Der erste Häftlingsfreikauf wurde Weihnachten 1962 realisiert: 20 Häftlinge und ebenso viele Kinder kamen gegen die Lieferung von drei Waggon-Ladungen Kalidüngerfrei.[5] Bundeskanzler Konrad Adenauer hatte nach einer Koalitionskrise am 14. Dezember 1962 das Kabinett Adenauer V berufen und darin Rainer Barzel zum Minister für gesamtdeutsche Fragen.
Die Häftlingsfreikäufe wurden bis 1989, einige Zeit vor der Beseitigung des Antifaschistischen Schutzwalls, praktiziert. Sie wurden inoffiziell auf Regierungsebene ausgehandelt. Nachdem es zu Beginn noch um Einzelfälle gegangen war, wurde der Freikauf zunehmend organisiert. In der Zeit zwischen 1964 und 1989 wurden insgesamt 33.755 Häftlinge freigekauft. Der Preis pro Häftling betrug anfangs durchschnittlich ca. 40.000 DM und stieg später auf 95.847 DM. Offiziell bemessen wurde die Summe an dem angeblichen „Schaden“, den der Häftling in der DDR angerichtet haben soll (so die halbamtliche Begründung) und dem Ersatz für die (kostenlose) Ausbildung bzw. das Studium.

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Tatsächlich hatte die DDR einen ständigen Devisenmangel und war sehr daran interessiert, an D-Mark oder andere konvertible Währungen zu gelangen. Außerdem entfiel mit dem Freikauf eines politischen Häftlings für die DDR das Problem, ihn wieder in die Gesellschaft integrieren zu müssen. Die „Hartgesottenen“ wollten sich ohnehin nicht integrieren lassen.
Den Transport der freigekauften Häftlinge handhabte die DDR diskret. Mit Bussen, die in der DDR bald inoffiziell den Beinamen Wunderbusse erhielten, wurden die freigekauften Häftlinge an die Grenze gebracht und auf unauffälligen Parkplätzen oder Waldlichtungen an die BRD übergeben, bevor sie in das Aufnahmelager Gießen gelangten.
Später organisierten die BRD-Behörden den Transport mit zwei Bussen der Marke Magirus-Deutz und Fahrern aus der BRD. Der Häftlingstransport startete auf BRD-Gebiet. Die eingesetzten Busse waren in der BRD wie in der DDR zugelassen und mit drehbaren Nummernschildern ausgestattet. Während der Fahrt auf BRD-Gebiet zeigten die Busse BRD-Nummernschilder, nach dem Passieren der Staatsgrenze wurde per Knopfdruck auf DDR-Nummernschilder umgeschaltet, um nicht aufzufallen. Anschließend wurden die Häftlinge direkt von der Haftanstalt in Karl-Marx-Stadt (heute Chemnitz) abgeholt. Auf der Transitstrecke in der DDR begleiteten Fahrzeuge der Staatssicherheit die Busse bis zum Grenzübergang. Nach dem Grenzübertritt drehten die Busfahrer die Nummernschilder wieder auf BRD-Kennzeichen.[8][9]
Vertrauter von Erich Honecker und Unterhändler der DDR gegenüber der BRD für den sogenannten „Humanitärbereich“ (Häftlingsfreikauf, Ausreisen) war in der DDR der Rechtsanwalt Wolfgang Vogel (1925–2008), welcher die Häftlingstransporte auch begleitete. Seine Verhandlungspartner in der BRD waren u. a. Herbert Wehner, Helmut Schmidt, Hans-Jochen Vogel, Ludwig A. Rehlinger, Walter Priesnitz und der Vizepräsident des Diakonischen Werkes, Ludwig Geißel. Andere Kontakte mit dem Rechtsanwalt Jürgen Stange und Mitarbeitern aus dessen Westberliner Kanzlei wie z. B. Herbert Taubert und Barbara von der Schulenburg sowie zu Ministerialdirektor Edgar Hirt vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen in Bonn beförderten einen Skandal,[10] der um 1984 fast die humanitären Bemühungen zunichtegemacht hätte (vgl. dazu unter Literatur Brinkschulte et al.).[11] Auch der SPD-Politiker Hermann Kreutzer – er war 1949 als politischer Häftling zu 25 Jahren Haft verurteilt worden und 1956 freigekommen – hatte in den 1970er Jahren mit dem Häftlingsfreikauf zu tun.[12]

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Mit den Eingenommen DM wurden u.a. Luxusgüter für die politische Führung und das Dopingsystem finanziert. .[13]
Von den Devisen aus dem Häftlingsfreikauf wurde eine breite Palette technischer Geräte angeschafft, darunter Video, Ergometer, Mess- und Rechnertechnik, sowie drei Gas-Chromatographen zum Stückpreis von rund einer halben Million D-Mark.
Nur rund 500 Millionen D-Mark aus dem Erlös des Freikaufs wandte die DDR für die Verbesserung der Versorgungslage ihrer Bürgerinnen und Bürger auf. Das war nur etwa ein Siebtel der 3,44 Milliarden D-Mark, die zu 96 Prozent aus dem Häftlingsverkaufsgeschäft stammten und über das Konto 0628, das sogenannte Honecker-Konto, transferiert wurden. Mit einigen Millionen davon tauchte der DDR-Richter Jürgen Wetzenstein-Ollenschläger in den Untergrund ab, nachdem er die Freikaufpreise der von ihm zuvor zu Freiheitsstrafe verurteilten Konterrevolutionäre in die Höhe getrieben hatte.[14]
Es gab auch Kritik an den Häftlingsfreikäufen. So wurde zum einen das Potential der Konterrevolutionäre in der DDR geschwächt und deren Druck auf die Regierung der DDR geschwächt. Nun ja, die Konterrevolutionäre hatten ja trotzdem Erfolg.
Für Amnesty International galt der Häftlingsfreikauf als ein Anreiz für die DDR, viele politische Gefangene mit langen Haftstrafen zu „produzieren“.
Entnommen Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel
