DDR: Zu den Ausreiseanträgen zweier Freundinnen

Bild: Ausschnitt aus Broschürentitel vom Bundesarchiv/Stasi-Unterlagen-Archiv (Hg), OV „Zwillinge“. Als zwei Freundinnen Ausreiseanträge stellten. Auszug aus Stasi-Akten. Redaktion: Bettina Altendorf, Axel Janowitz, Andreas Schiller, Berlin 2022

Am 1. April 1976 stellte Silke Spahr einen Ausreiseantrag aus der DDR.

Sie war seit September 1971 als Sekretärin (keine Chefsekretärin, sondern Schreibkraft im Schreibmaschinensaal. In der DDR wurden wohl alle Schreibkräfte als Sekretärin bezeichnet. P.R.) beim Verlag NEUES DEUTSCHLAND beschäftigt. Eine gute Stelle, die sie so einfach gefährdete. Bei einem, heute würde man sagen Tendenzbetrieb, ist doch wirklich Loyalität zu erwarten.

Frau Spahr gibt an zu ihrer Tante in der BRD zu wollen. Zunächst gibt sie nur private Gründe an.  Doch dann mokiert sie sich darüber, dass es in der DDR nicht die freie Wahl der Wohnsitznahme gab. Sie hätte doch intelligent genug sein müssen, um zu wissen, dass man diese Äußerung im Ausreiseantrag besser weggelassen hätte. Das steht im Widerspruch dazu, dass sie sagt, ihr Antrag hätte keine politischen Hintergründe und dass sie die DDR nicht diskreditieren wollte.

Ob die Tante finanziell gut gestellt war, interessierte die DDR-Behörden wohl herzlich wenig, soweit sie ihr Geld nicht in der DDR ausgab.

Dann folgt ein Abschnitt, wo Frau Spahr angibt, die BRD als Ausreiseland gewählt zu haben, um reisen zu können.  Soviel Intelligenz hätte sie doch besitzen müssen, dass gerade darauf die DDR-Behörden empfindlich reagieren. Und was ist ein Urlaub gegen den Alltag? Diese Relation hatte Frau Spahr auch nicht bedacht.

Dann kommt ein Abschnitt von wegen UNO-Mitgliedschaft der DDR und der Schlussakte von Helenski.  Nun wird sie doch politisch. Übrigens hatte die DDR diesen Punkt in der Helsinki-Akte nicht unterzeichnet. Das hätte Frau Spahr in der örtlichen Bücherei in Erfahrung bringen können.

Dann geht sie wieder auf eine Erklärung der Menschenrechte ein. All diesen „Kram“ hätte sie weglassen sollen und sich nur auf die Familienzusammenführung mit der Tante konzentrieren sollen. Dann hätte es wohl geklappt mit dem Ausreiseantrag.

Von einer Angestellten beim Verlag NEUES DEUTSCHLAND wäre mehr Intelligenz und Kenntnisse der politischen Sachlage zu erwarten gewesen.

Ebenfalls am 1. April 1976 stellte Ilona Seeber einen Ausreiseantrag aus der DDR.

Sie war ebenfalls beim Verlag NEUES DEUTSCHALND als Sekretärin (keine Chefsekretärin, sondern Schreibkraft im Schreibmaschinensaal. In der DDR wurden wohl alle Schreibkräfte als Sekretärin bezeichnet. P.R.)   beschäftigt.  Auch sie gefährdete ihre gute Stelle in einem, wie man heute sagen würde, Tendenzbetrieb. Auch mit ihrer Loyalität war es nicht weit her.

Frau Seeber hat ebenfalls eine Tante in der BRD. Auch sie macht die gleichen Fehler, wie Frau Spahr. Anstatt sich auf die Zusammenführung mit ihrer Tante zu konzentrieren und anderen „Kram“ wegzulassen, folgt, nach der anfänglichen Behauptung, dass der Antrag keine politischen Hintergründe hätte, im Widerspruch dazu doch einige politischen Statements.

Es geht wieder um die fehlende Reisefreiheit und der fehlenden Freiheit der Wahl des Wohnsitzes. Soviel Intelligenz hätte sie doch besitzen müssen, dass gerade darauf die DDR-Behörden empfindlich reagieren. Und was ist ein Urlaub gegen den Alltag? Diese Relation hatte Frau Seeber auch nicht bedacht.

Dann folgt das Gleiche, wie bei Frau Spahr mit der UNO-Mitgliedschaft der DDR und der Schlussakte von Helsinki, was doch letztendlich keinen Sinn gemacht hat.

Gleichzeitig am 1. April 1976 verfasst Frau Spahr ein Schreiben an den BRD-Minister für Innerdeutsche Beziehungen, Egon Franke.

Sie legt diesem Schreiben eine Kopie ihres Ausreiseantrages und eines Schreibens an den Innenminister der DDR, Friedrich Dickel, bei. Dieses Schreiben schickt sie über ihre Tante an den Bundesminister Egon Franke und gibt für etwaige Antworten die Adresse ihrer Tante an. Das ist doch total sinnlos. Erstmal erreicht das Schreiben den Minister gar nicht, sondern bleibt in seinem Büro hängen. Falls es nicht gleich in den Papierkorb fliegt, schickt jemand aus dem Büro ein „Lari-Fari“-Schreiben als Antwort. Ebenso verhält es sich mit dem Innenminister der DDR, Friedrich Dickel. Soviel Intelligenz hätte Frau Spahr doch haben müssen, dass diese Schreiben sinnlos waren.

Frau Seeber schickt auch ein Schreiben, über ihre Tante, an den BRD-Minister für Innerdeutsche Beziehungen, Egon Franke.

Auch Frau Seeber hat für eine Mitarbeiterin beim Verlag NEUES DEUTSCHLAND wenig Intelligenz.

Ein Bericht der Postzollfahndung vom 19. April 1976 zeigt, dass die Briefe in die BRD   „herausgefischt“ wurden.

All dieser unnütze Schriftverkehr macht den beiden auch noch unnütze Schwierigkeiten.

Laut der Postzollfahndung ist auch davon die Rede, dass sich die beiden an die Ständige Vertretung der BRD in der DDR wandten.

Am 2. November 1976 gab es ein Gespräch mit Frau Spahr bezüglich der Ablehnung der Ausreise.

Hier ist ersichtlich, dass doch die üblichen politischen Gründe dahintersteckten, die sich gegen die DDR richten.

Sie beschwerte sich darüber, dass ihr beim Verlag NEUES DEUTSCHLAND gekündigt wurde. Was erwartete sie denn? Selbst in der BRD, auch in der heutigen Zeit, wird man auch bei einem Tendenzbetrieb gekündigt, wenn man sich gegen dessen Ziele wendet.

Da sie noch keine neue Arbeitsstelle hatte, wurde sie an das Arbeitsamt verwiesen.

In dem Schreiben gibt es eine Anmerkung, dass die Anträge von Frau Spahr und Frau Seeber gleichlautend waren und dass die beiden in einer Wohngemeinschaft zusammenlebten. (Betriebswohnung des ND) 

Am 8. Februar 1977 folgte das zweite Ablehnungsgespräch mit Frau Spahr und Frau Seeber.

Die beiden erschienen spontan und ohne Vorladung und erkundigten sich nach dem Bearbeitungsstand ihrer Anträge. Es wurde ihnen mitgeteilt, dass die Anträge vom 10. Januar 1977 abgelehnt worden sind.

Daraufhin erklärten beide empört, dass sie arbeitslos seien und nicht mehr länger in der DDR leben möchten. Es wurde ihnen erklärt, dass sie ihre (gute) Stelle wegen ihrer Antragstellung und gegnerischen Haltung zur DDR verloren hätten. Sie wurden zum Arbeitsamt verwiesen.

Dann beriefen sich die beiden auf diverse internationale Abkommen. Wovon sie wohl keine Ahnung hatten und nur nachplapperten.

Es wird vermerkt, dass die 1. Ablehnung am 2. November 1976 erfolgte und das Auftreten der beiden frech, fordernd und sehr überheblich war.

Sachstandsbericht vom 30.04.1977 Hauptabteilung XX/AG RV

Nun kommt das MfS „ins Spiel“. Der Sachstandsbericht betrifft alle beiden Freundinnen.

Aktendeckel
Bildquelle: Stasi-Unterlagen-Archiv „Einblick ins Geheime“ https://www.einblick-ins-geheime.de/de/beispielakten/aop-zwillinge/

Dieser fängt damit an, dass die beiden im Schreibzimmer des Verlages „Neues Deutschland“ tätig waren.

Am 01.04.1976 stellten beide einen an das MdI (Innenministerium der DDR) gerichteten Antrag auf Ausreise aus der DDR, Zielland BRD.

In der Folgezeit stellten beide gleichlautende Anträge auf Ausreise, bzw. Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR. Und zwar

  • am 08.09.1976
  • am 05.11.1976
  • am 10.01.1977

Es wird vermerkt, dass die beiden sich auf die Charta der Vereinten Nation über die Menschenrechte sowie die Schlussakte von Helsinki beriefen und fest auf ihrem Vorhaben beharrten.

Dann wird die Ablehnung vermerkt und dass die beiden in den jeweiligen Aussprachen nicht von ihrem Vorhaben abzubringen waren.

Niedergeschrieben ist auch, dass die beiden am 23.07.1977 weitere Schreiben an das MdI (Innenministerium der DDR) und den Staatsratsvorsitzenden der DDR mit der Forderung richteten, den Anträgen stattzugeben.

Durch die Kaderabteilung (so wurde in der DDR die Personalabteilung bezeichnet. P.R.) des ND wurde mit den Eltern von Frau Spahr im August 1976 eine Aussprache betreffs des Ausreiseantrages ihrer Tochter geführt. Die Eltern versuchten ständig, ihre Tochter von diesem Vorhaben abzubringen. (Also war das mit der Tante ein vorgeschobener Grund. Ginge es tatsächlich um eine Familienangelegenheit, wären ja die Eltern involviert und würden ihre Tochter unterstützen. P.R.)

Dann wurde im August 1076 das Arbeitsverhältnis der beiden gekündigt. Doch in der DDR wurde niemand auf die Straße geworfen. Durch den Verlag des ND wurden den beiden nach der Kündigung vier Arbeitsstellen zugewiesen:

  1. Autotrans Berlin
  2. EAW Treptow
  3. VEB lufttechnische Anlagen Berlin
  4. VE Kühlbetrieb Berlin

Bei drei Arbeitsstellen habe sie sich nicht beworben und bei VEB Autotrans Berlin haben sie es abgelehnt, dort eine Tätigkeit in der Produktion aufzunehmen. (Was wollten sie? Sollen froh sein, dass sie mehrere Arbeitsstellen zur Auswahl angeboten bekamen. Außerdem ist Produktion doch besser, wie ein Schreibmaschinensaal.P.R.)

Anfang 1977 haben sich Frau Spahr und Frau Seeber bei der Sportstättenverwaltung Berlin beworben, um dort halbtags als Sauna-Kräfte zu arbeiten. Jedoch wurden dort von beiden Forderungen erhaben, die von der Sportstättenverwaltung nicht zu erfüllen waren und es erfolgte dort keine Einstellung. (Menschenskinder, in der von ihnen geliebten BRD hätten sie von vornherein keine Forderungen stellen können. P.R.)

Im Februar 1977 wurde über den Rat der Stadt, Abt. Inneres, durch das Amt für Arbeit (Also dem Arbeitsamt. P.R.) den beiden Arbeit zugewiesen.

Frau Spahr sollte im Betrieb Pentacon eingestellt werden und Frau Seeber sollte eine Tätigkeit im VEB Lufttechnische Anlagen eine Arbeit aufnehmen.

Da die beiden nicht zusammen in einem Betrieb arbeiten konnten, lehnten sie dieses Angebot ab und wandten sich daraufhin an das Amt für Arbeit (das Arbeitsamt P.R.) mit der Bitte um neue Vermittlung. (Das hätten sie schon damals nicht in ihrer geliebten BRD machen können. Da hätte es eine Sperre für den Geldbezug geben. Heute ist das noch viel schlimmer und niemand kann sich solche Sperenzien erlauben. Da steht man schnell ohne Geld da. P.R.)

Sie wurden an das Kinderwochenheim „Makarenko“ – Königsheide verwiesen, haben sich dort aber nicht beworben.

Wovon Frau Spahr und Frau Seeber ihren Lebensunterhalt bestritten haben, war nicht bekannt. Vermutlich ließen sie sich von Freunden und Bekannten aushalten. Inoffiziell wurde bekannt, dass sie von einer Auszahlung aus einer Versicherung (2000 bis 3000 Mark) leben sollten.

Aus einem Beobachtungsbericht vom Oktober 1976 geht hervor, dass die beiden Kontakt zu 2 Ausländern, vermutlich Mitarbeiter der bulgarischen Botschaft in der DDR, hatten.

Frau Spahr und Frau Seeber bewohnten seinerzeit immernoch die Wohnung des ND.  Seitens der Kaderabteilung (Personalabteilung P.R.) wurde ihnen die Auflage erteilt, die Wohnung so schnell wie möglich zu räumen und sich eine Arbeit zu suchen, da die Wohnung dringend vom ND benötigt wurde. Die Miete wurde von den beiden pünktlich bezahlt. (Kündigung wegen Eigenbedarf gab es in der in der DDR nicht. Es wurde niemand auf die Straße gesetzt. Die beiden nutzten, trotz ihres Hasses auf die DDR, diesen Umstand gnadenlos aus. Übrigens war es in der DDR gar nicht so leicht eine Wohnung zu bekommen. Als Single oder WG schon mal gar nicht. Bei den beiden war das schon eine Ausnahme. Aber darüber dachten sie doch nicht nach. Sie bewohnten die Wohnung noch bis zum Schluss. Im Film behaupten sie, dass sie ihre Wohnung durch Erpressung behalten haben. Sie hätten damit gedroht, ein Kamerateam eines westlichen Fernsehsenders zu bestellen, welches die Zwangsräumung filmen würde. In der DDR gab es keine Zwangsräumungen. Woher hätten sie das Kamerateam bestellen sollen? Völliger Humbug, was die da erzählt haben. Es war unfair die Wohnung weiterhin zu nutzen, während möglicherweise ein ehrlicher Mitarbeiter, eine ehrliche Mitarbeiterin des ND ohne Wohnung dastand, auch wenn bereits eine Familie gegründet war. P.R.)

Eröffnungsbericht zur OPK (Operative Personenkontrolle des MfS) „Zwillinge“ vom 27.02.1978

Zunächst geht es um Frau Spahr. Zwischenzeitlich arbeitete sie als Serviererin in einem Eiskaffee.

Zunächst wird über die Ausreiseanträge und Briefe an Politiker, einschließlich Erich Honecker, und Institutionen berichtet. Es wird ist vermerkt worden, dass Frau Spahr gegen die DDR ist.

Im August wurde ihr beim ND gekündigt. Dies wurde von ihr zum Anlass genommen, dass sie in der DDR mit Berufsverbot belegt wäre. (Dabei hatte sie doch andere Stellen angeboten bekommen. Auch in der BRD wird man in einem Tendenzbetrieb, wie Partei oder Kirche, gekündigt, wenn man dessen Ziele ablehnt. P.R.)

Frau Spahr hatte zahlreiche Kontakte zu Ausländern, die sie zum größten Teil im Hotel „Metropol“ kennenlernte. Dort wohnte sie, gemeinsam mit ihrer Freundin, Frau Seeber, mit verschiedenen Ausländern ohne Anmeldung. (Ich frage mich, wie das möglich war. Laut meinen Erfahrungen durfte man im Hotelzimmer keinen Besuch empfangen und es war unmöglich „schwarz“ dort zu wohnen. Vielleicht waren die Regeln erst später so streng. P.R.)

Es war nicht auszuschließen, dass die beiden diese Kontakte für ihr Ziel, die DDR zu verlassen, nutzten. (Laut Film wollten sie diese Kontakte nutzen. Sie hofften einen Bulgaren heiraten zu können und über Bulgarien leichter in die BRD zu kommen. Hat aber nicht geklappt. P.R.)

In ihrem Ersuchen vom 19.04.1977 kritisierte sie die Maßnahmen gegen Biermann (Mensch immer wieder der Biermann P.R.)

Im März 1976 suchten beide die Ständige Vertretung der BRD auf, um sich Hilfe und Ratschläge für ihr weiteres Vorgehen zu holen.

In ihrem letzten Schreiben vom 09.01.1978 begründeten sie ihr Ersuchen u.a. ihre Persönlichkeitsentwicklung gestört würde, bzw. ihre Entwicklung rückwärts verliefe. (Au weia. P.R.)

Dann folgen geheimdienstliche Maßnahmen.

Nun mischt sich die Tante von Frau Seeber ein und schickt einen Brief an den Innenminister der DDR, Friedrich Dickel. Das Datum des Briefes ist der 09.01.1979

Am 11.01.1979 ein Schreiben von einer Abteilung des MfS an eine andere, wo nach Kontakten zu ausländischen diplomatischen Vertretungen gefragt wird. Dann folgen Punkte, die noch geheimdienstlich bearbeitet werden müssen.

Dann ein Schreiben vom 29.01.1979 bezüglich der Tante von Frau Seeber. Gegen sie wurde eine Einreisesperre eingeleitet.

Am 08.02.1979 ein Vermerk, dass die Ausreise von Frau Seeber abgelehnt wird.

Es werden im Nachgang negative Folgen befürchtet. Diese sind ohnehin eingetreten. Siehe im Nachwort „Aus heutiger Sicht gesehen,“ Außerdem war die Mutter von Frau Seeber pflegebedürftig. (Na, ein Grund um Zuhause zu bleiben und sich um die Mutter zu kümmern. Hatte Frau Seeber wohl nicht im Sinn. P.R.)

Mit Datum vom 18.07.1976 mischt sich die Tante von Frau Seeber ein und schreibt einen Brief an den Rat des Stadtbezirkes, Abt. Inneres in Berlin.

Vermerk über ein Gespräch mit Frau Spahr beim Rat des Stadtbezirks Berlin-Friedrichshain, Abt. Inneres vom 24.09.1979

Sie erhielt Mitteilung darüber, dass die Schreiben an Erich Honecker und das MdI (Innenministerium der DDR) an diese Stelle weitergeleitet und eingegangen sind.

Frau Spahr wurde auf die Sinnlosigkeit dieser Schreiben hingewiesen. (In der Tat waren diese Schreiben sinnlos. Niemals erreichten sie Herrn Honecker und Herrn Dickel. Ihre Büros haben die Briefe dann an den Rat des Stadtbezirks… weitergeleitet. Sowas hätten sich die beiden Damen doch denken können.  P.R.)

Nun war das Auftreten von Frau Seeber ruhig und sachlich, wie bei Frau Spahr. (Nun ja, da haben die beiden eingesehen, dass Unruhe nichts bringt. Wenigstens etwas. Im Film wird nur auf das überhebliche Auftreten bei einem anderen Termin eingegangen, aber nicht auf das sachlich-ruhige Gespräch. P.R.)

Mit einem Brief mit Datum vom 27.09.1979 mischt sich die Tante von Frau Seeber wieder ein. Diesmal schreibt sie einen Brief an Erich Honecker. (Wieder so ein Sinnlos-Brief. P.R.)

Ein Vermerk über die Legalisierung postalischer Kontakte zwischen Frau Spahr/Frau Seeber mit jemanden in der BRD.

Hier geht es auch um telefonische Kontakte. (Da das Telefonieren zwischen der BRD und der DDR äußerst schwierig war, stellt sich die Frage was für einen Sinn das für die beiden hatte. P.R.) Der Kontakt wird nicht legalisiert, weil das MfS diese Korrespondenz überwacht.

Information über Frau Spahr (Im Dokument ist der Name falsch geschrieben.) vom 05.11.1979

Vom 23.08.1979 bis 27.08.1979 hielt sich Frau Spahr in der CSSR (Prag) auf, um sich mit einem ehemaligen DDR-Bürger, der nun in Westberlin wohnte, zu treffen.

Auch hier wird erwähnt, dass Frau Spahr seit 3 Jahren Antragstellerin auf Übersiedlung in die BRD gewesen ist und seit längerer Zeit keiner geregelten Arbeit nachgegangen ist. Sie erledigte für Verlage in Berlin gelegentlich Schreibarbeiten.

Der Westberliner Bürger wurde bereits durch das MfS überwacht. Frau Spahr forderte diesen auf sie mit in die BRD zu nehmen. Darauf ist der Westberliner Bürger nicht eingegangen.

Anscheinend ein neuer IM. Denn als er Frau Spahr am 18.10.1979 und am 23.10.1979 besuchte, war ihm der Nachname der Mitbewohnerin Ilona (Seeber) nicht bekannt.

Der IM berichtete, dass Frau Spahr sich mit dem Gedanken getragen hatte, an das ZDF, Sendung „Hilferufe aus dem Osten“ zu schreiben, um ihre Antragstellung von dort aus publik zu machen und zu forcieren. (Die war doch spinnert, um es drastisch zu formulieren. Wusste sie nicht, was sie tat oder war sie eine bewusste DDR-Hasserin? P.R.)

Ilona, also Frau Seeber hatte geäußert, dass sie die DDR ungesetzlich verlassen will. Sie hatte einkalkuliert an der Grenze festgenommen zu werden und nach einer Strafverbüßung in die BRD entlassen zu werden.

Als Motiv für ihre Pläne gaben die beiden an, dass sie auf alle Fälle in die BRD wollten um in „Freiheit“ zu leben. Von der Tante und Familienangelegenheiten war nicht mehr die Rede.

Es folgen Beobachtungsberichte vom 16.11.1979, dem 30.11. 1979 vom 05.12.1979

Bericht vom 04.12.1979 über Aussprache mit Frau Spahr am 28.11.1979 beim Rat des Stadtbezirks Berlin-Friedrichshain, Abt. Innere Angelegenheiten

Die Aussprache fand beim Direktor des Amtes für Arbeit, also des Arbeitsamtes, auf dessen Vorladung statt. Es war noch ein Vertreter der Abt. Innere Angelegenheiten anwesend.

Es ging darum Frau Spahr zu erklären, dass ihre geringfügige Arbeitsstelle bei INTERTEXT nicht den Anforderungen eines geregelten Arbeitsverhältnisses entspricht und sofort eine neue Vollzeitarbeitsstelle angetreten werden muss.

Frau Spahr erklärte sich mit dieser Maßnahme nicht einverstanden und erklärte, dass sie von den 300 Mark, die sie bei der geringfügigen Arbeitsstelle verdiente, ihren Lebensunterhalt bestreiten könnte. Sie wunderte sich, dass dies einer staatlichen Stelle jetzt erst auffiel.

Ihr wurde erklärt, dass mit der Bildung der Ämter für Arbeit (Arbeitsämter) ab dem 01.09.1979, alle gleichgelagerten Fälle einer Prüfung unterzogen und Veränderungen herbeigeführt wurden.

Gleichzeitig wurde die Veränderung der strafrechtlichen Bestimmung erwähnt, wonach Pauschalarbeit (geringfügiges Arbeitsverhältnis) nicht als lautere Art und Weise des Erwerbs des Unterhalts angesehen werden konnte. (Der Asozialen-Paragraph hatte nun hier gegriffen. P.R.)

Frau Spahr sah diese Argumente ein und erklärte sich bereit ein Vollzeitarbeitsverhältnis aufzunehmen.

Allerdings wollte sie auf keinen Fall durch das Arbeitsamt vermittelten Betriebe aufsuchen. Das waren

  • Berliner Bremsenwerk
  • NARVA
  • der Bereich Krippen und Heime beim Rat des Stadtbezirks.

Sie erklärte innerhalb von 14 Tagen den Nachweis eines selbstgewählten Arbeitsverhältnisses vorzulegen. Damit erklärte sich der Direktor des Arbeitsamtes nicht einverstanden, sondern er bestand darauf, dass Frau Spahr die Vermittlungskarte zum Berliner Bremsenwerk annehme und nach Ablauf einer Woche das Arbeitsverhältnis mit diesem Betrieb vorlegt.

Durch den Vertreter der Abt. Inneres wurde ihr eingeräumt, nach dieser Frist auch den Nachweis eines Arbeitsverhältnisses, dass sie durch eigene Bemühungen gefunden hat. Sie sollte aber auf jeden Fall das Berliner Bremsenwerk aufsuchen, da seinerzeit Arbeitsverhältnisse ohne Vermittlung durch das Arbeitsamt nicht zustandekommen konnten.

Frau Spahr wurde zum 05.12.1979 zwecks Vorlage der Nachweise ihrer Bemühungen erneut vorgeladen.

Vermerk über das Gespräch mit Frau Seeber beim Rat des Stadtbezirks Friedrichshain, Abt. Inneres, Datum ist nicht erkennbar, weil da der Stempel der BStU drüber ist.

Frau Seeber ist auf die Vorladung hin erschienen. Sie ist darauf hingewiesen worden, dass die Briefe an Erich Honecker und das Innenministerium der DDR an den Rat des Stadtbezirks Berlin-Friedrichhain, Abt. Inneres weitergeleitet worden sind. Es ist erklärt worden, dass nur diese Behörde für die Angelegenheiten von Frau Seeber zuständig ist.

Desweiteren ist ihr der Vorwurf gemacht worden, dass sie durch falsche Darlegungen völlig unglaubwürdig geworden war und sich die Behörde gegen die falschen Anschuldigungen verwahrt hatte.

Als Rechtsmittelbelehrung war ihr der der § 249 StGB der DDR; also der Asozialen-Paragraph, wörtlich vorgetragen und die daraus entstehenden Konsequenzen erläutert worden. Im Gegensatz zu vorangegangenen Gesprächen, war sie nun ruhig und sachlich.

Sie widerspricht sich, weil sie einmal sagt, dass sie weitermachen wird ohne gegen bestehende Gesetze zu verstoßen und zum anderen nennt sie die Option die Sache publik zu machen und kalkuliert entsprechende Konsequenzen ein.

Sie wollte ihre Freiheit wieder erlangen und dem Staat keinen Nutzen bringen. Sie wollte nur soviel arbeiten, dass es zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes reicht. Die 300 Mark, die sie bei INTERTEXT verdiene, würden ihr ausreichen.

Dann erkundigt sie sich nach gesetzlichen Grundlagen, nach welchen sie in die BRD übersiedeln kann. Diese solle man anwenden, auch wenn es noch 5 oder 20 Jahre dauern würde.

Ein Schreiben des MfS vom 06.12.1979 wo vermerkt wird, dass Frau Spahr und Frau Seeber Mit der GfM in Köln in Verbindung stehen.

Es soll geprüft werden, ob die Tante aus Köln Mitglied der GfM ist. (So eine selbst ernannte Gruppe für Menschenrechte, die aber nur die Aufgabe hat, der DDR zu schaden. Im Netzt findet sich ein Dokument bezüglich der GfM mit Sitz in Frankfurt am Main. Nun ja, die waren dann wohl auch in Köln aktiv. P.R.)

Am 12.12.1979 schreibt die Tante aus Köln einen Weihnachtsbrief.

Briefausschnitt von Tante in Köln

In dem Brief schreibt die Tante, dass sie wegen einer Autoreparatur keine finanziellen Mittel hat, um in den Weihnachtsurlaub zu fahren. Soviel zur Reisefreiheit. Ob Gesetze oder Finanzen die Reisefreiheit einschränken, es kommt doch letztendlich auf Gleiche heraus.

In einem Schreiben des MfS vom 20.12.1979 geht es um die Überwachung der Personen, die mit der GfM zu tun haben.

(Wie konnten sich die beiden auf so eine Organisation einlassen? P.R.)

Im Vorliegenden Dokument geht es um die GfM mit Sitz in Frankfurt/Main. e.V

Dokument entnommen vom Bundesarchiv

Ein Vermerk der Postzollfahndung vom 03.01.1980 über ein kontrolliertes Paket.

Ab dem 15.01.1980 geht es los. Das Strafrecht (§100 StGB der DDR „Landesverräterische Agententätigkeit“) hat nun gegriffen.

Aktenausschnitt
Bildquelle: Stasi-Unterlagen-Archiv „Einblick ins Geheime“ https://www.einblick-ins-geheime.de/de/beispielakten/aop-zwillinge/

(Dafür hätten sie lange Jahre im Knast sitzen können. Wie konnten sich die beiden auf so eine Organisation einlassen? P.R.)

Ein Schreiben des MfS vom 18.01.1980 sagt, dass betreffs der beiden der Auftrag „C“ einzuleiten wäre. (Kontrolle von Brief und Paketsendungen)

In einem weiteren Schreiben des MfS vom 18.01.1980 ist es um Paketsendungen gegangen, die an die beiden gerichtet sind, zu beschlagnahmen, da gegen sie wegen dem § 100 StGB der DDR („Landesverräterische Agententätigkeit“) ermittelt worden ist.

Ein Schreiben der Kriminalpolizei Berlin-Friedrichshain vom 21.04. 1981 besagt, dass Frau Seeber sich nun in die Gesellschaft der DDR eingegliedert hatte und die Personenkontrolle nun beendet worden ist.

Das gleiche Schreiben der Kriminalpolizei Berlin-Friedrichshain vom 21.04.1981 betreffs Frau Spahr.

Am 18.05.1981 verfasste das MfS einen Abschlussbericht zu dem Fall der beiden. („Zwillinge“)

Um nicht alles zu wiederholen, nun das wichtigste und noch fehlende.

(Die beiden hatten mehr Glück, als Verstand, was das Strafrechtliche betrifft. P.R.)

Am 22.07.1979 ging es um diskriminierende Äußerungen gegen die DDR, welche die Strafbestandsmerkmale der §§ 106, 220 StGB der DDR verletzten. Da diese Schreiben der Öffentlichkeit nicht zugänglich waren, konnten keine strafrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden.

Seit Januar 1980 arbeiten die beiden in kirchlichen Einrichtungen. (Menschenskinder, warum sind die nicht früher auf die Idee gekommen bei der Kirche oder einem Privatunternehmer eine Arbeitsstelle anzunehmen.? Da wäre ihr Problem mit der beruflichen Tätigkeit gelöst gewesen. Es arbeiteten viele Leute bei der Kirche, die mit der Arbeitswelt der DDR nicht zurechtkamen. P.R.)

Im Zusammenhang mit GfM, also diese selbsternannte Gesellschaft für Menschenrechte, konnten gegen die beiden keine strafrechtlichen Maßnahmen nach § 100 StGB der DDR eingeleitet werden. Diese Hinweise waren „offiziell nicht auswertbar“, wie es auf Amtsdeutsch heißt. (D.h. wohl, dass das Gericht diese Hinweise nicht anerkannt hatte. Menschenskind, die hatten ganz schön Dusel. P.R.)

Zwischenzeitlich haben die beiden feste Partner gefunden. Und da ihnen, wenn auch verspätet, die Idee gekommen ist, bei der Kirche zu arbeiten, konnte sie nun feste Arbeitsverhältnisse nachweisen. Der Asozialen-Paragraph war nun auch aus der Welt.

Frau Seeber wurde angeboten bei der Beschaffung von Wohnraum die erforderliche Unterstützung durch den Rat zu gewähren. Wo dann Frau Spahr wohnen sollte ist im Dokument nicht ersichtlich. Laut Film hatte Frau Spahr den Pfarrer geheiratet, wo sie arbeitete. Dann wohnte sie wohl im Pfarrhaus.

Schließlich und endlich habe die beiden eingesehen, dass es doch das Beste war, wenn sie in der DDR blieben.

Frau Seeber zog am 17.03.1980 ihren Ausreiseantrag zurück, Frau Spahr folgte am 01.10.1980.

Da sie nun feste Partner hatten und einer geregelten Arbeit nachgingen, wurde dieser Vorgang beendet. Des Lebens Lauf hat an der Beendigung dieses Vorgangs und dieser Karrieren eine wichtige Rolle gespielt.


Nachwort von Petra Reichel:

Wie der Film zeigt, waren die beiden niemals einsichtig. Des Lebens Lauf hatte sie zum stillhalten veranlasst. Heute sind sie wieder laut und beteiligen sich an der Volksverdummung durch die Sieger der Geschichte. Die beiden hatten eine gute Arbeitsstelle und eine dazugehörige Betriebswohnung. Ihnen ging es gut in der DDR. Weshalb sie zu Gegnerinnen der DDR geworden sind und auch im Nachgang diesbezüglich aktiv sind, ist unerklärlich.

Aus heutiger Sicht gesehen, muss man feststellen, dass die DDR damals kontraproduktiv handelte. Im Fall der Beiden wurde der Ausreiseantrag wegen Unrechtmäßigkeit abgelehnt. Warum hatte die DDR nicht die entsprechenden Rechtsgrundlagen geschaffen, damit die Leute ausreisen konnten? Einschränkungen hätte es für Geheimnisträger, in Zivil- und Strafprozessen befindlichen Personen und Leuten, die Schulden hatten, geben können. Das hätte man ja prüfen können. Natürlich hätte es für Menschen, die diesen Schritt bereut hätten die Möglichkeit zur Rückkehr geben müssen. Es ist ja das Widersinnige, dass Leute, die es in die BRD geschafft hatten, in der Regel nicht mehr zurückkehren konnten. Ebenso war der Zuzug von Bürgerinnen und Bürgern der BRD, welche die Staatsbürgerschaft der DDR anstrebten, sehr stark eingeschränkt. Siehe Aufnahmeheim Röntgental. Hätte die DDR grundsätzlich neue Leute und Rückkehrende aufgenommen und die Unzufriedenen ausreisen lassen, wäre das für die Gesellschaft in der DDR besser gewesen, wie „das Schmoren im eignen Saft“.

In dem Fall der beiden Freundinnen hätte die Gefahr für die DDR im Zusammenhang mit der Verbindung zur GfM vermieden werden können, denn diese wäre nicht zustande gekommen, wenn die beiden hätten zeitnah ausreisen können. Die Betriebswohnung des ND wäre Jahre früher frei geworden.

Auch im Nachgang hat diese Vorgehensweise der DDR einen Bumerangeffekt. Viele Jahre nach ihrem Ende, kippen die Sieger der Geschichte weiterhin Kübel von Dreck über die DDR.


Nachwort des Stasi-Unterlagen-Archivs:

„2019 besuchten die zwei Frauen aus diesem Fall noch einmal gemeinsam die Orte ihrer damaligen Erfahrungen. Begleitet von einem Filmteam der Deutschen Welle erinnerten sie an ihre Situation. Die Reportage „Zwei Frauen im Visier der Stasi“ ist online unter…“

Entnommen aus Bundesarchiv/Stasi-Unterlagen-Archiv (Hg), OV „Zwillinge“. Als zwei Freundinnen Ausreiseanträge stellten. Auszug aus Stasi-Akten. Redaktion: Bettina Altendorf, Axel Janowitz, Andreas Schiller, Berlin 2022

Bearbeitet und Gedankeneinfügungen von Petra Reichel

Siehe auch Stasi-Unterlagen-Archiv – „Einblick ins Geheime“

Broschüre mit den Dokumenten im PDF-Anhang zum Download