. November 1917 wurde die von Lenin und Stalin unterzeichnete „Deklaration der Rechte der Völker Russlands“ veröffentlicht. In dieser erklärte die Sowjetregierung, dass es im Sowjetland künftig keine herrschende Nation und auch keine untergebenen Nationen geben würde, sondern dass alle Völker frei und gleichberechtigt sein werden. Jedem Volk wurde das Recht auf Selbstbestimmung, das heißt das Recht eingeräumt, die Fragen der staatlichen Einrichtung seines Lebens selbst zu lösen, bis zu Lostrennung und Bildung eines selbstständigen Staates. (Was nach der Konterrevolution praktiziert wurde und es zu Auflösung der Sowjetunion gekommen ist. P.R.)

Diese LeninStalinsche Nationalitätenpolitik wurde von der Sowjetmacht und der bolschewistischen Partei konsequent durchgeführt. Dank dieser Politik war die nationale Gleichberechtigung im Sowjetland voll und ganz verwirklicht worden. Dank dieser Politik war das gegenseitige Vertrauen unter den Völkern der Sowjetunion gewachsen und gefestigt worden und die unerschütterliche Freundschaft unter ihnen entstanden.

Die Stalinsche Verfassung verankerte die Gleichberechtigung der Sowjetbürger unabhängig von ihrer Nationalität und Rasse auf allen Gebieten des staatlichen, wirtschaftlichen, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Lebens. Welcher Nation oder Rasse der Sowjetbürger auch angehört. Er genoss die gleichen politischen Rechte wie alle anderen Bürger. Er konnte auf jeden beliebigen staatlichen Posten gewählt oder ernannt werden, er konnte zu jeder Arbeit zugelassen werden und erhielt für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn, wie die anderen. Er konnte in eine beliebige Lehranstalt eintreten und sich mit beliebiger wissenschaftlicher oder kultureller Tätigkeit auf gleicher Grundlage wie alle anderen Bürger befassen.

Die Stalinsche Verfassung verbot auf das allerstrengste irgendwelche Beschränkungen der Rechte der Bürger mit Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zu dieser oder jener Nation oder Rasse direkt oder indirekt. Die Stalinsche Verfassung verbot genauso streng jede Bevorzugung von Bürgern einer bestimmten Nationalität oder Rasse.

Wenn es im Sowjetland irgend jemanden eingefallen wäre, solche der Sowjetordnung zutiefst feindlichen Absichten zu predigen, wie etwa, dass die Bürger einer bestimmten Nation oder Rasse ausschließliche Qualitäten besäßen und darum besondere Vorrechte oder Privilegien genießen müssten, wenn irgend jemand Hass oder Missachtung Menschen einer anderen Nation oder Rasse gegenüber äußern würde – ein solcher Mensch wäre im Sowjetland auf die Anklagebank gekommen.

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Die Verletzung der Forderungen der Verfassung über die Gleichberechtigung der Bürger wurde vom Sowjetgesetz als ein schweres Staatsverbrechen durch Freiheitsentzug für die Dauer bis zu zwei Jahren bestraft. Im Krieg konnte für das gleiche Vergehen die Höchststrafe verhängt werden.

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So stand es in der Sowjetunion mit der nationalen Gleichberechtigung. Wie sah es seinerzeit im Ausland aus?

In den kapitalistischen Ländern, in denen sich die Bevölkerung aus vielen Nationalitäten zusammensetzt, gab es keine nationale Gelichberechtigung, oder aber sie wurde in den Gesetzen niedergeschrieben, aber nicht in die Tat umgesetzt und im Leben durchgeführt: die eine Nation herrscht, die anderen dagegen befanden sich in einer abhängigen, untergebenen Lage oder wurden sogar verfolgt.

Das sieht man am Beispiel der rechtlosen Lage zahlreicher damals abhängiger Völker Afrikas, Indiens, Indonesiens. (Obwohl diese Länder heutzutage formal unabhängig sind, so sind sie mehrheitlich bitterarm und in gewisser Weise immer noch abhängig. P.R.)

Eine besonders bestialische Politik der nationalen Unterdrückung und Ausrottung der Völker führten die faschistischen Mächte Deutschland und Japan in den eroberten Ländern durch.

Die nationale Gleichberechtigung, die in der UdSSR voll und ganz verwirklicht wurde, stellte die Losung der Völker dar, die um ihre nationale Befreiung kämpften.

7. Gleichberechtigung der Frauen

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Im alten Russland war das ganze Volk unterdrückt; die Frau war darüber hinaus Sklavin des Mannes. Nach den zaristischen Gesetzen war die Frau verpflichtet, dem Mann zu gehorchen. Wenn die Frau ihren Mann verließ, konnte dieser sie mit Hilfe der Polizei zurückbringen lassen. Ohne Genehmigung des Mannes hatte die Frau nicht das Recht, eine Lohnarbeit anzunehmen. Die Frauen hatten kein Wahlrecht. Sie waren ferner in ihren Rechten auf gesellschaftliche Arbeit und staatlichen Dienst, in den Rechten auf Bildung und sogar in ihren Vermögenswerten beschränkt.

Frauen aus den werktätigen Klassen befanden sich in einer besonders schweren Lage. Der Lohn der Arbeiterinnen betrug die Hälfte des Arbeiterlohnes. In der Bauernwirtschaft hatten die Frauen keinen selbstständigen Verdienst. Die Mädchen arbeiteten für den Vater, die verheiratete Frau für den Mann.

Es gab keinerlei Gesetze zum Schutz von Mutter und Kind. Es kam vor, dass die Arbeiterinnen in der Fabrik an der Werkbank, die Bäuerinnen auf dem Feld entbanden.

Außer der schweren Arbeit in der Fabrik und auf dem Feld waren die werktätigen Frauen durch ermüdende, abstumpfende Arbeit im Haushalt und mit der Kinderpflege belastet.

Die Sowjetmacht setzte sofort die volle Gleichberechtigung der Frauen fest, wie es sie seinerzeit in keinem Land gab. Die Sowjetmacht begann von den ersten Tagen ihres Bestehens an, die Frauen zur gesellschaftlichen, zur staatlichen Tätigkeit heranzuziehen. W.I. Lenin lehrte, dass es ohne Heranziehung der Frauen unmöglich sei, die Revolution zu entfalten und den Sozialismus zu errichten.

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Die Stalinsche Verfassung verankerte die gleichen Rechte der Frauen und Männer auf allen Gebieten des staatlichen, wirtschaftlichen, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Lebens. Die Frauen in der UdSSR hatten das gleiche Recht wie die Männer, für alle Organe der Staatsgewalt, bis zu den höchsten Organen, zu wählen und gewählt zu werden.

Die Frauen in der UdSSR genossen die gleichen Rechte wie die Männer auf Arbeit, auf Entlohnung der Arbeit, auf Erholung, auf Bildung und materielle Versorgung.

In der Sowjetunion begegnete man Frauen auch bei solcher Arbeit, die früher ausschließlich als „Männerarbeit“ galt. Man fand Frauen auf solchen Posten wie Vorarbeiter, Meister, Lokomotivführer, Abteilungsleiter, Werkdirektor, was früher niemals der Fall war. In den sowjetischen wissenschaftlichen Institutionen bis zur Akademie der Wissenschaften der UdSSR spielten die Frauen ebenfalls eine hervorragende Rolle. (Man bedenke, wie lange es gedauert hat, bis dies in anderen Ländern so weit gekommen ist- P.R.)

In den Kollektivwirtschaften hatte die Frau ihr eigenes Arbeitsbuch, in das die von ihr geleisteten Tagewerke eingetragen wurden. (Das Arbeitsbuch war in allen sozialistischen Ländern, bis zu deren Ende, ein sehr wichtiges Dokument. P.R.) Dadurch wurde die Kollektivbäuerin zu einem selbstständigen Menschen. Weder der Mann noch der Vater konnten sie missachten, wie es früher der Fall war.

Der Arbeit und der Gesundheit der Frauen brachte der Sowjetstaat eine außerordentliche Fürsorge entgegen und schützte und behütete die Mütter und Säuglinge. Bei besonders schwierigen und gesundheitsschädlichen Arbeiten war der Einsatz von Frauen verboten. Nacht- und Überstundenarbeit für stillende Mütter wurden nicht zugelassen. Für das Stillen waren besondere Pausen in der Arbeit der Mutter festgesetzt.

In den staatlichen Betrieben und Ämtern war für die Frauen ein vollbezahlter Urlaub von 35 Kalendertagen vor der Entbindung und 28 Tagen nach der Entbindung festgesetzt. Dieser Urlaub wurde im Jahre 1944 verlängert. Die Frauen hatten das Recht auf zusätzliche Versorgung für das Stillen und die Pflege des Kindes.

Nach dem Statut des Landwirtschaftlichen Artels befreiten die Kollektivwirtschaften die Frauen von der Arbeit für die Dauer von je einem Monat vor und nach der Entbindung, wobei die Hälfte der Durchschnittszahl der von ihr geleisteten Tagewerke weitergezahlt wurde.

Im Sowjetland wurde ein dichtes Netz von Einrichtungen zum Schutz der Mutter und Kind geschaffen, wie es dies in keinem anderen Land der Welt gab. In der UdSSR zählte man im Jahre 1939 über 5300 besondere ärztliche Beratungsstellen für Mutter und Kind (im zaristischen Russland gab es nur neun Beratungsstellen). Im gleichen Jahr gab es in der UdSSR Entbindungsheime mit über 140 000 Betten, davon 25 000 Betten in den Entbindungsheimen der Kollektivwirtschaften (im zaristischen Russland gab es nur einige tausend Betten). Die Zahl der Plätze in den Kindergärten, Kinderkrippen und Kinderspielplätzen betrug fast acht Millionen (im alten Russland nur einige Tausende). (Schade, dass hier nicht die Zahlen des heutigen Russlands gegenübergestellt werden können. P.R.)

Kinderreiche Mütter erhielten in der Sowjetunion große staatliche Beihilfen für die Erziehung der Kinder. Während des Vaterländischen Krieges; am 08. Juli 1944, gab das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR einen Erlass heraus über die Erweiterung der staatlichen Unterstützung der werdenden, kindereichen und alleinstehenden(ledigen) Mütter.  Der Urlaub für werdende Mütter wurde bis auf 77 Tage verlängert. Die Lebensmittelzuteilungen für die werdenden Mütter wurden vom 6. Monat der Schwangerschaft an verdoppelt. Das Netz der Einrichtungen zur Betreuung von Mutter und Kind wurde erweitert. Es wurde eine staatliche Beihilfe für alleinstehende Mütter festgesetzt.(Man bedenke, dass ledige Mütter seinerzeit in anderen Ländern als Schande galten und gesellschaftlich geächtet wurden. In manchen Ländern ist das heute noch so. P.R.) Solche Mütter konnten ihre Kinder auch der vollen Fürsorge des Staates anvertrauen. An die kinderreichen Mütter wurden die staatlichen Unterstützungen jetzt bereits bei der Geburt des dritten (und jedes folgenden) Kindes ausgezahlt. (Man bedenke, dass dies in Kriegs- und Notzeiten möglich war. P.R.)

Es wurde der Ehrentitel „Mutter-Heldin“ geschaffen, den Müttern zuerkannt wurde, die zehn und mehr Kinder geboren und erzogen hatten. Als Auszeichnung für kinderreiche Mütter wurden der Orden „Mutter-Heldin“, der Orden „Mutter-Ruhm“ und die „Mutterschaftsmedaille“ gestiftet. (Aus heutiger und deutscher Sicht betrachtet, hat das einen bitteren Beigeschmack. Denn im faschistischen Deutschland wurden kindereiche Mütter mit dem „Mutterkreuz“ ausgezeichnet. Natürlich hatten die Faschisten und die die Sowjets unterschiedliche Intentionen für diese Auszeichnungen. Doch ist dies nun „Futter“ für diejenigen Kräfte, die den Sozialismus mit dem Faschismus gleichstellen und damit den Faschismus verharmlosen. P.R.)

Mit größter Aufopferung und Heldenmut verteidigten die Frauen ihre großen Rechte und ihr sowjetisches Heimatland gegen die deutsch-faschistischen Eindringlinge, die danach trachteten, die freie Sowjetfrau in eine Sklavin der deutschen Kapitalisten, Gutsherren und Großbauern zu verwandeln.

8. Die Gewissensfreiheit (z.B. Religionsfreiheit P.R.)

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Im alten Russland gab es viele verschiedene Religionen, von dem orthodoxen Glauben angefangen bis zu heidnischen Kulturen.

Darunter war der orthodoxe Glaube der „erste und herrschende“. Die orthodoxe Kirche genoss den Schutz und die Unterstützung des Staates. Die Diener des orthodoxen Kultes erhielten außer den Abgaben der Gläubigen einen Unterhalt vom Staat. In allen staatlichen und privaten Schulen wurde „Religion“ (die orthodoxe Glaubenslehre) als Pflichtfache gelehrt. Die Schulobrigkeit achtete darauf, dass alle Schüler die Gottesdienste besuchten und die religiösen Riten verrichteten. Erwachsene, die den religiösen Forderungen nicht nachkamen, liefen Gefahr, ihre Arbeit zu verlieren.

Die Urkunden über Geburt, Ehe und Tod wurden durch die Kirchenbehörden ausgestellt. Eine Ehe, die ohne den religiösen Ritus geschlossen wurde, galt als ungesetzlich. Kinder aus einer solchen Ehe galten als „ungesetzlich geboren“ und genossen nicht den Schutz des Gesetzes.

Menschen, die sich zu einem anderen Glauben bekannten, wurden in ihren Rechten beschnitten und oftmals grausam verfolgt. Atheistische Propaganda war verboten und wurde strafrechtlich verfolgt.

Es ist klar, dass bei einer solchen Lage von irgendeiner Gewissensfreiheit nicht die Rede sein konnte.

Durch das Dekret vom 05. Februar 1918 verkündete die Sowjetmacht die Gewissensfreiheit und schaffte alle mit der Religion im Zusammenhang stehenden Beschränkungen ab.  In dem Dekret heißt es:

„Jeder Bürger kann sich zu einer beliebigen oder auch gar keiner Religion bekennen.“

Das ist es gerade, was man unter der Gewissensfreiheit versteht. Um sie in der Tat zu gewährleisten, führte die Sowjetmacht durch dasselbe Dekret eine Trennung der Kirche vom Staat und eine Trennung der Schule von der Kirche durch. Das heißt mit anderen Worten, dass die Kirche und der Geistlichkeit die Unterstützung des Staates entzogen und dass der Geistlichkeit verboten wurde, Religionsunterricht in den Schulen zu erteilen. Die Ausstellung von Urkunden über Geburt, Ehe und Tod wurde von zivilen Behörden – den Sowjets übertragen.

Gleichzeitig gewährleistete das gleiche Dekret eine freie Verrichtung religiöser Gebräuche. Gebäude und Gegenstände, die zur Ausübung religiöser Kulthandlungen bestimmt sind, wurden den religiösen Gemeinschaften zur kostenlosen Nutzung übergeben.

Dieses Gesetz war auch bei Erscheinen des Buches (1947) voll in Kraft. Die Einstellung der Sowjetmacht zur Religion, zu den Gläubigen und deren Organisationen wurde auch weiterhin durch dieses Gesetz bestimmt, das in der Stalinschen Verfassung verankert wurde.

Die Stalinsche Verfassung gewährleiste den Bürgern eine wahre Gewissensfreiheit. Die verankerte das Recht der Sowjetbürger auf religiöse Kulthandlungen. Gleichzeitig verankerte die Verfassung das Recht der Sowjetbürger auf freie antireligiöse Propaganda.

Die Sowjetmacht stützte sich in ihre Tätigkeit auf die Wissenschaft. Sie tat alles Mögliche, um die Volksmassen weitestgehend aufzuklären. Sie trug in ihrer Weise dazu bei, dass diese sich Wissen aneignen, wissenschaftliche Erklärungen für die Erscheinungen der Natur und im Leben der menschlichen Gesellschaft, für die Entstehung der Welt und die Menschen, zu bewussten Schöpfern und Kämpfern um ein glückliches Leben im Sowjetland.

Die Sowjetmacht schützte alle Werktätigen, unabhängig von ihren religiösen Anschauungen. Die Sowjetmacht verfolgte keine Gläubigen dafür, dass sie an irgendeine übernatürliche Macht glauben, die angeblich über da Schicksal der Menschen entscheidet, sondern sie schützte auch die Gläubigen vor religiöser Verfolgung. Davon konnte sich die ganze Welt durch Tatsachen überzeugen.

Die deutschen Faschisten begannen, in den von ihnen vorübergehend besetzten Ländern und Gebieten der Sowjetunion die gläubigen Menschen zu verfolgen, deren religiöse Gefühle zu verhöhnen, die Kirchen zu plündern, zu schänden und zu zerstören sowie die Diener des Kults zu ermorden. Die Sowjetregierung stellte diese Naziverbrechen bloß und erklärte, die Schuldigen würden mit der ganzen Strenge des Sowjetgesetzes bestraft werden. Die Sowjetregierung nahm einen Vertreter der orthodoxen Kirche in die Außerordentliche Staatliche Kommission zur Feststellung und Untersuchung der Gräueltaten der deutsch-faschistischen Eindringlinge auf.

Bei der sowjetischen Regierung bestanden besondere Organe für die Angelegenheiten der religiösen Kulte. Die Hauptaufgabe dieser Organe bestand darin, die richtige und rechtzeitige Durchführung von Gesetzen und Bestimmung der Sowjetmacht, die sich auf die Tätigkeit der religiösen Vereinigungen bezogen, ohne irgendwelche Einmischung in deren inneres Leben, zu überwachen.

Die Politik der Sowjetmacht in der Frage der Gewissensfreiheit brachte ihr die Unterstützung der Gläubigen und der Geistlichkeit aller Religionen sowohl im Sowjetland als auch im Ausland ein.

9. Die politischen Freiheiten

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Im zaristischen Russland gab es besondere Beamte, die darauf zu achten hatten, die in die Presse keinerlei „freie“ Gedanken eindringen. Ohne ihre Genehmigung konnte kein Buch und kein Zeitungsexemplar erscheinen. Die zaristischen Zensoren entdeckten überall „Freidenkerei“ und Bestreben, das zaristische Regime zu stürzen.

Die Revolutionäre waren gezwungen, sich illegale Druckereinen zu schaffen und ihre Literatur geheim herauszugeben und zu verbreiten, so wie das seinerzeit J.W. Stalin im Kaukasus machte. Das Zentralorgan der Bolschewiki wurde im Ausland herausgegeben, von wo es auf geheimen Wegen nach Russland befördert und dort verbreitet wurde.

Die Polizei und besondere Agenten der zaristischen „Ochrana“ (Geheimdienst) beobachteten das Verhalten der Untertanen und verhafteten sie für jedes unvorsichtige Wort. Versammlungen waren verboten. Straßenumzüge und Demonstrationen wurden durch bewaffnete Gewalt brutal auseinandergetrieben. Für Teilnahme an geheimen Versammlungen und Organisationen drohten Verhaftung, Gefängnishaft, Verbannung und Todesstrafe. Zehntausende von Bolschewiki und anderen Revolutionären kamen in die Gefängnisse oder zur Zwangsarbeit und fielen im Kampf um die Freiheit.

Die Stalinsche Verfassung verankerte für alle Bürger die politischen Rechte: die Rede- und Pressefreiheit, die Versammlungs- und Kundgebungsfreiheit, die Freiheit von Straßenumzügen und Demonstrationen, die Freiheit der Vereinigung in verschiedenen gesellschaftlichen Organisationen – in Gewerkschaften, genossenschaftlichen Vereinigungen, Jugendorganisationen, Sport- und Wehrorganisationen, kulturellen, technischen und wissenschaftlichen Gesellschaften und der kommunistischen Partei.

Wie waren in der UdSSR die politischen Freiheiten und Rechte in der Tat, im Leben gewährleistet?

Sie waren durch den gesamten Staats- und Gesellschaftsaufbau der UdSSR gewährleistet.

In der Sowjetunion befand sich die Staatsgewalt in den Händen der Werktätigen. Die Macht der Sowjets war als eine wahre Volksmacht in keiner Weise an irgendeiner Beschränkung der politischen Rechte und Freiheiten interessiert. Im Gegenteil, die Sowjetmacht war unmittelbar daran interessiert, dass die politische und gesellschaftliche Selbstständigkeit der Volksmassen sich möglichst breit entfaltet, bis zur ausnahmslosen Erfassung aller Bürger. Gerade zu diesem Zweck waren durch die Stalinsche Verfassung die politischen Rechte und Freiheiten verkündet worden. (Nun ja, heute behauptet man etwas anderes, insbesondere für die Stalinzeit. P.R.)

In der UdSSR standen den Werktätigen die materiellen Mittel und Voraussetzungen zur Verfügung, die notwendig waren, um die politischen Rechte und Freiheiten zu verwirklichen. Die Werktätigen und ihre Organisationen benutzten ungehindert die Druckereinen und Papiervorräte, um Bücher und Zeitungen zu drucken, die Gebäude für gesellschaftliche Versammlungen, alle Nachrichtenmittel usw.

Deshalb war die Freiheit in der UdSSR kein leeres Wort und keine Phrase. Sie war die Wirklichkeit, das Leben selbst. So gut wie alle Arbeiter und Angestellte waren in Genossenschaften zusammengeschlossen. Fast die gesamte Bauernschaft war in den genossenschaftlich-kollektivwirtschaftlichen Organisationen vereinigt. Millionen und aber Millionen von Menschen waren Mitglieder verschiedener freiwilliger Gesellschaften. Millionen von Mitgliedern zählte die kommunistische Partei und der Leninsche Kommunistische Jugendverband. Es wurden Hunderte von Millionen Exemplare Bücher jährlich in 90 Sprachen herausgegeben. Die Zeitungen erschienen in Milliarden von Exemplaren Jahresauflage in 66 Sprachen. Es braucht gar nicht erwähnt zu werden, dass so etwas im alten Russland völlig unbekannt war. Ein solch umfassendes freies, pulsierendes gesellschaftlich-politisches Leben gab/gibt es nicht in den kapitalistischen Ländern und es auch gar nicht geben. (Auch wenn stets etwas anderes behauptet wird. P.R.)  Dort steht die Bourgeoisie an der Macht, und die materiellen Mittel, die zur Verwirklichung politischer Rechte und Freiheiten notwendig sind, befinden sich im Privatbesitz der Kapitalisten und ihrer Organisationen. (Nach dem Sieg des Kapitalismus gilt dies umso mehr. P.R.)


Entnommen aus „Das Sowjetland“ aus dem Jahre 1947, Band 3, von 1947, Original-Autor W.A. Karpinskij, bearbeitet von Petra Reichel

Original-Text aus dem Buch „Das Sowjetland“

Gericht und Staatsanwaltschaft (Sowjetunion Stand 1947)

Volksgericht
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1. Die Aufgaben des Sowjetgerichtes

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Der Volksmund sprach über das Gericht des zaristischen Russlands: „Wo ein Gericht -Da ein Unrecht“,„Es macht dem Reichen nichts aus, zum Gericht zu gehen, der Arme wird aber einen Kopf kürzer gemacht“, „Ein Richter ist wie ein Zimmermann, was er will, das haut er zusammen“. In diesen Sprichwörtern kam in treffender Weise der Klassencharakter des alten bürgerlich-gutsherrlichen Gerichtes zum Ausdruck: es stand im Dienst der Ausbeuterklassen, schützte ihre Reichtümer und ihre Macht und diente in ihren Händen als ein Werkzeug zur Unterdrückung der Werktätigen.

Die Richter entstammten den Kreisen der adligen Gutsherren und Kapitalisten und verurteilten oft sogar Unschuldige zu hohen Strafen.

Dieses alte ungerechte Gericht wurde durch die Große Sozialistische Oktoberrevolution zusammen mit der ganzen Staatsmaschinerie der Bourgeoisie abgeschafft. Die Sowjetmacht schuf ein neues, ein wirkliches Volksgericht.

Volksgericht
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Das Sowjetgericht stellte eines der Organe des sozialistischen Sowjetstaates der Arbeiter und Bauern dar. Dadurch unterscheidet sich das Sowjetgericht in grundlegender Weise von den Gerichten in den kapitalistischen Ländern, bzw. der heutigen Zeit, wo es als ein Organ der Diktatur der Bourgeoisie, als ein Werkzeug zur gerichtlichen Unterdrückung der Werktätigen dient.

Lenin und Stalin lehrten, dass der Sowjetstaat und das Sowjetvolk das Gericht brauchten, um erstens die Feinde der Sowjetmacht zu bekämpfen und zweitens den Kampf um die Festigung der damals neuen, sowjetischen Ordnung und Sicherung der neuen, sozialistischen Disziplin unter den Werktätigen zu führen.

J.W. Stalin forderte einen unentwegten Kampf gegen alle Verletzer der sowjetischen revolutionären Gesetzlichkeit, wer es auch war und welchen Posten er auch bekleiden mochte. (Nach Stalins Tod wurde das aufgeweicht. Wohin das geführt hat, sehen wir heute.  Seit der „Geheimrede“ Chruschtschows wird Stalin bis heute Willkür und Alleinherrschaft vorgeworfen. P.R.)

Das Sowjetgericht war ferner notwendig, um Streitfragen zu lösen, welche die Rechte und Interessen der Sowjetbürger, Staatsämter und Betriebe, Kollektivwirtschaften und anderer gesellschaftlicher Organisationen berührten.

Der Oberste Sowjet der UdSSR nahm am 16. August 1938 das neue Gesetz über da Gerichtssystem an, das die Aufgaben des Sowjetgerichts auf der Grundlage der Stalinschen Verfassung festlegte.

Als Wichtigstes betrachtete dieses Gesetz den Schutz der Gesellschafts- und Staatsordnung, wie von der Verfassung der UdSSR und den Verfassungen der Unions- und autonomen Republiken festgelegt wurde, den Schutz des gesellschaftlichen, sozialistischen Eigentums und der sozialistischen Wirtschaft.

2. Die Gerichtsorgane

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Das Sowjetgericht war ein Staatsorgan, das auf Grund der Gesetze des sozialistischen Sowjetstaates Recht sprach. Das Gericht der Sowjetunion war ein einheitliches und gleiches für alle Bürger, unabhängig von ihrer nationalen und rassischen Zugehörigkeit, sozialen Herkunft, Religion, Vermögenslage oder ihrer Dienststellung.

Die Rechtsprechung wurde im Sowjetland von verschiedenen Gerichtsorganen ausgeübt, aber die Gesetzgebung über das Gerichtssystem und über die Prozessordnung sowie die strafrechtliche und zivile Gesetzgebung in der Sowjetunion war für alle Gerichte einheitlich und verbindlich.

Der Grundbaustein des sowjetischen Gerichtswesens war das Volksgericht. Die Volksgerichte verhandelten sowohl Straf- als auch Zivilfälle. Den Volksgerichten oblag auch der Schutz der Wahlrechte der Sowjetbürger. Die höherstehenden Gerichtsorgane verhandelten besonders wichtige Gerichtsfälle.

Volksgericht
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Die Regions-, Gebiets- und Kreisgerichte, die Gerichte der autonomen Gebiete und nationalen Bezirke verhandelten Straffälle, die auf Grund der Gesetze zu ihrem Kompetenzbereich gehörten: die Fälle von Staatsverbrechen, Raub sozialistischen Eigentums und andere wichtige Verbrechen sowie Zivilangelegenheiten bei Streitigkeiten zwischen staatlichen oder gesellschaftlichen Organisationen. Außerdem prüften diese Gerichte Klagen und Berufungen gegen die Urteile und Beschlüsse der Volksgerichte.

Der Oberste Gerichtshof der autonomen Republik stellte ihr höchstes Gerichtsorgan dar. Ihm oblag die Aufsicht über die gerichtliche Tätigkeit aller Gerichte der Republik. Es verhandelte die Straf- und Zivilsachen, die auf Grund des Gesetzes zu seinem Kompetenzbereich gehörten, und prüfte die Beschwerden und Berufungen gegen die Urteile und Beschlüsse aller Gerichte der Republik.

Der Oberste Gerichtshof der Unionsrepublik war ihr höchstes gerichtliches Organ. Ihm oblag die Aufsicht über die gerichtliche Tätigkeit aller Gerichte der Unionsrepublik sowie der autonomen Republiken, Regionen, autonomen Gebiete und nationalen Bezirke, die dieser Republik angehörten. Er verhandelte Straf- und Zivilfälle, die vom Gesetz seinem Kompetenzbereich unterstellt waren, und prüfte die Beschwerden und Berufungen gegen die Urteile und Beschlüsse der Regions-, Gebiets- und anderen Gerichte der Republik.

Der Oberste Gerichtshof der UdSSR war das höchste gerichtliche Organ der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken. Dem Obersten Gerichtshof der UdSSR oblag die Aufsicht über die gerichtliche Tätigkeit aller Gerichtsorgane der UdSSR und der Unionsrepubliken. Der Oberste Gerichtshof der UdSSR bestand aus fünf Kollegien: für Strafsachen, Zivilsachen, für Militär, Eisenbahn und Binnenschifffahrt. Der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofes hatte das Recht, jeden Fall eines beliebigen Gerichts der UdSSR oder der Unionsrepubliken anzufordern und in diesem Fall Berufung einzulegen. Der Oberste Gerichtshof der UdSSR gab den Gerichten seine Richtlinien in den Fragen der Gerichtspraxis. Der Oberste Gerichtshof der UdSSR verhandelte die wichtigsten Straf- und Zivilsachen, die vom Gesetz seinem Kompetenzbereich unterstellt waren, und prüfte ferner die Beschwerden und Berufungen gegen die Urteile der besonderen Gerichte der UdSSR und der Obersten Gerichtshöfe der Unionsrepubliken.

3. Das einzige wirkliche Volksgericht der Welt (Stand 1947)

Volksgericht
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Was waren die Besonderheiten des Sowjetgerichtes? Wie wurden in den Sowjetgerichten die Fälle verhandelt?

Die Stalinsche Verfassung setzte die Wählbarkeit und Absetzbarkeit aller Gerichte vom Volksgericht bis zum Obersten Gerichtshof der UdSSR fest.

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Richter konnte jeder Sowjetbürger werden, die die Wahlrechte besaß.

Die Volksrichter wurden nach der Stalinschen Verfassung unmittelbar durch die Bürger der einzelnen Bezirke auf Grund des allgemeinen, gleichen, direkten Wahlrechts in geheimer Abstimmung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wähler konnten zu jeder Zeit einen Richter abberufen, der seinen Pflichten nicht gewachsen war, und einen neuen an dessen Stelle wählen. Die Volksrichter waren über ihre Tätigkeit und die des Volksgerichtes vor den Wählern rechenschaftspflichtig.

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Das Gericht bestand aus einem Richter und zwei Volksbeisitzern, die während der Gerichtssitzungen alle Rechte des Richters genossen. Volksbeisitzer konnten alle wahlberechtigten Bürger werden. Die Volksbeisitzer wurden nach dem gleichen Verfahren wie die Volksrichter gewählt und abgesetzt. Jeder von ihnen nahm nur zehn Tage Jährlich an den Gerichtssitzungen teil und erhielt während dieser Zeit seinen Durchschnittslohn bei seiner Arbeitsstelle. Danach wurde er durch einen anderen Volksbeisitzer ersetzt.  Auf diese Weise war das Sowjetgericht eine Art Schule der Staatsverwaltung, zu der die breiten Massen der Werktätigen herangezogen wurden.

Die Regions-, Gebiets- und Kreisgerichte, die Gerichte der autonomen Gebiete und nationalen Bezirke wurden durch die entsprechenden Sowjets der Deputierten (Abgeordneten) der Werktätigen für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

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Die Obersten Gerichtshöfe der autonomen Republiken und der Unionsrepubliken wurden durch die entsprechenden Obersten Sowjets ebenfalls für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Oberste Gerichtshof der UdSSR sowie die besonderen Gerichte der UdSSR wurden für die gleiche Dauer durch den Obersten Sowjet der UdSSR gewählt. Den höheren Gerichten gehörten genauso wie bei den Volksgerichten je zwei Volksbeisitzer an, die von den entsprechenden Sowjets der Deputierten (Abgeordneten) der Werktätigen oder von den Obersten Sowjets gewählt wurden.

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Die Sowjetrichter waren unabhängig und nur dem Gesetz unterstellt. Kein Organ der Sowjetmacht- weder ein örtliches noch ein höheres- hatte das Recht, dem Gericht die Anweisung zu geben, einen Fall so und nicht anders zu entscheiden. Die Sowjetrichter waren verpflichtet, bei der Urteilsfindung sich nur von den Sowjetgesetzen leiten zu lassen, in denen der Volkswille zum Ausdruck kam.

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Die Gerichtsverhandlung fand in allen Sowjetgerichten öffentlich unter Teilnahme der Parteien (des Angeklagten und des Staatsanwaltes, des Beklagten und des Klägers), unter Anwesenheit von Bürgern und Pressevertretern statt, wobei dem Angeklagten das Recht auf Verteidigung gewährleistet wurde.

Auf diese Weise verlief die Arbeit der Sowjetgerichte unter der Kontrolle der sowjetischen Öffentlichkeit. Jeder Bürger konnte zur Gerichtsverhandlung kommen und ihr von Anfang bis zum Ende beiwohnen. Die Gerichtssitzungen wurden öfters in den Betrieben, Fabriken und Kollektivwirtschaften durchgeführt, um einer möglichst großen Zahl von Bürgern, die an der Entscheidung des betreffenden Falles interessiert waren, Möglichkeit zu geben, ihnen beizuwohnen.

Ein solches Gerichtsverfahren verhalf den Massen zu Kenntnissen in den Fragen der Staatsverwaltung, der Volkswirtschaft, der Lebensweise und der Moral. Eine solche Gerichtsordnung erzog in den Massen das sozialistische Rechtsbewusstsein und regte sie zum Kampf gegen das Verbrechertum an.

Nur in Ausnahmefällen, die im Gesetz besonders erwähnt waren, wurden die Gerichtssitzungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit durch drei Richter ohne Teilnahme von Volksbeisitzern abgehalten.

Das Gerichtsverfahren wurde bei allen Gerichten in der Sprache der Unionsrepublik bzw. der autonomen Republik oder des autonomen Gebiets durchgeführt. Bürger, die dieser Sprache nicht mächtig waren, hatten das Recht, in die Akten mit Hilfe eines Dolmetschers Einsicht zu nehmen und sich vor Gericht der Muttersprache zu bedienen.

Durch alle dies Besonderheiten stellte das Sowjetgericht das einzige wahre Volksgericht der Welt dar. (Stand 1947)

4. Die sowjetische Staatsanwaltschaft

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Es kam vor, dass in sowjetische Ämter und Betriebe volksfeindliche Elemente eindrangen, die ihre Dienststellung dazu benutzten, um die Gesetze falsch oder überhaupt nicht anzuwenden und damit die Sowjetmacht schädigten. In der Tätigkeit und in den Beschlüssen der örtlichen Machtorgane kamen manchmal Abweichung von den Gesetzen, falsche Auslegung oder unrichtige Anwendung von Gesetzen vor. Es kamen auch direkte bewusste Verletzungen der Gesetze durch einzelne Amtspersonen vor.

Das alles machte ein besonderes staatliches Organ notwendig, dessen Aufgabe es war, Aufsicht über die richtige Anwendung und strikte Durchführung der Gesetze durch alle Ministerien und die ihnen unterstellten Institutionen sowie durch alle Amtspersonen und Bürger der UdSSR zu führen.

Ein solches Organ stellte die sowjetische Staatsanwaltschaft dar, die ursprünglich in der RSFSR im Jahre 1922 geschaffen wurde. Die Staatsanwaltschaft der UdSSR bestand seit dem 30. Juni 1933.

Die Arbeit der Staatsanwaltschaft war mit der des Gerichts auf das engste verbunden. Genau so wie das Sowjetgericht führte auch die sowjetische Staatsanwaltschaft den Kampf gegen das Verbrechen am Sowjetstaat, gegen die Feinde der Sowjetmacht, Spione, Diversanten, Schädlingen und andre Agenten der ausländischen Bourgeoisie. Genau so wie das Gericht schützte die Staatsanwaltschaft das gesellschaftliche, sozialistische Eigentum, bekämpfte Raub, Diebstahl, Misswirtschaft, Bürokratismus, Verletzungen der Arbeits- und Staatsdisziplin usw..

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Die Staatsanwaltschaft und das Gericht hatten gemeinsame Aufgaben, aber verschiedene Arbeitsmethoden. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage und untersuchte Kriminalfälle, legte die Umstände der Verbrechen dar, sammelte Beweismaterial gegen die Verbrecher und ihre Komplizen, überwachte die Gesetzlichkeit der Handlungen anderer Untersuchungsorgane.

Das Gericht verhandelte die Fälle, die ihm durch die Staatsanwaltschaft übergeben wurden. Der Staatsanwalt sprach vor Gericht und erhob Anklage im Namen des Sowjetstaates. Das Gericht entschied die Sache und fällte das Urteil. Die Staatsanwaltschaft überwachte die richtige Entscheidung der Fälle durch die Gerichte, die Vollstreckung der Urteile und Beschlüsse des Gerichts und legte gegen unrichtige Urteile und Beschlüsse Berufung ein.

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Die sowjetische Staatsanwaltschaft schützte ferner auch die persönlichen Rechte der Bürger. Sie schützte die Unverletzlichkeit der Person: niemand durfte ohne Genehmigung des Staatsanwalts oder einen Gerichtsbeschluss verhaftet werden.

Zum Unterschied vom Gericht wurden die Organe der Staatsanwaltschaft nicht gewählt, sondern ernannt.

An der Spitze der Staatsanwaltschaft stand der Generalstaatsanwalt der UdSSR, der vom Obersten Sowjet der UdSSR für die Dauer von sieben Jahren ernannt wurde. Ihm oblag die oberste Aufsicht über die richtige Anwendung und strikte Durchführung der Gesetze in der gesamten Sowjetunion. Der Generalstaatsanwalt der UdSSR ernannte Staatsanwälte der Unionsrepubliken, autonomen Republiken, Regionen, Gebiete und der autonomen Gebiete für die Dauer von fünf Jahren. Die Staatsanwälte der Kreise, der Rayons und der Städte wurden von den Staatsanwälten der Unionsrepubliken ebenfalls für die Dauer von fünf Jahren ernannt und vom Generalstaatsanwalt der UdSSR bestätigt.

Außerdem ernannte der Generalstaatsanwalt der UdSSR die Hauptstaatsanwälte, welche die besonderen Organe der Staatsanwaltschaft für das Militär, den Eisenbahnverkehr und die Binnenschifffahrt leiteten.

Wie erklärt es sich, dass die Staatsanwälte ernannt und nicht gewählt wurden?

Die Hauptaufgabe des Staatsanwaltes bestand darin, auf die richtige und einheitliche Anwendung der Gesetze im ganzen Land zu achten. Die sowjetische Gesetzlichkeit durfte nicht in Pensa oder Tscheljabinsk, in der Ukraine (😫 P.R.) oder Usbekistan, in Tatarien oder Jakutien verschieden sein. Die sowjetische Gesetzlichkeit musste für die ganze Sowjetunion einheitlich sein. Das lag im Interesse der Werktätigen, in welchem Gebiet sie auch lebten und welchem Volk sie angehörten.

Um eine solche Aufgabe erfolgreich zu erfüllen, mussten die Staatsanwälte ihre Arbeit unabhängig von irgendwelchen örtlichen Organen durchführen und nur dem Generalstaatsanwalt der UdSSR unterstellt sein. Deshalb wurden die Staatsanwälte nach der Verfassung der UdSSR ernannt und nicht gewählt.

Die zentralisierte Ernennung der Staatsanwälte behinderte in keiner Weise die Selbstständigkeit der örtlichen Machtorgane, weil der Staatsanwalt zum Unterschied von den vollziehenden und verfügenden Organen der Sowjets keine administrative Gewalt hatte. Der Staatsanwalt fällte keine Gerichtsurteile. Diese Urteile fällte das Gericht, das unmittelbar vom Volk und den Sowjets gewählt wurde.

Die Sowjetische Staatsanwaltschaft war genau wie das Gericht eng mit den Massen verbunden, die in ihr die Wahrerin ihrer Interessen und die Beschützerin der Sowjetmacht erblickten.


Entnommen aus „Das Sowjetland“ aus dem Jahre 1947, Band 3, Original-Autor W.A. Karpinskij, bearbeitet von Petra Reichel

Original-Text aus dem Buch „Das Sowjetland“

Buchempfehlung: „Russen und Ukrainer sind ein Volk. Sie haben einen gemeinsamen Feind, den Faschismus“ von Brigitte Queck

Gastbeitrag von Brigitte Queck:

Inzwischen habe ich nach meinem deutschlandweit 1 Buch über die Ukraine im Jahre 2014 mein 2. Buch fertiggestellt „Russen und Ukrainer sind 1 Volk. Sie haben 1 gemeinsamen Feind, den Faschismus.“ Solltest Du daran Interesse haben, dann kannst Du es über anna.demok@gmx.de bestellen. Es kostet 15 Euro.

Das Sowjetland

Buchreihe „Das Sowjetland“ aus dem Jahre 1947

„Das Sowjetland“ ist eine Buchreihe aus dem Jahre 1947. Diese ist in Antiquariaten erhältlich.

Da nur die Anfangsbuchstaben der Namen der Autoren, bzw. Autorinnen draufstehen, ist nicht erkennbar, ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelt. Bei Band 1 kann man dem Internet entnehmen, z.B. Wikipedia, dass es sich um eine Frau handelt. Es gibt einen Wikipedia-Beitrag zu ihr. Ihr voller Name ist Anna Michailowna Pankratowa.

Bei den Autoren oder Autorinnen der anderen Bände findet man nur Buchangebote aus den Antiquariaten, aber nichts über ihre Person. Das ist schade.

Auf jeden Fall ist diese Buchreihe sehr wertvoll und leicht zu lesen. Da diese Bücher zu Lebzeiten Stalins verfasst wurden, werden hier auch das Wirken und die Verdienste Stalins gewürdigt, die auch Ereignisse vor der Sowjetzeit beinhalten. Da später Stalin verdammt wurde, auch in der DDR wurde Stalin verdammt, sind diese Verdienste und sein Wirken weitestgehend verschwiegen worden, so auch in den Geschichtsbüchern der DDR für die Schule.

DIE TROMMLER befasst sich auch mit dieser Literatur.

 

 

Buchreihe „Das Sowjetland“ aus dem Jahre 1947