
01. März: Ehrentag der NVA
08. März Internationaler Frauentag
07. März 1946 Gründung der FDJ in der sowjetischen Besatzungszone
14.03.1883 Karl-Marx gestorben

Herr Jahn war mit einem selbstgebastelten Papierschild, das an seinem Fahrrad befestigt war, durch die Gegend gefahren. Dieses Schild beinhaltet Sympathie mit der Solidaranosc, bzw. dem konterevolutionären Treiben zur damaligen Zeit in Polen. Er wurde von einem Bürger angezeigt.
Als Herr Jahn am 01.09. 1982 zur Arbeit fahren wollte, war dieses Papierschild immernoch an seinem Fahrrad. Es erfolgte die Festnahme.
Herr Jahn hatte nach seinem Abitur und Ableistung seines Wehrdienstes ab 1975 an der Sektion Wirtschaftswissenschaften der Friedrich-Schiller-Universität in Jena studiert. 1977 erfolgte der Rausschmiss, weil er sich öffentlich gegen die Ausbürgerung von Herrn Biermann äußerte und auch sonstiger Gegnerschaft zur DDR. Er unterhielt Kontakte zu gleichgesinnten Personen in Jena. Darum hatte ihn das MfS im Visier.
Herr Jahn erlernte keinen Beruf und war als Lagerarbeiter tätig.
Herr Jahn galt als einer der treibenden Kräfte, die u. a. durch provokative Annoncen in der „Volkswacht“ anlässlich des Todestages am 12.04.1981 durch Selbstmord verstorbenen Mathias Domschak (Damit gehen die Sieger der Geschichte immernoch hausieren.) auffielen.
Weiterhin geht es um eine sogenannte „Gedenkplastik“ auf dem Jenaer Johannisfriedhof, welche sein engster Freund (Name geschwärzt) anfertigte. Dieser wurde zwischenzeitlich vom Militärgericht Erfurt wegen Wehrdienstverweigerung zu 6 Monaten Haft verurteilt. Herr Jahn soll an der Sache mit der „Gedenkplastik“ beteiligt gewesen sein.
Im Zusammenhang mit der Inhaftierung des (Name geschwärzt) wurde durch die westlichen Medien eine Hetzkampagne inszeniert. Herr Jahn stand im Verdacht Material den Westmedien zugespielt zu haben. Man konnte es ihm aber nicht nachweisen.
Im April 1982 hatte Herr Jahn weiterhin versucht, in der Geraer „Volkswacht“ die Annonce: „Robert HAVEMANN, wir werden ihn nicht vergessen!“ unterzubringen. Auch bei einer am 28.04.1982 bei der Volkspolizei geführten Aussprache mit dem Ziel einer Verwarnung und Rechtsbelehrung verhielt Herr Jahn sich provokativ, also er nutzte nicht die Chance mit einer Verwarnung davonzukommen. Er lehnte es grundsätzlich ab, sich zu seinem Verhalten zu äußern sowie die Untersuchungsdokumente zu unterschreiben. Die gleiche Haltung zeigte er auch bei späteren Untersuchungen.
Herr Jahn war kein Antragsteller zur Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR, er forderte aber am 30.07.1982 schriftlich vom MdI (Innenministerium der DDR) die Genehmigung, im September 1982 in die BRD zu reisen, um an einem Friedenskongress teilzunehmen.
Durch die Abteilung IX der Bezirksverwaltung Gera des MfS wurde gegen Herrn Jahn ein Ermittlungsverfahren gemäß § 222 StGB eingeleitet und Haftbefehl erwirkt.
Das Ziel der weiteren Bearbeitung dieses Falls bestand neben der Klärung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Herrn Jahn insbesondere darin, weitere Ansatzpunkte und Möglichkeiten zur differenzierten Zerschlagung der politisch-negativen, aus heutiger Sicht der konterrevolutionären Gruppierung in Jena zu erhalten.
Na ja, aus heutiger Sicht muss man dazu sagen, dass das misslungen ist.
Herr Jahn ist eine „harte Nuss“. Er beantwortet die Fragen nicht. Er unterschreibt das Protokoll nicht. Thema der Befragung ist, dass er mit diesem dämlichen Schild an seinem Fahrrad durch Jena gefahren ist.
Er wurde der Missachtung staatlicher Symbole beschuldigt. Es geht darum, dass er die polnische Flagge mit dem Solidarnosc-Schriftzug verunstaltet hatte. Das tat er auf einem Schild, das er selbst gebastelt, an seinem Fahrrad befestigt hatte und damit durch Jena fuhr.
Da er das mehrmals gemacht hatte und Wiederholungsgefahr bestand, erließ das Kreisgericht Gera-Stadt Haftbefehl.
Es geht da um eine illegale Friedensaktion.
Nun versucht man solche Aktionen zu verhindern. Der einzige vernünftige Punkt ist Punkt 1. Gesellschaftliche Kräfte der DDR sollen sich des Themas annehmen und somit illegale Aktionen verhindern.
Dann kommen die Regeln, wie nach der damaligen Gesetzgebung die Volkspolizei vorgehen soll, um diese Aktionen aufzulösen.
Nun ja, das ist ja nicht gelungen. Warum wurden solche Aktionen nicht genehmigt und ansonsten ignoriert? So wird es doch heutzutage gemacht? Ich denke, da wären diese Heinis schnell uninteressant geworden. Aber man machte „aus Mücken Elefanten“, was sich als fatal erwiesen hat.
Da hatte man sich einen groben Fehler geleistet. Formal war die Verhandlung öffentlich, aber es wurde getrickst, um die Öffentlichkeit auszuschließen. Die Verhandlung sollte in einem kleinen Saal stattfinden und die Plätze durch Staatsbedienstete besetzt werden. Hatte man so eine Angst vor den Anhängern des Herrn Jahn? Wenn ja, dann ist diese Maßnahme ein Akt der Kapitulation. Das Vorurteil, dass die DDR eine Diktatur gewesen wäre und man bei Gerichtsverhandlungen keine Öffentlichkeit zuließ, ist somit „bestätigt“ worden.
Es wurde darauf hingewiesen, dass am 24.12.1982 in den Nachmittagsstunden, also an Heilig Abend kurz vor der Bescherungszeit, bzw. vor dem Kirchgang eine illegale Friedensaktion stattfinden sollte.
Es ging darum diese zu verhindern und es wurde auf den Maßnahmeplan aus der Rückinformation vom 10.12.1982 verwiesen.
Ein Rücksendetermin wurde für den 20.01.1983 angegeben.
Hier kann man wiederum sagen, dass man die Aktion der Friedensgruppe hätte genehmigen sollen. Gerade in der Weihnachtsstimmung wäre das wichtig gewesen. Hätte man die Aktionen dieser Leute genehmigt, wären sie vermutlich nicht in die Illegalität gegangen und irgendwann uninteressant geworden. Man hatte einfach kein Fingerspitzengefühl, um mit diesen Leuten fertig zu werden. Man hatte nur nach §§ gehandelt und letztendlich kapituliert.
Herr Jahn wurde wegen Missachtung staatlicher Symbole in Tateinheit mit mehrfacher öffentlicher Herabwürdigung verurteilt.
Das klingt erst mal heftig. Dass staatliche Symbole als „heilig“ gelten, kennen wir ja auch aus anderen Ländern. So wird z.B. die Flagge der USA wie ein Heiligtum behandelt. Allerdings kümmerte sich die Justiz der damaligen BRD und kümmert sich auch im heutigen Deutschland nicht um die Flagge der USA, trotz aller Ami-Hörigkeit. Warum sich die Strafverfolgungsbehörden der DDR um die polnische Flagge kümmerten, ist eine unbeantwortete Frage. Wäre das nicht Angelegenheit von Polen gewesen? Da man das aber so wichtig nahm, hat sich der Hass des Herrn Jahn gegen die DDR immermehr gesteigert.
So ging es ging längst nicht mehr nur um dieses dämliche Schild am Fahrrad. Es war einiges hinzugekommen, das wirklich heftig ist.
Aus der Urteilsbegründung erfahren wir einiges aus dem Leben und Tun des Herrn Jahn.
Im Jahre 1972 machte er das Abitur. Seinen Wehrdienst hatte bei der VP-Bereitschaft (Volkspolizei-Bereitschaft), also der Bereitschaftspolizei in Rudolfstadt abgeleistet. 1975 nahm er ein Studium in der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften auf. Im Februar 1977 wurde er rausgeschmissen, weil er gegen die Ausbürgerung von Herrn Biermann demonstrierte. Er versuchte auch andere Studierende zu beeinflussen. Ab März 1977 war er als Lagerarbeiter tätig. Zunächst war er ein guter Arbeiter. Darum wurde ihm 1978 ein Fernstudium angeboten. Diese Chance nutzte Herr Jahn nicht. Er lehnte das Angebot ab. Er bestand darauf die Entscheidung aus dem Jahre 1977 zu widerrufen und wieder ein Direktstudium aufzunehmen. Diese Forderung wurde abgelehnt. Dabei erhebt sich die Frage, ob es nicht besser gewesen wäre, Herrn Jahn eine Berufsausbildung im Lagerbereich anzubieten. Vielleicht war das Angebot des Fernstudiums ein Trick, um die Freizeit des Herrn Jahn zu beschneiden, damit er keine Zeit mehr für konterrevolutionäres Treiben hat.
Nun ja, seither verhielt sich Herr Jahn überheblich und provokatorisch, wobei es mehrfach zu Disziplinverstößen kam. Rausschmeißen ging nicht. In der DDR konnte man zwar Studierende von der Uni schmeißen, aber Arbeitende konnte man nicht so einfach aus den Betrieben schmeißen.
Herr Jahn hatte seit mehreren Jahren Kontakte zu Personen, welche die Gesellschaftsordnung der DDR ablehnten.
Im Herbst 1981 ließ er von Bekannten, die später als Zeugen auftraten, Porträtaufnahmen herstellen, auf denen er mit einer Mundbinde mit der Aufschrift „Bildungsverbot“ dargestellt ist. Das Gericht hat nicht bemerkt, dass diese Darstellung geklaut ist. Sie stammt aus der Bewegung gegen die Berufsverbote in der BRD. Das MfS hätte es wissen und dem Gericht mitteilen müssen. Das unterblieb aber. Warum? Herr Jahn verhöhnte damit die Opfer von Berufsverboten in der BRD. Das wäre eine Extra-Strafe wert gewesen. Gab es da falsche Rücksichtnahme gegenüber der BRD? War es ein Stück Kapitulation?
Am 16.09.1982 hatte die BRD-Zeitschrift „Stern“ die Inhaftierung von Herrn Jahn aufgegriffen und den Artikel mit dem von Herrn Jahn gefertigten Bild mit der Mundbinde versehen. Auch der „Stern“ hatte ignoriert, dass diese Darstellung aus der Bewegung gegen die Berufsverbote in der BRD stammt und Herr Jahn diese geklaut hatte. Na ja, war ja nicht anders zu erwarten.
Kurz vor dem 1. Mai hatte Herr Jahn angekündigt, dass er mit einer „Hitler-Stalin-Darstellung“ teilnehmen wollte. Das ist ja wirklich heftig. Seine eigenen Kumpels rieten ihm davon ab. Herrn Jahn war das egal. Er beharrte darauf mit dieser Figur aufzutreten.
Es wird nochmal auf den Anfang des Treibens des Herrn Jahn hingewiesen und dass er über die strafrechtlichen Konsequenzen belehrt wurde, wenn er das weitertreibt. Das interessierte ihn aber nicht. Außerdem versuchte er die Zeugen zu beeinflussen, indem er veranlassen wollte, dass diese ihre Aussagen widerrufen. Das ist aber nicht geschehen.
Vom MfS als „feindlich-negative Kräfte“ bezeichnete Leute beantragten die Durchführung einer Veranstaltung zur Wiederkehr des Tages der Bombardierung Jenas. Diese Veranstaltung wurde nicht genehmigt, da aus gleichem Anlass eine offizielle Großveranstaltung stattfand. Man hätte besser beide Demos genehmigt und voneinander getrennt. Dann wäre folgende Eskalation unterblieben.
Die illegalen Demonstrierenden mischten sich unter die legalen Demonstrierenden und provozierten. Dies wurde unterbunden. Über diese Maßnahmen beschwerten sich diese Leute in einem Brief an Erich Honecker.
Am 18.03.1983 und am 19.03.1983 wurden die Beschwerdebriefe an Erich Honecker geschickt.
Es geht da um jemanden (Name geschwärzt) der Illegale Aufkleber mit der Aufschrift „Militarismus – nein danke“ an Schaufenster in Apolda geklebt hatte.
In einer Befragung vom 03.04.1083 sagte dieser Mensch aus, dass er etwa 40 derartige Aufkleber unter seiner Wohnungstür vorgefunden hatte. Aus dem Inhalt dieser Aufkleber schlussfolgerte er, dass diese aus Jena stammen, wo er am 30.03.1983 einen ebensolchen Aufkleber an einem Schaufenster am dortigen Platz der Kosmonauten gesehen hatte. Er sagte, dass er keine Kenntnis über den Hersteller und Überbringer hätte. Es wurde ihm nichts Gegenteiliges bewiesen.
Dieser Mensch gehörte nach eigenen Angaben etwa 2 Jahre dem „Friedenskreis der Jungen Gemeinde Jena“ an und dass er an dortigen Veranstaltungen teilgenommen hätte.
Dieser Aufkleber war in der DDR illegal, denn dieser Spruch war in der DDR tatsächlich fehl am Platze. Musste aber deswegen so ein Gedöns gemacht werden? Hätte da nicht eine Geldstrafe und die in Rechnungstellung der Entfernung der Aufkleber gereicht?
Es ging darum, dass im Zusammenhang mit der in Westberlin stattfindenden 2. Europäischen Konferenz für Abrüstung eine „Grußadresse“ über Mittelmänner überbracht werden sollte. Es gab Hinweise, dass Herr Jahn bei seinem Aufenthalt in Berlin/DDR diese „Grußadresse“ übergeben wollte. Ob die Grußadresse in Westberlin verlesen wurde, ist nicht ersichtlich.
Die illegalen Friedensaktivisten in der DDR brachten in der Tat Irritationen in Teile der damals großen Friedensbewegung der alten BRD und Westberlins.
Am 27.05. bzw. in der Nacht zum 28.05.1983 verließen in diesem Schreiben aufgelistete Personen die DDR nach der BRD.
Am 28.05.1983 wurden in diesem Schreiben aufgelistete Personen aus der Staatsbürgerschaft der DDR entlassen (Gemäß Ablaufplan zur Aktion mit Ausnahme von Herrn Jahn)
Am 27.05.1983 um 03:10 h verließen weitere aufgelistete Personen die DDR in Richtung BRD. Ein offener Brief vom 06.04.1983, unterzeichnet mit „Friedensgemeinschaft Jena“ an Erich Honecker wurde eingezogen.
Dann noch ein Schreiben, wo es um die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR weiterer Personen geht und den weiteren Ablauf, wie Kontrolle des Umzugsgutes wird aufgeschrieben.
Ein Herr Rathenow aus Berlin, auch ein DDR-Gegner, wird genannt. Er hatte seine Mutter in Jena angerufen und gebeten Herrn Jahn zu verständigen, dass dieser bei Herrn Rathenow in Berlin vorbeikommen soll. Die Abfahrt von Herrn Jahn wurde beobachtet.
Dann werden Sendungen der Westmedien erwähnt, die behaupteten, dass diese Personen aus der DDR ausgewiesen worden wären, da sie nicht den Interessen der DDR entsprechen würden. Dann noch mehr Punkte, die in den Westmedien in diesem Zusammenhang behauptet wurden.
„Freiheit den Völkern El Salvadors und Polen, Amis raus aus Lateinamerika, Sowjets raus aus Afghanistan, Kampf den Kriegstreibern und denen, die an der Rüstung profitieren.“
Menschenskind, da ist aber was gehörig durcheinandergeraten und gleichgesetzt worden, was gegensätzlich ist. So blöd kann doch keiner sein und so einen Stuss schreiben. Es ist davon auszugehen, dass es sich um Provokation handelt. Allerdings befasste sich die Mehrheit der Bevölkerung der DDR in ihrer Freizeit nicht mit Politik und erst recht nicht mit Außenpolitik. So wurden solche Schriften nicht als Stuss erkannt und riefen Irritationen hervor. Daher musste sofort die Staatsmacht eingreifen.
Es geht um das Procedere betreffs der Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR des Herrn Jahn und die Übersiedlung in die BRD am 07./08. Juni 1983 in die BRD.
Das Ganze ist sehr aufwendig und bindet viel Personal und Zeit seitens der zuständigen Behörden der DDR.
Hier wird der Ablauf, nebst der Involvierten DDR-Behörden beschrieben. Herr Jahn verhielt sich provokatorisch und renitent. Wozu? Er konnte ja an der Situation ohnehin nichts mehr ändern.
Herr Jahn widersetzte sich der Abschiebung, doch er konnte diese nicht verhindern.
Herr Jahn gehört nun zu den Siegern der Geschichte und war, obwohl er ungelernter Arbeiter war, in der vergrößerten BRD Journalist und Behördenchef geworden.
Im Nachhinein betrachtet muss man sagen, dass die „Aktion Gegenschlag“ eher ein Armutszeugnis, als ein Gegenschlag war. Es begann mit der öffentlichen Sympathie für Herrn Biermann und dem folgenden Rausschmiss von der Uni. Dann kam das dämliche Schild am Fahrrad des Herrn Jahn. Das war erstmal Unfug. Es ging um ein polnisches Staatssymbol, nicht um eines der DDR.
Durch die Sturheit des Herrn Jahn steigerten sich seine Taten und er ist zu einem DDR-Hasser geworden. Ebenso verhält es sich mit den illegalen Friedensgruppen der DDR, die sachlich falsches propagierten und sich provokatorisch verhielten. Irgendwie wurde die Staatsmacht der DDR mit ihnen nicht fertig und glaubte mit der Abschiebung in die BRD diese loswerden zu können. Aber das Gegenteil war der Fall, denn nun agierten sie von der BRD aus.
Später kam ja dann „Schwerter zu Pflugscharen“. Diese Gruppierungen wurden zwar vom MfS beobachtet, doch es erfolgte keine Konsequenz. Vermutlich hatte da die Staatsmacht der DDR bereits kapituliert. Diese illegalen Gruppierungen in der DDR, die als Friedensgruppen firmierten, brachten ja auch Irritationen in Teile der Friedensbewegung der BRD, die im Zusammenhang mit der Stationierung von Atomraketen der USA in der BRD entstanden war.
Was tat die Politik der DDR im Fall Polen? Während sich die Strafverfolgungsbehörden mit so einem dämlichen Schild des Herrn Jahn aufhielten, hatte die Politik schon längst kapituliert (1981). Siehe Beitrag: „Erich Honecker zwischen den Stühlen“
Zusammenstellung und Auswertung „Der Fall Jahn u. a.“ von Petra Reichel, Unterlagen entnommen aus dem Dokumentenheft vom Bundesarchiv/Stasi-Unterlagen-Archiv (H.g.)
Kurzauswertung anhand der beigefügten Originaldokumente (siehe Dokumentenmappe) von Petra Reichel
Der Sieger schreibt Geschichte. Für die heutigen Schülerinnen und Schüler wird ein Dokumentenheft, nebst Begleitheft die Sicht der Sieger der Geschichte dargestellt. Das ist nur gut für die Tonne.
Doch die Verlierer der Geschichte können hinterlassene Originaldokumente auswerten. Vielleicht gibt es im Laufe der Zeit ehrliche Geheimdienstexpertinnen und -experten, Historikerinnen und Historiker, Politikwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die den nächsten Generationen die Wahrheit sagen. Doch bis dahin ist es ein langer Weg. Zeitzeuginnen und Zeitzeugen werden dann wahrscheinlich nicht mehr leben, die den Siegern der Geschichte heute unangenehm sind und daher nicht befragt werden. So versucht DIE TROMMLER mit bescheidenen Mitteln die Geschichte aus Sicht der Verliererinnen und Verlierer zu erklären.
Auch wenn es detailliert nicht in der Kürze eines Beitrages möglich ist, so lässt sich in der Kurzauswertung erkennen, dass es hier um ein Protokoll der Traurigkeit geht.
Die Volkskammer hatte am 17.11.1989 die Bildung eines Amtes für Nationale Sicherheit beschlossen. Bekanntlich existierte die DDR seit dem 09.11.1989 nicht mehr als Arbeiter- und Bauernstaat. Es folgte eine Übergangszeit bis zur Annexion am 07.10.1990. Zum damaligen Zeitpunkt, als die Entscheidung gefallen war und die Konterrevolution gesiegt hat, brauchte man keinen sozialistischen Geheimdienst mehr. Man versuchte sich mit Angleichung und versuchte das MfS in einen bürgerlichen Geheimdienst unter neuem Namen (AfNS – Amt für Nationale Sicherheit) umzuwandeln. So machten es ja auch die anderen ehemaligen sozialistischen Staaten in Osteuropa.
Der zweite Abschnitt des Original-Dokuments vom 18.11.1989 ist „Bla Bla“ und schon damit begann das Hausieren mit irreführenden Begriffen. Was für ein Aktionsprogramm der SED und was für eine „revolutionäre Erneuerung“? Es ging eher um die konterrevolutionäre Erneuerung und die Umwandlung der DDR in einen bürgerlichen Staat.
Der Rest dieses Papiers sind Anweisungen. Damals war Rudi Mittig noch im Amt. Er wurde zum Großteil mit der Umsetzung dieser Anweisungen beauftragt. Dezember 1989 wurde Rudi Mittig von seinen Funktionen entbunden und im Januar 1990 entlassen.
In einem Papier vom 30.11. 1989 verbiegt sich das AfNS. Man macht sich „Asche auf‘ s Haupt“, weil der Vorgänger-Geheimdienst ( MfS) Daten über „Andersdenkende“ gesammelt hatte. Nun Ja, macht das nicht jeder Geheimdienst dieser Welt von seinem Standpunkt, bzw. dem Standpunkt seines Auftraggebers aus? Aber ach, der Auftraggeber, noch die DDR, wandelte sich ja seit 09.11.1989.
In einem Telegramm vom 04.12.1989, unterzeichnet von Wolfgang Schwanitz, vermutlich ein Rundschreiben an die Bezirksdienststellen, geht es darum, dass vernünftige Kräfte der „Bürgerbewegung“, unter der Leitung von Rechtsanwalt Wolfgang Schnur, die Lage deeskalieren wollen. Sie wandten sich an Wolfgang Schwanitz. Dieser befiehlt nun, dass sofort mit dem Schreddern von Dokumentenmaterial aufzuhören ist. Am Ende dann so ein Bla Bla von „Sicherheitspartnerschaft“. Na ja, solche Worte kennen wir zur Genüge aus der heutigen Zeit.
Die folgenden aufgeführten Dokumente (Dokumente im PDF-Anhang) sind ein Protokoll der Traurigkeit. Es geht u.a. um den Sturm auf die Dienststellen den nunmaligen AfNS. Die Lage eskaliert und entgleitet auch der sogenannten Bürgerbewegung. Dass es überhaupt möglich ist, dass Dienststellen eines Geheimdienstes so einfach gestürmt werden können, ist ein Armutszeugnis.
In einem Fernschreiben des Ministerrates an dessen Beauftragten vom 07.12.1989 teilt dieser u.a. Folgendes (Festlegungen) aus seiner Sitzung vom 07.12.1989 mit:
Ach nee, die Regierung verurteilt nun das aus der neuen Sicht unberechtigte Sammeln von Informationen des MfS und verbietet eine Fortsetzung derartiger Praktiken. Mensch, wie sinnig. Was macht den ein Geheimdienst? Sammeln, sammeln, sammeln, auch wenn es der größte Blödsinn ist. Kein Geheimdienst dieser Welt fragt nach Berechtigung des Sammelns. Aber ach, die DDR war ja inmitten der Wandlung.
Ach, aber Staatsgeheimisse sollen nun doch gewahrt bleiben. Immerhin was.
Nun beauftragt die Regierung den Leiter des Amtes für Nationale Sicherheit unberechtigt angelegte Dokumente unter Aufsicht zu vernichten. Was war unberechtigt? Siehe oben.
Das AfNS fertigt in seinem Schreiben vom 08.12.1989 ein Festlegungsprotokoll an. Es geht um ein Informationsgespräch mit Vertretern des „Neuen Forums“ am 08.12.1989
Ein trauriges Protokoll der Konterrevolution. Es geht um Details der Festlegungen, die der Ministerrat bereits getroffen hatte.
Ein Dokument vom 08.12.1989 gibt die Entscheidung der Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit (AfNS) bekannt. Stattdessen soll ein Auslandsnachrichtendienst geschaffen werden.
Die Details werden im Dokument aufgezählt.
Es folgt das Protokoll zur Auflösung des AfNS
Dann noch einige Papiere, die sich mit Details beschäftigen.
Ein Telegramm vom 13.12. 1989, unterzeichnet von Wolfgang Schwanitz fasst den Vorgang der Auflösung des AfNS zusammen und dankt beteiligten Polizeibehörden, die dabei Hilfe leisteten.
Ein Papier vom 13.12.1989 fasst die Auflösung der Bezirks- und Kreisämter des AfNS detailliert zusammen.
Bericht an Hans Modrow über die Auflösung der Kreis- und Bezirksämter der AfNS vom 14.12.1989
In einem Papier vom 19.12.1989 geht es um die materielle und personelle Auflösung des AfNS und wer dazu beauftragt wird.
Wer erinnert sich? Es war ja die Bildung eines Verfassungsschutzes geplant? Mensch soviel Angleichung, dass man sogar den Namen eines Geheimdienstes der BRD übernimmt? In einem nicht vollständigen Papier ohne Datum ist davon die Rede, dass der „Runde Tisch“ verlangt hatte die Bildung des Verfassungsschutzes bis zum 06.05.1990 auszusetzen. Bekanntlich kam der Verfassungsschutz in der (Noch-)DDR nicht zustande.
Ein Dokument vom 10.01.1990 enthält den Bericht über die Auflösung des AfNS.
Das „Neue Forum“ ruft am 15.01.1990 vor dem Dienstobjekt Ruschestraße in Berlin zur Demonstration auf.
Es wird aufgefordert Farbe und Spraydosen mitzubringen. Also es wird zu Schmierereien und Sachbeschädigung aufgerufen.
Es wird kurz über den Verlauf dieses Sturms berichtet. Vernünftige Kräfte der „Bürgerbewegung“ beteiligen sich daran, dass wieder Ruhe einkehrt.
Wer glaubt ernsthaft daran, dass bei der Erstürmung der Dienststellen des ehemaligen MfS nur wütende Bürger beteiligt waren? Es war für westliche Geheimdienste die willkommene Gelegenheit Papiere und Dateien ins Ausland zu schaffen. Bekannt ist der Fall der „Rosenholz-Dateien“, die in den USA landeten, aber später wieder zurückgegeben wurden. Na ja, die Amis haben da vermutlich eine Kopie angelegt.
Alle Dokumente auszuwerten würde ins unendliche gehen. Daher habe ich mich auf das Wichtigste beschränkt.
Es ist ein Protokoll der Traurigkeit. Der Samen zum Untergang der DDR war, meiner Meinung nach, schon lange vor Ausbruch der Konterrevolution gelegt worden. Das MfS war nicht in der Lage dies rechtzeitig zu erkennen und Maßnahmen dagegen zu ergreifen.
Die Konterrevolution wütete in allen osteuropäischen Ländern gleichzeitig. Deren Geheimdienste erkannten das auch nicht rechtzeitig. Diese wurden umgewandelt und dem bürgerlichen Staatswesen angepasst. Das hatte man vermutlich auch in der DDR vor, bis dann absehbar war, dass die DDR nicht mehr lange existierte.
Die Regierung der DDR nahm am 26. Januar 1950 Berichte des Vorsitzenden der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle und der Chefs der Hauptverwaltungen „Kriminalpolizei“ und „Schutz der Volkswirtschaft“ im Innenministerium über die „Tätigkeit feindlicher Elemente auf dem Gebiet der DDR“ entgegen.
Drei Monate zuvor hatte sich auf dem Territorium der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) ein zweiter deutscher Staat konstituiert, nachdem die Westmächte mit der Bildung eines westdeutschen Separatstaates Deutschland gespalten hatten.
Die DDR-Regierung kam nach diesen Berichten zu dem Schluss, dass mit dem Aufstieg der Wirtschaft, der Festigung der demokratischen Ordnung und dem Wachsen der Friedensfront sich zugleich „die Tätigkeit der Agenten, Spione und Saboteure verschärft hat“.
Es gab organisierte Brandstiftungen und andere Sabotagehandlungen, Sprengstoffanschläge in volkseignen Betrieben und Werken, auf Volkseignen Gütern und Neubauernhöfen sowie im Bereich des Verkehrs. „In dem Maße, wie der Feind feststellt, dass er die demokratischen Errungenschaften nicht mehr rückgängig machen kann, konzentriert er seine ganze Kraft, um Sabotage, Brandstiftung usw. die Durchführung des Wirtschaftsplanes und sonstigen demokratischen Maßnahmen zu stören“, hieß es von Regierungsseite. Dabei habe sich erwiesen, dass diese Sabotage ideologisch vorbereitet würde: durch feindliche Propaganda, durch Hetze im Rundfunk, namentlich von Westberlin aus, durch die Verbreitung von Flugblättern.
Der Generalinspekteur der Hauptverwaltung zum Schutze der Volkswirtschaft, Erich Mielke, hatte in seinem Bericht hervorgehoben: „Seit Bestehen der neuen demokratischen Ordnung und insbesondere seit der Bildung der jungen Deutschen Demokratischen Republik versuchen die aus dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik davongejagten reaktionären, faschistischen, imperialistischen Kräfte und ihre Handlanger – wie auch im Westen Deutschlands gebliebenen und sich dort sammelnden Kräfte – gemeinsam mit den in unserer Republik zurückgebliebenen reaktionären Elementen unter Führung, Unterstützung und Organisierung durch die amerikanisch-englischen Imperialisten, die demokratische Entwicklung zu stören und zu behindern. Zu diesem Zweck greifen sie zu verschiedenen Methoden und Mitteln, wie sie bei Gangstern, Räubern und Mördern üblich sind.“
Im April 1949 wurden im Sprengstoffwerk Gnaschwitz Sprengkapseln und Zündschnüre unbekannter Herkunft sichergestellt. Im September des gleichen Jahres ereignete sich dann im Sprengstoffwerk Gnaschwitz-nach 28 Jahren Havariefreiheit-eine Explosion, die zwei Todesopfer forderte. Sachschaden: 500 000 Mark sowie zwei Monate Produktionsausfall. Am 17. Oktober 1949 kam es in diesem Betrieb zu einer zweiten Explosion mit drei Toten, einem Sachschaden von 100 000 Mark sowie drei Wochen Produktionsausfall. Bei einer weiteren Explosion in diesem Werk am 5. Januar 1950 gab es wieder drei Tote und 90 000 Mark Sachschaden.
Im Januar 1950 kam es zu einer Explosion im Sprengstoffwerk Schönebeck, die neun Menschenleben forderte.
In der Maxhütte Unterwellenborn wurden im 2. Halbjahr 1947 große Mengen Thomasstahl verschoben.
In zahlreichen Betrieben wurden Elektromotore und Transportbänder zerstört, Produktionsunterlagen verschoben und Transportbefehle gefälscht.
Im September 1948 wurden schwere Wirtschaftsverbrechen im Gebiet Glauchau-Meerane aufgedeckt. Die Täter unterschlugen große Mengen Textilien und verbrachten sie illegal in die Westzonen. Der Schaden für die Versorgung der Bevölkerung betrug über zehn Millionen Mark.
Auf ersten Erfahrungen fußend, hatte der Berichterstatter bereits 1946 eingeschätzt: „Die Feinde des demokratischen Neuaufbaus werden zu allen Mitteln greifen, und besonders zur Wirtschaftssabotage…Manch eine harmlose Produktionssenkung, höherer Ausschuss, schlechte Qualität der Erzeugnisse, hohe Gestehungskosten oder Maschinendefekte oder ‚zufälliger Brand‘ …stellen sich oft als Sabotage, Brandstiftung usw.., als Arbeit der Feinde der Demokratie heraus…Damit wollen sie auch den Beweis führen, dass die neuen Leiter, die antifaschistischen Demokraten, nicht fähig sein, die Wirtschaft zu leiten und zu entwickeln. Eine Reihe von Tatsachen mahnt zur Wachsamkeit. Deshalb ist vorbeugen besser als nachsehen. Jeder Betriebsleiter, jeder Direktor ist verpflichtet, rechtzeitig solche Gefahren abzuwenden. Überall muss die Wachsamkeit der Antifaschisten zu spüren sein…Heute ist jedes Brett, jede Schraube, jeder Laib Brot, jeder Sack Mehl eine Kostbarkeit…Größte Aufmerksamkeit dem Vieh, den Maschinen, dem Frühjahrsgemüse und den ersten Früchten,… dem Schutz der Felder…Das Eigentum des Volkes gilt es zu schützen.“
Die Wirkungen der in dieser Zeit verübten Straftaten waren oft verheerend. Sie störten den Wiederaufbau des Landes und seine Entwicklung. Sie trafen in der Sowjetischen Besatzungszone eine ohnehin schwach entwickelte und vom Krieg schwer geschädigte Wirtschaft. Hinzu kamen die Demontagen im Rahmen der Reparationsleistungen an die UdSSR.
Und die Schäden waren nicht nur Folge von Nachlässigkeit und Schlamperei. Festgestellt wurde eine Vielzahl schwerwiegender Fälle von Agenten- und Spionagetätigkeit. Ihre Initiatoren und Organisatoren waren bekannt: Sie kamen mehrheitlich aus US-amerikanischen und britischen Geheimdienstzentralen von Einrichtungen und Organisationen in den Westzonen und in Westberlin. Beteiligt waren Nazis, hasserfüllte Antikommunisten, Kriminelle und Abenteurer. Mitunter wurden auch junge Menschen instrumentalisiert und missbraucht. Feinde der antifaschistisch-demokratischen Ordnung, Kriminelle und andere Personen, die wegen Begehung von Straftaten von den Sicherheitsorganen belangt wurden oder werden sollten, erhielten in den Westzonen und in Westberlin als „politische Flüchtlinge“ wohlwollende Aufnahme und wurden dort zu „Helden“ erkoren. „Flüchtlinge“ aus dem Osten wurden in den sogenannten aufnahmelagern, etwa in Berlin-Lichtenrade, von diversen Geheimdiensten befragt und für deren Machenschaften rekrutiert. So gewannen die Geheimdienste über ihre „Befragungsstellen“ nicht nur Nachrichten aus der Gegend hinter dem „Eisernen Vorhang“, sondern auch Personal für die subversive Arbeit „im kommunistischen Machtbereich“. Im Kampf gegen „den Kommunismus“ war jedes Mittel recht. Selbst Mörder wurden als Freiheitskämpfer gefeiert. Der Zweck heiligte alle Mittel. Schließlich ging es immer gegen den gleichen Feind: die Roten!, die Kommunisten!
1948 und 1949 wurden in de SBZ bereits zahlreiche Agenten westlicher Geheimdienste enttarnt und festgenommen. In Sachsen-Anhalt wurden Mitglieder einer vom amerikanischen Geheimdienst organisierten und finanzierten Spionagegruppe verhaftet. Deren Leiter war ein ehemaliger Oberst des „Amtes Abwehr“ im Oberkommando der Wehrmacht (OKW).
Im gleichen Zeitraum wurde im Kreis Merseburg eine konspirativ arbeitende Terrororganisation aufgespürt, die aus früheren Funktionären der Hitlerjugend bestand. Sie planten ein Attentat auf Angehörige der dortigen Kriminalpolizei.
Im Land Brandenburg wurden im September 1949 eine Spionagegruppe unschädlich gemacht und Gewehre, Pistolen sowie große Mengen Munition sichergestellt.
In Thüringen wurde di Spionagegruppe Erich G. ausgehoben. Sie hatte den Auftrag, Spionagematerial für den britischen Geheimdienst zu sammeln.
In Mecklenburg wurden sieben Teilnehmer einer Gruppe verhaftet, die Diversionsakte, wie Sprengstoffanschläge in Neubrandenburg, vorbereitet und durchgeführt hatten, Spionagematerial für das Ostbüro der SPD sammelten sowie Hetzflugblätter verbreiteten.
Am 31. Dezember 1949 erfolgte die Verhaftung der Agenten Günter R. und Robert v.d.L., die im Auftrage amerikanischer Dienststellen zu subversiver Tätigkeit in die DDR entsandt worden waren.
Die Fakten zu Beginn des Jahres 1950 bewiesen: nach Gründung der DDR verstärkten sich die feindlichen, kriminellen Handlungen gegen die Junge Republik, gegen die in Ostdeutschland begonnene grundlegende antifaschistisch-demokratische Umgestaltung er Eigentumsordnung und der sozialen Beziehungen und die dabei bereits erreichten Ergebnisse.
„Die Festnahme von mehr als achtzig Personen wegen Spionage-, Agenten- und Diversionstätigkeit in einem einzigen Fall beweist, dass von einem Nachlassen des verbrecherischen Handelns aller dieser Elemente nicht gesprochen werden kann“, hieß es im Bericht des Generalinspekteurs der Hauptverwaltung zum Schutze der Volkswirtschaft im Januar 1950.
Die Regierung der DDR fasste auf der Basis der am 26. Januar 1950 erörterten Berichte den Beschluss über die „Abwehr gegen Sabotage“. Darin wurde unter anderem gefordert:
Darüber hinaus verpflichtete der Beschluss alle Leiter staatlicher Dienststellen und volkseigener Betriebe, bei der Auswertung des Wirtschaftsplanes 1949 und der Beratung des Planes 1950 zur Feindtätigkeit Stellung zu nehmen und alle Werktätigen zu erhöhter Wachsamkeit aufzurufen.
Zwei Tage zuvor, am 24. Januar 1950, hatte das Politbüro des ZK der SED bereits beschlossen, der Innenminister solle in der Regierung die „Umwandlung der Hauptverwaltung zum Schutze der Volkswirtschaft in das Ministerium für staatliche Sicherheit beantragen“.
Auf der Grundlage des Beschlusses, der am 26. Januar erfolgten Berichterstattungen und er daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen sowie im Hinblick auf die Bedeutung, den Umfang und die Spezifik der hierbei zu lösenden Aufgaben beschloss die Regierung der DDR einen Gesetzentwurf über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit. Dieser wurde in der Provisorischen Volkskammer am 8. Februar 1950 zur Abstimmung vorgelegt. Bis zu jenem Zeitpunkt waren für derartige Aufgaben die Deutsche Volkspolizei, vor allem das zur Hauptverwaltung Kriminalpolizei gehörende und für politische Delikte zuständige Kommissariat K 5 bzw. das 1949 gebildete Dezernat D sowie eben jene Hauptverwaltung zum Schutze der Volkswirtschaft zuständig. Innenminister Carl Steinhoff (es gibt auch die Schreibweise Karl Steinhoff P.R.) begründete in der 10. Sitzung der Provisorischen Volkskammer den Gesetzentwurf wie folgt:
„Die verbrecherische Tätigkeit dieser Elemente (Spione, Diversanten, Saboteure) richtet sich gegen alle wahrhaften Kämpfer der Nationalen Front, denen der Friede und eine glückliche Zukunft unseres deutschen Vaterlandes am Herzen liegen. Die Spionage-, Diversions- und Sabotageakte gefährden aber nicht nur den wirtschaftlichen und politischen Aufschwung der Deutschen Demokratischen Republik, sondern sie sind auch geeignet, den Frieden zu gefährden, dadurch, dass sie direkt oder indirekt Anlass für neue kriegerische Entwicklungen bieten können. Sie sind deshalb in jedem Sinne gegen unsere demokratische Ordnung, gegen den Wirtschaftsplan, gegen das Bestehen der Deutschen Demokratischen Republik und gegen die Friedenspolitik gerichtet.“
Diese Erkenntnisse entsprachen auch den Erfahrungen in anderen osteuropäischen Ländern, die einen ähnlichen Entwicklungsweg wie die DDR gingen.
Zu den Aufgaben des MfS wurde durch den Innenminister ausgeführt: „Die hauptsächlichsten Aufgaben dieses Ministeriums werden sein, die volkseigenen Betriebe und Werke, das Verkehrswesen und die volkseignen Güter vor Anschlägen verbrecherischer Elemente sowie gegen alle Angriffe zu schützen, einen entschiedenen Kampf gegen die Tätigkeit feindlicher Agenturen, Diversanten, Saboteure und Spione zu führen, unsere demokratische Entwicklung zu schützen und unserer Friedenswirtschaft eine ungestörte Erfüllung der Wirtschaftspläne zu sichern. Zur Durchführung dieser Aufgaben bildet das Ministerium in den Ländern Verwaltungen für Staatssicherheit, die dem Ministerium unmittelbar unterstellt werden.“
Wie das Sitzungsprotokoll vom 8. Februar 1950 ausweist, verzichtete die Volkskammer mit Zustimmung aller Fraktionen bei der Beratung des Gesetzentwurfes auf eine Überweisung an einen Ausschuss. Sie verband die erste und die zweite Lesung miteinander. Es gab – abgesehen von einer vom Ältestenrat veranlassten geringfügigen Korrektur – keine Änderungsvorschläge.
Das Gesetz wurde einstimmig angenommen.
Das „Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit“ hatte folgenden Wortlaut:
§ Die bisher dem Ministerium des Innern unterstellte Hauptverwaltung zum Schutze der Volkswirtschaft wird zu einem selbstständigen Ministerium für Staatssicherheit umgebildet. Das Gesetz vom 7. Oktober über die Provisorische Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S.) wird entsprechend geändert.
§ 2 Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Berlin, den 8. Februar 1950
Es wurde wenige Tage später im Gesetzblatt der DDR veröffentlicht. Dazu hieß es:
„Das vorstehende, vom Präsidenten der Provisorischen Volkskammer unter dem 10. Februar 1950 ausgefertigte Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den 18. Februar 1950
Der Präsident
Der Deutschen Demokratischen Republik
W. Pieck“
Am 20. Februar wurde Wilhelm Zaisser zum Minister für Staatssicherheit ernannt. Erich Mielke, bis dahin Generalinspekteur der Hauptverwaltung zum Schutze der Volkswirtschaft, wurde sein Stellvertreter im Range eines Staatssekretärs. Auch dieser Entscheidung der Regierung der DDR ging ein entsprechender Beschluss des Politbüros voraus. Am 7. Februar 1950 war dort zugleich auch beschlossen worden, Wilhelm Zaisser in den Parteivorstand der SED zu kooptieren, dem Parteivorstand vorzuschlagen, ihn als Kandidat des Politbüros zu benennen und ab sofort zu allen Sitzungen des Politbüros hinzuzuziehen. Wilhelm Zaisser und Erich Mielke waren bewährte Antifaschisten und Kämpfer in den Internationalen Brigaden zu Verteidigung der Spanischen Republik.
Mit Leitungsaufgaben im neuen Ministerium wurden Antifaschisten betraut, die sich im Widerstandkampf gegen den Faschismus ausgezeichnet hatten, Funktionäre aus dem ehemaligen Sicherheitsapparat der KPD, Mitglieder des Nationalkomitees Freies Deutschland und andere Kämpfer der Antihitlerkoalition sowie Persönlichkeiten, die nach 1945 an der antifaschistisch-demokratischen Umgestaltung im Osten aktiv beteiligt waren.
Als Mitarbeiter wurden vorrangig junge Menschen eingestellt, die aus der Arbeiter- und Bauernklasse kamen, der SED oder dem Jugendverband (FDJ) angehörten und möglichst keine Westverbindungen besaßen.
Von 52 zur Gründergeneration des MfS gehörenden leitenden Mitarbeitern waren beispielsweise 24 in faschistischen Lagern und Zuchthäusern inhaftiert gewesen, 14 hatten als Partisanen in der Sowjetunion, der Slowakei, in Polen und Jugoslawien sowie sieben in den Reihen der Roten Armee am bewaffneten Kampf gegen den Faschismus teilgenommen, zwölf waren Interbrigadisten in Spanien. Dies hervorzuheben wird angesichts einer anderen Traditionslinie für notwendig erachtet.
Von 62 leitenden Mitarbeitern des Verfassungsschutzes, der „Organisation Gehlen“ (die 1955 von der Bundesregierung übernommen und 1956 als Bundesnachrichtendienst (BND) firmierte) und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) kamen sechs aus dem Reichssicherheitshauptamt (u.a. aus dem berüchtigten Wannsee-Institut) und aus der Gestapo. Drei waren im faschistischen Justizdienst, darunter im Nazi-Justizministerium tätig gewesen, 16 hatten leitende Funktionen bei der SS – vom Hauptsturmführer bis zum Standartenführer- und bei der SA. Viele in den Führungen dieser westdeutschen Geheimdienste hatten zuvor als Generale und ranghohe Stabsoffiziere in faschistischen Geheimdienstzentralen gearbeitet, etwa im Oberkommando der Wehrmacht (OKW) – Amt Ausland/Abwehr – und im Oberkommando des Heeres (OKH)-Abteilung „Fremde Heere Ost“(FHO), dem Vorläufer der „Organisation Gehlen“. Nicht wenige hatten als Offiziere auf Seiten des faschistischen Aggressors aktiven Kriegsdienst geleistet oder bei der Geheimen Feldpolizei gedient. Allein die Tatsache, dass es dem Chef der Abteilung „Fremde Heere Ost“ im OKH, Generalleutnant Reinhard Gehlen, nach 1945 gelang, Teile dieses Geheimdienstes in er „Organisation Gehlen“ zu restaurieren und zum offiziellen BRD-Geheimdienst zu etablieren, spricht Bände und bedarf keines weiteren Kommentars. Dass dies nicht nur mit Duldung, sondern auch mit aktiver Unterstützung der USA und besonders ihrer Geheimdienste geschah, soll nur der Vollständigkeit halber erwähnt werden.
Der Blick auf das Personal macht deutlich, welche Tradition und Kontinuität die sich gegenüberstehenden und bekämpfenden Dienste beider deutscher Staaten verkörperten und welchen politischen Zielen und Idealen sie sich verpflichtet fühlten.
Die Bildung des MfS war unmittelbarer Bestandteil des Aufbaus der zentralen Staatsorgane nach Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 und der Übergabe von der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) bis dahin ausgeübter Verwaltungsfunktionen an die Organe der DDR. Die Bildung des MfS erfolgte auf der Grundlage und in Durchsetzung der Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949. Mit dem von der Provisorischen Volkskammer verfügten Gesetz über die Verfassung der DDR trat die „unter Beteiligung des deutschen Volkes geschaffene, vom Deutschen Volksrat am 19. März 1949 beschlossene und vom Dritten Volkskongress am 30. Mai 1949 bestätigte Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik in Kraft“.
Der Grundsatz dieser Verfassung, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht (Art. 3), war mit der ausdrücklichen Verpflichtung für jedes staatliche Handeln verbunden, dem Wohl des Volkes, der Freiheit, dem Frieden und dem demokratischen Fortschritt zu dienen. Das war somit auch Verfassungsauftrag für das MfS bei seiner Bildung.
Das MfS entstand und entwickelte sich als ein komplexes zentrales Abwehr- und Aufklärungsorgan zum äußeren Schutz und zur inneren Sicherheit. (Im September 1953 wurde der im September 1951 gebildete Außenpolitische Nachrichtendienst (APN), der äußere Aufklärungsarbeit betrieb, eingegliedert. Aus ihm ging später die Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) des Ministeriums hervor.)
Dass es sich beim MfS keineswegs nur um einen „klassischen Geheimdienst“ handelte, wurde auch darin sichtbar, dass ihm bereits mit der Gründung gleichfalls exekutive Befugnisse als Rechtspflegeorgan übertragen wurden. Zum Ministerium gehörten auch staatliche Untersuchungsorgane. (Das wird heute nicht nur kritisch gesehen, sondern auch dämonisiert. P-R.) Die Struktur des MfS richtete sich sowohl nach territorialen Gesichtspunkten als auch nach inhaltlichen Kriterien, die sich vor allem aus den gegnerischen Hauptangriffsrichtungen und den zu sichernden Bereichen in der DDR ergaben.
Das MfS wurde zentral durch den Minister für Staatssicherheit, der immer auch Mitglied des Ministerrates der DDR war, als militärisches Organ geleitet. Auf Beschluss des Politbüros der SED und des Ministerrates der DDR wurde das MfS nach den Ereignissen um den 17. Juni 1953 zum Staatssekretariat für Staatssicherheit umgebildet und zeitweilig, vom 23. Juli 1953 bis zum 24. November 1955, in das Ministerium des Innern (MdI) eingegliedert. Auch dazu nachfolgend mehr.
Es erhebt sich die berechtigte Frage, ob es notwendig und richtig war, das MfS als zentralisiertes Staatsorgan zu entwickeln, zu einer komplexen Einrichtung in der nachrichtendienstliche und Staatschutzfunktionen, polizeiliche, strafprozessuale und andere exekutive Befugnisse vereinigt wurden. Aber auch hier sollte es nicht an einer historisch objektiven und differenzierten Sicht fehlen.
Die Bildung, Aufgaben und Struktur des MfS folgten sowjetischem Vorbild. Auch auf anderen Gebieten der Staatsorganisation der DDR und in den damaligen volksdemokratischen Staaten in Osteuropa war in entscheidenden Fragen das sowjetische Staats- und Gesellschaftsmodell verbindlich. Daran ändern die Besonderheiten nichts, die die Staats- und Rechtsordnung der DDR im Unterschied zur sowjetischen kennzeichneten. Darüber, dass die Sowjetunion als „Pionier des Sozialismus“ beim Aufbau einer neuen, gerechteren sozialen Ordnung auf deutschem Boden Vorbildfunktion hatte, wurde niemand im Unklaren gelassen. „Von der Sowjetunion lernen, heißt siegen lernen!“ – das wurde von den Hauptakteuren der Gründerzeit der DDR nicht als „Fremdbestimmung“ oder „aufgezwungen“ betrachtet, sondern entsprang ihrer ehrlichen Überzeugung. Die Sowjetunion war bereits seit den 1920er Jahren als „Vaterland aller Werktätigen“ besonders auch von deutschen Kommunisten und Sozialisten verteidigt worden – auf den Straßen der Weimarer Republik, im antifaschistischen Widerstand, in den Schützengräben des Großen Vaterländischen Krieges des Sowjetvolkes im Kampf gegen den faschistischen Aggressor, in der Antihitlerkoalition. Die Sowjetunion hatte die Hauptlast bei der Befreiung der Menschheit von der Barbarei des Hitlerfaschismus getragen. Insofern war es nur logisch, dass das von ihr verkörperte Gesellschaftssystem von vielen als erfolgreich wahrgenommen und als Vorbild verstanden wurde.
Und ein zweiter, unseres Erachtens ebenso bedeutsamer Fakt: Die Konzentration von unterschiedlichen Aufgaben im MfS wurde im Interesse einer hohen Effizienz bei der Sicherung der DDR und der Bürger für notwendig erachtet. Dieser Aspekt wurde in den Folgejahren im Wesentlichen auch nicht in Zweifel gezogen. Aufgrund der Lage und der Aufgaben nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die zentrale Bündelung der Anstrengungen, der Kräfte und des Einsatzes der äußerst beschränkten Mittel und Ressourcen für den Kampf gegen Hunger, für den Weideraufbau des Landes, für die Gestaltung einer neuen, ausbeutungsfreien Gesellschaft und ihren Schutz als überlebensnotwendig betrachtet und organisiert. Als Staat der Arbeiter und Bauern, wie sich die DDR verstand, hatte sich dieser Staat gewaltige gesellschaftliche Umwälzungen im Interesse des arbeitenden Volkes vorgenommen, musste faktisch aus dem Nichts in Angriff genommene Aufbauwerk unter äußerst komplizierten Bedingungen geleitet, organisiert und geschützt werden.
Das konnte nach damaliger Auffassung keine Staatsgewalt im Sinne der bürgerlichen Gewaltenteilung sein, mit der die tatsächliche Kapitalherrschaft verschleiert wird, sondern nur eine einheitliche zentrale Staatsgewalt unter Führung jener Partei, die durch ihr politisches Programm und ihre im antifaschistischen Kampf bewährten Kader auch über die erforderlichen Voraussetzungen verfügte. Und das war die SED. Dabei wurde davon ausgegangen, dass es zwischen den Zielen der SED, dem Staat und den Bürgern eine objektive Interessenübereinstimmung gibt, die durch ein harmonisches und widerspruchsfreies Verhältnis bestimmt wird. Die SED war nicht nur zahlenmäßig die stärkste Partei, sie hatte ein klares gesellschaftliches Konzept. Sie übernahm in dieser einheitlichen zentralen Staatsgewalt die Führung. Dementsprechend wurde auch das Staatsrecht der DDR Schritt für Schritt auf die führende Rolle der SED ausgerichtet. Der Zentralismus wurde in der DDR ein Grundsatz im Staatsaufbau, in der Tätigkeit aller Staatsorgane, in der Gestaltung einer einheitlichen Rechtsordnung und ihrer Durchsetzung in der Praxis, im System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft. Er wurde auch auf alle gesellschaftlichen Bereiche einschließlich der Parteien und Massenorganisationen übertragen. Dieser zentralistische Aufbau des Staates und der Gesellschaft war somit erst recht in einem militärisch geleiteten Schutz-, Sicherheits- und Rechtspflegeorgan wie dem MfS bindendes Leitungs- und Organisationsprinzip.
Erst in der Endphase der DDR, als der Schutz der Verfassung für die führende Rolle der SED zu Fall gebracht wurde und damit dem Zentralismus in der DDR faktisch die politische Basis entzogen wurde, war auch das Ende des MfS als zentrales sozialistisches Schutz- und Sicherheitsorgan besiegelt. Das entsprach bekanntlich auch den Intentionen des Gegners und der „inneren Opposition“.
Es soll auch in den Führungsetagen der SED– offensichtlich unter dem Druck der Ereignisse- „Bestrebungen“ gegeben haben, „sich von Aufgaben zu trennen, die diesem Ministerium nicht zustanden und insgesamt die Arbeit transparenter zu machen“. An der Spitze der Modrow-Regierung aus dem MfS gebildeten Amtes für Nationale Sicherheit (AfNS) jedenfalls wurden – wie bereits beschrieben- entsprechende Vorstellungen zur Abtrennung von Dienstbereichen und von exekutiven Befugnissen erarbeitet. Dokumente, die das belegen, befinden sich in den Akten des MfS, die vom „Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU)“ (heute Bundesarchiv P.R.) verwaltet werden.
In diesem Zusammenhang ist es zumindest aufschlussreich, dass in der BRD-nicht erst seit dem 11. September 2001- über die engere Verzahnung der BRD-Geheimdienste, Staatschutzorgane und Polizei nachgedacht und das formal geltende Trennungsgebot zwischen ihren jeweiligen Aufgaben und Befugnissen zunehmend kritisch bewertet wird. Bereits vor den von Bundesinnenminister Otto Schily (Amtszeit von 1998-2005) vorgelegten Anti-Terror-Sicherheitspaketen hatten Staats- und Rechtsexperten besorgt darauf hingewiesen, dass sich in der BRD faktisch Entwicklungen vollzögen, die das „Trennungsgebot“ in Frage stellten oder bereits stillschweigend ignorierten.
Wie verhält es sich zum Beispiel in Bezug auf die Gewaltenteilung, dass ausgerechnet der damalige Justizminister der BRD, Klaus Kinkel (Amtszeit 1991-1992) (vordem Chef des Bundesnachrichtendienstes, Amtszeit von 1979-1982), nun den Richtern unmissverständlich klarmachte, dass sie nun auch die Aufgabe hätten daran mitzuwirken, dass das „ehemalige SED-System delegitimiert“ werden müsse. Was ist hier mit der Trennung Legislative, Judikative und Exekutive? Wurde hier nicht das Trennungsgebot überschritten. Wo bleibt die Unabhängigkeit der Richter?
Entnommen aus dem Buch „Die Sicherheit“, Original-Autoren Reinhard Grimmer, Werner Irmler, Gerhard Neiber und Wolfgang Schwanitz. Bearbeitet von Petra Reichel
Die Mitarbeiter des MfS waren überwiegend Söhne und Töchter von Arbeitern – dieser Begriff wurde in der DDR sehr weit gefasst. Zu einem geringeren Teil kamen sie aus Familien von Angestellten, Bauern, Gewerbetreibenden, Handwerkern und Intellektuellen. Sie entstammten also der werktätigen Bevölkerung und hatten dort ihre sozialen Bindungen. Deshalb empfanden sie sich keineswegs, wie das absichtsvoll immer wieder behauptet wird, als „Elite“. Sie dachten und fühlten vielmehr wie die meisten Bürger der DDR.
(Der besseren Lesbarkeit halber wird hier nicht gegendert. P.R.)
In zunehmenden Maße – verstärkt in den letzten Jahren der DDR – wurde ihnen bewusst, für eine Politik in Anspruch genommen zu werden, die mehr und mehr von sozialistischen Prinzipien abwich und zu immer schwerwiegenderen Widersprüchen in Staat und Gesellschaft führte.
Die SED als führende Partei und der Staat entfremdeten sich von den Bürgern. Dessen wurden sie sich bewusst, weil das MfS -vor allem seit Mitte der 1970er Jahre – für die Ausfüllung der wachsenden Politikdefizite von Partei und Staatsführung herangezogen wurde. Die Angehörigen des MfS bekamen Aufgaben übertragen, die weit außerhalb der Zuständigkeiten eines Sicherheits- und Rechtspflegeorgans lagen und deren Bewältigung anderen staatlichen oder gesellschaftlichen Einrichtungen zustand. Das betraf Aufgaben zur Stabilisierung volkswirtschaftlicher Prozesse, die ausschließlich in die Kompetenz von wirtschaftsleitenden Organen (heute würde man sagen Manager P.R.) gehörten.
Als die Zahl der Ausreiseanträge sprunghaft anwuchs, was ja wohl primär auf die innenpolitischen Verhältnisse zurückging, sollte das Problem vom MfS gelöst werden – die Mitarbeiter des MfS fühlten sich dabei allein gelassen. Immer öfter wurden Mitarbeiter des MfS anlässlich gesellschaftlicher Höhepunkte und schließlich sogar bei Fußballspielen und anderen sportlichen Großveranstaltungen zu eindeutig polizeilichen Sicherungseinsätzen und damit für Aufgaben eingesetzt, für die sie nicht ausgebildet waren.
Die Kritik gegen die Benutzung für kompetenzfremde Zwecke wurde im MfS zunehmend deutlicher artikuliert, zumal dafür immer einschneidender über die ohnehin karge Freizeit der Angehörigen verfügt wurde, die sich der Zweifelhaftigkeit solcher Einsätze bewusst und manchen Auseinandersetzungen dazu eingesetzt waren.
Aufgrund ihrer Tätigkeit verfügten viele Angehörige des MfS über gründliche Einblicke in die tatsächliche Lage der DDR. Sie kannten die wachsenden Probleme in der Wirtschaft, auf den Gebieten des Handels und der Versorgung, des Verkehrs, des Gesundheitswesens, des Fernmeldewesens, der Medien und Informationspolitik usw. – und ebenso deren Auswirkungen auf die Stimmungslage der Bevölkerung. (Während Handel und Versorgung, das Fernmeldewesen in der DDR, Medien und Information in der Tat in der DDR ein Desaster waren, so muss man in den Punkten Verkehr, insbesondere öffentliche Verkehrsmittel, und Gesundheitswesen feststellen, dass das Desaster heute größer ist. Es gibt zwar auch heutzutage Unzufriedenheit in der Bevölkerung, doch ist sie nicht derart, dass eine Gefahr für den Bestand des heutigen Staatswesens besteht. P.R.)
In wachsender Sorge darüber und im Wissen um die Verantwortung wurden auf allen Leitungsebenen Informationen erarbeitet, mit denen die Partei- und Staatsführung bzw. die jeweils zuständigen Organe auf derartige Probleme und die damit verbundenen Folgen aufmerksam gemacht und Veränderungen angemahnt wurden. Dass jedoch seitens der verantwortlichen Partei- und Staatsorgane erforderliche Reaktionen und Maßnahmen zumeist ausblieben, führte bei den Angehörigen des MfS zusehends zu Enttäuschungen.
In dieser Situation sahen auch viele von ihnen in einer Politik, wie sie sich seit 1985 mit Perestroika und Glasnost in der UdSSR anzubahnen schien, zunächst einen Ausweg aus der Sackgasse. Bald jedoch wuchsen angesichts der Entwicklung in der Sowjetunion Zweifel, ob eine grundlegende Wende zur Stärkung des Sozialismus erreicht werden könnte. Es mehrten sich die Anzeichen, dass damit keineswegs seine Deformationen überwunden und Lösungen für die immer drängenderen gesellschaftlichen Probleme gefunden würden.
Dieser komplizierte und in vieler Hinsicht auch widersprüchliche Prozess fand seinen Höhepunkt zum 40. Jahrestag der DDR. Nach monatelanger Sprachlosigkeit der politischen Führung der DDR, die offenkundig Ausdruck ihrer Hilflosigkeit war, erhofften die Mitarbeiter ein befreiendes Wort. Doch statt kritischer – vor allem selbstkritischer! – Analyse bot diese nur Schönfärberei. Statt überzeugender Ansätze für die dringend erforderliche Kurskorrektur wurde wie gehabt auf dem „bewährten Weg“ verblieben – der ja in die gesellschaftliche Krise geführt hatte. (Nun ja, man hat ja Gorbatschow entlarvt und in der Tat lag kein Konzept für den weiteren Weg vor. Auch im Nachgang weiß niemand, was der richtige Weg gewesen wäre. Den 40. Jahrestag der DDR kann man im Nachgang als unbewusste Abschiedsfeier betrachten. P.R.)
Was sich bis zu diesem Zeitpunkt unter den Angehörigen des MfS – wie in der gesamten Bevölkerung – an Kritik und Zweifeln hinsichtlich der Gesellschaftskonzeption der SED, der Richtigkeit der Politik und an Vertrauensverlust zur politischen Führung bereits entwickelt hatte, mündete in offene Enttäuschung, ja Verbitterung, bewirkte verbreitet Unzufriedenheit und Sorgen über die eigene Entwicklung.
Die Hilf- und Sprachlosigkeit der politischen Führung der DDR wirkte sich auch auf die Leitung des MfS aus. Die Beschlüsse und Weisungen eben dieser Führung, die jahrzehntelang die Handlungsgrundlage des MfS gewesen waren, blieben jetzt aus. Ihr Fehlen – deutliches Indiz für den Verlust der führenden Rolle der SED und den Zustand ihrer Politik- und Regierungsunfähigkeit-, führte auch zu wachsender Führungslosigkeit im MfS/AfNS. (Die heutige Ampelregierung ist auch unfähig. Trotzdem bleibt der heutige Staat stabil. Die Führungslosigkeit des MfS kann ich mir nur dadurch erklären, dass nicht mehr alle Informationen bei Erich Mielke und dessen Stellvertreter Rudi Mittig ankamen. Markus Wolf spielt eine undurchsichtige Rolle. Das ist doch nicht alles von heute auf morgen entstanden. Das MfS war als Ministerium Teil der Regierung und gleichzeitig wird sich über die Sprachlosigkeit der Regierung beklagt. Das verstehe, wer will. P.R.)
Der zunehmende Vertrauensverlust von Mitarbeitern gegenüber der Leitung des MfS war nicht zu übersehen.
(Es haben sich einige frühere MfS-Angehörige „ihr Schäfchen ins Trockene gebracht“, d.h. sie haben sich bereichert, sind zu Wendehälsen geworden und haben z.B. Unternehmen gegründet. Das haben die Autoren in ihren Erinnerungen nicht niedergeschrieben. P.R.)
Entnommen aus dem Buch „Die Sicherheit“. Original-Autoren für diesen Abschnitt sind Gerhard Niebling und Wolfang Schwanitz, bearbeitet von Petra Reichel
Die Schnelle Medizinische Hilfe (SMH) der DDR basierte auf einer Kooperation zwischen dem Deutschen Roten Kreuz der DDR (DRK) und dem Ministerium für Gesundheitswesen der DDR.
-Leitstellen der SMH gemeinsam mit dem Krankentransport des DRK
– Stützpunkte für DMH und/oder DHD-Gruppen außerhalb der Leitstellen
– Dringliche Medizinischen Hilfe (DMH)
– Dringlicher Hausbesuchsdienst (DHD)
– Krankentransport des DRK
– Rettungsstellen
In Berlin, Hauptstadt der DDR war die SMH anders organisiert als in den anderen 14 Bezirken der DDR und erfolgte durch das Rettungsamt des Magistrats von Berlin, Hauptstadt der DDR.
Das Deutsche Rote Kreuz der DDR (DRK) war eine der Massenorganisationen in der DDR und hatte rund 650.000 Mitglieder (1988). Das DRK der DDR wurde am 23.10.1952 gegründet. An der Spitze des DRK standen der Zentralausschuss und das Präsidium des DRK. Gegliedert war das DRK in Bezirks-, Kreis- und Stadtorganisationen.
Am 01.01.1991 erfolgte der Anschluss des DRK der DDR an das DRK der BRD.
Kalenderblatt:
1. Dezember:
Ehrentag der Grenztruppen der DDR
Einsatzübung im Kreis Mühlhausen am 27. März 1982
Bildquelle:
Die Grenztruppen waren in den Staaten des Warschauer Vertrags Schutzorgane, die dafür bestimmt waren die Unverletzlichkeit der Staatsgrenzen und die Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet zu gewährleisten.
Grenztruppen, bzw. Grenzschutz oder Grenzpolizei gab es zur damaligen Zeit und gibt es auch heute noch in zahlreichen anderen Staaten der Welt. Dort haben sie in der Regel auch eine innere Funktion. In der alten BRD war es der Bundesgrenzschutz, die heutige Bundespolizei. Z.B in der Schweiz sind es die Grenzwächter(Swissborderguard). Siehe You Tube Kanal der Swissborderguard. Die historischen Videos aus der Schweiz gibt es leider nicht mehr auf YouTube.
Im November 1946 wurden die ersten Einheiten der Deutschen Grenzpolizei aufgestellt. Offiziell galt der 01.12…
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Der 9. November 1989: Die entscheidende Schlacht der Konterrevolution in der DDR ist gewonnen. Die DDR hört auf als Arbeiter- und Bauernstaat zu existieren. Hier die Pressekonferenz in voller Länge mit dem entscheidenden „Versprecher“ von Günter Schabowski.
Die Schutz- und Sicherheitsorgane (bewaffnete Organe) der DDR waren neben den zivilen Staatsorganen in Legislative, Exekutive und Judikative Teil der Staatsorgane der DDR.
Innerhalb des Ministerrates der DDR (Regierung), bestehend aus 39 Ministerien, Staatlichen Kommissionen, selbständigen Staatssekretariaten, Staatlichen Komitees, Staatlichen Zentralverwaltungen und Ämter (Stand 1988) waren vier Ministerien für die Schutz- und Sicherheitsorgane zuständig. Drei davon waren militärische Ministerien (MfNV, MfS, MdI). Das MAH, das u.a. für die Zollverwaltung zuständig war, war ein ziviles Ministerium.
Das Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) war zuständig für die Nationale Volksarmee (NVA) und die Grenztruppen (GT). Die NVA gliederte sich in drei Teilstreitkräfte und diese wiederum in Waffengattungen und Spezialtruppen und Dienste. Auch die GT gliederten sich in Waffengattungen. Darüber hinaus unterstanden dem MfNV die Armeesportvereinigung Vorwärts (ASV Vorwärts), die Zivilverteidigung (ZV) und die Gesellschaft für Sport und Technik (GST) sowie verschiedene volkseigene Betriebe und Kombinate, die ganz oder teilweise für die Schutz- und Sicherheitsorgane tätig waren.
Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) war zuständig für die Organe des MfS. Dabei handelte es sich um die militärisch-operativen Diensteinheiten (u.a. Wachregiment des MfS „Feliks Dzierzynski“) und die politisch-operativen Diensteinheiten (Bereich Abwehr, Bereich Aufklärung).
Das Ministerium des Innern (MdI) war zuständig für die Organe des MdI. Dabei handelte es sich um die Kasernierten Einheiten des MdI (u.a. VP-Bereitschaften), die DVP (Deutsche Volkspolizei, bestehend aus verschiedenen Dienstzweigen und Dienstbereichen), das Organ Strafvollzug und das Organ Feuerwehr (Berufsfeuerwehr). Darüber hinaus unterstanden dem MdI die Kampfgruppen der Arbeiterklasse, die Ordnungsgruppen der FDJ, die Betriebsfeuerwehren, die Freiwilligen Feuerwehren, die freiwilligen Helfer der VP, die zivilen betrieblichen Bewachungskräfte und die Betrieblichen Verkehrssicherheitsaktive sowie einige zivile Staatsorgane (Abt. Sorbenfragen im MdI, Abt. Inneres der Räte der Bezirke, Kreise, Städte, Staatliche Archivverwaltung, Verwaltung Vermessungs- und Kartenwesen, Meteorologischer Dienst) und einige volkseigene Betriebe und Kombinate (VE Datenkombinat Berlin-Mitte, VE Kombinat Geodäsie und Kartographie).
Das Ministerium für Außenhandel (MAH) war zuständig für die Zollverwaltung. Darüber hinaus für sämtliche volkseigene Außenhandelsbetriebe und -kombinate der DDR, über die der gesamte Außenhandel der DDR abgewickelt wurde.
Die Zuständigkeit für die Sportvereinigung Dynamo (SV Dynamo) lag beim MfS, MdI und der Zollverwaltung gemeinsam.
Sämtliche in der DDR stationierten Truppenteile der Sowjetarmee waren in der Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland (GSSD), ab 1988 Westgruppe der Truppen (WGT), zusammengefasst.
„Überblick über die bewafffneten Organe der DDR“ weiterlesen