Einzelhandelsverkaufspreis bzw. Endverbraucherpreis (abgekürzt EVP) war in der DDR die Bezeichnung für staatlich vorgeschriebene Festpreise von auszeichnungspflichtigen Einzelhandelswaren in Mark. Vor der Einführung des EVP gab es den Verkaufseinzel(handels)- oder Verbraucherendpreis (VEP). Diese Preise galten landesweit (einige Lebensmittel, jedoch keine auszeichnungspflichtigen, sowie Gaststättenpreise und Mieten waren in Berlin/DDR etwas teurer) und waren auf jeder Verpackung aufgedruckt oder auf der Ware selbst angebracht, da die Preise bei vielen Produkten über lange Zeiträume unverändert galten. Nur bei wenigen Artikeln wurde z. B. aus Gründen des Exports kein EVP angebracht. So hatten die meisten Filmpackungen von ORWO (VEB Filmfabrik Wolfen) keinen EVP-Aufdruck, da sie genauso in den Export gingen, wie sie im Inland verkauft wurden. Seit Anfang der 1980er Jahre wurden die Preise in Büchern, auf Landkarten und ähnlichen Druckerzeugnissen codiert aufgeführt, in der Regel in Form einer halbfett gedruckten fünfstelligen Zahlenfolge, wobei die letzten beiden Ziffern die Pfennige auswiesen. (Der Vorläufer des heutigen Barcodes. P.R.)

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Die Preisfestsetzung erfolgte unter staatlicher Aufsicht durch das Amt für Preise beim Ministerrat, im Wesentlichen unter Berücksichtigung der Herstellungskosten.[1] Die Preise wurden im Statistischen Jahrbuch der Deutschen Demokratischen Republik exemplarisch publiziert. Die EVP für Grundnahrungsmittel, Arbeits- und Kinderbekleidung, Spielwaren etc. wurden häufig mit staatlichen Zuschüssen gestützt, d. h. die Herstellungskosten dieser Waren lagen teilweise deutlich über dem jeweiligen EVP.[2] Langlebige Konsumgüter, Güter des gehobenen Bedarfs und Luxusartikel wurden dagegen mit erheblichen, staatlich festgelegten Preisaufschlägen verkauft.

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Es gab für die Warenabgabe von Großhandel an Einzelhandel im Übrigen auch den sogenannten Großhandelsverkaufspreis (GVP).

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Zur Einschätzung der Kaufpreise sollte man folgendes Nettoeinkommen berücksichtigen: Der staatlich festgesetzte monatliche Mindestlohn (Vollzeittätigkeit) betrug 1976 in der DDR 400 Mark. Die Mindestrente betrug 315 Mark und ein Student bekam 200 Mark Stipendium monatlich (bei einer Miete im Studentenwohnheim von 10 Mark). Das tatsächliche Haushaltsnettoeinkommen betrug 1980 bei einem Einpersonenhaushalt 778 Mark, bei einem Vierpersonenhaushalt 1720 Mark (Statistisches Jahrbuch der DDR 1981).
Der Durchschnittsverdienst eines Industriearbeiters betrug im Jahr 1970 748 Mark pro Monat brutto. Der Bruttoverdienst eines Ingenieurs nach dem Fachschulstudium betrug 1979 640,- M Anfangsgehalt und erhöhte sich bis etwa 900,- M im Laufe der weiteren Arbeitsjahre. Die steuerliche Belastung war vergleichsweise gering, für die Kranken- und Rentenversicherung mussten insgesamt 10 Prozent (maximal 60 Mark bzw. 120 Mark bei freiwilliger Zusatzrentenversicherung und Kappungsgrenze bei 1200 Mark, auf Wunsch auch über das gesamte Bruttogehalt) abgeführt werden. Eine Arbeitslosenversicherung existierte nicht und war auch nicht notwendig. Pro Kind erhielten die Eltern 20 Mark Kindergeld. Familien mit drei oder mehr Kindern galten als kinderreich und erhielten zusätzliche finanzielle und materielle Unterstützung. Ein Fabrikarbeiter im Schichtdienst konnte mit Zulagen in Ost-Berlin aber auch Spitzenverdienste von etwa 1400 Mark erzielen.

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Technische Geräte hatten in der DDR einen hohen Preis (Farbfernseher bis zu 8300 Mark). Hohe Preise für bestimmte Güter bedeutete allerdings nicht, dass die Artikel in ausreichender Anzahl zur Verfügung standen. Häufig war ein Kauf nur möglich, wenn der Käufer entsprechende Beziehungen hatte. Oft war eine Fahrt nach Berlin (Als Hauptstadt wurde Berlin bevorzugt beliefert. P.R.) nötig, um z.B. ein Großgerät für den Haushalt kaufen zu können. Das musste direkt mitgenommen werden. So musste man das Großgerät im kleinen PKW, oft einem Trabant, verstauen und das so über viele Kilometer hinweg nach Hause transportieren.
Für viele knappe Waren und Dienstleistungen bildete sich ein Schwarzmarkt. Auf diesem wurde, so etwa für gebrauchte Autos, oft deutlich mehr als der offizielle Neupreis verlangt. Teilweise wurden dort Waren oder Dienstleistungen nur gegen DM (Westmark) bzw. Forumschecks angeboten.
Kaufkraftbereinigt verteuerten sich 1990 vor Einführung der DM im Vergleich zu heutigen Preisen besonders die Wohnungsmieten und Fahrpreise im ÖPNV. Preise für Grundnahrungsmittel blieben (unter Heranziehung eines Lebensmittel-Discounters) in etwa konstant, während die Preise für höherwertige Lebensmittel und langlebige Konsumgüter teils drastisch zurückgingen. Dabei ist zu beachten, dass die bereinigten Güterpreise heute auch im Vergleich zum damaligen Preisniveau in Westdeutschland erheblich gesunken sind (etwa bei Fernsehgeräten und anderer Elektronik).
Entnommen Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel
