Nachwort zu Wilhelm Meisner

Nachwort

Heute kann man einfach googlen, wenn man was über die Örtlichkeiten und die Geschichte militärischer Liegenschaften wissen will.

„Fremde“ Geheimdienste sind nicht mehr auf ortskundige Personen angewiesen, um Auskünfte einzuholen.

Ob sich Wilhelm Meisner nach der Gesetzgebung der BRD strafbar gemacht hat, ist hier die Frage. Er war ja nicht im Inneren der Objekte und hat auch nichts entgegengenommen und es wegetragen, bzw. weitergegeben.

Hut ab, vor dem Mut dieses Mannes, der aus freien Stücken dem MfS geholfen hatte. Es war der Anfang der DDR, als die Verzeichnisse für die westlichen Örtlichkeiten noch im Aufbau waren.

Dann kam die Regelung, dass es für Kommunistinnen und Kommunisten, deren Sympathisantinnen und Sympathisanten sowie sonstigen links- und friedenspolitischen Aktiven in der BRD und Westberlin ausgeschlossen war für das MfS zu arbeiten. So trennte sich das MfS von Wilhelm Meisner.

 

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