Erklärung des Kollegiums des MfS zum Thema Umstellung des MfS zum AfNS(Vom Ministerium für Staatssicherheit zum Amt für Nationale Sicherheit)

Mit der Ankündigung, dass am 17. November 1989 der seinerzeitige Vorsitzende des Ministerrates Hans Modrow, in seiner Regierungserklärung vor der Volkskammer einen Vorschlag zur grundsätzlichen Neubestimmung der Aufgaben und zur Reorganisation des Ministerrates, der einzelnen Ministerien und weiterer staatlicher Organe und Einrichtung unterbreiten wird.

Bezogen auf das Ministerium für Staatssicherheit wurde vorgeschlagen, dass das MfS durch ein Amt für Nationale Sicherheit beim Vorsitzenden des Ministerrates der DDR zu ersetzen. (Ach nee, da nahm man die BRD zum Vorbild. Der BND ist beim Bundeskanzleramt angesiedelt. P.R.)

(Die Begründung ist ja „toll“. Man geht von einer revolutionären Erneuerung des Sozialismus und der Erneuerung der DDR als sozialistischer Staat aus, die unter völlig neuen Bedingungen erfolgen muss. Menschenskind und dann folgt noch weiteres Geschwurbele. Das war Irreführung der Aufrechten. Am 09.11.1989 hat die DDR als Arbeiter und Bauernstaat aufgehört zu existieren. P.R.)

Nun soll es um „detaillierte Regelungen“ gehen, für diejenigen, die aus dem MfS ausscheiden. Auch um deren persönliche Probleme soll sich gekümmert werden.  Bei der Eingliederung der ausscheidenden MfS-Angehörigen beruft man sich auf eine Fördungsverordung vom 25.03.1982 (Das war eine ganz andere Zeit. P.R.), wonach Leute, die aus den bewaffneten Organen, wie es in der DDR hieß, ausscheiden umfassende Unterstützung gegeben werden muss bei der Wiedereingliederung in die zivilberufliche Tätigkeit. Dann folgen noch einige Details.Vom Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit diesen Leuten ist die Rede.

(Heute wissen wir, dass das alles Makulatur war. Wie es für die ehemaligen MfS-Angehörigen weitergangen ist, wissen wir. Ein bitteres Ende inklusive Arbeitslosigkeit, Rentenstrafrecht und der Begegnung mit Hass und Häme. P.R.)

Original-Dokument entnommen aus der Broschüre „Die Stasi in der Friedlichen Revolution“, Herausgeber Bundesarchiv Stasi-Unterlagen-Archiv, bearbeitet von Petra Reichel

Über ein Gespräch am Landestheater Halle in Reaktion auf einen Brief des Landestheaters

In diesem Brief wurde von dem Auffliegen eines ehemaligen IM (ehrenamtlich Undercover Agierender P.R.) und in diesem Zusammenhang bestehenden Fragen zur Arbeit und weiteren Perspektive des AfNS am Landestheater Halle aufgeworfen.

Das Gespräch fand am 30.11.1989 in der Zeit von 15:00 Uhr bis 16:30 statt. Es nahmen teil:

  • Leiter des Händelfestspielorchesters
  • Sängerdarsteller, Leiter der Gruppe „theatro mobile“
  • Regieassistentin Musiktheater, Volkskammerabgeordnete – CDU-Mitglied
  • Operndirektor

 

 

Seitens des Bezirksamtes des AfNS nahmen ein Mitarbeiter und der Unterzeichner teil.

Einleitend bezog der Mitarbeiter des AfNS zum Inhalt des Briefes Stellung. Den Vertretern des Landestheaters Halle wurde erklärt, dass die frühere Notwendigkeit der Präsenz von Mitarbeitern des MfS nicht mehr existiert, da sich die Aufgabenstellungen verändert haben, bzw. hinfällig sind.

In der Diskussion wurde die Zusicherung des AfNS-Mitarbeiters abverlangt, dass keine Informanten mehr am Landestheater mehr tätig sind. Anderseits wurde vereinbart, dass unter keinen Umständen die Quellen des MfS/AfNS preisgegeben werden.

Bezugnehmend auf die Stimmungen/Meinungen gegen Mitarbeiter des AfNS bzw. dem Leumund als Sicherheitsorgan und seine Befugnisse machte der Vertreter des AfNS folgende Angaben:

Auch bei den Mitarbeitern des AfNS herrsche Enttäuschung über die bisherige Partei- und Staatsführung sowie die dem MfS übertragene Sicherheitsdoktrin, die zweifelsohne eine Allgemeingegenwärtigkeit des MfS und damit eine Verängstigung in der Bevölkerung hervorrief. (Ach du liebes Bisschen. Da wurde sich schnell umgedreht. Die bis heute umlaufenden Hetzparolen gegen das MfS wurden hier wiedergegeben. Das konnte ja nur das Ende sein. P.R.)

Bezugnehmend auf die Regierungserklärung und die bisherigen öffentlichen Verlautbarungen des Leiters des AfNS wurde auf den neuen Charakter des Amtes verwiesen, der sich nicht mehr als „Schild und Schwert der Partei“ versteht, sondern als Sicherheitsorgan der Regierung und den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen verpflichtet ist. (Nun gut, dass das MfS sich „Schild und Schwert der Partei“ nannte, finde ich auch kritikwürdig. Das MfS war doch für den gesamten Staat und seine Bevölkerung da. Es gab auch IM, die nicht der SED angehörten. Aber in der Zeit der Konterrevolution ging es nicht darum, sondern um den Geheimdienst als Diener eines bürgerlichen Staates umzuformen. P.R.)

Zunächst erläutert der Vertreter des AfNS (der sich immernoch Genosse nannte P.R.), dass sich von bisherigen Mitteln abkehrt, aber andererseits bei den Geheimdienstmethoden bleibt, wie sie in aller Welt üblich sind. Dann nochmal die Betonung, dass sich die geheimdienstlichen Mittel nicht auf Andersdenkende beziehen würden. (Ach nee, Geheimdienste schnüffeln weltweit Andersdenkende aus, sofern sie transparent handeln. Was ist das denn bitteschön für eine Aussage? Das ist doch ohnehin alles ein Geschwurbele, seil man noch nicht wusste, wohin die Richtung geht. P.R.)

Als Erfordernis einer schnellstmöglichen Herausbildung einer Vertrauensbasis in der Bevölkerung zum AfNS sollte der schnellstmögliche Abbau von Personal und materiellen Ressourcen und der Offenlegung von Zahlen dienen. Es wurde um Verständnis gebeten, dass man keine konkreten Angaben machen konnte, da dieser Prozess auf zentraler Ebene entschieden wurde.

Gegen Ende des Gesprächs wurde der seitens der Angehörigen des Landestheaters der Vorschlag gemacht, dass eine Diskussion zu diesem Thema und eine klare Stellungnahme durch Mitarbeiter des AfNS in einem größeren Rahmen stattfinden sollte.

Einschätzung des Gesprächsverlaufs:

Das Gespräch verlief in einer offenen, kritischen und sachlichen Atmosphäre. An der Diskussion beteiligten sich alle Anwesenden. Es wurde Übereinstimmung erzielt über die weitere Notwendigkeit und Existenzberechtigung eines Sicherheitsorgans. (Na denn…P.R.)

Im Original-Dokument wird die neue Behörde mit ANS und nicht, wie später üblich mit AfNS abgekürzt. Ich habe die später übliche und allgemein bekannte Abkürzung AfNS verwendet. P.R.

Original-Dokument entnommen aus der Broschüre „Die Stasi in der Friedlichen Revolution“, Herausgeber Bundesarchiv Stasi-Unterlagen-Archiv, bearbeitet von Petra Reichel

(vorläufige) Grundsätze für die inhaltliche und methodische Gestaltung der Arbeit mit IM

Nach der Umorganisation und Umbenennung hatte das AfNS ein Dokument betreffs des Umgangs mit den IM erstellt.

Heute würde man sie als ehrenamtlich Undercover agierende verstehen. In der DDR verstand die Mehrheit der Bevölkerung darunter Billigspitzel, welche die Nachbarschaft, die Arbeitskolleginnen und -kollegen und die sonstige nähere Umgebung bespitzelt. So wird uns das auch heute, nach all den Jahren, erzählt. Doch das Aufgabenfeld der IM war weitaus größer. Näheres siehe Beiträge in DIE TROMMLER-ARCHIV und im Buch DIE SICHERHEIT, dass man als Ganzes und in Teilen von der Website ISOR Sozialverein Archiv

herunterladen kann. 

Original-Dokument entnommen aus der Broschüre „Die Stasi in der Friedlichen Revolution“, Herausgeber Bundesarchiv Stasi-Unterlagen-Archiv, bearbeitet von Petra Reichel

Abschnitt aus dem Buch „Die Sicherheit“ zum Thema IM ist auch als PDF-Datei hier im Anhang.

Aufruf der Konterrevolutionäre

Die Konterrevolutionäre behaupteten,

  1. dass wichtige Finanz- und Sachwerte ins Ausland verbracht würden
  2. wesentliche Akten und Daten vernichtet würden
  3. verantwortliche Personen sich ins Ausland abzusetzen versuchen

Die Konterrevolutionäre riefen die Bevölkerung dazu auf mitzuhelfen dies zu verhindern.

Die Öffentlichkeit und die Deutsche Volkspolizei sollte informiert werden. Allerdings gab es bald die Deutsche Volkspolizei nicht mehr.

Die Konterrevolutionäre haben eine eigene Untersuchungskommission gebildet, die sich einerseits unabhängig nannte, andererseits mit Regierung Modrow zusammenarbeitete.

Original-Dokument entnommen aus der Broschüre „Die Stasi in der Friedlichen Revolution“, Herausgeber Bundesarchiv Stasi-Unterlagen-Archiv, bearbeitet von Petra Reichel

In einem Fernschreiben wandte ich der Chef des AfNS, Generalleutnant Schwanitz an alle Leider der Bezirks- und Kreisämter

 

Er wies an, dass die Vernichtung und der Transport von Dokumenten sofort gestoppt und für die Sicherheit der Unterlagen zu sorgen.

Original-Dokument entnommen aus der Broschüre „Die Stasi in der Friedlichen Revolution“, Herausgeber Bundesarchiv Stasi-Unterlagen-Archiv, bearbeitet von Petra Reichel

Telegramm des AfNS an alle Bezirke und Kreise vom 05.12.1989

In den letzten Stunden hat sich die Lage weiter zugespitzt. Vor allem der Druck auf das AfNS und alle seine Dienststellen hat zugenommen.

In fast allen Dienststellen der Bezirke und Kreise des AfNS haben Bürger versucht, in die Gebäude und Räume einzudringen, um die Vernichtung und den Transport von Dokumenten zu verhindern. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf mein Schreiben vom 04.12.1989, in dem ich jegliche Vernichtung und jeglichen Transport von Dokumenten und Unterlagen untersagt habe.

 

In einigen Dienststellen des AfNS musste auf die Forderungen nach Betreten und Besichtigen sowie im Zusammenhang auf Versiegelung von Räumen und Panzerschränken eingegangen werden.

Einige Objekte des AfNS werden Bereits von Angehörigen der Volkspolizei sowie Mitglieder von Bürgerrechtsbewegungen (Konterrevolutionäre) bewacht. Gleichzeitig erfolgt eine Kontrolle der Personen- und Fahrzeugbewegung.

Mit einer weiteren Zuspitzung der Lage und den verstärkten Versuchen des gewaltsamen Eindringens in die Objekte des AfNS ist zu rechnen. („Keine Gewalt“ war der Werbespruch der Konterrevolutionäre. Sehr sinnig. P.R.)

Deshalb weise ich erneut darauf hin, dass mit allen Personen das Gespräch zu suchen ist.

In den Gesprächen sind die Aufgaben des AfNS und die daraus resultierenden Sicherheitserfordernisse zu erläutern. Dabei ist auch darauf zu verweisen, dass wir nicht gegen die Kontrolle unserer Arbeit sind. Die Spezifik unserer Arbeit verlangt aber auch spezifische Kontrollmethoden.

Gleichzeitig sind Ihnen meine Weisungen zur Vernichtung und zum Transport von Dokumenten zu erläutern. Handschriftlich ergänzt: .., die am 04.12.1989 außer Kraft gesetzt wurden.“

Bleiben die Forderungen bestehen bzw. erhöht sich der Druck weiter, um gewaltsam in die Objekte einzudringen (handschriftlicher Einschub nicht lesbar), gemeinsam mit dem Militärstaatsanwalt, Angehörigen der Volkspolizei, Abgeordneten und Wählern der Bürgerrechtsbewegungen (Konterrevolutionäre P.R.) (z.B. Sprechergruppen) eine Begehung des Objektes vorgenommen zu werden.

 

Nachbemerkung von Petra Reichel

Da war doch wirklich alles zu spät. Ansonsten fehlen einem die Worte.

Original-Dokument entnommen aus der Broschüre „Die Stasi in der Friedlichen Revolution“, Herausgeber Bundesarchiv Stasi-Unterlagen-Archiv, bearbeitet von Petra Reichel

Hinweise zum Zusammenwirken des Amtes für Nationale Sicherheit, des Ministeriums für innere Angelegenheiten und der Staatsanwälte auf verschiedenen Ebenen.

Am 4. Dezember verschafften sich in mehreren Bezirken (Erfurt, Leipzig, Rostock) und Kreisen Vertreter von Bürgerbewegungen (Konterrevolutionäre P.R.) Zutritt zu Dienstobjekten der Bezirks- und Kreisämter. Sie wurden in der Regel von Staatsanwälten, z.T. auch von Angehörigen der Deutschen Volkspolizei (leitende Angehörige der Volkspolizeikreisämter, Angehörige der Kriminal- und Schutzpolizei) begleitet.

Durchgeführte Handlungen wie das Blockieren der Zu- und Ausgänge, die Kontrolle von PKW sowie von Taschen der Angehörigen der Ämter, das Versiegeln von Stahlblechschränken und Zimmern (in einem Falle des gesamten Kreisamtes), das Aufstellen von „Wachen“ innerhalb der Gebäude sowie an den Zu- und Ausgängen führten zur erheblichen Beeinträchtigung der Dienstdurchführung bzw. zur Handlungsfähigkeit der Ämter.

 

Gegen Forderungen der eingedrungenen Personen, in Archive u.a. Unterlagen der Ämter, einschließlich Staatsgeheimnissen und anderen geheimzuhaltenden Informationen, Einsicht zu nehmen, wurde durch die Staatsanwälte und die Angehörigen der Deutschen Volkspolizei nicht mit der notwendigen Konsequenz eingeschritten.

In einigen Fällen erklärten sich die Dienststellen der Deutschen Volkspolizei außerstande, den Ersuchen von Ämtern um Maßnahmen zum Schutz von Objekten zu entsprechen.

(Es war alles in Auflösung und Angleicherei begriffen. Das MfS, bzw. dessen Nachfolger AfNS wollte man loswerden. Da nützten auch Angleichsversuche des AfNS selbst nichts. P.R.)

Diese Erscheinungen machen deutlich, dass das Zusammenwirken der Staatsorgane der (noch-)DDR seinerzeit nicht mehr den Forderungen entsprach und der Entwicklung Vorschub leistete, die zu Gesetzlosigkeit und Anarchie führen können. Erscheinungen von Gewalttätigkeit in diesem Zusammenhang konnten künftig nicht ausgeschlossen werden. (Es war tatsächlich soweit gekommen. P.R.)

Es wurde appelliert, dass auf Grund der damals bestehenden Lage es mehr, denn je erforderlich war, dass zur Gewährleistung nationaler Sicherheit, öffentlicher Ordnung und Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit, das vertrauensvolle Zusammenwirken der Schutz-Sicherheits- und Rechtspflegeorgane unter allen Bedingungen gut funktionieren muss.

Über bekanntgewordene Hinweise zu massiven Gesetzesverletzungen, dazu gehört auch das gewaltsame Eindringen Unbefugter in Objekte des AfNS, sollte unverzüglich eine gemeinsame Verständigung erfolgen und auch gemeinsame Schritte überlegt und durchgeführt werden, wie die Rechtsstaatlichkeit gewährleistet, Staatsgeheimnisse geschützt, Anarchie und Gesetzlosigkeit unterbunden werden können; auf jeden Fall wäre immer zu prüfen, wie mit Kräften von Bürgerbewegungen (Auch da gab es Leute, die kein Interesse an Gesetzlosigkeit und Anarchie hatten. Nun ja, auf die Konterrevolutionäre setzen heißt, dass aufgegeben wurde. Nur nützte das den Geheimdienstleuten nichts mehr. P.R.) auch eine Sicherheitspartnerschaft in dieser Hinsicht angestrebt werden kann.

Dass ein Auseinanderdividieren der Schutz- und Sicherheits- sowie Rechtspflegeorgane erhebliche Gefahren für die Rechtssicherheit mit sich bringt, muss nicht besonders hervorgehoben werden; die gegenseitige Unterstützung oder Amtshilfe vor Ort ist deshalb unerlässlich; seitens der zuständigen Staatsanwälte wäre zu gewährleisten, dass in ihre Untersuchungs- und Ermittlungshandlungen keine unbefugten Personen einbezogen werden; soweit es erforderlich ist, dass gemeinsam mit Staatsanwälten Abgeordnete der Volksvertretungen, ihrer Organe und Mitglieder von Kommissionen die Objekte von Ämtern betreten, müsste die in jedem Falle mit dem Objektverantwortlichen abgestimmt werden; unter strikter Beachtung des Geheimnisschutzes müsste gesichert werden, dass diesen Personen nur solche Tatsachen zur Kenntnis gelangen, für die sie kompetent sind (Fragen der Wohnraumlenkung, Bausubstanz, Ver- und Entsorgung, Umweltprobleme u.ä.)

Von den Organen der Deutschen Volkspolizei wäre zu erwarten, dass sie in den Objekten nicht solche Handlungen vornehmen, die in die Aufgaben und Befugnisse der Ämter eingreifen und einen geordneten Dienstablauf behindern; Ersuchen der Ämter für Nationale Sicherheit um Amtshilfe, insbesondere bei Handlungen des Hausfriedensbruches und bei Gefahren der Verletzung der Festlegungen über den Geheimnisschutz, wäre grundsätzlich zu entsprechen.

Nachbemerkungen von Petra Reichel

Dieses „trocken“ zu lesende amtliche Papier veranschaulicht den Untergang der DDR. Die Angestellten der verschiedenen genannten Behörden taten nicht mehr das Selbstverständliche, das miteinander arbeiten und sich auszutauschen. Sie sahen die DDR untergehen und waren bestrebt von den Behörden eines eventuellen Nachfolgestaates oder, wie es gekommen ist, der nachfolgenden neuen Bundesländer übernommen zu werden.

Original-Dokument entnommen aus der Broschüre „Die Stasi in der Friedlichen Revolution“, Herausgeber Bundesarchiv Stasi-Unterlagen-Archiv, bearbeitet von Petra Reichel

Zwei Fernschreiben an die Beauftragten des Vorsitzenden des Ministerrates

Einerseits distanziert man sich von der Arbeit des vormaligen MfS, andererseits sollen Modalitäten für geheimdienstliche Arbeit festgelegt werden.

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Technische und organisatorische Gründe halten nun her, dass die Sichtung und Bearbeitung der gesicherten Dokumente nicht möglich sind. Man delegiert das nun an irgendwelche Gruppen. (Mensch, was für Zustände. P.R.)

Durch den Chef des AfNS sind Festlegungen zur Auflösung der Kreisämter getroffen worden. Über die Verwendung der freiwerdenden Objekte entscheiden die örtlichen Räte. (Na ja, im früheren MfS-Gebäude in Dresden befindet sich nun das Arbeitsamt. Sehr sinnig. P.R.)

Der Rest befasst sich sozusagen mit der Geschäftsordnung. Im Nachgang uninteressant.

Original-Dokumente entnommen aus der Broschüre „Die Stasi in der Friedlichen Revolution“, Herausgeber Bundesarchiv Stasi-Unterlagen-Archiv, bearbeitet von Petra Reichel

Hinweise für die Dienstbesprechung am 08.12.1989, 17:00 Uhr

Zum genannten Zeitpunkt war zu erwarten, dass in kürzester Frist ein Beschluss des Ministerrates die Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit bestimmen wird.

Man sah voraus die Folge voraus. Eine erheblich größere Anzahl von Mitarbeitern, als bisher vorgesehen, konnte keine weitere Dienstverwendung mehr finden.

 

Die geltenden Regeln zur sozialen Sicherstellung der aus dem Amt ausscheidenden Mitarbeiter wurden durch einen Beschluss des Ministerrates ausdrücklich bestätigt.

Die Sicherung der Dienstobjekte sollte voraussichtlich ab 09.12.1989 durch Kräfte der Deutschen Volkspolizei und eventuell unter Mitwirkung von Vertretern der Bürgerrechtsbewegungen erfolgen. (Es war vorbei. Man hatte aufgegeben und konnte nur noch Auf die (noch) Volkspolizei und auf die vernünftigen Leute unter den Konterrevolutionären hoffen, damit alles geordnet abläuft. P.R.)

Durch grundsätzliche Festlegungen des Ministerpräsidenten sollte die Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit unter öffentlicher Kontrolle und unter Gewährleistung des Quellen- und des Geheimnisschutzes geordnet durchgeführt werden. (Es wird auf ein Dokument verwiesen, das aber hier nicht für die Nachwelt enthalten ist. P.R.)

Ausgehend von dieser Lage wurden folgende Festlegungen getroffen:

  • Die Innensicherung der Dienstobjekte erfolgt durch Kräfte des Büros der Leitung und die durch die Diensteinheiten zur Verfügung stehenden Mitarbeiter.

 

  • Verantwortlich für die Sicherung der von ihnen genutzten Gebäude sind die betreffenden Diensteinheiten. Die erforderlichen Abstimmungen zwischen den Diensteinheiten, welche Häuser gemeinsam nutzen, sind sicherzustellen.

 

  • Die Mitarbeiter, welche nicht für die Erfüllung von Aufgaben der geordneten Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit benötigt werden, sind mit Wirkung vom 11.12.1989 zu beurlauben. Die erforderlichen Verbindungen zu diesen Mitarbeitern für die gegenseitige Übermittlung von Informationen sich zu gewährleisten.

 

  • Durch die Leiter der Diensteinheiten sind die personellen Entscheidungen unter dem Gesichtspunkt zu treffen, dass lediglich die für die Aufgaben der Sicherung und Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit unbedingt notwendigen Mitarbeiter im Dienst verbleiben.

 

  • Die zentral und in den Diensteinheiten ablaufenden Maßnahmen zur Eingliederung der Mitarbeiter in zivile Tätigkeiten sind beschleunigt weiterzuführen.

 

  • In den Diensteinheiten sind geeignete Leiter und Mitarbeiter zu bestimmen, die gemeinsam mit dem Kaderorgan (Personalabteilung P.R.) die erforderlichen Entscheidungen zur weitergehenden Freisetzung von Mitarbeitern für zivile Tätigkeiten treffen. Die für diese Aufgaben benötigten Mitarbeiter des Kader- und Finanzorgans (der Personal- und Finanzabteilung P.R.) sind unbedingt im Dienst zu belassen. (Die sollten am Ende das Licht ausmachen. P.R.)

Schlussanmerkungen von Petra Reichel:

Wir wissen, dass es so nicht geklappt hatte. Die ehemaligen MfS- bzw. AfNS-Angehörigen in Arbeit zu bringen hat ja nicht geklappt. Siehe hier vorgestelltes Dokument. (Link)

Original-Dokument entnommen aus der Broschüre „Die Stasi in der Friedlichen Revolution“, Herausgeber Bundesarchiv Stasi-Unterlagen-Archiv, bearbeitet von Petra Reichel

2. Fernschreiben des Chefs des AfNS Generalleutnant Schwanitz an die Bezirks- und Kreisämter

Es geht um den Sturm in das Bezirksamt Erfurt.

Was soll man dazu noch sagen? Alle Schwurbeleien, Irreführungen der Aufrechten und Umdrehungen waren unnütz.

 Dieses Schreiben ist ein Schreiben der Verzweiflung. P.R.

Original-Dokument entnommen aus der Broschüre „Die Stasi in der Friedlichen Revolution“, Herausgeber Bundesarchiv Stasi-Unterlagen-Archiv, bearbeitet von Petra Reichel