BRD und DDR – zwei unterschiedliche Steuersysteme

Symbolbild
Bildquelle:WS/Wirtschaft und Schule Die deutsche Steuergeschichte https://www.wirtschaftundschule.de/unterrichtsmaterialien/staat-und-wirtschaftspolitik/hintergrundtext/die-deutsche-steuergeschichte/

Mit der Niederlage der Nazis und der Besatzung durch die Alliierten (Frankreich, USA, die Sowjetunion und Großbritannien) änderte sich das Steuersystem erneut. Bereits 1946 erließen Großbritannien, Frankreich und die USA Gesetze, die zu einer hohen Besteuerung der von ihnen kontrollierten westdeutschen Gebiete führten. Das 1949 in Kraft getretene Grundgesetz legte schließlich das Fundament für eine neue Finanzverwaltung. Die finanziellen Hoheitsrechte wurden zwischen Bund und Ländern aufgeteilt; es entstanden getrennte Finanzverwaltungen. Das war ganz im Sinne der Alliierten, die die finanzpolitische Macht in Deutschland verteilt sehen wollten. Mit der Umsatzsteuerreform von 1968 löste die Mehrwertsteuer das alte Umsatzsteuersystem aus der Preußen-Zeit ab.

Die DDR als sozialistischer Staat ging ihren eigenen Weg. Ähnlich wie heute in China lenkte die DDR die Wirtschaft in Mehrjahresplänen. Ein Großteil der Produktionsmittel der Unternehmen gehörte dem Staat. Der finanzierte sich hauptsächlich über die Abgaben der Volkseigenen Betriebe. Steuern für Bürger oder private Unternehmen spielten so gut wie keine Rolle. Für die komplette Finanzplanung war das Ministerium für Finanzen zuständig, Finanzämter wie in der BRD gab es nicht

Nach der Annexion der DDR durch die BRD im Jahre 1990 wurde das System der DDR an die BRD angepasst. Das erledigte eine Treuhandanstalt, die dem Bundesfinanzminister unterstellt war. Vier Jahre brauchte sie, um das vormals staatliche Eigentum der DDR zu privatisieren – erst dann konnten darauf Steuern anfallen. Seitdem hat es in Deutschland keine grundsätzliche Veränderung des Steuersystems mehr gegeben.

Entnommen aus WS/Wirtschaft und Schule

Die deutsche Steuergeschichte

bearbeitet von Petra Reichel

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