Zwei Fernschreiben an die Beauftragten des Vorsitzenden des Ministerrates

Einerseits distanziert man sich von der Arbeit des vormaligen MfS, andererseits sollen Modalitäten für geheimdienstliche Arbeit festgelegt werden.

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Technische und organisatorische Gründe halten nun her, dass die Sichtung und Bearbeitung der gesicherten Dokumente nicht möglich sind. Man delegiert das nun an irgendwelche Gruppen. (Mensch, was für Zustände. P.R.)

Durch den Chef des AfNS sind Festlegungen zur Auflösung der Kreisämter getroffen worden. Über die Verwendung der freiwerdenden Objekte entscheiden die örtlichen Räte. (Na ja, im früheren MfS-Gebäude in Dresden befindet sich nun das Arbeitsamt. Sehr sinnig. P.R.)

Der Rest befasst sich sozusagen mit der Geschäftsordnung. Im Nachgang uninteressant.

Original-Dokumente entnommen aus der Broschüre „Die Stasi in der Friedlichen Revolution“, Herausgeber Bundesarchiv Stasi-Unterlagen-Archiv, bearbeitet von Petra Reichel

Hinweise für die Dienstbesprechung am 08.12.1989, 17:00 Uhr

Zum genannten Zeitpunkt war zu erwarten, dass in kürzester Frist ein Beschluss des Ministerrates die Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit bestimmen wird.

Man sah voraus die Folge voraus. Eine erheblich größere Anzahl von Mitarbeitern, als bisher vorgesehen, konnte keine weitere Dienstverwendung mehr finden.

 

Die geltenden Regeln zur sozialen Sicherstellung der aus dem Amt ausscheidenden Mitarbeiter wurden durch einen Beschluss des Ministerrates ausdrücklich bestätigt.

Die Sicherung der Dienstobjekte sollte voraussichtlich ab 09.12.1989 durch Kräfte der Deutschen Volkspolizei und eventuell unter Mitwirkung von Vertretern der Bürgerrechtsbewegungen erfolgen. (Es war vorbei. Man hatte aufgegeben und konnte nur noch Auf die (noch) Volkspolizei und auf die vernünftigen Leute unter den Konterrevolutionären hoffen, damit alles geordnet abläuft. P.R.)

Durch grundsätzliche Festlegungen des Ministerpräsidenten sollte die Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit unter öffentlicher Kontrolle und unter Gewährleistung des Quellen- und des Geheimnisschutzes geordnet durchgeführt werden. (Es wird auf ein Dokument verwiesen, das aber hier nicht für die Nachwelt enthalten ist. P.R.)

Ausgehend von dieser Lage wurden folgende Festlegungen getroffen:

  • Die Innensicherung der Dienstobjekte erfolgt durch Kräfte des Büros der Leitung und die durch die Diensteinheiten zur Verfügung stehenden Mitarbeiter.

 

  • Verantwortlich für die Sicherung der von ihnen genutzten Gebäude sind die betreffenden Diensteinheiten. Die erforderlichen Abstimmungen zwischen den Diensteinheiten, welche Häuser gemeinsam nutzen, sind sicherzustellen.

 

  • Die Mitarbeiter, welche nicht für die Erfüllung von Aufgaben der geordneten Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit benötigt werden, sind mit Wirkung vom 11.12.1989 zu beurlauben. Die erforderlichen Verbindungen zu diesen Mitarbeitern für die gegenseitige Übermittlung von Informationen sich zu gewährleisten.

 

  • Durch die Leiter der Diensteinheiten sind die personellen Entscheidungen unter dem Gesichtspunkt zu treffen, dass lediglich die für die Aufgaben der Sicherung und Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit unbedingt notwendigen Mitarbeiter im Dienst verbleiben.

 

  • Die zentral und in den Diensteinheiten ablaufenden Maßnahmen zur Eingliederung der Mitarbeiter in zivile Tätigkeiten sind beschleunigt weiterzuführen.

 

  • In den Diensteinheiten sind geeignete Leiter und Mitarbeiter zu bestimmen, die gemeinsam mit dem Kaderorgan (Personalabteilung P.R.) die erforderlichen Entscheidungen zur weitergehenden Freisetzung von Mitarbeitern für zivile Tätigkeiten treffen. Die für diese Aufgaben benötigten Mitarbeiter des Kader- und Finanzorgans (der Personal- und Finanzabteilung P.R.) sind unbedingt im Dienst zu belassen. (Die sollten am Ende das Licht ausmachen. P.R.)

Schlussanmerkungen von Petra Reichel:

Wir wissen, dass es so nicht geklappt hatte. Die ehemaligen MfS- bzw. AfNS-Angehörigen in Arbeit zu bringen hat ja nicht geklappt. Siehe hier vorgestelltes Dokument. (Link)

Original-Dokument entnommen aus der Broschüre „Die Stasi in der Friedlichen Revolution“, Herausgeber Bundesarchiv Stasi-Unterlagen-Archiv, bearbeitet von Petra Reichel

Bericht über die Lage in den Bezirksämtern für Nationale Sicherheit sowie im Zusammenhang mit der Auflösung der Kreisämter für Nationale Sicherheit (15.12.1989)

Zunächst geht es um technische Dinge. Dann wieder um die bis zum 31.12.1989 zur Entlassung vorgesehen Mitarbeiter.

Von den bis zum 31.12.1989 zur Entlassung vorgesehenen 3 215 Mitarbeitern des AfNS und 3 500 Mitarbeitern der Bezirksämter wurden 620 bzw. 300 zum Zoll vermittelt.

Die Situation unter den Mitarbeitern der ehemaligen Kreisämter und der Bezirksämter war weiterhin äußerst gespannt. Kritisiert wurde vor allem die überstürzte Aktion zur Auflösung der Kreisämter. Die unter den Mitarbeitern verbreitete Ungewissheit über ihre eigene Perspektive innerhalb oder außerhalb der Bezirksämter- fehlende Aussagen, wieviel Mitarbeiter künftig noch benötigt werden – hat zu einem verstärkten Abgeng vor allem von den Spezialisten geführt. Zum Teil war die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Objekten bereits eingeschränkt.

Die Probleme bei der Beschaffung von geeigneten Arbeitsplätzen für aus den Ämtern ausscheidende Mitarbeiter halten an. Überwiegend sind fünf oder mehr Rücksprachen notwendig, bevor eine neue Arbeitsstelle gesichert ist. Durch die Mitteilung über die Auflösung des gesamten AfNS in den Massenmedien hat sich die Unruhe unter den Mitarbeitern noch verstärkt. (Die Unruhe war ja berechtigt, da sich diese Meldung letztendlich bewahrheitet hat. P.R.) Zum Teil herrscht unter den Mitarbeitern Angst, von Untersuchungskommissionen wegen ihrer Tätigkeit im ehemaligen MfS zur Verantwortung gezogen zu werden.

Am 14.12.1989 wurden gegen den stellvertretenden Leiter des Bezirksamtes Schwerin ein Ermittlungsverfahren mit Haft wegen Verdachts der Urkunden- und Aktenvernichtung und gegen den ehemaligen Leiter des Bezirksamtes Schwerin ein Ermittlungsverfahren mit Haft (unbefugter Waffen- und Sprengmittelbesitz) eingeleitet. Dazu wurde die Öffentlichkeit durch Vertreter des „Neuen Forums“ auf einer Pressekonferenz informiert.

Im Objekt der Bauakademie der DDR in Berlin-Hohenschönhausen, wurde ein Schreiben an der Aushängetafel mit folgendem Text festgestellt:

„Für ein sauberes Hohenschönhausen – Stasi raus“.

Darunter befindet sich eine Aufstellung von Objekten des ehemaligen MfS (Ledigenwohnheime, private Wohnhäuser und Dienstobjekte). Der geforderten Räumung der Objekte stimmten ca. 20 – 30 Personen unterschriftlich zu.

Weiterhin anhaltend waren Auffassungen von nicht organisierten Bürgern sowie Vertretern neugegründeter Parteien und Bewegungen, die sich gegen die vollständige Auflösung der Kreisämter aussprachen. In diesem Zusammenhang wurde auf verstärkte Erscheinungen und Tendenzen des Neofaschismus und des zu erwartenden Drogenmissbrauchs verwiesen. (Na, da gab es doch noch vernünftige Leute, die sahen was für ein Unglück über die (Noch-)DDR gekommen war. P.R.)

Vertraulich äußerte ein Mitarbeiter einer Botschaft eines NATO-Staates, dass kein Geheimdienst der Welt so mit sich umgehen lasse, wie das seinerzeit in der DDR geschah. (In dieser Richtung äußere ich mich ja auch immer wieder. Das ist nach der langen Zeit immernoch nötig. Nun ja, wenn das schon damals ein Vertreter eines NATO-Staates äußerte, dann heißt das schon was. Das sollen sich mal die „Aufarbeiter“ u.ä. zu Gemüte führen. P.R.)

Am 14.12.1989 wurde in Berlin-Lichtenberg, Marie-Curie-Allee, einem Mitarbeiter des AfNS ein Flugblatt übergeben, in dem für den 18.12.1989, 15:00 Uhr, zu einer Demonstration zum Objekt des AfNS, Magdalenenstraße, aufgerufen wurde.

In diesem Flugblatt wurde u.a. gefordert:

  • Die unverzügliche Übergabe des gesamten Objekts an das Gesundheitswesen der Hauptstadt,
  • die Umschulung und Resozialisierung der ehemaligen Mitarbeiter.

(Ob dann tatsächlich deine Einrichtung des Gesundheitswesens eingezogen ist, wissen wir nicht. Selbst das Regierungskrankenhaus der DDR ist nicht weiter genutzt worden und nun ein „lost Place“.

 Heute schließen reihenweise Kliniken. Das ist den damaligen Schreihälsen heute wohl egal. P.R.)

„Resozialisierung“, das hört sich nach Strafentlassenen an, die man wieder an das Leben in Freiheit gewöhnt. Na und Umschulung und Vermittlung in eine andere Arbeit, war aufgrund des Hasses in der Bevölkerung nicht möglich. Ich denke, das Flugblatt diente der Verhöhnung der ehemaligen Mitarbeiter des MfS/AfNS. P.R.)

Original-Dokument entnommen aus der Broschüre „Die Stasi in der Friedlichen Revolution“, Herausgeber Bundesarchiv Stasi-Unterlagen-Archiv, bearbeitet von Petra Reichel

Tagesbericht aus Halle

Es ist nur eine Seite als Auszug des Original-Dokuments vorhanden.

Am 21.12.1989 wurde Im VEB Wohnungsbaukombinat Halle-Neustadt, Abteilung Wissenschaft und Technik ein Text der sich gegen Mitarbeiter des ehemaligen MfS und dessen patriotischen (helfenden P.R.) Kräfte (Patriotismus hatte in der DDR und den anderen sozialistischen Ländern eine andere Bedeutung, als heute. Patriotismus hatte nichts mit Rechtspopulismus und Rechtsradikalismus zu tun, wie es heute der Fall ist. P.R.) richtet, zum Aushang gebracht. Im Verlauf des Tages erfolgte die Unterzeichnung durch mehrere Mitarbeiter dieses Bereiches.

 

Am 22.12.1989 wurde einem ehemaligen Mitarbeiter des Kreisamtes Halle durch den Bereichsleiter Hauptauftragnehmer im VEB Rationalisierung Halle mitgeteilt, dass der abgesprochene Arbeitsvertrag zum Einsatz als Objektingenieur in diesem Bereich nicht erfolgen, da die 8 Beschäftigten des Bereiches eine Resolution verfasst hätten, in der sie androhen, im Falle der Einstellung eines ehemaligen Angehörigen des MfS zu kündigen.

 

Im Zusammenhang mit der Auflösung des AfNS richtete der Direktor des Bezirkshygieneinstituts Halle ein Schreiben mit Arbeitsstellenangeboten an das Bezirksamt, in dem u.a. für 15 bis 20 jüngere Mitarbeiter (unter 40 Jahre) eine Einstellung als Hygieneinspektor in Aussicht gestellt wurde. In dem am 21.12.1989 erfolgten Kadergespräch (Vorstellungsgespräch P.R.) eröffnete der verantwortliche Chef, der erst die Stellen als Hygieneinspektor anbot, nun den 8 Bewerbern (ausscheidende MfS-Mitarbeiter mit Fachschul- bzw, Hochschulabschluss), dass für ein zu errichtendes Konsultationszentrum in einem unter Denkmalschutz stehenden baufälligen Gebäude in der Großen-Klaus-Straße in Halle ca. 20 „Hilfs“-Handwerker würden. Für die zu bewältigenden Aus- und Umbauarbeiten wären keine Bilanzen vorhanden, da dass die Fertigstellung des Objektes mit entsprechenden provisorischen Möglichkeiten erfolgen müsste (z.B. wird Zement benötigt, dann müssten dafür als Äquivalent (als Tauschobjekt P.R.) Sonderschichten im Herstellerbetrieb gefahren werden; z.B. besteht Bedarf nach Brettern, dann müsste Holz geschlagen werden und dessen Verarbeitung im Sägewerk organisiert werden usw.) Nach Errichtung des Konsultationszentrums, würden für den verbleibenden Teil an Arbeitskräften in diesem Objekt auch Arbeitsplätze als Handwerker möglich sein.

Nachbemerkungen von Petra Reichel:

Der Hass gegen das MfS, im Volksmund wurde meist die hetzerische Bezeichnung „Stasi“ verwendet, saß in der Bevölkerung tief.  So war es letztendlich unmöglich ehemalige MfS-Angehörige in die zivile Arbeitswelt einzugliedern. Nach Ende der DDR waren die meisten arbeitslos und dann vom Rentenstrafrecht betroffen.

Im ersten genannten Fall haben die potentiellen Kollegen ihre Ablehnung kund getan mit einem ehemaligen MfS-Angehörigen und deren Helfer zu arbeiten.

Im zweiten genannten Fall wurde musste eine Einstellungszusage zurückgezogen werden, weil die potentiellen Kollegen abgelehnt haben mit einem ehemaligen MfS-Angehörigen zu arbeiten. Sie drohten mit Kündigung. (Was zum damaligen Zeitpunkt noch möglich war.)

Der dritte genannte Fall mit dem Hygieneinstitut ist ja der „Hammer“. Zunächst sollten die ehemaligen MfS-Angehörigen ihrer Qualifikation entsprechende Arbeitsplätze erhalten. Dann war plötzlich keine Rede mehr davon. Sie weit unterhalb ihrer Qualifikation arbeiten. Anstatt als Hygieneinspektoren, wie zunächst vorgesehen, sollten sie als Bau-Hilfsarbeiter arbeiten. Nun ja die beschriebene Tauschwirtschaft war aufgrund der Mangelwirtschaft in der DDR normal. Nach der Vollendung des Baus sollten eventuell auch nur ein Teil der ehemaligen MfS-Angehörigen weiterbeschäftigt werden. Und das wieder als Hilfs-Handwerker/Bauhelfer.  Wären da eingearbeitete/gelernte Bauarbeiter nicht sinnvoller als Tauschobjekt gewesen? Körperliche Arbeit waren die ehemaligen hochqualifizierten MfS-Angehörigen nicht gewöhnt. Da hätte es doch ohnehin nicht geklappt mit der Arbeit. Na ja, es ging schlichtweg darum die ehemaligen MfS-Angehörigen zu demütigen, ihnen ihren Lebensmut zu nehmen u.ä.

Original-Dokument entnommen aus der Broschüre „Die Stasi in der Friedlichen Revolution“, Herausgeber Bundesarchiv Stasi-Unterlagen-Archiv, bearbeitet von Petra Reichel

2. Fernschreiben des Chefs des AfNS Generalleutnant Schwanitz an die Bezirks- und Kreisämter

Es geht um den Sturm in das Bezirksamt Erfurt.

Was soll man dazu noch sagen? Alle Schwurbeleien, Irreführungen der Aufrechten und Umdrehungen waren unnütz.

 Dieses Schreiben ist ein Schreiben der Verzweiflung. P.R.

Original-Dokument entnommen aus der Broschüre „Die Stasi in der Friedlichen Revolution“, Herausgeber Bundesarchiv Stasi-Unterlagen-Archiv, bearbeitet von Petra Reichel