BRD und DDR – zwei unterschiedliche Steuersysteme

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Bildquelle:WS/Wirtschaft und Schule Die deutsche Steuergeschichte https://www.wirtschaftundschule.de/unterrichtsmaterialien/staat-und-wirtschaftspolitik/hintergrundtext/die-deutsche-steuergeschichte/

Mit der Niederlage der Nazis und der Besatzung durch die Alliierten (Frankreich, USA, die Sowjetunion und Großbritannien) änderte sich das Steuersystem erneut. Bereits 1946 erließen Großbritannien, Frankreich und die USA Gesetze, die zu einer hohen Besteuerung der von ihnen kontrollierten westdeutschen Gebiete führten. Das 1949 in Kraft getretene Grundgesetz legte schließlich das Fundament für eine neue Finanzverwaltung. Die finanziellen Hoheitsrechte wurden zwischen Bund und Ländern aufgeteilt; es entstanden getrennte Finanzverwaltungen. Das war ganz im Sinne der Alliierten, die die finanzpolitische Macht in Deutschland verteilt sehen wollten. Mit der Umsatzsteuerreform von 1968 löste die Mehrwertsteuer das alte Umsatzsteuersystem aus der Preußen-Zeit ab.

Die DDR als sozialistischer Staat ging ihren eigenen Weg. Ähnlich wie heute in China lenkte die DDR die Wirtschaft in Mehrjahresplänen. Ein Großteil der Produktionsmittel der Unternehmen gehörte dem Staat. Der finanzierte sich hauptsächlich über die Abgaben der Volkseigenen Betriebe. Steuern für Bürger oder private Unternehmen spielten so gut wie keine Rolle. Für die komplette Finanzplanung war das Ministerium für Finanzen zuständig, Finanzämter wie in der BRD gab es nicht

Nach der Annexion der DDR durch die BRD im Jahre 1990 wurde das System der DDR an die BRD angepasst. Das erledigte eine Treuhandanstalt, die dem Bundesfinanzminister unterstellt war. Vier Jahre brauchte sie, um das vormals staatliche Eigentum der DDR zu privatisieren – erst dann konnten darauf Steuern anfallen. Seitdem hat es in Deutschland keine grundsätzliche Veränderung des Steuersystems mehr gegeben.

Entnommen aus WS/Wirtschaft und Schule

Die deutsche Steuergeschichte

bearbeitet von Petra Reichel

Datev-Magazin zu Steuern in der DDR

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„Im Schatten des Sozialismus“ titelt das Datev-Magazin seinen Beitrag zum Steuersystem in der DDR.

Bildquelle: Datev-Magazin https://www.datev-magazin.de/archiv/im-schatten-des-sozialismus-2927

Es wird beklagt, dass in der DDR die Steuerberater eine aussterbende Zunft waren.  Natürlich wird das mit Unterdrückung in der DDR begründet und nicht, dass die Steuerberater im Steuersystem der DDR schlicht überflüssig wurden.

Ob die Details wirklich so stimmen, vermag ich (P.R.) nicht zu sagen.

Petra Reichel

Vermögenssteuer (DDR)

Die Vermögensteuer (VSt) war in der Deutschen Demokratischen Republik eine Substanzsteuer auf das Vermögen von natürlichen und juristischen Personen. Da Unternehmen im Staatsbesitz von der Steuerpflicht ausgenommen waren und es nur wenige Privatpersonen oder private Unternehmen gab, die entsprechendes Vermögen hatten, war das Steueraufkommen marginal. Der Steuersatz lag zwischen 0,5 % und 2,5 %.

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Unbegrenzt steuerpflichtig waren natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der DDR und Körperschaften, Unternehmen u. ä. mit Sitz oder Geschäftsleitung in der DDR. Unbegrenzte Steuerpflicht bedeutete, dass das weltweite Gesamtvermögen steuerpflichtig war.[1]

Begrenzt steuerpflichtig waren Personen mit Sitz/Wohnsitz außerhalb der DDR. Hier erstreckte sich die Steuerpflicht nur auf das in der DDR befindliche Vermögen.[2]

Volkseigene Betriebe, sozialistische Genossenschaften fielen nicht unter das Gesetz. Unternehmen und andere Vermögensmassen, die dem Staat, den Parteien, gesellschaftlicher Organisationen u. ä. gehörten, waren von der Steuer befreit. Dies machte nahezu die vollständige Wirtschaft der DDR aus.

Die Bemessungsgrundlage war das Vermögen, das gemäß §§ 73–75 und 77 des Bewertungsgesetzes zu bewerten war, wobei gemäß § 74 Schuldenpositionen abgezogen wurden.

Für Aktiengesellschaften und GmbHs bestand eine Mindestbesteuerung: Das anzuwendende Mindestvermögen bei AGs betrug 50.000 und bei GmbHs 20.000 Mark der DDR.

Ein personenbezogener Freibetrag bestand nicht. Bei Überschreitung einer Freigrenze von 10.000 Mark (für Ehegatten und Kinder kamen jeweils 5.000 Mark (ab 1988: 10.000 Mark) hinzu) wurde das gesamte Vermögen steuerpflichtig.[3]

Der Steuersatz lag für nicht-natürliche Personen bei 2 % wenn das Vermögen maximal 500.000 Mark betrug und ansonsten 2,5 %. Für natürliche Personen mit einem Vermögen von maximal 25.000 Mark wurden 0,5 %, sofern das Vermögen nicht landwirtschaftlichen Zwecken diente, und 1 % für landwirtschaftliche Vermögen angesetzt. Vermögen zwischen 25.000 und 500.000 Mark wurden mit 1,5, Vermögen über 500.000 Mark mit 2,5 % besteuert.

Nach der Konterrevolution wurde die Wirtschaft an das kapitalistische System angepasst.  Dazu gehörte auch ein entsprechendes Steuersystem. Die Übergangs-Volkskammer beschloss am 6. März 1990 (also noch vor der ersten bürgerlichen Volkskammerwahl 1990) das Gesetz zur Änderung der Rechtsvorschriften über die Einkommens-, Körperschafts- und Vermögenssteuer. Am 16. März 1990 wurde die dazugehörige Durchführungsbestimmung erlassen. Kernpunkte waren eine Anpassung an das Recht der BRD, d. h. die Beseitigung von Ausnahmeregelungen und die Vereinheitlichung der Steuersätze. Der Steuersatz betrug ab 1990 für natürliche Personen mit einem Gesamtvermögen von bis zu 25.000 Mark 0,5 % und für alle anderen Steuerpflichtigen 1 %. Die Höhe der Steuer durfte zusammen mit der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer 75 % des zu versteuernden Einkommens nicht überschreiten.

Entnommen Wikipedia, Bearbeitet von Petra Reichel

Weiteres zu Steuern und Abgaben in der DDR siehe DDR-Lexikon.

Ministerium der Finanzen der DDR (MdF)

Das Ministerium der Finanzen (MdF) war ein Organ des Ministerrats der DDR für die Planung, Bilanzierung und Abrechnung der Staatsfinanzen. Von April 1990 bis zur Annexion der DDR durch die BRD im Oktober 1990 hatte es die Bezeichnung „Ministerium für Finanzen und Preise“.[1] Das Ministerium der Finanzen residierte bis 1959 im Haus am Werderschen Markt. Mit dem Einzug des Zentralkomitees der SED verlegte das Ministerium seinen Sitz in das Haus der Ministerien in der Leipziger Straße 5–7. Die Vorgängerinstitutionen waren von 1945 bis 1948 die Deutsche Zentralverwaltung der Finanzen und von 1948 bis 1949 die DWK (Deutsche Wirtschaftskommission), Hauptverwaltung Finanzen.

 

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Bildquelle: MA-Shops https://www.ma-shops.de/pollandt/item.php?id=65414

Aufgaben des Finanzministeriums waren:

  • Sicherung der Liquidität des Staatshaushaltes
  • Finanzierung der Volkswirtschaft (Investitionen)
  • Vorbereitung der Finanzgesetzgebung
  • Lenkungs- und Kontrollfunktion im Wirtschaftsablauf
  • Vorbereitung und Durchführung internationaler Zahlungs- und Finanzabkommen
  • Leitung der Finanzrevision für staatliche Einrichtungen und Wirtschaftsbetriebe
  • Erarbeitung von Rechtsvorschriften für
    • Versicherungswesen (Staatliche Versicherung der DDR)
    • Besteuerung
    • Stellenplanwesen
    • Aufkommen und Verwendung vonEdelmetallen
    • Verwaltung und Nutzung von Volkseigentum

Das Ministerium war als Organ des Ministerrates zuständig für die Planung, Bilanzierung und Abrechnung der Staatsfinanzen, die Leitung und Planung des Staatshaushaltes, die Vorbereitung der Finanzgesetzgebung, die Vorbereitung und Umsetzung internationaler Zahlungs- und Finanzabkommen, die Mitarbeit in den Organen des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), die Leitung der Staatlichen Finanzrevision (SFR), die Erarbeitung von Rechtsvorschriften, die Besteuerung, das Stellenplanwesen, für Aufkommen und Verwendung von Edelmetallen sowie für die Verwaltung und Nutzung von Volkseigentum. Es hatte Lenkungs- und Kontrollfunktionen im Wirtschaftsablauf der DDR-Wirtschaft inne. Das MdF erarbeitete die Finanzbilanz des Staates und war zuständig für den Valutadienstleistungsplan.

Seit 1965 setzte das Ministerium dafür auf Computertechnik, vor allem zur Berechnung des Staatshaushaltes und der Durchführung der Industriepreisreform. Damit war es neben anderen Ministerien ein früher Computeranwender in der breitflächigen Anwendung von EDV in der DDR. 1970 wurden die Rechenzentren des Ministeriums als VEB Datenverarbeitung der Finanzorgane ausgegliedert.[2]

 

Finanzminister der DDR:

  • Hans Loch(LDPD, 1949–1955)
  • Willy Rumpf(SED, 1955–1966)
  • Siegfried Böhm(SED, 1966–1980)
  • Werner Schmieder(SED, 1980–1981)
  • Ernst Höfner(SED, 1981–1989)
  • Uta Nickel(SED-PDS, 1989–1990)
  • Walter Siegert(SED-PDS / parteilos, 1990)
  • Walter Romberg(SPD, 1990)
  • Werner Skowron(CDU, 1990)

 

Entnommen Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel