Aktenvermerk zum OV (geheimes Ermittlungsverfahren des MfS) „Bekenntnis“

Kreisdienststelle Treptow Berlin, 04.07.1985

Der Operativvorgang „Bekenntnis“ wurde am 03.07.1985 der Abteilung IX zur strafrechtlichen Einschätzung vorgelegt.

Die Entscheidung der Abteilung IX sieht keine strafrechtlichen Maßnahmen vor.

Zu Herrn Buchheim und dessen Lebensgefährtin erfolgt eine kurzfristige Übersiedlung entsprechend der Dienstanweisung des Ministers.

Das übergebende Material zum OV „Bekenntnis“ wurde von der Abteilung IX nicht strafrechtlich eingeschätzt.

Der OV „Bekenntnis“ wurde am 04.07.1985 zur weiteren Bearbeitung an die Kreisdienststelle Treptow zurückgegeben. 

Original-Schriftstück aus der Broschüre „Zersetzung“ vom Bundesarchiv

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