Ein Ehekredit wurde in der DDR seit 1972 frisch verheirateten Paaren gewährt. Es handelte sich zunächst um eine umgangssprachliche Bezeichnung, die später auch offiziell wurde.
Eine ähnliche familienpolitische Maßnahme gab es als Ehestandsdarlehen in der Zeit des Faschismus. (Für ihre, bzw. angepasste Leute taten die Faschisten viel. So auch z.B. „Kraft durch Freude“, Eigenheime für Familien, u.ä. Aber wehe man gehörte einer anderen Rasse an, war nicht angepasst usw. Dann war es vorbei und die Betroffenen wurden in den KZs gequält. Darum dürfen Wohltaten der Faschisten nicht darüber hinwegtäuschen, wie gefährlich diese Ideologie ist. P.R.)
Zwischen 1972 und 1988 wurden 1.371.649 Ehekredite mit einem Gesamtvolumen von 9,3 Milliarden Mark vergeben, von denen etwa ein Viertel „abgekindert“ wurde.[1]

Bildquelle: Von Numiscontrol (Diskussion) 15:22, 2. Mär. 2016 (CET) – Eigenes WerkOriginaltext: selbst fotografiert, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=69040487
Kreditbedingungen
Auf Antrag erhielten Ehepaare, bei denen beide Partner nicht älter als 26 Jahre waren (offizieller Begriff: Jungehe, dies betraf 80 % der in der DDR geschlossenen Ehen) und deren gemeinsames Einkommen bei Eheschließung nicht über 1.400 Mark lag, von der Sparkasse einen zinslosen Kredit von erst 5.000, ab 1986 7.000 DDR-Mark[2]. Die Rückzahlung erfolgte in Monatsraten à 50 Mark.
Bei Geburt eines oder mehrerer Kinder wurde die abzuzahlende Kreditsumme entweder als Sondertilgung (offiziell Krediterlass genannt) gemindert (beim ersten Kind um 1.000 Mark, beim zweiten Kind um weitere 1.500 Mark) und war bei Geburt des dritten Kindes gänzlich getilgt (drittes Kind = Sondertilgung/Krediterlass von 2.500 Mark). Dafür wurde umgangssprachlich der Begriff „abkindern“ benutzt, welcher in der Zeit des Faschismus aufkam.[3]
Gleichzeitig sank die monatliche Tilgung, so dass die Kreditlaufzeit gleichblieb. War zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes durch die Sondertilgung der Kredit bereits überzahlt, wurde der überzahlte Betrag wieder ausbezahlt (zurückgewährt). Bei drei Kindern wurde somit der gesamte Kreditbetrag mit einer Summe getilgt und bereits gezahlte Beträge rückgewährt; sie wurden so zu einem Zuschuss. Amtlich beglaubigte Totgeburten wurden wie lebend geborene Kinder behandelt, d. h. für diese wurde ebenfalls die Sondertilgung/der Krediterlass gewährt.
Nach der Konterrevolution
Mit der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion wurden die Ehekredite wie alle Kredite zum 1. Juli 1990 halbiert. Durch das Zinsanpassungsgesetz wurden sie auf marktübliche Zinssätze umgestellt. Um Härten zu vermeiden, wurden diese Zinsen bis zum 31. Dezember 1992 auf Antrag vom Bund übernommen.
Entnommen Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel

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