Mündlicher Auftrag

Bezirksverwaltung Leipzig                                 26.03.1953

Betrifft: Mündlicher Auftrag

 

Der zur Anwerbung stehende

Meisner, Wilhelm, geb. (geschwärzt) 1928 in Hof am Regen, fährt am 28.03.1953 auf ca. 8 Tage nach Westdeutschland zu seinen Eltern, die (Wohnort geschwärzt) wohnen. Meisner verbringt dort seine Osterferien und nimmt an der Hochzeit seines Bruders in Grafenwiesen Kreis Regensburg teil.

Bei seinem Aufenthalt soll er zugleich im Rahmen seiner Möglichkeiten feststellen, welch

  1. Dienststellen des amerikanischen Geheimdienstes im Kreis Regensburg, sich befinden. Nach   Möglichkeit die Lage der Dienststellen, feststellen und welches Personal auf diesen Dienststellen tätig ist.
  2. Welche militärischen Objekte befinden sich im Bezirk Regensburg? Dabei ist besonders acht zu geben in der Nähe des Truppenübungsplatzes Hohenfels/Farsberg und des Flugplatzes Cham.                                                                   Hier interessiert der Charakter, Lage und Beschaffenheit dieser Objekte.                  Welche Einheiten befinden sich in dem Objekt und wie sind diese ausgerüstet?       Zahl der dort stationierten Truppen.
  3. Welche Veränderungen werden an den Verkehrsverhältnissen im Bezirk Regensburg vorgenommen? (Straßenbauten in Richtung der CSR (später CSSR, heute Tschechien) -Grenze, Eisenbahnbauten). Zu welchem Zweck erfolgen diese Veränderungen und wo werden sie vorgenommen?      Umfang dieser Bauten.
  4. Welche Polizeidienststellen offiziellen und geheimen Charakters der Bundesregierung befinden sich im Kreis Regensburg? Genaue Lage dieser Dienststellen, Art der Dienststellen und wenn möglich, welches Personal ist dort tätig?
  5. Wo befinden sich im Kreis Regensburg westdeutsche Söldnereinheiten? Womit sind sie ausgerüstet, welche Ausbildung erhalten sie?

 

 

Meisner soll keine ihm unbekannten Personen in dieser Hinsicht befragen. Bei eigenen Beobachtungen von militärischen Objekten muss der Aufenthalt in der Nähe solcher Objekte jederzeit gerechtfertigt und natürlich wirken. Meisner soll unter keinen Umständen Beobachtungen treffen die seine Person gefährden könnten

Sollte er bei seinem Aufenthalt in Westdeutschland von Organen der westlichen Besatzungsmacht oder der deutschen Behörden vernommen werden, darf er in keinem Fall seine Verbindung zum Ministerium für Staatssicherheit preisgeben. Über seinen Aufenthalt in Westdeutschland eventuell befragt, muss er angeben, dass er nur zum Zweck der Hochzeit seines Bruders teilzunehmen, sich in Westdeutschland aufhält. („Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts.“)

 

Sein Verhalten in Westdeutschland garantiere ihm persönliche Sicherheit.

Nach seiner Rückkehr nach Leipzig muss er sofort das MfS verständigen.

Unterzeichnet von

Abteilungsleiter Meyer

 

Dokument entnommen aus der Broschüre vom Bundesarchiv: MfS im Westen

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