Der Krimkrieg hatte die Rückständigkeit des leibeigenen Russlands und den gewaltigen Unterschied zwischen der für jede Zeit fortgeschrittenen bürgerlichen Armee und der rückständigen Armee des leibeigenen Russlands anschaulich gemacht. Die russischen Soldaten waren vornehmlich mit alten, langsam schießenden Steinschlossflinten bewaffnet, während die französischen und englischen Infanteristen schnellschießende und weittragende Gewehre hatten. Die russischen Soldaten waren berühmt wegen ihrer Tapferkeit, Ausdauer und Standhaftigkeit. Sie waren jedoch schlecht im Schießen ausgebildet und den Franzosen in der Taktik der aufgelockerten Schlachtordnung unterlegen. Die russische Artillerie war weniger weittragend als die englische und französische; außerdem fehlte es ihr an Pulver und Granaten, die nicht in ausreichender Menge erzeugt wurden. Die Versorgung der Armee mit Proviant hing ebenfalls völlig von der leibeigenen Landwirtschaft ab. Da es an Eisenbahnen fehlte, konnten die Reserven nur langsam herangeschafft werden.
Lenin betonte, dass „der Krimkrieg die Fäulnis und Kraftlosigkeit des leibeigenen Russlands erwies.“
Die Niederlage im Krimkrieg stellte das zaristische Russland vor die Notwendigkeit der unverzüglichen Abschaffung der Leibeigenschaft.
Dies verlangte auch die viele Millionen zählende Bauernschaft, die sich in ununterbrochenen Aufständen gegen das Leibeigenschaftsregime im Lande auflehnte. Die Jahre des Krimkrieges waren die Jahre besonders mächtiger Bauernaufstände. Im Jahre 1854 Hatte die Bauernbewegung zehn Gouvernements ergriffen. In den folgenden Jahren wuchs sie ununterbrochen an. Es ergab sich eine revolutionäre Situation im Lande. Aber die Bauernbewegung zu Anfang der 60er Jahre ging nicht in eine Revolution über. Lenin erklärte diese Tatsache damit, dass zu jener Zeit „das Volk, das Hunderte von Jahren in der Knechtschaft der Gutsbesitzer geschmachtet hatte, nicht imstande war, sich zu einem umfassenden, offenen, bewussten Kampf für die Freiheit zu erheben.“
Die Arbeiterklasse war noch schwach und konnte die Bauernschaft nicht zum Sturm gegen die Selbstherrschaft und die Leibeigenschaft führen.
Aber die Gefahr einer Bauernrevolution war eine Realität und veranlasste die zaristische Regierung, die Leibeigenschaft abzuschaffen.
Während des Krimkrieges im Februar des Jahres 1855, starb Nikolaj I. Den Thron bestieg sein Sohn Alexander II., ein ebensolcher Anhänger der Beibehaltung der Leibeigenschaft und der Unerschütterlichkeit der Selbstherrschaft wie sein Vorgänger. Aber die Gefahr einer Bauernrevolution veranlasste ihn, mit der Vorbereitung der Bauernreform zu beginnen. Im März des Jahres 1856 erklärte er vor einer Deputation der Moskauer Adligen: „Besser die Leibeigenschaft von oben abschaffen, als jene Zeit abwarten, wenn sie anfangen wird, von unter abgeschafft zu werden.“
Es wurde ein Hauptkomitee für die Bauernangelegenheit geschaffen, das aus höchsten Beamten und Großgrundbesitzern, also den Anhängern der Leibeigenschaft, bestand. In den Gouvernements wurden gewählte Komitees aus Adligen gebildet, die die Frage erörterten, wie die leibeigenen Bauern mit geringstem Nachteil für die Gutsbesitzer zu befreien wären.
Die Bauern waren von der Teilnahme an der Vorbereitung der Reform völlig ausgeschaltet, obgleich sie mehr als alle anderen an ihr interessiert waren. Zum Schutze der Interessen der leibeigenen Bauern trat der große revolutionäre Demokrat Tschernyschewskij auf. Er verfolgte aufmerksam den Gang der Reform und zeigte in seinen Artikeln in der Zeitschrift „Sowremennik“, dass die „Befreiung“, die von den Anhängern der Leibeigenschaft durchgeführt wurde, in Wirklichkeit ein Betrug und eine Ausplünderung der Bauern wäre. Tschernyschewskij meinte: wer auch immer die Bauern befreien würde, die Gutsbesitzer, also die Anhänger der Leibeigenschaft, oder die liberale Bourgeoisie, es würde stets nur „eine Scheußlichkeit herauskommen“. Tschernyschewskij forderte völlige Freiheit und unentgeltliche Übergabe der Gutsbesitzerländereien an die Bauern.
Aber die Bauernbewegung war vereinzelt und spontan. Den Anhängern der Leibeigenschaft gelang es, die Reform in einer ihrem eigenen Interesse dienlichen Weise durchzuführen. Am 19 Februar 1861 unterzeichnete Alexander II. das Manifest über die Abschaffung der Leibeigenschaft und die Bestimmungen über die Regelung der Bauernangelegenheiten.
Die Bauern wurden persönlich für frei erklärt, nunmehr konnte der Gutsbesitzer die Bauern weder kaufen, noch verkaufen, noch austauschen. Er durfte sich nicht in ihr Familienleben einmischen. Die Bauern erhielten das Recht, sich mit Handel und Gewerbe zu beschäftigen, bewegliches und unbewegliches Eigentum zu besitzen. Sie konnten aus dem Bauernstand austreten und sich in den Kleinbürger- oder Kaufmannsstand „überschreiben“ lassen. All dies bedeutete, dass der Bauer laut Gesetz aus einem zwangspflichtigen Sklaven ein freier Mensch geworden war. Die persönliche Abhängigkeit der Bauern von den Gutsbesitzern war aufgehoben. Hierin bestand die große fortschrittliche Bedeutung der Bauernreform des Jahres 1861.
Aber diese ihrem Wesen nach bürgerliche Reform war von den Anhängern der Leibeigenschaft durchgeführt worden. Die Bestimmungen vom 19. Februar 1961 hatten viele feudale Überbleibsel im Dorf am Leben erhalten. In den Händen der Gutsbesitzer war nach wie vor gewaltiger Landbesitz verblieben. Die Ausmaße der Landparzellen der Bauern waren so berechnet, dass ihnen in vielen Gouvernements weniger Land verblieb als vor der Reform. In ganz Russland wurde vom Bauernland mehr als der fünfte Teil weggenommen, „Abgeschnitten“. Dieses Land – die „Otreski“ (Boden“abschnitte“) genannt- blieb in den Händen der Gutsbesitzer. Die Gutsbesitzer behielten mit Absicht die Gemengelage des Bauern- und Gutslandes bei. Das Gutsland zwängte nicht selten in Streifen in das Bauernland und zerschnitt es in Stücke. Die Bauern waren gezwungen, dieses Gutsland zu erhöhten Preisen zu pachten. Für die erhaltenen Bodenparzellen hatten die Bauern den Gutsbesitzern ungefähr 900 Millionen Rubel zu zahlen. Diese Summe entrichtete der Staat für die Bauern. Die Bauern waren jedoch verpflichtet, dem Fiskus diese Gelder mit Zinsen im Verlaufe von 49 Jahren zurückzuzahlen. Bis zur Revolution des Jahres 1905 hatten die Bauern im Ganzen mehr als 2 Milliarden Rubel an Einlösegeldern aufgebracht, In dieser gewaltigen Summe war nicht der nur der Wert des Grund und Bodens, sondern auch das Lösegeld für die Freiheit der Person des Bauern enthalten. Die Bauern erhielten das Land nicht als persönliches (privates) Eigentum, sondern als Eigentum der Bauerngemeinde oder des „Mir“. Die Bauern hafteten „einer für den anderen“ durch den gesamten „Mir“ dafür, dass dem Staat die Einlösegelder und Steuern gezahlt würden.
Die Reform des 19. Februar 1961 konnte die Bauern, die den Übergang des Gutsbesitzerlandes ohne jedes Lösegeld in die Hände gefordert hatten nicht befriedigen. Daher breitete sich nach der Veröffentlichung des Manifestes im ganzen Land eine Massenbewegung der Bauern in weiterem Umfang aus. Unter den Bauern verleitete sich das Gerücht, dass das Manifest und die Bestimmungen vom 19. Februar angeblich nicht die echten Erlasse des Zaren seinen, sondern dass die Beamten und Adligen „die wirkliche Freiheit“ verhehlt hätten. Die Bauern weigerten sich, das neue Gesetz anzukennen und fingen an, die Ländereien der Gutsbesitzer in ihren Besitz zu nehmen. Besonders drohend und anhaltend war der Aufstand der Bauern im Dorfe Besdna im Gouvernement Kasa und im Dorfe Kandejewka im Gouvernement Pensa.
Die aufständischen Bauern durchfuhren die Dörfer mit einer roten Fahne, auf der die Losung Stand: „Das gesamte Land ist unser.! Gegen die Aufständischen wurden Truppen geschickt, die die „Aufrührer“ grausam unterdrückten.
Der Kampf der Bauern um Land und Freiheit wurde von dem revolutionären Demokraten, an deren Spitze Tschernyschewskij und Dobroljubow standen, unterstützt.
Nach der Abschaffung der Leibeigenschaft war die zaristische Regierung gezwungen, noch andere bürgerliche Reformen durchzuführen, mit dem Ziel, die selbstherrscherisch-polizeiliche Staatsordnung Russlands den neuern Verhältnissen anzupassen. Im Jahre 1864 wurden neue Organe der lokalen Verwaltung: die Kreis – Gouvernements-Semstows geschaffen. Sie verwalteten die Schulen, Krankenhäuser, Wege und das gesamte Wirtschaftsleben des Kreises. Die Semstwos wurden von den adligen Gutsbesitzern geleitet. Ihnen wurden bei den Wahlen die Mehrheit der Stimmen eingeräumt. In die Semstwobehörden konnten auch Bauern, allerdings nur in äußerst beschränkter Anzahl, gewählt werden. Der größte Teil der Sitze der bäuerlichen Vertretet fiel den reichen Kulaken zu. Auf diese Weise war die Gestaltung des gesamten bäuerlichen Lebens nach wie vor in die Hände der adligen Gutsbesitzer gelegt.
Im gleichen Jahr (1864) wurde eine Reform der Rechtspflege durchgeführt. Die Gerichtssitzungen fanden nun öffentlich statt. An den Kreisgerichten nahmen jetzt geschworene Beisitzer aus den Kreisen der Adligen sowie der städtischen und ländlichen Bourgeoisie teil. Zur Verhandlung kleiner Fälle wurden Friedengerichte eingesetzt. Im Dorfe amtierte das Bezirksgericht, nach dessen Entscheidung die Bauern der Prügelstrafe unterworfen werden konnten. Die politischen Fälle wurden vor den Obergerichten und im Senat, die sich in den Händen der Adligen befanden, verhandelt. Bei der zivilen Rechtsprechung kamen Gesetze zur Anwendung, die streng die Interessen der Gutsbesitzer und Kapitalisten wahrten. Die verhafteten Revolutionäre wurden in der Mehrzahl der Fälle ohne Prozess und Untersuchung nach Sibirien verbannt oder ins Gefängnis und Zuchthaus geschickt.
Im Jahre 1870 wurden die städtischen Dumas (Stadträte) geschaffen, die die städtische Wirtschaft, die Schulen, Krankenhäuser und verschiedene städtische Anstalten verwalteten. Die Stadtduma wählte ihr Vollzugsorgan: Die Stadtverwaltung mit dem Stadtoberhaupt an der Spitze. Das Wahlrecht für die städtische Selbstverwaltung hatten nur die reichen Kaufleute und Hausbesitzer. Die Tätigkeit der Stadtdumas stand unter Aufsicht der Gouverneure.
Im Jahre 1874 führte die zaristische Regierung eine Heeresreform durch. An Stelle von Rekrutenaushebungen wurde die allgemeine Militärdienstpflicht eingeführt. Die Jugend, die das 21. Lebensjahr erreicht hatte, erschien zur Einberufung und wurde zum Militärdienst eingezogen. Die Dienstzeit wurde von 25 auf 6 Jahre herabgesetzt, danach wurde der Soldat in die Reserve übernommen. Die Führung der Armee hatten nach wie vor die Adligen. Die Generale und Offiziere gingen mit seltenen Ausnahmen aus dem Adel hervor und erzogen die Soldaten im Geiste der Verteidigung der Interessen des Zaren und der Gutsbesitzer.
Alle diese Reformen zeugten davon, dass in Russland, wie auch in Westeuropa, an der Stelle der alten feudalen Ordnung die neue kapitalistische Ordnung trat, die gegenüber dem Feudalismus ein fortschrittlicheres System darstellte. In Russlandbestanden jedoch nach der Reform vom Jahre 1861 noch viele Überbleibsel der Leibeigenschaft fort, die die Entwicklung des Kapitalismus im Lande hemmten; daher bleib Russland hinter den fortgeschrittenen Ländern Europas immer mehr und mehr zurück. Das zaristische Russland machte erst den ersten Schritt auf dem Wege zur Umwandlung in eine bürgerliche Monarchie.

Entnommen aus dem Buch „Das Sowjetland“, Band 1 aus dem Jahre 1947, bearbeitet von Petra Reichel
Original-Autorin: Anna Michailowna Pankratowa

Ein Kommentar zu „Die bürgerlichen Reformen“