Hinweise für die Dienstbesprechung am 08.12.1989, 17:00 Uhr

Zum genannten Zeitpunkt war zu erwarten, dass in kürzester Frist ein Beschluss des Ministerrates die Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit bestimmen wird.

Man sah voraus die Folge voraus. Eine erheblich größere Anzahl von Mitarbeitern, als bisher vorgesehen, konnte keine weitere Dienstverwendung mehr finden.

 

Die geltenden Regeln zur sozialen Sicherstellung der aus dem Amt ausscheidenden Mitarbeiter wurden durch einen Beschluss des Ministerrates ausdrücklich bestätigt.

Die Sicherung der Dienstobjekte sollte voraussichtlich ab 09.12.1989 durch Kräfte der Deutschen Volkspolizei und eventuell unter Mitwirkung von Vertretern der Bürgerrechtsbewegungen erfolgen. (Es war vorbei. Man hatte aufgegeben und konnte nur noch Auf die (noch) Volkspolizei und auf die vernünftigen Leute unter den Konterrevolutionären hoffen, damit alles geordnet abläuft. P.R.)

Durch grundsätzliche Festlegungen des Ministerpräsidenten sollte die Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit unter öffentlicher Kontrolle und unter Gewährleistung des Quellen- und des Geheimnisschutzes geordnet durchgeführt werden. (Es wird auf ein Dokument verwiesen, das aber hier nicht für die Nachwelt enthalten ist. P.R.)

Ausgehend von dieser Lage wurden folgende Festlegungen getroffen:

  • Die Innensicherung der Dienstobjekte erfolgt durch Kräfte des Büros der Leitung und die durch die Diensteinheiten zur Verfügung stehenden Mitarbeiter.

 

  • Verantwortlich für die Sicherung der von ihnen genutzten Gebäude sind die betreffenden Diensteinheiten. Die erforderlichen Abstimmungen zwischen den Diensteinheiten, welche Häuser gemeinsam nutzen, sind sicherzustellen.

 

  • Die Mitarbeiter, welche nicht für die Erfüllung von Aufgaben der geordneten Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit benötigt werden, sind mit Wirkung vom 11.12.1989 zu beurlauben. Die erforderlichen Verbindungen zu diesen Mitarbeitern für die gegenseitige Übermittlung von Informationen sich zu gewährleisten.

 

  • Durch die Leiter der Diensteinheiten sind die personellen Entscheidungen unter dem Gesichtspunkt zu treffen, dass lediglich die für die Aufgaben der Sicherung und Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit unbedingt notwendigen Mitarbeiter im Dienst verbleiben.

 

  • Die zentral und in den Diensteinheiten ablaufenden Maßnahmen zur Eingliederung der Mitarbeiter in zivile Tätigkeiten sind beschleunigt weiterzuführen.

 

  • In den Diensteinheiten sind geeignete Leiter und Mitarbeiter zu bestimmen, die gemeinsam mit dem Kaderorgan (Personalabteilung P.R.) die erforderlichen Entscheidungen zur weitergehenden Freisetzung von Mitarbeitern für zivile Tätigkeiten treffen. Die für diese Aufgaben benötigten Mitarbeiter des Kader- und Finanzorgans (der Personal- und Finanzabteilung P.R.) sind unbedingt im Dienst zu belassen. (Die sollten am Ende das Licht ausmachen. P.R.)

Schlussanmerkungen von Petra Reichel:

Wir wissen, dass es so nicht geklappt hatte. Die ehemaligen MfS- bzw. AfNS-Angehörigen in Arbeit zu bringen hat ja nicht geklappt. Siehe hier vorgestelltes Dokument. (Link)

Original-Dokument entnommen aus der Broschüre „Die Stasi in der Friedlichen Revolution“, Herausgeber Bundesarchiv Stasi-Unterlagen-Archiv, bearbeitet von Petra Reichel

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