
Aktenvermerk Buchheim
Kreisdienststelle Treptow, Papier ausgestellt in Berlin am 07. März 1985
Am 05.03.1985 erschien Buchheim, Gerd gegen 15 Uhr unaufgefordert in der Abteilung Innere Angelegenheiten des Rates des Stadtbezirkes Berlin-Treptow, um sich
- Über die erfolgte Rückweisung am 01.03.1985 an der Grenze zur CSSR, Grenzübergangsstelle Schönberg, zu beschweren.
- Nach dem Stand der Bearbeitung seines Übersiedlungsantrages (in ein nichtsozialistisches Land P.R.)zu erkundigen.
Über das Erscheinen des Herrn Buchheim in der Abteilung Inneres wurde die Kreisdienststelle des MfS verständigt und von Unterzeichner (dieses Schreibens P.R.) wurde die Führung des Gespräches übernommen. Ziel des Gespräches war zu prüfen:
- Die Ernsthaftigkeit des Übersiedlungsantrages, einschließlich weiterer Pläne und Absichten zu dessen Durchsetzung.
- Die Erarbeitung von Informationen im Zusammenhang mit der Bearbeitung des OV (geheimes Ermittlungsverfahren des MfS) „Bekenntnis“,
- die Einziehung seines Personalausweises und die Aushändigung einer PM 12 (ein Ersatzausweis mit Beschränkungen für die betroffene Person P.R.)
Der Unterzeichner dieses Schreibens stellte sich nicht als Angehöriger des MfS vor.
Zu Punkt 1. Seines Anliegens wurde Herr Buchheim mitgeteilt, dass ihm zur Rückweisung an der Grenze zur CSSR keine andere Auskunft gegeben werden kann, als ihm am 01.03.1985 durch die verantwortlichen Genossen der Grenzsicherungskräfte bereits gegeben wurde.
Herr Buchheim reagierte bereits darauf sehr ungehalten und brachte sinngemäß zum Ausdruck, man kann schon nicht ins kapitalistische Ausland reisen und jetzt wird man noch gänzlich eingesperrt. Er empfindet die Rückweisung als reine Willkürmaßnahme bzw. Schikane der verantwortlichen Organe (Behörden Institutionen P.R.) der DDR.
Durch den Unterzeichner dieses Schreibens wurde Herr Buchheim zur Mäßigung ermahnt, anderenfalls kann er das Gespräch als beendet betrachten. Gleichzeitig wurde auf seinen Übersiedlungsantrag Bezug genommen und aufgefordert, seine Motive zu nennen.
Daraufhin verfiel Herr Buchheim erneut in einen gehobenen Tonfall und antwortete, dass ihm ja nichts anderes übrigbleibt, da er in der DDR eingesperrt ist, seine Meinung nicht frei äußern darf und er nicht will, dass seine Kinder zum Hass erzogen werden.
Er fügte hinzu, dass er auch für seine Lebensgefährtin spricht, die eine ähnliche Haltung zu den aufgezeigten Problemen hat wie er.
Aufgrund der gezeigten Aggressivität wurde vorerst verzichtet, den Personalausweis des Herrn Buchheim einzuziehen. Er wurde zum Schluss des Gespräches aufgefordert, sich an die Gesetze der DDR zu halten, der er anderenfalls mit den entsprechenden Konsequenzen zu rechnen hat.
Maßnahmen
Die Bearbeitung eines Vorschlages gemäß einer Dienstanweisung des Ministers zur Übersiedlung des Herrn Buchheim und seiner Lebensgefährtin aus politisch-operativen Gründen.
Anmerkungen von Petra Reichel:
So wichtig war Herr Buchheim, dass sich der Minister selbst drum kümmerte? Es kann aber auch eine allgemeine Dienstanweisung für solche Fälle sein.
Also Herr Buchheim wurde bei der Behörde ausfällig, bzw. aggressiv und wird milde behandelt (Er darf seinen Personalausweis behalten.) Menschenskind, das soll mal jemand bei einer heutigen Behörde probieren. Diese Person käme damit nicht weit.

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